Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / 1. Überblick

In einigen Konstellationen beruft sich der Pflichtteilsberechtigte auf seine eigene (Mit-)Erbenstellung, etwa wegen In diesen Fällen wird zumeist das Erbscheinsverfahren zur Klärung betrieben, auch um ...mehr

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Einbeziehung eines abgefundenen Erbprätendenten in die Gewinnfeststellung

Leitsatz 1. Wird nach dem Tod des Gesellschafters einer unternehmerisch tätigen Personengesellschaft ein Streit darüber, wer infolge seiner Stellung als Erbe Gesellschafter geworden ist, durch einen Vergleich beigelegt, aufgrund dessen jemand gegen Erhalt eines Geldbetrags auf die Geltendmachung seiner Rechte als Erbe verzichtet, und war diese Person gesellschaftsrechtlich n...mehr

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ZErb 5/2013, Ergänzende Auslegung eines Testaments zur Frage der Anordnung einer Ersatztestamentsvollstreckung

Leitsatz Soweit die letztwillige Verfügung des Erblassers, wonach seine beiden Kinder sein "gesamtes Barvermögen aus Konten und Versicherungen" erben und der Ehegatte bevollmächtigt ist "das Erbe anzunehmen und das Geld zu verwalten und auch auszugeben im Sinne der Familie", als Anordnung einer Testamentsvollstreckung ausgelegt werden kann, so ist jedenfalls für eine (ergänze...mehr

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ZErb 5/2013, Ergänzende Aus... / Sachverhalt

Die Beteiligten sind die Kinder der Erblasserin, die niederländische Staatsangehörige war. Diese verfasste unter dem 5. Mai 2009 ein handschriftliches Testament. Darin verfügte sie: Zitat "N. und D. G. erben mein gesamtes Barvermögen aus Konten und Versicherungen, der Vater A. G. is bevollmächtigd das Erbe anzunehmen und das Geld zu verwalten und auch auszugeben im Sinne der F...mehr

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ZErb 5/2013, Ergänzende Aus... / Aus den Gründen

Das gemäß § 58 FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel hat in der Sache Erfolg. 1. Nach dem Beschluss des OLG Düsseldorf – II-3 UF 196/11 – vom 9. Dezember 2011, dem der Senat folgt und den die Beteiligten nicht beanstanden, findet deutsches Erbrecht Anwendung. 2. Die Voraussetzungen für eine Testamentsvollstreckung über die Anordnung der tatsächlichen Nach...mehr

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ZErb 5/2013, Ergänzende Aus... / Leitsatz

Soweit die letztwillige Verfügung des Erblassers, wonach seine beiden Kinder sein "gesamtes Barvermögen aus Konten und Versicherungen" erben und der Ehegatte bevollmächtigt ist "das Erbe anzunehmen und das Geld zu verwalten und auch auszugeben im Sinne der Familie", als Anordnung einer Testamentsvollstreckung ausgelegt werden kann, so ist jedenfalls für eine (ergänzende) Aus...mehr

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ZErb 5/2013, Erbverträge in... / b) Mehrseitige Erbverträge

Bei mehrseitigen Erbverträgen stehen sämtliche Rechte zur Wahl, die durch die Staatsangehörigkeit(en) der beteiligten Erblasser vermittelt werden.[57] Der Abschluss eines mehrseitigen Erbvertrags eröffnet damit weitergehende kollisionsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten als die Errichtung mehrerer einseitiger. So können beispielsweise in Frankreich lebende Ehegatten, von den...mehr

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ZErb 5/2013, Erbverträge in... / Einführung

Der im deutschen Recht beliebte, in anderen Rechten verbotene Erbvertrag erfährt im kollisionsrechtlichen Teil der neuen europäischen Erbrechtsverordnung (ErbRVO)[1] eine ausdrückliche Regelung. Zentrale Bestimmung ist Art. 25 ErbRVO, der Zulässigkeit, materielle Wirksamkeit und Bindungswirkungen des Erbvertrags betrifft. Das auf die Form des Erbvertrags anwendbare Recht wir...mehr

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ZErb 5/2013, Erbverträge in... / I. Regelungsziel und -technik

Art. 25 ErbRVO beruht – wie Art. 24 ErbRVO auch – auf dem Regelungsanliegen, das anwendbare Recht aus Gründen der Rechtssicherheit bereits im Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrags zu fixieren.[7] Hierzu bedarf es einer gesonderten Anknüpfung, denn prinzipiell wird das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anwendbare Recht erst im Zeitpunkt, zu dem der Erblasser verstirb...mehr

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ZErb 5/2013, Erbverträge in... / 1. Beteiligte der Rechtswahlvereinbarung

Getroffen werden kann die Rechtswahl durch "die Parteien"[46]. Gemeint sind damit sämtliche Personen, die die Vereinbarung, die den Erbvertrag nach Art. 3 Abs. 1 lit. b) ErbRVO konstituiert, schließen. Die Wahl erfolgt daher insbesondere beim einseitigen Erbvertrag nicht aufgrund einseitiger Bestimmung durch den Erblasser.[47] Wie unter Art. 11 HErbÜ wird das auf einen Erbve...mehr

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ZErb 5/2013, Erbverträge in... / 3. Keine Teilrechtswahl

Eine Teilrechtswahl ist – wie bei gemeinschaftlichen Testamenten[63] – nicht zulässig. Dies folgt aus Art. 22 Abs. 1 UAbs. 1 ErbRVO, der die Rechtswahl nur für den gesamten Nachlass gestattet.[64] Daher besteht insbesondere bei der Errichtung eines mehrseitigen Erbvertrags nicht die Möglichkeit, dass die beteiligten Erblasser für die (nur) ihren Nachlass betreffenden erbvert...mehr

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ZErb 4/2013, Erforderlichkeit eines Erbscheins bei Änderung des notariellen Testaments durch privatschriftliches Testament

Leitsatz Wird ein notarielles Testament hinsichtlich der Anordnung einer Testamentsvollstreckung geändert, kann die Erbfolge nur durch einen Erbschein nachgewiesen werden. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2012 – 15 W 260/12 Aus den Gründen Die nach den §§ 71 ff GBO zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Grundbuchamt durch die angefochtene Zwischenverfügung d...mehr

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ZErb 4/2013, Dauer-Testamen... / 2. Vor-Überlegungen zum Testament

Die Autoren unterlassen es, Testamentsvollstreckung zunächst generell in den Instrumentenkasten der Privatrechtsordnung und des verfassungsmäßig garantierten Erbrechts speziell einzuordnen und daraus dann für ihre Problemstellung die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Schon bei solchen Erwägungen über den vom Gesetzgeber in einem langen Versuch-und-Irrtum-Prozess gefundenen, in...mehr

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ZErb 4/2013, Erforderlichke... / Aus den Gründen

Die nach den §§ 71 ff GBO zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Grundbuchamt durch die angefochtene Zwischenverfügung das Fehlen eines ausreichenden Nachweises der Erbfolge nach der verstorbenen Grundstückseigentümerin beanstandet und dem Beteiligten gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 GBO die Vorlage eines Erbscheins aufgegeben. Der Ausnahmetatbestand des § 35 Abs. 1 S....mehr

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ZErb 4/2013, Dauer-Testamen... / 7. Schlussfolgerungen

Das Testament als hochmittelalterliche Innovation im Rechtsleben ist uns über die Jahrhunderte hinweg zu einer solchen Selbstverständlichkeit geworden, dass man sich über Sinn und Zweck eigentlich schon gar keine Gedanken mehr macht. Aber es ist, auch im Gebrauch der Rechtsbürger, immer noch eine Ausnahme des Normalfalls: automatische Erbschaftsregelung nach der BGB-Rechtsla...mehr

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ZErb 4/2013, Erforderlichke... / Leitsatz

Wird ein notarielles Testament hinsichtlich der Anordnung einer Testamentsvollstreckung geändert, kann die Erbfolge nur durch einen Erbschein nachgewiesen werden. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2012 – 15 W 260/12mehr

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ZErb 4/2013, Gerichtliche E... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist nach den §§ 58 ff FamFG zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Das Amtsgericht hat die Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Vermittlungsverfahrens nach den §§ 363 ff FamFG zu Unrecht abgelehnt. Der Ablehnung liegt ein fehlerhaftes Verständnis des Amtsgerichts von dies...mehr

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ZErb 3/2013, Nachlassverfah... / Sachverhalt

Die Erblasserin hinterließ zwei privatschriftliche Testamente. In der letztwilligen Verfügung vom 3. Oktober 2005 setzte sie zu ihrem alleinigen Erben den Beteiligten zu 1. ein, beschwerte ihn mit einer Auflage, berief einen Ersatzerben und setzte Vermächtnisse aus. Ferner ordnete sie Testamentsvollstreckung an und bestellte zum Testamentsvollstrecker den Beteiligten zu 2.; ...mehr

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ZErb 3/2013, Nachlassverfah... / Leitsatz

Bedient ein Testamentsvollstrecker eigene Forderungen aus dem Nachlass (hier: angebliche Honorarforderungen), ohne diese dem Erben gegenüber in einer im Einzelnen nachvollziehbaren, geschweige denn prüffähigen Weise darzutun, so stellt dies einen wichtigen Grund für die Entlassung aus dem Amt dar, sofern nicht jene Verbindlichkeit dem Erblasser bei der Berufung des Testament...mehr

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ZErb 3/2013, Unzulässige Mi... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den nach den §§ 352, 354 FamFG ergangenen Feststellungsbeschluss des Amtsgerichts ist zulässig. Der Beteiligte zu 2) ist beschwerdebefugt (§ 59 Abs. 1 FamFG), weil er für sich in Anspruch nimmt, gesetzlicher Miterbe der Erblasserin geworden zu sein. Als gesetzlicher Miterbe wäre er durch die Erteilung des angekündigten Testamentsvol...mehr

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ZErb 3/2013, Nachlassverfah... / Aus den Gründen

(...) Zu Recht hat das Nachlassgericht den Beteiligten zu 2. als Testamentsvollstrecker entlassen. (...) 1. Anerkanntermaßen können wichtige Gründe zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB einerseits ein eigennütziges Verhalten, das heißt die Bevorzugung der eigenen Interessen vor denen des Erben, andererseits ein mutmaßlicher Erblasserwille bilden; Letzte...mehr

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ZErb 3/2013, Testamentsausl... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Zu Unrecht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beteiligte zu 1 im Wege der ergänzenden Testamentsauslegung Ersatzerbe seiner vorverstorbenen Ehefrau sei. 1. Die ergänzende Testamentsauslegung setzt voraus, dass eine planwidrige Regelungslücke im Testament vorliegt, die durch den festgestellten Willen des ...mehr

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FF 03/2013, Die Entwicklung... / 2. Anforderungen an die Form der Pflichtteilsentziehung

Besonderes Augenmerk verlangt die Entscheidung, da sie kurz und bündig feststellt, dass trotz der knappen Worte der Erblasserin im Testament gegen eine Einhaltung der Form des § 2336 BGB keine Bedenken bestünden, da eine hinreichende Konkretisierung im Sinne der erforderlichen Angabe eines Kernsachverhaltes mit diesen wenigen Worten erfolgt sei, zumal die Entziehung des Pfli...mehr

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ZErb 3/2013, Bindungswirkun... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Amtsgericht hat im Ergebnis zu Recht die für die Erteilung des von der Beteiligten zu 1. beantragten Erbscheins notwendigen Tatsachen für festgestellt erachtet. Die Beteiligte zu 1. ist aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments der Erblasserin und ihres vorverstorbenen Ehemannes O vom 8.2.1977 (UR-Nr. 210/1977 Notar Dr. X in F) a...mehr

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FF 03/2013, Die Entwicklung... / 1. Pflichtteilsberechtigung eines entfernteren Abkömmlings trotz Pflichtteilsverzicht des näheren

Um § 2309 BGB ging es auch in einer neueren Entscheidung des BGH[36] zum Pflichtteilsverzicht. Der Erblasser und seine Ehefrau hatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie ihre Enkel als Schlusserben einsetzten. Ihre einzige Tochter hatte auf ihr Erb- und Pflichtteilsrecht nach ihnen für ihre Person, nicht aber auch für ihre Kinder verzichtet. Hierdurch war ...mehr

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ZErb 3/2013, Testamentsausl... / Sachverhalt

Die Erblasserin verstarb am 21.9.2009 im Alter von 88 Jahren. Sie war verheiratet mit A. O. S., der am 18.8.1988 vorverstorben ist. Aus der Ehe ging V. S. hervor, der am 23.4.1970 ohne Hinterlassung von Abkömmlingen vorverstarb. Es liegen folgende eigenhändig geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügungen der Erblasserin vor: Zitat 1. "München, 10.12.2004 " Mein letzt...mehr

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ZErb 3/2013, Testamentsausl... / Leitsatz

Ist die testamentarisch eingesetzte und der Erblasserin persönlich nahestehende Alleinerbin vorverstorben, kommt eine Ersatzerbenstellung des Ehemanns nur dann in Betracht, wenn sich für seine Ersatzerbeinsetzung im Testament über die Einsetzung der Bedachten hinaus Anhaltspunkte finden. OLG München, Beschluss vom 19. Dezember 2012 – 31 Wx 372/12mehr

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ZErb 3/2013, Testamentsauslegung

Dr. Claus-Henrik Horn/Dr. Ludwig Kroiß C.H.BECK 2012, 398 Seiten, 75,– EUR Wer ein Buch mit dem Titel "Testamentsauslegung" erwirbt, hat klare Erwartungen an den Inhalt. Um es vorweg zu nehmen: sie werden lückenlos erfüllt. Tatsächlich geht das im Frühjahr 2012 erschienene Werk von Horn und Kroiß allerdings deutlich über den gewählten Titel hinaus und widmet sich ergänzend der...mehr

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FF 03/2013, Die Entwicklung... / 1. Der neue Pflichtteilsentziehungsgrund des § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB

So liegt inzwischen erste (unterinstanzliche) Rechtsprechung zum neuen Pflichtteilsentziehungsgrund wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr ohne Bewährung gemäß § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB vor.[9] Nach Langem wurde hier einer Pflichtteilsentziehung die Wirksamkeit zuerkannt: In einem vom Landgericht Stuttgart[10] zu entscheidenden Fall hatte die 2011 ...mehr

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FF 03/2013, Die Entwicklung... / 4. Prozessuales: Inzidentprüfung der Wirksamkeit der Pflichtteilsentziehung

Der BGH[30] hat in prozessualer Hinsicht klargestellt, dass die Voraussetzungen einer Pflichtteilsentziehung auch in anderem Zusammenhang inzident zu prüfen sein können. In dem zu entscheidenden Fall hatte die 2007 verstorbene Erblasserin ihren Sohn enterbt und ihm den Pflichtteil entzogen. Dieser hat dies akzeptiert und keinerlei Ansprüche geltend gemacht, sodass es unmitte...mehr

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ZErb 3/2013, Bindungswirkun... / Leitsatz

1. Die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügung in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament erstreckt sich auch auf die Anwachsung für Miterben in der Schlusserbfolge, die sich aus einem Pflichtteilsverlangen nach dem erstverstorbenen Ehegatten aufgrund einer Pflichtteilsstrafklausel ergibt. 2. Ein Ehegattentestament kann im Einzelfall dahin auszulegen sein, dass die ...mehr

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ZErb 3/2013, Nachweis der g... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff FamFG statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt. Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 4) bis 8) im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG folgt daraus, dass sie ein gesetzliches Erbrecht mit einer höheren Quote als in dem angefochtenen Beschluss berücksichtigt für sich in Anspruch nehmen. In der Sache hat das Rechtsmittel vorläufigen Erfo...mehr

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Geltendmachung des Pflichtteils nach Tod des Verpflichteten durch dessen Alleinerben

Leitsatz Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, so bleibt trotz des zivilrechtlichen Erlöschens des Pflichtteilsanspruchs erbschaftsteuerrechtlich sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils als Folge der Regelung in § 10 Abs. 3 ErbStG bestehen. Erklärt der Berechtigte in einem solchen Fall gegenüber dem Finanzamt, er mache den Anspruch geltend...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / b) Testamente

Was ergibt sich hieraus nun für Testamente? Der Wortlaut des Art. 3 Abs. 1 lit. b) EuErbVO ist hinsichtlich der formal zugelassenen Gestaltungsmittel nicht abschließend, denn er formuliert nur offen, dass Erbverträge im Verordnungssinn Vereinbarungen, einschließlich solcher aufgrund gegenseitiger Testamente, darstellen. Interessanterweise ist in der Definition des Art. 3 Abs...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / 5. Zulässigkeit gemeinschaftlicher Testamente

Als scheinbarer Unsicherheitsfaktor bei der Verwendung deutscher gemeinschaftlicher Testamente verbleibt hiernach nur noch der vereinzelt vorgetragene Einwand, die Frage der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments sei in der EuErbVO nicht geregelt, woraus sich eine Unsicherheit ergebe, ob dies als Frage der materiellen Gültigkeit (Art. 24 oder, wie gezeigt: Art. 25 ...mehr

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ZErb 2/2013, Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

Leitsatz Ein gemeinschaftliches Testament, das keine Regelung für den Tod des zuerst versterbenden Ehegatten enthält, kann nicht dahin ausgelegt werden, dass einzelne gesetzlich erbberechtigte Personen von der Erbfolge nach dem Erstversterbenden ausgeschlossen sind. OLG München 31. Zivilsenat, Beschluss vom 19. Dezember 2012 – 31 Wx 434/12 Sachverhalt Der Erblasser ist im Mai 2...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / II. Testamente, die Erbverträge begründen

1. Fragestellung Noch kniffeliger als das Verständnis des Begriffs des "Mitgliedstaats" ist die Auslegung der Begriffe "Erbvertrag", "gemeinschaftliche" und "gegenseitige Testamente", wie sie die Verordnung verwendet. Das Verständnis ist für den deutschen Erbrechtspraktiker essenziell, denn allein Art. 25, der mit "Erbverträge" überschrieben ist, geht auf eine mögliche erbrec...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / b) Definition des Art. 3 Abs. 1 lit. d) EuErbVO

Der Begriffsdefinition einer "Verfügung von Todes wegen" als "ein Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag" lässt sich auf den ersten Blick die am Wortlaut ("oder") orientierte Schlussfolgerung entnehmen, dass sich ein gemeinschaftliches Testament und ein Erbvertrag auch im Verordnungssinn gegenseitig ausschließen. Dieser Gedanke ist bei näherer Betrach...mehr

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ZErb 2/2013, Voraussetzung ... / Sachverhalt

Die Eheleute A und B errichteten am 5. November 2010 vor dem Notar … ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und zum Schlusserben den Neffen des Ehemannes … (Ziffer II des Testaments). In Ziffer III heißt es sodann: "Die Erschienenen erklärten gemeinsam: " Der Letztversterbende von uns belastet seine Erben mit folgenden Vermächtni...mehr

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ZErb 2/2013, Auswahl des Te... / Aus den Gründen

Die gemäß § 70 Abs. 1 FamFG statthafte und auch im Übrigen nach § 71 FamFG zulässige Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4 ist unbegründet. Letztere kann keine Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses nach § 2368 Abs. 1 BGB verlangen. Der Beteiligte zu 5 war nicht befugt, sie zur Testamentsvollstreckerin zu bestimmen, da die entsprechende Regelung in § 9 des notariel...mehr

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ZErb 2/2013, Voraussetzung ... / Aus den Gründen

Über die Beschwerde konnte im schriftlichen Verfahren entschieden werden, worauf die Beteiligte hingewiesen worden ist. 1. Die Beschwerde ist statthaft. Zwar sind nach § 58 Abs. 1 iVm § 38 Abs. 1 FamFG nur Endentscheidungen anfechtbar und die Ankündigung, ein Schriftstück zu eröffnen, stellt grundsätzlich nur eine vorbereitende Zwischenverfügung dar. Eine andere Betrachtung i...mehr

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ZErb 2/2013, Zur Auslegung ... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Das Nachlassgericht hat zu Unrecht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1 zurückgewiesen. Der Erblasser wird aufgrund Gesetzes beerbt, wovon auch das Nachlassgericht ausgeht. Von der gesetzlichen Erbfolge ist der Beteiligte zu 1 nicht ausgeschlossen. Der von ihm beantragte Erbschein entspricht deshalb der Erbrechtslage (§ 1924 Abs. ...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / 1. Fragestellung

Noch kniffeliger als das Verständnis des Begriffs des "Mitgliedstaats" ist die Auslegung der Begriffe "Erbvertrag", "gemeinschaftliche" und "gegenseitige Testamente", wie sie die Verordnung verwendet. Das Verständnis ist für den deutschen Erbrechtspraktiker essenziell, denn allein Art. 25, der mit "Erbverträge" überschrieben ist, geht auf eine mögliche erbrechtliche Bindungs...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / 2. Gesetzgebungsmaterialien

Die Erwägungsgründe schweigen zu dem Begriff des Erbvertrags, und auch die sonstigen Materialien tragen nicht viel Erhellendes bei. Der erste Verordnungsentwurf der Kommission, veröffentlicht am 14. Oktober 2009, definierte Erbverträge in Art. 2 (c) noch gänzlich ohne Verweis auf Testamente.[13] In dem vorangegangenen Austausch zwischen der Kommission und der externen Expert...mehr

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ZErb 2/2013, Auswahl des Te... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 4 begehrt die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses. Am 29. Juli 2005 beurkundete der Beteiligte zu 5 ein Testament des Erblassers, in dem dieser unter anderem die Beteiligten zu 1 bis 3 als Erben einsetzte. Eine weitere eingesetzte Miterbin schlug die Erbschaft aus. Der Erblasser traf in den §§ 5 und 7 des Testaments ferner Teilungsanordnungen u...mehr

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ZErb 2/2013, Zur Auslegung ... / Sachverhalt

Der Erblasser ist im Mai 2011 im Alter von fast 89 Jahren verstorben. Die Beteiligte zu 3 ist seine Ehefrau, die Beteiligte zu 2 die einzige gemeinsame Tochter. Der Beteiligte zu 1 (geboren 1946) ist der nichteheliche Sohn des Erblassers. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus Bankguthaben in Höhe von rund 150.000 EUR. Es liegt ein vom Erblasser geschriebenes und unterschri...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / a) Amtliche Überschrift

Alle Überschriften der EuErbVO sind amtlich. Der für die Überschrift des Art. 25 EuErbVO gewählte Begriff "Erbverträge" und die Formulierung der Überschrift "Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen" zu Art. 24 EuErbVO sind wie sämtliche EU-Verordnungen und die EuErbVO insgesamt autonom, also unabhängig vom Begriffsverständnis des nationalen Rechts auszulegen.[9] Wenn ...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / 3. Bedeutung des Begriffsverständnisses in den Mitgliedstaaten

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die EuErbVO nach ihrem Erwägungsgrund 6 den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung auf das Erbrecht erweitern und die nationalen Traditionen der Mitgliedstaaten berücksichtigen soll. Die EuErbVO soll danach den Umgang mit den in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten bereits bestehenden Formen letztwilliger Verfügungen regeln, nicht abe...mehr

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ZErb 2/2013, Auswahl des Te... / Leitsatz

Die Regelung in einem notariellen Testament, dass der Notar die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen soll (vgl. § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB), ist wegen des Verbots der Verschaffung eines rechtlichen Vorteils zugunsten des Notars gemäß § 7 Nr. 1 BeurkG unwirksam. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2012 – IV ZB 14/12mehr

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ZErb 2/2013, Zur Auslegung ... / Leitsatz

Ein gemeinschaftliches Testament, das keine Regelung für den Tod des zuerst versterbenden Ehegatten enthält, kann nicht dahin ausgelegt werden, dass einzelne gesetzlich erbberechtigte Personen von der Erbfolge nach dem Erstversterbenden ausgeschlossen sind. OLG München 31. Zivilsenat, Beschluss vom 19. Dezember 2012 – 31 Wx 434/12mehr