Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 2/2013, Verjährung des... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Es kann offen bleiben, ob dem Kläger mit der begehrten Auskunft, insbesondere über die Erlöse der aus der Zuwendung erlangten Nutzungen und an deren Stelle getretenen Surrogate, überhaupt eine Bezifferung eines Anspruchs nach § 2196 BGB ermöglicht würde, der die Abschöpfung des für die Erfüllung der Auflage erforderlichen, aber weg...mehr

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ZErb 2/2013, Scheidungsklau... / Sachverhalt

Die Beteiligte ist gemeinsam mit ihrem verstorbenen Ehemann, Herrn K ... R ..., zu je 1/2 im Raumeigentumsgrundbuch von W ..., Blatt 1 ..., als Eigentümerin einer Eigentumswohnung eingetragen. Sie beantragte unter dem 14.8.2012 die Umschreibung des Miteigentumsanteils ihres verstorbenen Ehemannes auf sich. Hierzu legte sie eine vom Amtsgericht Neukölln eröffnete notarielle V...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / 6. Zwischenergebnis

Es lässt sich festhalten, dass die Bindungswirkung deutscher Erbverträge und deutscher wechselbezüglicher gemeinschaftlicher Testamente durch die Verordnung umfassend geschützt wird, solange die Voraussetzung des Art. 25 Abs. 2 S. 1 EuErbVO erfüllt ist, dass die hypothetischen Erbstatute sämtlicher Personen, deren künftige Nachlässe geregelt werden, eine solche Verfügung zul...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / 4

Auf einen Blick Die EuErbVO stellt in formeller Hinsicht keine neuen Anforderungen an Testamente und Erbverträge, die nach deutschem Recht wirksame Verfügungen von Todes wegen nicht stets erfüllen würden. Die Verordnung führt auch nicht zur Einschränkung der erbrechtlichen Bindungswirkung für Erbverträge und wechselbezügliche gemeinschaftliche Testamente im Sinne des deutsch...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / a) Erbverträge

Art. 3 EuErbVO lässt es also zu, dass das deutsche Recht einen engeren Erbvertragsbegriff als die EuErbVO verwendet, indem es etwa verlangt, dass ein Erbvertrag mindestens eine sofort bindende vertragsmäßige Verfügung enthält.[31] Nur für Erbverträge, die mehrere Nachlässe betreffen, stellt Art. 25 Abs. 2 EuErbVO die weitere Zulässigkeitsvoraussetzung auf, dass ein solcher E...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / Einführung

Es sollte nicht überraschen, dass die EuErbVO erhöhte Anforderungen an ihre Leser stellt. Das Gesetzgebungsverfahren zur EuErbVO wurde nicht nur in der in Brüssel üblichen Sprachvielfalt der Beteiligten betrieben, sondern durch eine außergewöhnliche Vielstimmigkeit der Meinungen erschwert. Diese hatten ihre Ursache darin, dass die nationalen Erbrechtsordnungen so vielgestalt...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / 4. Sinn und Zweck des Art. 3 Abs. 1 lit. d) EuErbVO

Wenn ein Erbvertrag im Verordnungssinn durch eine Vereinbarung entsteht, die Rechte an einem künftigen Nachlass begründet, ändert oder entzieht, ist noch nicht gesagt, ob die hier angesprochene Vereinbarung eine sofortige rechtliche Bindung bewirken muss. Für deutsche Erbverträge ist diese Frage nicht relevant, da sie stets mindestens eine sofort bindende vertragsmäßige Verf...mehr

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ZErb 2/2013, Voraussetzung ... / Leitsatz

1. Die Ankündigung, ein Ehegattentestament vollständig zu eröffnen, ist nach § 58 Abs. 1 iVm § 38 Abs. 1 FamFG durch den Längstlebenden anfechtbar, denn in der Eröffnung auch der in einer gemeinschaftlichen Verfügung getroffenen Anordnungen des Längstlebenden kann ein schwerer Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht liegen, der auch das Recht auf Geheimhaltung de...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / III. Besondere Vorschriften und Auslandsimmobilien

Dass die Sprachverwirrung über die EuErbVO nicht stets ihre Ursache in der Formulierung des Verordnungstextes, sondern gerade auch im Vorverständnis des jeweiligen Rechtsanwenders hat, offenbart ein Blick auf das Problemfeld der Auslandsimmobilien: Ein deutscher Praktiker, der die wesentlichen Stichwörter des Art. 30 EuErbVO ("Besondere Regelungen im Recht eines Staates, in ...mehr

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ZErb 12/2012, Anwendbares Recht nach dem Tod eines in Deutschland verstorbenen verheirateten türkischen Erblassers mit Grundvermögen ohne Testament

Leitsatz 1. Die erbrechtlichen Verhältnisse eines ohne Hinterlassen einer letztwilligen Verfügung in Deutschland verstorbenen türkischen Staatsangehörigen richten sich nach Ziff. 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28. Mai 1929. 2. Hat der Erblasser im Inland unbewegliches Vermögen hinterlassen, so ist die...mehr

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ZErb 1/2013, Formwirksamkeit eines privatschriftlichen Testaments auf mehreren Blättern

Leitsatz 1. Ein privatschriftliches Testament kann formwirksam auf mehreren losen Blättern errichtet werden, wenn aus der Gesamturkunde die Einheitlichkeit der Willenserklärung erkennbar ist. 2. Der erforderliche innere Zusammenhang kann aber nicht allein durch die gemeinsame Aufbewahrung mit anderen Dokumenten (u. a. einer Kopie eines notariellen Testaments) begründet werden...mehr

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ZErb 1/2013, Grenzen der Schreibhilfe eines Dritten bei der Errichtung eines privatschriftlichen Testaments

Leitsatz 1. Eine über bloße Stützungshandlungen hinausgehende Einflussnahme einer anderen Person auf die Schreibleistung des Erblassers führt auch dann zur Unwirksamkeit des Testaments, wenn die niedergelegte Erklärung dem tatsächlichen Willen des Erblassers entspricht. 2. Die materielle Feststellungslast dafür, dass die Schreibleistung des Erblassers ohne relevante Fremdeinw...mehr

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ZErb 1/2013, Grenzen der Sc... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Amtsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass sich die Formgültigkeit (§ 2247 BGB) des handschriftlichen Testaments vom 30.10.2011 nicht feststellen lässt und dies zulasten der Beteiligten zu 1) und 2) geht, die sich zur Begründung ihres Erbscheinsantrags auf dieses Testament stützen. Auch der Senat ist nach teilweiser Wiederh...mehr

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ZErb 1/2013, Formwirksamkei... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) bleibt ohne Erfolg. Es bestehen bereits erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der Beschwerde. Die Beschwerdefrist von einem Monat (§ 63 Abs. 1 FamFG) ist nicht gewahrt worden. Die angefochtene Entscheidung ist der Beteiligten zu 3) am 4.8.2011 durch Aufgabe zur Post iSd §§ 15 Abs. 2 FamFG, 184 ZPO bekannt gemacht worden. Nach § 15 Ab...mehr

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ZErb 11/2012, Testamentserr... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft, nachdem die Beschwerdeführerinnen durch die angekündigte Erbscheinserteilung beschwert wären, und auch im Übrigen zulässig, insbesondere binnen der Monatsfrist gemäß § 63 Abs. 1, § 64 Abs. 2 FamFG eingelegt worden. Sie ist jedoch unbegründet. Wie das Nachlassgericht ist auch der Senat nach Durchführung der ergänzenden Bewe...mehr

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ZErb 11/2012, Testamentserr... / Sachverhalt

Am xx.5.2009, einen Tag vor seinem xx. Geburtstag, erlag der Erblasser A. in B. unverheiratet und ohne Kinder seiner Krebserkrankung. In den letzten Jahren vor seinem Tod lebte der Erblasser mit der Beteiligten zu 2) zusammen. Am xx.5.2009, sieben Tage vor seinem Ableben, errichtete er in seinem Wohnanwesen in N. ein notarielles Testament (URNr. xxx/2009, Notar C., xxx; Bl 2...mehr

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ZErb 1/2013, Erbschein für ... / Aus den Gründen

1. Der Antrag ist zulässig. a) Das Notariat Villingen ist gemäß den §§ 105, 343 Abs. 1 Hs. 1 FamFG international und örtlich zuständig. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bezieht sich dabei auch auf das in Frankreich belegene unbewegliche Vermögen. Soweit unter Geltung des sog. Gleichlaufprinzips, nachdem die deutschen Nachlassgerichte nur dann und grunds...mehr

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ZErb 12/2012, Pflichtteilsr... / I. Die Entscheidungen des BGH vom 13.4.2011 und vom 27.6.2012

Der vierte Senat des BGH hatte 2011 und 2012 jeweils einen Fall zu entscheiden, dessen maßgebliche Fragestellung darin bestand, ob ein Pflichtteilsrecht in der Enkelgeneration besteht, obwohl die Eltern der Enkel, also die Kinder der Erblasser, noch leben. In der Entscheidung vom 13.4.2011[1] hat der BGH richtigerweise festgestellt, dass die Enterbung und Pflichtteilsentziehu...mehr

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ZErb 1/2013, Formwirksamkei... / Leitsatz

1. Ein privatschriftliches Testament kann formwirksam auf mehreren losen Blättern errichtet werden, wenn aus der Gesamturkunde die Einheitlichkeit der Willenserklärung erkennbar ist. 2. Der erforderliche innere Zusammenhang kann aber nicht allein durch die gemeinsame Aufbewahrung mit anderen Dokumenten (u. a. einer Kopie eines notariellen Testaments) begründet werden. OLG Ha...mehr

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ZErb 1/2013, Grenzen der Sc... / Leitsatz

1. Eine über bloße Stützungshandlungen hinausgehende Einflussnahme einer anderen Person auf die Schreibleistung des Erblassers führt auch dann zur Unwirksamkeit des Testaments, wenn die niedergelegte Erklärung dem tatsächlichen Willen des Erblassers entspricht. 2. Die materielle Feststellungslast dafür, dass die Schreibleistung des Erblassers ohne relevante Fremdeinwirkung z...mehr

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ZErb 11/2012, Dauertestamen... / VIII. Der Testamentsvollstrecker als Stiftungsorgan – Personalunion

Verschiedentlich wird in diesem Zusammenhang auch erörtert, wie es sich auswirkt, wenn der mit der (Dauer-)Vollstreckung beauftragte Testamentsvollstrecker selbst Teil eines Organs der Stiftung ist, vornehmlich Mitglied des Stiftungsvorstandes.[82] Die grundsätzliche Möglichkeit einer solchen Personalunion zwischen Stiftungsvorstand und Testamentsvollstrecker bejaht u. a. Sch...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / I. Wegbeschreibungen

Bei den Wegbeschreibungen konnte der Erbrechtssenat des Bundesgerichtshofs dem Pfad über Pflichtteilssanktionsklauseln nur das Eignungstestat "weniger empfehlenswert"[42], den Pfaden über die sogenannten Behinderten- und Bedürftigentestamente, Verzichte und Ausschlagungen dagegen das "sehr empfehlenswert"[43] erteilen. Die gleich hohe Einstufung der Prädikatswege mag zunächst...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / a) Erbschaftslösung

1975 konzipierte Bengel den Prototyp eines Testaments zugunsten Behinderter mit dem Ziel, dass dieser Personengruppe in beiden Erbfällen nach den Eltern etwas zugewandt werden kann, das nicht sogleich von Aufwendungen für Betreuung, Heimunterbringung und Lebensunterhalt aufgezehrt wird, sondern zusätzliche Vorteile verschafft zu den genannten von der Sozialhilfe getragenen K...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / a) Sachverhalt

Durch notarielles gemeinschaftliches Testament setzten sich der Beklagte und seine Ehefrau gegenseitig als Alleinerben und die drei gemeinsamen Kinder – darunter eine unter einer Lernbehinderung leidende, aber nicht in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Tochter mit Bezug von Eingliederungshilfe[79] bzw. erweiterter Hilfe[80] – zu Schlusserben ein. Die weiteren Regelungen ...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / c) Sittenwidrige Verdrängung des Nachrangprinzips?

In diesem dritten Einwand liegt der Schwerpunkt des höchstrichterlichen Wirksamkeitstestates mit ungebremster, nicht nachlassender Ausstrahlungskraft bis heute:[70] Mit dieser Testamentsgestaltung wollen Eltern ihrer sittlichen Verantwortung gemäß für das Wohl des Kindes auch dort sorgen, wo ihnen die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Sozialverwaltungen entgegengehalten werd...mehr

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ZErb 12/2012, Die vererbte ... / 4. Erbenermittlung und Nachlasspflegschaft

Vor einer schwierigen Aufgabe steht der Verwalter nach dem Tod des Wohnungseigentümers. Bis im Grundbuch der neue Eigentümer eingetragen ist oder dem Verwalter ein Erbschein vorgelegt wird, kann Zeit vergehen, in der die Verwaltung der Wohnanlage nicht stillstehen kann. In der Praxis lassen es die Verwalter meist gelten, wenn jemand behauptet, Erbe zu sein, und stellen keine...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / b) Streitstand

Den Verzicht hielt der Sozialhilfeträger für sittenwidrig und leitete gemäß § 93 SGB XII den Pflichtteilsanspruch der Leistungsbezieherin nach ihrer Mutter auf sich über. Beide Vorinstanzen konnten einen Sittenverstoß beim Testament und Verzicht trotz des engen zeitlichen Zusammenhangs mit dem Erbfall nicht erkennen. Demgegenüber wollte die Revision hauptsächlich überprüft wi...mehr

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ZErb 11/2012, Grenzen der P... / a) Sittenwidrige Zugriffssperre durch Testamentsvoll- streckung?

Die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte folgt einhellig dieser Generallinie.[36] Das Sächsische Oberverwaltungsgericht[37] lässt es an Deutlichkeit nicht fehlen, wenn es im Leitsatz ausspricht: Eine Erbschaft steht nicht als einzusetzendes Vermögen im Sinne des § 88 Abs. 1 BSHG zur Verfügung, wenn dem Erblasserwillen zu entnehmen ist, dass der Nachlass nicht für die Be...mehr

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ZErb 1/2013, Erbschein für ... / Sachverhalt

Der Erblasser ist mit letztem Wohnsitz in Triberg im Schwarzwald am xx.xx.2011 verstorben. Aus der im Jahre 19xx vor dem Standesbeamten in Triberg im Schwarzwald geschlossenen und im Zeitpunkt des Erbfalls unverändert bestehenden Ehe mit der Beteiligten zu 1 sind drei Kinder hervorgegangen (die Beteiligten zu 2 bis 4). Weitere Abkömmlinge hat der Erblasser nicht hinterlassen...mehr

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ZErb 1/2013, Totenfürsorger... / Sachverhalt

Die Erblasserin, die Großmutter des Klägers und Mutter der Drittwiderbeklagten sowie des Beklagten, ist am 13.10.2010 in S verstorben. Die Erblasserin war verwitwet. Die Drittwiderbeklagte und der Beklagte waren die einzigen Kinder der Verstorbenen. Letztwillige Verfügungen der Verstorbenen lagen nicht vor. In den letzten 1 1/2 Jahren vor ihrem Tod war die Verstorbene in S b...mehr

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ZErb 1/2013, Totenfürsorger... / Anmerkung

Der Rechtsstreit zeigt, dass in zunehmendem Maße auch über die Frage, wer zur Totenfürsorge berufen ist und in welcher Art und an welchem Ort die Bestattung des Erblassers zu erfolgen hat, in erbitterter Art und Weise gestritten wird. Nicht immer geht es um das Vermögen des Erblassers. Im vorliegenden Fall war die Erblasserin gänzlich vermögenslos. Die Urteilsbegründung sowoh...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / II. Pflichtteilssanktionsklauselgasse

Sie hat ihren Namen durch die zwei neueren Senatsentscheidungen aus 2004 und 2005[44] erhalten mit Sachverhalten, in denen Eltern ohne juristische Beratung ein Testament mit Elementen der Erbschaftslösung unter gegenseitiger Alleinerbeinsetzung und Einsetzung der Kinder – darunter ein behindertes – lediglich als Schlusserben im zweiten Erbfall verfasst, diese Regelung jedoch...mehr

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ZErb 12/2012, Genehmigung e... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin leidet neben weiteren Erkrankungen an einer demenziellen Entwicklung und ist inzwischen nicht mehr in der Lage, ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen. Auf ihren eigenen Antrag hin bestellte das Amtsgericht durch Beschluss vom 28.10.2010 (Bl 14 f dA) die eingangs genannten Betreuer. Dabei wurde dem Betreuer zu 1. der Aufgabenkreis der Vermögenssorge ...mehr

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ZErb 1/2013, Aktuelle Probl... / III. Testamentsvollstreckung

Nach einem Urteil des OLG Frankfurt aus dem Jahr 2010 soll eine Dauertestamentsvollstreckung für die Verwaltung des Nachlasses mit einer Stiftung von Todes wegen grundsätzlich nicht vereinbar sein, weil dies mit der Aufgabe des Vorstands, das Stiftungsvermögen in Eigenverantwortung zu verwalten, und der staatlichen Aufsicht darüber in Widerspruch steht. Ein Testamentsvollstr...mehr

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AGS Nr.11/2012, Prozesskost... / 6. Erbschaft

Eine in Australien lebende Lehrerin hat einen vermögenden Onkel in Deutschland. Sie erfährt durch Zufall während eines Besuchs in Europa, dass ihr kinderloser Onkel verstorben ist und kein Testament hinterlassen hat. Gegenüber ihrem Anwalt weigern sich die weiteren Erben, Auskunft über das hinterlassene Vermögen zu geben. Für seine ausländische Mandantin bittet der Anwalt um...mehr

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AGS 10/2012, Entwurf eines Testaments als Beratungstätigkeit; Teilzahlung kein Schuldanerkenntnis

BGB §§ 781, 675, 611; RVG § 34 a.F.; RVG VV a.F. Nr. 2100 Leitsatz Die vorbehaltlos auf eine Rechnung geleistete Teilzahlung lässt für sich genommen weder auf ein abstraktes noch auf ein bestätigendes Schuldanerkenntnis oder einen Ratenzahlungsvergleich schließen. Eine anwaltliche Beratung liegt vor, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis zum Mandanten bera...mehr

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AGS 10/2012, Entwurf eines ... / Aus den Gründen

Die Berufung der Kläger hat nach einstimmiger Auffassung des Senats offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg (§ 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Das LG hat der Klage zutreffend nur i.H.v. 2.103,60 EUR nebst Zinsen stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen. Das Vorbringen der Kläger in der Berufungsbegründung rechtfertigt keine den Klägern günstigere Beurteilung. I. Der Anspruch der Kl...mehr

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AGS 10/2012, Entwurf eines ... / Leitsatz

Die vorbehaltlos auf eine Rechnung geleistete Teilzahlung lässt für sich genommen weder auf ein abstraktes noch auf ein bestätigendes Schuldanerkenntnis oder einen Ratenzahlungsvergleich schließen. Eine anwaltliche Beratung liegt vor, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis zum Mandanten beratend tätig wird, also kein anderes Geschäft, insbesondere keine Ve...mehr

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ZErb 10/2012, Vom Erblasser... / Sachverhalt

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist neben ihrer Schwester zu 1/2 Miterbin ihres am 31. Dezember 2004 verstorbenen Vaters (V). Ihre Mutter (M) war bereits am 13. November 2004 vorverstorben. Für 2004 wurden V und M zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Für Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für 2004 waren – nach Anrechnung der von V und...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / a) Anpassung eines Geldsummenvermächtnisses

Ein Vermächtnis ist grundsätzlich unwirksam, wenn der Vermächtnisgegenstand beim Erbfall nicht mehr im Nachlass vorhanden ist, es sei denn, dass der Gegenstand auch für den Fall zugewendet ist, dass er nicht mehr zur Erbschaft gehört (§ 2169 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Auslegungsregel gilt jedoch nicht für das Geldvermächtnis. Hierbei ist es unerheblich, ob die vermachte Geldsum...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / 1. Änderungen im Vermögensbestand des Erblassers zwischen Testamentserrichtung und Erbfall

Neben den allgemeinen Gefahren bei der Anordnung von Vermächtnissen[10] besteht bei Geldvermächtnissen die Problematik, dass das Vermögen des Erblassers bis zum Erbfall erheblichen Veränderungen unterworfen sein kann, sei es, dass sich das Vermögen aufgrund eintretender Wertschwankungen (z. B. Kursänderungen bei Aktien) stark erhöht bzw. verringert, sei es, dass der Erblasse...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / (b) Eröffnung weiterer Konten

Wendet der Erblasser dem Vermächtnisnehmer näher bezeichnete Kontoguthaben bei einem Kreditinstitut zu und eröffnet zwischen Testamentserrichtung und Erbfall weitere Konten, die er mit Mitteln seines sonstigen Vermögens speist, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob das Vermächtnis auch die neu eröffneten Konten und damit die beim Erbfall auf diesen vorhandenen Kontoguthaben u...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / I. Bedeutung des Geldvermächtnisses in der Nachfolgeberatung

Kapitalvermögen befindet sich in jedem Nachlass und ist ein wichtiger Bestandteil der Nachfolgeplanung. Jeder Erblasser verfügt über Girokonten, Sparbücher oder Sparkonten, daneben häufig auch über Depots mit Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten. Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge werden in diesem Jahrzehnt 2,6 Billionen EUR vererb...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / d) Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des Vermächtnisnehmers bei Geldwert- und Quotenvermächtnissen

Während das Geldsummenvermächtnis zwischen Beschwertem und Bedachtem leicht abzuwickeln ist, bereiten das Geldwert- und das Quotenvermächtnis im Hinblick auf die Ermittlung des Werts des Vermächtnisanspruchs Schwierigkeiten. Damit der Bedachte den Wert seines Vermächtnisses beziffern kann, benötigt er Auskunft über das Kapitalvermögen bzw. bei einer Bezugnahme auf den Gesamt...mehr

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ZErb 9/2012, Zur Auslegung eines notariellen Testaments

Leitsatz 1. Auch ein notarielles Testament kann im Hinblick auf eine Schlusserbeneinsetzung auslegungsfähig sein. 2. Eine Kombination von Pflichtteils- und Wiederverheiratungsklausel kann für eine Einsetzung der gemeinsamen Kinder als Schlusserben sprechen. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 16. Juli 2012 – 31 Wx 290/11 Sachverhalt Der Erblasser ist am 3.4.2010 im Alter v...mehr

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ZErb 9/2012, Zur Auslegung ... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Erbfolge nach dem gemeinschaftlichen Testament vom 4.12.1992 bestimmt. In entsprechender Anwendung des § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB war der Erblasser an einer erneuten Testierung gehindert, da die Ehegatten in dem gemeinschaftlichen Testament eine Schl...mehr

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ZErb 9/2012, Zur Auslegung ... / Sachverhalt

Der Erblasser ist am 3.4.2010 im Alter von 65 Jahren verstorben. Er war verheiratet mit der am 23.3.2000 verstorbenen B. B. Aus der Ehe gingen die Beteiligten zu 2 und 3 hervor. Die Beteiligte zu 1 ist die Lebensgefährtin des Erblassers. Es liegen folgende letztwillige Verfügungen des Erblassers vor: 1. Ein notarielles – mit seiner verstorbenen Ehefrau errichtetes – gemeinsch...mehr

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ZErb 9/2012, Zur Auslegung ... / Leitsatz

1. Auch ein notarielles Testament kann im Hinblick auf eine Schlusserbeneinsetzung auslegungsfähig sein. 2. Eine Kombination von Pflichtteils- und Wiederverheiratungsklausel kann für eine Einsetzung der gemeinsamen Kinder als Schlusserben sprechen. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 16. Juli 2012 – 31 Wx 290/11mehr

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ZErb 9/2012, Bedeutung des ... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen die Beklagte, ihre Mutter, Pflichtteilsansprüche nach deren am 20. Februar 2005 verstorbenem Vater (Erblasser) in Höhe der Hälfte des Nachlasswerts geltend. Der Erblasser und die Mutter der Beklagten errichteten am 23. November 1987 ein gemeinschaftliches Testament in notarieller Form, mit dem sie sich gegenseitig zum alleinigen und ausschließlichen ...mehr

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ZErb 9/2012, Pflichtteilser... / Sachverhalt

Die am 18. Juni 1976 geborene Klägerin zu 1 sowie der am 4. November 1978 geborene Kläger zu 2 machen gegen die Beklagte, ihre Großmutter, im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach ihrem am 26. April 2006 verstorbenen Großvater geltend. Die Großeltern, die im Güterstand der Gütertrennung lebten, hatten vier Kinder, unter anderem die 1984 ...mehr