Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / 2. Pflichtteil und Ausschlagung

Rz. 9 Beim Pflichtteil kommt es erst mit dessen Geltendmachung zu einem Erwerb i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG und damit zur Entstehung der Erbschaftsteuer i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (siehe § 3 Rdn 11 ff.>). Wird eine Abfindung für einen Verzicht auf den zivilrechtlich mit dem Tod des Erblassers gem. § 2317 Abs. 1 BGB entstandenen, aber noch nicht geltend gemachten...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / II. Der Stand der Diskussion um das Behindertentestament – Angriffspunkte

Rz. 7 Behindertentestamente haben ein einziges Ziel: Sie sollen verhindern, dass Zuflüsse aus einem Erbfall nachrangige Sozialleistungsansprüche ganz oder teilweise zum Wegfall bringen oder gar nicht erst entstehen lassen. Behindertentestamente zielen darauf ab, jegliche Form von Leistungsversagung/-reduzierung auf der Anspruchsebene und jede Form von Sozialhilferegress auf ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (2) Identifizierung von Risikofällen

Rz. 150 Die Ermittlung sämtlicher Abkömmlinge und ihrer gegenwärtigen Beteiligung am Nachlass dient auch dazu, die Risikofälle zu identifizieren. Dazu gehört nicht nur die Lebens- und Gesundheitssituation der Abkömmlinge. Hierzu gehört auch die Feststellung ihrer wirtschaftlichen Situation. Bezieht das Kind Sozialleistungen, sind diese genau herauszuarbeiten, weil geprüft we...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VIII. Gütergemeinschaft

Rz. 156 Vereinbaren Ehegatten (bzw. Lebenspartner, § 7 LPartG) den Güterstand der Gütergemeinschaft i.S.d. § 1415 BGB, ist in der Bereicherung des weniger vermögenden Ehegatten wegen ihrer subjektiven Unentgeltlich kein schenkungsteuerpflichtiger Erwerb zu sehen.[114] Bei Zuwendungen von Todes wegen oder unter Lebenden an nur einen Ehegatten besteht nach Ansicht der Finanzve...mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / 4. Weitere Sonderregelungen

Rz. 11 In § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. c, d, e, g und j ErbStG finden sich weitere Sonderregelungen, die den Entstehungsstichtag beim Erwerb von Todes wegen zeitlich verschieben. Dies gilt etwa für Erwerbe infolge Vollziehung einer vom Erblasser angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer vom Erblasser gesetzten Bedingung i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG. Danach entsteht die Er...mehr

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§ 11 Festsetzungsfrist für ... / C. Fristbeginn

Rz. 3 Gemäß § 170 Abs. 1 S. 1 AO beginnt die Festsetzungsfrist grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Wann die Erbschaft- und Schenkungsteuer entsteht, richtet sich nach § 9 ErbStG (siehe § 9 Rdn 1 ff.>). Rz. 4 Zu beachten ist aber die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO . Danach beginnt die Festsetzungsfrist in Fällen, in denen...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 6. Selbstbewohnte Hausgrundstück – § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII

Rz. 318 § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII schützt das Der Begriff des Hausgrundstücks wird in § 90 SGB XII nach seiner sozia...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.13 Generell zulässige Mittelzuführungen zum Vermögen (§ 62 Abs 3 AO)

Tz. 120 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 62 Abs 3 AO steht es der StBefreiung nicht entgegen, dass eine Kö folgende Mittel ihrem Vermögen zuführt: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den lfd Aufwand der Kö vorgeschrieben hat, Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, dass sie zur Ausstattung der Kö mit Vermögen oder zur Erhöh...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / dd) Kriterien zur Bestimmung des Auffangtermins

Rz. 16 Bei der Bestimmung des Fälligkeitstermins ist neben dem Versorgungsinteresse des Längerlebenden und dem notwendigen Auffangtermin steuerlich Folgendes zu beachten: Rz. 17 Erbschaftsteuerlich greift bei einer mehr als einem Jahr hinausgeschobenen Fälligkeit die Regelung des § 12 Abs. 3 BewG, wonach der Wert des Steuervermächtnisses mit einem jährlichen Zinssatz von 5,5 ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Bausteine des Behinderten- und Bedürftigentestaments

Rz. 257 Im Sozialhilferecht sind besonders die rechtlichen Beschränkungen von Bedeutung, aus denen die klassischen Behindertentestamente "gebaut" werden. Das sindmehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / X. Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde

In einer leider erst am 15.3.2021 veröffentlichten Entscheidung des BGH vom 12.11.2020 stellte dieser klar, dass durch eine Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 BtBG beglaubigte Vollmachten grundbuchtauglich und transmortal wirksam sind.[15] Die transmortale Wirkung soll zukünftig gem. § 7 Abs. 1 S. 2 BtOG [16] entfallen, was die Betreuungsbehördenbeglaubigung mit einem Federstr...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Schontatbestand Einkommen I: Schmerzensgeld (§ 11 Abs. 2 SGB II)

Rz. 68 Fallbeispiel 58: Der geerbte Schmerzensgeldanspruch A war Alleinerbe seiner Mutter. Aus einem Prozess gegen eine behandelnde Klinik hatte er für seine Mutter sowohl Schadensersatz als auch Schmerzensgeldansprüche erstritten, die erst nach ihrem Tod festgestellt und im Leistungsbezug des seit Jahren bedürftigen A standen. Der Aufhebung des Leistungsbewilligungsbescheid...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Vorbehaltsnießbrauch bei Ehegatten

Rz. 101 Im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt kann es bei der Beteiligung von Ehegatten zu zwei steuerschädlichen Konstellationen kommen: Rz. 102 Wird eine im Alleineigentum eines Ehegatten stehende fremdvermietete Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Veräußerers und seines Ehegatten als Gesamtberechtigte i.S.d. ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (1) Bemessungsgrundlage: Nennwert der Forderung

Rz. 34 Nach Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs besteht – jedenfalls in der geltend gemachten Höhe – kein steuerlicher Spielraum für Vereinbarungen der Beteiligten.[29] Für die Besteuerung des Erwerbs beim Pflichtteilsberechtigen ist die Bereicherung gem. § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG, d.h. der Nennwert der Geldforderung, maßgeblich.[30] Hinweis Eine fü...mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens (§ 27 ErbStG)

Rz. 164 Wird dasselbe Vermögen innerhalb von 10 Jahren durch mehrere Personen der Steuerklasse I (siehe § 5 Rdn 12>) nacheinander von Todes wegen erworben und unterfallen diese Vermögensübergänge jeweils der Erbschaftbesteuerung, gewährt § 27 ErbStG eine Tarifermäßigung. § 27 ErbStG regelt also nicht – wie § 14 ErbStG – mehrere Erwerbe durch eine Person innerhalb von 10 Jahr...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Die echte sozialrechtliche Erbenhaftung nach § 102 SGB XII

Rz. 582 Bezieher von Leistungen nach SGB XII können unter bestimmten Umständen selbst zu den Erblassern mit werthaltigem Nachlass gehören. Das ist immer dann der Fall, wenn ihnen lebzeitig "Schutzschirme" für den Einsatz und die Verwertbarkeit ihres Einkommens oder Vermögens zugutegekommen sind und diese Mittel bis zu ihrem Tod "sozialhilfefest" waren. Damit diese Schutzvorsc...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 8. Entstehung der Erbschaftsteuer

Rz. 50 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG entsteht die Erbschaftsteuer für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (erst) mit dem Zeitpunkt seiner Geltendmachung (siehe Rdn 121>). Hinsichtlich des Abzugs des Pflichtteils als Nachlassverbindlichkeit (siehe § 9 Rdn 9>) wirkt dessen Geltendmachung hingegen auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gegenüber...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 80 Wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch Tod eines Ehegatten/Lebenspartners beendet, wird zwischen der sog. erbrechtlichen und der güterrechtlichen Lösung differenziert:mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung zur Steuerbefreiung für Familienheime wurde durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.2009 eingeführt und stellt eine Erweiterung der bereits seit dem durch das Jahressteuergesetz 1996[2] eingeführten geltenden Privilegierung für lebzeitige Zuwendungen im Zusammenhang mit Familienwohnheimen unter Ehegatten/Lebenspartnern dar, § 13 Abs...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Erbteil – § 1922 Abs. 2 BGB im SGB XII

Rz. 171 Fallbeispiel 24: Was soll das Kind mit dem Erbe I? M (84 Jahre) und F (82 Jahre), bescheidene und fleißige – aber rechtlich völlig unbedarfte – Menschen haben einen geistig und körperlich behinderten Sohn S, der viel Versorgung und Betreuung benötigt. Er ist nicht erwerbsfähig. Ihr Leben hat sich immer nur um ihren Sohn gedreht. Ein Testament haben die Eheleute nicht....mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 115 Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten sind steuerfrei, § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG. Die Vorschrift findet keine Anwendung auf Erwerbe von Todes wegen und gilt nur für laufende Zuwendungen. Eine einmalige Zuwendung ist also von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.[111] Dies gilt etwa für die Schenkung eines gr...mehr

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§ 4 Leistungsrecht und Regr... / A. Leistungsrecht

Rz. 1 Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten i.S.d. Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten oder Lebenspartners, Elternteils, Kindes oder Enkelkinds angemessen auszugleichen oder zu mildern. Dafür stehen die in § ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 6. Bezüge bzw. Versorgung für Hinterbliebene

Rz. 193 Erhalten Hinterbliebene – unabhängig von einem etwaigen Erwerb von Todes wegen vom Erblasser – Bezüge, unterliegen solche Einkünfte als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG grundsätzlich der Lohnbesteuerung. In Betracht kommen Witwen- und Waisengelder, Beamtenpensionen und betriebliche Hinterbliebenenrenten. Gemäß § 19 Abs. 2 EStG steht für s...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / IV. Behaltensfristen

Rz. 78 Hat der Erwerber ein gem. § 13d ErbStG privilegiertes Grundstück von Todes wegen oder lebzeitig erhalten, trifft ihn keine Behaltensverpflichtung, wie etwa beim Familienheim (siehe Rdn 31 ff.>), und auch keine Verpflichtung zur weiteren Vermietung zu Wohnzwecken, etwa bei einer Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter. Rz. 79 Nach Ansicht der Finanzverwaltung k...mehr

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§ 3 Der Erbfall / II. Einkommensteuer des Erblassers

Rz. 168 Die Einkommensteuerpflicht einer natürlichen Peron beginnt mit der Geburt (bzw. dem Zuzug ins Inland) und endet mit dem Tod (bzw. dem Wegzug ins Ausland). Einkünfte, die der Erblasser erzielt hat (z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte), sind ab diesem Stichtag beim Erben bzw. bei der Erbengemeinschaft zu versteuern. Es wird nicht etwa eine (anteil...mehr

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§ 3 Der Erbfall / H. Erbunwürdigkeit

Rz. 162 Die Erbunwürdigkeit wird durch Anfechtung des Erbschaftserwerbs geltend gemacht, § 2339 Abs. 1 BGB, und fingiert den Anfall als nicht erfolgt, § 2344 Abs. 1 BGB. Die Erbschaft fällt (mit dem Eintritt des Erbfalls) demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Erbunwürdige zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte § 2344 Abs. 2 BGB. Rz. 163 Wie die Anfechtung eine...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Wenn die Wirkung der Dauertestamentsvollstreckung entfällt

Rz. 215 Das Behinderten/Bedürftigentestament funktioniert nur, wenn die Dauertestamentsvollstreckung während des Leistungsbezuges uneingeschränkt besteht. Wenn nachfolgend vom Behindertentestament die Rede ist, gilt das auch für das Bedürftigentestament während des Sozialleistungsbezuges, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt ist (vgl. dazu ausführlich § 3 Rdn 279 ff....mehr

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ZErb 09/2021, Zu § 45 Abs. ... / 1 Tatbestand

I. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers begehrt aus eigenem Recht eine höhere Streitwertfestsetzung. Die Beklagte ist die Ehefrau und testamentarische Alleinerbin des Erblassers, der Kläger eines der drei gemeinsamen Kinder. Der Erblasser war ursprünglich alleiniger Eigentümer des von den Eheleuten bewohnten Hausgrundstücks. Im Jahr 1993 übertrug der Erblasser ½ Eigentumsant...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Testamentsvollstreckungslösung

Rz. 97 Eine reduzierte Zwischenvariante stellt die "reine Testamentsvollstreckungslösung" dar, bei der auf die Anordnung einer Vorerbschaft/Nacherbschaft verzichtet wird. Der Erbe wird nicht auf die Nutzungen des Nachlasses reduziert, sondern darf den Nachlass unter dem Schutz des Dauertestamentsvollstreckers "verzehren". Manche klassischen Behindertentestamente nähern sich ...mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / B. Voraussetzung der Zusammenrechnung

Rz. 2 Erfasst werden nur Erwerbe (lebzeitig und von Todes wegen) zwischen denselben Personen auf Zuwender- und Empfängerseite. Dabei sind auch Erwerbe aus der Zeit vor dem 1.1.2009 einzubeziehen.[1] § 14 ErbstG gilt auch für eine lebzeitige vorweggenommene Übertragung von Teilen der (Nach-)Erbmasse vom Vorerben auf den Nacherben mit dem restlichen Nacherbfall, auch wenn der ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / III. Vermögenszuordnung

Rz. 50 Grundsätzlich sind vom einzusetzenden Vermögen nur solche Vermögenswerte erfasst, die im Eigentum des Auszubildenden stehen oder deren Inhaber er ist. Das betrifft in der Praxis zunächst die Fälle, in denen typischerweise Eltern, Großeltern oder sonstige Verwandte bei Banken Vermögen für ihre Kinder, Enkelkinder etc. angespart haben.[38] Aus wessen Mitteln auf ein Kon...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die zeitliche Komponente bei der Verwertbarkeitsprognose

Rz. 117 Ein Aspekt der Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit. Vermögen gilt als unverwertbar, wenn völlig ungewiss ist, wann ein tatsächliches – oder auch rechtliches – Verwertungshindernis wegfällt. So scheidet eine Anrechnung von Forderungen als Vermögen von vornherein aus, wenn sie nicht in absehbarer Zeit realisiert werden können (sog. "Versilbern" von Vermögen).[...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / V. Die Interessenkollision

Rz. 234 Das Auftreten von Vorerben, Nacherben, Testamentsvollstrecker und gesetzlichem Vertreter im Behindertentestament birgt abstrakt die Gefahr von Interessenkollisionen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gesetzliche Rückforderungsrechte

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Rückfall von geschenktem Vermögen (bei irrtümlicher Annahme einer Schenkungsteuerpflicht infolge Todes des Beschenkten fehlt es schon am Tatbestand einer freigebigen Zuwendung i.S.d. § 7 ErbStG).[2] Ein solcher ist steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG (s. § 13 ErbStG Rz. 66 ff.), wobei jedoch Voraussetzung die Nämlichkeit des Geschenkten ist, wä...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Sozialhilferegress – Strukturprinzipien und vorbereitende Auskunft

Rz. 370 Den Begriff des Sozialhilferegresses kennt weder das SGB XII noch ein anderes nachrangiges Gesetz. Das SGB XII kennt nur die "Verpflichtungen anderer", beginnend mit den §§ 93 ff. SGB XII und Maßnahmen, mit denen eine vorläufige Hilfegewährung möglich gemacht bzw. repariert wird. Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechtes bilden sich nicht nur im sozialhilferechtli...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 2. Die Schenkung mit Widerrufsvorbehalt

Rz. 102 In der Praxis der vorweggenommenen Erbfolge wird eine Zuwendung unter Widerrufsvorbehalt – gesichert durch eine Rückauflassungsvormerkung – als probates Mittel angesehen, um den Zugriff des Zuwendungsempfängers oder Dritter auf eine Zuwendung abzuwenden. Die Zulässigkeit und die Wirksamkeit solcher Konstrukte sind zivilrechtlich anerkannt,[92] im Sozialrecht aber nich...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (3) Pflegerentenversicherung

Rz. 66 Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um die dritte Art privater Pflegezusatzversicherungen. Sie ist eine Kombination aus Sparvertrag und Absicherung bei Pflegebedürftigkeit, bei der ein fester Rentenbetrag als Einmalbetrag oder als lebenslange monatliche Rente zur Auszahlung vereinbart wird. Rz. 67 Die Prämien sind stabil und bei Eintritt des Pflegefalls mü...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 2. Erbenhaftung – die Vermächtnislösung lebt!

Rz. 152 Die sozialhilferechtliche Erbenhaftung ist eine Form des "Sozialhilfe"-Regresses. Sie ist eine Reaktion darauf, dass eigentlich während der Leistungszeit beim Leistungsbezieher Vermögen vorhanden war, das aber wegen seines Schonvermögencharakters dem Leistungsanspruch nicht entgegengehalten werden konnte. Rz. 153 Sie dient im Sozialhilferecht des § 102 SGB XII dazu, a...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 4. Darlehen: zulässiger Abzugsposten oder nur verschleierte Schenkung/verdeckter freiwilliger Unterhalt?

Rz. 113 Die unterschiedliche Berücksichtigung von Verbindlichkeiten in den nachrangigen Leistungssystemen fordert unterschiedliche rechtliche Umgehensweisen mit Sachverhalten, bei denen vorgetragen wird, dass keine bedarfsdeckenden Mittel zugeflossen seien, weil es sich ja nur um ein Darlehen gehandelt habe. Rz. 114 Im BAföG wird der Rückzahlungsanspruch als Schuld in Abzug g...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das Hausgrundstück von angemessener Größe, § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II

Rz. 133 Im Zusammenhang mit dem Wunsch, etwas zu verschenken oder zu vererben, sind das selbstgenutzte Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II von besonderer praktischer Bedeutung. Der Wunsch, das Hausgrundstück als Familienheim zu erhalten, ist bei der Prüfung der Angemessenheit nach § 12 Abs. 3 S. 1 N...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Besonderes Fallbeispiel: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament

Rz. 154 Fallbeispiel 66: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament Der Vater des A verstarb Anfang 2019. A beantragte nach Bezug von Arbeitslosengeld 2020 die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Die Eltern des A hatten ein Testament verfasst. Darin setzten sie sich gegenseitig zu "Alleinerben (Vollerben)" ein. Erben des Längstlebenden sollten die beiden gemein...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 1. Änderungsvorbehalte bei wechselbezüglichen/vertragsmäßigen Verfügungen

Rz. 247 Wechselbezügliche Verfügungen können nach dem Tod des Erstversterbenden geändert werden, wenn dem überlebenden Ehegatten hinreichend klare Abänderungskompetenzen eingeräumt worden sind.[309] Beim Erbvertrag kann durch ein einseitiges, vertragliches Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) der Rücktritt durch Testament nach § 2297 BGB den Weg zur Abänderung vertragsmäßiger Verfüg...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Sich Bedürftigmachen durch Verzicht auf eine bereits angefallene Erbschaft/einen entstandenen Pflichtteilsanspruch/Sonstiges

Rz. 523 Fallbeispiel 39: Der Verzicht auf die bereits angefallene Erbschaft S und seine fünf Geschwister sind Erben ihrer Tante zu gleichen Teilen geworden. S bezieht seit zehn Jahren Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII. Die Geschwister raten zur Ausschlagung bzw. zum Verzicht auf den Erbteil. Sie wollen mit ihm einen Vertrag schließen, in dem sie sich verpflichten, ihm Le...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Barbetrag – § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII

Rz. 335 Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden von kleineren Barbeträgen oder sonstigen Geldwerten; dabei ist eine besondere Notlage der nachfragenden Person zu berücksichtigen. Die Höhe der Beträge wird durch die Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII näher bestimmt.[585] § 1 DVO bestimmt, was kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte im Sin...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die Unverwertbarkeit aus wirtschaftlichen Gründen

Rz. 224 Anders als im SGB II, das in § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II einen Verwertungsausschluss wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit kennt, ergibt sich der Verwertungsausschluss in § 90 SGB XII aus der allgemeinen Definition der Verwertbarkeit. Aus wirtschaftlicher Sicht ist ein Vermögensgegenstand unverwertbar, wenn in absehbarer Zeit kein verwertbarer Betrag dafür erzielt...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VII. Verbindlichkeiten und Nießbrauch

Rz. 39 In der Regel werden objektbezogene Verbindlichkeiten im Rahmen des Überlassungsvertrags mit Beendigung des Nießbrauchs (aufgrund Ablebens oder Verzichts) soweit vorhanden vom Erwerber durch aufschiebend bedingte Schuldübernahme zur weiteren Zins- und Tilgungsleistung (bei Ableben des Nießbrauchers durch Freistellung der erbrechtlichen Rechtsnachfolger des Schenkers) ü...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 6. Abzugsfähigkeit von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 121 Korrespondierend mit der Steuerpflicht (nur) für geltend gemachte Pflichtteilsansprüche gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist zur Abziehbarkeit der Pflichtteilslast beim Erben deren Geltendmachung Voraussetzung. Abweichend vom Zivilrecht setzt die erbschaftsteuerliche Abziehbarkeit beim Erben eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung des Schuldners voraus.[92] Dementspre...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / e) Vorbehaltsnießbrauch bei Ehegatten

Rz. 21 Übertragen Ehegatten alleine oder gemeinsam Immobilienvermögen unter Vorbehaltsnießbrauch, stellen sich neben einkommensteuerlichen (siehe Rdn 101 ff.>) auch schenkungsteuerliche Fragen: Wird eine im Alleineigentum eines Ehegatten stehende Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Veräußerers auf ein Kind übertragen und zugleich dem anderen Ehegatten aufschieb...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / aa) Leistungsrecht

Rz. 118 Kernstück der sozialen Entschädigung ist aktuell noch die Kriegsopferversorgung. Darunter versteht man die Gesamtheit aller staatlichen Leistungen, die nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG) geleistet werden. Im BVG sind aber nicht nur die Rechtsfolgen für anerkannte Kriegsopfer geregelt, sondern z.B. auch fürmehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VII. Behaltensfrist

Rz. 31 Anders als bei einer ehebedingten Zuwendung des Familienheims i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG steht ein Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 5 ErbStG) und die Abkömmlinge (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 5 ErbStG) unter einem Nachbesteuerungsvorbehalt. Der Steuerbescheid ist in diesen Fällen wegen eines Ereignisses, das steuerliche Wir...mehr