Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer-Voranmeldung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Zeitpunkt der Lieferung ist maßgebend

Rz. 11 Der Nullsteuersatz ist nur auf solche Fotovoltaikanlagen anzuwenden, die nach dem 31.12.2022 geliefert, innergemeinschaftlich erworben, eingeführt und installiert werden (sog. Neuanlagen) (Rz. 7). Vor dem 1.1.2023 gelieferte, innergemeinschaftlich erworbene, eingeführte und installierte Fotovoltaikanlagen (sog. Altanlagen) unterliegen dem allgemeinen Steuersatz von 19...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kleinunternehmer / 3 Rechtsfolgen

Kleinunternehmer müssen regelmäßig keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, da ihre Umsatzsteuerzahllast im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 EUR betragen hat und sie üblicherweise – bis Ende 2024 – von der Finanzverwaltung von der Verpflichtung, Voranmeldungen abgegeben zu müssen, befreit werden. Nach den bis Ende 2024 geltenden Bedingungen sind sie aber v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1.2 Betreiber war bislang schon Unternehmer

Rz. 94 Erwirbt ein bereits als Unternehmer (kein Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG) tätiger Betreiber nach dem 31.12.2022 zum Nullsteuersatz eine Fotovoltaikanlage, die auch Strom in das öffentliche Stromnetz abgibt, wird durch den Stromverkauf die unternehmerische Tätigkeit ausgeweitet. Der Rahmen des Unternehmens wird erweitert. Der Unternehmer erzielt durch den Stromver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Umsätze zum Nullsteuersatz in der USt-Jahreserklärungen

Rz. 124 Auch die Vordruckmuster der USt-Jahreserklärungen 2023 und 2024 wurden nicht zuletzt wegen der Einführung des Nullsteuersatzes im Vergleich zu den Vordruckmustern der Vorjahre neu gestaltet.[1] Umsätze von Regelbesteuerern im Zusammenhang mit der Lieferung und Installation von Fotovoltaikanlagen und deren Komponenten zum Nullsteuersatz sind in den (im Regelfall elektr...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.2 One-Stop-Shop für EU-Unternehmer mit TRE-Leistungen vor dem 1.7.2021

Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die vor dem 1.7.2021 im Inland als Steuerschuldner ausschließlich TRE-Leistungen an im Inland ansässige Nichtunternehmer erbringen und von dem Wahlrecht nach § 18 Abs. 4e UStG Gebrauch machen, können Vorsteuerbeträge nur im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens geltend machen. Erbringen im übrigen Gemeinschaftsgebiet ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2.3 Entnahme aus dem Unternehmensvermögen in das Privatvermögen

Rz. 113 Neben einem Wechsel zur Kleinunternehmerregelung nach Ablauf der fünfjährigen Bindungsfrist des § 19 UStG kommt auch die Entnahme der unter Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs vor dem 1.1.2023 erworbenen Altanlage aus dem Unternehmensvermögen in das umsatzsteuerrechtliche Privatvermögen (nichtunternehmerischer Bereich) in Betracht. Nach einer Entnahme der Altanlage i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Altanlagen (Erwerb bis 31.12.2022)

Rz. 97 Vor dem 1.1.2023 gelieferte und installierte Fotovoltaikanlagen (Altanlagen) haben seinerzeit dem allgemeinen Steuersatz von 19 % unterlegen. Der Nullsteuersatz ist nämlich nur auf nach dem 31.12.2022 gelieferte Anlagen anzuwenden (Rz. 7). Insbesondere Privatpersonen mussten sich bei der Anschaffung von Fotovoltaikanlagen bis zum 31.12.2022 entscheiden, ob sie die Kle...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.5 One-Stop-Shop nach § 18j UStG für innergemeinschaftliche Fernverkäufe und sonstige Leistungen an Nichtunternehmer ab dem 1.7.2021

Ein Unternehmer, der nach dem 30.6.2021 Lieferungen nach: § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG ( fiktive warenbewegte Lieferung eines Online-Marktplatzbetreibers ) innerhalb eines EU-Mitgliedstaates oder innergemeinschaftliche Fernverkäufe nach § 3c Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStG im Gemeinschaftsgebiet erbringt oder in der EU ansässig ist und nach dem 30.6.2021 in einem anderen EU-Mitgliedstaat so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1.1 Betreiber war bislang kein Unternehmer

Rz. 89 Schafft ein bislang nicht als Unternehmer tätiger Betreiber nach dem 31.12.2022 eine sog. Inselanlage zum Nullsteuersatz an, die keinen Strom in das Stromnetz abgibt (z. B. ein sog. Balkonkraftwerk), wird er dadurch – mangels Ausführung von Umsätzen – nicht zum Unternehmer. Einem solchen Betreiber erwachsen durch den Erwerb der Anlage keinerlei umsatzsteuerliche Pflic...mehr

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Vorsteuervergütung / 4.6 One-Stop-Shop nach § 18k UStG für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR ab dem 1.7.2021

Vergleichbares gilt nach Abschn. 18k.1 Abs. 8 UStAE für Unternehmer, die nach dem 30.6.2021 als Steuerschuldner Fernverkäufe nach § 3 Abs. 3a Satz 2 UStG oder § 3c Abs. 2 oder 3 UStG in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR im Gemeinschaftsgebiet erbringen, für die sie dort die Steuer schulden und Umsatzsteuererklärungen abzugeben haben und die sich dafür entsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Steueranmeldung als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung

Sofern die Steuergesetze Steueranmeldungen (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO) vorschreiben, wird die betreffende Steuer nur dann durch einen Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 AO) festgesetzt, wenn die Steuerfestsetzung zu einer abweichenden Steuer führt oder die gesetzlich vorgeschriebene Steueranmeldung nicht abgegeben wird (§ 167 Abs. 1 S. 1 AO). Beispiele: Umsatzsteuervoranmeldung (§ 18 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 6. Verzicht auf die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Der Schwellenwert des § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG, bis zu dem das Finanzamt einen Unternehmer von der Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreien kann, wird wie ursprünglich vorgesehen mit Wirkung vom 1.1.2025 von 1.000 EUR auf 2.000 EUR angehoben.[18]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / III. Ausblick auf weitere Änderungen

Mit dem am 13.3.2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)[21] soll auch im Umsatzsteuerrecht für Erleichterung gesorgt werden. Im Zuge der Absenkung der Aufbewahrungsfristen u.a. für Buchführungsunterlagen i.S.d. § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO von zehn auf acht Jahre sollen Rechnungen ebenfalls nur noch acht Jahre aufbewahrt und § 1...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Ist-Besteuerung / 12.1 Übergang von der Soll- zur Ist-Besteuerung

Wer seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert, erfasst seine Umsätze und die Umsatzsteuer in der Regel, bevor der Kunde gezahlt hat. Der Unternehmer zahlt die Umsatzsteuer doppelt, wenn er den Umsatz bei der Zahlung nochmals der Umsatzsteuer unterwerfen würde. Um eine doppelte Erfassung zu vermeiden, ist wie folgt vorzugehen: Es sind die Forderungen aus Lieferungen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Ist-Besteuerung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Unterschied zwischen Ist- und Soll-Besteuerung

Ein Unternehmensberater hat seinem Kunden für ein Unternehmenskonzept 10.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (= 11.900 EUR brutto) in Rechnung gestellt. Seine Rechnung datiert vom 15.4.2024 Sein Kunde überweist ihm am 8.10.2024 einen Betrag von 8.000 EUR. a) Der Unternehmensberater wendet die Ist-Besteuerung an Der Unternehmensberater erfasst den gezahlten Betrag von 8.000 EUR – 1....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Ist-Besteuerung / 11 Wann das Finanzamt die Ist-Besteuerung widerrufen kann

Hat das Finanzamt die Ist-Versteuerung genehmigt, gilt diese Genehmigung so lange, bis sie widerrufen wird, z. B. weil die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Der Widerruf kann aber immer nur zu Beginn eines Kalenderjahres erfolgen. Stellt das Finanzamt bei der Bearbeitung von Steuererklärungen oder bei einer Betriebsprüfung fest, dass der Vorjahresumsatz mehr als 800.000 E...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Ist-Besteuerung / 14 Vorsteuer darf immer sofort abgezogen werden

Der Unternehmer macht die Vorsteuer geltend, sobald er eine Leistung für sein Unternehmen erhalten hat und im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist. Ob er seine Umsätze nach dem Ist- oder Soll-Prinzip versteuert, spielt keine Rolle. Der Unternehmer zieht die Vorsteuer immer in dem Voranmeldungszeitraum ab, in dem er die ordnungsgemäße Rechnung erhalten hat. Es kommt nicht...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Ist-Besteuerung / 10 Genehmigung der Ist-Besteuerung durch das Finanzamt

Der Unternehmer muss sich die Ist-Versteuerung vom Finanzamt genehmigen lassen.[1] Die Genehmigung ist immer erforderlich, auch wenn der Unternehmer ausschließlich freiberufliche Einkünfte erzielt. Der Antrag an das Finanzamt ist weder an eine bestimmte Form und noch an eine Frist gebunden. Der Unternehmer kann seinen Antrag auch durch schlüssiges Verhalten stellen, indem er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Steuerliche Behandlung von An- und Vorauszahlungen

Rz. 19 Gastwirte usw., die ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) besteuern (sog. Ist-Besteuerung) müssen An- und Vorauszahlungen für spätere Umsätze im Zeitpunkt des Geldeingangs versteuern. Aber auch Gastwirte, die ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten besteuern (sog. Soll-Besteuerung), müssen An- oder Vorauszahlungen für spätere Restaurantdienstleistunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2 Gutschein gilt nur für Speisen

Rz. 38a Stellt der Gastwirt usw. einen Gutschein gegen Bezahlung aus, der ausschließlich für Speisen eingelöst werden kann, steht der anzuwendende ermäßigte Steuersatz von 7 % unumstößlich fest. Es handelt sich damit um einen Einzweckgutschein. Der Gastwirt hat den Umsatz zum ermäßigten Steuersatz von 7 % in dem USt-Voranmeldungszeitraum anzumelden, in dem der Gutschein ausg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Vor dem 1.7.2020 ausgestellte Gutscheine

Rz. 36 Hat ein Gastwirt usw. vor dem 1.7.2020 einen Gutschein ausgestellt (und den entsprechenden Wert vom Gutscheinerwerber vereinnahmt), der den jeweiligen Gutscheininhaber zum Essen und Trinken in einem bestimmten Lokal berechtigt (Restaurantgutschein), handelt es sich um einen Einzweckgutschein. Aus damaliger Sicht konnten mit dem Gutschein ausschließlich Restaurantdiens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Gutschein gilt für Speisen und Getränke

Rz. 38 Bei Restaurantgutscheinen, die in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 ausgestellt werden und die sowohl für Speisen als auch für Getränke eingelöst werden können, liegen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 14 UStG für Einzweckgutscheine nicht vor, weil mit diesen Gutscheinen sowohl Speisen zum ermäßigten Steuersatz als auch Getränke zum allgemeinen Steuersatz in Anspruc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 121 Die ZM war bis zum 31.12.2008 nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung an das BZSt – also an eine Behörde der Bundesfinanzverwaltung – zu übermitteln. Seit dem 1.1.2009 sprachen § 18a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 UStG – sprachlich wenig elegant – von der Übermittlung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 135 Die Angabe der richtigen Bemessungsgrundlage für meldepflichtige Umsätze ist natürlich eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens. Bei der Feststellung der jeweils zu meldenden Bemessungsgrundlage ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich um innergemeinschaftliche Warenlieferungen, um Lieferungen im Rahmen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Übersicht der Regelung

Rz. 25 § 18a UStG stellt schon für sich allein gesehen eine Gesetzesvorschrift von beachtlichem Umfang dar; seit der Fassung zum 1.7.2010 beinhaltet die Vorschrift zwölf z. T. sehr lange Absätze; die Druckfassung umfasst daher einige Seiten. Berücksichtigt man zusätzlich, dass auch die Art. 262 bis 272 MwStSystRL, die Abschn. 18a.1 bis 18a.5 UStAE zu beachten sind, dann hand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Einführung

Rz. 100 Der Meldezeitraum einer ZM ist der Zeitraum, während dessen Zeitspanne solche Leistungen ausgeführt worden sind, die nach den vorangegangenen Ausführungen meldepflichtige Vorgänge beinhalten. Bis zum 30.6.2010 war dieser Meldezeitraum grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben ist der Meldezeitraum seit dem 1.7.2010 für Lieferungen i. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Abgabezeitpunkt der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 116 Eine ZM ist von dem Unternehmer gem. § 18a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 UStG bis zum 25. Tag nach Ablauf des entsprechenden Meldezeitraums – der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder ausnahmsweise das Kalenderjahr (Rz. 53ff. und Rz. 90ff.) – abzugeben; eine Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist existiert nicht. Dieser 25. Tag ist somit der letzte Abgabetermi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der Meldezeitraum für Leistungen nach § 18a Abs. 1 UStG

Rz. 102 Eine ZM nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG ist grundsätzlich für den vorangegangenen abgelaufenen Kalendermonat abzugeben; meldepflichtig ist der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Dieser Zeitraum ist der jeweilige vom Gesetz so bezeichnete Meldezeitraum (Art. 263 MwStSystRL) für die von der Vorschrift umfassten Lieferungen. Die genannte Verpflichtung besteht allerdings nur, we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung und Rechtsnatur der Regelung

Rz. 50 Der (umfassende) Inhalt des § 18a UStG wurde zunächst zum 1.1.2010 und zum 1.7.2010 erweitert.[1] Durch diese Gesetzesänderung wurden der Meldezeitraum und die Frist zur Abgabe der ZM verkürzt sowie die Verpflichtung zur Erklärung auch bestimmter ausgeführter innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen eingeführt; der Rechtsbefolgungsaufwand für die betroffenen Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Einführung

Rz. 172 Die ZM nach § 18a UStG stellt einen zentralen Bereich der nationalen Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Schaffung eines innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens bei der USt dar (Rz. 40ff.). Insoweit soll in diesem Zusammenhang mit einem Focus auf die ZM ein Blick auf die bestehende Regelung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erfo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abgabe der Zusammenfassenden Meldung durch elektronische Übermittlung

Rz. 128 Die elektronische Übermittlung der ZM durch Datenübertragung ist die vom Gesetz vorgesehene Abgabeform, sie wird in § 18a Abs. 1 S. 1 UStG als Regelfall angesehen. Ausnahmen sind nur in den engen Schranken des § 18a Abs. 5 UStG möglich (Rz. 124). Hinsichtlich der vergleichbaren Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen in § 18 Abs. 1 S. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 16 Durch die Schaffung des umsatzsteuerrechtlichen Europäischen Binnenmarkts seit dem 1.1.1993 bedurfte es zwangsläufig einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen Informationsaustausches. Die umsatzsteuerliche Kontrolle der grenzüberschreitenden Leistungen war aufgrund der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18a UStG beinhaltet eine auf bestimmte innergemeinschaftliche Leistungen (also Lieferungen und sonstige Leistungen) beschränkte besondere Erklärungspflicht für die diese Leistungen ausführenden Unternehmer. Die Regelung erweitert die (umfangreichen) Erklärungspflichten des § 18 UStG um die Abgabe einer weiteren "Steuererklärung", der Zusammenfassen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung: Chance und Hera... / 5 E-Rechnung als Katalysator

Wenn die E-Rechnung kommt, benötigen Unternehmen i. d. R. eine Software, um im ersten Schritt E-Rechnungen verarbeiten zu können. Idealerweise kann diese Software auch direkt E-Rechnungen erstellen. Zudem müssen Prozessschritte, wie Rechnungsfreigabe, Zahlung, Übermittlung an den Steuerberater etc., digitalisiert werden. Die E-Rechnung wird so unweigerlich zum Katalysator de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1 Umsatzsteuer-Voranmeldung des ersten Unternehmers

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Lieferung des ersten Unternehmers an den ersten Abnehmer (= mittlerer Unternehmer) ist eine ganz "normale" innergemeinschaftliche Lieferung und als solche zu deklarieren. Für den ersten Unternehmer ergeben sich daher keine Besonderheiten; er braucht insbesondere auch nicht wissen, dass er sich als erster Leistender an einem i. g. Dreiecksg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2 Umsatzsteuer-Voranmeldung des ersten Abnehmers (= mittleren Unternehmers)

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der erste Abnehmer hat eine Eintragung in Kennzahl 42 des Vordrucks zur Umsatzsteuer-Voranmeldung vorzunehmen. Einzutragen ist dort die Bemessungsgrundlage (§ 25b Abs. 4 UStG, vgl. Rn. 44) seiner Lieferungen an den letzten Abnehmer. Zur (korrespondierenden) Zusammenfassenden Meldung vgl. Rn. 55. Der innergemeinschaftliche Erwerb des ersten Abn...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.3 Umsatzsteuer-Voranmeldung des letzten Abnehmers

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der letzte Abnehmer hat die Steuer, die er nach § 25b Abs. 2 UStG für die Lieferung des ersten Abnehmers schuldet, in Kennzahl 69 und einen Vorsteueranspruch in gleicher Höhe in Kennzahl 66 einzutragen (vgl. Rn. 41; Muster einer UStVA und Fallstudien bei Weimann, UidP, Kap. 32.8.3).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer hat ab dem 01.01.1997 gem. § 18b UStG seine USt-Voranmeldungen (und Jahressteuererklärungen) um besondere Angaben zu den i. g. Dreiecksgeschäften zu ergänzen. Diese Erklärungspflichten gelten für den ersten Abnehmer (= mittlerer Unternehmer) und den letzten Abnehmer; für den ersten Unternehmer der Reihe ergeben sich keine Besonde...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Verhältnis Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der Rechtsprechung des BFH ist der Jahressteuerbescheid vom Zeitpunkt seines Ergehens an alleinige Grundlage für die Verwirklichung des Anspruchs auf die mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstandene Steuer sowie für die Einbehaltung der als Vorauszahlung für den Veranlagungszeitraum entrichteten bzw. für die Vergütung der die positiv...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.5 Neue Erklärungspflichten in der Zusammenfassenden Meldung und der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die leistenden Unternehmer ergeben sich aus den neuen Ortbestimmungen zusätzliche Erklärungspflichten. Zukünftig ist eine "innergemeinschaftliche Dienstleistung" in der Zusammenfassenden Meldung zu deklarieren; die Überwachung der sonstigen Leistungen geht damit in das i. g. Kontrollverfahren ein. Flankierend sind daher – wie bei den i. g...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.4 Wider Erwarten kein neuer Vordruck für die USt-Voranmeldung im zweiten Halbjahr 2020 (Rz. 4 Abs. 2 und 3 des BMF-Schreibens)

Rz. 236 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auch für das BZSt, dem die Entwicklung der Erklärungsvordrucke obliegt, war die USt-Senkung offensichtlich zu kurzfristig. Für den Absenkungszeitraum sind die Umsätze daher in einer (1) Summe in den "Sammel-Pools" der Zeile 28 (Kz. 35 und 36) sowie Zeile 35 (Kz. 95 und 98) zu erfassen. Beratungskonsequenzen: Es ist jetzt schon abzusehen, dass die ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Form

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer die Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Auf Antrag kann das FA zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. In diesem Fall ist die USt-Voranmeld...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Keine Umsatzsteuervoranmeldungen, aber periodische Umsatzsteuerberechnungen und -zahlungen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2017 waren i. d. R. vierteljährliche Umsatzsteuermeldungen in digitaler Form abzugeben. Der Abgabetermin war der letzte Tag des zweiten folgenden Monats. Grundsätzlich müssen die Steuerpflichtigen je nach Umsatz monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuerbeträge berechnen und zum 16. Tag des Folgemonats bezahlen. Liegt der Umsatz ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.4 Straf- und bußrechtliche Folgen

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Schuldhaftes Verhalten des Unternehmers in Form der pflichtwidrigen Nichtabgabe oder der Abgabe einer unrichtigen oder unvollständigen USt-Voranmeldung kann als Steuerhinterziehung (§ 370 AO) bestraft oder als leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) mit Geldbuße geahndet werden, wobei die verspätete Abgabe einer USt-Voranmeldung u. U. als S...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.6 Umsatzbesteuerung und Vorsteuerabzug bei der Abrechnung von Teilentgelten, die vor dem 01.07.2020 für nach dem 30.06.2020 ausgeführte Leistungen vereinnahmt werden (Rz. 8 f. des BMF-Schreibens)

Rz. 239 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erteilt der Unternehmer über Teilentgelte, die er vor dem 01.07.2020 für steuerpflichtige Leistungen oder Teilleistungen vereinnahmt, die nach dem 30.06.2020 ausgeführt werden, Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis, ist in diesen Rechnungen die nach den bis zum 30.06.2020 geltenden USt-Sätzen von 19 Prozent bzw. 7 Prozent berechnete USt anzu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Voranmeldungsverfahren

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung bei dem für ihn zuständigen FA abzugeben, in der er die USt selbst zu berechnen hat (§ 18 Abs. 1 UStG). In der Voranmeldung sind alle im Inland ausgeführten Umsätze anzugeben. Von der berechneten USt sind die mit den Umsätzen im Zusammenhang stehend...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.2 Verspätungszuschlag

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 152 Abs. 1 S. 1 AO kann die Finanzbehörde einen Verspätungszuschlag gegen denjenigen festsetzen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgerecht nachkommt. Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 % der festgesetzten Steuer – höchstens 25.000 EUR – betragen. Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Umsatzst...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV), Sondervorauszahlung (§ 47 UStDV)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorauszahlung ist am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig (§ 18 Abs. 1 S. 4 UStG). Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimmung des Bundesrates gem. § 18 Abs. 6 S. 1 UStG durch Rechtsverordnung die Fristen für die Voranmeldungen und Vorauszahlungen um einen Monat verlängern und das Verfahren näher bestimmen. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Zeitgleiche Entstehung des Vorsteueranspruchs aus innergemeinschaftlichem Erwerb

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bekanntermaßen wurden zum 01.01.2004 die Anforderungen, denen eine Eingangsrechnung genügen muss, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, erheblich verschärft. Der Leistungsempfänger muss im Besitz einer nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellten Rechnung sein, in der die Pflichtangaben vollständig und richtig sind (vgl. Abschn. 15.2 Abs. 2 ff. USt...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten

Rz. 99 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer ist verpflichtet, für jeden Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) eine USt-Voranmeldung an das FA auf elektronischem Weg zu übermitteln. Lag der Umsatz eines Steuerpflichtigen im letzten Kj. unter 110.000,00 EUR, ist der Voranmeldungszeitraum das Kalenderquartal. In der USt-Voranmeldung ist die geschuldete USt selbst zu berech...mehr