Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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zfs 11/2015, Das Gemeinscha... / P. Familienangehörige i.S.d. § 116 Abs. 6 SGB X

Der Begriff des Familienangehörigen ist gesetzlich nicht definiert. Familienangehörige sind Eheleute, Verwandte und Verschwägerte i.S.v. §§ 1589, 1590 BGB. Verlobung reicht grundsätzlich nicht aus.[24] Einbezogen sind auch Lebenspartner nach § 11 LPartG. Bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft ist das Familienprivileg nach § 116 Abs. 6 SGB X analog auch auf Partner einer nichte...mehr

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zerb 11/2015, Bürgerliches Gesetzbuch, 2. Aufl., Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP, Band 6

Hüßtege/Mansel Herausgegeben von Dr. Rainer Hüßtege, Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel 2. Aufl. 2015, 1204 S., Gebunden mit Schutzumschlag, 138,– EUR/118,– EUR Vorzugspreis für DAV-Mitglieder ISBN 978-3-8487-2096-5 In der Reihe Nomos-Kommentar zum BGB ist nunmehr die 2. Auflage zum sechsten Band Bürgerliches Gesetzbuch – Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP erschienen. Herausgeber sind D...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / f) Verdeckte Schwiegerkindhaftung

Wie verhält es sich mit der Leistungsfähigkeit von Kindern, die über kein oder ein nur geringes Einkommen verfügen, sich aber vorteilhaft verheiratet haben? Nun besteht im deutschen Unterhaltsrecht gegenüber Geschwistern und Schwiegereltern keine Unterhaltspflicht. Damit sollte sich bei fehlender Leistungsfähigkeit die unterhaltsrechtliche Frage erledigt haben. Die Rechtspre...mehr

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FoVo 10/2015, Kontopfändung: Die Bankbescheinigung als Praxisproblem

Kontopfändung und Pfändungsfreibeträge Verfügt der Schuldner über ein Girokonto, so kann er Pfändungsschutz nur erlangen, wenn er das Konto vertraglich so gestaltet, dass es sich um ein Pfändungsschutzkonto im Sinne des § 850k ZPO handelt. Entgegen vielfacher Meinung gelten für dieses Pfändungsschutzkonto nicht die Pfändungsfreigrenzen nach der Tabelle zu § 850c ZPO. Vielmehr...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / 2. Bedürftigkeit

Unmittelbar mit dem Bedarf hängt die Bedürftigkeit zusammen. Denn je höher der Bedarf ist, umso schwerer fällt es, diesen aus eigenem Einkommen zu decken, umso schneller verbrauchen sich die Kapitalreserven des Pflegebedürftigen, umso früher setzt die Unterhaltspflicht ein und umso höher kann der Regressanspruch ausfallen. Die Fragen der Bedürftigkeit sind vielschichtig. Beim...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / e) Angemessenheit im Lebensverlauf

Im Unterhaltsrecht gilt allgemein das Prinzip der Zeitidentität zwischen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Die Lebensstellung wird jedoch stark durch langfristig wirkende Abläufe beeinflusst. Alle Beurteilungen einer als angemessen angesehenen Belastung nehmen das im Unterhaltszeitraum tatsächlich oder vermeintlich verfügbare Einkommen zum Maßstab. Akzeptiert werden früh...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / II. Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen

Zitat "Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet." Auf diese seit 1900 unverändert geltende Vorschrift des § 1601 BGB stützt sich der Elternunterhalt. Nachdem die Probleme einer alternden Gesellschaft seit dem letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts zunehmend in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind, haben sich die Rahmenbedingungen an viel...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / IV. Grenzen des Anspruchs

Ein bestehender Anspruch findet seine Grenze bei der Verwirkung. Für diese gibt es drei ganz verschiedene Ansatzpunkte:mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.3 Leistungsverpflichtete

Rz. 14 Abs. 2 bestimmt zum einen die Auskunftsverpflichtung Leistungsverpflichteter. Damit sind vorrangig Personen gemeint, die gegenüber dem Antragsteller oder Bezieher laufender Leistungen unterhaltspflichtig sind. Es handelt sich insoweit um eine Spezialvorschrift, neben der § 99 SGB X keinen Anwendungsbereich mehr hat (vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88, SozR 410...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.2 Leistungserbringer

Rz. 12 Die Auskunftspflicht nach Abs. 1 besteht, wenn Leistungen an eine Person tatsächlich erbracht werden, die laufende Geldleistungen nach dem SGB III beantragt hat oder bezieht. Unerheblich ist, ob die Leistung aus einer Verpflichtung heraus oder freiwillig erbracht wird und welche Rechtsgrundlage dafür besteht. Rz. 13 Soweit sich aus Abs. 1 Überschneidungen mit anderen A...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 5. Befristung des nachehelichen Unterhalts gemäß § 1578b BGB

Gemäß § 1578b Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Nach § 1578b Abs. 2...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 1. Mindestunterhalt

Von dem allgemeinen Grundsatz der Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten für die Höhe seines Unterhaltsbedarfs gibt es Ausnahmen für minderjährige Kinder. Ein minderjähriges Kind muss seinen Unterhaltsbedarf in Höhe des Mindestbedarfs nicht näher darlegen. Dies wird aus dem Wortlaut des § 1612a BGB in der Fassung ab dem 1.1.2008 unter Berücksichtigung der früh...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / III. Unterhalt

Rz. 56 Seit dem 18.6.2011 ist das Kollisionsrecht für die Anknüpfung von Unterhaltspflichten EU-weit vereinheitlicht worden.[59] Grundsätzlich ist für Unterhaltspflichten danach das Recht des Staates maßgebend, indem der Unterhaltsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der deutsche Gesetzgeber hat das EGBGB entsprechend angepasst, Art. 3 EGBGB wurde neu gefasst, und...mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / a) Ausnahmen, die von anderen EU-Regelungen erfasst sind

Rz. 58 Das betrifft einmal Bereiche, die bereits von den bestehenden EU-Regelungen erfasst werden, nämlichmehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / e) Unterhaltsrecht

Rz. 89 Ausgeklammert werden gem. Art. 1 Abs. 2 Buchstabe e ErbVO auch Unterhaltspflichten. Das ist konsequent, denn auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts bestehen (seit dem 18.6.2011) bereits EU-weit einheitliche Regelungen (vgl. § 1 Rn 56).mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / III. Weitere bedeutsame Verordnungen

Rz. 47 Auf dem Gebiete des Verfahrensrechts sind weitere Verordnungen in Kraft, von Bedeutung sind vor allem:mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / D. EU-Verordnungen zum Kollisionsrecht

Rz. 48 Während die ersten Verordnungen der EU sich auf das Verfahren bezogen haben, gibt es inzwischen (seit dem Jahre 2009) auch EU-Vorordnungen zum Kollisionsrecht; die derzeit anwendbaren Verordnungen beziehen sich auf den Bereich des außervertraglichen und vertraglichen Schuldrechts, auf den Bereich der Scheidung und die Unterhaltspflichten. Im Hinblick auf den Unterhalt...mehr

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§ 7 Anhang / A. ErbVO

Rz. 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 650/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Voll­streckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlass­zeugnisses DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN ...mehr

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§ 7 Anhang / F. Vorschlag für Güterrechts VO (im Planungsstadium)

Rz. 8 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.3.2011 KOM(2011) 126 endgültig 2011/0059 (CNS) C7–0093/11 Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts {KOM(2011) 125 endgültig} {KOM(2011) 127 endgültig} {SEK(2011) 327 endgültig} {SEK(2011) 328 endgültig} … Kapi...mehr

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FoVo 8-9/2015, Naturalunter... / 2 II. Die Entscheidung

Wichtiger Antrag: § 850c Abs. 4 ZPO Zu den eigenen Einkünften im Sinne von § 850c Abs. 4 ZPO gehören auch Zuwendungen, die dem Unterhaltsberechtigten in Natur geleistet werden. Gemäß § 850c Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht oder das nach § 36 Abs. 4 S. 1 InsO an seine Stelle tretende Insolvenzgericht nach billigem Ermessen anordnen, dass eine nach dem Gesetz unterhalt...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 5. Verwirkung

Die Verwirkung des Anspruchs richtet sich aufgrund der in § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB enthaltenen Verweisung auf die Vorschriften über den Verwandtenunterhalt nach § 1611 BGB.[86] Das Zusammenleben der Mutter mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft führt nicht zur Verwirkung ihres Unterhaltsanspruchs aus § 1615l BGB. Eine analoge Anwendung des § 1579 Nr....mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 3. Basisunterhalt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres

Nach § 1615l Abs. 2 S. 2, Abs. 4 BGB steht dem ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteil über die Dauer des Mutterschutzes (Abs. 1 S. 1) hinaus ein Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil zu, soweit von ihm wegen der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils be...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 3. Leistungsfähigkeit

Der Unterhaltsanspruch besteht nur, soweit die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen gegeben ist (§ 1615l Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 1603 Abs. 1 BGB). Der diesem gegenüber dem anderen Elternteil zu belassende Selbstbehalt beträgt seit dem 1.1.2015 1.200 EUR. Bei der Prüfung seiner Leistungsfähigkeit sind grundsätzlich alle Einkünfte heranzuziehen.[76] Abzugsfähig sind Aufwendungen fü...mehr

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FF 7+8/2015, Dr. Christine Hohmann-Dennhardt 65 Jahre alt

Verlag, Redaktion und Geschäftsführender Ausschuss gratulieren Frau Dr. Hohmann-Dennhardt nachträglich noch ganz herzlich zum 65. Geburtstag Ende April 2015. Frau Dr. Hohmann-Dennhardt ist seit 2004 Mitglied des Beirates. Redaktion und Geschäftsführender Ausschuss hatten sich damals wohlbedacht dafür entschieden, neben Frau Richterin Weber-Monnecke als Mitglied des 12. Zivils...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 2. Barunterhalt beim Wechselmodell

Die Vorschrift des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB, wonach ein Elternteil durch Betreuung seine Unterhaltspflicht erfüllt, betrifft das Residenzmodell. Dagegen kann die im Rahmen eines Wechselmodells von einem Elternteil geleistete Kindesbetreuung nicht zur Befreiung von seiner Barunterhaltspflicht führen, weil andernfalls beide Eltern vom Barunterhalt befreit wären, obwohl nur der B...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / b) Nebentätigkeit neben vollschichtiger Erwerbstätigkeit

Im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht ist vom Unterhaltsschuldner im Hinblick auf den nicht gesicherten Mindestunterhalt seines Kindes zu verlangen, dass er neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit eine ihm mögliche und zumutbare Nebentätigkeit ausübt. Auch die Unzumutbarkeit einer Nebentätigkeit fällt in seine Darlegungs- und Beweislast.[4]mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 2. Nachweis der fehlenden realen Beschäftigungschance

An die Beweislast für die mangelnde Leistungsfähigkeit, die beim Unterhaltspflichtigen auch für das Fehlen einer realen Beschäftigungschance liegt, sind bei einer nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigerten Unterhaltspflicht strenge Maßstäbe anzulegen. Für gesunde Arbeitnehmer im mittleren Lebensalter wird auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit kein Erfahrungssatz gebildet werden kön...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Weniger als hälftige Mitbetreuung

An der Aufteilung, dass der Elternteil, der die Hauptverantwortung für das Kind trägt, durch Betreuung seine Unterhaltspflicht erfüllt (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB), während der andere Elternteil auf der Grundlage seiner eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse Barunterhalt leisten muss, ändert sich nichts, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil seinerseits Betreuungs- und Vers...mehr

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zerb 6/2015, Auswahlermesse... / Anmerkung

Die Entscheidung ist interessant und weitgehend gut begründet – und nach hiesiger Ansicht in einem wesentlichen Punkt, und damit im Ergebnis falsch. Zutreffend führt das VG aus, dass das Hessische Bestattungsgesetz, im Gegensatz zu den meisten Bestattungsgesetzen, nicht ausdrücklich von einer "Reihenfolge" der zur Bestattung Verpflichteten spricht und eine solche auch nicht ...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 4. Anpassung eines Unterhaltsvertrags

Ein Vertrag ist unter Berücksichtigung der hinzugetretenen Unterhaltspflichten gemäß § 313 BGB, nicht § 242 BGB, einerseits unter Wahrung der Vereinbarung, andererseits nach dem gesetzlichen Unterhalt anzupassen. Eine Kürzung des Ehegattenunterhalts bestimmt sich nach § 1581 BGB. Dazu wiederholt der BGH die Grundsätze bei der Anwendung der Drittelmethode.[53]mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin (nachfolgend: Ehefrau) begehrt als Folgesache im Wege des Stufenantrags zum Zugewinnausgleich Auskunft sowie noch zu beziffernde Zahlung. Der Antragsteller (nachfolgend: Ehemann) beruft sich auf einen ehevertraglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Die Ehefrau durchlief von 1987 bis 1989 eine Ausbildung als Büroassistentin und war anschließend bis 1...mehr

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FF 5/2015, Fortbestand der ehevertraglich vereinbarten Unterhaltspflicht bei Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf

BGB § 313 § 1578b Leitsatz 1. Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart und hat sich die Rechtslage danach geändert (Möglichkeit der Befristung), bleibt es dem Unterhaltspflichtigen im Zweifel unbenommen, sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage zu berufen (im Anschluss an Senatsurt. v. 25.1.2012 – XII ZR 139/09, FamRZ 2012,...mehr

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AGS 5/2015, Abrechnung des ... / 3 Anmerkung

Im zu beurteilenden Fall begehrt der Anwalt als anwaltlicher Verfahrenspfleger für die Prüfung von Mietverträgen im Rahmen seines Aufgabenkreises als Vertretung im Betreuungsverfahren die Festsetzung einer 1,8-Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV, berechnet aus einem Wert in Höhe von 30.000.000 EUR gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 KostO. Der BGH hatte im Rechtsb...mehr

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FF 5/2015, Fortbestand der ... / 2 Gründe:

[8] Die Revision ist teilweise begründet. [9] A. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: [10] Auch bei Anwendung des § 1578b Abs. 2 i.V.m. § 313 BGB sei der Unterhalt der Ehefrau nicht zu befristen. Sie habe erhebliche, nicht mehr zu kompensierende ehebedingte Nachteile in ihrem beruflichen Fortkommen erlitten. Die Ehefrau habe ihren bereits drei Jahre...mehr

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FoVo 5/2015, Wie wird ein u... / 3 Der Praxistipp

Die rechtlichen Grundlagen der Entscheidung Die Entscheidung des Amtsgerichtes ist für den Gläubiger positiv. Die Darstellung der rechtlichen Grundlagen ist dabei sehr kurz geraten. Das AG hat richtig gesehen, dass § 850k Abs. 4 ZPO für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages auf § 850f Abs. 1 ZPO verweist. Nach § 850k Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen...mehr

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Jung, SGB XII § 25 Erstattu... / 2.1.5 Keine rechtliche oder sittliche Verpflichtung des Nothelfers

Rz. 24 Keinen Ersatz für seine Aufwendungen erhält der Dritte, wenn er die Aufwendungen für seine Hilfe "auf Grund rechtlicher oder sittlicher Pflicht selbst zu tragen" hat. Auch dies erklärt sich vor dem Hintergrund des Grundsatzes des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2). Rz. 25 Dieses negative Tatbestandsmerkmal darf nicht mit der Frage verwechselt werden, ob der Nothelfer zur ...mehr

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FF 4/2015, Gesamtschuldnera... / 3. Gesamtschuld bei bestehender Unterhaltspflicht

Ein für die Praxis wichtiges Thema ist das Zusammenspiel von Gesamtschuld und Unterhalt. Was ist zu beachten, wenn Gesamtschuld und Ehegattenunterhaltspflicht zusammentreffen? Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts wird mit der Gesamtschuld folgendermaßen umgegangen, nehmen wir dabei das Beispiel der Alleinverdienerehe: Der allein verdienende Ehemann trägt die gesamtschul...mehr

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FF 4/2015, Der Dienstwagen im Unterhaltsrecht

In unterhaltsrechtlichen Mandaten bzw. unterhaltsrechtlichen familiengerichtlichen Verfahren taucht aufseiten des Unterhaltsverpflichteten bzw. aufseiten des Unterhaltsberechtigten in den letzten Jahren immer wieder ein Dienstwagen in der Gehaltsabrechnung auf. [1] Für die Inhaber von Firmen bzw. Geschäftsführer von Gesellschaften ist die Nutzung eines Dienstwagens eine Selbst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.4 Wiederaufgelebte Witwenrente

Rz. 23 Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten soll gemäß Abs. 5 die nach dem Tod des letzten Ehegatten bestehende Versorgungslücke schließen, falls eine solche besteht. Sie soll nicht etwa den geschiedenen letzten Ehegatten von seiner Unterhaltspflicht entlasten. Der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente nach dem früheren Ehegatten endet zwar mit der Wiederheirat, bzw....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 39 Vermutun... / 2.1.2 "… soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann" (Satz 1 letzter HS)

Rz. 10 Ob und in welchem Umfang erwartet werden kann, dass die mit der nachfragenden Person zusammen lebende Person der nachfragenden Person Unterhalt leistet, kann nicht schematisch beantwortet werden, ist aber als Voraussetzung für das Eingreifen der Vermutung von dem Träger der Sozialhilfe möglichst umfassend zu belegen bzw. zu begründen (H. Schellhorn, in: Schellhorn/Sch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 39 Vermutun... / 2.2.2 Widerlegung der Vermutung (Satz 2)

Rz. 21 Die Vermutung kann widerlegt werden. Da es sich um eine doppelte Vermutung handelt, kommt als Ansatzpunkt dafür sowohl die erste als auch die zweite Vermutungsfolge in Betracht. Das heißt, es kann behauptet und belegt werden, dass trotz Wohngemeinschaft nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder dass die mit der nachfragenden Person zusammenlebende Person tatsächlich ke...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 39 Vermutun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übertrug im Wesentlichen den früheren § 16 BSHG in das SGB XII. In Erweiterung der alten Regelung gilt die widerlegbare gesetzliche Vermutung, dass in einem Haushalt zusammenwohnende Angehörige (Verwandte, Verschwägerte) – sich in Notlagen gegenseitig helfen, nunmehr für alle Haushaltsgemeinschaften (BT-Drs. 15/1514 S. 61 zu § 37) – vgl. dazu Rz. 9. Auße...mehr

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FF 3/2015, Barunterhaltspfl... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin macht als Trägerin der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der minderjährigen Kinder F. (geb. im November 2004) und J. (geb. im November 2006). Seine Ehe mit der Mutter ist inzwischen geschieden. Die Antragstellerin erbringt für die Kinder seit Januar ...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / 1. Kindesunterhalt

a) Hat jeder Elternteil Einkommen, das den ihm zustehenden Selbstbehalt von 1.080,00 EUR übersteigt, so wird eine Vielzahl von Berechnungsvarianten vertreten.mehr

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FF 3/2015, Barunterhaltspfl... / Leitsatz

1. Die im Rahmen eines Wechselmodells von einem Elternteil geleistete Kinderbetreuung kann nicht zur Befreiung von seiner Barunterhaltspflicht führen. (Rn 17) 2. Im Fall des Wechselmodells haben beide Elternteile für den Barunterhalt einzustehen. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst außerdem die infolge des Wechselmodells ...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / I. Einleitung

Der folgende Beitrag soll etwas mehr Licht in die noch immer offene Fragestellung bringen, ob das Familiengericht gemäß § 1671 Abs. 1 oder § 1684 Abs. 3 BGB [2] gegen den Willen mindestens eines Elternteils ein Wechselmodell begründen kann (unter III.). Zugrunde gelegt wird das paritätische Wechselmodell mit annähernd gleich langen Aufenthaltsperioden des Kindes bei beiden El...mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / a) Materiellrechtliche Beschränkungen

Inhaltlich ist ein solcher lebzeitiger Verzicht, ganz oder teilweise, nur eröffnet zugunsten "einer oder mehrerer bestimmter Personen".[17] Der Pflichtteilsverzicht darf indessen nicht an eine Verpflichtung des zukünftigen Erblassers, somit insbesondere auch nicht an eine Verpflichtung zur finanziellen Abgeltung, gekoppelt werden.[18] In gleicher Weise darf der Pflichtteilsv...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / I. Anwendungsbereich

An die Stelle der Brüssel-I-Verordnung[1] ist zum 10.1.2015 die Brüssel-Ia-Verordnung[2] über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen getreten. Die Brüssel-Ia-Verordnung findet auf solche Titel Anwendung, die nach dem 9.1.2015 erlassen worden sind. Der sachliche Anwendungsbereich ergibt sich aus Art. 1 der Brüssel-Ia-...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / I. Wann liegt ein unterhaltsrelevantes Wechselmodell vor?

Der Begriff "Wechselmodell" stammt aus der Umgangssprache, ist also im Gesetz nicht geregelt. Er gibt einen Zustand wieder: Das Kind wird nicht von einem Elternteil allein betreut, sondern abwechselnd von beiden Elternteilen. Die Ausgestaltung im Einzelnen variiert zwischen dem in der Praxis kaum relevanten "Nestmodell", bei dem das Kind stets in der Wohnung eines Elternteil...mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / 5. Unterhaltsanspruch und Wohnrecht des überlebenden Ehegatten

Die Frage, ob diese Ansprüche von dem die Erbfolge berufenen Erbstatut, wenn dies zur Anwendung französischen Rechts führt, mitumfasst sind, stellt sich vor folgendem Hintergrund: Auch wenn das Gesetz vom 3.12.2001 das Ehegattenerbrecht in Frankreich verbessert hat, so bleibt gleichwohl, dass bei Vorhandensein von Abkömmlingen die Rechte des überlebenden Ehegatten im Wege en...mehr