Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Sachlicher Umfang bei Außenprüfung

Rz. 494 [Autor/Stand] Im Falle einer Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) wird die sachliche Reichweite der Sperrwirkung für die Selbstanzeige durch den Inhalt der dem Betroffenen gem. § 197 AO bekannt zu gebenden Prüfungsanordnung (§ 196 AO) festgelegt. Das Erscheinen des Prüfers kann demnach nur bzgl. der von der Prüfungsanordnung umfassten Steuerarten eine Sperrwirkung begründen....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Korrektur von Steuerbescheiden

a) Widerstreitende Steuerfestsetzungen in Kaskadenfällen Rz. 83 [Autor/Stand] Anwendungsbereich der §§ 174 Abs. 1, 3 AO . Sollte es in Kaskadenfällen entgegen § 4j Abs. 1 Satz 2 2. Halbs. EStG zur mehrfachen Versagung des Betriebsausgabenabzugs kommen, indem mehrere in diesem Kontext involvierte Finanzbehörden den Betriebsausgabenabzug versagen, sollte der Tatbestand des § 174...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / 4. Verbote in Allgemeinverfügungen

Coronabedingte Verbote können auch durch Allgemeinverfügungen angeordnet werden (§ 35 Satz 2 VwVfG). Der durch eine (bloß) rechtswidrige Allgemeinverfügung Betroffene muss sich darauf verweisen lassen, dagegen Rechtsmittel einzulegen; bis zu einem Erfolg seines Rechtsmittels ist er an die Vorgaben der Allgemeinverfügung gebunden. Es genügt, wenn der der Bußgeldentscheidung z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Definition Bekanntgabe

Rz. 423 [Autor/Stand] Der Sperrgrund stellt auf die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ab. Das noch im Rahmen des JStG 2010 vorgesehene Abstellen auf das Absenden der Prüfungsanordnung wurde hingegen nicht umgesetzt[2]. Die bloße Ankündigung der Prüfung sowie eine im Vorfeld erfolgende Terminabstimmung lösen keine Sperrwirkung aus. Rz. 424 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2 Zweck der Vorschrift

Rz. 5 Die Norm schließt keine faktische, wohl aber eine gesetzliche Lücke des Besteuerungsverfahrens.[1] Denn die in dem Katalog des § 93a Abs. 1 AO genannten Vorgänge wurden den Finanzbehörden ohnehin in ständiger Verwaltungspraxis im Weg der Amtshilfe mitgeteilt. Dieses System ungeregelter Kontrollmitteilungen über personenbezogene Daten entsprach aber nicht den datenschut...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (...) ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 § 32f Abs. 1 AO

Rz. 5 Die Regelung formuliert für das Recht auf Berichtigung in Abweichung von Art. 16 DSGVO eine bereichsspezifische Einschränkung. Danach besteht das Recht der betroffenen Person auf Berichtigung oder Vervollständigung zu ihr gespeicherter Daten gegenüber einer Finanzbehörde dann nicht, soweit die steuerpflichtige Person die Richtigkeit sie betreffender personenbezogener D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2 § 32f Abs. 2 AO

Rz. 7 Die Regelung in § 32f Abs. 2 AO wie auch diejenige in Abs. 3 schränken das Recht der betroffenen Person auf Löschung personenbezogener Daten und die damit korrespondierende Pflicht der Finanzbehörde aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO ein. Die Regelung ist – wie die entsprechende Regelung in § 35 Abs. 1 BDSG – auf Fälle "nicht automatisierter Datenverarbeitung" beschränkt, wobei ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3 Form und Bekanntgabe

Rz. 4 Wie jeder Verwaltungsakt wird die Einziehungsverfügung erst mit der Bekanntgabe wirksam.[1] Soweit die Einziehungsverfügung nicht zweckmäßigerweise mit der Pfändungsverfügung verbunden ist (s. Rz. 2), hat sie in Schriftform[2] zu erfolgen. Dabei tritt erst mit der Zustellung an den Drittschuldner die Wirksamkeit ein.[3] Der Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange er nic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 4 Rechtsfolgen der fehlenden Handlungsfähigkeit

Rz. 39 Die Handlungsfähigkeit des Beteiligten ist eine notwendige Verfahrenshandlungs- und Sachentscheidungsvoraussetzung.[1] Fehlt dem Beteiligten die rechtliche oder natürliche Handlungsfähigkeit, so müssen die gesetzlichen Vertreter oder satzungs- bzw. vertragsgemäßen Organe für den Beteiligten handeln.[2] Die Handlungsfähigkeit des Beteiligten, die im Zeitpunkt der Vornah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.2.1 Bestimmung des Pfandgegenstands

Rz. 16 Nach § 119 Abs. 1 AO muss ein Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Dies bedeutet, dass es insbesondere über den Adressaten und die zu treffenden Regelungen bei einer verständigen Würdigung keine Zweifel geben darf. Geringfügige Ungenauigkeiten, die die Möglichkeit einer Verwechslung nicht eröffnen, sind hingegen unschädlich. Dies gilt auch für die Best...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 5 Anrechnung der Einkommensteuer (§ 36 Abs. 2 bis 4 EStG)

Rz. 25 § 36 Abs. 2 bis 4 EStG regeln die Anrechnung der ESt im Erhebungsverfahren. Der BFH[1] sieht in der im Abrechnungsteil des Steuerbescheids enthaltenen Anrechnungsverfügung einen deklaratorischen, rechtsbestätigenden Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO, mit dem das FA die auf die festgesetzte ESt anzurechnenden Anrechnungsbeträge "bestätigt"(Rz. 28 und Rz. 96). Die Außenw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.3 Rechtsbehelf

Rz. 6 Die Pfändungsverfügung ist ein Verwaltungsakt.[1] Deswegen ist gegen die Pfändungsverfügung der Einspruch nach § 347 AO eröffnet.[2] Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Vollstreckungsschuldner als auch für den Drittschuldner.[3] Dem Drittschuldner wird darüber hinaus auch die Möglichkeit einzuräumen sein, sich vor dem Zivilgericht durch die Vollstreckungsbehörde auf ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Rechtsnatur

Rz. 2 Aus der Pfändung allein ergibt sich noch nicht die Befugnis der Vollstreckungsbehörde, die Forderung einziehen zu dürfen. Die Rechtsgrundlage für eine entsprechende Anordnung der Einziehung wird erst durch § 314 Abs. 1 AO geschaffen. Die Einziehungsverfügung ist dabei ein selbstständiger Verwaltungsakt im Vollstreckungsverfahren.[1] Sie entspricht dem gerichtlichen Bes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.2 Rechtsstellung des Vollstreckungsschuldners

Rz. 29 Die Pfändung bringt dem Vollstreckungsgläubiger nur ein Sicherungsrecht. Damit bleibt die Rechtsinhaberschaft beim Vollstreckungsschuldner bestehen. Aufgrund der Pfändung darf er aber in Bezug auf das gepfändete Recht nichts unternehmen, was den Vollstreckungsgläubiger in seinem Recht beeinträchtigt. Gleichwohl getroffene nachteilige Maßnahmen sind dem Vollstreckungsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4.1 Gläubigerstellung des Vollstreckungsschuldners

Rz. 8 Gegenstand der Pfändung ist eine Geldforderung des Vollstreckungsschuldners gegen den Drittschuldner, wobei unerheblich ist, auf welchem Rechtsverhältnis diese Forderung beruht. Der Vollstreckungsschuldner muss also Gläubiger der gepfändeten Forderung sein. Besteht zwar eine Forderung, schuldet der Drittschuldner diese aber nicht dem Vollstreckungsschuldner, sondern ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.6 Rechtsbehelf

Rz. 95 Der Abrechnungsteil des ESt-Bescheids ist Teil des Steuererhebungsverfahrens (§§ 218 bis 248 AO). Deshalb kann die Anrechnung von ESt-Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen jederzeit bis zum Ablauf der Zahlungsverjährung (§ 228 AO) zugunsten des Stpfl. berichtigt werden, wenn sich die ursprüngliche Anrechnung als unzutreffend erwiesen hat. Rz. 96 Bei Streitigkeiten ü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.3 Rechtsstellung des Vollstreckungsgläubigers

Rz. 31 Aufgrund der Pfändung kann die Vollstreckungsbehörde die Forderung verwerten. Hierfür gelten §§ 314, 315 und 317 AO. Sie hat alles zu unternehmen, um die Forderung für den Vollstreckungsschuldner zu erhalten und durchzusetzen, bevor die Verwertung erfolgt. Erforderlichenfalls hat sie zudem auch die Forderung einzuklagen. Rz. 32 Weitere rechtliche Pflichten des Vollstre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 2 Vornahme von Verfahrenshandlungen

Rz. 10 Verfahrenshandlungen i. d. S. sind, wie aus der Formulierung des § 80 Abs. 1 S. 2 AO zu entnehmen ist, alle das Verwaltungsverfahren der Finanzbehörde in jedem Abschnitt betreffenden Handlungen. Handlungen sind alle Maßnahmen jeglichen Inhalts, wie Willenserklärungen, Wissenserklärungen oder Realakte, an die Rechtsfolgen geknüpft sind.[1] Diese Maßnahmen müssen in Zus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 3.2.1 Verfahrenshandlungsfähigkeit von Betreuten/Einwilligungsvorbehalt

Rz. 27 Eine faktische Beschränkung der rechtlichen Handlungsfähigkeit ergibt sich, wenn durch das Betreuungsgericht bzw. durch das Familiengericht bei Beteiligten[1] eine Betreuung angeordnet ist.[2] Ein Betreuer kann nach § 1986 Abs. 1 BGB für eine handlungsfähige natürliche Person bestellt werden, wenn diese aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, gei...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Verletzung des Anhörungsrechts

Wird das Anhörungsrecht verletzt, ist zu unterscheiden zwischen der fristlosen Entlassung eines Beamten und der außerordentlichen Kündigung eines Beschäftigten. Die fristlose Entlassung eines Beamten stellt ein Verwaltungsakt dar. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung ist der Verwaltungsakt fehlerhaft und damit anfechtbar. Hinsichtlich der außerordentlichen Kündigung verwei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Nachweis durch Bescheinigung über steuerliche Erfassung

Rz. 35 Die in der ersten Fassung des § 22f UStG geforderte "Bescheinigung über die steuerliche Erfassung" stellte das zentrale Element der besonderen Aufzeichnungspflichten für die damals so bezeichneten elektronischen Marktplätze dar.[1] Die S. 2 und 3 des § 22f Abs. 1 UStG a.F. regelten die Einzelheiten des Nachweises der nach S. 1 der Regelung aufzuzeichnenden Angaben. Na...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Verhältnis zu den Regeln der Aufhebung von Verwaltungsakten nach SGB X

Rz. 610 Bei zu Unrecht erbrachter Leistung ist die Inanspruchnahme von Erben nur möglich, wenn die Voraussetzungen der §§ 45, 50 SGB X vorliegen. Eine analoge Anwendung des § 102 SGB XII scheidet aus.[997] Eine Leistung kann z.B. rechtswidrig erbracht worden sein, wenn der Leistungsbezieher einsatzpflichtige Zuflüsse von Mitteln von vorneherein oder im laufenden Bezug versch...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / G. Der "Regress" des BAföG

Rz. 157 Auszubildende müssen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben dazu beitragen, dass rechtswidrige Zahlungen an sie vermieden werden.[155] Gleichwohl kommt es vor. Sei es, weil außerhalb des Anrechnungszeitraums Mittel zugeflossen sind oder weil von Anfang an Mittel vorhanden waren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in die Prüfung einbezogen wurden. Das ist ein Le...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Rechtsnatur der Überleitung und Verwaltungsverfahren

Rz. 462 Die Überleitung ist ein Verwaltungsakt, und zwar sowohl gegenüber dem Leistungsberechtigten als auch gegenüber dem Drittschuldner. Betrifft die Überleitung zivilrechtliche Ansprüche, handelt es sich um einen privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt.[773] Die sozialrechtlichen Handlungsformen und Verfahrensregeln ergeben sich aus dem SGB X. Zustandekommen, Wirksamkeit u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Festsetzungsverfahren

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zugrunde (Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag, Grundsteuer). Für die ersten beiden Stufen, die gesonderte Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, ist das Lagefinanzamt (§ 22 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) zuständig. Die Grundsteuerfestsetzung hingegen obliegt – au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (§ 27 Abs. 3 GrStG)

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Gemeinden haben gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 GrStG die Möglichkeit, die Grundsteuerfestsetzung für Steuerpflichtige, die die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu zahlen haben, durch öffentliche Bekanntmachung anstelle eines (individuellen) Steuerbescheids festzusetzen. Am Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner gemäß § 27 Abs....mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Darlehensmodalitäten

Rz. 392 In welcher Form der Leistungsträger über das Darlehen entscheidet, steht ihm frei. Er kann in der Form des öffentlich-rechtlichen Vertrages des § 53 SGB X oder des Verwaltungsaktes entscheiden.[648] Für Streitigkeiten ist der Sozialrechtsweg gegeben. Die Leistungserbringung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Rückzahlungsanspruch dinglich oder auf andere Weis...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / b) "Verschieben" und Belasten

Rz. 64 Für vor der Antragstellung rechtsmissbräuchlich auf eine dritte Person übertragenes Vermögen hat die Rechtsprechung die Rechtsfigur der rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertragung entwickelt. Neben dem ohnehin zu berücksichtigenden Schenkungsrückforderungsanspruch nach §§ 528 ff. BGB handelt es sich um eine Fallkategorie, wonach Vermögen, das rechtsmissbräuchlich versc...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die zeitliche Komponente bei der Verwertbarkeitsprognose

Rz. 117 Ein Aspekt der Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit. Vermögen gilt als unverwertbar, wenn völlig ungewiss ist, wann ein tatsächliches – oder auch rechtliches – Verwertungshindernis wegfällt. So scheidet eine Anrechnung von Forderungen als Vermögen von vornherein aus, wenn sie nicht in absehbarer Zeit realisiert werden können (sog. "Versilbern" von Vermögen).[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 55 [Autor/Stand] Für das Rechtsbehelfsverfahren ist zunächst zu unterscheiden, ob eine Entscheidung des Finanzamts oder der Gemeinde angegriffen werden soll. Änderungsbegehren, die den Grundsteuerwert oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags betreffen, können nur mit einem Rechtsbehelf gegen den jeweiligen Grundlagenbescheid bei dem Finanzamt, welches den Bescheid...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Rechtsschutz gegen eine Überleitung

Rz. 466 Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht ist in den §§ 77 ff. SGG geregelt. Diese sind gem. § 62 SGB X gegenüber den §§ 68 ff. VwGO vorrangig, sofern der Sozialrechtsweg für eine Sachmaterie des § 51 SGG einschlägig ist. Sozialhilferechtliche Streitigkeiten sind seit dem 1.1.2005 durch § 51 Abs. 1 Nr. 4a und 6a SGG an die Sozialgerichte verwiesen. Hinweis Der Sozialhi...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Darlehensmodalitäten

Rz. 176 In welcher Form der Leistungsträger über das Darlehen entscheidet, steht ihm frei. Er kann in der Form des öffentlich-rechtlichen Vertrages des § 53 SGB X oder des Verwaltungsaktes entscheiden.[308] Für Streitigkeiten ist der Sozialrechtsweg gegeben. Rz. 177 Das Darlehen unterliegt mangels Ermächtigungsgrundlage keiner Verzinsung. Es gibt auch kein "“übergeordnetes‘ s...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / III. Bekanntgabe des Erbschaftsteuerbescheids

Rz. 11 Grundsätzlich ist ein Erbschaftsteuerbescheid als Verwaltungsakt stets demjenigen Beteiligten bekanntzugeben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, also dem Erwerber (insbesondere dem Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigten), § 122 Abs. 1 S. 1 AO. Wurde allerdings eine Erbschaftsteuererklärung durch den Testamentsvollstrecker abgegeben, e...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Überleitung wegen erhaltener Leistungen

Rz. 443 § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt voraus, dass die Person, die einen Anspruch gegen einen Dritten hat, gegenüber dem Sozialhilfeträger leistungsberechtigt sein muss. Es wird also nicht vorausgesetzt, dass tatsächlich schon Sozialleistungen erbracht worden sein müssen. Die Leistung muss aber vom Sozialleistungsträger dem Grunde nach durch einen den Leistungsanspruch konk...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 12. Abfindung für einen Erb-/und Pflichtteilsverzicht

Rz. 183 Fallbeispiel 25: Der Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung S bezieht Grundsicherung seit 2010. Mit notariellem Vertrag vom 19.12.2015 hatte der Vater V ein Grundstück auf den Bruder T des S übertragen. Dafür sollte S bei Vereinbarung eines Erb- und Pflichtteilsverzichts im Übrigen eine Abfindung in Höhe von 50.000 EUR erhalten, zu zahlen spätestens sechs Monat...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Darlehen

Rz. 615 Bei Erbringung von darlehensweisen Sozialhilfeleistungen mindert der Darlehensrückgewähranspruch als vom Erblasser herrührende Schuld den Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls. Insoweit gelten bei der Bestimmung des Werts des Nachlasses die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. Der Rückgewähranspruch, der Grundlage der Erblasserschuld ist, schließt einen au...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / B. Einkommen

Rz. 5 Fallbeispiel 78: Die sparende Großmutter Die Großmutter G hatte – beginnend 2010 – für ihre damals 12 Jahre alte Enkelin auf deren Namen einen Sparvertrag mit einer monatlichen Sparrate von 250 EUR als "Startkapital für eine erste Aussteuer" abgeschlossen. Eine vorzeitige Verfügung der Enkelin bis zum Laufzeitende 2023 war ausgeschlossen. 2016 zog die Enkelin zu Hause ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Verhältnis zu anderen Störfallnormen

Rz. 184 Infolge eines gesetzlichen Anspruchsübergangs soll ein Leistungsberechtigter nicht schlechter, aber auch nicht bessergestellt werden als ohne einen solchen Übergang. Die Regeln des § 33 SGB II verdrängen die Regelungen über die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte (§ 45 SGB X) und über die Erstattung von bereits erbrachten Leistungen nach Aufhebung...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 1. Das Verfahrensrecht (SGB X)

Rz. 97 Das SGB bezieht neben den einzelnen materiell-rechtlichen Regelungen das Verfahrensrecht als Teil des SGB mit ein. Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) beinhaltet das allgemeine sozialrechtliche Verfahrensrecht. Es hat Bedeutung, wenn es um den Erlass, die Änderung und/oder die Aufhebung von Verwaltungsakten geht. Dazu kommt es in der Praxis, wenn Leistungen bezog...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Formelles und Freistellungsbescheid

Tz. 253 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ein besonderes Anerkennungsverfahren ist für die StBefreiung nicht vorgesehen (s AEAO Nr 3 zu § 59). Die Entsch über die StBefreiung erfolgt vielmehr durch das nach § 20 Abs 1 AO (in Ausnahmefällen nach § 20 Abs 2 AO) zuständige FA im Veranlagungsverfahren durch Freistellungsbescheid – bzw beim Vorliegen eines stpfl wG – durch St-Bescheid f...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Hilfen in speziellen Lebenslagen nach dem 7. Kapitel – Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII)

Rz. 18 Die in der erbrechtlich ausgerichteten anwaltlichen Praxis mit Abstand größte sozialhilferechtliche Bedeutung hatten bis zum 31.12.2019 die Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderung, weil für Leistungsbezieher von Eingliederungshilfe üblicherweise sog. Behindertentestamente entwickelt werden. Diese Leistungen sind seit 1.1.2020 in das SGB IX überführt...mehr

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Bodenschätzung

Leitsatz 1. Die Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens richtet sich nach der gemeinüblichen Bewirtschaftung, die der natürlichen Ertragsfähigkeit entspricht. 2. Gemeinüblich ist die in der jeweiligen Gegend für die durch dieselbe Ertragsfähigkeit charakterisierten Flächen allgemein übliche Nutzung, sofern diese Nutzung der natürlichen Ertragsfähigkeit entspricht. 3. D...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Sozialhilferegress – Strukturprinzipien und vorbereitende Auskunft

Rz. 370 Den Begriff des Sozialhilferegresses kennt weder das SGB XII noch ein anderes nachrangiges Gesetz. Das SGB XII kennt nur die "Verpflichtungen anderer", beginnend mit den §§ 93 ff. SGB XII und Maßnahmen, mit denen eine vorläufige Hilfegewährung möglich gemacht bzw. repariert wird. Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechtes bilden sich nicht nur im sozialhilferechtli...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Prüfungsschema

Rz. 409 Wenn der Sozialhilfeträger den Bedarf eines Hilfesuchenden mit den Mitteln des SGB XII decken muss, weil der Antragsteller dem Grunde nach vorhandene – aber nicht "bereite" – Mittel nicht zur eigenen Bedarfsdeckung aktivieren kann, handelt es sich sozialhilferechtlich um einen "Störfall". Das Mittel zur Beseitigung der Leistungsstörung im sozialhilferechtlichen Leistu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Duldungsbescheid

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers erfolgt durch Duldungsbescheid (§ 191 Abs. 1 AO). Der Erlass setzt die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens voraus. Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Grundsteuer gegenüber dem Steuerschuldner geltend gemacht werden kann.[2] Die Inanspruchnahme eines Duldungspflichtigen erst nur dann ermessensgerecht, wen...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) § 1365 BGB in der Zugewinngemeinschaft oder schützt die Vereinbarung von Gütertrennung?

Rz. 232 Über das Alleineigentum oder Miteigentum des anderen Ehegatten/Lebenspartners kann man nicht rechtlich verfügen. Das ist einer der Gründe für Gütertrennung. In der Zugewinngemeinschaft – die Gütertrennung mit Ausgleich des hinzugewonnenen Vermögens am Ende der Ehe ist – gehört zu den typischen zivilrechtlichen Verfügungsbeschränkungen der Ehegatten über die Vermögen,...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Herausgabe des Geschenks – Begründung von Schonqualität als Einkommen oder doch als Vermögen?

Rz. 454 Unterstellt man, dass der Beschenkte dem Schenker das Geschenk im Zeitpunkt der Überleitung freiwillig zurückgegeben hätte, dann hätte er einen Schenkungsrückforderungsanspruch anerkannt und erfüllt. Der Schenker wäre – im Falle einer Immobilienschenkung durch Eintragung ins Grundbuch – wieder Eigentümer geworden. Das stellt einen Zufluss im Bedarfs- bzw. Bedürftigke...mehr

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§ 4 Leistungsrecht und Regr... / B. Regress in der Kriegsopferfürsorge

Rz. 24 Die Kriegsopferfürsorge kennt – vergleichbar dem SGB XII – die Überleitung von an sich vorrangigen Ansprüchen gegenüber Dritten auf den Träger der Kriegsopferfürsorge zur Wiederherstellung des Nachrangs einer Leistung. Rz. 25 Nach § 27g Abs. 1 S. 1 BVG kann der Träger der Kriegsopferfürsorge in den Fällen, in denen Beschädigte oder Hinterbliebene für die Zeit, für die ...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / I. Kostenbeitragsregeln

Rz. 11 Es gibt im SGB VIII unterschiedliche Formen der Kostenbeteiligung mit jeweils wiederum unterschiedlichen Inhalten:mehr