Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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FF 09/2023, Rechtsprechung ... / 8 Kosten und Gebühren

BGH, Beschl. v. 12.7.2023 – I ZR 17/22 a) Im Fall übereinstimmender Erledigungserklärungen hinsichtlich eines Teils des Rechtsstreits hat das Revisionsgericht in Abweichung von dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung auch dann, wenn nur ein Teil des Rechtsstreits bei ihm und ein weiterer Teil in einer der Vorinstanzen weiter anhängig ist, eine Kostenentscheid...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 10. Verzicht auf die Verwirkung / Verzeihung

Rz. 315 Unter bestimmten Umständen kann das Recht entfallen, sich auf Verwirkung zu berufen. Zitat Der Unterhaltspflichtige kann durch – ausdrückliche oder konkludente – Vereinbarung mit dem Unterhaltsberechtigten auf die Geltendmachung der Verwirkung des Unterhalts nach § 1579 Nr. 2 BGB verzichten. Dies kann im Unterschied zu...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / 3. Regelung des Innenverhältnisses

Bewusst abgesehen wurde von einer gesetzlichen Regelung des sog. Innenverhältnisses bei Vorsorgevollmachten. Dies wird weitgehend von der Rechtsprechung und der ganz herrschenden Meinung in der Literatur als Auftragsverhältnis angesehen, wenn sich nicht Ehegatten untereinander bevollmächtigen.[57] Daran wollte der Gesetzgeber nichts ändern. Im Rahmen der Kontrollbetreuungsre...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / J. Angabepflichtige Informationen

Tz. 438 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält keine Angabepflichten zu Anteilen an Tochterunternehmen im Konzernabschluss oder Anteilen an strukturierten Unternehmen (unabhängig davon, ob diese konsolidiert oder nicht konsolidiert sind); die Erfordernisse bzgl. Angaben sind einheitlich in IFRS 12 enthalten. Tz. 439 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 12 enthält alle Angabepfli...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Verzicht auf rückständigen Unterhalt

Rz. 599 Der Verzicht auf (Kindes-)Unterhaltsrückstände im Wege des Erlassvertrages nach § 397 ist möglich. Der Erlassvertrag kann konkludent zustande kommen, soweit und sofern beim Unterhaltsgläubiger ein rechtsgeschäftlicher Aufgabewille vorhanden ist. Alleine der Umstand, dass der Unterhalt über einen längeren Zeitraum nicht verlangt worden ist, spricht nicht für das Vorha...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / VII. Verzichtserklärung

Rz. 68 Der Anspruch auf Unterhalt nach § 1615l BGB scheitert nicht deshalb, weil der Unterhaltsberechtigte einen Unterhaltsverzicht erklärt hat. Derartige Vereinbarungen werden im Rahmen nichtehelicher Lebensgemeinschaften vor Geburt eines Kindes immer wieder abgegeben. Nach §§ 1615l Abs. 3 S. 1, 1614 Abs. 1 BGB besteht hinsichtlich eines solchen Unterhaltsverzichts jedoch k...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / d) Abänderungsverfahren gegen sonstige Unterhaltstitel

Rz. 240 Für die Abänderung von Vergleichen und vollstreckbaren Urkunden, die eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthalten, gilt § 239 FamFG. Rz. 241 Danach unterliegt die Abänderbarkeit eines Vergleichs weder einer Wesentlichkeitsgrenze noch einer zeitlichen Beschränkung. Die Vertragspartner eines Vergleichs können die Kriterien der Abän...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ee) Freistellung und UVG-Leistungen

Rz. 613 Bei Bezug von UVG-Leistungen ist § 1 Abs. 1 Nr. 3a UVG dahingehend auszulegen, dass das Ausbleiben der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils "planwidrig" ist.[814] Daher kann eine Freistellungsvereinbarung dazu führen, dass der Anspruch des Kindes auf den Bezug von UVG-Leistungen entfällt. Denn die Nichtleistung des unterhaltspflichtigen Elternteils erfolgt – z...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Einseitige Vermögensbildung

Rz. 1578 Einseitige Vermögensbildung darf der Verpflichtete dagegen nicht betreiben, jedenfalls nicht auf Kosten des Unterhaltsbedürftigen.[1705] Dieselben Grundsätze gelten für den Bedürftigen.[1706] Rz. 1579 Vermögensbildende Aufwendungen, die nur einem der Beteiligten zugutekommen, sind daher bei der Bedarfsermittlung keine berücksichtigungswürdigen Verbindlichkeiten. Dies...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / b. Anhaltspunkte für Schlechtgebrauch oder Missbrauch durch Bevollmächtigten

Es sind konkrete Anhaltspunkte für einen Schlechtgebrauch oder Missbrauch der Vorsorgevollmacht notwendig. Der Gesetzgeber orientierte sich diesbezüglich an der Rechtsprechung des BGH.[28] Es ist eine Diskrepanz der Vollmachtsausübung zum tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers oder der Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten erforderlich...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Unterhaltsverstärkung mit Güterrechtsverzicht

Rz. 2150 Eine Unterhaltsverstärkung verbunden mit einem teilweisen oder vollständigen güterrechtlichen Verzicht begegnet solange und soweit keinerlei Bedenken, als die Parität, die ausgeglichene Belastung erhalten bleibt. Grundsätzlich gilt die volle Vertragsfreiheit bei der Wahl des Güterstandes. Beteiligte können zu jeder Zeit ihren Güterstand wählen und auch vermögensrecht...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Sonderfall: Fixe Renditen können variabel sein

Tz. 151 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der Investor hat unabhängig von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung anhand des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zu prüfen, ob er schwankenden Renditen aus dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist. Konkretisiert wird diese Regelung in IFRS 10.B56 anhand eines Beispiels, bei dem ein Investor feste Zinszahlungen von dem Beteiligu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Beurteilung von Prinzipal-Agenten-Beziehungen

Tz. 156 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Investor mit Entscheidungsbefugnissen in Bezug auf ein Beteiligungsunternehmen, der sog. Entscheidungsträger, hat zu beurteilen, ob er als Prinzipal oder als Agent einer anderen Partei handelt (IFRS 10.18 iVm. B58ff.). Dies ist insbesondere in den Fällen relevant, in denen Entscheidungsbefugnisse auf eine andere Partei übertragen oder de...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Wirkungen

Rz. 611 Eine Freistellungsvereinbarung ist im Zweifel entgeltlich.[810] Auch Eltern, die beide nicht unterhaltspflichtig oder zwar unterhaltspflichtig sind, aber keinen Unterhalt leisten, erhalten die Kinderfreibeträge.[811] Daher kommt auch derjenige Elternteil, der entgeltlich von der Unterhaltspflicht für seine Kinder freigestellt ist, seiner Unterhaltspflicht i.S.d. § 32...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Lohnsteuer

Rz. 24 [Autor/Stand] Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer gem. §§ 38–42g EStG i.V.m. der LStDV durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (sog. Lohnsteuer). Maßgeblich ist das Vorliegen eines Dienstverhältnisses i.S.v. § 1 LStDV, aus dem Arbeitslohn bezogen wird. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufli...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Der zeitlich begrenzte Zwang zum Getrenntleben

Rz. 311 Kommen Eheleute zu der Erkenntnis, dass ihre Ehe gescheitert ist und sie geschieden werden wollen, können sie nicht unmittelbar die Scheidung einreichen. Zwar kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 S. 1 BGB). Gleichwohl müssen die Ehegatten mindestens noch ein Jahr voneinander getrennt leben, um geschieden zu werden. Eine Ausnahme bi...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / V. Wirtschaftsgeld

Rz. 159 Jeder Ehegatte hat Anspruch darauf, dass ihm diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Führung des gemeinsamen Haushaltes der Familie notwendig sind, § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB . Das Wirtschaftsgeld ist vollständig für den Familienunterhalt zu verwenden. Der den Haushalt führende Ehegatte ist nicht berechtigt, Wirtschaftsgeld eigenmächtig für andere Zwe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Zweck und Gestaltung des Beteiligungsunternehmens

Tz. 67 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Bei der Beurteilung der Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens hat der Investor sämtliche Sachverhalte und Umstände (facts and circumstances) zu berücksichtigen (IFRS 10.8). Hierzu gehören vor allem auch der in IFRS 10 explizit genannte Zweck und die Gestaltung (purpose and design) des Beteiligungsunternehmens (IFRS 10.B3; vgl. Tz. 60). ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / X. Speziell: Befristung von Krankheits- und Altersunterhalt (§§ 1571, 1572 BGB) – Ehebedingte Nachteile bei Krankheits- und Altersunterhalt

Rz. 125 Eine Krankheit als solche ist in aller Regel nicht ehebedingt. Das gilt auch dann, wenn eine psychische Erkrankung durch die Ehekrise und Trennung ausgelöst worden ist.[241] Rz. 126 Entsprechendes gilt auch für den Altersunterhalt.[242] Rz. 127 Beim Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB kann sich ein ehebedingter Nachteil nur daraus ergeben, dass ein Unterhaltsberechtigt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Schutzrechte

Tz. 84 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In die Beurteilung, ob Verfügungsgewalt vorliegt, sind nur substanzielle Rechte und keine Schutzrechte einzubeziehen (IFRS 10.B9). Jede rechtliche Entscheidungsbefugnis (zB Kreditklauseln, vertragliche Nebenabreden) eines Investors und Dritter ist daraufhin zu beurteilen, ob es sich um ein Schutzrecht oder ein substanzielles Gestaltungsrecht ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Unterhaltssachen

Rz. 3 Der Begriff der Unterhaltssache wird in § 231 FamFG definiert. Unterhaltssachen[1] sind nach § 231 Abs. 1 FamFG Verfahren, die betreffen. Ein Verfahren ist eine Unterhaltssache, wenn zur Begründung des erhob...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Grundlagen des Unterhaltsrechts

Rz. 36 Das Unterhaltsrecht ist geprägt von Strukturen und Grundsätzen, die bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit in bestimmten Lebenssituationen Unterhalt verlangt bzw. gezahlt werden muss, immer zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich: Allein die familiären Verhältnisse, wie die Ehe oder die Verwandtschaft in gerader Linie, begründen noch keine Unterhaltspflichten. ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 1276 Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden muss. Wird e...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Zahlungsantrag

Rz. 794 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden mu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. OR-Geschäfte

Rz. 1091 Die Ohne-Rechnung-Geschäfte sind im gewerblichen Bereich die gängigsten Mittel, die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu hinterziehen. Mit den der Besteuerung entzogenen Erlösen, die auch Grundlage für das Unterhaltseinkommen sind, wird Schwarzgeld gebildet.[898] Scherzhaft spricht man in diesem Zusammenhang auch von "Otto-Richter-Geschäften" oder Geschäften nach "BA...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Änderung der rechtlichen Verhältnisse

Rz. 298 Die Veränderung der rechtlichen Verhältnisse stellt nach der ausdrücklichen Formulierung des § 238 Abs. 1 S. 2 FamFG einen Abänderungsgrund dar. Der im vorausgegangenen Verfahren getroffenen Entscheidung liegt schließlich die jeweils geltende aktuelle Gesetzeslage zugrunde; ändert sich diese, kann gegen die ergangene Entscheidung ein Abänderungsantrag gestellt werden...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Beherrschung

Tz. 20 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält die Definition von Beherrschung (control). Der Beherrschungsbegriff weist drei Elemente auf, anhand derer zu beurteilen ist, ob ein Investor (investor) als potenzielles Mutterunternehmen ein Beteiligungsunternehmen (investee) als potenzielles Tochterunternehmen beherrscht. Dies ist auf Ebene von "Unternehmen" (entities) zu beu...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Veränderte Umstände

Rz. 350 Neben einer Änderung der maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse kann sich eine Störung der Geschäftsgrundlage auch aus einer Änderung der Gesetzeslage oder aus einer ihr gleichkommenden verfassungskonformen Auslegung einer Norm durch das Bundesverfassungsgericht ergeben.[528] Selbiges gilt bei einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch den Bundesgeri...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Autopilot-Struktur

Tz. 141 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In Ausnahmefällen können (beinahe alle) substanzielle Entscheidungsbefugnisse bereits bei Initiierung und Gründung des strukturierten Unternehmens bestimmt sein (sog. Autopilot-Struktur). Sofern keine substanziellen Entscheidungen mehr über maßgebliche Tätigkeiten getroffen werden können, würde eine reine Autopilot-Struktur vorliegen, in der...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 5. Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands

Nach der derzeit herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rspr. nimmt der nach § 68b StPO für die Dauer der Vernehmung beigeordnete Zeugenbeistand eine Einzeltätigkeit wahr und rechnet deshalb mit der Staatskasse eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4301 VV i.H.v. 220,00 EUR ab.[18] Diese Vergütung wird auch als verfassungsrechtlich zumutbar angesehen.[19] Die Frage, wie de...mehr

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AGS 10/2023, Tagung der Geb... / 1. EuGH zu den Anforderungen an Stundensatzvereinbarungen

Die Gebührenreferenten befassten sich eingehend mit dem Urt. des EuGH v. 12.1.2023.[2] In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein litauischer Rechtsanwalt mit einem Verbraucher einen Stundensatz von 100,00 EUR vereinbart. Die Vergütungsvereinbarung enthielt weder eine Schätzung über die entstehenden Kosten noch etwaige Regelungen über eine regelmäßige Abrechnung. Als Vorschuss z...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Betriebsaufspaltung

Rz. 204 Zur Aufdeckung von stillen Reserven und somit zu Veräußerungsgewinnen kann es auch kommen, wenn eine Betriebsaufspaltung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung beendet wird. Rz. 205 Hinweis Durch Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, auch bei Güterstandesschaukel entsteht zwar keine Schenkungsteuerpflicht, es sind aber die ertragssteuerlichen Konseque...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / h) Arbeitnehmereigenschaft des geschäftsführenden GmbH-Gesellschafters/unterhaltsrechtlicher Betrachtungszeitraum

Rz. 648 Der bei der GmbH angestellte geschäftsführende Gesellschafter bezieht Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.S.v. § 19 EStG. Die Gesellschaft hat die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen. Dies wird häufig versucht zu umgehen, indem sog. Beraterverträge geschlossen werden. Diese können aber unwirksam sein und verdeckte Gewinnausschüttungen dar...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) Behauptung einer Änderung

Rz. 285 Der Abänderungsantrag bezüglich gerichtlicher Entscheidungen ist nach §§ 238 Abs. 1 S. 2 FamFG zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrundeliegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt. Entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des BGH[381] stellt der zu § 323 Abs. 1 Z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. "Nichtabführen" der Steuerabzugsbeträge

Rz. 35 [Autor/Stand] Die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge sind nur abgeführt, wenn sie vorschriftsmäßig bei dem zuständigen FA eingehen (vgl. § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für die Lohnsteuer, § 44 Abs. 1 Satz 5 EStG für die Kapitalertragsteuer, § 48a Abs. 1 Satz 2 EStG [2] für die Bauabzugsteuer, § 50a Abs. 5 Satz 3 EStG für die Aufsichtsrats- und Vergütungssteuern). Der Ab...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / n) Realsplittingvorteil aus neuer Ehe

Rz. 816 Wenn sich der Unterhaltsanspruch nach Wiederheirat des Verpflichteten nach seinem fiktiven Einkommen ohne den Splittingvorteil der neuen Ehe errechnet, ist auch ein etwaiger Realsplittingvorteil auf der Grundlage dieses fiktiv nach der Grundtabelle bemessenen Einkommens zu bestimmen.[618] Rz. 817 Keinen Ausgleichsanspruch gibt es hinsichtlich der infolge der Zusammenv...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Kompensation durch Zugewinn oder Zuwendung von Vermögenswerten

Rz. 85 Zitat Ein ehebedingter Nachteil, der darin besteht, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte auch nachehelich geringere Versorgungsanrechte erwirbt, als dies bei hinweggedachter Ehe der Fall wäre, ist grundsätzlich als ausgeglichen anzusehen, wenn er für diese Zeit Altersvorsorgeunterhalt zugesprochen erhält oder jedenfalls ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Bedeutung der gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Situation beider Eheleute

Rz. 141 Die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten kann bei der Billigkeitsabwägung des § 1578b Abs. 2 BGB nicht ausgeklammert werden,[273] da es um die Abwägung der beiderseitigen Zumutbarkeit einer fortdauernden, unbefristeten Unterhaltsverpflichtung geht.[274] Zitat Auch wenn keine ehebedingten Nachteile feststellbar si...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 789 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO. Mit ihm wird au...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Rz. 1559 Bei der Frage, ob Verbindlichkeiten vom verfügbaren Einkommen der Eheleute abzuziehen sind, war früher zu unterscheiden, ob diese eheprägend waren oder nicht. Typisch eheliche Verbindlichkeiten warenmehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Potenzielle Stimmrechte

Tz. 113 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen besitzen (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrecht...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Tod des Unterhaltspflichtigen

Rz. 951 Für den nachehelichen Unterhalt sind die Folgen des Todes in §§ 1586 ff. BGB geregelt. Stirbt der Verpflichtete, geht die Unterhaltspflicht auf den/die Erben als Nachlassverbindlichkeit über, § 1586b Abs. 1 S. 1 BGB. Ein evtl. vorhandener Titel kann umgeschrieben werden, um vollstrecken zu können. Der überlebende Ehegatte muss seinen Anspruch nach § 1586b BGB nicht ne...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Verzicht auf weitere Unterhaltstatbestände

Rz. 2104 Bei der Frage nach der Möglichkeit des Verzichts auf einzelne Unterhaltstatbestände außerhalb des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB ist von der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre auszugehen. Da die übrigen sechs Unterhaltstatbestände nicht die Rechte des Kindes zum Inhalt haben, ist dieses Thema anhand der Grundsätze der unangemessenen Benachteiligung durch de...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Abänderungsantrag oder Erstantrag (Zusatz-/Nachforderungsantrag)

Rz. 228 Ob ein Abänderungsantrag oder ein Leistungsantrag zu stellen ist, richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Titels. Im Gegensatz zum Abänderungsantrag besteht bei einem Leistungsantrag weder eine Bindungswirkung an früher getroffene Feststellungen noch eine Präklusion.[273] Entscheidend für die Wahl des statthaften Antrags ist, ob eine Endentscheidung des Geric...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / 3. Schuldrechtliche Lösung

Alternativ zu den erörterten erbrechtlichen Ausgleichsmöglichkeiten wird teilweise auch vorgeschlagen, die familiären Pflegeleistungen allein über das Schuldrecht auszugleichen.[55] Als mögliche Anknüpfungspunkte werden dabei das Arbeits- sowie das Bereicherungsrecht genannt, denen es – anders als dem Erbrecht – obliegen würde, beim Auseinanderfallen von Leistung und Gegenlei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 1267 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es bei dem Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag w...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Variabilität der Renditen

Tz. 143 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zweite Element der Beherrschung bezieht sich auf die Risikobelastung eines Investors durch oder Anrechte auf schwankende Renditen. Für die Frage, ob ein Investor ein potenzielles Tochterunternehmen beherrscht, muss somit beurteilt werden, ob der Investor aufgrund seiner Beteiligung an dem Beteiligungsunternehmen schwankende Renditen erhä...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / A. Anwendungsbereich des § 1615l BGB

Rz. 1 Nichteheliche Lebenspartner sind einander grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig. Abgesehen von Unterhaltspflichten aus Anlass der Geburt eines nichtehelichen Kindes bestehen keine Unterhaltsansprüche der Kinder des einen Partners gegen den anderen Partner oder der Partner untereinander.[1] Die Partner können jedoch vertragliche Unterhaltsregelungen für die Dauer des Z...mehr