Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BEPS - ABC IntStR / 2 Inhalt

Die 15 Aktionspunkte betreffen folgende Bereiche, wobei für Einzelheiten auf die einzelnen Stichworte verwiesen wird: Aktionspunkt 1: Steuerliche Herausforderungen der Digitalisierung Der Bericht über die steuerlichen Probleme der Digitalisierung stellt eine umfassende Materialsammlung dar, hat aber keine konkreten Lösungen aufgezeigt, sondern weitere Analysen vorgeschlagen. I...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.6 Behindertenfahrdienst

Rz. 108 Die Leistungen eines Mitglieds eines Wohlfahrtverbands kommen dem begünstigten Personenkreis auch dann unmittelbar i. S. v. § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG zugute, wenn es Fahrdienstleistungen ohne Zwischenschaltung Dritter an Menschen mit Behinderung erbringt und dabei aufgrund eines mit einer anderen Person abgeschlossenen Vertrags tätig wird. Gegenüber Menschen mit Behi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Sozialarbeit/Zivildienst/Betreutes Wohnen

Rz. 95 Die privatrechtlich selbstständige Tätigkeit eines Sozialarbeiters für einen gemeinnützigen, umsatzsteuerbefreiten Verein, der Erziehungshilfen in Konfliktfällen in einem Projekt für Kinderhilfen, Jugendhilfen und Familienhilfen im Auftrag des Jugendamts nach den §§ 27 bis 41 SGB VIII durchführt, ist nicht aufgrund unmittelbarer Anwendung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 87a Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG umfasst ab 1.1.2020 eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen insbesondere an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen zur Überwindung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit. Hierunter fallen z. B.[1] Leistungen der Schuldnerberatung im außergerichtlichen Insolvenzverfahren, der "Tafeln", der Fra...mehr

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Veranstalter (Steuerabzug) ... / 2 Inhalt

"Veranstalter" ist die natürliche Person oder Körperschaft, die die künstlerische, sportliche oder sonstige Darbietung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt. Hinsichtlich Stpfl. und Steuerabzug ist zu unterscheiden, ob der Veranstalter eine Darbietung erbringt oder verwertet. Erfolgt die Darbietung im Inland, unterliegt der Veranstalter, ebenso wie der darbiete...mehr

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Beweislast (Darlegungslast)... / 2 Inhalt

Ist ein Sachverhalt zu ermitteln, gelten in erster Linie die Grundsätze der Darlegungslast. Der Stpfl. muss im Rahmen seiner Auskunftspflicht nach den §§ 90 Abs. 1 S. 2, 93 AO der Finanzverwaltung mitteilen, welche konzernangehörigen Gesellschaften bestehen, welche Geschäftsbeziehungen er mit wem unterhält, welche Verträge er abgeschlossen bzw. Geschäfte durchgeführt hat, we...mehr

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Das Jahresmitarbeitergespräch / 2 Das Zielvereinbarungsgespräch

Das Zielvereinbarungsgespräch basiert auf dem "Management by Objectives" — Ansatz (MbO), der Führungskonzeption durch Zielsetzungen. Grundidee dieser Konzeption ist der Dialog zwischen dem Vorgesetzten und dem Mitarbeiter, der der Abstimmung der Unternehmensziele, Bereichsziele, Abteilungsziele, Team- und Mitarbeiterziele Rechnung trägt und dazu führt, dass Verantwortung dele...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Leistungserbringer

Rz. 21 Der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 13 UStG unterliegen nur Leistungen, die durch die Wohnungseigentümergemeinschaft erbracht werden. Nicht unter die Steuerbefreiung fallen die Leistungen eines selbstständigen Hausverwalters gegenüber der Wohnungsgemeinschaft bzw. den einzelnen Wohnungseigentümern, für die sog. Verwaltungsgebühren erhoben werden.[1] Nicht unter die Steue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 13 UStG hat keine unmittelbare Bezugsvorschrift in der MwStSystRL . Die Art. 132 ff. MwStSystRL, die den Umfang der Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug abschließend regeln, enthalten eine § 4 Nr. 13 UStG vergleichbare Steuerbefreiung nicht. § 4 Nr. 13 UStG beruht vielmehr auf der Protokollerklärung Nr. 7 des Rates und der Kommission zu Art. 13 der 6. EG-Richtl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der freien Wohlfahrtspflege dienend – Rechtslage bis 31.12.2019

Rz. 48 Die nach § 4 Nr. 18 UStG begünstigten Einrichtungen müssen, abgesehen von der weiteren subjektiven Voraussetzung in § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. a UStG, der freien Wohlfahrtspflege dienen. Das gilt aber nur für die Einrichtungen, die einem amtlich anerkannten Wohlfahrtsverband oder einem Mitglied eines solchen Verbands als Mitglied angeschlossen sind. Rz. 49 Ob dieses Merkm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Unmittelbares Zugutekommen (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. b UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 68 § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG regelt die erste objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung. Danach müssen die Leistungen der begünstigten Einrichtungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugutekommen. Der nach der Satzung des Unternehmers – d. h. des Verbands oder eines Mitglieds des Verbands – begünstigte Perso...mehr

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EU-Grundrechtecharta - ABC ... / 2 Inhalt

Die GRCh stellt in Art. 1 GRCh, wie auch das GG in Art. 1 GG, den Schutz der Menschenwürde an die Spitze der Grundrechte. Die weiteren Grundrechte entsprechen im Wesentlichen den Grundrechten des GG, sind aber z. T. ausführlicher und konkreter formuliert. Steuerlich von Bedeutung können insbesondere der Schutz der Ehe und Familie (Art. 7, 9, 33 GRCh), Berufsfreiheit und Rech...mehr

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Werbung – ABC IntStR / 2 Inhalt

Einkünfte aus Werbung sind ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 2 Buchst. a i. V. m. Nr. 7, 8 Buchst. c EStG, wenn die Rechte zur Nutzung in einem ausl. Staat überlassen werden oder wenn der zur Vergütung Verpflichtete Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat. Soweit diese Tatbestände erfüllt sind, ist eine auf die Vergütungen für die Werbung im ausl. Staat er...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen ... / 3 Praxisfragen

DBA sind völkerrechtliche Verträge, die für den Stpfl. erst durch den Anwendungsbefehl des Parlaments[1] Wirkung entfalten. Sie treten jedoch erst in Kraft, wenn die Ratifikationsurkunden der Staatspräsidenten ausgetauscht worden sind, was erhebliche Zeit nach der Verabschiedung des Anwendungsgesetzes des Bundestags erfolgen kann. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der DBA wir...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen ... / 2 Inhalt

Die DBA enthalten i. d. R. Bestimmungen für ESt, KSt, SolZ, GewSt und VSt.[1] Sie gelten für das Staatsgebiet der beteiligten Staaten, jedoch sind bei einigen Staaten bestimmte Gebiete ausgeschlossen, z. B. nach dem DBA-UK die Kanalinseln, die Isle of Man und Gibraltar. Das DBA USA gilt nicht für Puerto Rico und Guam. Dagegen ist das DBA Frankreich auch auf die überseeischen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Ärztlicher Notdienst/Notfalldienste

Rz. 93 Beteiligung eines Kreisverbands eines anerkannten Wohlfahrtsverbands am ärztlichen Notdienst: Sonstige Leistungen (Fahrdienstleistung, Betrieb einer Notrufleitzentrale), die ein Kreisverband eines anerkannten Verbands der freien Wohlfahrtspflege aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung als deren Erfüllungsgehilfe zur Siche...mehr

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Verständigungsverfahren – A... / 1 Systematische Einordnung

Die DBA versuchen zwar, eine internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden, jedoch können Fälle auftreten, in denen dieses Ziel nicht erreicht wird. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass ein DBA für den speziellen Fall keine Regelung enthält, die Finanzbehörden der beteiligten Staaten die Vorschriften des DBA unterschiedlich interpretieren und daher ein Qualifikationskonf...mehr

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Das Jahresmitarbeitergespräch / 1 Die Grundlagen des Jahresmitarbeitergesprächs

Jahresmitarbeitergespräche lassen sich entsprechend ihren Hauptzielsetzungen und ihren hauptsächlich zugrunde liegenden Anlässen in drei Gesprächstypen klassifizieren: Zielvereinbarungsgespräch, Beurteilungsgespräch, Fördergespräch. Die nachfolgende Übersicht charakterisiert die Gesprächstypen hinsichtlich ihrer wesentlichen Merkmale.mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Anforderungen an die Ausgestaltung des Vertrags über die Dienstleistung

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / I. Praxisrelevanz – Renaissance der Freien – Mitarbeiter – Verträge?

Rz. 273 Arbeitnehmerüberlassung ist eine etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes. Sie bietet Unternehmen Möglichkeiten zur Abdeckung von Auftragsspitzen und kurzfristigen Personalbedarfen. Ebenso kommt ihr eine arbeitsmarktpolitische Bedeutung zu.[430] Gleichwohl ist Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit grundsätzlich verboten, es sei denn, der...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / I. Allgemeine Anforderungen an die vertragliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Dienstleister)

1. Person des eingesetzten Arbeitnehmers Rz. 26 Mit Blick auf die Würdigung des Dienstleistungsvertrages ist zu beachten, dass sich ein zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarter Dienst- oder Werkvertrag regelmäßig dadurch auszeichnet, dass es dem Dienstleister überlassen bleibt, welchen seiner Arbeitnehmer und wie viele Personen er zur Vertragserfüllung einsetzt. D...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / cc) Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträge

Rz. 224 Für die Praxis spannend ist nach wie vor der Abschluss von Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträgen, wenn und soweit durch diese sichergestellt werden soll, dass die erforderliche Konkretisierung des zu überlassenden oder des kurzfristig bei dem jeweiligen Entleiher zu ersetzenden Leiharbeitnehmers in Textform erfolgen kann (dazu bereits Rdn 213 f.). Zunächst ist fest...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Offenlegungspflicht

Rz. 207 Seit dem 1.4.2017 ist gesetzlich geregelt, dass die Überlassung des Arbeitnehmers ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung zu bezeichnen ist. Dies ist nach § 1 Abs. 1 S. 5 AÜG zunächst in dem Vertrag zwischen Entleiher und Verleiher vorzusehen.[432] Praxishinweis Mit dieser Neuregelung schließt sich der Gesetzgeber der nach alter Rechtslage von einer Mindermeinung in ...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / III. Prüfung der vorliegenden Umstände nach ihrer Indizwirkung (Bewertungstabelle)

Rz. 36 Für die Prüfung sollten dem Rechtsanwender die Abgrenzungskriterien der Bundesagentur für Arbeit [78] bekannt sein, die nach der Neuregelung in § 611a BGB und § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG neugefasst wurden, aber im Wesentlichen den bisherigen Kriterien entsprechen. So sehen die Fachlichen Weisungen folgende Positivkriterien für die Einordnung als Werkvertrag vor:mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Abgrenzbares, abnahmefähiges und dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbares Werk

Rz. 27 Für die Abgrenzung der Leiharbeit vom Werk- oder Dienstvertrag soll nach der Rechtsprechung entscheidend sein, ob ein abgrenzbares, abnahmefähiges und dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbares Werk vertraglich vereinbart ist und dies auch der tatsächlichen Durchführung entspricht. Fehle es hieran, so komme ein Werkvertrag kaum in Betracht, weil der "Auftragg...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Maßgeblichkeit der tatsächlichen Vertragsdurchführung (§ 12 Abs. 1 S. 2 AÜG, § 611a Abs. 1 S. 6 BGB)

Rz. 31 Entgegen teilweise vertretener Ansicht[63] führt die Formulierung des neu eingefügten § 12 Abs. 1 S. 2 AÜG, nach der "für die rechtliche Einordnung des Vertrages die tatsächliche Durchführung maßgebend" ist, nicht dazu, dass ein als Arbeitnehmerüberlassung gekennzeichneter Vertrag bei fehlender Weisungsabhängigkeit und/oder fehlender Eingliederung als anderweitige Fre...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher

Rz. 252 In Umsetzung der im Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 getroffenen Vereinbarung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die zunächst auf eine illegale Arbeitnehmerüberlassung beschränkten Rechtsfolge (Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher) auch auf den Verstoß gegen die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht (§ 1 Abs. 1 S....mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / B. Bezeichnung als Solo-Selbstständiger

Rz. 17 Vielfach wird nicht die Bezeichnung Solo-Selbstständiger oder Solounternehmer,[38] sondern die Bezeichnung Freier-Mitarbeiter, gerade in Verträgen, verwandt. Auch der Begriff Freelancer ist weit verbreitet. Rechtlich macht dies keinen Unterschied. Rz. 18 Freie-Mitarbeiter-Verträge kommen schon begrifflich nur dann in Betracht, wenn es sich um eine selbstständige Tätigk...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Allgemeines

Rz. 206 Seit dem 1.4.2017 sieht das AÜG – insbesondere zum Ausschluss der Fallschirmlösung – eine Offenlegungs- und eine Konkretisierungspflicht vor. In § 1 Abs. 1 S. 5, 6 AÜG heißt es: Verleiher und Entleiher haben die Überlassung von Leiharbeitnehmern in ihrem Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung zu bezeichnen, bevor sie den Leiharbeitnehmer überlassen oder tät...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / c) Konkretisierungspflicht

Rz. 212 Ergänzend zu der Offenlegungspflicht nach § 1 Abs. 1 S. 5 AÜG wurde mit Wirkung zum 1.4.2017 eine diese flankierende Konkretisierungsverpflichtung in § 1 Abs. 1 S. 6 AÜG in das Gesetz aufgenommen.[455] Da – laut Gesetzesbegründung[456] – Überlassungsvereinbarungen auch als Rahmenverträge über ein Arbeitskräftekontingent ausgestaltet sein könnten, bestimme § 1 Abs. 1 ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Verstoß gegen die Offenlegungspflicht, § 16 Abs. 1 Nr. 1c AÜG

Rz. 428 Nach § 16 Abs. 1 Nr. 1c AÜG ist es – für Verleiher wie Entleiher – bußgeldbewehrt, wenn die Überlassung der Leiharbeitnehmer nicht ausdrücklich in dem Vertrag zwischen Entleiher und Verleiher als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet ist, bevor der Leiharbeitnehmer überlassen oder tätig wird (siehe im Einzelnen zur Offenlegungspflicht Rdn 190 ff.). Ziel des Gesetzgebers...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / aa) Allgemeine Formen der "Beschleunigung"

Rz. 222 Zunächst ist es möglich, dass der Entleiher und der Verleiher bei dem grundsätzlich schriftlich zu schließenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht auf derselben Urkunde unterzeichnen. Ausreichend ist, dass der Entleiher den vom Verleiher unterzeichneten Vertrag und umgekehrt der Verleiher den vom Entleiher gegengezeichneten Vertrag erhält (§ 126 Abs. 2 S. 2 AÜG). ...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / 1. Wörtliche Wiedergabe von Leitsätzen der Rechtsprechung

Rz. 9 Nach der heftigen, berechtigten Kritik am ersten Entwurf des § 611a BGB vom 16.11.2015 begnügte sich der – später auch in den Regierungsentwurf vom 1.6.2016 übernommene – Vorschlag des zweiten Referentenentwurfs vom 17.2.2016 mit einer sehr knappen Definition des Arbeitnehmerbegriffs: § 611a BGB Arbeitnehmer Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrag...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / I. § 611a BGB in der Fassung des ersten Referentenentwurfs vom 16.11.2015

Rz. 2 § 611a Vertragstypische Pflichten beim Arbeitsvertrag (1) Handelt es sich bei den aufgrund eines Vertrages zugesagten Leistungen um Arbeitsleistungen, liegt ein Arbeitsvertrag vor. Arbeitsleistungen erbringt, wer Dienste erbringt und dabei in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und Weisungen unterliegt. Wenn der Vertrag und seine tatsächliche Durchführung...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Rechtsprechung

Rz. 77 Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung sind damit im Ergebnis die von der Rechtsprechung des BSG entwickelten Kriterien. Arbeitnehmer i.S.d. Sozialversicherungsrechtes ist danach, wer von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist.[118] Persönliche Abhängigkeit erfordert Eingliederung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Ar...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Festhaltenserklärung

Rz. 260 Die Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers ist jeweils schriftlich zu erklären. Es gilt damit das gesetzliche Schriftformerfordernis nach § 126 Abs. 1 BGB .[590] Dafür ist bereits der Wortlaut von § 9 Abs. 1 Nr. 1, 1a, und 1b AÜG anzuführen. Verwendet der Gesetzgeber den Begriff "schriftlich" im Zusammenhang mit einer Willenserklärung, wie dies bei der Festhaltens...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / II. Vorrang der tatsächlichen Vertragspraxis vor der Vertragsgestaltung

Rz. 22 Ständiger, nunmehr durch § 611a Abs. 1 S. 6 BGB bestätigter Rechtsprechung entspricht es, dass der Bezeichnung des Vertrages nur eine indizielle Wirkung zukommt. Abzustellen ist auf die tatsächliche Durchführung, wobei bei einer Diskrepanz zwischen Vereinbarung und tatsächlicher Durchführung Letztere maßgebend ist.[36] Das BAG begründet den Vorrang damit, dass sich au...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / II. Folgerungen für die Praxis

Rz. 51 Wichtig erscheint es, dass diejenigen Unternehmen, die in dem Bereich des geschilderten Projektgeschäfts tätig sind, die mit der in der Gesetzesbegründung niedergeschriebenen Klarstellung verbundenen Vorteile angesichts der verfassungsrechtlich gesicherten Verbindlichkeit auch effektiv nutzen. Dabei ist zwischen den beiden Ebenen: (1) der Ausgestaltung des Vertrages zw...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Erfüllung des Beratungsauftrags im Betrieb des Auftraggebers

Rz. 54 Auch zukünftig ist entscheidend, dass die tatsächliche Vertragsdurchführung den vertraglichen Absprachen entspricht. Daraus folgt:mehr

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AGS 07/2022, Vergütung des ... / III. Bedeutung für die Praxis

Das vom LAG München behandelte Problem ist immer noch sehr umstritten: Zunächst ist zu differenzieren zwischen der Frage, ob der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt Anspruch auf eine Differenzverfahrensgebühr und die Terminsgebühr aus dem nicht anhängigen Vergleichsgegenstand hat (bejahend BGH AGS 2018, 141 m. Anm. N. Schneider = RVGrepor...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / B. Begriff des Leiharbeitnehmers und das Verbot des Kettenverleihs

Rz. 27 § 1 Abs. 1 AÜG wurde durch die Reform grundlegend neugefasst: Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung) wollen, bedürfen der Erlaubnis. Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des ...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / cc) Auswirkungen auf die Vergangenheit – Rückforderung von Honoraren

Rz. 139 Vielfach beginnen Streitigkeiten über die Arbeitnehmereigenschaft damit, dass der vermeintliche oder echte Freie Mitarbeiter Feststellungsklage erhebt, dass zwischen den Parteien ab einem bestimmten Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis bestehe, welches nicht durch Kündigung oder Befristung beendet sei, und das beklagte Unternehmen (Hilfs-/Eventual-) Widerklage mit Rückfor...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / aa) Arbeitnehmerstatus

Rz. 118 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein fälschlich als Solo-Selbstständiger Beschäftigter sich ggü. dem Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das "Arbeitsverhältnis" zu einem solchen Mitarbeiter ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes nach § 1 KSchG gekündi...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / II. Inhalt und aktuelle Bedeutung des § 611a BGB

Rz. 16 § 611a Abs. 1 S. 1 BGB legt seit dem 1.4.2017 fest, dass der Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag im Dienst eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet wird. Damit wird mittelbar zugleich der Arbeitnehmerbegriff definiert. Arbeitnehmer ist folglich, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Di...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Überblick

Rz. 345 § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten ist. Bereits nach der bisherigen Rechtslage gilt, dass sich die Unterrichtung auch auf die Beschäftigung von Personen erstreckt, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Form der Unterrichtung und Vorlage von Unterlagen

Rz. 366 Die Vorschrift des § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG verlangt auch in der geänderten Fassung grds. keine besondere Form für die Unterrichtung. Vielmehr kann diese auch formlos erfolgen, sofern es sich nicht um besonders komplexe Informationen handelt.[827] Praxishinweis Auch wenn für die Unterrichtung des Betriebsrats keine Form vorgeschrieben ist, empfiehlt sich in der Praxis ...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / IV. Checkliste für die rechtssichere Handhabung

Rz. 39 Die obigen Ausführungen sowie die Kriterientabelle zur Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes macht deutlich, dass die Arbeitnehmerüberlassung vom Fremdpersonaleinsatz durch Werkvertrag durch vertragliche Gestaltung deutlicher und ggf. einfacher abgegrenzt werden kann als der Fremdpersonaleinsatz auf der Grundlage eines ...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Notwendigkeit einer Gesamtwürdigung (typologische Methode)

Rz. 29 Führt die rechtliche Analyse der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Annahme eines Werk- oder Dienstvertrages oder lässt sie zumindest Raum für eine entsprechende Auslegung, so ist in einem zweiten Schritt zu überprüfen, ob die tatsächliche Durchführung des Vertrages auch im Einklang mit diesen Vorgaben erfolgt. Wie bereits dargele...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Lohn-/Einkommensteuer

Rz. 245 Die Behandlung eines Beschäftigten als Selbstständiger, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten als Arbeitnehmer anzusehen ist, führt zwangsläufig zur Nichtbeachtung der Grundsätze des Lohnsteuerabzugsverfahrens und damit zur Nichtabführung von Lohnsteuer. Bei der Nachholung der Lohnversteuerung stellt sich die Frage, ob von einer Netto- oder von einer Bruttolohnver...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / I. Notwendigkeit einer typologischen Betrachtungsweise (auch in der digitalen Arbeitswelt)

Rz. 20 Anhand einer Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls ist nach der gesetzlich bestätigten Rechtsprechung weiterhin zu ermitteln, welche Gestaltung tatsächlich gewollt und umgesetzt wird. Der objektive Geschäftsinhalt ist den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und der praktischen Durchführung des Vertrags zu entnehmen (sog. typologische Betrachtu...mehr