Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / c) Wohnvorteil des Ehegatten und des Kindes

Bei der Höhe des angemessenen Wohnwerts ist zu berücksichtigen, dass der Unterhaltspflichtige das Eigenheim zusammen mit einem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind bewohnt[23] und diesem insoweit Naturalunterhalt leistet, der ihn gegenüber dem Kind teilweise von seiner Unterhaltspflicht befreit,[24] zumal das Berufungsgericht den nicht um den Wohnbedarf des Kindes gekürz...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 1. Fiktives Einkommen

Das BVerfG hat bei drei Verfassungsbeschwerden [6] es gebilligt, dass wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern nicht nur tatsächliche, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden können, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem W...mehr

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AGS 4/2013, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Es bestehen hier bereits Bedenken dagegen, ob die Beschwerde nach § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig ist. … Das aber bedarf keiner Vertiefung, weil die Beschwerde jedenfalls unbegründet ist. Auch dann, wenn der Antragsgegner den geschuldeten Unterhalt freiwillig bezahlt und der Zahlungsanspruch nur deswegen gerichtlich geltend gemacht wird, weil der Antragsteller für den Anspruch ei...mehr

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Fehlende Ausdruckmöglichkeiten bei ElsterFormular lassen grobes Verschulden i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO nicht entfallen

Leitsatz Allein der Umstand, dass die mit ElsterFormular abgegebene elektronische Einkommensteuererklärung keinen vollständigen Ausdruck der Steuererklärungsformulare liefert, lässt eine ansonsten gegebene grobe Fahrlässigkeit nicht entfallen. Normenkette § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 33a Abs. 1 EStG Sachverhalt K lebte mit seiner Lebensgefährtin L und dem gemeinsamen Kind zusammen...mehr

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Kindergeld: kein Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem Vater seines eigenen Kindes

Leitsatz § 1615l Abs. 2 Satz 2 BGB lässt sich keine pauschale dreijährige Unterhaltspflicht des Kindesvaters gegenüber der das gemeinsame Kind betreuenden Mutter entnehmen, wenn diese das Kind nicht allein, sondern mit dem Kindesvater gemeinschaftlich betreut hat. Sachverhalt Die Familienkasse (FK) hob die Kindergeldfestsetzung zu Gunsten der Klägerin für deren Tochter auf, d...mehr

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FoVo 3/2013, BGH: Ehegatte ... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG lässt dem SU zu viel Das LG geht davon aus, dass die Forderung des Schuldners gegen die Drittschuldnerin gemäß § 850b Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften gepfändet werden kann. Dagegen ist nichts zu erinnern. Unzutreffend ist allerdings die Auffassung des LG, dem Schuldner müssten monatlich 177,01 EU...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / V. Das Betreuungsangebot des unterhaltspflichtigen Elternteils

Über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB wird nach der Billigkeit entschieden, so will es § 1570 Abs. 1 S. 2 BGB. Das Gesetz gibt in § 1570 Abs. 1 S. 3 BGB zwei Gesichtspunkte vor: die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Beide Kriterien sind "zu berücksichtigen". Bei unbefangener Betrachtung des Gesetzes...mehr

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FF 03/2013, Ehebedingter Na... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller begehrt die Befristung des durch Vergleich geregelten Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt der Antragsgegnerin. Die Beteiligten schlossen 1989 die Ehe. Sie adoptierten ein im März 1996 geborenes Kind. Die Antragsgegnerin ist seit Juli 1991 Versicherungsfachwirtin und arbeitete bis 1995 als Sachbearbeiterin bei verschiedenen Versicherungsunternehmen. Nach...mehr

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FF 02/2013, Selbstgenutzte Immobilie und Altersschonvermögen im Elternunterhalt

1. Im Rahmen des Elternunterhalts sind durch grundlegende Entscheidungen des BGH wesentliche Eckpunkte in Bezug auf die Fragen der Leistungsfähigkeit[1] sowie den Einsatz von Vermögen[2] einer Klärung zugeführt worden. Hierbei sind die Entscheidungen im Wesentlichen von dem Grundsatz getragen worden, dass dieses Unterhaltsverhältnis vergleichsweise schwach ausgestaltet ist u...mehr

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FF 02/2013, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal "im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" weit auszulegen. Streitigkeiten aus Mietverträgen (einschließlich gewerblicher Mietverträge), die die Eheleute untereinander geschlossen haben, können sonstige Familiensachen i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sein (B...mehr

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AGS 2/2013, Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2013 – PKHB 2013) vom 9.1.20131 BGBl I S. 81.

Hinweis Die ab dem 1.1.2013 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 der Zivilprozessordnung vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, betragen 1. für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen (§ 115 Abs. 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b der Zivilprozessordnung), 201 EUR, 2. für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren L...mehr

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AGS 2/2013, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Die Vollstreckungsabwehrklage als prozessuale Gestaltungsklage ist nicht im FamFG, sondern im Achten Buch der ZPO geregelt (§ 767 ZPO). Anwendbar ist § 767 ZPO über die in § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG aufgenommene Verweisung für Familienstreitsachen. Demgemäß sind Anträge, die darauf gerichtet sind, die Vollstreckung für unzulässig zu erklären, Familiensachen, wenn der Vollstreck...mehr

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AGS 2/2013, Rechtsmittel ge... / 2 Aus den Gründen

Die Zuständigkeit des Senats zur Entscheidung über eine Beschwerde ist nicht gegeben. Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin ist, nachdem ihr die Rechtspflegerin nicht abgeholfen hat, nicht als Beschwerde zu behandeln. Über Erinnerungen eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung gem. § 55 R...mehr

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FoVo 2/2013, Vollstreckungs... / 2 II. Die Entscheidung

Was hat das Vollstreckungsgericht zu prüfen? Entgegen der Auffassung des LG muss sich bei der Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen nach § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO aus dem Vollstreckungstitel allein ergeben, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt, nicht hingegen, dass der Gläubiger gegenüber anderen Unterhal...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / 1. Neues Europäisches internationales Familienrecht

Seit einiger Zeit sind die Vorschriften des deutschen internationalen Familienrechts in verschiedenen Schritten durch Regelungen europäischer Verordnungen und Haager Konventionen ergänzt bzw. ersetzt worden. So wird das anwendbare Unterhaltsrecht nunmehr über Art. 15 EuUntVO[19] nach dem Haager Protokoll 2007 bestimmt.[20] Das auf die elterliche Sorge anwendbare Recht richte...mehr

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Ermäßigter Höchstbetrag bei Leistungen des Arbeitgebers für den Kranken­versicherungsschutz des Arbeitnehmer-Ehegatten

Leitsatz 1. Erbringt der Arbeitgeber Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG auch für den Ehegatten des Arbeitnehmers, so steht dem Ehegatten nur der ermäßigte Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG zu. 2. Dem beihilfeberechtigten Ehegatten eines Beamten steht ebenfalls nur der ermäßigte Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG zu. Normenkette § 3 Nr. 14 und Nr. 62, § 10 Abs. 4 ...mehr

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FF 01/2013, "Düsseldorfer Tabelle" 2013 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Zum 1.1.2013 wird die "Düsseldorfer Tabelle" geändert werden. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 EUR auf 1.000 EUR erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 EUR. Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der SGB II-Sätze ("Hartz...mehr

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zfs 12/2012, Aufwendungen f... / 2 Aus den Gründen:

[2] "Nach Auffassung des BG steht der Kl. gegen die Bekl. ein Anspruch auf Ersatz des ihr durch den Unfalltod ihres Ehemannes entstandenen Unterhaltsschadens in Form einer monatlich zu zahlenden Geldrente zu, jedoch für die Zeit vom 1.1.2005 bis 30.6.2005 nur i.H.v. monatlich 179,07 EUR und für die Zeit vom 1.7.2005 bis 28.2.2015 nur i.H.v. monatlich 236,18 EUR. Der Rentenan...mehr

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zfs 12/2012, Aufwendungen f... / Leitsatz

1. Zur Bestimmung des Barunterhaltsschadens sind von dem fiktiven Nettoeinkommen des Getöteten die "fixen Kosten" vorweg abzusetzen. Fixe Kosten sind die Kosten, die unabhängig vom Wegfall des Getöteten im Haushalt weiterlaufen. 2. Soweit der Getötete Aufwendungen für eine Unfallversicherung seiner Ehefrau getroffen hat, können diese nicht als fixe Kosten berücksichtigt werde...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (a) Unterhaltsfunktion

Ob und in welchem Umfang der Pflichtteil eine Unterhaltsfunktion hat, er etwa ein funktionelles Korrelat zur Unterhaltspflicht des Erblassers darstellt, ist umstritten.[110] Das Bundesverfassungsgericht[111] hat das Pflichtteilsrecht damit jedenfalls nicht begründet. Die grundrechtlich geschützte Mindestteilhabe am Erblasservermögen stützt sich gerade nicht auf die Unterhalt...mehr

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FF 01/2013, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Bei der Bestimmung des anrechnungsfreien Einkommens bei Bezug von Sozialhilfeleistungen nach dem SGB II sind Aufwendungen zur Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht bis zu dem in einem Unterhaltstitel festgesetzten Betrag gemäß § 11b Nr. 7 SGB II anrechnungsfrei. Der Bezug von Leistungen nach dem SGB II steht deshalb einer Nebentätigkeit nicht entgegen (AG Flensburg,...mehr

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FF 01/2013, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Auszugleichen im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich sind auch die in der irischen Sozialversicherung erworbenen Rentenanrechte. Der Annahme einer unbilligen Härte des schuldrechtlichen Ausgleichs eines während langer Trennungszeit erworbenen Versorgungsanrechts kann es entgegenstehen, wenn zugunsten des Ausgleichspflichtigen bereits Versorgungen, die der andere Ehegatte ...mehr

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FF 01/2013, Nachweis der Vo... / Aus den Gründen:

[1] Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner, ihren früheren Ehemann, die Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen. [2] Mit Urteil des AG – Familiengerichts – vom 10.5.2010 wurde die am 22.6.1984 zwischen den Parteien geschlossene Ehe geschieden. Am gleichen Tag schlossen die Gläubigerin und der Schuldner vor dem Amtsgericht – Familiengericht – einen Zwischenverglei...mehr

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FF 01/2013, Illoyale Vermög... / Anmerkung

Der BGH hatte sich mit einem in der Praxis vielfach anzutreffenden Problem zu befassen, nämlich dem Anspruch eines Ehegatten, im Zuge eines Zugewinnausgleichsverfahrens Auskunft zu Vermögensminderungen auf Seiten eines Ehegatten erlangen zu können, deren Ursachen dem anderen Ehegatten nicht bekannt sind und ihm den Eindruck eines illoyalen Verhaltens vermitteln. 1. Der BGH ha...mehr

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FF 01/2013, Nachweis der Vo... / Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung befasst sich mit der Frage, wie die materielle Prüfungskompetenz im Rahmen der Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen nach § 850d ZPO zwischen dem Prozessgericht und dem Vollstreckungsorgan verteilt ist. § 850d Abs. 1 ZPO gibt dem wegen seiner Bedürftigkeit besonders abhängigen Gläubiger einen privilegierten Zugriff auf das Arbeitseinkommen des ih...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Nach Schweizer Recht

Das nacheheliche Unterhaltsrecht ist in der Schweiz seit der Scheidungsrechtsrevision des Jahres 2000 verschuldensunabhängig ausgestaltet. Mit Art. 125 ZGB hat sich der schweizerische Gesetzgeber für eine unterhaltsrechtliche Generalklausel entschieden, die den Gerichten einen weiten Ermessensspielraum (Art. 4 ZGB) bei der Zuerkennung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs ...mehr

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FF 11/2012, Erhöhung des Fa... / 2 Aus den Gründen:

[4] Die Revision ist unbegründet. I. [5] Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass dem Sohn des Beklagten in dem streitgegenständlichen Zeitraum kein Unterhaltsanspruch gegen den Beklagten zugestanden habe, so dass ein solcher auch nicht auf den Kläger habe übergehen können. Der Beklagte sei leistungsunfähig. Dem Grunde nach stehe einem unterhaltspflichtigen Elternteil...mehr

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FF 11/2012, Anwaltshaftung ... / 2 Anmerkung:

Die Entscheidung zeigt eindrucksvoll das Haftungsrisiko von Rechtsanwälten auf, die ein für den konkreten Fall maßgebliches Gesetz und die dazu ergangene Rechtsprechung nicht kennen, infolgedessen die Interessen ihrer Mandanten nur unzureichend wahrnehmen und ihnen hierdurch finanziellen Schaden zufügen. Zum Sachverhalt: Der Kläger, dessen Einkommen sich im Jahr 2005 deutlich...mehr

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FF 11/2012, Das Große Famil... / I. Die Entwicklung des Familiengerichts

Die Idee war nicht neu. Schon der damalige Reichsjustizminister Schiffer hatte 1928, also während der Weimarer Zeit, ein besonderes Gericht für Scheidungsverfahren und scheidungsbezogene Verfahren vorgeschlagen. In der ehemaligen DDR war der Gedanke früh aufgegriffen und umgesetzt worden.[1] Die Bundesrepublik Deutschland brauchte etwas länger: Erst mit dem Inkrafttreten des...mehr

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FF 11/2012, Anwaltshaftung ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet. Dem Kläger steht entgegen der Auffassung des Landgerichts ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 12.765,00 EUR gegen die Beklagte aus anwaltlicher Pflichtverletzung zu. Denn der Beklagten ist eine schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten aus dem mit dem Kläger geschlossenen Anwaltsdienstvertrag anzulasten. Keinen Erfolg hat ...mehr

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FoVo 10/2012, Schuldner muss Unterhaltspflicht und deren Erfüllung offenbaren

Leitsatz Dem Gläubiger steht bei der Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung ein Fragerecht zu, damit er sich ein Bild von der Vermögenssituation des Schuldners verschaffen kann. Hieraus leitet sich auch das Recht des Gläubigers ab, Fragen – insbesondere auch solche, die über das amtliche Formular hinaus gehen – schriftlich einzureichen, damit der Schuldner diese zur Vervol...mehr

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FoVo 10/2012, Schuldner mus... / Leitsatz

Dem Gläubiger steht bei der Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung ein Fragerecht zu, damit er sich ein Bild von der Vermögenssituation des Schuldners verschaffen kann. Hieraus leitet sich auch das Recht des Gläubigers ab, Fragen – insbesondere auch solche, die über das amtliche Formular hinaus gehen – schriftlich einzureichen, damit der Schuldner diese zur Vervollständig...mehr

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FoVo 10/2012, Schuldner mus... / I. Der Praxishinweis

Hier können Sie profitieren Ausgehend von den im Leitsatz genannten Grundsätzen hat das AG den Gerichtsvollzieher angewiesen, den Schuldner dahin zu befragen, ob er gegenüber seiner Ex-Frau unterhaltsverpflichtet ist und auch tatsächlich Unterhaltsleistungen erbringt. Die Frage ist sowohl im Hinblick auf die Zahl der zu berücksichtigenden unterhaltsberechtigten Personen von R...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 3 Anmerkung

Im vorliegenden Abänderungsverfahren hinsichtlich eines Titels über nachehelichen Unterhalt betont der BGH erneut, dass die Anpassung von Vergleichen an geänderte tatsächliche Verhältnisse nach den Regeln des materiellen Rechts verläuft, wobei die getroffenen Vereinbarungen der Parteien über die Abänderbarkeit vorrangig vor den gesetzlichen Regelungen über den Wegfall oder d...mehr

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FF 10/2012, Umgangs- und Au... / IV. Elternverantwortung oder Elternrechte ohne Pflichten

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern. Diese an Art. 120 WRV anknüpfende Formulierung[32] in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG bezieht sich auf die biologische Elternschaft als Anknüpfungsrecht für die Elternrechtsregelung.[33] Gleichgestellt sind die rechtliche und soziale Elternschaft.[34] Die Bestimmung des Grundgesetzes endet aber nicht mit dem Elter...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 1 Tatbestand:

Die Parteien sind geschiedene Eheleute und streiten über die Abänderung eines Titels über nachehelichen Unterhalt. Der 1949 geborene Kläger und die 1950 geborene Beklagte hatten im Jahre 1975 die Ehe geschlossen, aus der ein im Jahre 1978 geborener Sohn hervorging. Nach der Trennung im Herbst 1995 verblieb der seinerzeit noch minderjährige Sohn im Haushalt des Klägers, der ih...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / 2. Warum Präklusion hier konkret?

Hier war der Unterhalt zwar ursprünglich durch einen Vergleich festgelegt worden. Das jetzige Abänderungsbegehren richtete sich aber nicht gegen diesen Vergleich, sondern gegen das erste Urteil aus dem Jahr 2007, mit dem der Vergleich bereits abgeändert worden war. Maßgeblich ist die Situation bei der letzten mündlichen Verhandlung im Ursprungsverfahren oder, wenn es – wie h...mehr

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FF 10/2012, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners voraus, dass er die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte objektiv erzielen kann. Um den Mindestkindesunterhalt der 1. Altersstufe (derzeit 225 EUR) zahlen zu können, muss ein Unterhaltspflichtiger einen Bruttoverdienst von rund 1.795 EU...mehr

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Kein Kindergeld bei Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil

Leitsatz Für ein Kind, das gegen den mit ihm nicht verheirateten Vater seines Kindes einen vorrangigen Unterhaltsanspruch aus § 1615l BGB hat und mit dem Vater seines Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt, entfällt bei entsprechender Leistungsfähigkeit des Kindesvaters die Unterhaltspflicht der Eltern gem. § 1601 BGB und damit der Anspruch auf Kindergeld. Sachverhalt Die ...mehr

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Keine Abzweigung des Kinderbonus’ an Sozialleistungsträger

Leitsatz Der im Jahr 2009 gewährte Einmalbetrag nach § 66 Abs. 1 Satz 2 EStG von 100 EUR (sog. Kinderbonus) konnte nicht an den Sozialleistungsträger abgezweigt werden. Normenkette § 66 Abs. 1 Satz 2, § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG Sachverhalt Die klagende Sozialagentur leistete für den in einer Betreuungseinrichtung lebenden behinderten S Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII. Das v...mehr

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FF 9/2012, Abänderung eines... / 3 Richtige Anspruchsgrundlage

Die richtige Anspruchsgrundlage zu erkennen, ist durchaus nicht nur eine akademische Frage, sondern kann konkrete Folgen für den unterhaltsberechtigten Beteiligten haben. a) Das gilt vor allem bei der Abänderung von Vollstreckungstiteln aus der Zeit vor der Unterhaltsreform. Im vorliegenden Fall war 1995 ein Aufstockungsunterhalt vereinbart worden, dessen Wegfall der Pflichti...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 5. Drittelmethode im Rahmen von § 1581 BGB

Wenn zuerst der Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB zu beschränken und dann nach § 1581 BGB zu vermindern ist, und zwar auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des BGH nach der Drittelmethode, ist zu fragen, ob diese dogmatisch in § 1581 BGB eingebaut werden kann. Für die Drittelmethode werden drei Gründe angeführt: Die Gleichwertigkeit der geschiedenen und der neuen Ehe...mehr

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Feststellung einer vorsätzlichen Verletzung der Unterhaltspflicht

Die Feststellung, eine Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners i.S.v. § 302 Nr. 1 InsO, betrifft eine "sonstige Familiensache" i.S.d. § 111 Nr. 10 FamFG. § 170 StGB wirkt als Schutzgesetz auch zugunsten des öffentlichen Versorgungsträgers, der Leistungen an die Unterhaltsberechtigten erbracht hat. Steht der objektive Verstoß gege...mehr

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FF 7/2012, Aussetzung der d... / 2 Anmerkung

Das VersAusglG hat nicht nur das System des Ausgleichs, sondern auch in mehrfacher Hinsicht die Rechtsfolgen des Ausgleichs grundlegend verändert. Wenn nach alter Rechtslage eine laufende Versorgung mit Unterhaltspflichten gegenüber dem Ausgleichsberechtigten zusammentraf, war der jeweilige Leistungsträger zuständig für Fragen der Aussetzung. Der Antrag (§§ 5, 9 VAHRG a.F.) ...mehr

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FF 7/2012, Aussetzung der d... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten über die Aussetzung einer durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Rente des Antragstellers. … [13] 2. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts hält den Angriffen der Rechtsbeschwerden nicht stand. [14] a) Zutreffend hat das OLG die durch den Versorgungsausgleich bedingte Kürzung der Rente des Ehemannes allerdings erst für die Zeit ab...mehr

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FF 7/2012, Gemeinsames Sorg... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des KG Berlin behandelt die praxisrelevante Frage, unter welchen Voraussetzungen der nicht mit der Mutter des Kindes verheiratete Vater an der elterlichen Sorge für das Kind zu beteiligen ist. Die Rechtslage zur gemeinsamen elterlichen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern zeichnete sich seit der Kindschaftsrechtsreform[1] dadurch aus, dass eine g...mehr

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FF 7/2012, Gemeinsames Sorg... / Leitsatz

1a. Bei der Frage, ob dem Vater eines außerhalb einer bestehenden Ehe der Eltern geborenen Kindes gegen den Willen der Mutter die Mitsorge für das Kind einzuräumen ist, kann neben der Frage der elterlichen Kooperationsfähigkeit und -willigkeit in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind u.a. auch berücksichtigt werden, ob der Vater in ausreichendem Maße die Gew...mehr

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FF 7/2012, Gemeinsames Sorg... / 1 Gründe:

I. Der Vater wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass sein Antrag, ihm gegen den Willen der Mutter – mit der er nicht verheiratet ist oder war – die Mitsorge für den gemeinsamen Sohn C-J einzuräumen, zurückgewiesen wurde. II. 1. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Familiengericht hat es mit zutreffenden Erwägungen, die sich der Senat nach Prüfung zu eigen...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 2 Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Herabsetzung und Befristung nachehelichen Unterhalts. Der 1935 geborene Kläger und die 1951 geborene Beklagte heirateten am 17.12.1970. Bereits im Juni 1970 war der gemeinsame Sohn T. geboren worden. Durch notariellen Ehevertrag vom 16.12.1970 hatten die Parteien den gesetzlichen Güterstand ausgeschlossen und Gütertrennung vereinbart. Ende 1977 ...mehr

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FF 7/2012, Verfestigte Lebe... / 2 Aus Tatbestand und Gründen:

I. Die Parteien streiten um Abänderung eines am 15.3.2002 vor dem Amtsgericht im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt. Der Beklagte hatte sich verpflichtet, an die Klägerin einen nachehelichen Unterhalt von monatlich 422 EUR zu zahlen. In dem Verfahren … hatte der Beklagte beantragt, den Vergleich zum nachehelichen Unter...mehr