Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 5. Haushaltssachenantrag

Rz. 190 Muster 3.27: Haushaltssachenantrag Muster 3.27: Haushaltssachenantrag An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________[288] Haushaltssachenantrag der Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellerin und Antragsgegnerin des Ehescheidungsverfahrens – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________[289] gegen Herrn ________...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / III. Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Rz. 1025 Wer sich nicht selbst unterhalten kann und auch nicht von anderen unterhalten wird, erhält gemäß § 2 SGB XII auf Antrag Sozialhilfe, soweit und solange er einen Unterhaltsanspruch nicht durchsetzen kann und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Nach §§ 33 SGB II und 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch eines Sozialhilfeempfängers jeweils bis zu der Höhe, in...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs

Rz. 196 Muster 5.13: Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs Muster 5.13: Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs [Zuständigkeit:] Familiengericht [örtliche Zuständigkeit, falls keine Ehesache anhängig gem. § 262 Abs. 2 FamFG: gewöhnlicher Aufenthalt des Antragsgegners] [Antrag:] bestellen wir uns unter Überreichung einer auf ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Die Unterhaltsvereinbarung mit dem volljährigen Kind

Rz. 25 Das volljährige Kind schließt eigene Vereinbarungen über Art und Höhe des ihm zustehenden Unterhaltsanspruchs mit den Eltern. Da beide Elternteile grundsätzlich anteilig barunterhaltspflichtig sind, bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem unterhaltsberechtigten Kind und beiden Eltern. Hierbei sind folgende Konstellationen denkbar:mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Rz. 161 Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Fr...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe

Rz. 151 Muster 5.8: Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe Muster 5.8: Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Herrn _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Fra...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung zum Wechselmodell

Rz. 423 Über die Praktizierung des Wechselmodells kann naturgemäß eine – formfrei möglich – Vereinbarung getroffen werden. Eingebettet werden kann die Vereinbarung eines Wechselmodells aber auch in die Unterhaltsvereinbarung, die auch beim Wechselmodell regelmäßig notwendig, mindestens sinnvoll sein wird. Rz. 424 Muster 2.47: Vereinbarung von Wechselmodell und Unterhalt Muster...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Vereinbarung zur Anfechtung der Vaterschaft

Rz. 262 Letztlich wird in solchen Fällen die betroffene Mutter besser beraten sein, eine Vereinbarung zu schließen, die die Anerkennung des Gutachtens und die Einräumung abweichender biologischer Zuordnung des Kindes beinhaltet. Dadurch können Verfahrenskosten für die Mutter vermieden werden, die bei weiterem Bestreiten erheblich sein können. Dies kann wie folgt formuliert we...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zu ausgefallenem Umgang

Rz. 446 Eine "Nachholungsregelung" soll in der Regel den Sinn haben, den Umgang mit dem Kind nicht dadurch zu behindern, dass aus Gründen kaum nachprüfbarer Erkrankung des Kindes, dessentwegen man ja nicht unter allen Umständen einen Arzt aufsucht, Umgangstermine häufiger abgesagt werden. Ist aber ohnehin der persönliche Kontakt zwischen dem nicht überwiegend mit dem Kind zus...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Die Ehewohnung bei Getrenntleben

Rz. 212 Im Falle des Getrenntlebens wird der namentlich die gemeinsamen Kinder betreuende Elternteil gegenüber dem Verlangen eines Auszugs aus der Ehewohnung einwenden, dass eine unbillige Härte nach § 1361b Abs. 1 S. 2 BGB vorliegt, weil das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder beeinträchtigt ist. Wie bei nahezu allen Streitfragen im Familienrecht, ist es sinnvoll, sich über...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze

Rz. 393 Zu Unrecht wurde – und wird landläufig noch heute – das Umgangsrecht als Einbahnstraße im Sinne eines Rechtsanspruches ausschließlich des nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils angesehen.[472] Die zentrale Vorschrift des § 1684 I BGB beschreibt jedoch drei Bereiche:mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / hh) Antrag auf Arrestanordnung

Rz. 125 Muster 5.5: Antrag auf Arrestanordnung Muster 5.5: Antrag auf Arrestanordnung An das Amtsgericht – Familiengericht – In der Familiensache der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – wegen Arrest hinsichtlich rückständigen und künftig fällig werdenden Unterha...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 3.1 Entschließungsermessen

Für das Entschließungsermessen genügt es i. d. R., dass das Finanzamt angibt, dass eine Vollstreckung bei der GmbH voraussichtlich erfolglos sein wird bzw. erfolglos war. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bereits das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet wurde. Wichtig Wenn das Finanzamt seine Vollstreckungsmöglichkeiten gegen die GmbH nicht sorgfälti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.3.2 Zusammenveranlagte Ehegatten als Gesamtschuldner

Rz. 62 Die Grundsätze zur Bestimmung des Erstattungsberechtigten in Gesamtschuldverhältnissen gelten auch für nach § 26b EStG zusammen zur ESt veranlagte Ehegatten bzw. ihnen nach § 2 Abs. 8 EStG gleichgestellte Lebenspartner. Sie sind weder Gesamtgläubiger i. S. des § 428 BGB noch Mitgläubiger i. S. des § 432 BGB. Vielmehr steht der Erstattungsanspruch demjenigen Ehegatten ...mehr

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Säumniszuschläge / 7 Erhebung der Säumniszuschläge

Entstandene Säumniszuschläge werden nicht durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern ohne Festsetzung erhoben (§ 218 Abs. 1 AO). Sie werden mit ihrer Entstehung fällig (§ 220 Abs. 2 Satz 1 AO). Es bedarf nicht einmal eines besonderen Leistungsgebots, wenn die Säumniszuschläge zusammen mit der Steuer beigetrieben werden (§ 254 Abs. 2 Satz 1 AO). Nur wenn die Vollstr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.2.2 Befriedigung durch Vollstreckung

Rz. 48 Die Befriedigung im Wege der Vollstreckung führt ebenfalls zum Erlöschen des Anspruchs. Bei der Pfändung von Geld wird die Wegnahme[1], bei der Versteigerung gepfändeter Sachen die Empfangnahme des Erlöses durch den versteigernden Beamten[2] als Zahlung fingiert, sodass sich die Rechtsfolge des Erlöschens unmittelbar aus § 47 AO ergibt (s. Rz. 27). In allen anderen Fä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.1.1.3.7 Zahlungen im Weg der Vollstreckung

Rz. 27 Bei der Pfändung von Geld gilt die Wegnahme nach § 296 Abs. 3 AO als Zahlung des Vollstreckungsschuldners. Das Gleiche gilt nach § 301 Abs. 2 S. 1 AO für die Empfangnahme des Erlöses durch den versteigernden Beamten im Fall der Versteigerung, es sei denn, dass der Erlös nach § 308 Abs. 4 AO hinterlegt wird. In beiden Fällen ist daher mit den entsprechenden Akten des V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.1.1.3.1 Überblick

Rz. 16 Als Zahlungsarten kommen insbesondere die in § 224 Abs. 2 Nr. 1-3 AO aufgeführten Vorgänge in Betracht. Dies sind Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln, Hingabe oder Übersendung von Schecks, Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Finanzbehörde und Lastschrift aufgrund Einzugsermächtigung. Darüber hinaus können Zahlungen auch im Wege der Vollstreckung erfolge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 4 Streit über das Erlöschen

Rz. 57 Abgesehen vom Fall der Festsetzungsverjährung, die im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Steuerbescheid überprüft werden kann, ist über Streitigkeiten, die das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis betreffen, durch Abrechnungsbescheid gem. § 218 Abs. 2 AO zu entscheiden. Gegenstand des Abrechnungsbescheids ist die Frage, ob eine bestimmte Zahlungsverpf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.1.1.2 Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zahlung

Rz. 10 Aus dem Wesen der Zahlung als Bewirkung der geschuldeten Leistung i. S. v. § 362 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass sie grundsätzlich an den Gläubiger des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis erfolgen muss. Etwas anderes gilt nur dann, wenn diesem die Empfangszuständigkeit für die Entgegennahme der Leistung fehlt, weil ihm die Verfügungsmacht über die Forderung entzogen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 2.1.3 Pfändung

Rz. 15 Im Unterschied zu Abtretung und Verpfändung handelt es sich bei der Pfändung einer Forderung nicht um ein privates Rechtsgeschäft, sondern um einen Akt der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen[1], für den das Vollstreckungsgericht – d. h. das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Amtsgericht – zuständig ist.[2] In bestimmten Fällen ist die Pfändbarkeit ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.3 Keine Erlöschensfälle

Rz. 53 Ereignisse mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit (rückwirkende Ereignisse) i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 AO [1] führen nicht zu einem Erlöschen des Anspruchs, wie er bis zu ihrem Eintritt bestanden hat, sondern lassen diesen wegen der ihnen innewohnenden Rückwirkung gleich in der veränderten Höhe entstehen.[2] Dies gilt auch für die Ausübung von Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Versicherung an Eides statt ist die stärkste Beteuerungsform eines Beteiligten im Besteuerungsverfahren. § 95 Abs. 1 AO trifft Regelungen zu den persönlichen (vgl. Rz. 6ff.) und sachlichen Voraussetzungen (vgl. Rz. 11ff.), Abs. 2 bis 5 zum Verfahren (vgl. Rz. 21ff.) und Abs. 6 zur Nichterzwingbarkeit (vgl. Rz. 32) der eidesstattlichen Versicherung. Sie dient als er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bekanntgabe- und Inhaltsadressat eines Umsatzsteuerbescheids für eine BGB-Gesellschaft

Leitsatz Der an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts übermittelte Umsatzsteuerbescheid ist hinreichend bestimmt, wenn er an einen Gesellschafter mit dem Zusatz "für GbR …" ergeht und sich aus dem Steuerfahndungsbericht die einzelnen Gesellschafter, der aus Sicht der Behörde, bestehenden Gesellschaft ergeben. Sachverhalt Im Rahmen von Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle st...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 4. Titulierung und Vollstreckung von Unterlassungspflichten

Rz. 72 Bei der Formulierung des Klageantrags ist zu beachten, dass der Anspruch nur auf Unterlassung der Störung und nicht auf das Verbot und Gebot bestimmten Verhaltens gerichtet wird; denn dem Störer muss es grundsätzlich selbst überlassen bleiben, welche Mittel er einsetzt, um den Anspruch zu erfüllen.[176] Nur dann, wenn sich eine unzulässige Störung nur durch Unterlasse...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / III. Der Verpflichtete: Handlungs- und Zustandsstörer

Rz. 128 Zur Beseitigung verpflichtet (passivlegitimiert) ist jedenfalls derjenige Miteigentümer (bzw. dessen Erben[165] oder Gesellschafter[166]), der die Maßnahme durchgeführt oder veranlasst hat. Er haftet als Handlungsstörer, und zwar auch dann, wenn er womöglich schon längst aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist. Differenziert zu betrachten ist die Frage der Haftung ein...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / IV. Was fällt in Rangklasse 2?

Rz. 69 In Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, Vollstreckung in ein Wohnungseigentum) fallen die "fälligen Ansprüche auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums, die nach § 16 Abs. 2, § 28 Absatz 1 und 2 des Wohnungseigentumsgesetzes geschuldet werden, einschließlich der Vorschüsse und Rückstellungen sowie der R...mehr

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§ 12 Verschiedenes / a) Öffentlich-rechtliche Gebühren

Rz. 33 Die hier interessierenden öffentlich-rechtlichen Abgaben (Gebühren und Beiträge) werden auf der Grundlage der Kommunalabgabengesetze der Länder und der darauf beruhenden kommunalen Satzungen erhoben. Nach dem Kommunalabgabenrecht können die Kommunen für die Benutzung ihrer Einrichtungen Gebühren erheben. Die Kommunen könnten die WEG als solche, obwohl sie sachenrechtl...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Herausgabe von Verwaltungsunterlagen

Rz. 194 Die herauszugebenden Gegenstände und Unterlagen muss der Ex-Verwalter an seinem Geschäftssitz zur Abholung bereithalten. Es handelt sich um eine Holschuld der Gemeinschaft. Die nachfolgende Liste dient der Orientierung, welche Unterlagen der Verwalter normalerweise herauszugeben hat. Rz. 195 Checkliste Verwaltungsunterlagenmehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 1. Sofortige Beschwerde

Rz. 105 Gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts ist gem. § 567 ZPO die sofortige Beschwerde (im Folgenden nur noch: Beschwerde) in zwei Fällen statthaft: Rz. 106 Entweder die Beschwerdefähigkeit des Beschlusses ist im Gesetz (hier insbesondere ZPO oder ZVG) ausdrücklich bestimmt. Beispielemehr

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§ 10 Der Verwalter / 2. Rechnungslegung

Rz. 204 Der ausgeschiedene Verwalter ist aber §§ 675, 666 BGB i.V.m. § 259 BGB zur Rechnungslegung verpflichtet.[300] Scheidet er am Jahresende aus, schuldet er die Rechnungslegung für das (ganze) Vorjahr (sowie ggf. noch für vorangegangene Jahre). Die WEG-Jahresabrechnung hingegen muss, wenn der Verwalterwechsel mit dem Jahreswechsel zusammenfällt, der neue Verwalter erstel...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 1. Ansprüche gegen den vermietenden Eigentümer

Rz. 76 Im alten Recht (§ 14 Nr. 2 WEG a.F.) war ausdrücklich geregelt, dass jeder Wohnungseigentümer für die Einhaltung der Pflichten durch die Personen zu sorgen hat, denen er die Benutzung seines Wohnungseigentums überlässt (typischerweise also Mietern). Die Vorschrift als solche ist zwar entfallen; ihr Regelungsgehalt gilt aber weiter, da er in § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG aufge...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 4. Rechtsfolgen der Insolvenzeröffnung

Rz. 71 Kommt es zur Insolvenzeröffnung, wird i.d.R. der vorläufige Insolvenzverwalter zum ("endgültigen") Insolvenzverwalter bestellt. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht jetzt vom Wohnungseigentümer auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO). Der Insolvenzverwalter ist daher zu Eigentümerversammlungen einzuladen; nur er ist dort stimmberechtigt und anschließend ggf. ...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 4. Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine unberechtigte Einberufung

Rz. 18 Wird eine Wohnungseigentümerversammlung durch eine hierfür nicht zuständige Person einberufen, besteht die Gefahr, dass nichtige oder anfechtbare Beschlüsse gefasst werden. Außerdem kann Verwirrung eintreten, wenn womöglich verschiedene Personen parallele Versammlungen einberufen. Es ist deshalb möglich, dass das Amtsgericht im Wege der einstweiligen (Leistungs-)Verfü...mehr

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Vollstreckungsersuchen – AB... / 2 Inhalt

Die EU hat die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerforderungen in einer Richtlinie[1] geregelt, die Deutschland im EU-Beitreibungsgesetz [2] umgesetzt hat. Danach leistet Deutschland anderen EU-Staaten Amtshilfe bei der Durchsetzung von Steuern sowie bei Erstattungen, Abschöpfungen, Geldstrafen, Geldbußen, Gebühren, Zinsen und Kosten. Die Vollstreckung wird nach einer Prü...mehr

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Vollstreckungsersuchen – AB... / 3 Praxisfragen

Gegen Vollstreckungsmaßnahmen, die deutsche Behörden aufgrund eines Ersuchens eines ausl. Staats vornehmen, kann sich der Stpfl. mit den allgemeinen Rechtsbehelfen wehren. Da Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich Verwaltungsakte sind, ist der Einspruch gegeben. Vorläufiger Rechtsschutz wird dann durch Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO, § 69 FGO gewährt. Daneben kommen...mehr

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Vollstreckungsersuchen – AB... / 1 Systematische Einordnung

Die Vollstreckung fälliger Steuerforderungen ist grundsätzlich nur im Inland zulässig. Deutsche Vollstreckungsmaßnahmen im Ausland würden gegen die Souveränität des ausl. Staats verstoßen. Infolgedessen bereitet die Einziehung von Forderungen bei grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen, insbesondere bei beschränkter Stpfl., besondere Schwierigkeiten. Die Staaten vereinb...mehr

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Abgeltungswirkung – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Bei beschränkter KSt-Pflicht ist die Erhebung der Steuer schwierig, wenn im Inland kein Vermögen des beschränkt Stpfl. belegen ist. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und Vollstreckungen im Ausland sind verfahrensmäßig aufwendig und wenig effektiv. Aus diesem Grund wird die Steuer in weiterem Umfang, als das bei unbeschränkter Stpfl. der Fall ist, durch Steuerabzug er...mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 1 Der Fall

ZV aus einem VU und ein KFB Der Gläubiger begehrt auf der Grundlage eines Versäumnisurteils und eines in diesem Zusammenhang ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB), den das AG abgelehnt hat. Schriftlicher Vollstreckungsantrag Mit Antrag seines prozessführungsbevollmächtigten Rechtsanwalts vom 30.12.2021, der am 4....mehr

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FoVo 07/2022, Welche Kosten... / II. Die Lösung

Die Behandlung dieser Kosten ist streitig. Nach § 788 Abs. 1 ZPO hat der Schuldner zunächst die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen. Was darunter zu verstehen ist, begegnet keinem einheitlichen Verständnis, ist aber letztlich höchstrichterlich geklärt: Kosten der Zwangsvollstreckung sind Aufwendungen, deren Zweck darin besteht, die Befriedigung der tituliert...mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung der Gläubigerin ist erfolgreich Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Die Anforderung einer Geldempfangsvollmacht ist durch die Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung entbehrlich. Die Bevollmächtigte ist damit nicht verpflichtet, in dem vorliegenden Verfahren eine Geldempfangsvollmacht im Original einzureichen. GVGA berücksichtigt die Gesetzesänderun...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 2. (Späteres) Vollstreckungsverfahren

Besondere Gebühren entstehen auch für die Zwangsvollstreckung aus dem Tabellenauszug (§ 201 Abs. 2 InsO). Hier gelten die Gebühren nach Nrn. 3309 u. 3310 VV. Hier gilt allerdings anzumerken, dass eine Vollstreckung frühestens nach Beendigung des Verfahrens, schließt sich eine Wohlverhaltensperiode an, erst danach erfolgen darf und auch nur insoweit, als dass keine Restschuld...mehr

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AGS 07/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Einwendungen oder Einreden im Rahmen der Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG, JurBüro 2022, 169 Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG ermöglicht es dem Rechtsanwalt, seine in einem gerichtlichen Verfahren verdiente Vergütung gegen den Auftraggeber auf recht einfachem und kostengünstigen Weg titulieren zu lassen. In seinem Beitrag gib...mehr

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zfs 07/2022, Streitbeitritt... / 2 Aus den Gründen:

Die sofortige Beschwerde hat Erfolg; die Nebenintervention ist zuzulassen. Nach § 66 Abs. 1 ZPO kann, wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege, dieser Partei zum Zweck ihrer Unterstützung beitreten. Ein rechtliches Interesse ist zu bejahen, wenn die Entscheidung des Hauptprozesses durch In...mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG folgt dem AG Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden. Sie ist aber unbegründet. Das AG hat den Erlass des beantragten PfÜB zu Recht abgelehnt. Der Antrag des Gläubigers ist unwirksam und daher unzulässig, denn er wurde nicht in der nach §§ 130a, 130d ZPO vorgeschriebenen elektronischen Form übermittelt. Unmitte...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / F. Vollstreckung bei Vor- und Nacherbschaft

I. Allgemeines Rz. 12 Bei der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft ist die Testamentsvollstreckung mit besonders vielen unterschiedlichen Aufgabenbereichen denkbar. Vor- und Nacherbschaft werden bei der testamentarischen Gestaltung aus den verschiedensten Gründen eingesetzt. Als solche Gründe kommen in Betracht:[19]mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / III. Gefahr von Interessenkollisionen

Rz. 21 Bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung in Vor- und Nacherbfällen liegt die Gefahr einer Interessenkollision sehr nahe. Die gesetzlich vorgesehenen Kontrollrechte des Nacherben gegenüber dem Vorerben dürfen durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung nicht unterlaufen werden. Als zulässig erachtet[31] werden u.a. folgende Kombinationen der Berufung des V...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / III. Kontaktaufnahmen

Rz. 13 Eine Vorstellung des Testamentsvollstreckers bei den Erben entspricht nicht nur der Höflichkeitsformel, sondern hilft dem Testamentsvollstrecker auch, Spannungen von Anbeginn der Vollstreckung an möglichst gar nicht erst aufkommen zu lassen. Das erleichtert ihm seine Amtsführung erheblich und ist damit bereits der erste Schritt für einen erfolgreichen Abschluss der Vo...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / D. Schlichte Verwaltungsvollstreckung

Rz. 9 Von der Dauertestamentsvollstreckung unterscheidet sich die schlichte Verwaltungsvollstreckung gemäß § 2209 S. 1 Hs. 1 BGB nur durch ihren auf die Verwaltung ausschließlich beschränkten Aufgabenkreis. Während die Dauervollstreckung Elemente der Abwicklungsvollstreckung enthält und zusätzlich die zeitliche Dauer dieses Vollstreckungstypus erweitert, beinhaltet die schli...mehr