Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (2) Ausschluss von Wertsteigerungen des Anfangsvermögens

Rz. 175 Muster 3.25: Ausschluss von Wertsteigerungen des Anfangsvermögens Muster 3.25: Ausschluss von Wertsteigerungen des Anfangsvermögens Den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wollen wir für unsere künftige Ehe ausdrücklich aufrechterhalten, ihn allerdings wie folgt modifizieren: Sämtliche Vermögenswerte, die ein jeder Ehegatte in der Vergangenheit oder zukünf...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 94 Auch wenn Eheleute grundsätzlich der Auffassung sind, dass sie sich während ihrer Ehe nicht gegenseitig zu Vermögen verhelfen wollen und die Ehe für sie keinen vermögensrechtlichen Versorgungscharakter trägt, gibt es doch Lebenssituationen, die zu einer veränderten Ehesituation führen. Rz. 95 So kann die Geburt eines Kindes dazu führen, dass ein Ehepartner, regelmäßig ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Beschaffung von Informationen und Unterlagen; Ermittlung von Aufklärungsbedarf

Rz. 20 F muss Belege über den Stand ihres Barvermögens bei Eheschließung und über den Betrag der Heiratserstattung beschaffen.[32] Es müssen u.U. Feststellungen zum Wert des von den Eltern übertragenen Grundbesitzes und zu dem aktuellen Wert des bebauten Grundstücks[33] getroffen werden (ggf. Richtpreiskarte des zuständigen Katasteramtes). F muss ermitteln, ob und inwieweit ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 108 (…) dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, hilfsweise nach mündlicher Verhandlung aufzugeben, an die Antragstellerin einen zum 3. eines jeden Monats im Voraus fälligen Gesamtunterhalt in Höhe von (…) EUR (davon ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / B. Vereinbarungen zu Beginn der Ehe (vorsorgende Eheverträge)

Rz. 49 Eheverträge, die vor Eingehung der Ehe oder während schon bestehender Ehe für die Ehezeit geschlossen werden, stellen eine "vorsorgende Regelung des Gesamtbereichs der ehelichen Lebensgemeinschaft … mit dem Ziel (dar), in Ausübung der gesetzlichen Dispositionsbefugnisse für die beteiligten Eheleute (Verlobte) eine sachgerechte individuelle Eheordnung zu gestalten".[63...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Auskunftsbegehren und Verzug des Unterhaltsschuldners

Rz. 123 Neben den tatbestandlichen Voraussetzungen zur Zahlung von Trennungsunterhalt muss der Unterhaltsgläubiger dazu auffordern, Trennungsunterhalt zu zahlen. Erst ab dem ersten desjenigen Monats, in welchem dem Verpflichteten die Aufforderung zur Zahlung zugeht, ist er zur Befriedigung der Unterhaltsansprüche verpflichtet. Wer den anderen nicht zur Zahlung auffordert, gi...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (1) Motivation

Rz. 174 Geht es nicht um Betriebsvermögen, sondern darum, dass ein Ehepartner erhebliches Vermögen bei Eheschließung bereits geerbt hat oder er mit hoher Wahrscheinlichkeit erben wird, besteht ein Interesse daran, solches Vermögen in seiner Wertsteigerung aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen. Beispiel Die Ehefrau erbt Ackerland zur Größe von 20.000 m2, das im Laufe der Eh...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / e) Sonderfall Umzugskosten

Rz. 286 Sonderbedarf ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen auszugleichen sein, vor allem, wenn der Unterhaltsbedarf bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen konkret bemessen wird. Rz. 287 Bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche nach Quoten wird bereits eine angemessene Aufteilung nach dem Halbteilungsprinzip vorgenommen. Deshalb kann der Unterhaltsverpflichtete nicht noc...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Einbeziehung privater Lebensversicherungen und von Anrechten der betrieblichen Altersversorgung/Kapitalwahlrecht

Rz. 92 Nach der Definition des § 2 VersAusglG gehören private Lebensversicherungen, die der Absicherung im Alter oder bei Invalidität dienen und auf eine Rente gerichtet sind, in den Versorgungsausgleich, auch wenn ein sogenanntes Kapitalwahlrecht vereinbart worden ist. Der BGH hat allerdings seine (umstrittene) Rspr. zu früherem Recht auf das neue Recht ausgedehnt, wonach d...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Auskunftsanspruch zwischen Eltern und Kindern

Rz. 204 Ein Kind kann von demjenigen Auskunft über seine Einkünfte fordern, der ihm Barunterhalt schuldet. Das Kind muss mit Hilfe der Auskunft eine Einordnung in die Regelbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle vornehmen können. Damit wird dann die Höhe der Barunterhaltspflicht bestimmt. Die gilt nicht nur "im Ausnahmefall",[211] sondern grundsätzlich auch dann, wenn feste Bed...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ii) Anrechenbarkeit von Vorausempfängen/Berücksichtigung unbenannter Zuwendungen

Rz. 51 Nach § 1380 BGB muss sich F auf eine in Betracht kommende Zugewinnausgleichsforderung anrechnen lassen, was ihr von M mit einer entsprechenden Anrechnungsbestimmung zugewandt worden ist oder was M an Zuwendungen an sie vorgenommen hat, die den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen. Als Zuwendungen i.S.d. § 1380 BGB sind nach der Rspr. des BGH auch die sog. unben...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / IV. Grundsicherung gemäß SGB XII

Rz. 1031 Personen ab Erreichen der Altersgrenze (siehe die Tabelle in § 41 Abs. 2 SGB XII) und voll erwerbsgeminderte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs (§ 41 Abs. 1 und 3 SGB XII), haben nach dem SGB XII (früher Grundsicherungsgesetz)[1191] einen eigenen Sozialleistungsanspruch, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen decken kö...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Gleichwertigkeit der Haushaltsführung

Rz. 67 Beide Eheleute haben nach § 1360 S. 1 BGB grundsätzlich gleichwertige Beiträge zum Familienunterhalt zu leisten. Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung gelten nach § 1360 S. 2 BGB als gleichwertig. Die gleichwertige Verpflichtung der Ehegatten, einerseits durch Arbeit und durch das eigene Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten (§ 1360 S. 1 BGB ), andererseits du...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zur Sorgeerklärung

Rz. 351 Eine solche Sorgeerklärung kann natürlich eingebettet werden in weitere Vereinbarungen betreffend das Kind, namentlich in Unterhaltsvereinbarungen. Die Kernformulierung zur gemeinsamen elterlichen Sorge lautet: Rz. 352 Muster 2.35: Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge Muster 2.35: Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge Wir erklären, dass wir die elterliche Sor...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / e) Nichterwerbsehe

Rz. 74 Sind beide Ehegatten nicht erwerbstätig, etwa weil sie über eigene sonstige Einkünfte verfügen, z.B. Renten, Ruhegehalt, Erträgnisse aus Vermögen etc., haben sie zum Familienunterhalt entsprechend ihrer Einkünfte beizutragen. An der Haushaltsführung haben sich jedoch beide in gleicher Weise, also mit hälftigem Anteil, zu beteiligen. Versorgt ganz oder überwiegend nur e...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 385 Die gemeinsame elterliche Sorge besteht unabhängig davon, ob Eheleute noch miteinander verheiratet sind oder nicht mehr und gemeinsam oder getrennt voneinander leben, es sei denn, abweichendes wird bei dem Familiengericht beantragt und durchgesetzt. Stirbt einer der (ehemaligen) Ehegatten, geht die alleinige elterliche Sorge auf den überlebenden Elternteil über, § 168...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / I. Abgrenzungsfragen

Rz. 1 Bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten aus Anlass der Ehescheidung ist zu unterscheiden zwischen solchen, die sich nach spezifisch eherechtlichen Bestimmungen vollziehen und denen, die nicht die Ehe voraussetzen, sondern notwendig werden, weil die Ehepartner in Vermögensgemeinschaften verbunden sind, die auch Unverheiratete eingehen können.[1]...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / VI. Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 142 Leistungsfähig nach § 1603 Abs. 1 BGB ist, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen im Stande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Gem. § 1603 Abs. 2 BGB müssen Eltern hierfür gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern alle verfügbaren Mittel einsetzen. Dasselbe gilt gem. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB fü...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / cc) Arrestanspruch und Arrestgrund

Rz. 114 Der nach § 920 ZPO vorgeschriebene Antrag muss den Arrestanspruch und Grund, nicht aber den Arrestgegenstand bezeichnen, es sei denn, dass hiermit ausdrücklich die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (z.B. Arrest bei belegener Sache, § 919 ZPO) begründet werden soll. Bei der Darlegung des Arrestanspruchs hat der Antragsteller den materiell-rechtlichen Zahlungsanspr...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / j) Berechnungsbeispiel Zugewinnausgleich mit Vereinbarung

Rz. 100 Die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist häufig mit dem Wunsch verbunden, eine vergleichsweise Regelung durch Aufrechnung/Aufteilung bestimmter Vermögenspositionen vorzunehmen, Dies kann beispielhaft wie folgt geschehen. Rechenbeispiel Sachverhalt: Die Eheleute Dörte und Martin B. wenden sich an Sie als Notar/Notarin und erklären: Wir sind seit 2005 miteinander verhei...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Sonderfall: Die Güterstandsschaukel

Rz. 121 Vereinbaren die Eheleute Gütertrennung und beenden damit den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, löst dies zwingend die gesetzlichen Zugewinnausgleichsansprüche nach § 1378 Abs. 3 S. 1 BGB aus.[179] Nach § 1408 BGB ist die Vereinbarung der Gütertrennung jederzeit möglich. Damit haben die Ehegatten die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 ErbStG geschaffen, so ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Rückabwicklung ehebedingter/unbenannter Zuwendungen

Rz. 129 Für die Behandlung von Zuwendungen zwischen den Ehegatten nach Scheitern der Ehe[191] hat die Rechtsprechung folgende Grundsätze entwickelt: Da Ehegatten wie andere Personen auch Rechtsgeschäfte miteinander abschließen können, aus denen sich Rückgewähransprüche ergeben können, ist vorrangig zu prüfen, ob sich Rückgewähransprüche aus einer Anwendbarkeit des Schenkungsr...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Grundlagen des Unterhaltsrechts

Rz. 38 Das Unterhaltsrecht ist geprägt von Strukturen und Grundsätzen, die bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit in bestimmten Lebenssituationen Unterhalt verlangt bzw. gezahlt werden muss, immer zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich: Allein die familiären Verhältnisse, wie die Ehe oder die Verwandtschaft in gerader Linie, begründen noch keine Unterhaltspflichten. ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Die Ausländerehe

Rz. 126 Bestehen Zweifel darüber, ob ausländisches Recht zur Anwendung kommt, wird der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies vermerken. Zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnung ist er allerdings nicht verpflichtet, § 17 Abs. 3 BeurkG.[104] Rz. 127 Hinweis Belehrt der Notar über den Inhalt einer ausländischen Rechtsordnung, muss die Belehrung richtig...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / IV. Die Bedürftigkeit des Kindes

Rz. 62 Unterhaltsbedürftig ist nur derjenige, der außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten, § 1602 Abs. 1 BGB. Dies ist der Fall, wenn ein Kind nicht über entsprechendes anrechenbares Vermögen verfügt und entweder 1. Das...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 5. Auskunft

Rz. 201 Nach § 1605 BGB besteht zwischen unterhaltsberechtigten und unterhaltsverpflichteten Verwandten die Verpflichtung zur Erteilung einer wechselseitigen Auskunft über Einkünfte und Vermögen. a) Auskunftsanspruch zwischen Eltern Rz. 202 Eltern schulden zusätzlich untereinander Auskunft, wenn ihre Haftungsanteile nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB festgestellt werden müssen. Die...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Vermögenssorge

Rz. 137 Muster 5.6: Antrag auf Übertragung der Vermögenssorge im Wege einstweiliger Anordnung Muster 5.6: Antrag auf Übertragung der Vermögenssorge im Wege einstweiliger Anordnung An das Amtsgericht – Familiengericht – In der Familiensache der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn __________...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zur Haftung der Großeltern

Rz. 206 Nach § 1606 Abs. 2 BGB haften unter den Abkömmlingen und unter den Verwandten der aufsteigenden Linien die näheren vor den entfernteren. Dies bedeutet, dass im Falle einer Haftung der Eltern eine Eintrittspflicht der Großeltern gerade nicht gegeben ist.[212] Rz. 207 Sollen Großeltern haften, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Großeltern haften nur dann, wenn ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / f) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 292 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[334] Hierfür ist eine gesonderte gesetzliche Regelung geschaffen worden. Eine Kostenvorschusspflicht besteht gegenüber nicht getrennt lebenden Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB und zwischen Lebenspartnern nach § 12 S. 2 LPartG. Getrenntlebende Ehegatten sind einander ebenfalls, und zwar "nach B...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Die Eigentumsvermutung, § 1362 BGB

Rz. 63 Zugunsten von Gläubigern eines Ehemannes oder einer Ehefrau wird gem. § 1362 BGB vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. Die Vorschrift dient dem Schutz des Gläubigers vor einer Verschleierung der Eigentumslage durch Zusammenwirken beider Ehegatten.[66] Rz. 64 Die Eigentumsvermutung betri...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Vereinbarung der Gütertrennung

Rz. 81 Mit der Vereinbarung der Gütertrennung können die folgenden Alternativen in den Ehevertrag eingearbeitet werden. Muster 7.12: Vereinbarung von Gütertrennung Muster 7.12: Vereinbarung von Gütertrennung wollen einen Ehevertrag errichten. Sie erklären bei gleichzeitiger Anwesenheit gemeinsam mündlich mit dem Ersuchen um Beurkundung was folgt: § 1 Aus...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Vorschusspflichten gegenüber Kindern

Rz. 63 Nach Vereinheitlichung der Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz, das Gesetz zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten und das Kindesunterhaltsgesetz sowie dem Wegfall aller unterhaltsrechtlichen Sondervorschriften für das nichteheliche Kind (§§ 1615b bis 1615k BGB a.F.) durch Verweis in § 1615a BGB auf die a...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Sonderfall: Die Güterstandsschaukel

Rz. 84 Vereinbaren die Eheleute Gütertrennung und beenden damit den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, löst dies zwingend die gesetzlichen Zugewinnausgleichsansprüche nach § 1378 Abs. 3 S. 1 BGB aus.[81] Rz. 85 Nach § 1408 BGB ist die Vereinbarung der Gütertrennung jederzeit möglich. Damit haben die Ehegatten die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 ErbStG geschaffen...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Gütertrennung

Rz. 111 Mit der Vereinbarung der Gütertrennung können die folgenden Alternativen in den Ehevertrag eingearbeitet werden.[164] Muster 3.7: Gütertrennung Muster 3.7: Gütertrennung Die Erschienenen wollen einen Ehevertrag errichten. Sie erklären bei gleichzeitiger Anwesenheit gemeinsam mündlich mit dem Ersuchen um Beurkundung was folgt: 1. Allgemeines Wir sind in beiderseits erster Eh...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Ausschluss des Zugewinns für den Fall der Scheidung

Rz. 90 Jüngere Eheleute verstehen die Ehe häufig nicht als Institution, mit deren Hilfe man sich gegenseitig zu Vermögen verhilft. Die Ehe trägt für solche Partner keinen Versorgungscharakter. Sind beide berufstätig und wollen es auch bleiben, wünschen sie zwar die Weitergabe ihres Vermögens im Falle funktionierender Ehe bis zum Tode, jedoch keine Teilungspflicht im Falle des...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / hh) Antrag auf Arrestanordnung

Rz. 125 Muster 5.5: Antrag auf Arrestanordnung Muster 5.5: Antrag auf Arrestanordnung An das Amtsgericht – Familiengericht – In der Familiensache der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – wegen Arrest hinsichtlich rückständigen und künftig fällig werdenden Unterha...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Mitarbeit im Betrieb und wegen besonderer Leistungen für einen bestimmten Vermögensgegenstand

Rz. 126 Nach §§ 1353, 1360 BGB sind die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft und dazu verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.[185] Der Ehegatte, dem die Haushaltsführung überlassen wird, erfüllt seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, i.d.R. durch die Führung des Haushaltes....mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 6. Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Unbilligkeit, § 27 VersAusglG

Rz. 89 Aus den Auskünften ergibt sich ein Ausgleichsanspruch des M in Höhe von monatlich 75 EUR. M hat neben seinen Erwerbseinkünften aber erhebliche Einkünfte aus ererbtem Immobilien- und Wertpapiervermögen, F ist demgegenüber nur auf ihre Erwerbseinkünfte und spätere Versorgungsansprüche angewiesen, hat kein Vermögen und keine Aussichten auf späteren Vermögenserwerb von To...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / I. Realsplitting

Rz. 1003 Unterhaltsleistungen sind für Gläubiger und Schuldner grds. steuerlich neutral (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG).[1144] Wenn Unterhalt für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gezahlt wird (nicht bei Kindesunterhalt), kann das jedoch zu Steuervorteilen führen. Denn der Schuldner kann Ehegattenunterhalt steuerlich geltend machenmehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Feststellungen zu Zuwendungen und überobligationsmäßigen Leistungen

Rz. 137 Es ist konkret zu ermitteln, in welchem Umfang der zuwendende Ehegatte Leistungen und Arbeitsleistungen erbracht hat, inwieweit diese noch den ehelichen Verpflichtungen aus der ehelichen Lebensgemeinschaft zugeordnet werden können und inwieweit sie darüber hinausgehen. Von besonderer Bedeutung ist schließlich die Frage, inwieweit diese zu dem Vermögenserwerb des ande...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Weitere Beispiele für einstweilige Anordnungen

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 166 Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinnsmehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Das Maß des zu gewährenden Unterhalts

Rz. 121 Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen, sog. angemessener Unterhalt, § 1610 Abs. 1 BGB. Hinsichtlich des Verhältnisses der Kinder zu den Eltern prägen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern die Lebensstellung des Kindes und bestimmen damit das Maß des diesem zustehenden Unterhalts i.S.v. § 1610 BGB.[119] Rz. ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / III. Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt

Rz. 264 Einigen sich Eheleute über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts, bedarf diese Vereinbarung keiner besonderen Form. Hierfür sind lediglich Angebot und Annahme erforderlich, §§ 145 ff. BGB.[198] Soll die Unterhaltsvereinbarung – wie ein gerichtlicher Beschluss – vollstreckbar sein, bedarf sie allerdings einer notariellen "Unterwerfungsklausel" zur Zwangsvollstreckung in...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes

Rz. 169 Schließlich ist die Einschränkung möglich, den Zugewinnausgleich ausschließlich für die Zeit ab der Geburt des gemeinschaftlichen Kindes durchzuführen.[245] In einem solchen Fall formuliert man wie folgt: Muster 3.22: Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes Muster 3.22: Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes Die Vereinbarung über den Ausschluss des Zugewinnausgleich...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Die Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes

Rz. 89 Die mit einer Gütertrennung verbundenen Nachteile und umfassenden Konsequenzen sind häufig unerwünscht. Die Gütertrennung nimmt zwar für sich den – nur scheinbaren – Vorteil der Klarheit und Einfachheit in Anspruch. Gleichzeitig führt er in vielen Fällen zu einer Benachteiligung eines Ehegatten. Namentlich die Kürzung der Erbansprüche durch Wegfall des Zugewinnausgleic...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / aa) Anwendungsbereich

Rz. 111 In Unterhaltsangelegenheiten entstünde dann, wenn Regelungen allein über den Erlass einer einstweiligen Anordnung möglich wären, eine Lücke, weil insoweit nur der laufende, fällige Unterhalt erfasst wird. Für aufgelaufene Unterhaltsrückstände wie auch für künftige, noch nicht fällige Unterhaltsbeträge bliebe ein nicht zu sichernder zeitlicher Bereich. Hier leisten die...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Das Grundrecht der elterlichen Sorge

Rz. 287 Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes legt fest, dass die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht ist. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG). Eltern, so führt es § 1626 Abs. 1 BGB aus, haben die Pflicht und das Recht, also die Verantwortung, für die Person und das Ve...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Nachehelicher Unterhalt

Rz. 431 Einigen sich die Parteien über die Höhe eines zu zahlenden nachehelichen Unterhalts, kann dies grundsätzlich ebenso mündlich wie schriftlich geschehen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 1585c BGB liegen vor. Ohne ein weiteres gerichtliches Verfahren wird diese Vereinbarung aber selbstverständlich nur bei notarieller "Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollst...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 32 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[62] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt ...mehr