Fachbeiträge & Kommentare zu Urheberrecht

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§ 3 Recht der Werknutzung / 3. Unbekannte Nutzungsarten

Rz. 89 Bis zum 31.12.2007 galt Folgendes: Neue, bisher unbekannte Nutzungsrechte fielen automatisch dem Urheberrecht, namentlich dem Verwertungsrecht des Urhebers, zu und konnten nicht Gegenstand der Einräumung von Nutzungsrechten sein. § 31 Abs. 4 UrhG erklärte vielmehr die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu für...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / III. Copyright

Rz. 18 Im 17. Jahrhundert bildeten sich zunächst in England Buchhändlergilden (Company of Stationars), die weg von den Privilegien Verlagseigentum für sich in Anspruch nahmen. Sie sahen sich als Inhaber eines ausschließlichen Verlagsrechts, als "Owner of Copy" (ähnlich dem heutigen "Copyright").[13] Auch in Deutschland gab es eine ähnliche Entwicklung, die etwa im kursächsis...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Verhältnis der Verwertungsgesellschaften zu den Wahrnehmungsberechtigten, Nutzern und Veranstaltern

Rz. 366 Das Verhältnis zwischen Verwertungsgesellschaften und Wahrnehmungsberechtigten wird maßgeblich geprägt durch die mit dem Berechtigten zu schließenden Wahrnehmungsverträge.[510] Darüber hinaus erwerben die Verwertungsgesellschaften weitere Einwilligungsrechte und Vergütungsansprüche aufgrund der mit ihren ausländischen Schwesterorganisationen geschlossenen Gegenseitig...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / h) Auskunftsanspruch

Rz. 191 Flankiert wird der gesetzliche Vergütungsanspruch durch – zunächst im Jahre 2016,[251] dann durch die Urheberrechtsreform in 2021 (in Umsetzung von Art. 19 DSM-RL) – den neuen Auskunftsanspruch (§§ 32d und 32e UrhG). Durch die Urheberrechtsreform wurde die Übergangsregelung des § 133 UrhG, die im Jahre 1971 aufgehoben worden war, wieder aktiviert. Es gilt die Grundre...mehr

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§ 4 Medienrecht / e) Werbung und Einfügung von Werbung

Rz. 218 Die Neuregelungen zur Werbung[218] behandeln zunächst das Verbot der Irreführung und erweitern dies auf das Teleshopping. Es dürfen keine Verhaltensweisen gefördert werden, die die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucher sowie den Schutz der Umwelt gefährden (§ 8 Abs. 1 MStV, § 7 Abs. 1 RStV). Rz. 219 Weiter gilt das Verbot der Programmbeeinflussung (§ 8 Abs. 2 MSt...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Leistungsschutzrechte

Rz. 480 Sendeunternehmen haben das ausschließliche Recht an Funksendungen. Nach Art. 3f RA ist Funksendung definiert als "Ausstrahlung von Tönen oder von Bildern und Tönen mittels radioelektrischer Wellen zum Zweck des Empfanges durch die Öffentlichkeit."[649] Gegenstand der Funksendungen braucht kein urheberrechtsfähiges Schutzwerk zu sein.[650] Rz. 481 Im Einzelnen sind ges...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / IV. VG Wort

Rz. 378 Die Verwertungsgesellschaft Wort nimmt treuhänderisch Rechte für Autoren und Übersetzer schöngeistiger und dramatischer Literatur, Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur, Autoren wissenschaftlicher und Fachliteratur, Verleger von schöngeistigen Werken und Fachliteratur, Bühnenverleger und Verleger von wissenschaftlichen Werken und Fachliteratur wahr. ...mehr

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§ 4 Medienrecht / I. Anwendungsbereich und Herkunftslandprinzip

Rz. 295 Diensteanbieter (Telemediendienst) ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Rz. 296 Telemedien werden nach § 1 Abs. 1 TMG definiert als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 61 des Telekommunikati...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 7. Datenverarbeitungsverträge

Rz. 245 Aus dem bisher Dargelegten können folgende Typen von Datenverarbeitungsverträgen (DV-Verträgen) hergeleitet werden:[348]mehr

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§ 4 Medienrecht / V. Vertragsrecht

Rz. 404 Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen neuer Medien gibt es eine Flut von Verträgen und Vertragstypen,[372] die wie folgt systematisiert[373] werden können: Rz. 405 Zunächst sind die Providerverträge zu nennen mit den Unterspartenmehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / a) Wirtschaftliche Bedeutung; Beteiligte; Tätigkeitsfeld des Musikverlegers

Rz. 322 Trotz zahlreicher Änderungen in der Struktur und der Entwicklung der Musikwirtschaft in Deutschland haben die Musikverlage[432] neben den Tonträgerherstellern eine dominante Stellung behalten.[433] Im Deutschen Musikverleger-Verband wird mit mehr als 500 Mitgliedern (im Jahre 2014) ein Organisationsgrad von etwa 90 % aller in Deutschland tätigen Musikverlage erreicht...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Kunstverlage, Galerien, Kunsthändler

Rz. 345 Das Recht der Kunstverlage ist nicht im Verlagsgesetz geregelt, sodass es bei den allgemeinen Vorschriften der §§ 28 ff. UrhG verbleibt.[476] Rz. 346 Gegenstand ist die Vervielfältigung und Verbreitung von Kunstwerken. Dazu räumt der Künstler dem Kunstverleger ausschließliche oder einfache Nutzungsrechte ein. Zudem wird sich der Urheber verpflichten, dem Verlag eine D...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 7. Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke

Rz. 207 Ein weiterer Fragenkomplex bildet die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke. Dabei sollen zwei Bereiche unterschieden werden. Zum einen im Verhältnis "Produzent" zu Plattform, zum anderen soziales Netzwerk zu Usern. Dass vielfach Produzent und User zusammenfallen, ist gerade das Spezifikum sozialer Netzwerke (user generated content). Rz. 208 Im Verhäl...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Verbreitungsrecht

Rz. 227 Nach § 69c Nr. 3 UrhG ist jede Form der Verbreitung (entsprechend § 17 UrhG Anbieten gegenüber der Öffentlichkeit oder das Inverkehrbringen) zustimmungsbedürftig, wozu insbesondere das Vermieten[315] und das Verleihen gehört. Letzteres ist im Gegensatz zum Vermietrecht nicht von der Erschöpfung ausgenommen. Erschöpfung tritt ein, wenn ein Vervielfältigungsstück zuläs...mehr

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§ 5 Muster / C. Muster: Abmahnung

Rz. 3 Muster 5.3: Abmahnung Muster 5.3: Abmahnung Meyer GmbH Geschäftsführer Peter Meyer Müllerweg 7 07745 Jena _________________________ Datum Müller ./. Meyer Urheberrechtsverletzung, Abmahnung Sehr geehrter Herr Meyer, zunächst zeige ich die anwaltliche Interessenvertretung von Frau Petra Müller, Am Planetarium 9a, 07743 Jena an und verweise auf die als Anlage beigefügte Vollmacht...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / IV. Pflichten des Verlegers

Rz. 272 Der Verleger hat die Pflicht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes (§ 1 S. 2 VerlG). Vervielfältigung im verlagsrechtlichen Sinne ist zu verstehen als körperliche Wiedergabe im Druckverfahren oder einem ähnlichen Reproduktionsverfahren.[382] Zur Vervielfältigung zählen daher nicht die Wiederaufzeichnung, die Verfilmung, die Einspeicherung in elektronischen ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / II. Gegenstand des Verlagsvertrags

Rz. 261 Gegenstand der Verlagsverträge (siehe § 5 Rdn 6 Muster: Verlagsvertrag über ein Fachbuch) sind Werke der Literatur- und Tonkunst (§ 1 VerlG), wozu wissenschaftliche und technische Abbildungen ebenso zählen wie choreografische und pantomimische Werke, ebenso solche über wissenschaftliche Ausgaben und Ausgaben nachgelassener Werke (§§ 70, 71 UrhG).[373] Ausgenommen sin...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / F. Produzenten

Rz. 441 Als weitere mediale Unternehmen sind die Tonträgerhersteller, Filmhersteller, Sendeunternehmen und Datenbankhersteller zu behandeln. Diesen Unternehmen ist gemein, dass sie Träger von Leistungsschutzrechten bzw. Rechten sui generis (hinsichtlich der Datenbankhersteller) sind (§§ 81, 85, 87a, 94 UrhG), mithin das übernommene wirtschaftliche Risiko geschützt wird. Im G...mehr

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§ 5 Muster / I. Muster: Bandübernahmevertrag

Rz. 9 Muster 5.9: Bandübernahmevertrag Muster 5.9: Bandübernahmevertrag Bandübernahmevertrag Zwischen Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend Inhaber – und _________________________ – nachfolgend Plattenfirma – wird unter Bezug auf die getroffenen Vereinbarungen und Versprechen folgender Vertrag geschlossen: § 1 Masterbänder (Vertragsgegenstand) Der Vertrag bezieht sich au...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Zuordnung zu den Verwertungsrechten und Persönlichkeitsrechten

Rz. 86 Spricht man von Nutzungsrechten, so denkt man vorrangig an die vermögensrechtliche Seite des Urheberrechts, namentlich an die dem Urheber zugewiesenen Verwertungsrechte des § 15 UrhG. Diese sind sicher der Hauptanwendungsbereich. Allerdings kann es Situationen geben, in denen auch die Ausübung von Persönlichkeitsrechten zur "Nutzung" überlassen werden soll. In der Pra...mehr

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§ 5 Muster / M. Muster: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet

Rz. 13 Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet § 1 Geltung der Bedingungen Diese Provider-Bedingungen/Bedingungen der Diensteanbieter (nachfolgend: Provider oder Diensteanbieter) gelten für alle Verträge, die der Provider über Leistungen im Zusammenhang mit der Ber...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Steuerrecht

Rz. 59 Schließlich knüpft das Steuerrecht an die Unterscheidung zwischen Kunst und Gewerbe auf unterschiedlichsten Gebieten rechtliche Konsequenzen.[103] Mit der Beurteilung als Gewerbe geht die Erhebung von Gewerbesteuern einher (§ 2 Abs. 1 GewStG), die bei künstlerischer Tätigkeit nicht anfällt. Für den Bereich der Einkommensteuer ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG deshalb von Bed...mehr

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Vorwort zur 5. Auflage

Das Urheber- und Medienrecht hat in den vergangenen drei Jahren durch zahlreiche europäische Vorgaben, wie etwa der Digital Single Market-Richtlinie (DSM-RL), der SatCab-Richtlinie, der Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL) sowie dem geplanten Digital Services Act (DSA), einen Neuerungsschub erhalten, der die Beratungstätigkeit erheblich beeinflusst. Alle relevante...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / B. Geschichtliche Entwicklung der Kulturwirtschaft

Rz. 12 Die Entwicklung des Urheberrechts und der damit in Zusammenhang stehenden Persönlichkeitsrechte ist eng mit der Entwicklung der Medien, den Subjekten einer Kulturwirtschaft und den politischen Rahmendaten verbunden. Ohne näheren Einzelheiten vorgreifen zu wollen, waren technische Entwicklungen, und zwar die Papierherstellungstechnik in der Han-Dynastie (105 n. Chr.) d...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 8. Übertragung von Nutzungsrechten

Rz. 119 Die Übertragung von Nutzungsrechten ist im Gegensatz zur Übertragung des Urheberrechts selbst möglich und kann sich sowohl auf einfache als auch auf ausschließliche Nutzungsrechte beziehen ( § 34 UrhG). Grundsätzlich bedarf die Übertragung des Nutzungsrechts allerdings der Zustimmung des Urhebers, der seine Zustimmung auch von Bedingungen abhängig machen kann, wobei a...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / e) Berechnung der Vergütungsanpassung

Rz. 180 Die konkrete Berechnung einer Vergütungsanpassung hängt zunächst davon ab, ob die vereinbarte Vergütung angemessen im Sinne des § 32 Abs. 2 UrhG ist. Dann ist die vereinbarte Vergütung um den Prozentsatz anzuheben, um den der tatsächlich erzielte Ertrag den bei Vertragsschluss erwarteten Ertrag übersteigt. Für den Fall der unangemessenen Vergütung wird prinzipiell ge...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Kurzberichterstattung

Rz. 208 Jedem in Europa zugelassenen Fernsehveranstalter steht das Recht auf unentgeltliche Kurzberichterstattung an Veranstaltungen von allgemeinem Informationsinteresse zu (§ 14 Abs. 1 S. 1 MStV, § 5 Abs. 1 S. 1 RStV).[209] Dieses Recht schließt die Befugnis zum Zugang, zur kurzzeitigen Direktübertragung, zur Aufzeichnung, zu deren Auswertung zu einem einzigen Beitrag und ...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / I. Antike und Mittelalter

Rz. 13 Die Antike kannte lediglich das Mäzenatentum, genannt nach Maecenas, dem Gönner des Dichters Horaz u.a.[8] Es beruhte auf dem Gedanken der artes liberales, wonach nur ein freier Mensch der Ausübung höherer Kunst würdig war. Nach der damit einhergehenden Ethik hatte dies unentgeltlich zu erfolgen. Der nicht betuchte Kulturschaffende war auf die Gunst eines Mäzens angew...mehr

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§ 5 Muster / G. Muster: Musikverlagsvertrag

Rz. 7 Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Musikverlagsvertrag zwischen Herrn/Frau _________________________ – nachstehend "Urheber" genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt – und dem _________________________-Verlag – nachstehend "Verlag" genannt – § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Urheber ist der Komponist/Textdichter des Werkes "______________...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / d) Musikverlagsvertrag

Rz. 328 Der Musikverlagsvertrag bezieht sich in der Regel auf ein Werk als Titelvertrag oder ­Titelautorenvertrag. Der deutsche Komponistenverband und der deutsche Musikverleger-Verband haben für den Bereich der U-Musik ein Vertragsmuster ausgearbeitet, das mit einigen Änderungen im Münchener Vertragshandbuch[448] abgedruckt ist. Hieran orientiert sich die Praxis und soll au...mehr

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§ 5 Muster / L. Muster: Online-Lizenzvertrag

Rz. 12 Muster 5.12: Online-Lizenzvertrag Muster 5.12: Online-Lizenzvertrag Online-Lizenzvertrag zwischen _________________________ – im Folgenden "Produzent" genannt – und _________________________ – im Folgenden "Datenbankbetreiber" genannt – über das Recht zur Nutzung des Werkes _________________________– im Folgenden "Werk" genannt – im Rahmen der Datenfernübertragung (Download) § ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Rechtsverschaffungspflicht des Urhebers

Rz. 138 Den Urheber trifft zunächst die Rechtsverschaffungspflicht, namentlich die Pflicht, dem Nutzer bestimmte Nutzungsrechte an seinem Werk einzuräumen. In dem Falle, dass der Urheber dazu nicht in der Lage ist, galten bis zur Schuldrechtsreform (zum 1.1.2002) die Regeln über die Rechtsmängelhaftung gem. §§ 445, 437, 440 Abs. 1, 325 BGB a.F., wobei das Unvermögen des Urhe...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Künstlervertrag

Rz. 449 Künstlerverträge (siehe § 5 Rdn 8 Muster: Künstlervertrag) haben primär die Übertragung der Leistungsschutzrechte ausübender Künstler gem. §§ 73 ff. UrhG zum Gegenstand mit dem Ziel der Erstellung von Tonträgern und deren Bewerbung (Promotion). In diesem Kontext werden auch Merchandising-Rechte, die Nutzungsrechte zur Produktion von Musikvideos, Compilations- und Mul...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Besonderheiten bei der Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken

Rz. 408 Für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften (wenn sie das Gebiet von mehr als einem Mitgliedstaat der EU oder anderen Staaten der EWR umfasst) sind §§ 59 ff. VGG zu beachten. Online-Rechte sind solche, die für die Bereitstellung eines Online-Dienstes erforderlich sind und die dem Urheber nach Art. 2 und 3 Har...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / VII. Kommerzialisierung

Rz. 27 Abschließen könnte man den historischen Rekurs mit der Feststellung, dass wir uns im 21. Jahrhundert in der Epoche der Kommerzialisierung der Kunst befinden. Wandtke [24] hat Recht, wenn er darlegt, dass die Vermarktung der Kunst inzwischen durch eine Kulturindustrie erfolgt. Die technische Entwicklung hat aber nicht nur Einfluss auf das Schaffen von Werken und deren V...mehr

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§ 5 Muster / H. Muster: Künstlervertrag

Rz. 8 Muster 5.8: Künstlervertrag Muster 5.8: Künstlervertrag Künstlervertrag zwischen Herrn/Frau _________________________– im Folgenden Künstler genannt – und _________________________ – im Folgenden Produzent/Firma genannt – § 1 Gegenstand (1) Gegenstand des Vertrags ist es, Schallaufnahmen von künstlerischen Darbietungen des Künstlers durch Herstellung und Vertrieb von Tonträger...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gebrauchsmusterverletzung

Entschädigungszahlungen für eine Gebrauchsmusterverletzung sind Einnahmen aus der Überlassung gewerblicher Urheberrechte iSd § 21 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG (FG Münster EFG 2014, 356).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begriff "Recht"

Rn. 335 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff "Recht" in § 21 Abs 1 Nr 3 EStG ist weitgefasst. Wie der Wortlaut "insbesondere" zeigt, sind hier nur beispielhaft Rechte genannt (st Rspr BFH BStBl II 2010, 120 mwN). Zu den in § 21 Abs 1 Nr 3 EStG genannten Rechten gehören schriftstellerische, künstlerische und gewerbliche Urheberrechte. Hier ist aber zu beachten, dass die Übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 327 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Überlassung von Rechten als Besteuerungstatbestand bei den Einkünften aus VuV spielt in der Praxis eine geringere Rolle. Denn zumeist werden die Einkünfte aus der Vermietung von Rechten nach § 21 Abs 3 EStG anderen Einkunftsarten zuzuordnen sein. Insbesondere wird es sich in vielen Fällen um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handeln. Anders ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für 2022: Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren wurden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2022 die Vordruckmuster Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 (USt 1 A), Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2022 (USt 1 H) sowie Anleitung zur Umsatzst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.2 Aufwendungen für Rechteüberlassung (sog. Lizenzaufwendungen)

Rz. 24 In sachlicher Hinsicht wirkt die Abzugsbeschränkung nach § 4j EStG für Aufwendungen für Rechteüberlassungen (sog. Lizenzaufwendungen). Betroffen sind also Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten. § 4j Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG übernimmt hier wörtlich die Begriffe aus § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG (§ 50a EStG Rz. 52ff.). Beispielh...mehr

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Berichtigung einer Rechnung / 2.1 Sachverhalt

Grafiker G, der seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten besteuert, hat den Auftrag übernommen, für einen Verlag ein Kinderbuch zu illustrieren. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen geht das Urheberrecht an den Illustrationen auf den Verlag über. Für die Arbeiten des G war eine Vergütung i. H. v. netto 10.000 EUR vereinbart worden. Im Juni 2020 berechnet G dem Verlag 10....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung angepasst werden. Einige Vorschriften, die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Sonstige Leistungen, die nicht an einem Wirtschaftsgut ausgeführt werden (§ 15a Abs. 4 UStG)

Rz. 60 Nach § 15a Abs. 4 UStG i. d. ab 1.1.2005 geltenden Fassung, der ebenfalls auf Art. 20 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 185 MwStSystRL) beruht, kommt auch für sonstige Leistungen, die nicht in einen Gegenstand eingehen oder an diesem ausgeführt werden, die also nicht unter § 15a Abs. 3 UStG fallen, eine Vorsteuerberichtigung nach Maßgabe von § 15a Abs....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Grenze zum Gewerbebetrieb

Rn. 113 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Grenze zum Gewerbebetrieb ist überschritten, wenn sich die Mithilfe der fachlich vorgebildeten Mitarbeiter nicht lediglich auf Zu- und Vorarbeiten beschränkt und deswegen die endgültige Abfassung des Werkes nicht durch den StPfl erfolgt (BFH BStBl II 1976, 641 zum Informationsdienst) bzw die Leistung mangels Sachkompetenz nicht durch de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Böhme, Die Besteuerung der Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit, DStZ/A 1986, 168; Bödefeld, Die steuerliche Behandlung von Schadensersatzzahlungen und Entschädigungen nach § 97 des Gesetzes über das Urheberrecht, BB 1988, 1724; Wendt, Muss ein Schriftsteller schreiben – Schriftsteller im Multimedia-Zeitalter, FR 1999, 128; Trachte/Helios, Einkünfte aus schriftstelleris...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Umsatzsteuer

Rn. 9 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Im Bereich der USt sind nach § 4 Nr 14 Buchst a S 1 UStG die Umsätze von Angehörigen bestimmter Heilberufe uä Berufe steuerfrei. Die Vorschrift ist insofern im Wesentlichen inhaltsgleich mit § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Gleichwohl können die zur USt ergehenden Entscheidungen wegen hier gegebener EU-rechtlicher Implikationen nicht ohne weiteres zur A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsabtretung / 3.3 Abtretungsverbot

Besteht ein – gesetzliches oder vertragliches – Abtretungsverbot (§ 399 BGB), so hat das zur Folge, dass eine dennoch erfolgende Abtretung der Forderung unwirksam ist. Das Vorliegen eines Abtretungsverbots stellt also vor allem für den Sicherungsnehmer eine Gefahr dar, weil der angestrebte Sicherungszweck nicht erreicht wird. Das gilt insbesondere auch dann, wenn es sich um ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2020. Rn. 236 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Hier werden im Folgenden Tä...mehr