Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 51 Verkehrsrecht / 8. Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Rz. 254 Nach § 13 Nr. 2 Buchst. a–e FeV ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, wenn z.B. ein Alkoholmissbrauch gegeben ist, eine wiederholte Alkoholauffälligkeit gegeben ist oder ein Fahrzeug unter erheblichem Alkoholeinfluss (1,6 ‰) geführt worden ist. Ist die Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 8 Punkten oder mehr Pun...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) PoliScan Speed-Messverfahren

Rz. 12 Von den Behörden werden bundesweit häufig Messgeräte des Typs PoliScan Speed eingesetzt. Dieser Messgerätetyp hat unter Juristen und Sachverständigen zu Diskussionen geführt.[11] Das Messverfahren PoliScan Speed basiert auf einer Laserimpuls-Laufzeitmessung (LIDAR = Light Detection And Ranging). Über einen rotierenden Spiegel werden unter einem bestimmten Winkel Lichti...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 195 Der Autofahrer F wurde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, begangen am 1.3.2020, am 2.6.2020 wegen Verkehrsvergehen gem. § 316 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen mit einer Sperrfrist von noch neun Monaten. Wenige Tage nach dem Vorfall beauftragt F Rechtsanwalt R mit der Verteidigung. Nach Abschluss des Strafverfahrens kommt F in...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Blutalkoholkonzentrationsbestimmung

Rz. 44 In der Regel erfolgt die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration durch eine Blutprobe. Gem. § 81a StPO ist die Entnahme einer Blutprobe ohne die Einwilligung des Beschuldigten von einem Arzt zulässig. Besteht z.B. der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB, kann die Anordnung einer Blutentnahme erfolgen. Der betroffene Fahrer ist verpflichtet, diese Maßnahme z...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Irini Ahouzaridi Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Bonn Wolfgang Arens Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bielefeld Dirk Benson Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin Dr. Lina Böcker Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Berlin Sascha B...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Allgemeines

Rz. 56 Die Pflichten des Spediteurs[62] werden in ihrer Gesamtheit durch den Charakter des Speditionsvertrags als Geschäftsbesorgungsvertrag bestimmt. Drei Merkmale sind hierfür prägend:[63] Der Spediteur ist erstens als selbstständiger Geschäftsbesorger grundsätzlich frei in den Einzelheiten der Ausführung des Auftrags. Er wird gerade von Industrie und Handel als Verkehrsfac...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Haftung von Nebentätern als Gesamtschuldner

Rz. 1136 Nebentäter sind deliktisch Handelnde, die den Schaden ohne bewusstes Zusammenwirken durch selbstständige unerlaubte Handlungen vollbracht haben. Sie sind nebeneinander verantwortlich, wenn sie nicht nur einen abgrenzbaren Teilschaden verursacht, sondern eine zurechenbare Bedingung für den Gesamtschaden gesetzt haben.[3336] Rz. 1137 Auf das Handeln fahrlässiger Nebent...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Beispiele

Rz. 215 Der Beweis des ersten Anscheins ist von der Rechtsprechung bei zahlreichen Fallgestaltungen in Betracht gezogen worden. Hier können wegen der Fülle der Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis nur die wichtigsten, auch für das Unfallhaftpflichtrecht bedeutsamen, angesprochen werden.[460] aa) Brandursachen Rz. 216 Das Hantieren mit offenem Feuer z.B. in einer mit Stroh, Heu e...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Erwerbsschaden noch in der Ausbildung befindlicher Verletzter

Rz. 177 Kinder, Schüler, Studenten und in einer (nicht bezahlten) Berufsausbildung stehende Verletzte erleiden, wenn sie unfallbedingt arbeitsunfähig werden, keinen aktuellen Verdienstausfall. Ein Erwerbsschaden kann sich für sie aber insbesondere dadurch ergeben, dass sie entweder verspätet ihre Ausbildung beenden und ins Berufsleben eintreten oder dass sie endgültig nicht ...mehr

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§ 14 Sachschaden / b) Verbringungskosten

Rz. 75 Verbringungskosten entstehen, wenn die Kraftfahrzeugwerkstatt das Fahrzeug zu Reparaturzwecken in einen anderen Fachbetrieb überführt, etwa wenn Lackier- oder Karosseriearbeiten außerhalb der Werkstatt zu erledigen sind. Entsprechende Transportaufwendungen können eventuell auch betriebsintern entstehen. Diese Kosten werden je nach Reparaturbetrieb gesondert in Rechnun...mehr

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§ 33 Haftung der Ehegatten ... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Gesamtschau

Rz. 1147 Im zweiten Schritt erfolgt eine Bewertung sämtlicher Verursachungsanteile (Gesamtschau) zur Ermittlung der Gesamtquote. Die Gesamtschau dient dem Zweck, die Beiträge aller an der Schadensentstehung Beteiligten untereinander in das richtige Verhältnis zu bringen.[3354] Es muss festgestellt werden, was der Geschädigte unter Berücksichtigung der auf ihn entfallenden Qu...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / Literaturtipps

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§ 14 Sachschaden / VII. Leasingfahrzeug

Rz. 196 Bei der Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ergeben sich eine Reihe von Problemen, die mit der Struktur des Leasings zusammenhängen.[419] Zu unterscheiden sind der Anspruch des Leasinggebers wegen der Beschädigung seines Eigentums und der Anspruch des Leasingnehmers wegen der Verletzung seines Besitzrechts. Leasinggeber und Leasingnehmer sind nebeneinander anspruchsb...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 8. Quotentabellen, Abwägungshilfen

Rz. 1224 Die Angabe der festgestellten Haftungsquote kann in Brüchen oder Prozentzahlen erfolgen. Zur Herstellung einer gewissen Rechtssicherheit sind Quotentabellen nützliche Hilfsmittel, entbinden jedoch nicht von der konkreten Würdigung und Gewichtung der Abwägungsfaktoren im Einzelfall. Sie dienen dem legitimen Bemühen um Gleichmäßigkeit und Überschaubarkeit der Rechtspr...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / II. Keine fiktiven Kosten

Rz. 4 Anders als im Sachschadenrecht werden im Personenschadenrecht keine fiktiven Kosten ersetzt. Eine Ausnahme gilt nur für den Haushaltsführungsschaden und bei kostenlos erbrachten Hilfsleistungen Dritter. Der Verletzte kann Zahlung der für eine Heilbehandlungsmaßnahme, z.B. Operation, erforderlichen Kosten nur verlangen, wenn er die feste Absicht hat, die Operation durch...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Opferentschädigung und Verkehrsopferhilfe

Rz. 261 Wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes ( § 1 Abs. 1 OEG ). Soweit...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Höchstbeträge

Rz. 255 Die deliktische Haftung des Schadensverursachers besteht grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Eine Haftungsbegrenzung ergibt sich hingegen zum einen im Rahmen der Gefährdungshaftung (z.B. aus § 7 Abs. 1 StVG), zum anderen bei der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers, der gemäß § 115 Abs. 1 S. 2 VVG (§ 3 Nr. 1 PflVersG a.F.) vom Geschädigten nur im Rahmen der L...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 4. Ermittlung des Ersatzbetrags

Rz. 209 Wird eine Ersatzkraft eingestellt, ist grundsätzlich das gezahlte Bruttoentgelt zuzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung zu erstatten.[447] Der Schädiger bzw. der Versicherer kann allenfalls einwenden, dass die Ersatzkraft für eine zu hohe Stundenzahl oder eine überteuerte Entlohnung eingestellt worden sei. Wurde die Ersatzkraft in zu weitgehendem Umfang beschäf...mehr

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§ 1 Einführung / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 188 Der Geschädigte, der nach einem Unfall Schadensersatzansprüche aus der Verschuldenshaftung gemäß § 823 BGB geltend macht, trägt die Behauptungs- und Beweislast für die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Anspruchs. Er muss zunächst den haftungsbegründenden Tatbestand beweisen, also ein vom Willen des Schädigers gesteuertes Verhalten, die Verletzung eines d...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Einführung / D. Unfallhaftpflichtrecht und Internet

Rz. 21 Der Bedeutung der EDV für das Unfallhaftpflichtrecht wird bereits seit der 14. Auflage dieses Buches durch Hinweise z.B. auf elektronische Datenbanken und andere Hilfen und Dokumente Rechnung getragen. Angesichts der schnell wachsenden Verbreitung des Internets auch in Europa und seiner Auswirkungen auf viele Bereiche unserer Gesellschaft erscheinen einige Hinweise zu...mehr

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zfs 07/2021, Tagungen der AG Verkehrsrecht im Herbst 2021

Thema: 6. Verkehrsrechtssymposium (mit Rahmenprogramm) Tagungsleitung: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Vorsitzender des GfA der AG Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Mainz Datum Vorträge: Samstag, 16. Oktober 2021, 09.00 – ca. 17.30 Uhr (6,0 Std. gem. FAO) Thema: 6. Schadenkongress "Autoschaden GeRecht" Tagungsleitung: Jan Lukas Kemperdiek, Rechtsanwalt, Hagen Ort: Dortmund Datum: Mi...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme, Führen, Gebrauchmachen von Kraftfahrzeugen/Anhänger1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Std. Fortbildung.

1 Nicht nur in der polizeilichen Praxis sind mit diesen Begriffen immer mal wieder Schwierigkeiten verbunden. Fordern § 1 Abs. 1 StVG und die Ausführungsvorschriften zur Zulassung von Fahrzeugen in den §§ 1, 3, 4 FZV die Inbetriebnahme der selbigen im öffentlichen Verkehrsraum, ist dies ebenso beim Erlöschen der Betriebserlaubnis in § 19 Abs. 5 StVZO ein notwendiges Tatbest...mehr

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zfs 07/2021, Corona 2.0 - eine Bestandsaufnahme

Noch immer hat Corona die Welt und somit auch die Verkehrsrechtsfamilie fest im Griff. Noch immer bestimmen Onlinemeetings, Homeoffice und Hygieneregeln den Arbeitsalltag. Vielerorts hat sich die Onlineverhandlung nach § 128a ZPO etabliert, sicherlich auch eine Möglichkeit, die man nach der Corona-Pandemie beibehalten sollte. Gerade für frühe erste Termine oder Verhandlungen...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme... / IV. Fazit

1. Die Begriffe Führen und Inbetriebnahme/Gebrauchnahme müssen unterschieden werden. 2. Der Begriff des Führens erfordert das Inbewegungsetzen eines Kfz, die Räder müssen somit rollen. 3. Unter die Inbetriebnahme, nicht nur i.S.d. §§ 7, 19 StVG, sondern auch in der FZV und StVZO fallen auch Ruhevorgänge des Fahrzeugs. Wenn der jeweilige Tatbestand dies verlangt, muss das jedoc...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme... / 1. § 1 StVG

Für die Inbetriebnahme eines Kfz im öffentlichen Verkehrsraum[6] ist die Zulassung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Die überwiegende Literatur geht von dem so genannten weiten Betriebsbegriff aus. So stellt Müller klar, dass der "Betrieb" eines Kfz das Gebrauchmachen zum bestimmungsgemäßen Zweck der Fortbewegung für Personen und Güter ist, dabei verweist er auf die Ko...mehr

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zfs 07/2021, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [5] Die Revision hat Erfolg. Mit der Begründung des BG lässt sich ein Ersatzanspruch der Kl. aus § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 1 PflVG, § 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB nicht verneinen. [6] 1. Im Ausgangspunkt zutreffend hat das BG allerdings angenommen, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfallgeschehens im Rahmen der ihm gem. § 254 Abs. 2 S. 1 letzter H...mehr

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zfs 07/2021, Keine Mithaftung des auf der falschen Seite fahrenden Vorfahrtsberechtigten

Hinweis "Es trifft zwar zu, dass mein Mandant entgegen § 2 Abs. 2 StVO nicht äußerst rechts gefahren war. Gleichwohl trifft ihn bei dem vorliegenden Verkehrsunfall keine Mithaftung, auch wenn die Kollision möglicherweise vermieden worden wäre, wenn er äußerst rechts gefahren wäre. Denn mein Mandant war gegenüber dem Fahrer des bei Ihnen versicherten Fahrzeugs weiterhin vorfa...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme... / 1. Fachliteratur

Jahnke [27] stellt dazu beim Schutzzweck zunächst fest, dass die Norm zum einen (vorrangig) den effektiven Schutz der Verkehrsopfer bezweckt, da ohne Haftpflichtversicherungsvertrag die Realisierung von Schadensersatzansprüchen kaum möglich ist. Geschützt sind zum anderen auch etwaige mitversicherte Personen, die sich auf wirksamen Versicherungsschutz verlassen. Weiter führt ...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme... / II. Inbetriebnahme

Der Begriff der Inbetriebnahme wird sowohl im StVG wie auch in anderen Verordnungen des Verkehrsrechts genutzt. Behandelt werden soll der Begriff in diesem Beitrag bezogen auf die §§ 1, 7, 19 StVG, 3, 4 FZV, 19 StVZO. 1. § 1 StVG Für die Inbetriebnahme eines Kfz im öffentlichen Verkehrsraum[6] ist die Zulassung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Die überwiegende Literatur...mehr

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zfs 06/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Probleme der Sachverständigenbegutachtung Referent*innen: Regine Grieß, Vorsitzende Richterin am KG, Berlin; PD Dr. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement, Verkehrsmedizinische Begutachtung, Institut für Rechtsmedizin, Charité Berlin; Dr. Peter-Hendrik Müther, Vors...mehr

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zfs 06/2021, Verkehrsunfall an Engstelle

Hinweis "Der Beklagte verstieß durch sein unbesehenes Einfahren in die Engstelle gegen § 6 S. 1 StVO sowie § 1 Abs. 2 StVO. Eine Engstelle liegt – wie hier – vor, wenn eine an sich ausreichend breite Fahrbahn durch ein Hindernis wie etwa parkende Fahrzeuge vorübergehend verengt ist (" Jagow/Burmann/Heß, StraßenverkehrsR, § 2 StVO Rn 73). Vorrang gebührt in einer solchen Engst...mehr

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zfs 06/2021, Wo soll das alles noch hinführen? (2.0)

Liebe/r Leser*in, es ist Ihnen nicht entgangen: Ich habe mich bei der Auswahl des Titels dieses Editorials, zugegeben, ohne Rücksprache, bei meinem Kollegen Claudio La Malfa bedient, der unter dieser Überschrift bereits in der 4. Ausgabe im April zu den Herausforderungen des Legal Tech und den Chancen referierte, die sich hieraus für den/die Anw(a/ä)lt*in ergeben. Es soll aber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Voraussichtliche gesetzliche bzw. vertragliche Vergütung (Nr. 1)

Rz. 32 Nach Abs. 2 Nr. 1 muss die Vereinbarung die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und gegebenenfalls die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung enthalten, zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen. Anzugeben ist also die Vergütung, für die der Rechtsanwalt das konkrete Mandat übernehmen würde, wenn kein Erfolgshonorar vereinbart worden wäre.[3...mehr

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zfs 05/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Onlineseminar – Krisenzeiten richtig nutzen – Prozesse und Abläufe optimieren in der Verkehrsrechtskanzlei Referent*innen: Jasmin Isphording, Dipl.-Kauffrau, Unternehmens- und Marketingberaterin, Hamburg Datum: Mittwoch, 2.6.2021, 16.00 bis 18.15 Uhr (2,0 Std. – nicht FAO-geeignet) Thema: Onlineseminar – Rohmessdaten und Befundprüfung vor dem Hintergrund der Fehlmessunge...mehr

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zfs 05/2021, Praxisfragen zum Umfang der Akteneinsicht in Bußgeldverfahren - zugleich Anmerkung zum Beschl. des BVerfG v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/181 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

A. Einführung Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Beschl. v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18,[3] zum Umfang des Akteneinsichtsrechts des Betroffenen in Bußgeldverfahren auseinandergesetzt. Die klarstellende Entscheidung ist aus Betroffenensicht sehr zu begrüßen. Sie war angesichts vieler abweichender Entscheidungen zu dieser Thematik in der jüngsten Rechtsprechung längst über...mehr

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zfs 05/2021, Der Impftermin und das Schnitzel

Zwei Begriffe, die auf den ersten Blick so gar nichts miteinander gemein haben, und dies auch nicht auf den zweiten Blick hätten, so wir uns noch im Sommer des Jahres 2019 befinden würden. Nun – der Sommer 2020 liegt hinter uns und der Sommer 2021 naht – zeigt sich (leider) doch die eine oder andere Gemeinsamkeit. Das Reiserecht ist in der Praxis im Wesentlichen davon geprägt...mehr

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zfs 05/2021, Verkehrsunfall... / 3 Anmerkung:

1) Die Abwicklung des Verkehrsunfalls eines deutschen Kraftfahrers mit der Haftpflichtversicherung des ausländischen Unfallgegners im europäischen Ausland ist durch die 4. KH-Richtlinie des europäischen Parlaments aus der Sicht des betroffenen deutschen Kraftfahrers erheblich verbessert worden. Das auf der Richtlinie beruhende deutsche Gesetz zur Änderung des Pflichtversiche...mehr

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zfs 05/2021, Nicht angepass... / 2 Aus den Gründen:

"… III. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet." Die Feststellungen tragen die Verurteilung nicht. Nr. 8.1 BKat stellt eine qualifizierte Begehungsweise des Grundtatbestands des Nr. 8.2 BKat dar, die jeweils zur Umsetzung der Anforderungen des § 3 Abs. 1 StVO i.V.m. § 24 StVG und § 49 StVO bestimmte Verhaltensweisen im Straßenverkehr, nämlich das Fahren mit nicht angepa...mehr

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zfs 05/2021, Die Kettenkollision: Eine Königsdisziplin

Hinweis "Ihrer tatsächlichen und rechtlichen Ansicht, dass aufgrund einer Kettenkollision zwingend eine Haftungsteilung vorzunehmen sei, treten wir entgegen. Die Schadenbilder an den beteiligten Fahrzeugen belegen, dass – angesichts der durchgehenden Abnahme der Schadensintensitäten – das bei Ihnen versicherte Fahrzeug mit derart hoher Geschwindigkeit auf das Fahrzeug unsere...mehr

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zfs 05/2021, Praxisfragen z... / J. Fazit

1. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss das Recht des Betroffenen auf vollumfängliche Akteneinsicht und Informationszugang in Verkehrsbußgeldsachen gestärkt. Um Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines Messfehlers bei standardisierten Geschwindigkeitsmessungen zu ermitteln, hat der Betroffene einen Anspruch auf Einsichtnahme auch in außerhalb der Bußgeldakt...mehr

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zfs 04/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Update Bußgeldrecht – Tatbestände und Verfahrensrechtliches – Teil I Referent*innen: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl Ort: Online Datum: Mittwoch, 21.4.2021, 12.30 bis 15.15 Uhr (2,5 Std. gem. § 15 FAO) Thema: 9. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2021 (HYBRID-Veranstaltung) Referent*innen: div. Ort: Hamburg / Online (Präsenz ausgebucht) Datum: Freitag, 23.4.2021, 13.00...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung zwischen Regel- und Grenzfall in der Rechtsprechung norddeutscher Amtsgerichte bei 21 bis 25 km/h-Verstößen1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1,5 Stunden Fortbildung.

I. Vorbemerkungen Die Abgrenzung zwischen Regelfällen, die zur einer Ahnung nach dem Bußgeldkatalog (BKat) führen sollen, zu Grenzfällen, bei denen von der Regelbuße abgewichen werden kann, bedarf dringend einer Diskussion. Die bisherige Rechtsprechung zu Geschwindigkeitsverstößen zwischen 21 und 25 km/h ist aufgrund ihrer hohen Fallzahl die am besten geeignete Fallgruppe, um...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / XIII. Schlussbemerkungen

Der BKat mit Beschreibungen von Regelfällen führt nur dann zu einer einheitlichen Behandlung gleichgelagerter Fälle, wenn man sich einig ist, was ein Regelfall ist und ab wann ein Grenzfall vorliegt. Neben einer verstärkten Veröffentlichung zur Rechtsprechungspraxis der verschiedenen Amtsgerichte sollte zumindest der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gem. § 80 Abs. 1 ...mehr