Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 2.2 Schriftliche Auskünfte

Insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung des Verwaltervertrags und für einen realistischen Ansatz der Verwaltervergütung sollte sich der potenzielle Verwalter nicht scheuen, seiner Kontaktperson ein Formular zu den wesentlichen Objekteigenschaften zu übersenden. Der nachfolgende Fragenkatalog könnte selbstverständlich auch telefonisch abgearbeitet werden, allerdings dürft...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 3.2 Aufsichtsratsvergütungen

Zwar handelt es sich bei Aufsichtsratsvergütungen zweifellos um Betriebsausgaben, doch durch die Regelung in § 10 Nr. 4 KStG wird die Hälfte der Vergütungen an Überwachungsorgane der Geschäftsführung den nicht abziehbaren Aufwendungen zugeordnet. Zu den Kontrollorganen rechnet in erster Linie der Aufsichtsrat; doch auch ein eventuell bestehender Verwaltungsrat oder Beirat üb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7 Alternativmodell flat-tax?

Rz. 22 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer steht seit jeher im Blickpunkt ganz unterschiedlicher (steuer-)politischer Zielvorstellungen.[1] Die Skala reicht hier von der gänzlichen Infragestellung der Erbschaftsteuer[2] bis hin zu Vorschlägen, die Erbschaftsteuer offensiv als Instrument zur Auflösung der Vermögenskonzentration zu nutzen.[3] Die (steuer-)politische Diskussion ...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 3 Prüfung durch den Verwaltungsbeirat

3.1 Grundsätze Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll der Verwaltungsbeirat die Jahresabrechnung vor ihrer Genehmigungsbeschlussfassung prüfen und mit seiner Stellungnahme versehen. Da es sich bei der genannten Bestimmung lediglich um eine Sollvorschrift handelt, begründet die unterlassene Prüfung der Jahresabrechnung durch den Verwaltungsbeirat nicht die Anfechtung des Genehmigun...mehr

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Streitwert (WEMoG) / 7 Entlastung von Verwalter und Beirat

Der Streitwert einer Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Entlastung des Verwalters und auch die Rechtsmittelbeschwer bestimmt sich nach den möglichen Ansprüchen gegen den Verwalter und nach dem Wert, den die mit der Entlastung verbundene Bekräftigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Wohnungseigentümer mit der Verwaltung der Gemeinschaft hat.[1] Dieser Wert i...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 3.1 Grundsätze

Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll der Verwaltungsbeirat die Jahresabrechnung vor ihrer Genehmigungsbeschlussfassung prüfen und mit seiner Stellungnahme versehen. Da es sich bei der genannten Bestimmung lediglich um eine Sollvorschrift handelt, begründet die unterlassene Prüfung der Jahresabrechnung durch den Verwaltungsbeirat nicht die Anfechtung des Genehmigungsbeschlusses....mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 3.2 Was gilt bei Meinungsverschiedenheiten?

Bemängelt der Verwaltungsbeirat Teile der Jahresabrechnung und hält der Verwalter die Einwände des Verwaltungsbeirats für berechtigt, wird er diese sogleich berücksichtigen und die Jahresabrechnung entsprechend abändern. Hält er die Einwände nicht für berechtigt, wird er die Jahresabrechnung entsprechend in der Wohnungseigentümerversammlung zur Diskussion stellen. Letztlich e...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 8 Rechtsprechungsübersicht (vereinzelt redaktionell angepasst)

Abgrenzungen Eine Durchbrechung des Jährlichkeitsprinzips ist nur hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten möglich. Hinsichtlich sämtlicher anderer Abrechnungspositionen verbleibt es bei der Abrechnung nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip.[1] Abrechnungspflicht Für die Erstellung einer Jahresabrechnung ist nach Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr der alte, noch vor Erstellung ab...mehr

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Streitwert (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Der Streitwert richtet sich grundsätzlich nach dem geltend gemachten Anspruch. Bei bezifferten Zahlungsklagen bildet in aller Regel der beanspruchte Zahlungsbetrag den Streitwert. Dieser wiederum bildet die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Die Höhe des Streitwerts kann auch für die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts von Bedeutu...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.2.3 Rechnungslegung

Der ausgeschiedene Verwalter ist zur Rechnungslegung zum Zeitpunkt seines Ausscheidens verpflichtet. Als verhaltener Anspruch muss dieser allerdings gegenüber dem Verwalter geltend gemacht werden. Insoweit bedarf es keines entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer, vielmehr kann das Verlangen entweder vom Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats als gesetzlichem Vertreter...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung durch den Verwalter

Da der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt, trifft die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung zunächst und grundsätzlich auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG insoweit ausdrücklich den Verwalter verpflichtet. Der Verwalter ist allerdings im Innenverhältnis ...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.4.1 Zeitnahe Erstellung

Die Jahresabrechnung ist nach Ablauf der abzurechnenden Wirtschaftsperiode zeitnah zu erstellen und der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Allgemein wird hier von einem Zeitraum von 3 bis maximal 6 Monaten nach Beginn des Folgejahres ausgegangen.[1] Abweichendes kann im Verwaltervertrag geregelt werden oder sich aus einer Vereinbarung der Wohnungseigentüm...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.1.2 Ausgaben

Stets sind in die Jahresabrechnung aus dem Verwaltungsvermögen getätigte Ausgaben einzustellen, egal ob die Ausgaben rechtmäßig oder unrechtmäßig erfolgten und unabhängig davon, ob die Ausgaben ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen haben oder nicht.[1] Dies gilt für sämtliche getätigten Ausgaben und unabhängig davon, ob sie nachvollziehbar oder durch Kontoauszüge belegt sind...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.2.2 Abweichende Kostenverteilungsschlüssel

Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG ist durch Vereinbarung abdingbar. So wird in vielen Gemeinschaftsordnungen eine abweichende Kostenverteilung vereinbart, die für unterschiedliche Kostenarten verschiedene Verteilungsschlüssel vorsieht, die dem Gerechtigkeitsempfinden der Eigentümer eher entsprechen oder aus anderen Gründen praktikabler erscheinen. So wird z. B. häufi...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.1 Gesamtabrechnung

Maßgeblich für die nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu beschließenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge sind zwar in erster Linie die Jahreseinzelabrechnungen. Allerdings sollte auch hier aus Transparenzgründen nicht auf die Erstellung der Jahresgesamtabrechnung verzichtet werden. Insoweit hat die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstell...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 5.1 Festsetzungsbeschluss

Über die sich auf Grundlage der Jahresgesamtabrechnung ergebenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge beschließen die Wohnungseigentümer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Da gesetzlich für die Beschlussfassung kein bestimmtes Stimmprinzip vorgesehen ist, richtet sich dieses nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 WEG oder einem hiervon abweichend verei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Grundlagen

Tz. 100 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Merkmal der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist das wichtigste der vGA-Definition. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle entscheidet sich anhand dieses Merkmals, ob eine vGA vorliegt oder nicht. Vor allem mit der Frage nach der gesellschaftlichen Veranlassung wird also die Sphäre der Einkommenserzielung von der der Eink...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Weitere Einzelfragen der Einkommensermittlung

Tz. 117 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Sieht die Stiftungssatzung die Einrichtung eines Überwachungsorgans (Kuratorium, Verwaltungsrat, Beirat, Familienbeirat) vor, ist nach § 10 Nr 4 KStG nur die Hälfte der Vergütung jeder Art an die Mitglieder abzb (s ausführlich § 10 KStG Tz 63ff). Kann die Vergütung einer Eink-Art zugerechnet werden, ist daher nur die Hälfte des jeweiligen B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beusch, Die Besteuerung der Konzerne als wirtsch Einheit in internationaler Sicht, FS Flume, 1978, Bd 2, 21; Weber, Die konsolidierte Besteuerung von Konzernen in den USA, Vorbild für ein dt Konzern-StR? DStZA 1979, 146; Kessler, Internationale Organschaft in Dänemark, IStR 1993, 303; Grotherr, Konzernbesteuerung in Dänemark, IWB (11/1995) F 5 Gr 2, Dänemark, 113; Grotherr, Die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ladwig/Motte, Die Gesellschaft auf Aktien – eine Alternative für börsenwillige mittelständische Unternehmen?, DStR 1996, 800, 842; Hennerkes/Lorz, Roma Locuta Causa Finita: Die GmbH & Co KGaA ist zulässig – Zugleich Besprechung des BGH-Beschlusses v 24.02.1997, DB 1997, 1388; Niedner/Kusterer, Die atypisch ausgestaltete Familien-KGaA aus der Sicht des Kommanditaktionärs, DB 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Erscheinungsformen

Rn. 41a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bzgl des Beteiligungsverhältnisses an KG und GmbH sind folgende Erscheinungsformen möglich (s Wacker in Schmidt, § 15 EStG Rz 700, 42. Aufl):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Geschäftsführung obliegt nur den persönlich haftenden Gesellschaftern, die KapGes oder gewerblich geprägte PersGes sind, und/oder Nichtgesellschaftern

Rn. 176 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff der "Geschäftsführung" ist gesellschaftsrechtlich zu verstehen (§§ 114–117, 164 HGB; §§ 709–713 BGB). Maßgeblich ist somit eine gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander (so jetzt auch in R 15.8 Abs 6 S 1 EStR 2012, ergänzt idF EStÄR 2012). Das Recht der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Zusammenrechnung der Beteiligungen mehrerer Gesellschafter

Tz. 222 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine beherrschende Stellung eines oder mehrerer Gesellschafter(s) ist bei einer Beteiligung bis 50 % auch ohne Hinzutreten besonderer Umstände anzunehmen, wenn mehrere Gesellschafter einer Kap-Ges mit gleichgerichteten Interessen zusammenwirken, um eine ihren Interessen entspr einheitliche Willensbildung herbeizuführen; zB s Urt des BFH v 25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Sonderproblem: Beherrschende Stellung bei AG und KGaA

Tz. 228 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wie eine "normale" vGA so ist auch eine vGA wegen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot bei allen Arten von Kö denkbar. Dies gilt dann grds auch für eine Kap-Ges in der Rechtsform der AG. Nach der älteren Rspr des BFH können jedoch die zur GmbH entwickelten Grundsätze nicht ohne Weiteres auf die AG übertragen werden (s Urt des BFH v 15.12.1971...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesellschaftsrecht

Rn. 116 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die KGaA ist eine juristische Person, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (Komplementär oder persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre): §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.2 Zuständigkeitsfragen

Tz. 245 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung gehört, dass diese von den dafür zuständigen Organen vorgenommen wird. So ist zB für die Änderung eines Anstellungsvertrags grds die Gesellschafterversammlung zuständig (Ausnahme bei abweichender Satzungsregelung). Wird ein Anstellungsvertrag ohne den notwendigen Beschl der Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cic) Unangemessen hohe Vergütungen der KG an die GmbH wegen überhöhter Gehaltszahlung als Entnahme des Begünstigten

Rn. 50a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Fall einer überhöhten Gehaltszahlung der GmbH an den Geschäftsführer der GmbH im obigen Beispielsfall (s Rn 50) 80 000 EUR statt 65 000 EUR, der zugleich Kommanditist der KG oder einem solchen nahestehend ist, liegt eine vGA vor. Die Annahme einer vGA kann nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Die "ausschüttende" Körperschaft

Tz. 17 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Grds gilt § 8 Abs 3 S 2 KStG für alle Arten von Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 6 KStG. Auch beschr stpfl Kö iSv § 2 Abs 1 KStG können Leistende einer vGA sein; s Urt des BFH v 21.12.1994, BB 1995, 1174, und s Kohlhepp (in Schn/F, § 8 KStG Rn 318). Allerdings muss es sich um Kö handeln, zu denen eine mitgliedschaftsrechtliche Beziehung bestehen kann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 249 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Finanzielle Eingliederung bedeutet nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG, dass der OT an der OG in einem solchen Maße beteiligt sein muss, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der OG zusteht. Hiernach ist zunächst Voraussetzung, dass der OT an der OG beteiligt ist. Die Stimmrechte müssen dem OT selbst zuzurechnen sein; die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dach/Dachgeschoss (WEMoG) / 4 Dachsanierung

Die Sanierung eines Gebäudedachs ist regelmäßig sehr kostenträchtig. Zur Schadensvermeidung sollte der Verwalter für die Gemeinschaft einen klar umrissenen und detaillierten Wartungsvertrag mit einem Dachdecker abschließen. Die Befugnis des Verwalters zum Abschluss eines Wartungsvertrags ergibt sich zumindest in größeren Wohnanlagen aus § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, da es sich um e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung im Wohnungseigent... / 1.1 Kündigung und Abberufung trennen

Bei einer Kündigung des Verwaltervertrags ist immer zu beachten, dass diese aufgrund der herrschenden Trennungstheorie von der Abberufung des Verwalters zu trennen ist.[1] Zwar beinhaltet die Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund i. d. R. zugleich die Kündigung des Verwaltervertrags[2], dennoch bedingt das eine nicht automatisch auch das andere. Hinweis Unentgeltlicher...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.2 Interessenträger im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 49 Interessenträger bzw. Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie bei der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 50 Erstmals wird mit den ESRS eine kla...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesamtbezüge des Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung

Rn. 421 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Es kommt nicht auf die Bezeichnung des Gremiums an, sondern auf seine Funktion. Grds. wird man davon ausgehen müssen, dass ein Beirat "immer dann vorliegt, wenn sich die Zuständigkeit dieser Einrichtung auf den Gesamtbetrieb erstreckt. [...] Erstreckt sich die Zuständigkeit nur auf Teilbereiche, kann je nach Lage des Einzelfalles etwas ander...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Mitglieder der Organe (§ 285 Nr. 10)

Rn. 443 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 10 sind im Anhang "alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats [anzugeben, d.Verf.], auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten Berufs und bei börsennotierten Gesellschaften auch der M...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. "Kleinst"-GmbH

Rn. 24 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine GmbH ist als eine Kleinst-KapG zu werten, wenn mindestens zwei der nachfolgenden Merkmale nicht überschritten werden (vgl. § 267 Abs. 1): Bilanzsumme (BS): 450.000 EUR, Umsatzerlöse (UE): 900.000 EUR p. a., Arbeitnehmer (AN): 10 im Jahresdurchschnitt. Zu Einzelheiten vgl. HdR-E, HGB § 267a, Rn. 3 ff. Rn. 25 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Erleichte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der Organe und ihrer Hinterbliebenen

Rn. 422 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Mitgliedschaft in einem Organ dauert so lange, bis betreffendes Mitglied abberufen wird bzw. zurücktritt (vgl. ADS (1995), § 285, Rn. 167; Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Sämtliche nach diesem Zeitpunkt gewährten Bezüge, die nicht die Tätigkeit als bisheriges Organmitglied abgelten, fallen daher in den Anwendungsbereich von §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVII. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 285 Nr. 34 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 34. Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 179 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ackermann (1999), Risikomanagement im Personalbereich, in: Ackermann (Hrsg.), Risikomanagement im Personalbereich, Wiesbaden, S. 43–102. Arthur Andersen (2001), Corporate Governance: Stand der Umsetzung und Entwicklungsperspektiven, Düsseldorf. Arthur Andersen (2002), Prüfung auf dem Prüfstand: Status Quo und Tendenzen der Internen Revision in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht-AG

Rn. 75 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Tatsache, dass die neu zu schaffende Norm – unabhängig von ihrer endgültigen Platzierung im Gesetz – grds. auch Nicht-AG erfassen sollte, wird bereits durch einen Blick auf den ersten Entwurf der interministeriellen Arbeitsgruppe deutlich, der – wenn auch durch seine systematische Fehlstellung unter den bilanziellen Normen – alle KapG bet...mehr

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Erhaltungsbeschluss: Bestim... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Die Wohnungseigentümergemeinschaft … beschließt, dass die final in der Eigentümerversammlung vom 3.12.2021 festgelegten Sanierungsarbeiten unverzüglich durch die bereits beauftragten Fachfirmen umgesetzt werden sollen. Die Eigentümer der WE …, Frau … und Herr …, sollen bei Aufrechterhaltung ihrer Weigerungshaltung zur Zutri...mehr

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Verwaltervertrag: AGB-Prüfung / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt vom ehemaligen Verwalter B die Rückzahlung von 7.239,96 EUR. Diesen Betrag hatte B vom Konto der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als "Sondervergütung Klagepauschale" für mehrere Gerichtsverfahren entnommen. Im Verwaltervertrag heißt es unter Ziffer 7.3 insoweit: "Für den Fall der gerichtlichen Geltendmachung von Beitrags...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 3.3 Beispiel: Schutz des Minderheitsgesellschafters

Praxis-Beispiel Anpassungen zum Schutz des Minderheitsgesellschafters Eine Speditions-GmbH möchte ihr Geschäft deutlich erweitern, insbesondere Auslandsbüros in ehemaligen GUS-Staaten wie Kasachstan und Usbekistan eröffnen. Hierfür wird ein zusätzliches Kapital von 1 Mio. EUR benötigt. Ein usbekischer Investor ist bereit, dieses Kapital zur Verfügung zu stellen, wenn er hierf...mehr

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Zeugnis des GmbH-Geschäftsf... / 2 Zeugnisausstellung für den Geschäftsführer

Zuständig für die Ausstellung des Zeugnisses sind die Gesellschafter. Diese können die Aufgabe zur Erstellung auf ein anderes Organ (Beirat), auf einen Gesellschafter oder auch auf einen anderen Geschäftsführer übertragen. Achtung Qualifiziertes Zeugnis nur auf Verlangen Das qualifizierte Zeugnis wird nur auf ausdrückliches Verlangen hin ausgestellt. Der Geschäftsführer richte...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 2.7 Bei Bedarf externe Berater einschalten

Sind sich die Gesellschafter bei der Beurteilung einer Sachfrage nicht einig, ist es hilfreich externe Fachleute und Berater in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Das können Mitglieder des Beirats, aber auch ausgewiesene Spezialisten außerhalb der GmbH sein. Nicht zwingend ergibt sich daraus, die Konsequenzen einer externen Beratung zwingend in der GmbH umzusetzen. Erfah...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 3 Umgang mit den Gesellschaftern

Im kleinen Unternehmen, in dem wenige Gesellschafter zugleich auch Geschäftsführer sind, sind Fragen der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Information leicht zu lösen. Solange keine wirklichen Kommunikationsbarrieren bestehen, ergeben sich innerhalb der täglichen Zusammenarbeit laufend Gelegenheiten zu einem Informationsaustausch. Werden zusätzlich bestimmte Formen durchg...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.2 Erscheinungsformen

Rz. 3 Die personen- und beteiligungsgleiche GmbH & Co. KG scheint heute am häufigsten in der Praxis vertreten zu sein. Kennzeichnend für sie ist, dass die Gesellschafter der GmbH und die Kommanditisten der KG identisch sind und in beiden Gesellschaften dieselben Beteiligungsquoten haben. Dadurch verfügen sie in beiden Gesellschaften über den gleichen Gesellschaftereinfluss. E...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.3 Unterlassen von Angaben

Rz. 111 § 286 HGB ermöglicht es, aus zwingenden Gründen bestimmte Angaben im Anhang zu unterlassen. Die Berichterstattung im Anhang muss nach § 286 Abs. 1 HGB zwingend unterbleiben, soweit dies für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. In Betracht kommen Angaben, die hoheitliche Interessen berühren können, insbesondere bei öffentlic...mehr