Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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AGS 11/2013, Praxishandbuch Erbrecht. Systematische Erläuterungen zur effizienten Bearbeitung von Erbrechtsfällen mit Beratungsteil, Formularen und Mustern unter besonderer Berücksichtigung steuerrechtlicher Probleme. Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Notar, Regen und Ziesel, Prof. Dr. Hans Ott, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer, Köln. 96. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung, Dezember 2012, Deubner-Verlag. Preis Gesamtwerk (vier Ordner – ca. 4.900 S.) 211,86 EUR

Das Praxishandbuch Erbrecht behandelt alle denkbaren erbrechtlichen Themen aus der zivil- und steuerrechtlichen Perspektive. Es handelt sich um ein umfassendes Informationswerkzeug, das insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater bei sämtlichen erbrechtlichen Fragestellungen zuverlässig unterstützt. Das Loseblattwerk beinhaltet vier Ordner und ist wie folgt aufgebaut: Zunächs...mehr

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zerb 11/2013, Vermächtniswe... / a) Grundlagen

Allerdings ist dieses Vermächtnis in der vorstehenden Form noch unvollständig. Es fehlt eine Aussage dazu, was hinsichtlich möglicher in Abt. II und/oder III eingetragener Belastungen geschehen soll. Insbesondere die Frage der Übernahme der in Abteilung III eingetragenen Belastungen ist mit den Beteiligten zu erörtern. § 2165 Abs. 1 BGB enthält zu dieser Frage nur eine Im-Zwe...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 3. Auslegungsvertrag und nachlassgerichtliches Erbscheinsverfahren

Über das Erbrecht können die Parteien des Auslegungsvertrags nicht verfügen – wohl aber können sie über die daraus resultierenden vermögensrechtlichen Positionen durch Erbteilsübertragung (§ 2033 BGB) verfügen. Den Nachlassrichter trifft im Erbscheinsverfahren die Pflicht zur Amtsermittlung (§§ 2358 BGB, 26 FamFG), gemildert durch die Pflicht des Antragstellers, das Verfahren...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 2. Der Erbverzicht lässt eine letztwillige Verfügung unberührt

Schließen die Ehegatten einen Erbverzichtsvertrag nach § 2346 BGB, verzichten sie (allein) auf ihr gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht. Dieser Verzicht lässt die Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen unberührt. Es ist auch in diesem Fall der Widerruf des Testaments bzw. die Aufhebung des Erbvertrages zwingend erforderlich.mehr

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zerb 1/2014, Der deutsch-ja... / B. Erster Teil des Aufsatzes: Erbrechtliche Fragen nach Eintritt des Erbfalls

Als praktisches Beispiel soll die Ehe einer japanischen Ehefrau mit einem deutschen Ehemann dienen, die in Deutschland im gesetzlichen Güterstand leben und zwei volljährige Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit haben. Testamente haben beide nicht errichtet. Es wird im Folgenden erörtert, welche erb- und (erbschaft-)steuerrechtlichen Folgen beim Tode des Ehemannes eintrete...mehr

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zerb 11/2013, Vermächtniswe... / 1

Der im Erbrecht tätige Praktiker ist häufig bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen mit der Aufgabe befasst, Grundstücke oder Rechte an Grundstücken (Wohnungsrecht, Nießbrauch etc.) einzelnen Personen zuzuweisen. Dies geschieht entweder durch Teilungsanordnung, sehr häufig aber auch durch Vermächtnis. Zwar besteht eine Alternative darin, diejenige Person, die das ...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 1. Grenzen der Auslegung

Wo sind die Grenzen der Auslegung und damit die des Auslegungsvertrags? Wir wissen, dass der Wortlaut eines Testaments oder auch eines Erbvertrags keine Grenze der Auslegung darstellt. Bewusste Falschbezeichnungen des Erblassers binden bei der Auslegung nicht. Hinzu tritt die ergänzende Testamentsauslegung, bei der man den hypothetischen Willen des Erblassers erforscht, wobe...mehr

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zerb 1/2014, Der deutsch-ja... / aa) Gesetzliche Erben

Erben nach der gesetzlichen Erbfolge sind die Blutsverwandten, also Abkömmlinge und Eltern. Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge (wobei kein Unterschied besteht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern), Erben zweiter Ordnung sind die Eltern und Großeltern etc., wobei der noch lebende näher stehende Verwandte die weiter entfernten Verwandten verdrängt.[25] Erben dr...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 4.6.1

Es soll das nichtige Vermächtnis über ein Seegrundstück nach dem Vertrag gegen Zahlung einer Summe als gültig behandelt werden. Hier erfordert die Begründung der Verpflichtung zur Übertragung des "Vermächtnis"gegenstandes nach materiellem Recht (§ 311 b Abs. 1 BGB) die Einhaltung einer Form[58], sodass eine Übereinkunft, das Vermächtnis als gültig zu behandeln, wegen des Form...mehr

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zerb 1/2014, Der deutsch-ja... / bb) Erbquoten

Die Erbquoten richten sich, soweit sie nicht vom Erblasser bestimmt sind (gemäß Art. 902 JZGB, hierzu noch im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge) nach folgendem Muster:mehr

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AGS 9/2014, Vergütung bei v... / 3 Anmerkung

Zum Scheitern verurteilt! Um es vorwegzunehmen, die Entscheidung des OLG Koblenz ist sicherlich richtig und der klagende Rechtsanwalt hat dieses Ergebnis sicherlich verdient. Es gilt das Wort: Wer sein Vergütungsrecht nicht kennt, ist seine Vergütung nicht wert! An Fachliteratur zum anwaltlichen Gebührenrecht im Allgemeinen und zur Vergütungsvereinbarung im Besonderen herrscht ...mehr

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zerb 11/2013, Tagungsbericht VorsorgeAnwalt e.V.

Vom 26. bis 27. Mai 2013 fand in Berlin die diesjährige Tagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt. Aufgrund der Vielzahl der Themen erstreckte sich die Veranstaltung erstmals über zwei Tage, was einen fundierten Austausch ermöglichte. Am ersten Tag trafen sich die 45 Teilnehmer im Veranstaltungsraum der Tertianum-Seniorenresidenz in Charlottenburg und erhielten damit zusätzlich e...mehr

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zerb 1/2014, Der deutsch-ja... / d) Ausblick: "ROM-IV-Verordnung", VO 650/2012 EG vom 4.7.2012

Zum 14.10.2009 hat die Europäische Union einen Entwurf der als "ROM-IV-Verordnung" (Verordnung 650/2012 vom 4.7.2012) bekannten "Verordnung zur Vereinheitlichung des Internationalen Erbrechts in der Europäischen Union"[12] bekannt gegeben, die Verordnung ist zum 8.6.2012 vom Rat der EU angenommen worden.[13] Die ROM-IV-Verordnung ist bereits in Kraft getreten; sie wird für E...mehr

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BGH kippt Erbscheinklausel

Leitsatz Banken dürfen in ihren AGB nicht verlangen, dass ein Erbe seine Erbenstellung grundsätzlich durch einen Erbschein nachweist. Legt der Erbe andere zum Nachweis des Erbrechts geeignete Unterlagen vor, muss die Bank diese akzeptieren. Sachverhalt Gegenstand der Entscheidung waren die von einer Sparkasse verwendeten AGB, die andere Banken in ähnlicher Form verwenden. Hie...mehr

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ZErb 10/2013, Erbvertrag: W... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Die Klage ist hinsichtlich des Antrags der Feststellung, dass die Beklagte nicht Erbe nach dem Vater des Klägers geworden ist, unzulässig, im Übrigen unbegründet. A. Die Klage ist in Bezug auf den Antrag, die Unwirksamkeit der Anordnung des Schiedsgerichts im Erbvertrag vom ... 2001 festzustellen, zulässig, jed...mehr

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ZErb 10/2013, Erbvertrag: W... / Sachverhalt

Der Kläger begehrt die Feststellungen, dass die Anordnungen einer Testamentsvollstreckung und eines Schiedsgerichts in einem Erbvertrag unwirksam sind und die Beklagte nicht Erbin seines Vaters geworden ist. Wegen des Sach- und Streitstandes wird gem. § 540 Abs. 1 ZPO auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil verwiesen (Bl 342–351 d. A.). Sie werden le...mehr

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ZErb 10/2013, Beschwerdebef... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Vorab ist dabei auf Folgendes hinzuweisen: Soweit das Amtsgericht die Beschwerde gegen die Erteilung des Erbscheins vom 18.6.1991 zurückgewiesen hat, ist dieser Teil der Entscheidung dem Senat nicht zur Entscheidung angefallen. Gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG ist auf Verfahren, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sind, das bisherige Re...mehr

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ZErb 10/2013, Steuerliche P... / (b) Anzeigefrist

Die dreimonatige Frist beginnt nach § 30 Abs. 1 ErbStG mit der Kenntniserlangung des Anzeigepflichtigen von dem Erbanfall. Die Frist ist für jeden Erwerber gesondert ab seiner jeweiligen Kenntnis zu berechnen. Die Anzeige durch einen von mehreren Erben lässt jedoch die Anzeigepflicht der übrigen Erben entfallen.[3] Für die Fristberechnung ist zwischen dem Erbanfall aufgrund l...mehr

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ZErb 10/2013, Erbvertrag: W... / Anmerkung

Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht interessant, aber auch richtungweisend. Soweit das OLG Frankfurt die Wechselbezüglichkeit der jeweils getroffenen Verfügungen geprüft und im Ergebnis verneint hat, handelt es sich allerdings eher um eine Einzelfallentscheidung, die zugegebenermaßen deswegen interessant ist, weil der Testator selbst ein erfahrener Notar und nach Zeu...mehr

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ZErb 10/2013, Betreuungsrec... / I. Ausgangsfall

Ausgangspunkt der nachfolgenden Abhandlung ist folgender Standardfall eines klassischen Behindertentestaments:[1] Die Eheleute M und F haben einen Sohn S und eine Tochter T, die aufgrund einer schweren Behinderung dauerhaft Eingliederungshilfe gem. §§ 53 – 60 SGB XII erhält. Gemeinschaftliche Betreuer von T sind M und F für alle Aufgabenkreise. In ihrem gemeinschaftlichen Tes...mehr

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ZErb 10/2013, Der Dritte im Erbrecht

Tagungsbericht zum 4. Bochumer Erbrechtssymposium Am 7. Juni 2013 richtete der Verein Hereditare e.V. bereits zum 4. Male das Bochumer Erbrechtssymposium aus. Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, Gastgeber und Vorstand des Vereins, eröffnete die Veranstaltung mit der Begrüßung der Referenten und der ca. 70 Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis. Den ersten Vortrag hielt Prof. Dr. E...mehr

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ZErb 10/2013, Steuerliche P... / (d) Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht

Unterlässt der Erbe die Anzeige gem. § 30 Abs. 1 ErbStG, stellt die Unterlassung isoliert betrachtet zwar keine Steuerordnungswidrigkeit iSd § 377 Abs. 1 AO dar, da sich Sanktionen wegen eines Verstoßes gegen die Anzeigepflicht nicht aus § 30 ErbStG ergeben.[8] In Betracht kommt aber eine Steuerhinterziehung gem. § 370 AO oder eine leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 A...mehr

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ZErb 09/2013, "Luzides Inte... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist Mitte Mai 2011 im Alter von 65 Jahren verstorben; sie litt an der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung. Vom 5.8.2010 bis zum 1.9.2010 wurde sie stationär behandelt, ab 1.9.2010 lebte sie im Pflegeheim. Ihr Ehemann ist Anfang September 2010 vorverstorben. Der Beteiligte zu 1 ist ihr einziger Sohn. Der Beteiligte zu 2 ist eine gemeinnützige Organisation. Es liegen m...mehr

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ZErb 09/2013, Feststellung ... / Aus den Gründen

Die zulässigen Beschwerden haben in der Sache Erfolg. Das Nachlassgericht ist zu Unrecht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beteiligte zu 1 Alleinerbin der Erblasserin ist. Eine solche Erbfolge ergibt sich weder aus dem undatierten Testament der Erblasserin – dieses ist mangels Unterschrift gemäß § 2247 Abs. 1 iVm § 125 Satz 1 BGB unwirksam –, noch im Wege der – ergänzenden –...mehr

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ZErb 09/2013, "Luzides Inte... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Nachlassgericht hat zu Recht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1 zurückgewiesen. Die Testamente vom 20.8.2010 und vom 14.9.2010 sind nichtig, weil die Erblasserin zur Überzeugung des Senats bei deren Errichtung testierunfähig war. 1. Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein Testament nicht errichten, wer wegen krankhafter Störung...mehr

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ZErb 08/2013, Beschwerdeber... / Aus den Gründen

Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Der Beschluss des Beschwerdegerichts ist daher aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen. 1. Das Beschwerdegericht nimmt zu Unrecht an, dass die Beschwerde der Beteiligten zu 5 unzulässig sei. Beschwerdeberechtigt gemäß § 59 Abs. 1 FamFG ist derjenige, der dur...mehr

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ZErb 08/2013, Freigabe durc... / Sachverhalt

Die Betroffene wendet sich gegen die zu ihren Lasten erfolgte Festsetzung eines Aufwendungsersatzanspruchs. Für die Betroffene, die am Down-Syndrom leidet, ist eine Betreuung eingerichtet. Betreuerin war zunächst ihre Mutter (im Folgenden: Erblasserin); diese verstarb im Mai 2004. Im September 2003 übernahm eine Schwester der Betroffenen, die Beteiligte zu 1, die Betreuung. ...mehr

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ZErb 08/2013, Freigabe durc... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Zu Recht habe das Amtsgericht die Betreuervergütung des Beteiligten zu 3 gemäß §§ 292, 168 FamFG gegen die Betroffene festgesetzt. Diese sei nicht als mittellos im Sinne der §§ 1836 c und d BGB anzusehen. Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs s...mehr

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ZErb 08/2013, Beschwerdeber... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1 und 2 sind Töchter des am 4. Mai 2006 verstorbenen Erblassers Paul G., die Beteiligten zu 3 und 4 sind Söhne der Beteiligten zu 2. Durch notarielles Testament vom 20. Mai 2003 bestimmte der Erblasser die Beteiligte zu 1 zu 1/2, die Beteiligte zu 2 zu 1/4 und die Beteiligten zu 3 und 4 zu je 1/8 als Erben. Außerdem setzte er zugunsten der Beteiligten zu 5...mehr

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ZErb 08/2013, Geltendmachun... / Sachverhalt

Der im Jahr 2003 verstorbene Vater (V) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde von seiner Ehefrau, der Mutter (M) der Klägerin, aufgrund eines sog. Berliner Testaments allein beerbt. Erbschaftsteuer war für diesen Erwerb von Todes wegen nicht festzusetzen, weil die der M zustehenden Freibeträge (§§ 16 und 17 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der...mehr

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FoVo 08+09/2013, Ausschlagu... / II. Die Lösung

Der Grundsatz: Erbe haftet für Verbindlichkeiten Verstirbt der Schuldner, ist zunächst zu sehen, dass entgegen der landläufigen Meinung der Erbe die Erbschaft nicht annehmen muss, sondern der Anfall – auch ohne Wissen des Erben – kraft Gesetzes geschieht. Die Erbschaft geht also nach § 1942 BGB unbeschadet des Rechts, sie auszuschlagen, auf den berufenen Erben über (Anfall de...mehr

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ZErb 09/2013, Feststellung ... / Sachverhalt

Die Erblasserin war seit 1956 mit ihrem 1999 vorverstorbenen Ehemann verheiratet. In die Ehe hatte sie ihren 1945 geborenen Sohn mitgebracht, der ohne Hinterlassung von Abkömmlingen 2008 verstorben ist. Die Beteiligte zu 1 war dessen Ehefrau. Die Eltern und die drei Geschwister der Erblasserin sind bereits vorverstorben. Die Beteiligten zu 2 bis 4 sind die Kinder der 2010 ver...mehr

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Keine Betriebsaufgabe durch Erbteilung verpachteter Flächen

Leitsatz Wird landwirtschaftliches Betriebsvermögen eines Verpachtungsbetriebs im Wege der Erbauseinandersetzung auf mehrere Miterben zu Alleineigentum übertragen, führt dies jedenfalls dann nicht zu einer Betriebsaufgabe, wenn jeder Erbe Flächen erhält, die die für einen landwirtschaftlichen Betrieb erforderliche Mindestgröße übersteigen. Sachverhalt Streitig ist, ob ein lan...mehr

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ZErb 7/2013, Testamente für Geschiedene und Patchworkehen

Florian Enzensberger zerb verlag, 3. Auflage 2013, 273 Seiten, broschiert, 49,– EUR Seit der letzten Auflage des Praktikerwerks "Testamente für Geschiedene und Patchworkehen" von Florian Enzensberger sind vier Jahre vergangen. In dieser Zeit gab es unter anderem die Reform des Erb- und Verjährungsrechts. Die Verwaltungsmeinung zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wurde dur...mehr

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ZErb 7/2013, Nichtigkeit ei... / Sachverhalt

Der Erblasser ist am 30.4.2012 im Alter von 79 Jahren verstorben. Er war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Die Beteiligten zu 2, 3, 4 und 5 sind seine Brüder. Der Beteiligte zu 1, 6, 7 und 8 sind Neffen bzw. Nichten des Erblassers. Die Beteiligte zu 9 war seit etwa 20 Jahren die Lebensgefährtin des Erblassers. Im November 2011 erlitt der Erblasser einen Schlaganfall....mehr

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ZErb 7/2013, Nichtigkeit ei... / Aus den Gründen

Die Beschwerden der Beteiligten zu 1 und 6 sind zulässig. Sie führen zur Aufhebung der amtsgerichtlichen Entscheidung. Zu Unrecht ist das Nachlassgericht zu dem Schluss gelangt, dass sich die Erbfolge aufgrund des Testaments vom 28.12.2010 bestimmt und die Beteiligten zu 1 und 9 Erben des Erblassers zu je 1/2 sind. Maßgeblich für die Erbfolge ist das notarielle Testament vom...mehr

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ZErb 7/2013, Bewertung eine... / Aus den Gründen

Die nach den §§ 58 ff FamFG zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Beteiligte zu 2) ist von der Erbfolge nach seinem Vater ausgeschlossen, weil er nach dem Tod seiner zuerst verstorbenen Mutter die Pflichtteilsstrafklausel nach Ziffer 4) des gemeinschaftlichen Testaments seiner Eltern vom 3.3.2010 (UR-Nr. 176/2010 des Notars L) ausgelöst hat ("Sollte eines u...mehr

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ZErb 06/2013, Testament in Form eines Pfeildiagramms

Leitsatz Ein Pfeildiagramm erfüllt die Voraussetzungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments nicht. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Februar 2013 – 20 W 542/11 Sachverhalt Bei der Beteiligten zu 1) handelt es sich um die Ehefrau des Erblassers, bei der Beteiligten zu 4) um dessen Lebensgefährtin und bei den Beteiligten zu 2) und 3) um entfernte Verwandte des Erblassers. Di...mehr

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ZErb 06/2013, Testament in ... / Leitsatz

Ein Pfeildiagramm erfüllt die Voraussetzungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments nicht. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Februar 2013 – 20 W 542/11mehr

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ZErb 06/2013, Testament in ... / Sachverhalt

Bei der Beteiligten zu 1) handelt es sich um die Ehefrau des Erblassers, bei der Beteiligten zu 4) um dessen Lebensgefährtin und bei den Beteiligten zu 2) und 3) um entfernte Verwandte des Erblassers. Die Beteiligte zu 1) hat mit notariellem Erbscheinsantrag vom ... 5.2010 die Erteilung eines Erbscheins beantragt, der sie als Alleinerbin des Erblassers aufgrund gesetzlicher ...mehr

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ZErb 06/2013, Testament in ... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gemäß § 58 FamFG statthaft. Die Beteiligte zu 1) ist nach § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt, da sie durch den Beschluss des Nachlassgerichts in ihrem möglichen eigenen gesetzlichen Erbrecht nach dem Erblasser beeinträchtigt ist. Die Beschwerde ist auch im Übrigen zulässig, da sie insbesondere form- und fristgerecht eingelegt wurde (§§ 63, 64 FamFG). D...mehr

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ZErb 06/2013, Behindertente... / 1. Entwicklung in der Rechtsprechung

Bereits das LSG Baden-Württemberg hatte in der Entscheidung vom 9.10.2007[4] Gelegenheit zu der Frage Stellung zu nehmen, ob es sich als sittenwidrig darstellt, wenn der Zugriff des Sozialhilfeträgers auf die Nachlasssubstanz dadurch vermieden wird, dass Dauertestamentsvollstreckung kombiniert mit einer Verwaltungsanweisung nach § 2216 BGB angeordnet wird. Das LSG Baden-Würt...mehr

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ZErb 06/2013, Aufwendungser... / Sachverhalt

Die Betroffene wendet sich gegen die zu ihren Lasten erfolgte Festsetzung eines Aufwendungsersatzanspruchs. Für die Betroffene, die am Down-Syndrom leidet, ist eine Betreuung eingerichtet. Betreuerin war zunächst ihre Mutter (im Folgenden: Erblasserin); diese verstarb im Mai 2004. Im September 2003 übernahm eine Schwester der Betroffenen, die Beteiligte zu 1, die Betreuung. ...mehr

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ZErb 06/2013, Aufwendungser... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Zu Recht habe das Amtsgericht die Betreuervergütung des Beteiligten zu 3 gemäß den §§ 292, 168 FamFG gegen die Betroffene festgesetzt. Diese sei nicht als mittellos im Sinne der §§ 1836 c und d BGB anzusehen. Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtsh...mehr

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ZErb 06/2013, Behindertente... / 2. Entscheidung des LSG Hamburg

Diese Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg hat nunmehr das Landesozialgericht Hamburg[7] für ein Behindertentestament fortgeführt. Im dortigen Fall hatte der Erblasser zur Absicherung seines behinderten Kindes ein Testament errichtet, das übliche Regelungen eines Behindertentestaments enthielt. Das behinderte Kind war lediglich zum Vorerben eingesetzt und ferner war Daue...mehr

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ZErb 06/2013, Vollmachterte... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) ist der Ehemann der im Grundbuch als Eigentümerin gebuchten Erblasserin. Diese erteilte ihm in notarieller Verhandlung vom 14.4.2011 (UR-Nr. ##/#### Notar Q in T2) eine Generalvollmacht, sie in allen Vermögensangelegenheiten zu vertreten. Die Vollmacht sollte sich auf alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen erstrecken, die von ihr und ihr gegenüber vor...mehr

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ZErb 06/2013, Behindertente... / 1. Grundaussage

Begrüßenswert ist an der Entscheidung des LSG Hamburg auch, dass es deutlich herausarbeitet, dass der Schutz des Behindertentestaments durch die Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung erreicht wird. Dies ist ein Gesichtspunkt, den schon das LSG Baden-Württemberg in der zitierten Entscheidung hervorgehoben hat.[10] Das LSG Baden-Württemberg führt in der Entscheidung aus, ...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / 1. Überblick

In einigen Konstellationen beruft sich der Pflichtteilsberechtigte auf seine eigene (Mit-)Erbenstellung, etwa wegen In diesen Fällen wird zumeist das Erbscheinsverfahren zur Klärung betrieben, auch um ...mehr

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Einbeziehung eines abgefundenen Erbprätendenten in die Gewinnfeststellung

Leitsatz 1. Wird nach dem Tod des Gesellschafters einer unternehmerisch tätigen Personengesellschaft ein Streit darüber, wer infolge seiner Stellung als Erbe Gesellschafter geworden ist, durch einen Vergleich beigelegt, aufgrund dessen jemand gegen Erhalt eines Geldbetrags auf die Geltendmachung seiner Rechte als Erbe verzichtet, und war diese Person gesellschaftsrechtlich n...mehr

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ZErb 5/2013, Ergänzende Auslegung eines Testaments zur Frage der Anordnung einer Ersatztestamentsvollstreckung

Leitsatz Soweit die letztwillige Verfügung des Erblassers, wonach seine beiden Kinder sein "gesamtes Barvermögen aus Konten und Versicherungen" erben und der Ehegatte bevollmächtigt ist "das Erbe anzunehmen und das Geld zu verwalten und auch auszugeben im Sinne der Familie", als Anordnung einer Testamentsvollstreckung ausgelegt werden kann, so ist jedenfalls für eine (ergänze...mehr