Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltsverzicht

Rz. 354 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360 a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann.[370] Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht ko...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Nutzungsentschädigung

Rz. 1507 Eine Nutzungsentschädigung ist dann zu zahlen, wenn der ausziehende Ehegatte Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie ist. Die Höhe entspricht dem Mietzins für einen Teil des Anwesens. Sie ist Surrogat des früheren Wohnwertes und damit bei einer Unterhaltsberechnung in der Ehe angelegt.[1613] Während der Trennungsphase der Eheleute ist lediglich der angemessene W...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Voraussetzungen

Tz. 70 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das erste Kriterium bei der Beurteilung von Beherrschung ist die Verfügungsgewalt (power) des Investors über das Beteiligungsunternehmen. Gemäß IFRS 10.10 und B9 verfügt ein Investor über die Verfügungsgewalt, sofern er über eine Rechtsposition verfügt, die ihm gegenwärtig die Steuerung der maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmen...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Verzicht auf Betreuungsunterhalt, § 1570 BGB

aa) Die Grenzziehung der Rechtsprechung Rz. 2091 Der BGH hat den Betreuungsunterhalt zur absoluten Nr. 1 in seinem "Kernbereichs-Ranking" gemacht.[2215] Das bedeutet zunächst, dass die frühere Rechtsprechung des BGH und die frühere Vertragspraxis, die Unterhaltshöhe auch bis zum notwendigen Selbstbehalt herabzusetzen, obsolet sind. Das Bundesverfassungsgericht und der BGH gehe...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Unterhaltsverstärkung mit sonstigem Verzicht

Rz. 2155 Naturgemäß kann eine verstärkende Unterhaltsregelung auch verbunden werden mit einem Verzicht im Hinblick auf sonstige Folgen einer Trennung und Scheidung, z.B. mit einem Verzicht auf die Ehewohnung oder auf den Hausrat. Beides unterliegt der freien Disposition der Eheleute. Nach der Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung zu sog. unbenannten Zuwendungen [2270] ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Formerfordernisse

1. Ehevertrag Rz. 2007 Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden (§ 1410 BGB). § 1410 BGB hat die Funktion des Schutzes vor Übereilung der Vertragsschließenden, soll diese warnen und den unzweideutigen Beweis der getroffenen Vereinbarung sichern (Beweisfunktion), sowie durch Einschaltung des Notars die Gü...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Nachehelicher Unterhalt

Rz. 2172 Einigen sich die Parteien über die Höhe eines zu zahlenden nachehelichen Unterhalts, kann dies grundsätzlich ebenso mündlich wie schriftlich geschehen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 1585c BGB liegen vor. Ohne ein weiteres gerichtliches Verfahren wird diese Vereinbarung aber selbstverständlich nur bei notarieller "Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvolls...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhalt für die Vergangenheit, Verzug

Rz. 975 Für die Vergangenheit kann Unterhalt grundsätzlich nicht verlangt werden. In Ausnahme davon kann Sonderbedarf nach § 1585b Abs. 1 BGB für die Vergangenheit geltend gemacht werden. Häufig ist es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, den Verpflichteten zuvor in Verzug zu setzen oder einen Unterhaltsantrag gegen ihn einzureichen. Rz. 976 Im Übrigen kann nach § 1585b A...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / c. Schenkungsbefugnis

Bisherige Vorsorgevollmachten, die sich auf das Betreuungsrecht beziehen, sollten mit Blick auf Änderungen durch die Reform überprüft werden. Dies gilt z.B. für die Vorsorgevollmachten nach dem Muster des BMJ. Dort war es unter Vermögenssorge möglich, mit "Ja" oder "Nein" zu wählen, um dem Bevollmächtigten die Befugnis zu geben oder zu verweigern, "Schenkungen in dem Rahmen ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 10. Fiktive Terminsgebühr Nr. 3104 VV auch bei vorgeschriebener Erörterung

Nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV entsteht eine Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gem. § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. Nr. 1000 VV ge...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Risikobelastung durch schwankende Renditen

Tz. 148 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Indem der Investor sich bei der Beurteilung einer Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen mit dem Zweck und der Gestaltung des Beteiligungsunternehmens befassen muss, hat er auch die Risiken zu betrachten, denen das Beteiligungsunternehmen bzw. die am Beteiligungsunternehmen beteiligten Investoren ausgesetzt werden bzw. werden sollen, ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Kombinierte Abschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung

Tz. 196 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 knüpft die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses explizit an das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses (IFRS 10.4). Daher besteht nach IFRS 10 keine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses für Gleichordnungskonzerne (horizontal groups). Gleichordnungskonzerne sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht über...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 4. Außerkrafttreten nach § 56 FamFG

Rz. 407 Die einstweilige Anordnung tritt nach § 56 Abs. 1 bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung außer Kraft, es sei denn, das Gericht hat einen früheren Zeitpunkt bestimmt. Erforderlich ist dafür die Rechtskraft einer anderweitigen Regelung in der betreffenden Unterhaltssache. Dies hat der Gesetzgeber nunmehr in § 56 Abs. 1 S. 2 FamFG eindeutig angeordnet, um einen ...mehr

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zfs 10/2023, Mietpreisschät... / 2 Aus den Gründen:

[8] II. Die Berufung ist nicht statthaft und damit gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu verwerfen, soweit sie sich gegen die Drittwiderklägerin und die Drittwiderbeklagten richtet. [9] 1. Rechtsmittelgegner kann nur der aus dem angefochtenen Urteil ersichtliche Prozessgegner sein (vgl. MüKoZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl. 2020, ZPO § 511 Rn 30; Musielak/Voit/Ball, 20. Aufl. 2023, ZPO ...mehr

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zfs 10/2023, Anordnung des ... / 1 Aus den Gründen:

“I. Der 1993 geborene Kl. wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass ihm die Vorinstanz Prozesskostenhilfe für seine unter dem Aktenzeichen geführte Anfechtungsklage versagt hat, die sich gegen die Bescheide der Bekl. v. 27.3.2023 (…) u. 6.4.2023 (…) richtet. Durch den ersten dieser Bescheide entzog die Bekl. dem Kl. unter Berufung auf § 2a Abs. 3 StVG kostenpflichtig d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Steuervermeidungsstrategien

Rz. 725 Wenn nach der Rechtsprechung des BGH[496] von allen Vermögensgegenständen die individuelle latente Steuerlast zu den seinerzeit geltenden steuerrechtlichen Regeln von allen Vermögenswerten in Abzug zu bringen ist, führt dieses zu einer immensen Erhöhung des Haftungsrisikos des beratenden Rechtsanwalts. Bei jedem Vermögenswert ist im Einzelnen zu prüfen, ob bei einer f...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (4) Rechtsfolgen von Ausschluss/Einschränkungen des Anspruchsübergangs

Rz. 744 Verbleibt der Unterhaltsanspruch aus den erörterten vorgenannten Gründen ausnahmsweise beim Leistungsberechtigten, ist der Sozialhilfeträger darauf beschränkt, den Berechtigten auf seine Ansprüche hinzuweisen und ihn bei deren Geltendmachung zu unterstützen. Er hat nicht zu prüfen, ob dieser Leistungsberechtigte Unterhaltsansprüc...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / IV. Mögliche Unterhaltsvereinbarungen, § 1585c BGB

1. Grundsätze a) Modifizierende Vereinbarung Rz. 2045 Ehegatten können den nachehelichen Unterhalt im Rahmen einer Vereinbarung nach § 1585c BGB auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der §§ 1569 ff. BGB ausgestalten und modifizieren. Dabei behält der nacheheliche Unterhaltsanspruch seinen gesetzlichen Charakter bei. Dies gilt auch, wenn die Vereinbarungen einen Abände...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Strukturierte Unternehmen

Tz. 133 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der Begriff "strukturierte Unternehmen" (structured entities) ist faktisch der Nachfolgebegriff für die bisher verwandten Zweckgesellschaften (special purpose entities/vehicles). In IFRS 10 ist weder eine Definition enthalten noch wird der Begriff "strukturierte Einheit" verwendet, vielmehr wird das Vehikel in IFRS 12 als (abgrenzbare) Einhe...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ff) Anpassung/Abänderung

Rz. 615 Freistellungsvereinbarungen können nach den Grundsätzen der Veränderung der Geschäftsgrundlage angepasst werden.[816] Ist eine Freistellungsvereinbarung Teil eines Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrages, kommt eine Abänderung nach Treu und Glauben allerdings nur bei ganz unerwarteten und außergewöhnlichen Entwicklungen in Betracht.[817]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

Rz. 64 Nach § 1357 BGB ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet. Die Vorschrift ist an die Stelle, der bis zum 1.7.1977 geltenden Regelung über die sog. Schlüsselgewalt getreten. Der Regelung d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Lebensbedarf der Familie

Rz. 69 Der Familienunterhalt umfasst den gesamten Bedarf der Familie unter Einschluss der Kinder. Der Anspruch auf Familienunterhalt steht aber nur dem Ehegatten, nicht dem Kind zu.[77] Das Kind kann seinen Unterhaltsanspruch immer nur auf § 1601 BGB stützen. Zur Bestimmung des gesamten Bedarfs der Familie kann man, soweit man es exakt bestimmen will, zu einer Auflistung grei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltsverstärkung mit Unterhaltsverzicht

Rz. 2146 An erster Stelle im "Unterhaltsranking" steht der Betreuungsunterhalt. Im Grundsatz können die Abstufungen, die der BGH betr. Unterhalt zur "Kernbereichslehre" vorgenommen hat,[2259] zur Grundlage herangezogen werden.[2260]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Zeitliche Befristung

aa) Zeitunterhalt Rz. 2138 Beteiligte können sich selbstverständlich im Rahmen der Dispositionsmöglichkeiten auch über einen zeitlich beschränkten nachehelichen Ehegattenunterhalt verständigen. Eine solche Vereinbarung könnte wie folgt aussehen:[2255] Rz. 2139 Muster 3.102: Zeitunterhalt Muster 3.102: Zeitunterhalt Vereinbarung zwischen Frau _________________________ und Herrn ____...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Grundsätze

a) Modifizierende Vereinbarung Rz. 2045 Ehegatten können den nachehelichen Unterhalt im Rahmen einer Vereinbarung nach § 1585c BGB auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der §§ 1569 ff. BGB ausgestalten und modifizieren. Dabei behält der nacheheliche Unterhaltsanspruch seinen gesetzlichen Charakter bei. Dies gilt auch, wenn die Vereinbarungen einen Abänderungsausschlu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / III. Auslandsbezug

Rz. 42 Für alle Scheidungsverfahren, die nach dem 21.6.2012 eingeleitet werden, gilt für Ehescheidungen mit Auslandsbezug hinsichtlich des anzuwendenden Rechts die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (Rom III-VO). Diese verdrängt Art. 17 Abs. 1 EGBGB für Ehescheidungen und Trennungen ohne Auflösung des Ehebandes in denjenigen Fällen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Sta...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Substanzielle Rechte

Tz. 77 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nachdem die maßgeblichen Tätigkeiten bestimmt wurden, ist zu prüfen, ob, und wenn ja, welcher Investor aufgrund bestehender Rechte die gegenwärtige Fähigkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu steuern (IFRS 10.10). Gemäß IFRS 10.11 basiert Verfügungsgewalt auf rechtlich gesicherten (oder faktischen) Ansprüchen (...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Beginn und Ende des Unterhaltsanspruchs

Rz. 912 Der nacheheliche Unterhaltsanspruch beginnt mit dem Tag der Rechtskraft der Ehescheidung. Die frühere Streitfrage, ob nicht der Trennungsunterhalt bis zum Ende desjenigen Monats geschuldet wird, in welchem die Scheidung fällt,[907] ist dahingehend entschieden, dass der Trennungsunterhalt bis einschließlich des Tages geschuldet wird, der dem Eintritt der Rechtskraft de...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Ausweis von nicht beherrschenden Anteilen

Tz. 431 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nicht beherrschende Anteile auf das Tochterunternehmen sind in der Konzernbilanz nach IFRS innerhalb des Eigenkapitals, aber getrennt vom Eigenkapital, das auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt, auszuweisen (IFRS 10.22). IAS 1 enthält zum Ausweis des Eigenkapitals im Konzernabschluss folgendes Beispiel (IAS 1.IG6): Abb. 16: Auswei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Aufteilung im Familienrecht

Rz. 1060 Der vom BMF vorgegebene steuerrechtliche Leitfaden unterstützt die familienrechtliche Bearbeitung im ersten Schritt. Im zweiten Schritt hat eine Aufteilung von Steuererstattungen im Innenverhältnis zu erfolgen. Diese vollzieht sich allein nach zivilrechtlichen Maßstäben. Nach der Familienrechtsprechung[861] hat die Aufteilung eines nach Trennung fällig werdenden Erst...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unzumutbare Tätigkeit beim Berechtigten

Rz. 1768 Betreut der Berechtigte kleine Kinder, ist von einer überobligatorischen Tätigkeit nur dann auszugehen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt bei Ansprüchen nach § 1570 Abs. 1 BGB ebenso wie bei solchen nach § 1615l BGB.[1901] Bei der Betreuung älterer als dreijähriger Kinder kann im konkreten Einzelfall eine überobligatorische Täti...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (c) Formalien

Rz. 804 Voraussetzungen der Zustimmung sind: Rz. 805 Hinweis Es besteht kein Anspruch, die Anlage U zu unter...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Verhältnis zum Elementarunterhalt

Rz. 1718 Die Berechnung des Elementarunterhalts erfolgt durch hälftige Aufteilung des verfügbaren Einkommens. Es verstieße deshalb gegen den Halbteilungsgrundsatz, wenn Altersvorsorgeunterhalt zusätzlich zum – ungeschmälerten – Elementarunterhalt gezahlt werden müsste. Deshalb ist nach Errechnung des Altersvorsorgeunterhalts auf der Grundlage des Elementarunterhalts eine Neub...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / III. Schlussbemerkung

Münch [33] empfiehlt wegen der steuerlichen Fallstricke dringend, jede Eigentumsübertragung einer Immobilie im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung auf ihre Steuerpflicht prüfen zu lassen. Dies betrifft weitergehend auch spätere Rechtsgeschäfte hinsichtlich einer "Scheidungsimmobilie", wie z.B. einen späteren Verkauf. Nicht nur der Ex-Ehegatte, auch seine Erben, die teilweise ...mehr

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FF 09/2023, Rückführung von... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren des Antragstellers auf Rückführung seiner Tochter K. Y., geb. … 2021, in die Ukraine nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ). [2] Der Antragsteller und die Antragsgegner sind getrennt lebende Eheleute und die gemeinsam sorge...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Versöhnung der Eheleute

Rz. 396 Ein für den Trennungsunterhalt errichteter Unterhaltstitel erlischt, wenn die Ehegatten aufgrund einer Versöhnung wieder über einen längeren Zeitraum zusammen leben.[412] Das Zusammenleben darf aber nicht nur über kürzere Zeit verlaufen. Kurzfristige Versöhnungsversuche unterbrechen oder hemmen aufgrund § 1567 Abs. 2 BGB die Trennung nicht.[413] Von einer endgültigen ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Faktische Beherrschung (de facto control)

Tz. 106 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen innehaben (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrech...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Gemeinsame Vermögensbildung der Eheleute

Rz. 1575 Eine gemeinsame Vermögensbildung der Eheleute und die darauf zu leistenden Zahlungen sind als berücksichtigungswürdige Abzugsposten bei demjenigen Ehegatten, der sie aufbringt, zu berücksichtigen. Rz. 1576 Bei einer gemeinsamen Vermögensbildung, die vor der Trennung begonnen bzw. gebildet wurde, beruht die Vermögensbildung auf dem gemeinsamen Willen der Eheleute und ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Mündliche Verhandlung

Rz. 402 § 246 Abs. 2 FamFG bestimmt, dass die Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung ergeht, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder für eine gütliche Streitbeilegung geboten erscheint. Die Vorschrift betont die Bedeutung der mündlichen Verhandlung im Verfahren der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass das Ziel ei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Verzicht auf Anschlussunterhalt zum Betreuungsunterhalt

Rz. 2101 Bei einem Verzicht auf Anschlussunterhalt ist zu prüfen, ob und ggf. welches Risiko der kinderbetreuende Elternteil mit der Aufgabe seiner Berufstätigkeit auf sich nimmt oder – insbesondere bei Scheidungsvereinbarungen – auf sich genommen hat, wenn die Betreuungsbedürftigkeit der Kinder endet, ob also ein Wiedereinstieg in den erlernten und ausgeübten Beruf nicht od...mehr

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AGS 10/2023, Glaubhaftmachu... / II. Terminsvertreter ist Erfüllungsgehilfe des Prozessbevollmächtigten

Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet und führt zur Abänderung des angefochtenen Beschlusses i.H.d. bislang nicht festgesetzten 1,2-Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV. Die Terminsgebühr ist im vorliegenden Fall durch die Tätigkeit des Terminsvertreters als Erfüllungsgehilfe der Prozessbevollmächtigten gemäß ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Leistungsfähigkeit und Umgangskosten

Rz. 443 Dem minderjährigen Kind steht ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zu. Ohne Bedeutung ist, ob die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben oder ob diese auf einen Elternteil allein übertragen worden ist. Spiegelbildlich steht diesem Recht die Pflicht, aber natürlich auch das Recht, des nicht betreuenden Elternteils zum bzw. auf Umgang gegenüber (§ 1684 Abs....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Umwandlungen

Rz. 499 Unterhaltsrelevanz Besonders das Umwandlungsrecht und das Umwandlungssteuerrecht gehören zu den schwierigsten Materien des Steuerrechts. Die Beurteilung der damit zusammenhängenden Steuerrechtsfragen ist deshalb für den steuerrechtlichen Laien praktisch unmöglich und damit haftungsträchtig. Dabei können diese Rechtsinstitute gerade deshalb angewandt werden, um Vermöge...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Anrecht auf schwankende Renditen

Tz. 150 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Während Verfügungsgewalt aus Rechten entsteht (IFRS 10.11), wird das Beherrschungselement der schwankenden Renditen nicht auf Rechtspositionen eingeschränkt. Neben Anrechten auf schwankende Renditen kann auch bereits die Risikobelastung aus schwankenden Renditen dazu führen, dass das Kriterium der schwankenden Renditen erfüllt ist. Dies wird...mehr

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AGS 10/2023, Glaubhaftmachu... / VI. Keine Rechnungsvorlage des Terminsvertreters erforderlich

Soweit der Rechtspfleger des LG die Auffassung vertreten hat, die Kostennote des Terminsbevollmächtigten müsse auch deswegen vorgelegt werden, weil im Rahmen des § 91 ZPO nur tatsächlich entstandene Kosten angesetzt werden können, ist dem nicht zu folgen. Der offenbar dahinter stehenden Auffassung, dass die obsiegende Partei gem. § 91 ZPO ausschließlich die Kosten des Termin...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / gg) Zustimmung und Widerruf

Rz. 790 ▪ Zustimmung Der Unterhaltsempfänger hat dem Sonderausgabenabzug zuzustimmen. Die Zustimmung kann durch Unterschriftleistung auf der Anlage U zur Einkommensteuererklärung oder direkt durch eine Erklärung gegenüber der Finanzbehörde vorgenommen werden. Rz. 791 ▪ Widerruf Die Zustimmung gilt beim Unterhaltsgläubiger bis zu ihrem Widerruf, der sowohl gegenüber dem Wohnsitz-...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 13. Strukturierte Unternehmen

Tz. 45 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Strukturierte Unternehmen (structured entities) sind solche Unternehmen, bei denen Stimmrechte oder ähnliche Rechte nicht den dominierenden Faktor zur Beurteilung der Beherrschung darstellen (IFRS 12 Appendix A). Häufig stellen Verbriefungsvehikel, Asset-Backed Finanzierungen oder einige Fonds strukturierte Unternehmen dar, da bei diesen Stru...mehr