Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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Wirtschaftsausschuss: Unter... / 2.1 Einigungsverfahren

Eine Zuständigkeit der Einigungsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten kommt in Betracht, wenn Streit besteht über: Die Rechtzeitigkeit der Unterrichtung, den Umfang der Unterrichtungspflicht, die Einschränkung der Unterrichtungspflicht durch Gefährdung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die Art und Weise bzw. Modalitäten der Vorlage von Unterlagen/Erteilung vo...mehr

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FoVo 05/2024, Pfändung eine... / 2 II. Die Entscheidung

Sachlicher Grund der Auszahlungsverweigerung ist von Amts wegen zu prüfen Der Notar hat sein Tätigwerden nicht ohne ausreichenden Grund verweigert. Die Verweigerung der Amtsausübung durch den Notar ist nur zulässig und damit pflichtgemäß, wenn sie auf einen ausreichenden Grund gestützt werden kann (vgl. § 15 Abs. 1 S. 1 BNotO). Das nach § 15 Abs. 2 BNotO für die Prüfung der V...mehr

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FF 05/2024, Schutz Minderjä... / 1. Wie bisher: Verbot von Minderjährigenehen

Auch künftig soll gelten: Eine Ehe unter Beteiligung einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, ist nach deutschem Recht unwirksam. Das soll – wie bisher – auch dann gelten, wenn die Ehe von ausländischen Staatsangehörigen im Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen wurde. Die Unwirksamkeit der Auslandsehe in Deuts...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. § 398 AO und Selbstanzeige

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Regelung des § 398 AO ist auch im Zusammenhang mit der strafbefreienden Selbstanzeige von Bedeutung. Die Berichtigung im Wege der Selbstanzeige hat grundsätzlich in vollem Umfang zu erfolgen. Indes ließen geringfügige Abweichungen von 6–10 % die Wirksamkeit der Selbstanzeige auch bisher unberührt.[2] Nach der Gesetzesbegründung sollen auch weiterhin ...mehr

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FF 05/2024, Schutz Minderjä... / Einführung

Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen veröffentlicht. Das vorgeschlagene Gesetz betrifft Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war. Solche Ehen sollen in Deutschland auch künftig unwirksam sein – und zwar auch dann, wenn sie im Ausland nach dem dort ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Allgemeine Einstellungsvorschriften und Verhältnis zu § 398 AO

Rz. 12 [Autor/Stand] Gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO kann die StA bzw. die Finanzbehörde mit Zustimmung des Gerichts von der weiteren Strafverfolgung absehen, wenn die individuelle Schuld – im Vergleich zu entsprechenden Taten – als gering anzusehen wäre und keine überindividuellen Belange die Verfolgung im öffentlichen Interesse gebieten. Auf die Zustimmung des Gerichts komm...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 11. Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften

Rn 42 Die Bundesregierung hatte unter dem 09.08.2019 einen Entwurf eines "Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften"[54] eingebracht. Der Wandel der Lebensverhältnisse, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen s...mehr

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zfs 05/2024, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Celle ist im Ergebnis zuzustimmen. Leider hat das OLG Celle auch in dieser Entscheidung nicht dazu bekannt, ob es der Auffassung des BGH (RVGreport 2007, 110 (Hansens) = NJW-RR 2007, 422) folgt, nach der der Einwand der Nichtigkeit des zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsvertrages im Kost...mehr

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ZErb 05/2024, Erteilung ein... / 1 Gründe

I. Der Erblasser setzte in seinem Testament vom 11.3.2022 seine Ehefrau zur Vorerbin sowie sein noch ungeborenes Kind zum Nacherben ein, ordnete ein Geldvermächtnis zugunsten des Kindes an und führte u.a. aus: Zitat "Über dieses Vermächtnis ordne ich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Testamentsvollstreckung an. Als Testamentsvollstreckerin berufe ich meine Ehefrau. Als Er...mehr

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zfs 05/2024, Keine Nichtigk... / 2 Aus den Gründen:

Die Berufung ist insoweit begründet, als dem Kl. jedenfalls dem Grunde nach der geltend gemachte Anspruch auf eine Ersatzleistung aus dem bei dem Bekl. abgeschlossenen (Teil-) Kaskovertrag zusteht. … [Keine Nichtigkeit des Vertrages] 1. Das angefochtene Urteil stützt sich in seiner (allein) tragenden Begründung auf das Urteil des OLG N. vom 23.10.2014 (4 U 69/13). a) Nach Maßga...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abberufung des Verwalters Ist der Verwalter nicht gleichzeitig auch Wohnungseigentümer, kann er als Vertreter anderer Wohnungseigentümer auftreten und dabei deren Stimmrecht auch über seine eigene Abberufung wahrnehmen.[1] Abstimmungsergebnis Soweit durch Gemeinschaftsordnung oder Eigentümerbeschluss nichts anderes geregelt ist, kann der Leiter einer Wohnungseigentümerversammlu...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.7 Prozessuales

Rz. 98 Nach § 4 KSchG erstreckt sich die Klagefrist von 3 Wochen nicht nur auf die Feststellung der fehlenden sozialen Rechtfertigung, sondern auch auf die Frage, ob die Kündigung aus anderen Gründen unwirksam ist. Das gilt nunmehr auch für die Feststellung, ob die Kündigung unwirksam ist, weil sie "wegen eines Betriebsübergangs" ausgesprochen worden ist (§ 613a Abs. 4 BGB)....mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2 Rechtsfolgen einer unterbliebenen oder fehlerhaften Unterrichtung

Rz. 60 Eine unterbliebene setzt ebenso wie eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung die Widerspruchsfrist nicht in Gang.[1] Ob die Unterrichtung ordnungsgemäß ist, kann vom Gericht überprüft werden.[2] Einer Kausalität zwischen der fehlerhaften Information und der Entscheidung des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht zu widersprechen, bedarf es nicht....mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.2 Verhältnis KSchG und § 613a Abs. 4 BGB

Rz. 81 Ist auf den Arbeitnehmer das KSchG anwendbar, sind die Vorschriften des § 1 Abs. 2 KSchG und des § 613a Abs. 4 BGB nebeneinander zu prüfen. Das KSchG und § 613a Abs. 4 BGB stehen nicht in einem Spezialitätsverhältnis zueinander.[1] Rz. 82 Neben dem Betriebsübergang bestehende sachliche und eine Unwirksamkeit nach § 613a Abs. 4 BGB ausschließende Gründe für eine Kündigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wartungskosten

Begriff Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Reparaturkosten fallen nicht darunter. Unter den Begriff der Wartung fallen die in regelmäßigen Abständen durchgeführten Arbeiten zur Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit. Dazu zählen Pflege, Reinigung und Einstellung der Anlage, ggf. der Austausch kleinerer Verschleißteile. Als Wartungsarbeiten sind dahe...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.3.1 Kündigungsschutzklage

Rz. 121 Gegenstand der Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG ist nach dem "punktuellen Streitgegenstandsbegriff" des BAG die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine konkrete Kündigung zu dem in ihr vorgesehenen Termin.[1] Die betreffende Feststellung erfordert nach dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung eine Entscheidung über das Bestehen eines Arbeitsverhältn...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift zwingt den Arbeitnehmer, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer arbeitgeberseitigen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Hierbei handelt es sich um eine prozessuale Ausschlussfrist, an deren Ablauf materiell-rechtliche Folgen geknüpft sind. Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig gerichtlich geltend gem...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.6.3 Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG

Rz. 139 Stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst ist, hat es auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis gleichwohl aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen, § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG. Ein Auflösungsantrag des Arbeitnehmers kann nur Erfolg haben, wenn das Arbeitsgericht d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.3.2 Allgemeine Feststellungsklage

Rz. 123 Der Arbeitnehmer muss gegen jede Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG erheben. Sobald der Arbeitnehmer die Frist zur Klageerhebung auch nur für eine einzelne Kündigung versäumt, droht nach § 7 KSchG die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Rz. 124 Häufig ist es daher für den gekündigten Arbeitnehmer sinnvoll, mit der Kündigungsschutzk...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Abwicklungsvertrag

Rz. 17 Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag geht dem Abwicklungsvertrag eine einseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses voraus. Die Parteien beschränken sich im Abwicklungsvertrag darauf, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. Zahlung einer Abfindung, einvernehmlich zu regeln.[1] Rz. 18 Mängel des Abwicklungsvertrags muss der ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.1.2 Krankenkasse

Rz. 94 Nach einer älteren Entscheidung des BAG soll sich eine Krankenkasse im Einzelfall auf die Unwirksamkeit einer Kündigung berufen können, wenn sie gegen den Arbeitgeber Entgeltfortzahlungsansprüche aus übergegangenem Recht geltend macht.[1] Allerdings ließ das BAG offen, ob ein solches Recht auch im Anwendungsbereich des KSchG denkbar ist.[2] Rz. 95 Diese ohnehin problem...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.4 Außerordentliche Kündigung

Rz. 35 Nach § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist die Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe des § 4 Satz 1 KSchG und der §§ 5 bis 7 KSchG geltend zu machen. Rz. 36 Der Arbeitnehmer kann sich daher grundsätzlich nicht mehr auf das Fehlen eines "wichtigen Grunds" i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB berufen, wenn er es versäumt, innerhalb der 3-Wochen-Frist Klage auf F...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.6.2 Klageänderung, Klageerweiterung, Hilfsantrag und Widerklage

Rz. 138 Eine Kündigungsschutzklage muss nicht isoliert erhoben werden. Die Änderung oder Erweiterung einer bereits anhängigen Klage ist zulässig, soweit die Frist des § 4 Satz 1 KSchG gewahrt wird. Ebenso soll eine nur hilfsweise erhobene Kündigungsschutzklage möglich sein.[1] Ausreichend ist auch die fristgemäße Erhebung der Kündigungsschutzklage als Widerklage.[2] Klagen de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3 Nichtbeachtung der maßgeblichen Kündigungsfrist

Rz. 34 Ob der Arbeitnehmer auch eine fehlerhafte Berechnung der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber innerhalb der 3-Wochen-Frist gerichtlich angreifen muss, ist nicht abschließend geklärt.[1] Der 2. Senat des BAG hat entschieden, dass die 3-Wochen-Frist nicht einschlägig sei, weil eine falsch berechnete Kündigungsfrist nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung führe, sondern...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.4 Klagegrund

Rz. 128 Die Angabe des Klagegrunds nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erfordert die Umschreibung des konkreten Sachverhalts bzw. Lebensvorgangs, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge ableitet.[1] Der Arbeitnehmer muss die angegriffene Kündigung bezeichnen und vortragen, aus welchem Grund diese unwirksam sein soll. Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich nach den Umständ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Aufhebungsvertrag

Rz. 16 Auf Aufhebungsverträge zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses findet § 4 Satz 1 KSchG ebenfalls keine Anwendung, da keine Kündigungserklärung vorliegt.[1] Der Arbeitnehmer muss eine etwaige Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags, z. B. aufgrund von Anfechtung, nicht innerhalb der 3-Wochen-Frist gerichtlich geltend machen.mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.6 Nichtverlängerungsmitteilung und Befristung

Rz. 23 Eine tarifvertraglich vorgeschriebene Mitteilung des Arbeitgebers, ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht über den vereinbarten Zeitraum hinaus fortsetzen zu wollen ("Nichtverlängerungsmitteilung"), ist keine Kündigung. Die Nichtverlängerungsmitteilung kann der Kündigung wegen der unterschiedlichen Erklärungsinhalte auch nicht gleichgestellt werden.[1] § 4 Satz 1 KSc...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3 Klageinhalt

Rz. 91 Der Inhalt der Kündigungsschutzklage hängt maßgeblich von den konkreten Umständen ab, die nach Auffassung des Arbeitnehmers zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Aus dem KSchG sowie dem ArbGG und der ZPO ergeben sich jedoch formelle Mindestanforderungen, die stets zu beachten sind. 6.3.1 Kläger Rz. 92 Die Parteien, mithin auch der Kläger, sind in der Klageschrift zutr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Geschäftsfähigkeit des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers

Rz. 31 Die Anwendung des § 4 Satz 1 KSchG darf zwingende gesetzliche Wertungsentscheidungen nicht unterlaufen. Eine Kündigung gegenüber einem geschäftsunfähigen Arbeitnehmer wird nach § 131 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht. Erst mit Zugang der Kündigung beim gesetzlichen Vertreter beginnt die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG zu laufen. Hierf...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 9 Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 180 Während des bestehenden Anstellungsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nicht nur einen Anspruch auf Vergütung, sondern auch einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Dieser aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 und 2 GG abgeleitete Anspruch besteht grds. auch für einen gekündigten Arbeitnehmer bis zum Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist.[1] D...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.12 Diskriminierung

Rz. 46 Seit dem 18.8.2006 ist das AGG zur Umsetzung europäischer Gleichbehandlungsrichtlinien[1] in nationales Recht in Kraft. Nach § 1 AGG soll das Gesetz Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Verboten is...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.5.1 Beendigungskündigung

Rz. 131 Im Fall der Beendigungskündigung ist die Feststellung zu beantragen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde bzw. nicht aufgelöst werden wird. Der rechtliche Grund für die Unwirksamkeit der Kündigung wird weder in den Urteilstenor noch in den Antrag aufgenommen. Rz. 132 Im Antrag muss der Arbeitnehmer nicht angeben, ob er sich gegen eine o...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.8 Massenentlassungen

Rz. 40 § 17 KSchG verpflichtet den Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen die nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KSchG maßgebliche Mindestzahl von Arbeitnehmern in einem Betrieb entlässt. Verstöße gegen die Anzeigepflicht können zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen.[1] Rz. 41 In der Vergangenheit hat eine Entscheidung d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.8 Muster

Rz. 141 Eine Kündigungsschutzklage ist stets unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entwerfen. Eine kurze Kündigungsschutzklage zur Wahrung der Frist des § 4 Satz 1 KSchG könnte jedoch wie folgt aussehen: Muster per beA Arbeitsgericht (Ort und Anschrift) (Ort, Datum) In Sachen Peter Muster, (Anschrift) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwal...mehr

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B / 17 Bußgeldbescheid, Mängel [Rdn 686]

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Z / 1 Zustellungsfragen [Rdn 4284]

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E / 12 Einstellung des Verfahrens nach allgemeinen Bestimmungen [Rdn 1006]

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R / 8 Rechtsbeschwerde, Form [Rdn 3003]

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V / 3 Verjährung, Unterbrechung, Allgemeines [Rdn 3874]

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B / 13 Bußgeldbescheid, Allgemeines [Rdn 630]

Rdn 631 Literaturhinweise: Burhoff, Verjährungsunterbrechung durch Erlass eines Bußgeldbescheides, VA 2003, 73 Fromm, Aktuelle Rechtsprechung und praxisrelevante Fallkonstellationen zum Tatbegriff im Verkehrsrecht, zfs 2018, 309 ders., Namensverwechselungen im Verkehrsbußgeldverfahren – Fallkonstellationen und -lösungen, DAR 2021, 293 Goldbach/Friedrich, Verteidigung im Ordnung...mehr

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V / 8 Vollmacht des Verteidigers [Rdn 4043]

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R / 10 Rechtsbeschwerde, Rechtsmittelverzicht [Rdn 3038]

Rdn 3039 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3040 1. Nach § 46 Abs. 1 i.V.m. § 302 StPO kann auf die Einlegung der Rechtsbeschwerde verzichtet werden. Auch in Bußgeldsachen muss der Rechtsmittelverzicht aber eindeutig und zweifelsfrei sein (OLG Hamm NZV 1999, 182 = VRS 96, 212; OLG Koblen...mehr

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A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

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F / 25 Fahrverbot, verfahrensrechtliche Besonderheiten [Rdn 1772]

Rdn 1773 Literaturhinweise: Baumgärtner, Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte bei Rechtsbeschwerden, die ein Fahrverbot betreffen, NJW 1998, 2262 Beck, Anwesenheitspflicht des Betroffenen in der Hauptverhandlung, DAR 1999, 521 Burhoff, Entbinden vom Erscheinen in der Hauptverhandlung des Bußgeldverfahrens, VRR 2007, 250 ders., Neue(re) Rechtsprechung zum Fahrverbo...mehr

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V / 4 Verjährung, Unterbrechungstatbestände [Rdn 3892]

Rdn 3893 Literaturhinweise: Gutt/Krenberger, Neues zur Verjährungsunterbrechung – eine Rechtsprechungsübersicht zu §§ 31–33 OWiG, DAR 2014, 187 Fromm, Ende der "Verjährungsfallen" im Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht?, StraFo 2010, 223 ders., Aktuelles zur Verjährungsunterbrechung gem. § 33 Abs. 1 OWiG in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren – zugleich zur Unterbrechung der ...mehr

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W / 3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4245]

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E / 7 Einspruch, Beschränkung [Rdn 921]

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T / 1 Tatbegriff im Bußgeldverfahren [Rdn 3481]

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G / 5 Geschwindigkeitsüberschreitung, Allgemeines [Rdn 1891]

Rdn 1892 Literaturhinweise: Albrecht, Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Implementierung von Fahrassistenzsystemen zur Geschwindigkeitsbeeinflussung, DAR 2005, 186 R. Becker, Mobile Messanlagen außerhalb von Gefahrenstellen – Modernes Raubrittertum in NRW?, VRR 2006, 286 Bellardita, Die richterliche Aufklärungspflicht bei Geschwindigkeitsverstößen im Bußgeldverfahren – ...mehr

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B / 3 Beschlussverfahren [Rdn 437]

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