Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 15 Vermächtniserfüllung / f) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Sicherung der Eigentumsübertragung)

Rz. 178 Muster 15.14: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Sicherung der Eigentumsübertragung) Muster 15.14: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Sicherung der Eigentumsübertragung) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / I. Anordnung der Testamentsvollstreckung

Rz. 20 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist zunächst von der Ernennung des Testamentsvollstreckers zu unterscheiden, auch wenn in der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch den Erblasser oder in der Ermächtigung eines Bestimmungsberechtigten durch den Erblasser zugleich die Anordnung der Testamentsvollstreckung liegt.[58] Rz. 21 Während die eigentliche Anordnu...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / c) Schenkung mit Ausgleichungspflicht

Rz. 47 Nach der BGH-Rechtsprechung beeinträchtigt eine Schenkung an einen Mit-Schlusserben die übrigen Schlusserben nicht, wenn die gewährte Schenkung in der Erbteilung nach § 2050 Abs. 3 BGB auszugleichen ist. Der BGH im Urt. v. 23.9.1981:[88] Zitat 1. Wer durch bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament seine beiden Söhne zu gleichen Teilen zu Erben eingesetzt hat, darf ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 17. Weitere gesetzliche Vorschriften mit Zuwendungsverboten

Rz. 441 Neben § 14 Abs. 5 HeimG (Bund) und entsprechenden landesrechtlichen Regelungen kennen auch andere Vorschriften Verbotsadressaten für Zuwendungen:mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / A. Typische Sachverhalte aus der Praxis

Rz. 1 In der Praxis zur Nachfolgegestaltung – privat und im Unternehmensbereich – werden Stiftungen nach wie vor häufig nachgefragt, ohne dass es bei jeder entsprechenden Beratung tatsächlich zu einer Stiftungserrichtung kommen muss. In der Fachliteratur sind Stiftungen vor allem als Ansatz zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge vielfach Gegenstand von Diskussionen.[1] In ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Muster: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Gerichtsbeschluss

Rz. 309 Muster 11.20: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Gerichtsbeschluss Muster 11.20: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch G...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Anfechtungsgründe

Rz. 544 Als Anfechtungsgründe im Sinne eines Motivirrtums (Eigenschaftsirrtum) nach § 119 Abs. 2 BGB kommen die Überschuldung des Nachlasses, mangelnde Kenntnis einzelner wichtiger Nachlassverbindlichkeiten, aber auch die fehlerhafte Einschätzung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände in Betracht. Dabei ist als "Sache" im Sinne dieser Vorschrift bei der Anfechtung gem. §§ ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / VI. Bestimmtheit der Erbeinsetzung

Rz. 273 § 2065 BGB bestimmt, dass der Erblasser die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, sowie die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung nicht einem anderen überlassen darf. In einer älter werdenden Gesellschaft geht es nicht nur um Fragen der Testierfähigkeit (§ 2229 Abs. 4 BGB), sondern auch um Gestaltungsformen bei der Abfassung letztwilliger Verfüg...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Gesetzliche Sondererbfolge

Rz. 323 Abweichend von der in § 1922 BGB angeordneten Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) sieht § 4 HöfeO eine Sondererbfolge vor: Der Hof geht mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf einen einzigen Erben, den Hoferben, über. Der Rechtsübergang kraft Sondererbfolge erstreckt sich gem. §§ 2, 3 HöfeO auf das gesamte Zubehör, auf die Grundstücke, die vom Hof aus bewirtschaft...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / e) Auseinandersetzungsverbot

Rz. 229 Der Erblasser hat im Falle der Anordnung oder des Eintritts einer Erbengemeinschaft die Möglichkeit, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auszuschließen (vgl. Muster zum Auseinandersetzungsausschluss Rdn 484). Die Auseinandersetzung kann auf eine bestimmte Zeit oder auf Dauer ausgeschlossen werden. Das Auseinandersetzungsverbot wird jedoch grundsätzlich in de...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Überblick

Rz. 165 Erbfallschulden sind solche Verbindlichkeiten, die erst mit dem Erbfall entstehen, den Erblasser also zu seinen Lebzeiten noch gar nicht getroffen haben. Dazu gehören insbesondere Verbindlichkeiten aus Es gehören auch dazumehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Anfechtungsgründe

Rz. 327 Anfechtungsgründe können sein: Irrtum, Drohung oder Täuschung (§§ 2281 Abs. 1, 2078 BGB) oder das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten als vom Gesetz vermuteter Irrtum (§§ 2281 Abs. 1, 2079 BGB). Voraussetzung für eine Anfechtung wegen des Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten ist aber, dass dieser zum Zeitpunkt der Anfechtung noch vorhanden ist, § 2281 Abs. ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / i) Muster: Erbscheinsantrag des Gläubigers

Rz. 43 Muster 11.3: Erbscheinsantrag des Gläubigers Muster 11.3: Erbscheinsantrag des Gläubigers An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ Herr _________________________ ist nach der Auskunft des Standesamts _______________...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Eigengläubiger

Rz. 368 Der Erblasser kann seinen gesamten Nachlass oder einen Teil davon vor den Eigengläubigern seines Erben durch eine Verfügung von Todes wegen schützen, indem er eine Testamentsvollstreckung anordnet, §§ 2197–2200 BGB: Dann können die Eigengläubiger sich nicht an die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände halten, § 2214 BGB; gegen ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Fehlende Fälligkeit

Rz. 51 Es reicht für die Fälligkeit nicht aus, den Versicherungsschein und alle anderen erforderlichen Unterlagen einzureichen. § 14 Abs. 1 VVG bestimmt, dass Versicherungsleistungen mit Beendigung der Erhebungen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungen erforderlich sind, fällig werden. Während der Umfang der Leistungen bei Lebensversicherun...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 106 Auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten schmälert den Nachlass. Wählt der überlebende Ehegatte die güterrechtliche Lösung, die zu einer Zugewinnausgleichsforderung führt, so ist diese eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1371 Abs. 2 und 3 BGB). Sie hat insbesondere Vorrang vor Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.[102] Dazu der BGH in BGHZ 37, ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / e) Auslegungshilfen für oder gegen die Wechselbezüglichkeit

Rz. 50 Ob die jeweiligen Verfügungen von Todes wegen im gemeinschaftlichen Testament insgesamt oder teilweise wechselbezüglich sind, entscheidet in erster Linie die Anordnung der Erblasser. Schließlich kann ein gemeinschaftliches Testament auch nur einseitige Verfügungen enthalten, die jederzeit von jedem Ehepartner ohne Kenntnis des anderen abgeändert werden können und nich...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Herausgabe beweglicher Sachen

Rz. 233 Muster 15.24: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Herausgabe beweglicher Sachen Muster 15.24: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Herausgabe beweglicher Sachen An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – Antr...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 8. Die Nachlassverwaltung als Sanierungsinstrument

Rz. 612 Nachlassverwalter haben – entsprechend dem Wesen der Nachlassverwaltung als Sonderform einer ("starken") vorläufigen Insolvenzverwaltung“ – gem. § 22 Abs. 1 Nr. 2 InsO analog die Pflicht, ein insolventes Unternehmen einstweilen fortzuführen.[486] Diese Norm macht einen – legalen – Sanierungsversuch oftmals überhaupt erst möglich, denn sie erlaubt Nachlassverwaltern, ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Auswechslung der Person des Testamentsvollstreckers in späterem Testament

Rz. 146 Die Frage, inwieweit in einer bloßen Auswechslung von Testamentsvollstreckern eine Beeinträchtigung i.S.v. § 2289 Abs. 1 S. 2 BGB liegen kann, wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantwortet. Die wohl überwiegende Auffassung in der Literatur sieht in einer solchen Auswechslung keine Beeinträchtigung.[99] Andere gehen dagegen in diesen Fallgestaltunge...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / i) Grundbucheinsicht durch Pflichtteilsberechtigten

Rz. 72 Dazu das Kammergericht:[78] Zitat 1. Ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht steht in der Regel dem Pflichtteilsberechtigten zu, der nach dem Tode des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will; das gilt auch, wenn inzwischen der Erbe als Rechtsnachfolger eingetragen ist. 2. Zur Darlegung des berechtigten Interesses genüg...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Definition der Testierfähigkeit

Rz. 205 Eine gesetzliche Definition der Testierfähigkeit fehlt.[249] Das OLG Frankfurt[250] definiert die Testierfähigkeit wie folgt: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigkeit zu verstehen, ein Testament zu errichten, abzuändern oder aufzuheben. Sie ist zwar ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit, gleichwohl aber unabhängig von ihr geregelt (§ 2229 BGB); vgl. BayObLG F...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Muster: Drittwiderspruchsklage gegen Verfügungen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 237 Muster 14.39: Drittwiderspruchsklage gegen Verfügungen in der Zwangsvollstreckung Muster 14.39: Drittwiderspruchsklage gegen Verfügungen in der Zwangsvollstreckung An das _________________________-gericht Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen _________________________ – Beklagten – wegen Unzul...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 123 Der Nacherbe kann von dem Vorerben die Erstellung eines Verzeichnisses der vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen, § 2121 Abs. 1 BGB . Damit soll ein Beweismittel geschaffen werden, das nach dem Eintritt des Nacherbfalls die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben erleichtert.[163] Eine Befreiung des Vorerben von dieser Verpflichtung ist n...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / II. Analoge Anwendung von § 2287 BGB auf das bindend gewordene gemeinschaftliche Testament

Rz. 4 Die Vorschrift des § 2287 BGB findet analoge Anwendung auf die gem. §§ 2270, 2271 BGB nach dem Tod des erststerbenden Ehegatten bindend gewordene Erbeinsetzung des/der Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament.[5] Die Wechselbezüglichkeit ist für jede einzelne Verfügung gesondert zu ermitteln, wobei insoweit der Wortlaut und der Inhalt des gemeinschaftlichen Te...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 300 Anders als das Vermächtnis beinhaltet die Auflage nicht notwendig die Zuwendung eines Vermögensvorteils. Es genügt vielmehr jedes Tun und Unterlassen zugunsten eines anderen oder zur Verwirklichung eines objektiven Zwecks. Insoweit gewährt eine Auflage einem eventuell Begünstigten auch keinen Anspruch auf die Leistung gem. § 1940 BGB. Eine echte Verpflichtung wird hi...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / IX. Muster: Errichtung einer steuerbegünstigten unselbstständigen Stiftung

Rz. 237 Muster 16.9: Errichtung einer steuerbegünstigten unselbstständigen Stiftung Muster 16.9: Errichtung einer steuerbegünstigten unselbstständigen Stiftung Vertrag über die Errichtung der unselbstständigen _________________________ Stiftung Hiermit errichte ich _________________________ (vollständiger Name und Anschrift des Stifters/der Stifter) die ________________________...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / e) Wert des Nachlasses ("Aktiva")

Rz. 106 Die Feststellung des Nachlasswertes [71] bereitet dem Anwalt in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. In manchen Fällen ist die exakte Bestimmung des Wertes gar nicht möglich.[72] Während das Steuerrecht durch das Bewertungsgesetz und verschiedene Verwaltungserlasse eine umfangreiche Unterstützung bietet, mangelt es im zivilrechtlichen Bereich an solchen Vorschriften...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 193 & Übertragung (siehe auch Rdn 139 f., 169, 170) Auch hier sollte sorgfältig überdacht werden, ob die Übertragung an den Abkömmling als vorweggenommene Erbfolge, damit als dem Schenkungsrecht in Gänze unterstellt, oder als Ausstattung oder ggf. gesplittet in Ausstattung und Übermaß beurkundet werden sollte. Nochmals sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Beze...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / II. Klage auf Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins

Rz. 87 Im Falle des § 2362 BGB "begegnen" sich Erbscheinsverfahren und das Verfahren auf Klärung der Erbfolge im Zivilprozess und damit in einem etwaigen Schiedsgerichtsverfahren. Der wirkliche Erbe muss, wenn er der Ansicht ist, ein Erbschein sei unrichtig, nicht abwarten, bis das Nachlassgericht dessen Einziehung anordnet, vielmehr kann er von dem Besitzer des unrichtigen ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / Literaturtipps

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / bb) Prinzip der subjektiven Äquivalenz

Rz. 31 Zur Beurteilung, ob eine gemischte Schenkung vorliegt, ist das sogenannte Prinzip der subjektiven Äquivalenz heranzuziehen. Inwieweit eine teilweise unentgeltliche Zuwendung vorliegt, hängt demnach vom Wert der auszutauschenden Leistungen ab, den die Vertragsparteien im Rahmen der Vertragsfreiheit selbst bestimmen.[76] Leistung und Gegenleistung zu bewerten, ist somit...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / m) Wohnungsrecht

Rz. 291 Der wesentliche Inhalt eines Wohnungsrechts besteht in der Befugnis, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil allein und ausschließlich zu Wohnzwecken zu nutzen. Hauptnutzung muss das Wohnen sein; weiterer Gegenstand, allerdings als Nebenzweck, können andere Nutzungen sein, so z.B. die Mitbenutzung der Garage, des Gartens, des Hofs, des Treppenhauses, der Waschküche, von F...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / A. Einleitung

Rz. 1 Bezüglich der Bestattung sind diverse Begriffe voneinander abzugrenzen. Zu unterscheiden ist zwischen dem privatrechtlich ausgestalteten Recht der Totenfürsorge,[1] das Ausfluss familienrechtlicher Rechte und Pflichten ist, und den öffentlich-rechtlichen Bestattungspflichten, die sich aus den landesrechtlichen Bestattungsgesetzen ergeben.[2] Diese Differenzierung setzt...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 1. Der Erblasser hat seine Bestattung ausdrücklich geregelt

Rz. 7 Über die Art einer Bestattung und den Ort der letzten Ruhestätte entscheidet in erster Linie der Wille des Verstorbenen.[31] Dieser kann seine Bestattungsanordnungen auch gegen den Willen oder Wunsch von Familienangehörigen durchsetzen.[32] Er kann seine Bestattung zu Lebzeiten regeln, indem er in einer letztwilligen Verfügung oder auf andere Weise festlegt, wer seine ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Grundsatz der freien Güterrechtswahl

Rz. 525 Nach den vom BGH im Urt. v. 11.2.2004[627] entwickelten Grundsätzen besteht keine Beschränkung der Ehevertragsfreiheit bei der Güterrechtswahl. Allerdings darf der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen nicht durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden.[628] Insofern unterliegen auch güterrechtliche Vereinbarungen, vor allem die Vereinbarung der Gü...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / f) Wahrnehmungen des Notars zur Testierfähigkeit

Rz. 251 Ist die Verfügung von Todes wegen, deren Wirksamkeit angezweifelt wird, notariell beurkundet, so dürfte in aller Regel der beweispflichtigen Partei die Vorschrift des § 28 BeurkG zu Hilfe kommen. Danach hat der Notar Feststellungen zur Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit zu treffen. Diese Feststellungen des Notars in der notariellen Urkunde können vom Prozessgericht im ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Heimgesetz

Rz. 171 Grundsätzlich kann jede natürliche Person als Erbe benannt werden. Es gibt jedoch Personen, die aufgrund ihrer Position gegenüber dem Erblasser nicht zu Erben bestimmt werden können. Das Heimgesetz des Bundes ist in den Ländern durch landesrechtliche Vorschriften abgelöst worden, die aber weitgehend inhaltsgleiche Regelungen enthalten. Lediglich vereinzelt finden sic...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / D. Zweckmäßigkeit des Schiedsgerichts

Rz. 37 Das Schiedsverfahren hat verschiedene Vorzüge: Der Erblasser ist daran interessiert, dass seine Anordnungen nach seinem Tode sofort oder zumindest in angemessener Zeit erfüllt werden. Deshalb gilt es, möglicherweise langwierigen Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Das Schiedsverfahren kommt dabei den Beteiligten in mehrerlei Hinsicht entgegen: Rz. 38mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / e) Muster: Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers nach § 2215 BGB

Rz. 101 Muster 13.20: Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers nach § 2215 BGB Muster 13.20: Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers nach § 2215 BGB Nachlassverzeichnis Ausweislich der sich bei den Akten des Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – befindlichen Sterbeurkunde/Todesanzeige (Standesamt _________________________ Nr. ________________...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 111 Grundsätzlich sind Verträge über den Nachlass, die zu Lebzeiten des Erblassers ohne dessen Beteiligung geschlossen werden, nach § 311b Abs. 4 BGB nichtig. Unwirksam sind entsprechend Verträge betreffend Vermächtnisse oder Pflichtteilsrechte aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten. Auch Abfindungsvereinbarungen zwischen Schlusserben eines Berliner Testaments sind...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Aufforderungsschreiben an nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, Herausgabe der Erbschaft und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 266 Muster 14.41: Aufforderungsschreiben an nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, Herausgabe der Erbschaft und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.41: Aufforderungsschreiben an nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, Herausgabe der Erbschaft und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An Herrn _________________________ _________________________ Hiermi...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Grundsatz der höchstpersönlichen Errichtung (§ 2064 BGB)

Rz. 177 Bei der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen ist im Rahmen der Bestimmung des Erben der Grundsatz der höchstpersönlichen Errichtung (§§ 2064, 2274 BGB) zu beachten. Der Erblasser hat daher weder die Möglichkeit, sich im Willen oder in der Erklärung vertreten zu lassen (formelle Höchstpersönlichkeit), noch kann er die Bestimmung des Erben einem Dritten auferlege...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / g) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Rz. 286 Muster 7.61: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Muster 7.61: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________, _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gege...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 7. Muster: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung

Rz. 141 Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [204] – Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung – Zwischen Herrn/Frau _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _______...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (4) Bedingte Verpflichtung zur Eigentumsübertragung

Rz. 64 Zusätzlich zum Verfügungsunterlassungsvertrag kann durch notariellen Vertrag eine bedingte Übereignungsverpflichtung des Inhalts begründet werden, dass sich der Erblasser durch Vertrag unter Lebenden verpflichtet, bei Verstoß gegen das Verfügungsverbot das zugewandte Grundstück auf den Erbvertrags-Vermächtnisnehmer zu übertragen.[45] Ein solcher bedingter und künftige...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / V. Voreintragung der Erben

Rz. 316 In Rechtsprechung und Literatur ist die Frage umstritten, ob die Voreintragung der Erben nach §§ 39, 40 GBO auch dann erforderlich ist, wenn ein transmortal Bevollmächtigter über ein Grundstück verfügt und es mit einer Finanzierungsgrundschuld belastet.[295] Das OLG Celle[296] hat diese Frage zuletzt unter Verweis auf die Rechtsprechung der OLG Frankfurt,[297] Köln[2...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Grundlagen

Rz. 271 Nach den vom BGH in seinem Urt. v. 28.11.1962[505] aufgestellten Grundsätzen sind für die Vergütung des Testamentsvollstreckers maßgebend Zitat "der ihm im Rahmen der Verfügung von Todes wegen obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines und gesetzliche Regelung

Rz. 57 Mit dem Wegfall des § 2332 Abs. 1 BGB a.F. zum 1.1.2010 gilt grundsätzlich für pflichtteilsrechtliche Ansprüche die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB von drei Jahren. Die relativ kurze Verjährungsfrist dient dazu, eine rasche Klärung und eine schnelle, endgültige Abwicklung des Nachlasses herbeizuführen. Spätestens verjähren Pflichtteils- und Pflichtteilserg...mehr

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ZErb 07/2023, Zum Feststell... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Beklagte zu 1 die am 6.2.2018 verstorbene Erblasserin beerbt hat und die Beklagten zu 2 und 3 nicht deren Erben geworden sind. Die Beklagte zu 1 ist das einzige Kind der verwitwet verstorbenen Erblasserin. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Kinder der Beklagten zu 1. Der Kläger ist Träger für Leistungen nach dem SGB II, der an d...mehr