Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (2) Für den Unterhaltsgläubiger

Rz. 112 Im Regelfall ist dagegen die Unterhaltsberechtigte an diesen Titel nicht gebunden. Sie kann also im Wege des Abänderungsverfahrens ohne Bindung an die vorliegende Urkunde einen höheren Unterhalt verlangen, siehe Rdn 364.[113] Rz. 113 Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn sich der Pflichtige und die Berechtigte – i.d.R. durch ihre Anwälte – auf die im Titel festge...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / ee) Zugang der Mahnung

Rz. 18 Der Zugang der Mahnung muss nachgewiesen werden. Die Mahnung muss an die zutreffende Anschrift übersandt worden sein.[20] Es empfiehlt sich die Versendung der Zahlungsaufforderung als Einschreiben mit Rückschein. Im Allgemeinen wird mit dem Rückschein der Beweis des Zugangs erbracht werden können.[21] Wenn der Schuldner behauptet, nicht dieses, sondern ein anderes Schr...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / gg) Entbehrlichkeit einer Mahnung

Rz. 25 Nach Treu und Glauben ist eine Mahnung entbehrlich, wenn der Schuldner die Unterhaltsleistung eindeutig und endgültig verweigert (sog. "Selbstmahnung"). Dann tritt Verzug ein ab dem Zeitpunkt der Erfüllungsverweigerung.[26] Reagiert der Verpflichtete lediglich auf eine Zahlungsaufforderung nicht, stellt dies allein aber noch keine Unterhaltsverweigerung dar, die den V...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / II. Vorgehensweise bei freiwilligen Zahlungen von Unterhalt

Rz. 76 Auch wenn freiwillig Unterhalt für Kinder oder Ehegatten gezahlt wird, lauern eine Reihe von Risiken, mit der man bei der anwaltlichen Beratung seines Mandanten und bei einer eventuellen streitigen Auseinandersetzung vor dem Familiengericht kennen und mit denen man umgehen muss. Zu unterscheiden ist natürlich bei den taktischen Überlegungen, ob der Berechtigte oder de...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Zeitmoment

Rz. 414 Beim "Zeitmoment" ist i.d.R. von einem Jahr auszugehen. Aus § 1585b Abs. 3 BGB und § 1615i Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. folgt, dass das Gesetz bei Unterhaltsrückständen für eine mehr als einem Jahr zurückliegende Zeit dem Schuldnerschutz besondere Beachtung beimisst.[476] Gerade bei Unterhaltsansprüchen sind an das sog. Zeitmoment der Verwirkung keine strengen Anforderunge...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Unterhalt wegen Kindesbetreuung

Rz. 123 Dies bezieht sich zunächst auf den Betreuungsunterhalt. Maßgebliches Kriterium für die Einordnung in der zweiten Rangstufe ist also ausschließlich der Umstand, dass wegen der Betreuung eines Kindes Unterhaltsbedürftigkeit besteht. Dabei ist gleichrangig der aus diesem Grund zu leistende Familienunterhalt in bestehender Ehe und der Unterhaltsanspruch während der Zeit ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Die Prognose wird ausdrücklich abgelehnt

Rz. 242 Das Gericht kann in seiner Entscheidung eine Prognose ausdrücklich ablehnen bzw. verweigern. Dies muss aber in der Entscheidung ausreichend deutlich erkennbar sein. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass die die Umstände, die zu einer Befristung führen, soweit feststehen müssen, dass eine sichere Prognose möglich ist.[397] Ist dies nicht der Fall, weil die Verhältnis...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 172 Die Tatsache der Volljährigkeit führt zu einer Verlagerung der Darlegungs- und Beweislast auf das volljährige Kind, das das Fortbestehen der rechtlichen Grundlagen des Unterhaltsanspruchs und seine Bedürftigkeit darlegen muss, auch in einem Abänderungsverfahren des Unterhaltspflichtigen. Rz. 173 Begründet wird diese zu Lasten des Kindes geänderte Beweislastverteilung ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 4. Quotenunterhalt

Rz. 29 Auch wenn sich der Bedarf nach den immer in der Vergangenheit liegenden ehelichen Lebensverhältnissen richtet, wird in der Praxis in den meisten Fällen vereinfachend der Unterhalt nach einer Quote aus der Differenz der aktuellen beiderseitigen Einkünfte der Ehegatten gebildet (sog. Quotenunterhalt), ohne dass gesondert auf die in der Vergangenheit liegenden Einkommens...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Verfahrensrechtliche Besonderheiten beim Ehegattenunterhalt

aa) Trennungsunterhalt – Nachscheidungsunterhalt Rz. 129 Beim Ehegattenunterhalt wird materiell-rechtlich und auch prozessual streng zwischen dem Trennungsunterhalt aus § 1361 BGB und dem Geschiedenenunterhalt nach Rechtskraft der Scheidung (Scheidungsunterhalt) nach §§ 1569 ff. BGB unterschieden (siehe Rdn 56). bb) Vorsorgeunterhalt Rz. 130 Der Vorsorgeunterhalt ist Bestandtei...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / D. Abänderung bestehender Unterhaltstitel §§ 238, 239 FamFG

Rz. 223 Unterhalt ist auf regelmäßig wiederkehrende Leistung (§ 258 ZPO) und damit in die Zukunft gerichtet. Es ist jedoch ein Gebot der materiellen Gerechtigkeit, diese Titel dann anpassen zu können, wenn sich die spätere – tatsächliche – Entwicklung wesentlich von der früheren vorgestellten Prognose unterscheidet. I. Zulässigkeit des Abänderungsantrages Rz. 224 Ein Abänderun...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 4. Gerichtliches Verfahren

a) Verfahrensablauf Rz. 142 Es gelten über § 113 FamFG die Regelungen der ZPO. Die Entscheidung ergeht aufgrund einer mündlichen Verhandlung, jedoch in Form eines Beschlusses. In Unterhaltsverfahren besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Es ist eine mündliche Verhandlung vorgesehen, so dass auch ein Versäumnisbeschluss ergehen kann. Ein wirksames Anerkenntnis ist nur möglich, wen...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 9. Speziell Abänderung von einseitigen Unterhaltstiteln

a) Einseitige Unterhaltstitel Rz. 351 Eine vollstreckbare Urkunde kann auch einseitig durch den Unterhaltsschuldner errichtet werden. Die sog. Jugendamtsurkunde über den Unterhalt minderjähriger Kinder kann gem. § 87e SGB VIII vor jedem Jugendamt in der Bundesrepublik Deutschland erstellt werden. Ausfertigungen werden aber nur von demjenigen Jugendamt erstellt, welches die Ori...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / C. Gerichtliche Geltendmachung von Unterhalt

Rz. 119 Wird der geforderte Unterhalt nicht freiwillig gezahlt, muss die gerichtliche Geltendmachung eingeleitet werden. Dazu bieten sich zwei Wege an, einen entsprechenden Leistungsantrag zu stellen: I. Hauptsacheverfahren / Zahlungsverfahren 1. Zuständiges Gericht Rz. 120 Die örtliche Zuständigkeit des Fam...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / F. Verjährung und Verwirkung von Unterhaltsrückständen

I. Durchsetzungshindernis Verjährung Rz. 404 Bei der Verjährung handelt es sich um eine Einrede, die ausdrücklich geltend gemacht werden muss; sie berechtigt den Schuldner, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB). Bzgl. der Verjährung eines titulierten Unterhaltsanspruchs ist zu beachten, dass bei Titeln über Unterhalt die 30-jährige Verjährung nach § 197 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 BG...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 3. Formalien des Antrags und Antragsbegründung

Rz. 123 Bei der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ist ein zulässiger und korrekter Sachantrag zu stellen und ordnungsgemäß zu begründen. a) Genaue Bezifferung des Antrags Rz. 124 Für den unterhaltsrechtlichen Zahlungsantrag gilt auch der Bestimmtheitsgrundsatz, so dass der geforderte Betrag genau beziffert werden muss. Wird für mehrere Personen Unterhalt verlangt, so m...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Rechtsfolge Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 186 Liegen nach Ansicht des Familiengerichts die Voraussetzungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG vor, so muss es die Vollstreckung einstellen. Es besteht insoweit kein gerichtliches Auswahlermessen.[192]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Abweisung eines Erhöhungsantrages im vorangegangenen Verfahren

Rz. 240 Bei einem Erhöhungsverlangen, das sich gegen einen Beschluss richtet, mit dem ein früheres Erhöhungsverlangen abgelehnt wurde, handelt es sich nicht um eine Abänderung.[261]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / d) Festsetzung des laufenden Unterhaltes mit Teilabweisung

Rz. 243 Wurde der vom Unterhaltsberechtigten im ersten Verfahren geltend gemachte laufende (zukünftige) Unterhalt nur teilweise zugesprochen, so wurde damit der weitergehende Antrag rechtskräftig abgewiesen. Bei einer späteren Abänderung gilt § 238.[265] Gleichgültig ist, ob der Berechtigte eine Erhöhung oder der Verpflichtete eine Herabsetzung des titulierten Unterhaltes er...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 1. Zuständiges Gericht

Rz. 120 Die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts für Unterhaltsverfahren richtet sich nach § 232 FamFG:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Trennungsunterhalt – Nachscheidungsunterhalt

Rz. 129 Beim Ehegattenunterhalt wird materiell-rechtlich und auch prozessual streng zwischen dem Trennungsunterhalt aus § 1361 BGB und dem Geschiedenenunterhalt nach Rechtskraft der Scheidung (Scheidungsunterhalt) nach §§ 1569 ff. BGB unterschieden (siehe Rdn 56).mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 3. Umfang der Rechtskraft der früheren Entscheidung

Rz. 236 Mit einem Abänderungsantrag soll ein rechtskräftiger Titel abgeändert werden. Die strengen Voraussetzungen des § 238 FamFG gelten aber nur, soweit die Rechtskraft des früheren gerichtlichen Titels entgegensteht. Problematisch ist dies, wenn in der vorhergehenden Entscheidung der Antrag ganz oder teilweise abgewiesen wurde. a) Vollständige Abweisung eines Leistungsantra...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / d) Verfahrensrechtliche Besonderheiten beim Minderjährigenunterhalt

Rz. 135 Für die Berechtigung eines Elternteils zur Durchsetzung von Kindesunterhalt ist zu unterscheiden: aa) Verfahrensstandschaft gem. § 1629 Abs. 3 BGB Rz. 136 Wird während der Trennungszeit Kindesunterhalt geltend gemacht, vertritt derjenige Elternteil das Kind, der es in seiner Obhut hat (§ 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB). Solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwis...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 6. Der zeitliche Umfang der Abänderung beim Vergleich

a) Keine Geltung der Zeitschranke Rz. 333 Der im Abänderungsverfahren bzgl. Einer Urkunde maßgebliche Tatsachenvortrag unterliegt nicht der Zeitschranke des § 238 Abs. 2 FamFG. Auch das Rückwirkungsverbot des § 238 Abs. 3 FamFG ist nicht entsprechend anwendbar ist.[382]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Auskunftsauflage im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens (Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht, §§ 235 Abs. 2, 236 Abs. 2 FamFG)

Rz. 145 Das FamFG hat mit den §§ 235, 236 FamFG eine neue Form einer rein verfahrensrechtlichen Auskunftspflicht der Beteiligten und Dritter geschaffen (siehe § 20 Rdn 1 ff.).mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Gesetzliche Vertretung

Rz. 141 Wenn der Unterhalt nach dem Abschluss des Scheidungsverfahrens tituliert werden soll, tritt der betreuende Elternteil auch bei gemeinsamem Sorgerecht als gesetzlicher Vertreter des Kindes auf (§ 1629 Abs. 2 S. 2 BGB).mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 8. Vollstreckbarkeit von gerichtlichen Leistungstiteln mit Wirksamwerden – Anordnung der sofortigen Wirksamkeit § 116 Abs. 3 Satz 2 FamFG

Rz. 166 Die Vollstreckbarkeit von gerichtlichen Entscheidungen liegt im Interesse des Gläubigers, also in Unterhaltsverfahren des Berechtigten. a) Voraussetzungen der Anordnung Rz. 167 Endentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen i.S.v. § 112 FamFG, zu denen auch die Unterhaltsverfahren gehören, sind gem. § 120 Abs. 2 Satz 1 FamFG mit Wirksamwerden vollstreckbar. Dabei i...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 3. Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

Rz. 319 Das Abänderungsverfahren bei außergerichtlichen Titeln regelt § 239 FamFG. Damit gilt die Zeitschranke des § 238 Abs. 3 FamFG nicht für Vergleiche, Eheverträge, Scheidungsfolgenregelungen und vollstreckbare Urkunden.[367] a) Keine Wesentlichkeitsgrenze Rz. 320 Ebenso wenig gelten die sonstigen Einschränkungen des § 238 FamFG. Damit bedarf es auch keiner wesentlichen Än...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 6. Umfang der Abänderung bei gerichtlichen Titeln

a) Grundsätzliche Bindungswirkung der vorhergehenden Entscheidung Rz. 272 Nach dem Wortlaut von § 238 Abs. 4 FamFG kann im Abänderungsverfahren keine uneingeschränkte Abänderung des Beschlusses erreicht werden, sondern nur eine "entsprechende" Abänderung. Folglich kann die Abänderungsentscheidung nur eine unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmende Anp...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Vergleich über Unterhalt

Rz. 144 Wird in einem gerichtlichen Verfahren ein Vergleich über Unterhalt geschlossen, sind die allgemein bei Unterhaltsvereinbarungen geltenden Grundsätze zu beachten (siehe § 21 Rdn 1 ff.).mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / I. Hauptsacheverfahren / Zahlungsverfahren

1. Zuständiges Gericht Rz. 120 Die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts für Unterhaltsverfahren richtet sich nach § 232 FamFG:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 1. Fehlendes Regelungsbedürfnis

Rz. 198 Die einstweilige Anordnung setzt nach § 246 FamFG kein dringendes Regelungsbedürfnis voraus. Jedoch fehlt das Regelungsbedürfnis, wenn keine Zahlungsaufforderung ergangen ist, der geforderte Unterhalt laufend gezahlt wird oder Unterhaltsrückstände geltend gemacht werden.[206]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Risiken

Rz. 335 Die Einleitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens ohne vorherige Aufforderung des Gegners zur freiwilligen Abänderung des Titels kann außerdem für den Antragsteller negative Folgen haben Rz. 336 OLG...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Vorbereitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens des Unterhaltsgläubigers

Rz. 360 Der Unterhaltsgläubiger kann die vollstreckbare Urkunde seinerseits ebenfalls erhöhen. Eine spätere gerichtliche Durchsetzung der Erhöhung für die Vergangenheit greift jedoch nur, soweit hinsichtlich der Mehrforderung Verzug eingetreten ist, sei es durch eine bezifferte Zahlungsaufforderung, sei es durch ein Auskunftsverlangen nach § 1613 BGB. Diese dem Schuldnerschut...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Vorbereitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens des Unterhaltsschuldners

Rz. 356 Will der Unterhaltsschuldner den bereits titulierten Unterhaltsanspruch herabsetzen, so hat er den Gläubiger zunächst außergerichtlich zu einem (Teil-) Vollstreckungsverzicht auf die Rechte aus dem Titel aufzufordern.[410] Rz. 357 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / bb) Ehefrau verbleibt in der Wohnung mit angemessenem Wohnvorteil

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§ 3 Trennung der Eheleute / dd) Ehefrau verbleibt in der Wohnung mit objektivem Wohnvorteil

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 5. Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache

Rz. 146 Die gerichtliche Entscheidung ergeht durch zu begründenden Beschluss (§ 116 FamFG), der mit einer Rechtsmittelbelehrung[146] zu versehen ist und umfasstmehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / cc) Bedeutung beim Abänderungsverfahren gegen gerichtliche Titel

Rz. 70 Die Vorschrift des § 1613 Abs. 1 BGB hat insbesondere Bedeutung für Abänderungsbegehren bei Bestehen eines gerichtlichen Titels (§ 238 FamFG; siehe Rdn 223). Rz. 71 Ist Unterhalt durch ein Urteil tituliert, kann wegen der verfahrensrechtlichen Sperre des § 238 Abs. 3 ZPO Satz 1 FamFG eine Abänderung nur mit Wirkung vom Zeitpunkt der Zustellung des Abänderungsantrags an...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 67 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss fällig sein. Praktische Bedeutung hat hier die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB . Danach kann eine wiederholte Auskunft vor Ablauf von zwei Jahren nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höheres Einkommen oder weiteres Vermögen erworben hat. Nur bei einer atypischen Ei...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / E. Vollstreckung von Unterhaltstiteln

Rz. 394 Die Vollstreckung erfolgt auf Antrag des Gläubigers. Sie wird sodann von Amts wegen bis zur Durchsetzung des Anspruchs durchgeführt. Voraussetzung einer zulässigen Vollstreckung sind Titel – Klausel – Zustellung. Rz. 395 Praxistipp: Bei einem Antrag von Vollstreckungsmaßnahmen muss ggf. gesondert Verfahrenskostenhilfe und die Anwaltsbeiordnung beantragt werden. Wegen ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Inhalt der Mahnung

Rz. 12 Die verzugsbegründende Mahnung muss genau bezeichnen. Auch der Zeitpunkt, ab wann gezahlt werden soll, muss sich klar ergeben. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn der Gläubiger für die Zukunft zwar monatliche Unterhaltsansprüche der Höhe nach beziffert, aber keinen näher...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / II. Neue Partnerschaft des Unterhaltspflichtigen

Rz. 4 Nimmt der Unterhaltspflichtige eine neue Partnerschaft auf, aus der Kinder hervorgehen, so ergeben sich daraus nachteilige Auswirkungen für die unterhaltsberechtigte Ehefrau.[2] Rz. 5 Der jetzt bestehende Unterhaltsanspruch des neu geborenen Kindes genießt gem. § 1609 Nr. 1 BGB Vorrang genießt vor dem Ehegattenunterhaltsanspruch der getrennt lebenden oder geschiedenen E...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Eckpunkte des Nachscheidungsunterhalts

Rz. 9 Für den nachehelichen Unterhalt gilt der in § 1569 BGB normierte Grundsatz der Eigenverantwortung. Danach obliegt es jedem Ehegatten nach der Scheidung, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Nur dann, wenn er dazu außerstande ist, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt in den enumerativ aufgezählten und abschließend aufgeführten Fällen der §§ ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Aufbau des Anspruchs

Rz. 18 Der – einheitliche – Unterhaltsanspruch des § 1570 BGB ist in drei Stufen aufgebaut und unterscheidet jetzt zwischen kindbezogenen Gründen für den Unterhalt und elternbezogenen und damit ehebezogenen Gründen. In den beiden Absätzen des § 1570 BGB werden jetzt unterschiedliche Voraussetzungen kodifiziert:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Unterhaltsberechtigung wegen der Betreuung eines Kindes

a) Unterhalt wegen Kindesbetreuung Rz. 123 Dies bezieht sich zunächst auf den Betreuungsunterhalt. Maßgebliches Kriterium für die Einordnung in der zweiten Rangstufe ist also ausschließlich der Umstand, dass wegen der Betreuung eines Kindes Unterhaltsbedürftigkeit besteht. Dabei ist gleichrangig der aus diesem Grund zu leistende Familienunterhalt in bestehender Ehe und der Un...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Geltendmachung im Erstverfahren, nicht erst im Abänderungsverfahren

Rz. 232 Die verfahrensrechtliche Brisanz der Regelungen besteht darin, dass die Frage einer Befristung regelmäßig bereits im ersten gerichtlichen Unterhaltsverfahren entschieden werden muss.[377] Denn die Begrenzung setzt nicht voraus, dass der Zeitpunkt bereits erreicht sein muss, ab dem der Unterhaltsanspruch entfällt. Soweit die dafür maßgeblichen Umstände bereits eingetr...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Beendigung der ehelichen Lebensverhältnisse

Rz. 19 Die für die Bedarfsermittlung gem. § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB maßgeblichen früheren ehelichen Lebensverhältnisse enden nach der Rechtsprechung des BGH nicht bereits mit der Trennung der Ehegatten oder der Zustellung des Scheidungsantrages, sondern erst im Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung. [20] Rz. 20 Entscheidend ist folglich die im Zeitpunkt der letzten mündlic...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / C. Checkliste VKH-Nachsorge

Rz. 54 Es macht es Sinn, wenn der oder die Verfahrensbevollmächtigte soweit möglich Vorkehrungen trifft, um nicht nur dem Mandanten Schwierigkeiten zu ersparen, der hier leicht die Übersicht verlieren kann, sondern auch sich selbst unnötige und unbezahlte Mehrarbeit zu ersparen. Denn der Verfahrensbevollmächtigte wird auch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens da...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Gilt ein vorhandener Titel über die Volljährigkeit des Kindes hinaus?

Rz. 131 Von der Beantwortung dieser Frage ist abhängig, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen: Rz. 132 Vergleichender Blick auf den Ehegattenunterhalt:mehr