Fachbeiträge & Kommentare zu Verschwiegenheitspflicht

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AGS 03/2021, Fragen aus der... / Antwort

Die Antwort: Für dieses Begehren gibt es keine Rechtsgrundlage. § 55 Abs. 5 S. 2 RVG spricht davon, dass angegeben werden muss, "ob und welche" Zuzahlungen der Pflichtverteidiger erhalten hat. Von wem die stammen, ist egal. Insoweit besteht keine Erklärungspflicht des Verteidigers.[20] Die Hintergründe von solchen Anfragen von Rechtspflegern versteht man nicht. M.E. sollte es...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Berufsrecht – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Dazu gehören auch die Hilfeleistungen in Steuerst...mehr

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AGS 02/2021, Auswechselung ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Nach dem Beschl. des BGH v. 26.2.2020 (StB 4/20, StraFo 2020, 199 = StRR 4/2020, 15 = RVGreport 2020, 239) innerhalb kurzer Zeit die nächste Entscheidung des BGH, die sich mit dem durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.1.2019 (BGBl I, 2128) eingefügten § 143 StPO, der die Auswechselung des Pflichtverteidigers regelt, befasst. Auch hi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Die Rolle des Betriebs... / 4 Optimaler Ablauf aus Betriebsarztsicht

Wenn ein Beschäftigter das Angebot, ein BEM-Verfahren durchzuführen, angenommen hat, sollte vor der Gesprächsrunde mit dem BEM-Team (Personalabteilung und Mitarbeiter sowie die zuständige Führungskraft und, wenn gewünscht, ein Betriebs-/Personalratsmitglied nach Wahl und eventuell weitere erforderliche Stellen) ein Termin mit dem Betriebsarzt stattfinden. Hier werden in eine...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Die Verschwiegenheitspflicht

Rz. 817 Die Pflicht des Geschäftsführers zur Verschwiegenheit über die der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Informationen folgt auch ohne vertragliche Regelung aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht.[1576] Daneben tritt der objektiv-rechtlich ausgestaltete Geschäftsgeheimnisschutz nach den §§ 4, 10 GeschGehG, der nach § 2 Nr. 3 GeschGehG als Adressaten auch den...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Verschwiegenheitspflicht/Wettbewerbsverbot

Rz. 745 Die Regelung über die Verschwiegenheitspflicht und das Wettbewerbsverbot enthalten keine Besonderheiten. Es wird daher auf die Ausführungen zu den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln zur Verschwiegenheitspflicht (siehe § 1a Rdn 1485 ff.) und zum Wettbewerbsverbot (siehe § 1a Rdn 1672 ff.) verwiesen.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Gegenstand der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 1489 Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich zunächst auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Darüber hinaus umfasst sie auch alle Vorgänge und Tatsachen, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekannt geworden sind und deren Geheimhaltung im Interesse des Arbeitgebers liegt, wie z.B. persönliche Umstände, Verhaltensweisen des Arbeitgebers (auch Gese...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

Rz. 1507 Bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht kann der Arbeitgeber zunächst Unterlassung verlangen. Bei der entsprechenden Unterlassungsklage muss die geheimzuhaltende Tatsache hinreichend genau bezeichnet werden.[3390] Im Antrag muss das Geheimnis genau bezeichnet werden.[3391] In aller Regel wird in einem derartigen Verfahren der Ausschluss der Öffentlichke...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Dauer der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 1500 Die Pflicht zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit besteht als vertragliche Nebenpflicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses.[3372] Sie beginnt grundsätzlich mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages und dauert jedenfalls bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.[3373] Bei einer tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirkt die ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / i) Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht

aa) Das vertragliche Wettbewerbsverbot Rz. 816 Auch wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht existiert, entspricht es allgemeiner Auffassung,[1562] dass der Geschäftsführer während des Bestehens seines Anstellungsverhältnisses vertragsrechtlich einem generellen Wettbewerbsverbot gegenüber der Gesellschaft unterliegt. Daneben begründet sich das Wettbewerbsverbot auch...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht

aa) Ohne vertragliche Regelung Rz. 1502 Die Verschwiegenheitspflicht endet mit dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich kann also der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das erworbene Wissen und seine Kenntnisse zu eigenem Nutzen verwenden.[3376] Daher verletzt ein Arbeitnehmer seine aus dem Arbeitsverhältnis nachwirkende Verschwiegenheit...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Erweiterung der Verschwiegenheitspflicht und Grenzen

Rz. 1496 Die Verschwiegenheitspflichten lassen sich grundsätzlich durch einvernehmliche Regelungen im Arbeitsvertrag erweitern. Hierfür gelten jedoch die allgemeinen Grenzen des § 307 BGB (AGB-Kontrolle) und der §§ 134 und 138 BGB.[3363] Die Erweiterung muss in jedem Fall von einem berechtigten wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers gedeckt sein.[3364] Über ein anzuerken...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Verschwiegenheitspflicht und Whistleblowing

Rz. 1513 Der Begriff des Whistleblowings beschreibt im weiteren Sinne das Szenario, in dem ein Arbeitnehmer auf Rechtsverstöße, Straftaten oder sonstige Missstände innerhalb des Unternehmens hinweist bzw. diese aufdeckt.[3395] Dies kann entweder nur gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb des Unternehmens erfolgen (internes Whistleblowing) und durchaus erwünscht sein. Nicht selt...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Gegenstand und Umfang der Verschwiegenheitspflicht

aa) Gegenstand der Verschwiegenheitspflicht Rz. 1489 Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich zunächst auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Darüber hinaus umfasst sie auch alle Vorgänge und Tatsachen, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekannt geworden sind und deren Geheimhaltung im Interesse des Arbeitgebers liegt, wie z.B. persönliche Umstände, V...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 102. Schweigepflicht

Rz. 1307 Erläuterungen zur Schweigepflichtklausel finden sich weiter unten unter dem Stichwort "Verschwiegenheit" (siehe Rdn 1485 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1485 Die Pflicht zur Verschwiegenheit ergibt sich in Arbeitsverhältnissen häufig aus arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, sog. Verschwiegenheitsklauseln. Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung ist ein Arbeitnehmer aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht (§ 242 BGB) bzw. Nebenpflichten grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, solange das Arbeitsve...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Ausdrückliche vertragliche Regelung

Rz. 1505 Eine nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht bezüglich sonstiger Tatsachen im Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers kann durch einzelvertragliche Regelung vereinbart werden.[3381] Allerdings ist ­Vorsicht geboten. Grundsätzlich kann zwar eine nachvertragliche Verschwiegenheitsvereinbarung ohne Karenzentschädigung wirksam vereinbart werden; denn die Pflicht, auc...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 1522 Der Vertragsgestaltung im Bereich der Verschwiegenheitspflichten war in der Vergangenheit nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden: Die üblichen Klauseln untersagten weitgehend die Weitergabe und/oder Verwertung von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen, dieser Begriff wurde durch umfangreiche des­kriptive Aufzählungen näher erläutert. Diese Art der Vertragsgestaltung ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Inhalt

Rz. 857 Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB.[1758] Im Synallagma stehen die Pflicht des Arbeitnehmers zur Unterlassung von Wettbewerb und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung einer Karenzentschädigung.[1759] Rz. 858 Kern der Vereinbarung ist das an den Arbeitnehmer gerichtete Verbot, nach Beend...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Ohne vertragliche Regelung

Rz. 1502 Die Verschwiegenheitspflicht endet mit dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich kann also der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das erworbene Wissen und seine Kenntnisse zu eigenem Nutzen verwenden.[3376] Daher verletzt ein Arbeitnehmer seine aus dem Arbeitsverhältnis nachwirkende Verschwiegenheitspflicht nicht, wenn er sein E...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Ergänzende Definition für vertrauliche Informationen

Rz. 1536 Nach dem oben Gesagten ist der Versuch, die gesetzliche Definition um weitere vertragliche Verschwiegenheitspflichten zu ergänzen, empfehlenswert. Für diese Informationen, die Gegenstand der zusätzlichen Verschwiegenheitspflicht sind, sollte eine Bezeichnung, die eine Verwechslung mit den gesetzlichen Begriffen vermeidet, verwendet werden. Empfehlenswert ist daher d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Besondere Personengruppen

Rz. 1519 Weitergehende Verschwiegenheitspflichten bestehen für Mitglieder der Geschäftsführung der GmbH (nach GmbHG), für den Vorstand einer Aktiengesellschaft und Mitglieder des Aufsichtsrates (u.a. §§ 93 Abs. 1 S. 3, 116, 395 AktG), sowie für Betriebsräte (§ 79 BetrVG). Der Verschwiegenheitspflicht unterliegen nach § 79 Abs. 1 BetrVG sämtliche Mitglieder des Betriebsrats, s...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Sonstige Tatsachen, die im Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers liegen

Rz. 1495 Die vertragliche Verschwiegenheitspflicht ist nicht ausschließlich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 GeschGehG beschränkt. Sie umfasst vielmehr auch sonstige Vorgänge und Tatsachen, an deren Geheimhaltung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat und die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekannt geworden sind, beispiels...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Rz. 1490 Das Geschäftsgeheimnis ist in § 2 Nr. 1 GeschGehG legal definiert. Im Wesentlichen erfordert es, dass Die De...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 457 Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Ist eine vertragliche Verpflichtung zum Schutz von vertraulichen Informationen auch unterhalb der Schwelle des Geschäftsgeheimnisses möglich?

Rz. 1527 Für vertrauliche Informationen, die die Voraussetzungen des Geschäftsgeheimnisses im Sinne des GeschGehG erfüllen, bietet die gesetzliche Regelung einen guten und umfassenden Schutz. Schwierigkeiten können sich allerdings ergeben für vertrauliche Informationen, die, gerade bei einem Fehlen von angemessenen Schutzmaßnahmen, die Voraussetzungen für den gesetzlichen Sc...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Muster

Rz. 1520 Die Rechtsprechung des BAG zwingt dazu, Verschwiegenheitsverpflichtungen auf den Einzelfall angepasst und einschränkend zu formulieren. Lediglich bei einer derartigen Vorgehensweise kann sichergestellt werden, dass eine entsprechende Klausel wirksam ist. Allerdings kann es aus taktischen Gründen ratsam sein, voraussichtlich unwirksame sogenannte "All-Klauseln" aufzu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Chefarzt-Dienstvertrag

Rz. 726 Muster 1b.27: Chefarzt-Dienstvertrag Muster 1b.27: Chefarzt-Dienstvertrag Chefarzt-Dienstvertrag zwischen dem _________________________ (Krankenhausträger), vertreten durch _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort) – im Folgenden: Krankenhausträger – und Frau/Herr Dr. med. ________________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 215 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele sowie weitere Formulierungsalternativen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 213 ff.). Rz. 216 Muster 1a.15: Arbeitsvertrag Muster 1a.15: Arbeitsvertragmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (8) Rückgabe von betrieblichen Dokumenten

Rz. 1541 Auch die klassische Regelung zur Rückgabe von Dokumenten dient letztlich dem Geheimnisschutz. Eine vertragliche Regelung ist aufgrund der Rechtsprechung, dass der Arbeitnehmer hinsichtlich betrieblicher Gegenstände ohnehin nur Besitzdiener ist und ohne Zurückbehaltungsrecht jederzeit zur Herausgabe verpflichtet, zwar streng genommen nicht erforderlich, zur Klarstell...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / mm) Stillschweigen

Rz. 438 Mitunter kann ein Bedürfnis dafür bestehen, den Inhalt des Aufhebungsvertrages geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für die Höhe der Abfindung. Für eine solche Verpflichtung bedarf es der ausdrücklichen Aufnahme einer entsprechenden Klausel. Wird gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen, kann u.U. eine Schadensersatzpflicht bestehen. Dies setzt allerdings vor...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / i) Aufhebungsvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer

Rz. 487 Muster 1c.37: Aufhebungsvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer Muster 1c.37: Aufhebungsvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch die Gesellschafterversammlung, diese wiederum vertreten durch _________________________ als gesondert bestellten Vertreter, _________________________ (Adresse) (im Folgenden...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Musterarbeitsvertrag Leitende Angestellte

Rz. 217 Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestellte Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestelltemehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 902 Für in Gesellschaftsform betriebene Unternehmen ist die Konkurrenz durch ihre Organe, namentlich die Vorstandsmitglieder bei einer Aktiengesellschaft und den Geschäftsführer bei einer GmbH, wegen deren umfassenden Einblicks in alle Geschäftsvorgänge der Gesellschaft wesentlich gefährlicher als die Konkurrenz von Arbeitnehmern. Während ihrer Organstellung unterliegen ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / j) Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot

Rz. 818 Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (siehe hierzu auch Rdn 902 ff.) besteht für den Geschäftsführer nur dann, wenn dies vertraglich ausdrücklich begründet wird. Allerdings darf der Geschäftsführer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Gesellschaft auch nach Beendigung seiner Geschäftsführerstellung nicht zum Nachteil der Gesellschaft nutzen.[1579] Ohne eine vert...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Hilfsweise: Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 86 Im Kündigungsschutzprozess wird der Handlungsspielraum des Arbeitgebers durch die Möglichkeit erweitert, einen Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG zu stellen. Liegen dessen Voraussetzungen vor, so löst das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung mit Wirkung zum ordentlichen Kündigungstermin auf,[184] obwohl die Kündigung nicht sozial...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 840 Muster 1b.33: Anstellungsvertrag Vorstandsmitglied Muster 1b.33: Anstellungsvertrag Vorstandsmitglied Anstellungsvertrag zwischen der _________________________ AG, vertreten durch ihren Aufsichtsrat, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn _________________________, _________________________ (Straße) _________________________, _________________...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Das vertragliche Wettbewerbsverbot

Rz. 816 Auch wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht existiert, entspricht es allgemeiner Auffassung,[1562] dass der Geschäftsführer während des Bestehens seines Anstellungsverhältnisses vertragsrechtlich einem generellen Wettbewerbsverbot gegenüber der Gesellschaft unterliegt. Daneben begründet sich das Wettbewerbsverbot auch aus der organschaftlichen Stellung de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Kündigung

Rz. 420 Schließlich ist auch eine Beendigung des Altersteilzeitverhältnisses durch Kündigung denkbar.[877] Da das Altersteilzeitverhältnis allerdings seiner Natur nach befristet oder auflösend bedingt ist, setzt die ordentliche Kündigung nach §§ 15 Abs. 3, 21 TzBfG eine ausdrückliche Vereinbarung im Altersteilzeitvertrag voraus.[878] Ansonsten ist zwischen dem klassischen Mo...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Pflichten des Studierenden

Rz. 496 Da die Pflichten des Studierenden während der Praxisphasen notfalls durch das Weisungsrecht des Unternehmens definiert werden können, sind vor allem die Pflichten während der Theoriephasen zu regeln. Das Unternehmen zahlt dem Studierenden i.d.R. auch außerhalb der Praxisphasen eine erhebliche Vergütung, damit er sein Studium aktiv betreibt. Der Studierende sollte des...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Durchführung der Dienstaufgaben

Rz. 735 § 5 Abs. 1 regelt das Recht und die Pflicht des Chefarztes zur Delegation [1345] der ihm nach dem Chefarztvertrag obliegenden Aufgaben, insbesondere der ärztlichen Aufgaben auf nachgeordnete ärztliche Mitarbeiter. Bei der Aufgabenübertragung hat der Chefarzt zum einen Sorge zu tragen, dass die ihm zur ärztlichen Ausbildung zugewiesenen Mitarbeiter ordnungsgemäß ausgeb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Formulierungsbeispiele

Rz. 549 Klausel bei Vorliegen von Untersuchungspflichten aufgrund von Gesetz bzw. Tarifvertrag Dem/Der Arbeitnehmer/in ist bekannt, dass er/sie sich aufgrund von § (…) (gesetzliche/tarifvertragliche Regelung) einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung/regelmäßigen ärztlichen Pflichtuntersuchungen unterziehen muss. Das Arbeitsverhältnis steht unter der aufschiebenden Bedingung...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 787 Muster 1b.32: Geschäftsführervertrag Muster 1b.32: Geschäftsführervertragmehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einstellungsuntersuchung

Rz. 532 Im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen wünschen Arbeitgeber Einstellungsuntersuchungen häufig auch jenseits gesetzlicher oder tarifvertraglicher Untersuchungspflichten. Dem Bewerber auf eine Stelle steht es vollkommen frei, ob er sich einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung unterzieht oder nicht. Aus diesem Grund können hier keine rechtlichen V...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Muster

Rz. 529 Muster 2.47: Musteranschreiben BEM Muster 2.47: Musteranschreiben BEM _________________________ (Firmenanschrift) _________________________ (Anschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters) (Ort, Datum) Prävention bei längerer Arbeitsunfähigkeit gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX – Betriebliches Eingliederungsmanagement Sehr geehrte Frau _________________________/Sehr geehrter Herr _...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 435 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen, sofern nicht eine günstigere Regelung besteht.[1002] Dem 6-Wochen-Zeitraum entsprechen 42 Kalendertage, unabhängig davon, welche Tage in diesem Zeitraum als Arbeitstage ausgefallen sind; zu den 42 Tagen zählen demnach auch alle Sonn- und Feiertage, freien Tage ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Interim Manager

Rz. 785 Muster 1b.31: Interim Manager Muster 1b.31: Interim Manager Vertrag [1475] Zwischen der Firma _________________________ – Gesellschaft – und _________________________ – Auftragnehmer – Präambel In einer Präambel kann es sinnvoll sein, kurz zu beschreiben, warum der Auftragnehmer als Interim Manager für die Gesellschaft tätig wird, z.B. im Rahmen einer akuten Krise des Unterneh...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Negative Prognose

Rz. 117 Für die negative Prognose ist vom Arbeitgeber darzulegen, weshalb auch zukünftig von einer fehlenden oder beeinträchtigten Eignung oder Fähigkeit des Arbeitnehmers zur Erbringung seiner Arbeitsleistung auszugehen ist. Es ist erforderlich, dass der Arbeitgeber substantiiert darlegt, welche Störungen aufgetreten sind und mit welchen Störungen in Zukunft zu rechnen ist....mehr