Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Vorbehaltlich einer Vereinbarung der Parteien entscheidet das Schiedsgericht, ob mündlich verhandelt werden soll oder ob das Verfahren auf der Grundlage von Dokumenten und anderen Unterlagen durchzuführen ist. 2Haben die Parteien die mündliche Verhandlung nicht ausgeschlossen, hat das Schiedsgericht eine solche Verhandlung in einem geeigneten Abschnitt des Verfahrens d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Dingliche Rechtsänderung.

Rn 7 Der Anspruch muss auf dingliche Rechtsänderung gerichtet sein, dh durch endgültige Eintragung eines eintragungsfähigen Rechts im Grundbuch erfüllt werden können (vgl Soergel/Stürner Rz 8). Anspruchsgegenstand kann die Einräumung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück – jeweils auch teilweise – sein (Verschaffung des Eigentums durch Auflassung und E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff des ArbN

Rn. 13 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Begriff des "ArbN" wird in § 1 Abs 1 S 1 LStDV beschrieben als Personen, die in einem öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Für eine Stellung als ArbN sprechen insbesonder Merkmale wie Schulden der Arbeitsk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wiederkaufpreis (Abs 2).

Rn 9 Da II nur ›im Zweifel‹ gilt (Auslegungsregel), kann der Wiederkaufpreis frei vereinbart werden (BRHP/Faust Rz 3); bei pfandartiger Funktion werden regelmäßig die Nutzungsvorteile abgezinst. Speziell bei Vereinbarung des Wiederkaufpreises gem II hat bei langen Ausübungsfristen (s § 462) eine Anpassung nach den Regeln der Aufwertungsrspr des RG stattzufinden (BGH NJW 11, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Inhalt des Vergleichs.

Rn 5 Die im Vergleich vereinbarte Regelung muss außerdem hinreichend bestimmt sein. Eine Vereinbarung der Beteiligten, sich nicht zu bedrohen, zu verletzen oder körperlich zu misshandeln, ist hinreichend konkret u damit vollstreckbar. Dagegen ist die Regelung, sich ›zukünftig respektvoll zu verhalten, sich aus dem Weg zu gehen u bei zu klärenden Sachverhalten einen Rechtsanw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Belange des anderen Ehegatten (Abs 1 S 1).

Rn 21 Die ausdrückliche Erwähnung der Belange des anderen Ehegatten zwingt zu einer Gesamtabwägung der Interessen beider Ehegatten. In diese sind alle Umstände des Falles einzubeziehen, die das Verhältnis der Ehegatten zueinander, ihre gegenwärtigen Lebensbedingungen und ihre Beziehungen zu ihrer Ehewohnung betreffen. Hierzu zählen auch Alter und Gesundheitszustand der Ehele...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 5 Die Betriebskosten (§ 556 Rn 3 ff) müssen sich tatsächlich erhöht haben (Kinne ZMR 01, 873). Vergleichszeitpunkt ist der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, wenn die Betriebskostenpauschale seither unverändert geblieben ist (AG Berlin-Neukölln GE 91, 253). Wurde diese bereits erhöht oder ermäßigt, gleichgültig, ob einseitig oder einvernehmlich, ist der Zeitpunkt der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 327e fasst die in Art 7–9 DIRL geregelten Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte in einer Vorschrift zusammen. Die Umsetzung der Regelungen zur Aktualisierungspflicht nach Art 8 II, 3 DIRL wurde dagegen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung in § 327f gesondert geregelt (ausf Felsch/Kremer/Wagener MMR 22, 18). Rn 2 Die Vorschrift postuliert dabei die Gl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zwischen den WEigtümern.

Rn 16 Die WEigtümer stehen als Miteigentümer des gemE in einer schuldrechtlichen Sonderbeziehung, dem Gemeinschaftsverhältnis (BGH ZMR 17, 570 Rz 10; NJW 14, 1653 Rz 12; § 280 BGB Rn 1). Es beginnt nicht erst mit Entstehung ihrer Gemeinschaft (Rn 14), sondern bereits mit Entstehung der GdW (Rn 15). Im Gemeinschaftsverhältnis wurzeln ua umfassende Treue- und Rücksichtnahmepfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Scheinbestandteile.

Rn 6 Abzugrenzen von den echten Bestandteilen sind die Scheinbestandteile. Es sind solche, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden sind (§ 95 BGB). Als Ausnahme vom grundsätzlichen Vorrang der Immobiliarvollstreckung sind sie als körperliche Sachen zu pfänden. Darunter fallen zB Gartenlauben. Außerdem gehören Gebäude, die in Ausübung eines Rechtes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zusätzliche Pflichten des Veranstalters (Abs 2).

Rn 3 Nr 1 nennt Unterbringung, Beaufsichtigung und Betreuung. Der Veranstalter soll gewährleisten, dass die Unterkunft ortsüblich und entspr den durchschnittlichen Verhältnissen im Gastland, quasi nach mittlerer Art und Güte, ist (verneint für Schweinemastbetrieb LG Berlin NJW-RR 05, 361 [LG Berlin 03.06.2004 - 5 O 569/03]; vgl auch LG Berlin RRa 05, 227 [LG Berlin 19.04.200...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Inhalt.

Rn 25 Widerspricht der objektive Inhalt eines Rechtsgeschäfts grundlegenden Wertvorstellungen, tritt die Sittenwidrigkeit ohne Rücksicht auf die Vorstellung der am Rechtsgeschäft beteiligten Personen ein (BGHZ 94, 272; BGH NJW 89, 26, Schmiergeldzahlung; BGH WM 12, 458 Tz 21, Förderung einer Straftat; BGH NJW 94, 188, Titelkauf; Missbrauch Vertretungsmacht, BGH NJW 08, 1225 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Ersatzansprüche des Mieters bei unwirksamen Klauseln.

Rn 22 Der Mieter hat ggf einen Vorschussanspruch (LG Berlin GE 13, 1519, GE 10, 1340) und kann (vgl Paschke WuM 08, 647, Flatow WuM 08, 590) sogar für die (versehentliche) Vornahme von Malerarbeiten Ersatz – wenn auch nur nach Bereicherungsrecht (BGH ZMR 09, 829: üblicherweise was er billigerweise neben seinem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 24 EuZVO – Ausübung der Befugnisübertragung.

Gesetzestext (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 23 Absatz 2 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 22. Dezember 2020 übertragen. Die Kommission erstellt spätestens neun Monate vor Ablauf de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verzeichnis über das Anfangsvermögen.

Rn 2 Um die Wirkung des I auszulösen, sind die am Stichtag vorhandenen Vermögensgegenstände gemeinsam aufzulisten und zu bewerten. Dasselbe gilt für die nach § 1374 II im Wege privilegierten Erwerbs hinzu gekommenen Vermögenswerte, die mit Angabe des Tages der Aufnahme in das Vermögen aufzunehmen und zu bewerten sind. Fehlt es an einer Auflistung der einzelnen Vermögensgegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, LPartG § 20 LPartG – Versorgungsausgleich.

Gesetzestext (1) Wird eine Lebenspartnerschaft aufgehoben, findet in entsprechender Anwendung des Versorgungsausgleichsgesetzes ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten (§ 2 Abs. 1 des Versorgungsausgleichsgesetzes) statt, soweit sie in der Lebenspartnerschaftszeit begründet oder aufrechterhalten worden sind. (2) Als Lebenspartnerschaftszeit gilt die Zeit v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entscheidung des ArbG

Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 40a EStG besteht eine steuerliche Wahlmöglichkeit des ArbG zwischen der Pauschalbesteuerung und der individuellen Besteuerung nach den elektronischen LSt-Abzugsmerkmalen des ArbN. Da die Pauschalierung eine Abkehr von der individuellen Regelbesteuerung beim ArbN zur Folge hat und eine eigene Schuldnerschaft des ArbG hinsichtlich der ü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. VOB/B.

Rn 17 Gem § 13 IV VOB/B beträgt die Verjährungsfrist bei Bauwerken vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen 4 Jahre, für Arbeiten an einem Grundstück und bestimmte Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre (uU 1 Jahr), ebenso bei wartungsbedürftigen Anlagen, sofern die Wartung nicht dem Unternehmer übertragen worden ist, jeweils beginnend mit der Abnahme (bei abgeschlossenen Teil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Streitgegenstand außerhalb der Schiedsvereinbarung.

Rn 30 Nicht vollstreckungsfähig ist ein Schiedsspruch, bei dem der zugrunde liegende Streitgegenstand nicht unter eine Schiedsvereinbarung fällt, Art V 1c UNÜ. Das Gericht ist daher berechtigt die Entscheidungskompetenz des Schiedsgerichts in vollem Umfang nachzuprüfen. Rn 31 Das gilt im Grundsatz auch für Schiedssprüche, die auf der Grundlage von wirksamen Investitionsschutz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Bedingte Einigung.

Rn 22 Die Parteien können die Sicherungsübereignung durch Vereinbarung einer aufschiebenden u einer auflösenden Bedingung an den Bestand der gesicherten Forderung binden. Ob das gewollt ist, ist Auslegungsfrage (BGH NJW 86, 977 [BGH 21.11.1985 - VII ZR 305/84]). Eine aufschiebende Bedingung ist selten vereinbart (vgl BGH NJW 91, 353 f). Bei Sicherung einer bestimmten Geldfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erbrechtliche Nachfolgeklausel.

Rn 8 Die erbrechtliche Nachfolgeklausel stellt den Anteil vererblich. Seine Übertragung richtet sich nicht nach Gesellschaftsrecht, sondern nach Erbrecht. Der Erbe tritt nach § 1922 unmittelbar in die Gesellschafterstellung ein. Bei mehreren Erben wird entgegen der Regel des § 2032 I nicht die Erbengemeinschaft Gesellschafter, weil die Erbengemeinschaft nicht Gesellschafter ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unwirksame Verfügungen.

Rn 6 Verfügungen für die Zeit nach der Beschlagnahme erklärt § 1124 II zum Schutz des Hypothekengläubigers grds für unwirksam; ihm soll die laufende Miete als Haftungsobjekt bleiben. Auch eine Mietminderung für die Dauer eines Arbeitsverhältnisses mit dem Vermieter kann eine solche Verfügung sein (Celle 11.1.11 – 2 U 244/10). Der Mieter wird (auch bei Zahlung für den Folgemo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ersatz von Aufwendungen.

Rn 8 Entspr den Ausführungen zu § 670 Rn 3 handelt es sich bei Aufwendungen um freiwillige Vermögensopfer, die der Geschäftsführer zum Zwecke der Ausführung des Geschäfts erbracht hat (MüKo/Schäfer § 683 Rz 22). Mangels Erforderlichkeit sind Aufwendungen anlässlich gesetzlich verbotener Tätigkeiten nicht zu ersetzen (BGHZ 37, 258; 111, 308). Gleiches gilt für Anwaltskosten b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Scheckinkasso.

Rn 34 Beim Scheckinkasso hat die beauftragte Bank den eingereichten Scheck auf schnellste und sicherste Weise bei der bezogenen Bank zur Einlösung vorzulegen (BGHZ 22, 304; 96, 9). Die Vereinbarung ist als Dienstvertrag zu qualifizieren, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (BGHZ 118, 171; 150, 269). Die Gutschrift auf dem Konto des den Scheck einreichenden Kunden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vertragspflichten des Mediators.

Rn 3 Die in den Absätzen 2–6 im Einzelnen genannten Aufgaben des Mediators konkretisieren zugleich seine Vertragspflichten. Dabei setzt Abs 2 voraus, dass der Mediator die Grundsätze und die Abläufe eines Mediationsverfahrens kennt und reproduzieren kann. Er ist sodann verpflichtet, die Parteien über alle relevanten Gesichtspunkte aufzuklären. Neben der in Abs 3 S 1 genannte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rechtsfolge: Mietminderung kraft Gesetzes.

Rn 23 Da die Mietminderung kraft Gesetzes erfolgt, begründet § 536 keinen Anspruch, sondern stellt eine rechtsvernichtende Einwendung dar (BGH NJW-RR 16, 1291 [BGH 27.07.2016 - XII ZR 59/14]; NJW 95, 254). § 536 ist somit vAw zu berücksichtigen. Die Miete ist für die Zeit der Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit gemindert. Hinsichtlich der zuviel gezahlten Miete für di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorkaufsberechtigter.

Rn 8 Vorkaufsberechtigter ist nur der Endmieter, dem der Wohnraum zur tatsächlichen Nutzung überlassen ist. Str ist, ob die Kündigung des Mietverhältnisses – sei es durch den Vermieter oder Mieter – die Entstehung des Vorkaufsrechts verhindert (Schmidt-Futterer/Blank/Fervers § 577 Rz 27). Das Vorkaufsrecht kann nur im Ganzen ausgeübt werden (§ 472), dh mehrere Mieter/Berecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Inhalt und Grenzen des SonderE.

Rn 11 § 7 III 1 erlaubt dem Grundbuchamt, bei Anlegung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher in den Bestandsverzeichnissen zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes (§ 5 I–III; § 5 Rn 1 ff) und des Inhaltes des SonderE (§ 5 Rn 29 ff) auf die Eintragungsbewilligung (Rn 10) Bezug zu nehmen. Dies gilt grds für sämtliche Vereinbarungen (zur Ausnahme Rn 13). Auch für ein SNR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der allgemeine Teil des FamFG enthält in § 9 eine Regelung zur Verfahrensfähigkeit der Beteiligten. Diese findet jedoch gem § 113 I 1 in Ehesachen keine Anwendung; vielmehr gelten §§ 52–58 ZPO . Diese werden für Verfahren in Ehesachen (und nicht zugleich auch Familienstreitsachen) durch § 125 ergänzt. § 125 FamFG gilt nur für das Verfahren in Ehesachen, nicht zugleich au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bindung und Wirkung.

Rn 12 Für die Bindung an die Auflassung gilt § 873 II (BGHZ 106, 112; BayObLGZ 73, 141). Selbst die bindende Auflassung bewirkt keine Verfügungsbeschränkung (BGHZ 49, 200). Die Auflassung ist weder ein sonstiges Recht iSd § 823 I (BGHZ 45, 192) noch gibt sie ein Recht zum Besitz iSd § 986 (Celle NJW 58, 870 f) oder eine in der Insolvenz des Veräußerers geschützte Rechtsposit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Regelung in § 769 weitet die Bürgenhaftung im Interesse des Gläubigerschutzes aus: Mehrere Bürgen haften stets gesamtschuldnerisch, auch wenn sie nicht voneinander wissen. Die Regel in § 427, der eine Gesamtschuldschuldnerschaft nur bei gemeinsamer vertraglicher Verpflichtung entstehen lässt, ist unanwendbar (Mot II 667: modernes, einfaches und klares Recht). Rn 2 § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Auslegung.

Rn 8 Ein Beschl mit Dauerwirkung (das ist der Beschl, der sich über den Tag hinaus einem Punkt widmet), ist aus sich heraus auszulegen – objektiv und normativ –, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der an der Beschl-Fassung Beteiligten ankommt (exemplarisch BGH ZMR 22, 60 Rz 9; ZMR 16, 638 = NZM 16, 553 Rz 9; NJW 10, 3093 Rz 9). Maßgebend ist der objektive Inhalt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vermutung.

Rn 3 Es wird vermutet, dass die GbR überhaupt existiert (Ruhwinkel MittBayNot 09, 422) und dass die eingetragenen Gesellschafter die einzigen Gesellschafter der GbR sind (BGH v 2.12.10 V ZB 84/10; Reymann FS Reuter, 277). Wegen §§ 709, 714 – beachte nF zum 1.1.24 – kann sich ein Dritter darauf verlassen, dass die GbR bei dinglichen Rechtsgeschäften bezüglich eingetragener Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Parteien können die Anzahl der Schiedsrichter vereinbaren. 2Fehlt eine solche Vereinbarung, so ist die Zahl der Schiedsrichter drei. (2) 1Gibt die Schiedsvereinbarung einer Partei bei der Zusammensetzung des Schiedsgerichts ein Übergewicht, das die andere Partei benachteiligt, so kann diese Partei bei Gericht beantragen, den oder die Schiedsrichter abweichend von de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fälligkeit.

Rn 6 Voraussetzung für den Schuldnerverzug ist die Fälligkeit der Leistung. Die Pflicht ist fällig, wenn der Schuldner sie erfüllen muss, nicht, wenn er sie schon erfüllen darf (s § 271 sowie § 475 I und dazu Kohler NJW 14, 2817, 2819). Die Fälligkeit kann durch eine Frist oder ein Datum bestimmt sein. Möglich ist auch, dass der Gläubiger die Fälligkeit als Bestimmung des Le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Verpflichtung zum Aufwendungsersatz kann aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung (vgl § 652 II) oder einer gesetzlichen Vorschrift bestehen. Einen Aufwendungsersatzanspruch gewähren zB die §§ 284, 304, 347 II 2, 478 II, 536a, 637, 670, 683, 693, 970, einen Ersatzanspruch für ›Verwendungen‹ erwähnen zB die §§ 459, 601, 850, 994, 995, 996, 999, 1049 I. Rn 5 Aus dem B...mehr

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FoVo 06/2023, Lösungen zum RVG

Norbert Schneider Fälle und Lösungen zum RVG Handbuch, 6. Aufl. 2023 1.615 Seiten, 109,00 EUR Deutscher Anwaltverlag ISBN 978-3-8240-1679-2 Rechts- und Inkassodienstleistungen werden zum Unterhalt des Rechtsdienstleisters erbracht. Es soll damit Geld verdient werden. Die Dienstleistung ist schon nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten (§ 612 Abs. 1 BGB). Und d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonstige Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 8 Ein vollstreckungsgerichtlicher Verwertungsaufschub ohne Zustimmung des Gläubigers kann nur durch die §§ 765a, 766 erreicht werden, zumal § 813b weggefallen ist (kritisch Seip DGVZ 06, 1, 5). Neben den Zahlungsvereinbarungen im Sinne des § 802b sind auch materiell-rechtliche Vereinbarungen zwischen Schuldner und Gläubiger wie etwa Vergleich, Verzicht, nachträgliche Sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Flaschenpfand.

Rn 12 Das Flaschenpfand ist idR kein irreguläres Pfandrecht, sondern der Kaufpreis für die leere Flasche, die im Falle einer Einheitsflasche dem Erwerber übereignet wird (BGHZ 173, 159 Rz 10; BGH NJW 56, 298; Stuttg WRP 90, 778; s.a. Frankf NJW 05, 3148 [BGH 24.06.2005 - V ZR 350/03]; Kollhosser/Bork BB 87, 909, 914 f), unter Vereinbarung einer Rückkaufpflicht des Händlers (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausschluss der Übertragbarkeit und Vererblichkeit (S 1).

Rn 2 Die Norm ist ausdrücklich abdingbar, durch der Form des Rechtsgeschäfts, speziell § 311b I, unterliegende anfängliche (RG 148, 105, 108; Nürnbg RNotZ 13, 434, 437 f) oder nachträgliche (Hamm Rpfleger 17, 526, 527 [OLG Hamm 01.03.2017 - 15 W 22/17]; aA RG 148, 105, 113; 163, 142, 155: bloße Zustimmung reicht) Vereinbarung: darin liegt eine Inhaltsänderung (Hamm aaO; Saar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Erwerb des Grundstücks.

Rn 4 Die WEigtümer (Vereinbarung), aber auch die GdW, können das Grundstück erwerben. Soll die GdW erwerben, reicht als Grundlage ein Beschl, der eine einfache Mehrheit erreichen muss. Der Beschl entspricht idR § 18 II. Die GdW kann den WEigtümern nach § 27 III ErbbauRG eine Verlängerung anbieten (Beschl mit einfacher Mehrheit). Jeder Wohnungserbbauberechtigte kann dieses An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verkehrspflichten des Produzenten.

Rn 183 Für die Bestimmung der Pflichten des Produzenten gelten die allg Regeln über Konkretisierung und Umfang von Verkehrspflichten. Abzuwägen sind die Interessen des Produzenten (insb Möglichkeiten und Kosten der Gewährleistung eines bestimmten Niveaus von Produktsicherheit bzw der Reduzierung von Produktgefahren und die Zumutbarkeit solcher Maßnahmen, dazu insb BGHZ 104, ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Tz. 45 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Immaterielle Vermögenswerte sind – wie andere langfristige Vermögenswerte auch – der kombinierten Berichtseinheit auf Basis geeigneter und angemessener Kriterien zur Abgrenzung der ökonomischen Aktivität aus dem übergeordneten Konzernabschluss zuzurechnen. Bei Anwendung des in der Praxis üblichen legal reorganization approach (vgl. Tz. 18) si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbare Zulässigkeitsrügen.

Rn 3 Anwendbar ist § 532 nur auf diejenigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, die nicht vAw zu berücksichtigen sind, sondern einer Geltendmachung durch eine Partei bedürfen. Hierzu gehören die Einrede der mangelnden Prozesskostensicherheit eines ausländischen Klägers nach § 113 iVm § 110 ff (Nürnbg MDR 16, 1112 [OLG Nürnberg 04.07.2016 - 14 U 612/15]), die Einrede der mangelnden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausübung (Abs 1).

Rn 2 Der Nießbraucher übt anstelle des Miteigentümers die Rechte aus §§ 743–745, 1011 aus (BGH NJW 02, 1647 [BGH 07.03.2002 - V ZB 24/01]). Vor Nießbrauchsbeginn getroffene Vereinbarungen muss der Nießbraucher gegen sich gelten lassen, § 746, bei Grundstücken aber nur gem § 1010 I (BGH NJW 64, 648 [BGH 28.11.1963 - II ZR 41/62]). Lasten trägt der Nießbraucher nur iRv §§ 1041...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einigung über Verkaufswert.

Rn 13 Kommt es zwischen Unternehmer u Verbraucher vor o nach dem Rücktritt zu einer Einigung über die Vergütung des gewöhnlichen Verkaufswerts der Sache (§ 813 I 1 ZPO), greift die Rücktrittsvermutung nicht mehr, dh das Teilzahlungsgeschäft besteht weiter; das Kündigungsrecht des Unternehmers nach § 498 I bleibt aber unberührt. Eine Einigung dem Grunde nach genügt. Rn 14 Gege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Stille Gesellschaft.

Rn 32 Die Gesellschaft wird nach § 234 II HGB durch den Tod eines stillen Gesellschafters nicht aufgelöst, vielmehr wird der Anteil vererblich und geht auf den Erben über (BGH WM 62, 1084). Mehrere Erben folgen als Gesamthänder in die Rechtsstellung des Erblassers (RGZ 126, 386). Abweichende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag sind zulässig (Schlegelberger/K. Schmidt HGB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss des Ausgleichungsrechts (Abs 2).

Rn 4 Durch eine Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser die gesetzliche Regelung im Wege des Vermächtnisses zugunsten der übrigen Abkömmlinge ausschließen, einschränken oder auf andere Weise abändern (MüKo/Ann § 2057a Rz 3 mwN). Die Vorschrift geht von der Vermutung aus, der Erblasser habe in den hier geregelten Fällen die Ausgleichung gewollt. Für eine solche Vermutung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorzeitige Erfüllung einer betagten Verbindlichkeit – § 813 II.

Rn 7 § 813 II stellt klar, dass Leistungen auf eine zwar schon entstandene, aber noch nicht fällige – eben betagte – Verbindlichkeit nicht kondizierbar sind. So sollen unnütze Vermögensverschiebungen unterbunden werden (BGH NJW 12, 2659, 2661 [BGH 06.06.2012 - VIII ZR 198/11] Rz 25). Das betrifft insb Zahlungen des Bestellers auf mangels Abnahme noch nicht fällige Werklohnfo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Entsprechung einer Probe oder eines Musters (Abs 3 S 1 Nr 3).

Rn 58a III 1 Nr 3 setzt die Vorgaben des Art 7 I lit b WKRL um und fordert als objektive Anforderung, dass die Kaufsache der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, welche dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt worden sind. Nach alter Rechtslage konnte darin bereits eine Art Beschaffenheitsvereinbarung gesehen werden (vgl Rn 28), nunmehr legt...mehr