Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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FoVo 10/2012, Schuldner mus... / Leitsatz

Dem Gläubiger steht bei der Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung ein Fragerecht zu, damit er sich ein Bild von der Vermögenssituation des Schuldners verschaffen kann. Hieraus leitet sich auch das Recht des Gläubigers ab, Fragen – insbesondere auch solche, die über das amtliche Formular hinaus gehen – schriftlich einzureichen, damit der Schuldner diese zur Vervollständig...mehr

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FoVo 10/2012, Schuldner mus... / I. Der Praxishinweis

Hier können Sie profitieren Ausgehend von den im Leitsatz genannten Grundsätzen hat das AG den Gerichtsvollzieher angewiesen, den Schuldner dahin zu befragen, ob er gegenüber seiner Ex-Frau unterhaltsverpflichtet ist und auch tatsächlich Unterhaltsleistungen erbringt. Die Frage ist sowohl im Hinblick auf die Zahl der zu berücksichtigenden unterhaltsberechtigten Personen von R...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 3 Anmerkung

Im vorliegenden Abänderungsverfahren hinsichtlich eines Titels über nachehelichen Unterhalt betont der BGH erneut, dass die Anpassung von Vergleichen an geänderte tatsächliche Verhältnisse nach den Regeln des materiellen Rechts verläuft, wobei die getroffenen Vereinbarungen der Parteien über die Abänderbarkeit vorrangig vor den gesetzlichen Regelungen über den Wegfall oder d...mehr

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FF 10/2012, Umgangs- und Au... / IV. Elternverantwortung oder Elternrechte ohne Pflichten

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern. Diese an Art. 120 WRV anknüpfende Formulierung[32] in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG bezieht sich auf die biologische Elternschaft als Anknüpfungsrecht für die Elternrechtsregelung.[33] Gleichgestellt sind die rechtliche und soziale Elternschaft.[34] Die Bestimmung des Grundgesetzes endet aber nicht mit dem Elter...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 1 Tatbestand:

Die Parteien sind geschiedene Eheleute und streiten über die Abänderung eines Titels über nachehelichen Unterhalt. Der 1949 geborene Kläger und die 1950 geborene Beklagte hatten im Jahre 1975 die Ehe geschlossen, aus der ein im Jahre 1978 geborener Sohn hervorging. Nach der Trennung im Herbst 1995 verblieb der seinerzeit noch minderjährige Sohn im Haushalt des Klägers, der ih...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / 2. Warum Präklusion hier konkret?

Hier war der Unterhalt zwar ursprünglich durch einen Vergleich festgelegt worden. Das jetzige Abänderungsbegehren richtete sich aber nicht gegen diesen Vergleich, sondern gegen das erste Urteil aus dem Jahr 2007, mit dem der Vergleich bereits abgeändert worden war. Maßgeblich ist die Situation bei der letzten mündlichen Verhandlung im Ursprungsverfahren oder, wenn es – wie h...mehr

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FF 10/2012, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners voraus, dass er die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte objektiv erzielen kann. Um den Mindestkindesunterhalt der 1. Altersstufe (derzeit 225 EUR) zahlen zu können, muss ein Unterhaltspflichtiger einen Bruttoverdienst von rund 1.795 EU...mehr

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Kein Kindergeld bei Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil

Leitsatz Für ein Kind, das gegen den mit ihm nicht verheirateten Vater seines Kindes einen vorrangigen Unterhaltsanspruch aus § 1615l BGB hat und mit dem Vater seines Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt, entfällt bei entsprechender Leistungsfähigkeit des Kindesvaters die Unterhaltspflicht der Eltern gem. § 1601 BGB und damit der Anspruch auf Kindergeld. Sachverhalt Die ...mehr

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Keine Abzweigung des Kinderbonus’ an Sozialleistungsträger

Leitsatz Der im Jahr 2009 gewährte Einmalbetrag nach § 66 Abs. 1 Satz 2 EStG von 100 EUR (sog. Kinderbonus) konnte nicht an den Sozialleistungsträger abgezweigt werden. Normenkette § 66 Abs. 1 Satz 2, § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG Sachverhalt Die klagende Sozialagentur leistete für den in einer Betreuungseinrichtung lebenden behinderten S Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII. Das v...mehr

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FF 9/2012, Abänderung eines... / 3 Richtige Anspruchsgrundlage

Die richtige Anspruchsgrundlage zu erkennen, ist durchaus nicht nur eine akademische Frage, sondern kann konkrete Folgen für den unterhaltsberechtigten Beteiligten haben. a) Das gilt vor allem bei der Abänderung von Vollstreckungstiteln aus der Zeit vor der Unterhaltsreform. Im vorliegenden Fall war 1995 ein Aufstockungsunterhalt vereinbart worden, dessen Wegfall der Pflichti...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 5. Drittelmethode im Rahmen von § 1581 BGB

Wenn zuerst der Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB zu beschränken und dann nach § 1581 BGB zu vermindern ist, und zwar auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des BGH nach der Drittelmethode, ist zu fragen, ob diese dogmatisch in § 1581 BGB eingebaut werden kann. Für die Drittelmethode werden drei Gründe angeführt: Die Gleichwertigkeit der geschiedenen und der neuen Ehe...mehr

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Feststellung einer vorsätzlichen Verletzung der Unterhaltspflicht

Die Feststellung, eine Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners i.S.v. § 302 Nr. 1 InsO, betrifft eine "sonstige Familiensache" i.S.d. § 111 Nr. 10 FamFG. § 170 StGB wirkt als Schutzgesetz auch zugunsten des öffentlichen Versorgungsträgers, der Leistungen an die Unterhaltsberechtigten erbracht hat. Steht der objektive Verstoß gege...mehr

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FF 7/2012, Aussetzung der d... / 2 Anmerkung

Das VersAusglG hat nicht nur das System des Ausgleichs, sondern auch in mehrfacher Hinsicht die Rechtsfolgen des Ausgleichs grundlegend verändert. Wenn nach alter Rechtslage eine laufende Versorgung mit Unterhaltspflichten gegenüber dem Ausgleichsberechtigten zusammentraf, war der jeweilige Leistungsträger zuständig für Fragen der Aussetzung. Der Antrag (§§ 5, 9 VAHRG a.F.) ...mehr

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FF 7/2012, Aussetzung der d... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten über die Aussetzung einer durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Rente des Antragstellers. … [13] 2. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts hält den Angriffen der Rechtsbeschwerden nicht stand. [14] a) Zutreffend hat das OLG die durch den Versorgungsausgleich bedingte Kürzung der Rente des Ehemannes allerdings erst für die Zeit ab...mehr

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FF 7/2012, Gemeinsames Sorg... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des KG Berlin behandelt die praxisrelevante Frage, unter welchen Voraussetzungen der nicht mit der Mutter des Kindes verheiratete Vater an der elterlichen Sorge für das Kind zu beteiligen ist. Die Rechtslage zur gemeinsamen elterlichen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern zeichnete sich seit der Kindschaftsrechtsreform[1] dadurch aus, dass eine g...mehr

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FF 7/2012, Gemeinsames Sorg... / Leitsatz

1a. Bei der Frage, ob dem Vater eines außerhalb einer bestehenden Ehe der Eltern geborenen Kindes gegen den Willen der Mutter die Mitsorge für das Kind einzuräumen ist, kann neben der Frage der elterlichen Kooperationsfähigkeit und -willigkeit in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind u.a. auch berücksichtigt werden, ob der Vater in ausreichendem Maße die Gew...mehr

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FF 7/2012, Gemeinsames Sorg... / 1 Gründe:

I. Der Vater wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass sein Antrag, ihm gegen den Willen der Mutter – mit der er nicht verheiratet ist oder war – die Mitsorge für den gemeinsamen Sohn C-J einzuräumen, zurückgewiesen wurde. II. 1. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Familiengericht hat es mit zutreffenden Erwägungen, die sich der Senat nach Prüfung zu eigen...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 2 Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Herabsetzung und Befristung nachehelichen Unterhalts. Der 1935 geborene Kläger und die 1951 geborene Beklagte heirateten am 17.12.1970. Bereits im Juni 1970 war der gemeinsame Sohn T. geboren worden. Durch notariellen Ehevertrag vom 16.12.1970 hatten die Parteien den gesetzlichen Güterstand ausgeschlossen und Gütertrennung vereinbart. Ende 1977 ...mehr

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FF 7/2012, Verfestigte Lebe... / 2 Aus Tatbestand und Gründen:

I. Die Parteien streiten um Abänderung eines am 15.3.2002 vor dem Amtsgericht im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt. Der Beklagte hatte sich verpflichtet, an die Klägerin einen nachehelichen Unterhalt von monatlich 422 EUR zu zahlen. In dem Verfahren … hatte der Beklagte beantragt, den Vergleich zum nachehelichen Unter...mehr

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Hinzurechnung einer ausländischen Familienleistung

Leitsatz 1. Ein in Deutschland lebender und Unterhalt zahlender Vater kann bei seiner Veranlagung zur Einkommensteuer (1998 bis 2000) den verdoppelten Kinder- und den verdoppelten Betreuungsfreibetrag abziehen, wenn die in Norwegen lebende Mutter dort für das gemeinsame Kind Kindergeld erhält und die sog. Günstigerprüfung ergibt, dass das Kindergeld die gebotene steuerliche ...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.2 Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrecht und der Bundesagentur für Arbeit (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 43 Keine aufschiebende Wirkung haben Rechtsbehelfe weiterhin in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrecht und der Bundesagentur für Arbeit in Fällen der eine laufende Leistung entziehenden oder herabsetzenden Verwaltungsakte. Mit § 86a Abs. 2 Nr. 2 sollte eine dem früheren Recht entsprechende Regelung getroffen werden (vgl. die Begründung der Bundesregierung im En...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 3. Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 1581 BGB

Die Unterhaltspflichten für nachehelich geborene Kinder, nachehelich hinzugekommene Ansprüche gemäß § 1615l BGB und neue Ehegatten beeinflussen nach der Rechtsprechung des BVerfG, der der BGH gefolgt ist, nicht mehr die Bemessung des Bedarfs eines geschiedenen Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Solche nachehelich entstandenen Unterhaltsansprüche sind deswegen ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 3. Weitere Kinder des Unterhaltspflichtigen

Das BVerfG hat die Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung der bereits vor Rechtskraft der Ehescheidung geborenen Kinder bei der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB akzeptiert.[45] Der BGH hat deswegen daran festgehalten, auch eine Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten für seine von einer anderen Frau geborenen Kinder bei der Bedarfsbemessung nach den e...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / IV. "Wandelbare" eheliche Lebensverhältnisse

In der Folgezeit hatte der BGH versucht, die gleichwohl verbliebenen Zweifelsfragen durch eine abweichende Auslegung des Begriffes der "ehelichen Lebensverhältnisse" zu lösen, die vor allem die Rechtfertigung und den Zweck des nachehelichen Unterhalts in den Blick nahm. Er hatte § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr rein stichtagsbezogen bewertet, sondern grundsätzlich bereits...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / III. Wandel der Rechtsprechung zu § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB

Der BGH hatte die durch die Vorschrift des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB bezweckte Anknüpfung der Höhe des nachehelichen Unterhalts an die ehelichen Lebensverhältnisse zunächst im Sinne eines strikten Stichtagsprinzips verstanden und den Unterhaltsbedarf allein nach den monetären Verhältnissen während des Zusammenlebens der Ehegatten bemessen. Erst in der Folgezeit hat er mit ver...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / I. Rechtslage vor Inkrafttreten des 1. Eherechtsreformgesetzes

Bis zum Inkrafttreten des 1. Eherechtsreformgesetzes war der nacheheliche Unterhalt im Ehegesetz (EheG) geregelt. Die Unterhaltspflicht war davon abhängig, ob einer der Ehegatten allein oder überwiegend für an der Ehescheidung schuldig erklärt worden war (§§ 58, 59 EheG) oder ob mit der Scheidung festgestellt worden war, dass beide Ehegatten an der Scheidung schuld sind (§ 6...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 4. Ansprüche gemäß § 1615l BGB

Der Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen gemeinsamen Kindes nach § 1615l BGB kann das Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen beeinflussen, wenn dieser Unterhaltsanspruch bereits während der bestehenden Ehe oder jedenfalls bis zur Rechtskraft der Ehescheidung entstanden war. Dann steht auch der Wortlaut der "ehelichen Lebensverhäl...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 1. Absoluter und relativer Mangelfall

Die nach § 1581 Abs. 1 Satz 1 BGB gebotene Beachtung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten hat nach der Rechtsprechung des BGH eine doppelte Bedeutung. Durch die Beachtung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird sichergestellt, dass ihm ein fester Teil seines verfügbaren Einkommens als Mindestselbstbehalt verbleibt. Kann der Unte...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / I. Einführung

Im Unterhaltsrecht bestehen zahlreiche Auskunftspflichten. Die Auskunft soll die Beteiligten in die Lage versetzen, ihren Anspruch richtig zu bemessen und ein Verfahren durch Abschluss einer einvernehmlichen Unterhaltsvereinbarung zu vermeiden. Eine Auskunft verschafft dem vermeintlichen Unterhaltsberechtigten erst die notwendigen Informationen, um die Höhe seines Unterhalts...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 5. Neue Ehegatten

Soweit der Unterhaltspflichtige nach Rechtskraft der Ehescheidung eine neue Ehe eingeht, hat das BVerfG die frühere Rechtsprechung des BGH zur Dreiteilung im Rahmen der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB für nicht mit der Gesetzeslage vereinbar erachtet.[52] Weil die Unterhaltspflicht für einen neuen Ehegatten keinen Bezug zu der geschiedenen Ehe hat, muss der Un...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / VIII. Reformbedarf

Die Entscheidung des BVerfG vom 25.1.2011 hat die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB gewiss nicht erleichtert. Der Bedarf des geschiedenen Ehegatten muss zunächst im Wege der Halbteilung ohne Berücksichtigung der Unterhaltspflicht aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen ermittelt werden. Dabei können sich durch die ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / V. Rechtsprechung des BVerfG

Mit Beschluss vom 25.1.2011[31] hat das BVerfG entschieden, dass die Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung nachehelicher Unterhaltspflichten bei der Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen und die daraus folgende Berechnungsmethode der Dreiteilung gegen Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip verstößt. Zwar sei bei der gesetzlichen Ausgestaltung ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 2. Berücksichtigung des Rangs

Allerdings hat der BGH entschieden, dass das Vorliegen eines relativen Mangelfalls von dem Rang der konkurrierenden Unterhaltspflichten abhängig ist. Dafür spricht bereits die gesetzliche Systematik, derzufolge Kapitel 3 mit den §§ 1581 ff. BGB als "Leistungsfähigkeit und Rangfolge" bezeichnet ist. Hinzu kommt, dass die frühere gesetzliche Regelung in § 1582 BGB einen ausdrü...mehr

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FoVo 6/2012, Schnell genug ... / 1 I. Der Fall

Zwei Ehegatten in der Verbraucherinsolvenz Die SU und ihr Ehemann befinden sich im Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie leben in häuslicher Gemeinschaft. Beide Eheleute sind als Angestellte beschäftigt. Die SU erbringt an ihren Ehemann keine Unterhaltszahlungen. Da die SU bei ihrem Arbeitgeber eine Unterhaltsverpflichtung angegeben hatte, wurde bei der Berechnung der pfändbaren...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / Einführung

Die Rechtsprechung zum Maß des nachehelichen Unterhalts hat sich seit der gesetzlichen Neuregelung durch das 1. Eherechtsreformgesetz[1] fortlaufend entwickelt. Vorübergehend hatte der BGH den auch beim Ehegattenunterhalt zu beachtenden Halbteilungsgrundsatz auch hinsichtlich aller nachehelichen Entwicklungen nicht erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichti...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / VI. Aktuelle Rechtsprechung des BGH zu § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB

Nach der gesetzlichen Vorgabe in § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB bestimmt sich das Maß des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Dabei stellt das Gesetz auf die Verhältnisse ab, die den Lebensbedarf der Ehegatten bestimmen, also dafür zur Verfügung stehen. Abhängig von den höchst unterschiedlichen Lebensverhältnissen verschiedener Ehen unterscheidet der B...mehr

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FF 6/2012, Berücksichtigung nachehelicher Entwicklungen

BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1, § 1581 Satz 1, § 1609 § 1615l Leitsatz 1. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fort...mehr

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ZErb 6/2012, Das Erbkollisi... / II. Anwendungsbereich

War bislang nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit sichergestellt, dass die geplante EU-ErbVO auf reine Binnensachverhalte keine Anwendung findet und dass insbesondere in diesen Fällen kein Europäisches Nachlasszeugnis als Erbnachweis erteilt wird,[14] soll im geänderten Erwägungsgrund Nr. 6 nunmehr klargestellt werden, dass es allein um solche Erbfälle geht, die einen grenzü...mehr

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Schadensersatzpflicht eines Ehegatten gegen den anderen Ehegatten nach Erstattung einer Strafanzeige gegen ihn und späterer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO

Leitsatz Das OLG Dresden hat sich in diesem Verfahren mit den von einem Ehegatten gegenüber dem anderen geltend gemachten Schadensersatzansprüchen auseinandergesetzt, nachdem die Ehefrau gegenüber dem Ehemann Strafanzeige wegen diverser angeblich von ihm begangener Straftaten erstattet hatte. Das gegen den Ehemann eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde später gemäß § 170 Ab...mehr

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Anzeige bleibt trotz Einstellung des Ermittlungsverfahren für Anzeigenden folgenlos

Leitsatz Hat ein Ehepartner den anderen, z.B. wegen Unterhaltsverletzungen gegenüber gemeinsamen Kindern, bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, und das Ermittlungsverfahren wird eingestellt, sind die Verteidigerkosten nicht vom Anzeigenden zu ersetzen. Sachverhalt Die Ehepartner hatten sich getrennt. Der Mann war ausgezogen und unbekannt verzogen. Die Ehefrau lässt die Staats...mehr

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Haftung des Unterhaltsschuldner für rückständigen Kindesunterhalt nach Abschluss des Insolvenzverfahrens aufgrund unerlaubter Handlung

Leitsatz Die Beteiligten waren seit Juli 2007 getrennt lebende Eheleute. Aus ihrer Ehe waren zwei in den Jahren 2000 und 2002 geborene Kinder hervorgegangen, die seit der Trennung ihrer Eltern bei der Antragstellerin lebten, die als Prozessstandschafterin gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB die Kindesunterhaltsansprüche in eigenem Namen geltend machte. Durch Urteil des OLG Celle vo...mehr

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FF 5/2012, Steuerrechtliche Änderungen mit Auswirkung auf das Familienrecht

1. Der Steuergesetzgeber hat uns Ende 2011 nicht das gewohnte Jahressteuergesetz beschert, sondern das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVerG).[1] Ob die Neuregelungen diesen Namen verdienen, soll vorliegend nicht weiter vertieft werden. Jedenfalls enthält das Gesetz eine Reihe von Änderungen, die für das Familienrecht relevant sind und für Familien im Allgemeinen in Teilbe...mehr

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Freiwilliges soziales Jahr kein Verlängerungstatbestand für die Gewährung von Kindergeld

Leitsatz Kindergeld für ein Kind, das während eines freiwilligen sozialen Jahres zum Kindergeldbezug der Eltern berechtigt hat, ist nicht mehr ab der Vollendung des 25. Lebensjahres zu gewähren; eine Ungleichbehandlung mit Zivildienstleistenden ist gerechtfertigt. Sachverhalt Der am 18.8.1986 geborene Sohn des Klägers absolvierte vom 1.8.2006 bis 31.7.2007 ein freiwilliges so...mehr

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Abzweigung oder Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von dem Kindergeldberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGB XII einen Unterhaltsbeitrag fordert

Leitsatz 1. Begehrt ein Sozialleistungsträger die Auszahlung von zugunsten des Berechtigten festgesetztem Kindergeld und legt er dabei die Anspruchsgrundlage für dieses Begehren nicht eindeutig oder unzutreffend dar, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob Abzweigung nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG oder Erstattung nach § 74 Abs. 2 EStG begehrt wird. 2. Die nach § 102 FGO vorz...mehr

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Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter im ersten Jahr auch ohne Verzug rückwirkend; keine vorsorgliche Befristung bis zum 3. Geburtstag des Kindes

Leitsatz Das OLG Köln hat sich in dieser Entscheidung mit dem Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter nach § 1615l BGB, insbesondere den Voraussetzungen für eine rückwirkende Geltendmachung, auseinandergesetzt. Sachverhalt Die Beteiligten waren die Eltern eines am 9.4.2010 geborenen Kindes. Sie unterhielten seit etwa drei Jahren vor der Geburt des Kindes eine nichtehelic...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Gegenüber der Geltendmachung von Kindesunterhalt darf sich der behauptetermaßen nicht leistungsfähige Unterhaltsverpflichtete laut OLG Brandenburg[22] nicht damit begnügen, darauf hinzuweisen, dass er Arbeitslosengeld bezieht; vielmehr muss er darlegen, dass und wie er sich laufend bemüht, eine Erwerbstätigkeit zu erlangen. Dies läuft darauf hinaus, dass der Anwalt den Mandan...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 1. Bis 1976: Verschulden und Billigkeit als Anspruchsgründe

Die Charts – sie gibt es im Übrigen nur im Plural – lasse ich im Jahre 1976 einsetzen, am Vorabend der großen Reform des Scheidungsrechts durch das 1. EheRG. Damals war der Scheidungsunterhalt noch in dem aus dem Jahre 1938 stammenden Ehegesetz[2] geregelt und nach Geschlecht und Verschulden unterschiedlich sortiert. Unterhaltspflichtig war vor allem der allein oder überwiege...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 8. Beendigung einer verfestigten Lebensgemeinschaft

Nach Ansicht des BGH[21] kann mit Beendigung der sog. verfestigten neuen Lebensgemeinschaft des potenziell Unterhaltsberechtigten dessen Unterhaltsanspruch, der naturgemäß während der Dauer der Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB ausgesetzt oder eingeschränkt ist, grundsätzlich wieder aufleben. Letztlich kommt es im Einzelfall auf eine umfassende Zumutbarkeitsprüfung un...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 2. 1977: Die Hausse durch das 1. EheRG; das Altersphasenmodell

Mit dem 1. Eherechtsreformgesetz, in Kraft getreten zum 1.7.1977,[7] springt die Chance für nachehelichen Unterhalt auf eine bisher nicht gekannte Ebene. Was war der rechtspolitische Hintergrund? Der Übergang von einem Mischsystem aus Verschuldens- und Zerrüttungsscheidung zu einer reinen Zerrüttungsscheidung bedeutete einen Umsturz des bisherigen Eheverständnisses, bei dem ...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 6. Der ungleiche Betreuungsunterhalt (§ 1570 – § 1615l BGB)

Der letzte Indikator, der befragt werden soll, betrifft die Diskrepanzen beim Unterhalt für die Betreuung von Kindern aus geschiedener Ehe und von nichtehelichen Kindern, also die Unterschiede zwischen den Regelungen der §§ 1570 und 1615l BGB, auf die ich schon im Jahre 2007 versucht hatte, die Aufmerksamkeit des Gesetzgebers zu lenken.[66] Dass die Unterhaltsrechtsreform in...mehr