Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Rechtsschutzmöglichkeiten

Tz. 129 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Die BaFin hat die Bekanntmachung der Fehlerfeststellung sowie des oder der festgestellten Fehler "unverzüglich" (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) vorzunehmen. Entsprechend der Regierungsbegründung zum FISG wartet die BaFin zunächst stets die Zustellung des Bescheids und etwaige Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ab (vgl. Tz. 132). "S...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Internationale Abstimmung

Tz. 25 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Ein wichtiges Element der internationalen Zusammenarbeit der BaFin im Bereich der Bilanzkontrolle bildet die Teilnahme an der Financial Reporting Working Group (EECS) (FRWG EECS), die in der Enforcement Guideline noch als European Enforcers Coordination Sessions (EECS) bezeichnet wird. Hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung dagegen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Regelungsgegenstand/Normzweck des § 120

Rn 4 Vor diesem Hintergrund begründet § 120 ein an den Insolvenzverwalter sowie die betroffenen Betriebsräte gerichtetes Gebot zur Beratung über eine einvernehmliche Herabsetzung von Leistungen, die in Betriebsvereinbarungen vorgesehen sind und die Insolvenzmasse belasten (§ 120 Abs. 1 Satz 1). Weiterhin enthält die Vorschrift ein Recht zur vorzeitigen Kündigung von die Inso...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 167 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Gewerbliche Einkünfte setzen demgegenüber nach dem Typusbegriff des § 15 Abs. 2 EStG eine Fruchtziehung aus Kapital und Arbeitskraft, die sich als eine nachhaltige sel...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 7. Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion

Rn 34 Am 30.09.2015 erfolgte die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen betreffend einen Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion.[43] Sodann erfolgte am 22.11.2016 ein Richtlinienvorschlag zu einem Rechtsrahmen über präventive Restrukturierungen, eine zweite C...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wildgehege

Rz. 225 [Autor/Stand] Auch bei Wildgehegen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die im Rahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft unterhalten werden und Wildgehegen, deren Unterhaltung als gewerblicher Betrieb anzusehen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit wird im allgemeinen anzunehmen sein, wenn die Unterhaltung des Wildgeheges unter Würdigung der gesamten Verhältnis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 21 [Autor/Stand] Die in § 232 Abs. 1 BewG gewählte Bezeichnung "Land- und Forstwirtschaft", beinhaltet einen Sammelbegriff, der nicht nur die eigentliche Land- und Forstwirtschaft, sondern alle Zweige der Bewirtschaftung des Grund und Bodens und alle sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen umfasst. Der Begriff der Land- und Forstwirtschaft in diesem Sinne umf...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Unternehmenspflichten und Rechtsschutzmöglichkeiten

Tz. 99 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Die gesetzlichen Vertreter wie auch die sonstigen Personen, derer sie sich bedienen, sind in einem Bilanzkontrollverfahren verpflichtet, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen und richtige und vollständige Unterlagen vorzulegen. Ein Verstoß hiergegen kann durch die BaFin mit einem Bußgeld iHv. maximal 200.000 Euro geahndet werden (§ ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vereinfachtes Ertragswertverfahren i.S.v. §§ 199 bis 203 BewG

Rz. 317 [Autor/Stand] Wie die übrigen, nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG in Betracht kommenden Bewertungsmethoden setzt auch die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens i.S.d. §§ 199 bis 203 BewG voraus, dass der gemeine (Unternehmens-)Wert nicht aus zeitnahen Verkäufen unter fremden Dritten abgeleitet werden kann (vgl. dazu schon oben, Rz. 257). Darüber hinaus ist das ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Überschuldung als weiterer Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1)

Rn 1 Die Norm statuiert als weiteren Eröffnungsgrund für juristische Personen neben § 17 die Überschuldung. § 19 gilt, ebenso wie § 17, sowohl bei Schuldner, als auch bei Gläubigeranträgen. § 19 hat in kurzer Folge durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] mit Wirkung ab 18.10.2008 und das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 214 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 241 BewG verwiesen. Dort ist auch ausgeführt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht ko...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 78 [Autor/Stand] Ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und abgegrenzt, ist zu klären, welche Wirtschaftsgüter in diese Einheit im Einzelnen einzubeziehen oder aus dieser auszuscheiden sind. Vielfach fällt die Prüfung über die Bestimmung des Gegenstandes, der als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Verm...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so ernennt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter. 2 § 270 bleibt unberührt. (2) Der Eröffnungsbeschluss enthält:mehr

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zfs 05/2024, Verkehrssicher... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aufgrund einer Explosion der kleinen privaten Tankstelle auf dem Grundstück der Klägerin, welche sich am 11.9.2018 ereignete. Die Klägerin betreibt ein mittelständisches Tischlereiunternehmen, welches über mehrere Firmenfahrzeuge verfügt. Um diese besser bewirtschaften zu können, beabsichtigte die Klägerin, eine auf ihrem Fi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 7 [Autor/Stand] § 232 BewG definiert den tätigkeitsbezogenen Begriff der Land- und Forstwirtschaft. Der Sammelbegriff umfasst neben der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft auch den Weinbau, den Gartenbau und die sonstigen Betriebszweige. Rz. 8 [Autor/Stand] Zugleich regelt § 232 Abs. 1 BewG den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Dienen Wirtschaftsgüt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 19. Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021

Rn 77 Mit dem "Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)"[102] hat es im Nachgang an die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 diverse, temporär begrenzt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wesentlichkeit

Tz. 72 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Die für die Beurteilung von Abschlüssen schwierigste Frage liegt darin, festzustellen, ab wann ein Verstoß gegen eine Rechnungslegungsnorm als wesentlich einzustufen ist. Grundsätzlich sollte der Beurteilungsmaßstab der BaFin bei der Feststellung eines Fehlers dem des Abschlussprüfers bei der Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsverme...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nichtverfolgung der Organtat

Rz. 64 [Autor/Stand] Wegen der Anknüpfungstat wurde ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen deren Täter nicht eingeleitet oder ein bereits eingeleitetes Verfahren wurde eingestellt oder es wurde von Strafe abgesehen (§ 30 Abs. 4 Satz 1 OWiG). Rz. 65 [Autor/Stand] Der Verfolgung der Tat gegen eine bestimmte Person können tatsächliche Gründe entgegenstehen, z.B. der Tod des Orga...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bewertung des Betriebsvermögens ausländischer Einzelunternehmen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 217 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 und 2 BewG, der für die Bewertung des Betriebsvermögens die entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 BewG anordnet, erfasst nur die inländischen gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen, bei denen der Betriebsinhaber seinen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland hat, sowie inländische Körperschaften, Pers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Substanzwertorientierte und andere nicht ertragsorientierte Bewertungsverfahren

Rz. 331 [Autor/Stand] Die bisher – unter b und c – dargestellten Bewertungsmethoden haben gemeinsam, dass sie – mit Ausnahme einzelner Varianten der Multiplikatorenverfahren (siehe unten) – entweder ausschließlich, vorrangig oder doch zumindest neben anderen Faktoren, die Ertragsaussichten der zu bewertenden Unternehmen berücksichtigen. Die Anwendung dieser Methoden steht ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsfolge

Rz. 76 [Autor/Stand] Ob die Geldbuße verhängt wird, steht im Ermessen ("kann") der zuständigen Behörde, d.h. im Bußgeldverfahren der FinB = BuStra oder im Strafverfahren des Gerichts (s. Rz. 55). Rz. 77 [Autor/Stand] Die Sanktionsmöglichkeiten gegen juristische Personen und Personenvereinigungen sind infolge der jüngsten Änderungen der § 30 und § 130 OWiG [3] erheblich verschä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungsgegenstand und -zweck des § 109 BewG

Rz. 27 [Autor/Stand] Wie schon dargelegt (oben, Rz. 8 ff.), ist § 109 BewG durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 [2] vollständig neu gefasst worden. Die Änderungen sollen den Vorgaben des BVerfG in dessen Beschluss v. 7.11.2006 – 1 BvL 10/02 [3] Rechnung tragen (vgl. oben, Rz. 4 und 8). Ihnen liegen die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 geschaffenen neuen Prämiss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Subjektive Kriterien

Rz. 44 [Autor/Stand] Neben den vorstehend dargestellten objektiven Kriterien muss für die endgültige Beurteilung, ob eine land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche in einem Zeitraum von sieben Jahren einer anderen Zweckbestimmung zugeführt werden soll, auch immer der subjektive Bereich berücksichtigt werden. Die Verwertung von land- und forstwirtschaftlichen Zwecken für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 137 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen i.S.d. § 218 Satz 1 BewG richtet sich grundsätzlich nach den §§ 232 und 233 BewG. Die Vorschrift des § 234 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen. Zu berücksichtigen ist allerdings auch noch § 240 BewG, in dem die Zuordnung von Kleingartenland und Dauerkleingartenland zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 121 [Autor/Stand] Gemäß § 109 Abs. 2 Satz 1 BewG ist der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 BewG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Ermittlung des gemeinen Werts gilt § 11 Abs. 2 BewG entsprechend. Für die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen der in § 109 Abs. 2 BewG ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung der Anteile an Körperschaften und Vermögensmassen i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG

Rz. 138 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG bilden insb. alle Wirtschaftsgüter, die inländischen Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und Kreditanstalten des öffentlichen Rechts gehören, einen (einzigen) Gewerbebetrieb. Kraft ihrer Rechtsform werden diese inländischen Körperschaften usw....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohngebäude

Rz. 108 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers, auch die Wohnungen der Altenteiler sowie des Betriebspersonals. Dieser Bereich ist über § 232 Abs. 4 BewG aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen von vornherein auszuscheiden und als Grundvermögen zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übersicht

Rz. 238 [Autor/Stand] Nach § 232 Abs. 4 BewG werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet. Diese den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einschränkende Regelung war erforderlich, da diese Wirtschaftsgüter nicht in das System der für die Land- und Forstwirtschaft maßgebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 85 [Autor/Stand] Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind.[2] Das Merkmal des "Dienens" soll die besonders enge Beziehung des betreffenden Wirtschaftsguts zum Betrieb zum Ausdruck bringen. Für die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermö...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Selbständiges Verfahren

Rz. 45 [Autor/Stand] Neben der bereits unter Rz. 11 ff. erörterten Befugnis, den Antrag auf Einziehung im selbständigen Verfahren zu stellen, eröffnet § 401 AO der FinB die weitere Möglichkeit, nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Verhängung einer Geldbuße gegen eine juristische Person (im Folgenden JP, z.B. GmbH, AG) oder Personenvereinigung (im Folgenden PV, z.B. P...mehr

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zfs 05/2024, Keine persönli... / 2 Aus den Gründen:

[5] Die zulässige Revision hat keinen Erfolg. [6] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Beklagte sei nicht passivlegitimiert. Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB träten hinter einem möglichen Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG zurück. Die Beklagte habe beim Aufstellen des Schildes, das das Fahrzeug beschädigt habe, in Ausübung eines ihr anvertrauten öffentliche...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Veröffentlichung

Tz. 117 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Werden ein oder mehrere Fehler festgestellt, macht die BaFin die Fehlerfeststellungen unter Nennung des betroffenen Unternehmens sowie den wesentlichen Teilen der Begründung unverzüglich bekannt. Dies erfolgt sowohl auf der Internetseite der BaFin als auch in einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder über ein elektronisch betriebenes Info...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Fehlerfreie Rechnungslegung

Tz. 111 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Die BaFin muss im Rahmen eines Bilanzkontrollverfahrens zu der Entscheidung kommen, ob ein Abschluss insgesamt fehlerhaft ist oder nicht. Kommt sie zum Ergebnis, dass keine Fehlerhaftigkeit vorliegt, teilt sie dies dem Unternehmen mit. Für den Fall, dass die Anordnung der Prüfung bekannt gemacht wurde, ist auch die Öffentlichkeit über das Pr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zum Begriff der Geringwertigkeit

Rz. 26 [Autor/Stand] Das Erfordernis der geringwertigen Steuerverkürzung bzw. Folgen der Tat entscheidet bei § 398 AO, nicht aber bei § 153 StPO über die grundsätzliche Einstellungsmöglichkeit. Bei letztgenannter Norm ist es lediglich entscheidend für die Frage, ob die Zustimmung des Gerichts entbehrlich ist (§ 153 Abs. 1 Satz 2 StPO). Dieser mehr oder minder unbestimmte Rech...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Referenzobjekt

Tz. 66 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Im Rahmen des Enforcement wird überprüft, ob die anzuwendenden Vorschriften befolgt wurden, und nicht, ob getroffene Unternehmensentscheidungen sich ex post bewahrheiten (vgl. Bode, ZCG 2010, S. 205). Maßstab für die zu prüfenden Abschlüsse sind die jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften (§ 106 WpHG). Bei den Konzernabschlüssen si...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anordnung der Fehlerkorrektur

Tz. 120 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 § 109 Abs. 2 Satz 4 WpHG ermöglicht es der BaFin, im Einklang mit den materiellen Rechnungslegungsvorschriften anzuordnen, den Fehler unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Bundesanstalt unter Neuaufstellung des Abschlusses oder Berichts für das geprüfte Geschäftsjahr (vgl. Tz. 123) oder im nächsten Abschluss oder Bericht zu bericht...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Prüfungsansatz

Tz. 69 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Die Aufgabe der BaFin ist im Kern die gleiche wie die eines Abschlussprüfers, nämlich zu einem Urteil über einen Abschluss zu kommen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk eines Abschlussprüfers gemäß § 322 Abs. 3 HGB stellt hierbei ein Positivurteil dar. Dies setzt seitens des Abschlussprüfers einen so umfangreichen Prüfungsumfang voraus,...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Prüfung vor Ort

Tz. 108 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Wenn es die BaFin aus fachlichen Erwägungen und Risikogesichtspunkten als erforderlich und verhältnismäßig erachtet, kann die BaFin auch vor Ort prüfen. Im Vergleich zur Rechtslage bis zum 31.12.2021 sind zumindest mehr Vor-Ort-Prüfungen beabsichtigt (Hanenberg/Kostjutschenkow, BaFin-Journal Dezember 2021, S. 16). Um Vor-Ort-Prüfungen prakti...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Hinweise

Tz. 116 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Um ihrer präventiven Aufgabe gerecht zu werden, erteilt die BaFin gegenüber den geprüften Unternehmen auch Hinweise, die zu einer höheren Qualität der künftigen Rechnungslegung beitragen sollen. Derartige Hinweise zielen damit auf künftige Abschlüsse ab und sind entsprechend nicht Teil des Prüfungsergebnisses des jeweils untersuchten Abschlu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 47 Ackermann/Haßlinger/Krauß, Zur Fortbestehungsprognose gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO mittels simulativer Risikoanalyse, DB 2019, 2697 ff.; Burger/Schellberg, Die Auslösetatbestände im neuen Insolvenzrecht, BB 1995, 261 [BFH 09.11.1994 - II R 37/91]; Drukarzcyk/Schüler, Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Insolvenzauslöser, in: Kölner S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Notwendiges Privatvermögen

Rz. 89 [Autor/Stand] Zum (notwendigen) Privatvermögen gehören sämtliche Wirtschaftsgüter, die weder unmittelbar noch mittelbar einen betrieblichen Zusammenhang aufweisen, die mithin weder notwendiges noch gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen. Hierzu rechnen insbesondere das durch den Steuerpflichtigen zu eigenen Wohnzwecken genutzte Einfamilienhaus, private (bürgerliche)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grund und Boden

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Grund und Boden eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst vor allem die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Äcker, Wiesen, Weiden, Forst-, Weinbau- und Gartenbauflächen). Die tatsächliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Fläche ist aber nicht unbedingte Voraussetzung für ihre Zugehörigkeit zum land- und forstwirtscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lohnsummenregelung (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 31 [Autor/Stand] Im Grundfall des § 13b Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG (85 % des Betriebsvermögens steuerfrei) entfällt der Verschonungsabschlag anteilig, wenn die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (§ 13a Abs. 3 Sätze 6 bis 9 ErbStG) innerhalb der fünf Jahre nach dem Erwerb (Lohnsummenfrist) die Mindestlohnsumme von 400 % der Ausgangslohnsumme ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Stehende Betriebsmittel

Rz. 119 [Autor/Stand] Stehende Betriebsmittel sind dazu bestimmt, im Betrieb zu arbeiten, also dauernd bei der Hervorbringung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mitzuwirken. Sie rechnen zu den Anlagegegenständen, da sie dem Betrieb langfristig dienen sollen. Dazu gehören neben den Pflanzenbeständen und Vorräten das tote und das lebende Inventar. Als Beispiele für das tote Inve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln

Rz. 259 [Autor/Stand] Ein etwaiger Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln gehört nach § 232 Abs. 3 Nr. 4 BewG ebenfalls nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen; zu berücksichtigen ist lediglich ein normaler Bestand. Als normal gilt dabei ein Bestand, der zur gesicherten Fortführung des Betriebs erforderlich ist. Ein normaler Bestand an umlaufenden Betriebsmitt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Pensionsverpflichtungen und Geldschulden

Rz. 278 [Autor/Stand] Geldschulden und Pensionsverpflichtungen eines landwirtschaftlichen Betriebs dürfen nach § 232 Abs. 4 Nr. 4 BewG nicht bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes berücksichtigt werden. Rz. 279 [Autor/Stand] Zahlungen, die im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben an den Übergeber geleistet werden, sind keine ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Geldforderungen und Zahlungsmittel

Rz. 273 [Autor/Stand] Geldforderungen, Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorhanden sind, gehören begrifflich ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Jedoch müsste eine Trennung zwischen den Beständen, die zum Betrieb gehören, und den Beständen, die zum Privatvermögen gehören, er...mehr

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AGS 05/2024, Ab- und Anrech... / 4. Keine Erhöhungsgebühr

Soweit hier häufig eine “Erhöhungsgebühr” abgerechnet wird, ist dies unzutreffend. Die Vorschrift der Nr. 1008 VV schafft keinen eigenen Gebührentatbestand, sondern führt nur dazu, dass eine andere Gebühr (Geschäfts- oder Verfahrensgebühr) angehoben wird, worauf unter III. noch einzugehen sein wird.mehr

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AGS 05/2024, Ab- und Anrech... / [Ohne Titel]

Vertritt ein Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, gilt Nr. 1008 VV. Danach erhöht sich die Geschäfts- oder Verfahrensgebühr bei Wertgebühren für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3. Bei dieser Abrechnung stellen sich gleich mehrere Probleme.mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 1. Verfahrensgebühr

Rechtsanwalt K ist gem. Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts die Verfahrensgebühr angefallen. Diese ist mit einem Gebührensatz von 1,3 entstanden, weil er mit der Klageschrift einen Schriftsatz mit Sachantrag bei Gericht eingereicht hat und er außerdem die Verhandlungs- und Beweisaufnahmetermine wahrgenommen hat (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV).mehr