Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutschrift / 3.2 Auswirkung beim Gutschriftsausssteller (Leistungsempfänger)

Der spätere Widerspruch des Gutschriftsempfängers gegen die Gutschrift ist sehr gefährlich für den Gutschriftsaussteller. Ggf. muss der Gutschriftsaussteller den Vorsteuerabzug in dem Besteuerungszeitraum an das Finanzamt zurückzahlen, indem der Widerspruch bei ihm eingegangen ist.[1] Wichtig Widerspruch kann zeitlich unbefristet erfolgen Für den Widerspruch gegen eine Gutschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / III. Geltung der Gründungstheorie aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit

Rz. 14 Art. 49 AEUV [19] verbietet jegliche Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates (primäre Niederlassungsfreiheit). Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaates, die im Hoheitsgeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / I. Geschäftsführer

Rz. 88 Die OOD muss mindestens einen und kann mehrere (keine gesetzliche Beschränkung der Anzahl) Geschäftsführer haben. Geschäftsführer kann grundsätzlich jede handlungsfähige natürliche Person (auch Nichtgesellschafter), unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und ihrem Wohnsitz, sein. In den Vorstand von Aktiengesellschaften können, soweit dies die Satzung vorsieht, aufgr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / II. Antragstellung

Rz. 136 Der Antrag an das Gericht, das Unternehmen für insolvent zu erklären, kann von verschiedenen Personen gestellt werden (Art. XX.100 WGB). Zunächst sind der oder die Geschäftsführer einer Gesellschaft verpflichtet, im Falle der Zahlungseinstellung die Insolvenz anzuzeigen. Diese Anzeige muss seit dem 1.5.2018 zwingend auf elektronischem Weg via www.regsol.be vorgenommen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 210 Nach der Reform 2004 sind die Auflösung und Liquidation von Kapitalgesellschaften, die einer gemeinsamen Regelung unterworfen sind (Art. 2484 f. c.c.), beschleunigt und vereinfacht worden. Herkömmliche Auflösungsgründe der GmbH wie Zeitablauf, Erreichung des Gesellschaftszwecks oder Unmöglichkeit, diesen zu erreichen, fortdauernde Inaktivität der Gesellschafterversam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 2. EuGH-Judikatur

Rz. 12 Seit der EuGH-Entscheidung "Inspire Art"[12] ist die Sitztheorie (siehe Rdn 249) für Zuzugsfälle nicht mehr aufrechtzuerhalten.[13] Gem. § 12 Abs. 1 UGB haben sich Rechtsträger, deren Hauptniederlassung im Ausland liegt, im Firmenbuch eintragen zu lassen, wenn sie über eine Zweigniederlassung im Inland verfügen. Diese noch von der Sitztheorie ausgehende Norm ergibt im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Grundlagen

Rz. 228 Abschnitt 9 des Zweiten Buches des NL-BGB enthält die Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Bericht der Geschäftsführung, die auch für die B.V. gelten. Art. 2:361 Abs. 1 NL-BGB definiert den Jahresabschluss als (i) Bilanz und (ii) Gewinn- und Verlustrechnung mit (iii) Erläuterung und den konsolidierten Jahresabschluss, falls die Rechtsperson einen konsolidier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 147 Die Ernennung der ersten Geschäftsführer erfolgt in der Gründungsurkunde; dann ist die Gesellschafterversammlung dafür zuständig (in der Vergangenheit ausschließlich).[87] Seit der Reform 2004 kann die Gründungsurkunde abweichende Regelungen treffen (Art. 2475 c.c.), beispielsweise die Ernennung einem einzigen Gesellschafter zuweisen oder das Zustimmungserfordernis a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / I. Geschäftsführer

Rz. 112 An den Geschäftsführer stellt das Gesetz bis auf Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit keine besonderen Anforderungen; allerdings können Geschäftsführer durch strafrechtliches Urteil von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden. Die Fremdgeschäftsführung durch einen Geschäftsführer, der nicht zugleich Gesellschafter ist, ist nach Art. 74 Abs. 1 Satz 1 LGSM ausdrück...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 8 Anders als im deutschen Recht bedarf der Gesellschaftsvertrag einer Limitada keiner notariellen Beurkundung. Die Limitada wird errichtet durch übereinstimmenden, schriftlichen Willensakt der Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag muss – neben der Unterschrift der Gesellschafter – die Unterschriften zweier Zeugen sowie eines beim brasilianischen Ordem dos Advogados (O...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / III. Grundzüge des Gesellschaftsrechts im codice civile

Rz. 7 Allen vorangestellt ist Art. 2247 c.c., Generalnorm des Gesellschaftsrechts, welche die bindenden Elemente für jede der verschiedenen Gesellschaftsformen festlegt, während die nachfolgenden Abschnitte die speziellen Regelungen für jeden einzelnen Gesellschaftstyp enthalten.[3] Rz. 8 Eine weitere Norm, ebenfalls aus dem fünften Kapitel, rundet das System ab: Art. 2249 c....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung und Verantwortung i... / 3.2 Fahrlässigkeit

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 1 BGB). Dabei geht man von Verhaltenspflichten aus, die der Schädiger hat und fragt nach der Voraussehbarkeit und Vermeidbarkeit der Rechtsverletzung. Maßgebend ist nicht ein individueller Maßstab, sondern die Sorgfalt, die ein durchschnittlich besonnener und gewissenhafter Mensch in d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / 4. Geschäftsführerhaftung

Rz. 157 Die Geschäftsführer haften der Gesellschaft gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die aufgrund der Nichtbeachtung ihrer durch Gesetz oder Gründungsurkunde auferlegten Pflichten entstanden sind. Gem. Art. 2476 Abs. 1 c.c. sind diejenigen ausgeschlossen, welche beweisen können, dass sie von dem Geschäft keine Kenntnis hatten oder dass sie diesem ausdrücklich widersproc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / I. Rechtsgrundlage

Rz. 134 Mit dem Gesetz vom 11.8.2017 wurde das Insolvenzrecht in Belgien in das Buch XX des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches (WGB) eingefügt und inhaltlich umfassend reformiert. Die wichtigste Änderung hierbei war wohl die Verknüpfung des Insolvenzrechts mit dem Unternehmensbegriff des WGB, so dass sich der persönliche Anwendungsbereich des Insolvenzrechts nunmehr auch auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 1. Rs. Oy AA

Rz. 92 In der Entscheidung "Oy AA"[228] zur finnischen Gruppenbesteuerung ging es um die Voraussetzungen des gewinnwirksamen Abzugs des sog. Konzernbeitrags. Im vorliegenden Fall wurde ein von der in Finnland ansässigen Tochtergesellschaft an ihre im Vereinigten Königreich ansässige Muttergesellschaft zum Ausgleich der Verluste gezahlter Betrag als sog. Konzernbeitrag gewinn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / b) Verfügungsbeschränkungen

Rz. 63 Darüber hinaus kann ein Gesellschafter über seinen Geschäftsanteil rechtsgeschäftlich nur unter Beachtung der Bestimmungen betreffend das gesetzliche Vorkaufsrecht (Art. 161 ZPD) verfügen. Sofern der Gründungakt kein abweichendes Verfahren vorschreibt, ist jede rechtsgeschäftliche Übertragung eines Geschäftsanteils nur unter Beachtung des in Art. 162 ZPD beschriebenen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen1 Korrektur/Proofreadi... / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 154 Die Auflösung der Sp. z o.o. erfolgt nach Durchführung der Liquidation mit Löschung der Gesellschaft im Unternehmensregister. Eine Auflösung der Gesellschaft bewirken:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 90 Das bis 2002 unter altem Recht geltende Erfordernis der absoluten Mehrheit für die Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern wurde im CC durch ein differenziertes System von Quoren abgelöst. Dies ist eine Folge der fakultativen Fremdorganschaft und der Wahlmöglichkeit zwischen Ernennung im Gesellschaftsvertrag und Ernennung durch gesonderten Gesellschafterbeschlus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / IV. Bedeutung von Gesetzesmaterialien und Rechtsprechung

Rz. 9 In Schweden kommt bei der Auslegung eines Gesetzes den Gesetzesmaterialien eine erhebliche Bedeutung zu. In den Vorarbeiten werden die Gründe für das Gesetzesvorhaben genau dargelegt. Ferner werden den Gesetzesvorlagen die Stellungnahmen verschiedener betroffener Branchenorganisationen, Interessenverbänden und Behörden, u.U. auch einzelner Unternehmen (sog. Remissinsta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 125 Die Gesellschaft wird gem. Art. 466 ZTD aufgelöst:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich1 Der Länderbeitr... / 2. Schlichtungsverfahren (procédure de conciliation)

Rz. 168 Die Geschäftsführung kann nach Art. L 611–4, Art. L 611–6 C.com. beim Präsidenten des zuständigen Handelsgerichts unter Offenlegung der wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Lage sowie des Finanzbedarfs der Gesellschaft die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens beantragen (procédure de conciliation). Dies gilt nicht, wenn die Gesellschaft bereits vor mehr als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / III. Geschäftsführung

Rz. 117 Rechte und Pflichten des Geschäftsführers können sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch in einem Geschäftsführervertrag festgelegt werden. Rz. 118 Im Falle von Missmanagement, Überschreiten der Vertretungsbefugnisse, Missbrauch seiner Position und Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz, ist der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern der LLC sowie Dritten persönlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / III. Geschäftsführung

Rz. 102 Die Geschäftsführung muss "bei Beachtung der Gesellschafterbeschlüsse alle für die Gesellschaft notwendigen und angemessenen Schritte zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks" durchführen.[146] Der Geschäftsführer hat einen Anspruch auf Entlohnung, es sei denn, dass dieser Anspruch im Gesellschaftsvertrag z.B. dahin gehend ausgeschlossen ist, dass er nur an den Gew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 1. Common Law

Rz. 29 Das Common Law – gemeinsames oder gemeines Recht – entstand in England nach der normannischen Invasion dadurch, dass die Richter des Königs im Land herumreisten und allmählich ihr eigenes Recht gegenüber den örtlichen Gewohnheiten in den unterschiedlichen Landesteilen durchsetzten. Seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wurde dieses Recht bereits Common Law gena...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / V. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 124 Der Verwaltungsrat als Gesamtheit vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.[138] Der Verwaltungsrat kann aber auch einzelnen Mitgliedern oder zwei oder mehreren gemeinschaftlich die Vertretungsbefugnis erteilen. Zur Entgegennahme von gerichtlichen Schriftstücken ist jedoch immer jedes Mitglied allein empfangsbevollmächtigt. Die Vertretungsbefugnis w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / III. Kapitalerhaltung

Rz. 46 Das Aktienkapital der schwedischen Aktiengesellschaft ist durch eine Vielzahl von Vorschriften des ABL geschützt. In Kap. 17 ABL werden eine Reihe von Transaktionen, die dazu führen, dass die Vermögensmasse der Gesellschaft sich verringert, unter dem Sammelbegriff "Werteübertragung" (värdeöverföring) behandelt. Nur Transaktionen, bei denen die Gesellschaft keine oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 125 Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt aufgrund Eintritts bestimmter Ereignisse, durch gerichtliches Urteil oder durch Gesellschafterbeschluss. Im ersten Fall löst sich die Gesellschaft mit sofortiger Wirkung auf, wenn die Dauer der Gesellschaft abgelaufen ist, der Gesellschaftszweck vollständig erfüllt wurde oder wenn er einen unzulässigen Zweck vorsieht sowie im Fa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / II. Gesellschafter

Rz. 43 Die Srl kann eine beliebige Anzahl von Gesellschaftern haben, welche sowohl natürliche als auch juristische Personen (ausgenommen die vereinfachte GmbH), inländischer und ausländischer Herkunft sein können. Gemäß Art. 2198 c.c. können auch Minderjährige, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, Gesellschafter werden. Rz. 44 Das gesetzliche Güterrecht ist in Italien die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / III. Konkurs der Gesellschaft

Rz. 177 Bei Zahlungsunfähigkeit spricht man in Finnland immer noch von "Konkurs" (konkurssi) und nicht von "Insolvenz". Das finnische Konkursgesetz (Konkurssilaki, KonkurssiL) enthält Vorschriften über die Voraussetzungen eines Konkurses und die Durchführung des Verfahrens. Rz. 178 Der Konkurs wird eröffnet, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Zahlungsunfähigkeit bedeutet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grenzüberschreitende Un... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 79 Einträge in das Handelsregister werden aufgrund einer Anmeldung eingetragen. Aufgrund eines Urteils oder einer Verfügung eines Gerichts oder einer Behörde erfolgen die Einträge von Amts wegen (Art. 15 und 19 HRegV). Die ins Handelsregister einzutragenden Tatsachen werden in das Tagesregister aufgenommen. Das kantonale Handelsregisteramt erstellt die Einträge aufgrund d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / VI. Geltung der Gründungstheorie für deutsche GmbH mit Verwaltungssitz im Ausland

Rz. 25 Die Anerkennung einer nach deutschem Recht in Deutschland gegründeten und im deutschen Handelsregister eingetragenen GmbH war lange ungeklärt. Die wohl überwiegende Ansicht ging davon aus, dass auch bei einer nach deutschem Recht gegründeten GmbH das Gesellschaftsstatut nach dem tatsächlichen Verwaltungssitz der Gesellschaft zu bestimmen sei. Sei dieser im Ausland bel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach altem Recht

Leitsatz Verschulden des Finanzamts an der verspäteten Abgabe einer Steuererklärung kann zur Rechtswidrigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen führen. Sachverhalt Die Klägerin vermietete seit 1998 in größerem Umfang PKW-Stellplätze und Garagen. Umsatzsteuererklärungen gab sie hierbei nicht ab, da sie davon ausging, hierzu nicht verpflichtet zu sein. Hingegen wurden d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Inlandsbezug

Rz. 236 Obgleich der Gesetzgeber den sog. doppelten Inlandsbezug für die Qualifikation einer (EU-/EWR-) ausländischen Gesellschaft als Voraussetzung für die Eigenschaft als Organgesellschaft aufgegeben hat, verbleibt die Notwendigkeit der inländischen Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft. Um Organgesellschaft zu sein, muss die ausländische Gesellschaft deshalb unb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Rechtfertigung insolvenzrechtlicher Regelungen vor der Niederlassungsfreiheit

Rz. 49 Es fragt sich, ob sich eine solche "Qualifikationslösung" im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit nicht als Trojanisches Pferd entpuppt. Die in Sachen Centros, Überseering und Inspire Art festgestellten Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit waren sämtlich Folge der gesellschaftsrechtlichen Anknüpfung an den tatsächlichen Verwaltungssitz und der sich hieraus erg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 6. Perpetuatio fori im Internationalen Insolvenzrecht; forum shopping

Rz. 129 Mit Urt. v. 17.1.2006 hat der EuGH in der Rechtssache Staubitz-Schreiber entschieden, dass das Gericht des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet der Schuldner bei Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, auch dann zuständig bleibt, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnungsentsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / b) Einhaltung des Gesellschaftsstatuts (Gleichwertigkeitsfrage)

Rz. 105 Bei der Abtretung der Geschäftsanteile an einer deutschen GmbH stellt sich die Frage, ob die von § 15 Abs. 3 GmbHG verlangte notarielle Beurkundung zur Beachtung der vom Geschäftsstatut verlangten Form überhaupt durch einen ausländischen Notar möglich ist. Nach einer Entscheidung des BGH vom 16.2.1981 kann ein vom deutschen Recht aufgestelltes Beurkundungserfordernis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / k) Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Rz. 33 Die Sonderregelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Art. 133 GesRL (vormals Art. 16 VerschmelzungsRL), welche in Deutschland durch das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) [87] umgesetzt wurden, werfen schon hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs gewisse Zweifel auf. Nach Art. 133 Abs. 1 GesRL ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / 4. Auflösung in den Fällen des Art. 363 Abs. 1 lit. a–h und Art. 363 Abs. 2 LSC

Rz. 339 Art. 364 LSC[187] gibt die Vorgehensweise bei Vorliegen eines der Auflösungsgründe des Art. 363 Abs. 1 lit. a–h LSC vor. Die Auflösung der Gesellschaft bedarf demnach (genauso wie die Stellung des Insolvenzantrags) in diesen Fällen eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss muss von der einfachen Mehrheit des Art. 198 LSC getragen werden. Die Geschäftsführ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 137 In den Art. 2498 f. c.c. sind die verschiedenen Formen der Umwandlung getrennt geregelt: Formwechsel (Art. 2498 f. c.c.), Verschmelzung der Gesellschaften (Art. 2501 f. c.c.) und Ausgliederung der Gesellschaften (Art. 2506 f. c.c.). Rz. 138 Bisher war ein Formwechsel nur von einem Gesellschaftstyp in einen anderen zulässig. Seit der Reform sind gem. Art. 2500-septies ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / III. Rechte des Betriebsrats

Rz. 251 Das Betriebsratsgesetz räumt dem Betriebsrat einige Rechte ein. So hat der Betriebsrat nach Art. 25 ein sog. Beratungsrecht. Dies bedeutet, dass der Unternehmer verpflichtet ist, dem Betriebsrat die Gelegenheit zu geben, bei bestimmten wichtigen sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens ein Gutachten vorzulegen. Diese Angelegenheiten werden in Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 2. Haftung der Gesellschafter (Durchgriffshaftung)

Rz. 301 Im englischen Gesellschaftsrecht ist die Problematik der Durchgriffshaftung (lifting the corporate veil) aus dem Common Law entwickelt worden. Unter diesen Begriff werden jedoch nicht nur die Fälle des haftungsrechtlichen Durchgriffs gefasst, sondern auch Fragen der Zurechnung von Handlungen einer Kapitalgesellschaft zum Anteilseigner. Es gilt selbst im Fall der pers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Brexit und Gesellschaft... / bb) Ausnahme: Europarechtliche Gründungstheorie

Rz. 46 Nach den Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen Centros (1999), Überseering (2002) und Inspire Art (2003) sind Gesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union wirksam gegründet worden sind, in allen anderen Mitgliedstaaten in vollem Umfang anzuerkennen. Grundlage dafür ist die europäische Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV).[45] Rz. 47 Dana...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Qualifikation von Antragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 175 Die kollisionsrechtliche Behandlung der ursprünglich in § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. geregelten Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags war vor der GmbH-Reform durch das MoMiG heftig umstritten.[482] Die systematische Verankerung im Gesellschaftsrecht und die Eigenschaft der Antragspflicht als spezifische Pflicht der gesellschaftlichen Organe wurden hierbei für eine ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / IV. Erstattungsanspruch aus § 15b InsO (§ 64 Satz 1 GmbHG a.F.)

Rz. 188 Die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags wurde bis zum 31.12.2020 flankiert durch den Erstattungsanspruch nach § 64 Satz 1 GmbHG a.F. Danach sind die Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung deren Überschuldung geleistet werden. Der Anspruch wies als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / 2. Beschränkungen des Wegzugs

Rz. 3 Entgegen der liberalen Tendenz in Zuzugsfällen und entgegen den Ausführungen des Generalanwalts[12] hat der EuGH mit seinem Urteil vom 16.12.2008 in der Rechtssache Cartesio [13] die vielfach schon für überholt gehaltenen Grundsätze für den Wegzug von Gesellschaften aus der Daily-Mail-Entscheidung[14] bekräftigt. Danach sind die Mitgliedstaaten weitgehend frei darin, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Haftung der Geschäftsführer nach Art. 367.1 LSC

Rz. 325 Die persönliche und gesamtschuldnerische Haftung der Geschäftsführer der S.L. ist in Art. 367.1 LSC vorgesehen. Die auf die Verletzung der gesetzlichen Pflicht zurückzuführende Verursachung eines Schadens zu Lasten der Gläubiger ist – im Unterschied zur Haftung nach Art. 456 TRLC – nicht Voraussetzung für die Haftung der Geschäftsführer[158] nach Art. 367.1 LSC.[159]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / III. Korrekturbedarf durch Anwendung inländischer Schutzvorschriften

Rz. 37 Teilweise wird in der Öffnung des nationalen Rechtsverkehrs für ausländische Rechtsformen eine besondere Chance durch mehr Wettbewerb der Rechtsordnungen erblickt und dafür plädiert, den Rechtsverkehr auf – die im Urteil des EuGH in Sachen Inspire Art in Bezug genommenen[110] – Selbstschutzmechanismen oder aber auf die nach dem Gründungsstatut verfügbaren Schutzinstru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / e) Ergebnisabführungsvertrag

Rz. 241 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG ist weitere Voraussetzung für die Organschaft der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags i.S.d. §§ 291 ff. AktG zwischen Organträger und Organgesellschaft. Dieser muss bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, für das er erstmals gelten soll, auf mindestens fünf Jahre bindend abgeschlossen sein. Darüber hinaus muss er durch Eintragung i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 116 Der Geschäftsanteil verkörpert die Beteiligung des einzelnen Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen. Geschäftsanteile können grundsätzlich sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen gehalten werden. Gegenüber Dritten und der Gesellschaft gilt als Inhaber eines Geschäftsanteils nur derjenige, der im Handelsregister als Gesellschafter eingetragen ist, ...mehr