Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / III. Vorsorgeversicherung

Rz. 36 Das Enumerations- und Deklarationsprinzip wird nochmals verdeutlicht im Rahmen von Ziff. 3 UHV. Während nach Ziff. 4.1 AHB Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort mitversichert sind, dem Versicherungsnehmer dann allerdings die Verpflichtung auferlegt wird, nach Aufforderung des Versicherers jedes...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / bb) Verteilung bei nicht ausreichender Versicherungssumme

Rz. 108 Ein Verteilungsthema entsteht bei der sog. Unternehmenspolice, [323] wenn sich die vereinbarte Versicherungssumme (vgl. Ziff. A-6.4 Abs. 1 AVB-D&O) im Schadenfall als nicht ausreichend erweist. Beispielsweise sei auf den Fall "schwarzer Kassen" bei der Siemens AG verwiesen.[324] Die D&O Verträge enthalten zu dieser Fragestellung i.d.R. keine (klaren) Regelungen.[325] ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Zeitliche Faktoren des Unterbrechungsschadens

Rz. 56 In der FBUV handelt es sich um einen gedehnten Versicherungsfall. Dabei darf nicht der zeitraumbezogene Versicherungsfall mit dem gedehnten Versicherungsfall gleichgesetzt werden. Wesensmerkmal eines gedehnten Versicherungsfalls ist nicht sein schrittweises Eintreten, sondern die Fortdauer des mit dem Eintritt geschaffenen Zustands über einen – mehr oder weniger lange...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / V. Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls/Rettungskosten

Rz. 47 Es ist bereits allgemeine Grundlage des Versicherungsrechts, dass auch der Versicherer ein Interesse daran hat, einen Schadeneintritt – soweit ihm dies möglich ist – zu verhindern. Ungeachtet des Versicherungstyps wäre es sinnwidrig, wenn ein Versicherungsnehmer einen drohenden Schaden nicht verhindern würde, nur um ihn nachher als entstandenen Schaden realisieren zu ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / II. Ausfall der betrieblichen Leistung

Rz. 109 Gegenstand der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung sind die Erträge des versicherten Betriebs. Die Betriebserträge sehen analog der Erfolgsrechnung[102] eines Betriebs wie folgt aus:mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Adressat der Anzeigepflichten

Rz. 153 Adressat ist nach Ziff. B3–1.1 AVB-D&O und § 19 VVG (vgl. auch Ziff. 23 Abs. 1 AHB 2010) zunächst einmal die Versicherungsnehmerin. Diese muss sich aber das Wissen verschiedener Personen zurechnen lassen. Dies gilt – entsprechend den allgemeinen Regeln im Zivilrecht – zunächst für die Kenntnis der Wissensvertreter.[414] Bei der Beantwortung der Fragen muss die Versic...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / aa) Öffentlichkeits- und Gerichtsklauseln

Rz. 85 Um Manipulationen und etwaigen kollidierenden Interessen entgegenzuwirken, soll Deckungsschutz nur bestehen bei einer Anspruchsverfolgung durch die Hauptversammlung nach Maßgabe des § 147 AktG bzw. wenn die Gesellschafterversammlung diese initiiert. Entsprechend fand sich in Ziff. 1.3 des GDV-Modells bis Mai 2011 eine – wenngleich möglicherweise nicht gänzlich transpa...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Erwirtschaftungen und Einsparungen

Rz. 113 Neben der Erfassung des Bruttoausfallschadens müssen die Assimilationsprozesse während der Betriebsunterbrechung berücksichtigt werden, welche sich durch die Einsparung versicherter Kosten[105] oder der Erwirtschaftung zusätzlicher Erträge ergeben. Rz. 114 Gemäß § 1 Nr. 2 a FBUB 2010 A sind der Betriebsgewinn und die Kosten zu ersetzen, die der Versicherungsnehmer inf...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Gefahrerhöhung

Rz. 158 Das Gesetz regelt die Thematik der Gefahrerhöhung in den §§ 23 ff. VVG. Die Versicherungsnehmerin darf nach Abgabe ihrer Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten (§ 23 Abs. 1 VVG). Erkennt die Versicherungsnehmerin nachträglich, dass sie ohne Einwilligung des Versicherers ein...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Deckungserweiterungen zum Versicherungsort

Rz. 38 Beginnend mit der Einführung der FBUB 2008 sind die ZFBUB entfallen, so dass der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes über die im Versicherungsschein genannten Betriebsstellen hinaus nunmehr mit den nachstehenden Klauseln erweitert werden kann. So können neu hinzukommende Betriebsgrundstücke (Kl. 8401), weitere Versicherungsorte (Kl. 8402) sowie Anschlu...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / c) Haftungsbeschränkungen

Rz. 65 Der Versicherer will seine Haftung eingrenzen und bestimmte nach Eintritt des Versicherungsfalls eingetretene Ereignisse vom Versicherungsschutz ausschließen. Gemäß § 1 Nr. 2 b FBUB 2010 A haftet der Versicherer nicht für Ertragsausfallschäden, die vergrößert werdenmehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 6. Umweltprodukterisiko

Rz. 29 Der sicherlich komplizierteste Baustein der UHV dürfte Ziff. 2.6 UHV sein. Das dort versicherte sog. Umweltprodukterisiko befasst sich – im Gegensatz zu den vorgenannten Bausteinen – nicht mit einem besonderen, aus der Inhaberschaft einer Anlage resultierenden Risiko, sondern mit einem konkreten Liefer- bzw. Herstellungs- oder Dienstleistungsrisiko. Rz. 30 Dieser Baust...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / I. Systematik der Schadenfeststellung

Rz. 108 Die Form der Schadenfeststellung ist in den FBUB nicht verbindlich festgelegt.[98] Den Rahmen der Ersatzfähigkeit bestimmen insbesondere die Rechtsnormen der FBUB, welche die Ersatzpflicht dem Grunde und der Höhe nach bestimmen. Daneben verlangt die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung betriebswirtschaftliche Grundlagen im Rahmen der Feststellung zur Schadenhöhe...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / aa) Außenhaftung

Rz. 59 Was die Außenhaftungsansprüche angeht, die gesellschaftsfremde Dritte geltend machen, sind diese nach Ziff. A-1 Abs. 1 AVB-D&O gedeckt. Es handelt sich – dies folgt aus § 100 VVG – um das typischerweise abgesicherte Risiko in der Haftpflichtversicherung. Betroffen sind also haftungsrechtliche Ansprüche:[188]mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Prozessführungsbefugnis des Versicherers

Rz. 124 Nach Ziff. A-6.2 Abs. 2 S. 2 AVB-D&O führt der Versicherer den Rechtsstreit im Namen der versicherten Personen, wenn es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen versicherte Personen kommt. Der Versicherer ist nach Ziff. A-6.2 Abs. 1 AVB-D&O auch außergerichtlich bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder der A...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Kündigung gem. § 38 VVG

Rz. 476 Nach § 38 Abs. 3 VVG ist der Versicherer bei Verzug des Versicherungsnehmers mit einer Folgeprämie berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.[818] Der Verzug des Versicherungsnehmers mit Zinsen für ein Policendarlehen berechtigt den Versicherer nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrags.[819] Voraussetzung für das Kündigungsrecht des Versicherers ist, dass ...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / I. Einführung

Rz. 125 Neben einer Reisegepäck-Versicherung als Einzelversicherung in der oben dargestellten Form, kann der Versicherungsschutz für Reisegepäck auch im Rahmen einer Paketversicherung abgeschlossen werden. Diese Reiseversicherungspakete decken die verschiedensten Versicherungssparten ab. Üblicherweise sind in diesen Paketen eine Reiserücktritts-Versicherung, eine Reisegepäck...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / V. Abgrenzungsfragen

Rz. 13 Die VSV hat Vermögensschäden infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen bzw. Straftaten zum Gegenstand, wohingegen solche Verhaltensweisen in der D&O-Versicherung ausgeschlossen sind (vgl. Nr. A-7.1 AVB D&O[44]). Zudem basiert die D&O-Versicherung auf dem Claims-Made-Prinzip (Nr. A-2 AVB D&O), während der VSV üblicherweise das Feststellungsprinzip zugrunde liegt.[45...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / dd) Berechnung des Rückkaufswerts bei Verträgen mit Vertragsschluss ab dem 1.1.2008

Rz. 360 Die Verpflichtung zur Zahlung des Rückkaufswertes bei Kündigung des Versicherungsnehmers oder Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers besteht gem. § 169 Abs. 1 VVG nur bei Versicherungen, die Versicherungsschutz für ein Risiko bieten, bei denen der Eintritt der Verpflichtung gewiss ist. Unter § 169 VVG fallen damit (klassische und fondsgebundene) kapitalbildende L...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 3. Unterversicherung und die versicherungstechnischen Möglichkeiten ihrer Vermeidung

Rz. 95 Sofern zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert entspricht, können nach § 5 Nr. 3 b FBUB 2010 A die Normen zur Unterversicherung zur Anwendung kommen. Diese bestimmen mit § 6 Nr. 2 a FBUB 2010 A, dass im Fall der Unterversicherung die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt wir...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Kostenersatz und Vorteilsanrechnung

Rz. 121 Der Kostenersatz für Schadenminderungsmaßnahmen ist in § 13 Nr. 1 FBUB 2010 B geregelt. So fallen Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls zur Abwendung oder Minderung des Unterbrechungsschadens macht, dem Versicherer zur Last, soweit der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach für geboten halten durfte, oder d...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Meldung von Umständen (Notice of circumstances-Regelung)

Rz. 96 Bisweilen erfährt das "claims-made-Prinzip" (vgl. dazu Rdn 77 ff.) in zeitlicher Hinsicht eine Erweiterung.[308] Mit Umstandsmeldungen werden Sachverhalte geschildert, denen mutmaßliche Pflichtverletzungen zugrunde liegen, die (später) zu Vermögensschäden und so zu Inanspruchnahmen von Organen führen (können). Dazu findet sich ab dem Modell 2011 eine klare Regelung zu...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Probandenversicherung

Rz. 32 Die Probandenversicherung nach § 40a Ziff. 3 AMG, § 26 MPG stellt den Sonderfall einer gesetzlichen Haftpflichtversicherungs-Pflicht bei ärztlicher Behandlung dar.[63] Die klinische Prüfung eines Medikamentes bzw. eines Medizinproduktes an einem Menschen ist nur bei Abschluss einer Versicherung zugunsten des Probanden gegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit zulä...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / I. Versicherungsbedingungen

Rz. 1 Nach der Deregulation des Versicherungsmarktes haben die Versicherer die unterschiedlichsten Bedingungsausprägungen auf den Markt gebracht. Die Unterschiede finden sich vor allem in den versicherten Ereignissen, bei dem versicherten Personenkreis und beim Selbstbehalt. Bis zur Deregulierung des Versicherungsmarktes im Jahr 1994 waren den Verträgen, die sich auf die Reis...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 331 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

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FoVo 11/2024, Vollmachtsver... / 1 Die Entscheidung

In ihrem Anwendungsbereich reduziert die Vorschrift des § 753a ZPO zugunsten besonders vertrauenswürdiger Bevollmächtigter die in § 80 ZPO gründende Last zum Nachweis der wirksamen Bevollmächtigung durch Einreichung einer Originalurkunde auf eine Last zur Abgabe einer Versicherung ausreichender Bevollmächtigung. Entgegen ihrem insoweit missverständlichen Wortlaut begründet d...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Informationspflichten bei der Lebensversicherung gem. § 2 Abs. 1 VVG-InfoV

Rz. 56 § 2 Abs. 1 VVG-InfoV verpflichtet den Versicherer bei der Lebensversicherung, dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:mehr

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§ 17 Krankenversicherung / II. Versicherte Person, § 193 Abs. 1 und Abs. 2 VVG und Forderungsrecht, § 194 Abs. 2 VVG

Rz. 67 Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer als Vertragspartner des Versicherers die Krankenversicherung für sich abgeschlossen und ist selbst Berechtigter und Verpflichteter aus diesem Vertragsverhältnis. Rz. 68 Daneben kann die Versicherung auch auf einen anderen genommen werden. Dies sieht § 193 Abs. 1 VVG, der dem § 178a Abs. 1 und 2 VVG a.F. entspricht, unverändert ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 612 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[1065] Rz. 613 Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sind grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse des Schuldners gem. ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Verkehrsverträge (Ziff. 1.1 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 159 Gegenstand der Verkehrshaftungsversicherung sind nach Ziff. 1.1 DTV-VHV 2003/2011 Verkehrsverträge, namentlich Fracht-, Speditions- und Lagerverträge. Frachtverträge sind nur versichert, wenn es sich um Straßengüterverkehre handelt. Andere Transportarten, insbesondere See-, Luft- und Eisenbahnfrachtverträge sind damit vom Deckungsschutz ausgenommen. Der konkrete Umfan...mehr

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§ 18 Transportversicherung / II. AVB der Güterversicherung

Rz. 24 Die gesetzlichen Rechtsquellen zur Güterversicherung sind in der Praxis weitgehend durch AVB abbedungen. Das gesetzliche Leitbild bleibt allerdings im Rahmen einer Inhaltskontrolle der AVB nach § 307 BGB von Bedeutung. Nach § 209 VVG finden die Vorschriften des VVG keine Anwendung auf die Seeversicherung. Die §§ 778 ff. HGB wurden per 1.1.2008 aufgehoben. Sie enthielt...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 4. Eingriffe in das EDV-System

Rz. 58 Nach §§ 14–16 AVB-VSV besteht Versicherungsschutz für Schäden durch vorsätzliche, rechtswidrige und zielgerichtete Eingriffe Dritter in das EDV-System des versicherten Unternehmens oder eines von diesem beauftragten Dienstleisters (sog. Hackerschäden). § 14 Abs. 2, 3 definieren als EDV-System die Gesamtheit aller zur elektronischen Datenverarbeitung rechtmäßig genutzt...mehr

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§ 18 Transportversicherung / i) Subsidiaritätsklausel (Ziff. 6.9 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 198 Ansprüche, die üblicherweise Gegenstand einer Betriebs-, Produkt-, Umwelt-, Gewässerschaden-, Kraftfahrzeug-, Privathaftpflicht- oder Kreditversicherung sind, bzw. über eine dieser Versicherungen hätten gedeckt werden können, sind von der Versicherung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Vermeidung von Doppelversicherungen. Der Ausschluss greift nicht erst, wenn ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 1. Anwendbarkeit des VVG

Rz. 14 Die gesetzlichen Rechtsquellen des Großteils der praxisrelevanten Transportversicherungsformen finden sich im VVG. Nach § 209 VVG sind zwar die Vorschriften des VVG nicht auf die Seeversicherung anzuwenden, weshalb nach geltendem Recht systematisch zwischen der Binnentransportversicherung und der Seeversicherung zu unterscheiden ist. Die Transportversicherung, wie sie...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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§ 18 Transportversicherung / j) Deckung durch andere Verkehrshaftungsversicherung (Ziff. 6.10 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 199 Nach Ziff. 6.10 DTV-VHV 2003/2011 sind Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die durch eine andere Verkehrshaftungsversicherung versichert sind. Eine solche sogenannte einfache Subsidiaritätsklausel ist grundsätzlich wirksam.[213] Enthält auch die andere Verkehrshaftungsversicherung eine Subsidiaritätsklausel, so kommt es darauf an, ob es sich ebenfalls u...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Allgemeines

Rz. 150 Gemäß § 11 Nr. 4 AFB 87/A § 5 AFB 2010 handelt es sich bei der Versicherung von Aufräumungs- und Abbruchkosten um eine Versicherung "auf Erstes Risiko". Damit ist gemeint, dass der Einwand der Unterversicherung gem. § 75 VVG für Aufwendungen dieser Art vom Versicherer nicht erhoben werden kann. Folglich werden die Aufwendungen stets bis zur Versicherungssumme entschä...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Anspruchserhebungsprinzip

Rz. 129 Ein anderes Konzept zur Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes für den Versicherungsschutz verfolgt die Versicherung nach dem Anspruchserhebungsprinzip. In teilweiser Abänderung von Ziff. 1.1 AHB erstreckt sich der Versicherungsschutz danach nur auf Schadensersatzansprüche, die während der Laufzeit des Vertrages erhoben werden und auf Schadenereignissen beruhen, die...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Vorsorgeversicherung (Ziff. 1.2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 161 Nimmt der Versicherungsnehmer nach Abschluss des Versicherungsvertrags neue Tätigkeiten auf, und zählen diese neuen Tätigkeiten üblicherweise zum Verkehrsgewerbe, werden sie über die Vorsorgeversicherung nach Ziff. 1.2 DTV-VHV 2003/2011 zum Gegenstand des Versicherungsvertrags. Der Versicherungsschutz kann unter diesen Voraussetzungen über die in der Betriebsbeschrei...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 3. Haftungsversicherung der Verkehrsträger (Verkehrshaftungsversicherung)

Rz. 11 Von Verkehrshaftungsversicherung spricht man, wenn es um die Versicherung der Haftung der Verkehrsträger und Spediteure geht (Frachtführer, Verfrachter, Lagerhalter). Die Versicherung der Haftung der Frachtführer, Verfrachter, Spediteure und Lagerhalter ist eine Haftpflichtversicherung,[12] auch wenn sie traditionell bei den meisten Versicherern und auch im GDV in der...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / H. Checkliste: Lebensversicherung

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§ 14 Lebensversicherung / II. Beratungs- und Dokumentationspflicht

Rz. 50 Im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages regelt das VVG in §§ 6–7d Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers und in §§ 60–62 Beratungs- und Informationspflichten des Versicherungsvermittlers. Der Umfang dieser Beratungs- und Informationspflicht richtet sich unter anderem nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurte...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Tod des Versicherungsnehmers

Rz. 41 Die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers gehen im Falle seines Todes an sich im Wege der sog. Universalsukzession auf den/die Erben über (vgl. § 1922 BGB). Ein solcher Rechtsübergang ist aber nur möglich, wenn die bestimmte versicherte Eigenschaft des Versicherungsnehmers auch in der Person des Erben fortbesteht. Bei der Versicherung personenbezogener Risiken...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 10. Lagerungen (Ziff. 9 DTV-Güter 2000/2011)

Rz. 103 Nach Ziff. 1.1.1 DTV-Güter 2000/2011 können auch die mit einem Transport verbundenen Lagerungen Gegenstand der Güterversicherung sein. Unter Lagerungen werden Aufenthalte in Lagerräumen oder Freilagern verstanden. Es kann sich um transportbedingte Lagerungen in Zolllagern, Speditionslagern oder Kaianstalten ebenso wie um disponierte Lagerungen handeln, die vom Versic...mehr

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§ 18 Transportversicherung / dd) Mehrwertversicherung

Rz. 32 Neben dem imaginären Gewinn kann Mehrwert versichert werden, der insbesondere während des Transports von Rohstoffen entstehen kann. Hier liegt das Anwendungsgebiet der Mehrwertversicherung. Sie wird abgeschlossen, wenn die Versicherungssumme von vornherein zu niedrig angesetzt wurde oder wenn der Marktpreis nach Abschluss der Versicherung bzw. zwischen Beginn der Vers...mehr

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§ 18 Transportversicherung / s) Ansprüche wegen Personenschäden (Ziff. 6.19 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 208 Die Versicherung von Ansprüchen wegen Personenschäden bleibt der Kfz-Haftpflicht-, der Unfall-, der Betriebshaftpflicht- und der berufsgenossenschaftlichen Versicherung vorbehalten.mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / III. Nachhaftungsversicherung und Ruhestandsversicherung

Rz. 130 Versicherungen nach dem Anspruchserhebungsprinzip (siehe oben Rdn 128) schließen konzeptionell einen Versicherungsschutz für Spätschäden aus, da diese erst nach Ablauf der Versicherungszeit sichtbar werden und zu Schadensersatzforderungen führen können. Um diesen Mangel auszugleichen, wird gleichzeitig mit dem Versicherungsschutz nach dem Anspruchserhebungsprinzip ei...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / III. Rechtsänderungen aufgrund vertraglicher Rechte des Versicherungsnehmers

Rz. 146 Da sich der Bedarf des Versicherungsnehmers an Alters- und Hinterbliebenenversorgung, aber auch an Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung während der Laufzeit der Versicherung erheblich ändern kann, räumen die Versicherer dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Versicherungsbedingungen häufig Möglichkeiten ein, die Versicherung umz...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Historische Entwicklung

Rz. 1 Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden erstmals als Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung private Versicherungen gegen das Risiko der "Invalidität" angeboten. Dies vor allem, um Versicherte bei fehlendem Schutz in der damals ebenfalls aufkommenden Sozialversicherung abzusichern. Seit 1964 sprechen die seinerz...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Versicherungsfall

Rz. 13 Gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB gewährt der Versicherer: Zitat "Versicherungsschutz … für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflich...mehr