Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Auslegungsregel des § 2269 BGB

Rz. 68 Der Auslegungsregel des § 2269 BGB liegt der in der Praxis häufig vorkommende Sachverhalt zugrunde, dass Ehegatten den Überlebenden von ihnen vermögensmäßig absichern und erst nach dessen Tod ihr gemeinsames Vermögen den gemeinschaftlichen Kindern zukommen lassen wollen. Rechtstechnisch wäre dieses Ergebnismehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 124 Im Januar 2021 verstarb in Traunstein eine Amerikanerin unter Hinterlassung von unbeweglichem Vermögen in Deutschland. In einem privatschriftlichen Testament aus dem Jahr 1997 hatte sie ihren Ehemann, der nunmehr in Deutschland lebt, zum alleinigen Erben eingesetzt. Ihr letzter gewöhnlicher Aufenthalt war in Los Angeles. Das IPR Kaliforniens sieht vor, dass beweglich...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ii) Berührungspunkte mit Herausgabeansprüchen nach § 2287 BGB

Rz. 179 Für bereicherungsrechtliche Ansprüche eines Erbvertrags-Erben gem. § 2287 BGB – bzw. analog eines in einem gemeinschaftlichen Testament bindend eingesetzten Erben – gegen einen Beschenkten muss auch eine objektive Beeinträchtigung des Vertragserben zu bejahen sein. Sie ist u.a. zu verneinen bei einer zu Lasten des beschenkten vertraglichen Mit-Schlusserben vom Erblas...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 436 Die Wiederverheiratungsklausel[530] soll in der Regel dem Schutz der Schlusserben vor einer zusätzlichen Schmälerung des Nachlasses durch Hinzutreten weiterer pflichtteilsberechtigter Ehegatten dienen. Das, was die Ehegatten den Schlusserben, meistens den eigenen Kindern, zugedacht haben, soll ihnen auch letztlich zukommen. Rz. 437 Im Wesentlichen haben sich drei Vari...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Drei Interessengruppen

Rz. 3 Dabei sind die widerstreitenden Interessen von drei Gruppen zu regeln: (1) Die Gläubiger des Erblassers haben ein Interesse daran, dass ihnen der aktive Nachlass als Haftungsgrundlage weiterhin zur Verfügung steht und nicht etwa Gläubiger des Erben darauf zugreifen. (2) Die Gläubiger des Erben sind daran interessiert, dass ihnen das bisherige aktive Vermögen des Erben al...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 6. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übernahme nicht gedeckter Heimkosten ohne Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages

Rz. 19 Muster 26.6: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übernahme nicht gedeckter Heimkosten ohne Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages Muster 26.6: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übernahme nicht gedeckter Heimkosten ohne Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages An das Sozialgericht _________________________ Antrag ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 11. Familienrechtliche Anordnungen

Rz. 307 Nach § 1626 Abs. 1 BGB stehen das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge für das eheliche Kind beiden Eltern zu. Daraus folgt gem. § 1629 Abs. 1 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen. Nach dem Tod eines Elternteils steht die elterliche Sorge dem Überlebenden allein zu. Bei Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, steht...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Muster: Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft und Zahlung gegen den Erben bei amerikanischer Staatsangehörigkeit der Erblasserin

Rz. 125 Muster 24.7: Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft und Zahlung gegen den Erben bei amerikanischer Staatsangehörigkeit der Erblasserin Muster 24.7: Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft und Zahlung gegen den Erben bei amerikanischer Staatsangehörigkeit der Erblasserin An das Landgericht Traunstein Herzog-Otto-Str. 1 83278 Traunstein Kla...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Vermögensrechtliche Zustimmungserfordernisse unter eingetragenen Lebenspartnern

Rz. 275 Nach § 8 Abs. 2 LPartG, § 1365 Abs. 1 BGB kann sich ein Lebenspartner nur mit Zustimmung des anderen Lebenspartners verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen oder über sein wesentliches Vermögen zu verfügen. Das bedeutet für den Erbteilungsvertrag: Wenn der Erbteil des Lebenspartners sein ganzes oder wesentliches Vermögen darstellt, ist die Zustimmung des anderen erf...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / e) Zuführung von Mitteln zum Stiftungsvermögen

Rz. 112 § 62 Abs. 3 AO enthält eine abschließende Aufzählung von Mittelzuführungen zum Vermögen einer gemeinnützigen Körperschaft, die nicht dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen. Dazu zählen insb. auch Zuwendungen von Todes wegen an die Körperschaft, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körperschaft vorgeschrieben hat (§ 62 Abs. 3...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / gg) Reichweite des anzuwendenden Rechts

Rz. 137 Artikel 27 EuGüVO Reichweite des anzuwendenden Rechts Das nach dieser Verordnung auf den ehelichen Güterstand anzuwendende Recht regelt unter anderemmehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VIII. Muster: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG)

Rz. 236 Muster 16.8: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) Muster 16.8: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) § 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr _________________________ § 2 Zweck der Stiftungmehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeines

Rz. 81 Die Überleitung von Ansprüchen nach dem SGB XII ist brisant und kann sich bei der Gestaltung von Übergabeverträgen als "Beraterfalle" entpuppen. Der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe, § 2 Abs. 1 SGB XII,[196] sollte im Hinblick auf §§ 93, 94 SGB XII stets im Auge behalten werden. Überleitungsfähig (innerhalb der Zehnjahresfrist des § 529 Abs. 1 BGB) ist insbesond...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / b) Nachlassspaltung

Rz. 120 Kommt es zu einer Nachlassspaltung, z.B. weil die ausländische Rechtsordnung das bewegliche Vermögen dem Recht des letzten Domizils und das unbewegliche Vermögen dem Recht des Belegenheitsstaates (lex rei sitae) unterwirft, sind Teilnachlässe nach der entsprechenden Rechtsordnung zu bilden. Zwei Grundkonstellationen sind problematisch:[160] aa) Kumulierung von Erb- un...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Fall

Rz. 124 Erblasser E ist am 16.2.1988 gestorben. Er war zweimal verheiratet und hinterlässt den Sohn S aus erster Ehe und die Witwe W, mit der er in zweiter Ehe seit 29.12.1966 verheiratet war. In dieser Ehe bestand der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Aufgrund Erbvertrags des E mit seiner ersten Ehefrau vom 27.12.1965 wurde der Sohn S Alleinerbe des E. Der Erb...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (2) Nachlassspaltung

Rz. 16 Lagen die Voraussetzungen für eine zulässige Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. vor, so konnte dies zu einer Nachlassspaltung führen, soweit der Erblasser im Übrigen nicht nach deutschem Recht beerbt wurde, z.B. weil Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. in ein fremdes Recht verwies und dieses die Verweisung annahm oder auf das Recht eines dritten Staates weiterverwies. Ent...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 9. Mögliche Änderungen

Rz. 66 Im Rahmen einer letztwilligen Verfügung sollten Vorkehrungen in Bezug auf künftig möglicherweise eintretende Umstände getroffen werden. Beispielsweise sollte der überlebende Ehegatte auf Änderungen in Bezug auf die bedachte Person reagieren können (z.B. Abänderungsmöglichkeit, weil die bedachte Person in Vermögensverfall gerät). Es sollte entsprechend den Wünschen des...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / d) Doppelte Vermutung in § 1629a Abs. 4 BGB

Rz. 190 Das Sonderkündigungsrecht steht im Zusammenhang mit der Beweislastverteilung, die in § 1629a Abs. 4 S. 1 BGB aufgenommen wurde. Diese Vorschrift enthält zwei widerlegliche Vermutungen zugunsten der Gläubiger: Rz. 191 (1) Verlangt der volljährig Gewordene nicht die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nach § 2042 Abs. 1 BGB, kündigt er eine Beteiligung an einer Per...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / n) Auslegungs-(Erfahrungs-)Satz beim Typus Berliner Testament

Rz. 73 Indem ein Ehegatte den anderen Ehegatten zum Alleinerben einsetzt, übergeht und enterbt er seine eigenen Kinder, denn seine eigene Schlusserbeinsetzung der Kinder wird im Fall seines Vorversterbens gegenstandslos. Es liegt nahe, dass er die Enterbung seiner Kinder für den ersten Todesfall in einer Wechselwirkung dazu sieht, dass nicht nur er selbst (was im Falle seine...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / aa) Schutz des Minderjährigen

Rz. 193 Im Gesetzgebungsverfahren wurde bereits erkannt, dass es dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen bzw. dem volljährig Gewordenen selbst zu empfehlen ist, ein Inventar über das Vermögen des Minderjährigen zum Stichtag seiner Volljährigkeit zu errichten, um die Vermutungen des § 1629a Abs. 4 BGB widerlegen zu können.[221] Für den Fall des Erwerbs von Todes wegen s...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Gestaltung der Wiederverheiratungsklausel bei der Einheitslösung

Rz. 440 Im Falle des Todes des Erstversterbenden verschmilzt bei der Einheitslösung das Vermögen des Überlebenden mit dem Vermögen des Erstversterbenden zu einer Vermögensmasse. Es bestehen u.a. folgende Möglichkeiten, für den Fall der Wiederverheiratung Vorsorge zu treffen: aa) Vor- und Nacherbenregelung Rz. 441 Wird lediglich formuliert, dass im Falle der Wiederverheiratung d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 206 & Ehegattenzustimmung (siehe auch Rdn 250) Gemäß § 1365 BGB empfiehlt sich generell, die Zustimmung des Ehegatten im Übergabevertrag vorzusehen. Die Zustimmung kann auch gem. § 1375 Abs. 2 S. 3 BGB von Bedeutung sein. Rz. 207 & Auflassungsvormerkung Bei Übergabeverträgen ist zwar auf die Möglichkeit einer Auflassungsvormerkung für den Übernehmer hinzuweisen. In aller Re...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / 1. Voraussetzungen

Beratungshilfe sollen nur diejenigen erhalten, bei denen sowohl die wirtschaftlichen, als auch die objektiven Voraussetzungen gegeben sind. Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG wird Beratungshilfe dann gewährt, wenn der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. § 1 Abs. 2 BerHG verweist hierbei auf die B...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einführung

Rz. 68 Bei der Errichtung eines Testaments sind neben den materiellen Gestaltungsmöglichkeiten eine Reihe objektiver und subjektiver Kriterien zu beachten. So ist bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung zu bedenken, dass die getroffene Regelung möglicherweise erst Jahre später oder gar Jahrzehnte nach ihrer Errichtung zum Tragen kommt. Das heißt, dass der Berater be...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einheitslösung

Rz. 411 Bei der Vollerbenlösung setzen die Ehegatten sich für den ersten Todesfall gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Dies hat zur Folge, dass das Vermögen des Erstversterbenden in das Vermögen des Überlebenden übergeht und zu einer einheitlichen Vermögensmasse führt. In der Verfügung für den zweiten Todesfall sollte dann bestimmt werden, was nach dem Tod des Überleben...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / f) Übergangszeit zwischen Erbfall und Amtsantritt

Rz. 340 Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt gem. § 2202 Abs. 1 BGB mit der Erklärung der Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht. Somit entsteht zwischen dem Tod des Erblassers und dem Beginn der Testamentsvollstreckung eine zeitliche Lücke. Diese kann durch die Erteilung einer transmortalen Vollmacht an den zukünftigen Testamentsvollstrecker geschlossen werd...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Haftungsbeschränkung – § 1629a Abs. 1 BGB

Rz. 447 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern (oder sonstige vertretungsberechtigte Personen wie bspw. Mitgesellschafter, Prokuristen und Testamentsvollstrecker) ihm gegenüber bei Ausübung der Vertretungsmacht begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der Mi...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (2) Rechtswahl, Art. 22 EuErbVO

Rz. 43 Anders als nach früherem deutschem Recht wird dem Erblasser gestattet, das für die Rechtsnachfolge von Todes wegen maßgebende Recht in den Grenzen des Art. 22 EuErbVO zu wählen. Die wirksame Rechtswahl verdrängt Art. 21 EuErbVO. Hierbei handelt es sich um eine Sachnormverweisung, wie sich aus Art. 34 Abs. 2 EuErbVO ergibt.[60] Rz. 44 Mit der Anknüpfung an den letzten g...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / cc) Trennungslösung (Vor- und Nacherbschaft)

Rz. 71 Die Begriffe "Vorerbe" und "Nacherbe" in einem privatschriftlichen Testament lassen u.U. trotzdem eine Auslegung für Vollerbschaft und Schlusserbenstellung zu.[96] Setzen sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben ein und bestimmen zugleich, dass Nacherben nach dem Tod des Letztversterbenden ihre Kinder sein sollen, ist von der Anordnung...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Erwerb von Todes wegen durch den Schuldner

Rz. 672 Unter einem anderen Gesichtspunkt ist jedoch in Bezug auf das Erbrecht des Insolvenzschuldners die Restschuldbefreiung von Bedeutung: Um die Restschuldbefreiung erreichen zu können, muss der Schuldner einen entsprechenden Antrag stellen (§ 287 Abs. 1 InsO), dem er eine Erklärung beizufügen hat, dass er seine pfändbaren Forderungen für die Zeit von sieben Jahren nach d...mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / III. Lösungsansätze

Die Lösung kann nur mit dem Sinn und der Zielsetzung des BerHG erreicht werden. Ausgehend von der eingangs geschilderten Konzeption als "Rettungsanker", stellt Beratungshilfe ein Sonderopfer und ein Sonderrechtsgebiet eigener Art dar. Ob danach die Durchführungsverordnung zu § 90 SGB XII Anwendung finden muss, oder ob diese allenfalls ein Orientierungspunkt bildet, lässt sic...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Erbenstellung

Rz. 184 Eine Stiftung tritt als Erbin, ggf. gemeinsam mit weiteren (Mit-)Erben (Erbengemeinschaft), die Gesamtrechtsnachfolge nach dem Erblasser an und haftet damit auch für etwaige Verbindlichkeiten. Rz. 185 Hinweis Die Stiftung kann als Mitglied einer etwaigen Erbengemeinschaft deren Auflösung fordern (§ 2042 BGB). Um unsinnige Auseinandersetzungen und Streitereien zu verme...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / I. Testamentsgestaltung als Teil des "Estate-Planning"

Rz. 1 Laut volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung lag das Nettovermögen der privaten Haushalte im Jahre 2015 bei 11,2 Bill. EUR.[1] Jedes Jahr wird ein Teil dieses Vermögens unter Lebenden übertragen bzw. an die nächste Generation vererbt. Aufgrund von Berechnungen wurde festgestellt, dass jährlich zwischen 200 und 300 Mrd. EUR vererbt oder verschenkt werden,[2] zwischen 2015 ...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / cc) Subjektives Tatbestandsmerkmal

Rz. 37 Der Tatbestand des § 1365 BGB wird durch die Rechtsprechung und die herrschende Meinung in der Literatur um ein ungeschriebenes subjektives Tatbestandsmerkmal ergänzt. Die Norm ist nur dann anzuwenden, wenn der Erwerber positive Kenntnis davon hat, dass es sich bei dem Vertragsgegenstand um das gesamte Vermögen des Vertragspartners handelt, oder zumindest die Umstände...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Trennungslösung

Rz. 417 Bei der Trennungslösung wird der überlebende Ehegatte hingegen (meist befreiter) Vorerbe und die Abkömmlinge der Ehegatten (oder Dritte) werden als Nacherben eingesetzt (vgl. Muster zum Ehegattentestament "Trennungslösung" Rdn 489). Es kommt hier nicht wie bei der Einheitslösung zu einer Verschmelzung beider Vermögensmassen.[509] Der Überlebende erhält das Vermögen d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / e) Ausstattung

Rz. 41 Bei der Ausstattung gem. § 1624 BGB handelt es sich um eine objektiv unentgeltliche Zuwendung. Eine Schenkung wird jedoch nur dann angenommen, wenn sie aufgrund der Vermögensverhältnisse des Vaters oder der Mutter ein entsprechendes Maß übersteigt (Übermaßausstattung). Sie dient zum einen der Existenzgründung, aber auch der Existenzsicherung der Abkömmlinge. Weiterhin...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 5. Rechtsgeschäftliche Beschränkung

Rz. 138 Da ein Kontrollbetreuer nur bei konkretem Anlass zu bestellen ist, kann zusätzlich eine rechtsgeschäftliche Beschränkung sinnvoll sein. Zum einen bietet es sich an, besondere Vorstellungen des Vollmachtgebers durch verbindliche Weisungen in das der Vollmacht zugrunde liegende Grundverhältnis aufzunehmen (siehe dazu Rdn 116 ff.). Rz. 139 Zusätzlich kann eine Beschränku...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Gemeinschaftliches Testament oder Einzeltestament

Rz. 103 Bei Ehegatten stellt sich grundsätzlich die Frage, ob ein gemeinschaftliches Testament oder ein Einzeltestament errichtet werden soll. Hierbei sind nicht nur materielle Dinge, sondern auch die persönlichen Verhältnisse der Mandanten zu berücksichtigen. Rz. 104 Gründe, die für ein Einzeltestament sprechen, sind z.B.:mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Ausstattung mit Privatvermögen

Der Stifter kann sein Vermögen weitgehend ertragsteuerfrei auf die Stiftung übertragen. Die Zuwendung von Privatvermögen an die Stiftung anlässlich ihrer Errichtung führt jedenfalls zu keiner steuerpflichtigen Gewinnrealisierung beim Stifter. Dies gilt selbst dann, wenn der Stifter steuerverstricktes Privatvermögen überträgt, wie z.B. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 10 Ob der Erblasser eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet hat, muss durch Auslegung der letztwilligen Verfügung unter Heranziehung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze ermittelt werden. Dabei kommt dem Wortlaut keine entscheidende Bedeutung zu.[8] Die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft setzt nicht voraus, dass der Erblasser diese Begriffe verwendet hat.[9] Auch in dem...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / b) Haftungsbeschränkung, § 1629a Abs. 1 BGB

Rz. 187 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern ihm gegenüber bei Ausübung der gesetzlichen Vertretung begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der Minderjährigkeit eingetretenen Erwerb von Todes wegen begründet wurden, auf den Bestand desjenigen Vermögens zu...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / b) Gesamthandsgemeinschaft

Rz. 7 Während die Bruchteilsgemeinschaft an einzelnen Rechten besteht, hat die Gesamthandsgemeinschaft ein Vermögen zur Verwaltung und/oder Aufteilung zum Gegenstand. Der zentrale Unterschied zur Bruchteilsgemeinschaft besteht darin, dass die Rechtszuständigkeit bei der Gesamthand ungeteilt, bei der Bruchteilsgemeinschaft aber geteilt ist.[15] Der Anteil des Gesamthänders ist...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / VI. Muster

Rz. 245 Sachverhalt (Ausgangspunkt)[194] Erblasser E ist verstorben. Er hinterlässt ein mit seiner Ehefrau F errichtetes privatschriftliches Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Erben und ihre beiden Kinder S und T zu Schlusserben eingesetzt haben. Das Vermögen der Eheleute bestand beim Tod des E und besteht auch heute noch aus dem geme...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Gesamthandsgemeinschaft

Rz. 9 Während die Bruchteilsgemeinschaft an einzelnen Rechten besteht, hat die Gesamthandsgemeinschaft ein Vermögen zur Verwaltung und/oder Aufteilung zum Gegenstand. Der zentrale Unterschied zur Bruchteilsgemeinschaft besteht darin, dass die Rechtszuständigkeit bei der Gesamthand ungeteilt, bei der Bruchteilsgemeinschaft aber geteilt ist.[9] Der Anteil des Gesamthänders ist ...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich)

Rz. 234 Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Satzung der Stiftung _________________________ – gemeinnützige Stiftung für _________________________ – mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ (In der Präambel können z.B...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / c) Sonderstatut

Rz. 11 Noch komplizierter war die Angelegenheit, wenn sich Nachlassgegenstände in einem anderen Staat befinden und sie nach dem Recht dieses Staates besonderen Vorschriften unterliegen, Art. 3a Abs. 2 EGBGB a.F. Art. 3a EGBGB a.F. Sachnormverweisung; Einzelstatut ... (2) Soweit Verweisungen im Dritten und Vierten Abschnitt das Vermögen einer Person dem Recht eines Staates unte...mehr