Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht & Typenvergleich

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Sowohl die nicht rechtsfähige als auch die rechtsfähige Stiftung unterliegen der unbeschr StPflicht, wenn sich Sitz oder Geschäftsleitung im Inl befindet. Der Sitz bestimmt sich nach § 11 AO bei rechtsfähigen Stiftungen aus dem Stiftungsgeschäft. Der statuarische Sitz einer anerkannten Stiftung befindet sich zwangsläufig im Inl, da eine gren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.3 Rechtsfolge

Tz. 228 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Liegt eine Familienstiftung oder Unternehmensstiftung vor und es liegt kein Fall des § 15 Abs 6 AStG vor, werden dem unbeschr stpfl Stifter, andernfalls den unbeschr stpfl Destinatären oder Anfallsberechtigten das Vermögen und das Einkommen bzw die Eink der Stiftung zugerechnet. Ist keine dieser Pers unbschr stpfl, entfällt eine Zurechnung....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts

Tz. 3 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 80 Abs 1 S 1 BGB a. F. war zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts neben dem Stiftungsgeschäft die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll (im Einzelnen s § 1 KStG Tz 42). Das Stiftungsgeschäft ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1.5 Anwendung des § 28 KStG

Tz. 135 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 UE ist, auch wenn eine dem § 27 Abs 7 KStG vergleichbare Regelung für die Anwendung des § 28 KStG fehlt, § 28 KStG auf Stiftungen anwendbar (s § 27 KStG Tz 100; glA s Orth DB 2017, 1472, 1478f). Verbrauchsstiftungen sind uE bereits mit Errichtung eine Stiftung in Auflösung. Daher ist für Verbrauchsstiftungen von Beginn an § 28 Abs 2 S 1 KSt...mehr

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ZErb 06/2024, Zuwendung ein... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten sind die Töchter der Erblasserin, die am … 06.2020 verstarb. Nach der Erblasserin wurde ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament mit folgendem Wortlaut eröffnet: Zitat K … A … Mein Testament Ich … … geb. … .27 ordne hiermit an Meine Tochter A … S … , mit Sohn S … S … , die das Grundstück erworben hat die sämtliche beweglichen Gegenstände wie ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / c) Vermögensverzeichnis

Rz. 91 Der Betreuer hat nach § 1835 Abs. 1 BGB ein Vermögensverzeichnis über den Umfang des Vermögens des Betroffenen zu erstellen. Es dient dazu, Klarheit über das Vermögen des Betroffenen und dessen wirtschaftliche Lage zu erhalten und dient als Grundlage für die Vermögensverwaltung und Aufsicht durch das Betreuungsgericht.[144] Der Betreuer hat sämtliche Vermögenswerte, g...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 3. Mittellose Betreute

Rz. 57 § 1876 S. 2 Nr. 2 BGB stellt klar, dass dem ehrenamtlichen Betreuer keine Ermessensvergütung bewilligt werden darf, wenn der Betreute nach § 1880 BGB mittellos ist. Da die Staatskasse als Schuldner der Ermessensvergütung nicht in Betracht kommt, kommt bei einem mittellosen Betreuten lediglich Ersatz der Aufwendungen über § 1877 BGB oder eine Aufwandspauschale nach § 18...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 254 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Regelung des Innenverhältnisses bei anwaltlicher Bevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag – Bevollmächtigung [391] – Zwischen Frau _________________________, geb. _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _________________________ in _____________________...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Grundsatz der Vermögensbindung (§ 55 Abs 1 Nr 4 AO)

Tz. 48 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Satzung der Stiftung muss eine besondere Bindung ihres Vermögens (Grundstockvermögen und übriges Vermögen) für st-begünstigte Zwecke vorsehen. Das Vermögen der Stiftung muss bei Auflösung, Aufhebung oder bei Wegfall st-begünstigter Zwecke für st-begünstigte Zwecke verwendet werden. Hat sich der Stifter einen (zulässigen) Rückgewährsanspr...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / ee) Praxisfall Rückforderungsansprüche des Vollmachtgebers

Rz. 291 Praxisfall "Rückforderungsansprüche des Vollmachtgebers gegenüber dem von dem Bevollmächtigten beschenkten Dritten" S erteilt seinem Vater V Konto- und Depotvollmacht. V überträgt ohne Einverständnis des S dessen Depotanteile an T, seine Tochter. Problematisch ist die Frage, ob ein vom Bevollmächtigten gegen den Willen des Vollmachtgebers beschenkter Dritter zur Heraus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.3 Körperschaft als Destinatärin

Tz. 194 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ist Empfänger der Destinatsleistung eine Kö, sind die Einnahmen nach § 8b Abs 1 KStG grds st-befreit (s § 8b KStG Tz 45). Bei Anwendung der Rückausnahme des § 8b Abs 4 KStG ergeben sich bei Destinatszahlungen Anwendungsprobleme (zur Anwendung der Rückausnahme im Allg s § 8b KStG Tz 274f). Ob die StBefreiung nach § 8b Abs 1 KStG gewährt wird...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / II. Notargebühren

Rz. 7 Da der Notar seine Tätigkeit nach dem GNotKG abzurechnen hat, kommt eine Vergütungsvereinbarung – wie bei der Anwaltstätigkeit dringend empfohlen – schon von vornherein nicht in Betracht. Bei der reinen Unterschriftsbeglaubigung des Notars ohne vorherigen Entwurf fällt eine Gebühr gem. KV 25100 GNotKG an. Für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift auf einer privat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Sitzverlegung und Umwandlungsrecht

Tz. 12 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nimmt eine Stiftung ausl Rechts lediglich am inl Rechtsverkehr teil, ohne ihren Verwaltungssitz ins Inl zu verlegen, bleibt diese nach ausl Recht rechtsfähig (s Urt OLG Stuttgart v 09.06.1964, NJW 1965, 1139 und OLG München v 08.04.2009, ZEV 2009, 512). Tz. 13 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Verlegt eine ausl Stiftung ihren Verwaltungssitz (tats T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Allgemeines

Tz. 217 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 15 AStG geht im Wes auf § 12 des StAnpG 1934 zurück. Diese Regelung geht wiederum auf die §§ 2 und 3 der VO über stliche Erfassung bisher nicht versteuerter Werte und über StAmnestie v 23.08.1931 (StAmnVO) zurück. Im Jahre 1931 war die StAmnVO insbes eine Maßnahme zur Verhinderung der Vermögens- und Devisenflucht, die die Weimarer Republi...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / cc) Vermögenslose Betroffene

Rz. 96 Ist beim Betroffenen kein Vermögen vorhanden, genügt die Versicherung des Betreuers, dass kein aufzeichnungsfähiges Vermögen vorhanden ist. Bei einem Betreuerwechsel ist regelmäßig kein erneutes Verzeichnis zu erstellen; der neue Betreuer hat jedoch das vorhandene Vermögen zu überprüfen und kann – Übereinstimmung seiner Prüfung mit dem vom Vorgänger aufgestellten Verze...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Ausnahmen des § 1854 Nr. 8 BGB

Rz. 128 Das Schenkungsverbot wird nur durch § 1854 Nr. 8 BGB selbst durchbrochen. Der Betreuer kann eine Schenkung aus dem Vermögen des Betroffenen nach dieser Vorschrift nur dann vornehmen, sofern sie nach den Lebensverhältnissen des Betreuten angemessen oder als Gelegenheitsgeschenk üblich ist. Hierzu zählen die Unterstützung naher Angehöriger oder die im Interesse des Fam...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.2 Nicht rechtsfähige Stiftung und rechtsfähige Stiftung

Tz. 66 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Eine ges Regelung zur "Umwandlung" einer nicht rechtsfähigen Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung existiert nicht (s Tz 17). Nach dem Urt des BFH v 11.02.2015 (BStBl II 2015, 545) kann zur Überbrückung der Interimsphase zwischen Stiftungsgeschäft und Anerkennung der rechtsfähigen Stiftung (zu Lebzeiten) eine zeitweilige nicht rechtsfähige ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1.2 Zugang zum Einlagekonto

Tz. 128 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Bereits bei der Frage, was (und in welcher Höhe) als Zugang zum Einlagekonto zu berücksichtigen ist, treten nicht unerhebliche Zweifel an einer sinngem oder unmittelbaren Anwendung der Einlagenrückgewähr bei Stiftungen auf (s Tz 145ff). Bei sinngem Anwendung des Einlagekontos gibt nur die Berücksichtigung von Zuwendungen an Stiftungen Sinn,...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Wünsche des Betroffenen

Rz. 86 Ob sich der Betreuer bei der Vermögenssorge nach den Wünschen des Betroffenen zu richten hat oder ihm vorrangig die Aufgabe obliegt, dessen Vermögen zu erhalten und/oder zu mehren, ist einzelfallabhängig zu beurteilen. Die Richtschnur bildet § 1821 BGB. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Betreuer den Wünschen des Betreuten vorrangig zu entsprechen hat, soweit dies de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.1 Maßgeblichkeit des Werts der Kapitalrückzahlung

Tz. 190 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei den Veräußerungsersatztatbeständen gem § 21 Abs 1 S 1 Nr 3 UmwStG nämlich der Auflösung der Kap-Ges, an der die Anteile bestehen, einer Kap-Herabsetzung oder der Ausschüttung von Beträgen aus dem stlichen Einlagekto iSd § 27 KStG soll bei der Gewinnermittlung gem § 21 Abs 2 S 2 UmwStG in Ermangelung eines Kaufpreises der gW der Anteile ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.1 Ewigkeitsstiftung und Verbrauchsstiftung

Tz. 62 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung stellt auf Ebene der st-begünstigten Stiftung regelmäßig lediglich eine zivilrechtliche Satzungsänderung dar. Es wird keine neue Stiftung errichtet. Mangels Auflösung entsteht rechtlich keine Anfallsberechtigung. Stlich ist dieser identitätswahrenden Satzungsänderung zu folgen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Gründung, Zustiftung und (verdeckte) Zuwendung

Tz. 73 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 8 Abs 3 S 3 KStG erhöhen verdeckte Einlagen nicht das Einkommen des KSt-Subjektes. Stiftungen können jedoch nicht Empfänger (verdeckter) Einlagen sein, da ihnen Gesellschafter, AE oder Mitglieder fehlen und zwar selbst dann, wenn die Satzung korporative Elemente vorsieht (s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 6; glA Verw-Auff H 8.9 "Anwendungsbe...mehr

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FoVo 06/2024, Die Rechte de... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

BGH sieht keine Aussicht auf Erfolg Der Antrag auf Bewilligung von PKH wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO. Die Zulassung der Revision kommt nur in Betracht, wenn die Rechtsfrage, wegen der die Zulassung erfolgen soll, entscheidungserheblich ist (BGH NJW 2003, 1125, 1126). Daran fehlt es h...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Aufrechnung Verbindli... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Steht einer GmbH bspw. anlässlich eines Gesellschafterbeschluss...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / 1. Verhältnis zum Zugewinnausgleich

Die Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen ist nicht dadurch eingeschränkt, dass noch ein Zugewinnausgleich durchzuführen ist, vielmehr sind, wie immer bei gegenseitigen Ansprüchen der Ehegatten, diese Ansprüche als Aktivum bzw. die Verbindlichkeiten als Passivum bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.[20] Häufig (aber eben nicht immer) spielt es kei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1.6 Anwendung des § 29 KStG – Einlagekto bei Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen

Tz. 141 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 29 Abs 5 KStG enthält einen dem § 27 Abs 7 KStG vergleichbaren Ges-Befehl und ordnet die sinngem Anwendung des § 29 KStG für Kö und Pers-Vereinigungen an, die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 9 und 10 EStG gewähren können. Fallen Stiftungen unter § 27 Abs 7 KStG muss auch der Anwendungsbereich des § 29 Abs 5 KStG für Stiftungen eröffnet se...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / III. Vermögensauseinandersetzung im Ganzen

Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung sind Steuerfragen grundsätzlich in zweierlei Hinsicht zu berücksichtigen. Einerseits ist zu berücksichtigen, wie steuerliche Belastungen im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten berücksichtigt und verteilt werden müssen und andererseits stellt sich die umgekehrte Frage der steuerlichen Behandlung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Stiftung zur Statusverbesserung im Teileinkünfteverfahren

Tz. 156 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Von Oerzen schildert hierzu folgendes Vorgehen: Gründung einer "Scheinauslandsstiftung" mit Verwaltungssitz im Inl (Stiftung ausl Rechts mit Ort der Geschäftsleitung im Inl). Übertragung von st-verstrickten Vermögen einer natürlichen Pers auf die Stiftung (insbes Anteile iSd § 17 EStG). Veräußerung der übertragenen WG unter dem Regime des KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.1.1 Grundsätze

Tz. 163 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Auflösung und Abwicklung der Kap-Ges, an der die einbringungsgeborenen Anteile bestehen, führt zum Untergang der stverstrickten Anteile und wird daher als "letztmöglicher" Entstrickungstatbestand in Bezug auf den Gegenstand der St-Verstrickung gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG normiert. IHd Differenz des gW des ausgekehrten Vermögens der au...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Letzte Maßnahmen des Betreuers

Rz. 143 Der Betreuer hat nach § 290 Abs. 3 FamFG seine Bestallungsurkunde an das Betreuungsgericht zurückzureichen. Das Ableben des Betreuten soll den Angehörigen und dem Betreuungsgericht mitgeteilt werden. Der Schlussbericht nebst Schlussabrechnung über das verwaltete Vermögen und die Abrechnung der restlichen Betreuervergütung ist an das Gericht einzureichen. Rz. 144 Zu berü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.4 Schätzung des gemeinen Werts

Tz. 188 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Liegt für die einbringungsgeborenen Anteile keine Börsennotierung vor (s Tz 187) und kann der Wert der Anteile auch nicht aus Verkäufen abgeleitet werden (s Tz 186ff), ist der gW nach Maßgabe der §§ 9 Abs 2, 11 Abs 2 BewG zu schätzen/ermitteln. Bewertungsstichtage vor dem 13.12.2006 (Inkrafttreten des SEStEG) Umstr ist, wie der gW für Entstri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Bürgerstiftung (und Kleinststiftungen)

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bürgerstiftungen zeichnen sich durch eine Vielzahl von Stiftern mit verhältnismäßig kleinen Zuwendungen aus. Eine Ausnahme zum Erfordernis der Vermögensausstattung besteht für Bürgerstiftungen nicht (s Weitemeyer, Mü-Kom, § 80 BGB Rn 172). Es wird jedoch in der Praxis von einzelnen Stiftungsaufsichtsbehörden zugestanden, dass die Stiftung ni...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / a) Realteilung

In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, in denen die Eheleute das gemeinsame Vermögen – vergleichbar einer Erbengemeinschaft – untereinander aufteilen. Beispiel: Die Eheleute M und F bauten während der Ehezeit gemeinsam ein Einfamilienhaus (aktueller Wert: 400.000 EUR); außerdem gründeten sie gemeinsam eine gewerblich tätige GbR (Buchwert 100.000 EUR/aktueller Wert 400.000 ...mehr

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ZErb 06/2024, Ungeahnte Rechtswahlmöglichkeiten und andere Optionen …

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12.10.2023 (C-21/22, FamRZ 2024, 221) betrifft zunächst einen scheinbar vom deutschen Rechtskreis geografisch weit entfernt liegenden Fall. Die Europäische Erbrechtsverordnung, die für alle Sterbefälle ab 17.8.2015 gilt, ließ zu diesem Datum bereits bestehende Staatsverträge der Vertragsstaaten ausschließlich mit sog. "Drit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Ende

Tz. 35 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die KStPflicht einer rechtsfähigen Stiftung endet mit Einstellung der Zweckerfüllung und Auskehrung des Vermögens an die Anfallsberechtigten (s Tz 9 und s § 1 KStG Tz 112ff). Die grenzüberschreitende Verlegung des Verwaltungssitzes einer Stiftung führt nicht zum Ende der StPflicht, da es sich weiterhin um eine nach inl Recht gegründete Stiftu...mehr

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ZErb 06/2024, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1 begehrt die Erteilung eines Alleinerbscheins und wendet sich gegen die Erteilung eines von den Beteiligten zu 2 und 3 beantragten und diese sowie die Beteiligte zu 1 als Erben zu jeweils 1/3 ausweisenden Erbscheins. Die Erblasserin ist kinderlos. Ihr Ehemann ist am 20.10.2008 vorverstorben. Die Beteiligte zu 3 ist ihre Schwester. Die Beteiligten zu 1 und...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / a) Ungeeignete Personen

Rz. 56 Der Bevollmächtigte muss als solcher geeignet sein, den Vollmachtgeber zu vertreten. Denn nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist die Betreuung nur dann subsidiär, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können. Ist der Bevollmächtigte zu einer Regelung der Angelegenheiten ungeeignet, kann eine Betreuung aus diesem Grund erforderlic...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Unverzüglich vorzunehmende Handlungen

Rz. 81 Zunächst ist der Umfang und Bestand des zu verwaltenden Vermögens festzustellen. Hilfreich sind hierzu Kontoauszüge, Sparbücher und etwaige Steuerbelege des Betroffenen. Eine erste Kontaktaufnahme mit den kontoführenden Banken des Betroffenen sollte unter allen Umständen die Abfrage nach dem Kontostand zum Stichtag (Tag der Betreuungsübernahme) beinhalten. Daueraufträg...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / V. Rechtsgeschäftliche Beschränkung

Rz. 319 Da ein Kontrollbetreuer nur bei konkretem Anlass zu bestellen ist, kann zusätzlich eine rechtsgeschäftliche Beschränkung sinnvoll sein. Zum einen bietet sich, wie bereits ausgeführt, an, besondere Vorstellungen des Vollmachtgebers durch verbindliche Weisungen in das der Vollmacht zugrunde liegende Grundverhältnis aufzunehmen. Rz. 320 Zusätzlich kann eine Beschränkung ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 6. Mittellose Betreute

Rz. 43 Da die Inanspruchnahme des Betreuten gem. § 16 Abs. 1 VBVG auf dessen einzusetzende Mittel nach § 1880 BGB beschränkt ist, steht dem Betreuer der Vergütungsanspruch neben dem mittellosen Betreuten auch gegen die Staatskasse zu. Bei Mittellosigkeit des Betreuten i.S.d. § 1880 BGB kann der Betreuer die ihm nach § 1875 Abs. 2 BGB i.V.m. dem VBVG zustehende Vergütung somi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand

Rn. 250 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Grundkonstellation der "Back-to-back-Finanzierung" in S 1 des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst c EStG geht von einem "Dritten" – etwa einem Kreditinstitut – aus, der die zu besteuernden KapErtr schuldet (ausführlich Behrens/Renner, BB 2008, 2319, 2322; Schulz/Vogt, DStR 2008, 2189, 2194). Der von der Versagung des AbgSt-Satzes nach § 32d Abs 1 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Sonstige steuerliche Auswirkungen der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

Tz. 62a Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Veräußerung einbringungsgeborener Anteile hat keine nachträglichen Folgen für die Beurteilung der Sacheinlage, die zur Entstehung der Anteile iSd § 21 UmwStG geführt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Veräußerung alsbald nach der Einbringung erfolgt. Genauso wie die Sacheinlagevorschriften keine Behaltefrist für die übernehmende Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.5 Ausschluss des Besteuerungsrechts durch den Rechtsnachfolger

Tz. 161 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Aus § 21 Abs 1 S 1 UmwStG folgt, dass bei einem unentgeltlichen Erwerb der Anteile die Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift auch durch den Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger erfüllt werden können (s Tz 31). Dies muss für die Ersatztatbestände des § 21 Abs 2 UmwStG, der insoweit auf die Rechtsfolgen des § 21 Abs 1 UmwStG verweist, ents...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Die Gegenbetreuung gemäß §§ 1792, 1799 BGB a.F.

Rz. 50 Neben dem Betreuer konnte vom Betreuungsgericht auch ein Gegenbetreuer bestellt werden (§§ 1908i Abs. 1, 1792, 1799 BGB a.F.). Diese Art der Betreuung wurde insbesondere bei großem Vermögen des Betroffenen vorgenommen. Bestehende Gegenbetreuungen wurden zum 1.1.2023 wirkungslos (Art. 229 § 54 Abs. 2 EGBGB).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Widerlegbarkeit der Vermutung der Haushaltsgemeinschaft (§ 24b Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 154 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die aufgrund der Meldung der anderen Person in der Wohnung des StPfl bestehende gesetzliche Vermutung der Haushaltsgemeinschaft ist nur in bestimmten Fällen widerlegbar, in anderen Fällen handelt es sich dagegen um eine nicht widerlegbare gesetzliche Vermutung. Bei eheähnlichen und lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften (ausführlich da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesetzlicher Kindesunterhalt (§ 76 S 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Kindergeld kann nach § 76 S 1 EStG nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden. Diese bestehen nach § 1601 BGB unter Verwandten in gerader Linie, also für das leibliche Kind (s für das nichteheliche Kind § 1615a BGB) gegenüber seinen Eltern, für das Enkelkind gegenüber seinen Großeltern und für das angenommene (A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.7 Leistungen einer ausländischen Stiftung

Tz. 210 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Auch Leistungen einer ausl Stiftung, die weder Ort noch Sitz im Inl hat, werden von § 20 Abs 1 Nr 9 EStG erfasst. Hierfür wurde mit § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 EStG für VZ ab 2011 ein eigener ESt-Tatbestand geschaffen. Die Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 EStG ist zwingend mit der Anwendung des § 15 AStG abzustimmen. Die Anwendung des § 20 Abs 1 N...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 6. Schenkungsvollzug zu Lasten des Nachlasses durch Vollmacht

Rz. 110 Zur Regelung von Schenkungen im Rahmen der Vollmachtserteilung wählt der Vollmachtgeber üblicherweise zwischen folgenden Gestaltungsmöglichkeiten: (1) vollständiges Schenkungsverbot; (2) Möglichkeit der uneingeschränkten Schenkung; (3) Möglichkeit der Schenkung mit einer Beschränkung. Im letzteren Fall darf der Bevollmächtigte zwar eine Schenkung an sich oder Dritte d...mehr