Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Kapitalanlagerecht / 3. Geschäftserfahrenheit des Kunden

Rz. 28 Die Unterteilung der Kunden nach ihrer Geschäftserfahrenheit wurde im Rahmen der Umsetzung der MiFID deutlich hervorgehoben und stellt ein weiteres Element der Wohlverhaltensregeln dar.[118] Die Kleinanleger (zu denen u.a. Privatkunden zählen) sind von den sog. professionellen Kunden abzugrenzen. Zentrale Norm für die Unterscheidung ist § 67 WpHG. Gem. § 67 Abs. 3 WpHG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 6. Muster: Zahlungsantrag

Rz. 245 In dem von dem volljährigen Kind selbst – und nicht von einem Elternteil – zu stellenden Antrag sollte das Einkommen des anderen Elternteils bereits angegeben und möglichst auch belegt werden. Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne ein Unterhalts-Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Familienholding / I. Verträge zwischen nahen Angehörigen – Grundsätzliches

Rz. 47 Im Hinblick darauf, dass gegensätzliche wirtschaftliche Interessen (wie unter fremden Dritten) beim Abschluss von Verträgen zwischen nahen Angehörigen oftmals fehlen, ist die steuerliche Anerkennung von unter Familienangehörigen geschlossenen Verträgen (auch Gesellschaftsverträgen) nicht immer gesichert.[91] Rz. 48 Aus steuerlicher Sicht muss ausgeschlossen sein, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 1. Verträge zwischen Angehörigen

Rz. 45 Bei Übertragungen von Gesellschaftsanteilen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist zu beachten, dass es sich häufig um Vereinbarungen unter Angehörigen (Nahestehenden) handelt. In diesen Fällen sind die Vorgaben der Rechtsprechung und Finanzverwaltung bezüglich des besonderen Klarheitgebotes zu beachten, um eine steuerentlastende Wirkung zu erreichen. Die Nießbra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / V. Schenkung unter Vereinbarung von Gleichstellungsgeldern

Rz. 135 Oftmals verfügt der Schenker neben dem zu übergebenden Unternehmen nicht über ausreichendes Vermögen, alle Abkömmlinge ohne Versilberung des Besitzes wirtschaftlich gleich zu behandeln. Nichtsdestotrotz besteht oftmals der Wunsch, zum einen das Vermögen in seiner Substanz, also gegenständlich, zu erhalten und in dieser Form weiterzugeben und andererseits eine – wenig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Mediation in der Unter... / VII. Vereinbarungen

Rz. 44 Die Vereinbarung über das erzielte Mediationsergebnis kann in unterschiedlicher Form erfolgen. Es gibt auch hier nicht den vorgeschriebenen Königsweg, es ist eine Frage der Bedürfnisse und Einigung der Beteiligten, wie deren Vereinbarung aussehen soll. Unterschiedlich sind neben der Form auch Verfasser und Rechtsverbindlichkeit. Manche Mediationen enden mit einer münd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / IV. Gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen

1. Aufnahme als persönlich haftender Gesellschafter Rz. 41 Die h.M. sieht in der Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine Personengesellschaft selbst dann keine unentgeltliche Zuwendung, wenn sie zu besonders günstigen Konditionen erfolgt oder der neue Gesellschafter überhaupt keine Einlage zu erbringen hat.[66] Begründet wird dies damit, dass der Eintreten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Kleine und mittlere Un... / V. Vereinbarung von Gleichstellungsgeldern

Rz. 104 Wenn das Vermögen des Übergebers nicht ausreicht, alle Abkömmlinge wirtschaftlich gleich zu behandeln, kann die Vereinbarung von Gleichstellungsgeldern sinnvoll sein. Voraussetzung ist allerdings, dass der Beschenkte/Übergeber bereit und wirtschaftlich in der Lage ist, seinen Geschwistern entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten. Rz. 105 Insoweit ist zunächst zu u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Gestaltung von Nießbra... / bb) Abweichende Vereinbarung zwischen Nießbraucher und Besteller

Rz. 23 Von den gesetzlichen Regelungen können die Parteien abweichen, soweit nicht von Bestimmungen abgewichen wird, die das Wesen des Nießbrauchs bilden.[33] Um dem Nießbraucher den unternehmerischen Einfluss zu sichern, bestehen im Wesentlichen drei Möglichkeiten:[34]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / II. Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung

Rz. 36 Ebenso wie die Frage der Vergütung bedarf auch die Frage des Haftungsumfangs einer separaten Vereinbarung zwischen dem Berater und seinem Mandanten.[40] Während die Haftung für einen durch Vorsatz verursachten Schaden nicht im Voraus beschränkt werden kann (§ 276 Abs. 3 BGB), ist eine Haftungsbeschränkung für fahrlässig verursachte Schäden grundsätzlich zulässig. Für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / aa) Zulässigkeit vom Gesetz abweichender Vereinbarungen

Rz. 307 Wie sich aus den genannten Vorschriften ergibt, haben die Gesellschafter die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Vereinbarungen zu treffen.[385] In der Praxis sind vor allem die nachfolgend genannten Gesellschaftsvertragsklauseln anzutreffen, aus denen sich sehr unterschiedliche und beim Vertragsschluss oftmals vernachlässigte Rechtsfolgen und dara...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / I. Gesellschaftsvertrag/schuldrechtliche Vereinbarung

Rz. 13 Der Beirat ist gesetzlich nicht geregelt. Es besteht aber Einigkeit darüber, dass ein Beirat freiwillig bestellt werden kann sowohl bei Personen- wie auch Kapitalgesellschaften.[17] Die Errichtung wie auch die Ausgestaltung des Beirats unterliegt also der Dispositionsbefugnis der Gesellschafter. Wohlgleich findet in der Praxis sehr häufig bei der Ausgestaltung des Bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / IV. Kaufgegenstand

Rz. 143 Da die Vereinbarungen zum dinglichen Übergang dem Bestimmtheitserfordernis genügen müssen, sollte der Kaufgegenstand möglichst genau definiert werden. Dies gilt auch bei Kapitalgesellschaftsanteilen. Insbesondere ist im Falle der Durchnummerierung von GmbH-Geschäftsanteilen darauf zu achten, dass die vertragsgegenständlichen Anteile genau bezeichnet werden. Rz. 144 Of...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Poolvereinbarungen / V. Sonstige Regelungen

Rz. 76 Die obigen Ausführungen sowie die Formulierungsmuster beruhen auf der derzeitigen Auslegung der erbschaftsteuerlichen Vorschriften (insbesondere § 13b Abs. 2 Nr. 3 S. 2 ErbStG). Diese kann sich aber zukünftig ändern mit der Folge, dass die Poolvereinbarung dann nicht mehr ihren eigentlichen Zweck erfüllen würde. Um diesem Risiko vorzubeugen, empfiehlt es sich, Regelun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Mediation in der Unter... / II. Erstgespräch

Rz. 14 Die nächste Phase ist das sogenannte Erstgespräch oder erste Gespräch, in dem alle Beteiligten mit dem Mediator zum einen den spezifischen Auftrag an den Mediator klären, zum anderen über die geplante Dauer der Mediation, die voraussichtlichen Kosten der Mediation, sowie die Aufteilung der Kosten eine Einigung erzielt wird. Der Mediator informiert hier über den Prozes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Kernbereichslehre des Bundesgerichtshofs

Rz. 26 Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 11.2.2004[14] die Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen folgendermaßen strukturiert: Es gibt keinen allgemeinen, abstrakten Maßstab für die Beurteilung, ob ein Ehevertrag unwirksam ist (§ 138 BGB) oder die Berufung auf alle oder einzelne vertragliche Regelungen gegen Treu und Glauben ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / (2) Grundsätzliche Möglichkeit der Abfindungsbeschränkung

Rz. 313 Da die gesellschaftsrechtlichen Regelungen weitgehend dispositiv sind und dies nach h.M. insbesondere auch für § 738 Abs. 1 S. 2 BGB gilt,[394] können die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich eigene Regelungen bezüglich der Höhe oder der Fälligkeit beim Ausscheiden von Gesellschaftern entstehender Abfindungsansprüche treffen. Derartige Vereinbarungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Gestaltung von Versorg... / D. Voraussetzungen des Versorgungsvertrages

Rz. 51 Die Einstufung als Versorgungsleistungen setzt das Vorliegen eines schriftlichen wirksamen Übertragungsvertrages voraus, der klar und eindeutig gefasst ist und wie vereinbart durchgeführt wird. Der Versorgungsvertrag muss vor dem Beginn der Übertragung geschlossen werden. Er muss als Mindestinhalt das zu übertragende Vermögen, die Höhe der Versorgungsleistungen und di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)

Rz. 63 Die sittenwidrige Regelung ist gemäß § 138 BGB unwirksam. Die Sittenwidrigkeit erfasst im Zweifel den gesamten Ehevertrag, wenn nicht anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag im Übrigen auch ohne den nichtigen Vertragsteil geschlossen hätten.[74] Unwirksame Ausschlussklauseln zum Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt erfassen daher im Zweifel auch den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / C. Form des Ehevertrags

Rz. 18 Der vorsorgende Ehevertrag bedarf stets der notariellen Beurkundung, da er im Zweifel einzelne Regelungen enthält, die der notariellen Beurkundung bedürfen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / gg) Weiterleitungsklauseln/auflösende Bedingungen

Rz. 60 Zum Teil hat der Schenker für bestimmte Fälle, die klassischerweise einen Widerruf oder Rücktritt rechtfertigen würden (beispielsweise den Tod des Beschenkten), bereits sehr konkrete Vorstellungen, was mit dem Geschenk geschehen bzw. wer es anstelle des ursprünglich Beschenkten erhalten soll. In derartigen Konstellationen wird statt der Vereinbarung eines Widerrufsrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 6. Objektive Grenzen der Gestaltung im Recht des Versorgungsausgleichs

Rz. 60 Bezüglich des Versorgungsausgleichs hat der Gesetzgeber eine Inhalts- und Ausübungskontrolle in § 8 Abs. 1 VersAusglG ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen. Gemäß § 8 Abs. 2 VersAusglG können durch Vertrag Anrechte nur mit Zustimmung des Versorgungsträgers begründet oder übertragen werden. Rz. 61 Der Versorgungsausgleich gehört in den Kernbereich und steht auf gleiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / II. Vorbereitung der Due Diligence

Rz. 75 Für sämtliche DD-Bereiche haben sich mittlerweile Standards herauskristallisiert, welche Informationen und Unterlagen zur Durchführung einer den Regeln der Kunst entsprechenden Due Diligence in die Prüfung mit einbezogen werden müssen. Für den Bereich der Legal Due Diligence ergibt sich hieraus die nachfolgende, nicht abschließende und im Einzelfall anzupassende Check...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 2. Umstände des Vertragsschlusses

Rz. 34 Zu den Gesamtumständen, die bei Eingriffen in den Kernbereich der Scheidungsfolgen in die Prüfung einzubeziehen sind, gehören die subjektiven Elemente der Verhandlungsgleichheit, deren Nichtbeachtung zu vermeidbaren Risiken führt und in der Praxis oftmals erst der Auslöser einer kritischen Betrachtung von Eheverträgen ist.[24] Problematisch sind insoweit Fälle, in den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / III. Schenkung unter Auflagen

Rz. 115 Die Vereinbarung von Auflagen ist in der Praxis relativ weit verbreitet. Die Inhalte seitens des Schenkers gewünschter Auflagen sind vielfältig, wobei sich aber aus rechtlicher Sicht die Auflage stets als Belastung des Geschenks darstellt mit der Folge, dass sie aus bzw. mit Hilfe des Geschenks erfüllbar sein muss.[155] Im Übrigen kann Gegenstand einer Auflage aber j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / B. Übersicht über die Regelungsgegenstände des Ehevertrags

Rz. 7 Ehevertrag im Sinne der gesetzlichen Definition gemäß § 1408 Abs. 1 BGB ist ein Vertrag, in dem (zukünftige) Eheleute ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. Im weiteren Sinne lassen sich unter diesen Begriff alle Vereinbarungen fassen, die das durch die Ehe entstehende Rechtsverhältnis der Eheleute untereinander gestalten. Der Abschluss eines solchen "vorsorgenden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nachfolgeprozess / G. Vertragsgestaltung

Rz. 65 Die Detailplanung bildet schließlich die Grundlage für die Gestaltung der abzuschließenden vertraglichen Vereinbarungen oder weiterer etwa erforderlicher Erklärungen sowie der zur Umsetzung des Planes nötigen tatsächlichen Handlungen. Aus juristischer Sicht liegt das Schwergewicht selbstverständlich stets auf der Gestaltung der verschiedenen Verträge. Hierzu gehört nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / III. Rein gesellschaftsrechtliche Lösung von Todes wegen

Rz. 62 Möglich ist es auch, die Nachfolge außerhalb des Testaments, jedoch von Todes wegen zu regeln. Es ist möglich, den gesellschaftsrechtlichen Nachfolger in der Praxis oder Kanzlei gesellschaftsvertraglich zu regeln. Man spricht dabei von einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel. Erforderlich ist jedoch, dass der Nachfolger selbst am Vertrag beteiligt war.[179] Tritt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Sekundärgüterrecht

Rz. 69 Bei der Darstellung güterrechtlicher Verträge gewissermaßen "vor der Klammer" stehen die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Eheleuten außerhalb des Güterrechts und die hier nicht umfassend dargestellt werden können.[79] Rz. 70 Im Kontext der Unternehmensnachfolge erwähnenswert sind zunächst unternehmensbezogene Gesellschaftsverträge zwischen Familienmitgliedern. Hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Verzichtsverträge / c) Vermächtnis als Abfindung für Erbverzicht

Rz. 13 In der Praxis wird der Erbverzicht häufig gegen Abfindung erklärt. Problematisch wird hierbei, dass der Erbverzicht als solcher ein abstraktes Rechtsgeschäft ist und nicht wie sonstige Verfügungsgeschäfte eines Verpflichtungsgeschäfts bedarf.[18] Gleichwohl kann man natürlich einen Erbverzicht auch mit einem Kausalgeschäft verbinden. Ein solches Kausalgeschäft könnte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Verzichtsverträge / II. Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 27 Die Frage, ob bei einem erklärten Verzicht die Regeln des § 313 BGB anwendbar sind und wenn ja mit welchen Rechtsfolgen, könnte bei einer Unternehmensnachfolge erhebliche Bedeutung gewinnen. Man stelle sich vor, der Erbverzicht wird angesichts einer kleineren Unternehmensbeteiligung erklärt, die die Schwester bereitwillig dem Bruder überlässt. Im Erbfall ist aus diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / dd) Möglichkeiten einer dinglichen Absicherung

Rz. 53 Widerrufs- und Rücktrittsrechte sind für den Berechtigten nur dann wirklich von Nutzen, wenn die seitens des Beschenkten geschuldete Rückgewähr bzw. Rückabwicklung auch tatsächlich geleistet werden kann. Selbst Wertersatz- bzw. Schadensersatzansprüche sind für den Gläubiger nur dann wirtschaftlich wertvoll, wenn der Schuldner auch tatsächlich über das erforderliche Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / XII. Formelle Aspekte

Rz. 218 Gehören zum Vermögen des zu übertragenden Einzelunternehmens auch Immobilien, bedarf die Übertragung (insgesamt, da es sich um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt) der notariellen Beurkundung.[309] Die Heilung eines etwaigen formunwirksamen Schenkungsvertrages durch Vollzug kommt insoweit nicht in Betracht. Im Falle der beabsichtigten Übertragung von GmbH-Geschäf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / cc) Vertragliche Rücktrittsrechte

Rz. 50 Während das Widerrufsrecht es dem Schenker lediglich ermöglicht, das Geschenk zurückzufordern, der Vertrag als solcher (inklusive der Rückforderungsmöglichkeit) aber in Kraft bleibt, führt die Ausübung eines vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts dazu, dass der Schenkungsvertrag hinfällig wird und rückabgewickelt werden muss.[56] Die Rechtsfolgen des Rücktritts ri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / 6. Zugewinngemeinschaft

Rz. 34 Weiter zu beachten ist, ob der Inhaber (Übergeber) im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet ist, und ob der Praxenanteil einen Großteil seines Vermögens darstellt. Ist dies der Fall, so ist der Ehegatte (zwingend) am Kaufvertrag zu beteiligen, da dessen Zustimmung beim Kaufvertragsschluss gemäß § 1365 BGB erforderlich ist.[92] In der Praxis soll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Gestaltung von Versorg... / A. Allgemeines

Rz. 1 Bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen wird regelmäßig bereits zu Lebzeiten Vermögen auf die nächste Generation übertragen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung des Übergebers. Der Begünstigte (Übernehmer) ist bei dieser Gestaltung nach dem Versorgungsvertrag verpflichtet, wiederkehrende Leistungen aus dem von ihm nunmehr bewirtschafteten Verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / I. Verlust der Gesellschafterstellung für die Erben – Fortsetzungsklausel

Rz. 19 Wird eine Personengesellschaft nach dem Tod des Erblassers nicht mit seinen Erben fortgesetzt, also in den Fällen der Auflösung der Gesellschaft oder auch bei Fortsetzung unter den verbleibenden Gesellschaftern (sog. Fortsetzungsklausel), fällt in den Nachlass des ausscheidenden Gesellschafters lediglich ein Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 S. 2 BGB. Dieser ist au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / a) Betreuungsunterhalt

Rz. 48 Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht auch im Kindeswohlinteresse und bedarf daher gemäß Art. 6 Abs. 2 GG staatlichen Schutzes.[49] Dieser Anspruch ist im Grundsatz nicht disponibel, ein Totalausschluss daher in der Regel unzulässig, wobei es in erster Linie von den vorstehend unter Rdn 34 dargestellten subjektiven Kriterien abhängen dürfte, ob diese Unzulässig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Anteilsveräußerungen

Rz. 273 Bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen ist – wie bei anderen Veräußerungsvorgängen auch – zwischen dem schuldrechtlichen Vertrag und der (zumeist darauf beruhende) Abtretung zu unterscheiden. Gemäß § 15 Abs. 4 S. 1 GmbHG bedarf bereits eine Vereinbarung, durch die eine Verpflichtung zur Abtretung eines Geschäftsanteils begründet wird, der notariellen Beurkundung.[292]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Gestaltung von Versorg... / 1. Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. a EStG

Rz. 20 Das Gesetz lässt nicht jeden Anteil an einer Personengesellschaft genügen. Es muss sich vielmehr um einen Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft handeln, die eine Tätigkeit i.S.d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 18 Abs. 1 EStG ausübt. Die Personengesellschaft muss daher im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft, originär gewerblich oder selbstständig tätig sein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / II. Versorgungsausgleich

Rz. 100 Der Versorgungsausgleich fällt in seiner Komplementärfunktion zum Altersvorsorgeunterhalt in den Kernbereich der Ausgleichsmechanismen im Scheidungsfall. Hier ist darauf zu achten, dass durch vertragliche Regelungen nicht der Ausgleich ehebedingter Nachteile unterbunden wird, soweit dieser Nachteil nach den gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich ausgeglichen würde. Bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / III. Ehegattenunterhalt nach der Scheidung

Rz. 105 Unterhaltsansprüche nach der Ehe fallen teilweise in den Kernbereich. Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, dass ein Ausgleich ehebedingter Nachteile gewährleistet bleibt und keine nach den Umständen des Einzelfalls unbilligen Regelungen getroffen werden, die im Kontext einer richterlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle zu Rechtsunsicherheit führen. Das Inte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / ee) Absicherung durch Vollmachten

Rz. 56 Als weitere flankierende Maßnahme kann zugunsten des Schenkers eine (erforderlichenfalls notarielle[62]) Vollmacht erteilt bzw. vereinbart werden, die ihn in die Lage versetzt, auch ohne Mitwirkung des Beschenkten die Rückübertragung des Schenkungsgegenstandes an sich selbst zu bewirken und alle hierfür erforderlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen abzugeben. Von be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / c) Erwerb von Todes wegen

Rz. 11 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB), durch Vermächtnis (§§ 2147 ff. BGB) oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303 ff. BGB). Der Erwerb durch Erbanfall ist der wichtigste Tatbestand im Erbschaftsteuerrecht. Erfolgt der Erwerb durch letztwillige Verfügung (Testament), aufgrund g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / b) Anschlussunterhalt nach Kindesbetreuung wegen Krankheit, Alters oder Erwerbslosigkeit

Rz. 53 Bei diesem Unterhaltsanspruch wird der Unterhaltsgrund des Kindeswohls von dem Unterhaltsgrund der nachwirkenden ehelichen Solidarität gewissermaßen gleitend abgelöst, so dass die Qualität des Schutzbedürfnisses sich ändert. Auch bei dem Anschlussunterhalt geht es aber noch um die Honorierung der Leistung des Berechtigten in der Betreuung der Kinder.[57] Ein Totalauss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / 3. Lebensversicherungen im Privatvermögen

Rz. 371 Mit Einführung der Abgeltungsteuer haben sich auch die Regelungen zur Besteuerung von Lebensversicherungen geändert. Dies betrifft vor allem sog. Neuverträge, die ab dem 1.1.2005 abgeschlossen werden. Bei diesen Neuverträgen ist ein Sonderausgabenabzug während der Ansparphase ausgeschlossen, wenn es sich um eine Kapitallebensversicherung handelt. Nur bei reinen Risik...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Familienholding / 1. Personengesellschaften

Rz. 56 Zivilrechtlich ist es – insbesondere bei Personengesellschaften – ohne Weiteres möglich, die Gewinnverteilung abweichend von der kapitalmäßigen Beteiligung an der Gesellschaft auszugestalten.[111] Von dieser Möglichkeit wird gerade auch bei der Gestaltung von Familiengesellschaften sehr gerne Gebrauch gemacht, um für eine steuergünstige Verteilung des Familieneinkomme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Behandlung von Verbindlichkeiten

Rz. 73 Erhebliche Schwierigkeiten bereitet auch die beabsichtigte Übertragung von Schulden. Diese sind grundsätzlich gar nicht übertragbar. Möglich ist zwar eine Schuldübernahme durch den Erwerber, dies allerdings nur mit Genehmigung der jeweiligen Gläubiger (§ 415 Abs. 1 BGB). Denn ohne Genehmigung (insbesondere auch im Fall der Verweigerung) gilt die Schuldübernahme gegenü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / a) Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Falle des Scheiterns der Ehe

Rz. 81 Im Regelfall lassen sich auf Basis eines Ausschlusses des Zugewinnausgleichs unter Lebenden angemessene Ergebnisse erzielen. Der Ausschluss selbst lässt sich wie folgt formulieren: Rz. 82 Formulierungsbeispiel Für unsere Ehe soll (weiterhin) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelten. Jedoch schließen wir den Zugewinnausgleich für alle Fälle der Beendig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / III. Gemischte Schenkung

Rz. 213 Eine gemischte Schenkung besteht aus einem entgeltlichen und einem unentgeltlichen Teil. Gleichwohl liegt ein einheitlicher Vertrag vor, bei dem nach dem Willen und Wissen der Vertragsparteien allerdings die Zuwendung wertmäßig den Wert der Gegenleistung übersteigt.[173] Erforderlich ist demnach eine Einigung über die Teilunentgeltlichkeit der Zuwendung.[174] Rz. 214...mehr