Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / II. Festsetzung von Vollstreckungskosten

Rz. 57 Auch Vollstreckungskosten können festgesetzt werden. Die Zuständigkeit für die Festsetzung von Vollstreckungskosten richtet sich nach § 788 Abs. 2 S. 1 ZPO.[42] Sachlich zuständig ist grundsätzlich das Vollstreckungsgericht und nicht das Prozessgericht. Nur im Fall einer Vollstreckung nach den Vorschriften der §§ 887, 888 und 890 ZPO ist das Prozessgericht des ersten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Ermittlung durch den Rechtsanwalt

Rz. 136 Die Ermittlung der Adresse des Schuldners durch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt zwecks Durchführung der Zwangsvollstreckung stellt ebenfalls eine die Zwangsvollstreckung vorbereitende bzw. begleitende Tätigkeit dar, die für den Anwalt die Gebühr VV 3309 entstehen lässt, soweit es sich dabei um die erste Vollstreckungstätigkeit handelt; ist die Verfahrensgebühr fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltswechsel

Rz. 577 Gemäß §§ 788, 91 Abs. 2 S. 2 ZPO sind die Kosten mehrerer Rechtsanwälte nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste. Mehrkosten fallen immer dann an, wenn im Verhältnis zur Hauptsache ein neuer Rechtsanwalt bestellt wird oder der Rechtsanwalt nach einer Volls...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 104. Zwangsmaßnahmen nach § 35 FamFG (§ 18 Abs. 1 Nr. 21)

Rz. 487 Besondere Angelegenheiten sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 21 die Verfahren zur Anordnung von Zwangsmaßnahmen gemäß § 35 FamFG. Die Regelung ist im Zusammenspiel mit § 18 Abs. 2 Nr. 2 zu sehen. Danach kann das Gericht, wenn aufgrund einer verfahrensleitenden gerichtlichen Anordnung die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung durchzusetzen ist, gegen den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Europäischer Vollstreckungstitel

Rz. 420 Das Verfahren über den Antrag auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 1084 Abs. 1 ZPO ist für den Rechtsanwalt stets eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit. In diesen Verfahren erwachsen Gebühren für eine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung nach VV 3309, 3310. Dies gilt auch für die entsprechenden Anträge gemäß § 1096 Z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 42 Wird der Anwalt in einem Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen beauftragt, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung nach den VV 6100 ff. Seine Tätigkeit ist nicht durch eventuelle Gebühren im vorausgegangenen ausländischen Straf- oder Bußgeldverfahren mit abgegolten. Vielmehr sind die deutschen Verfahren über die Bewilligung de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gegenstandswert

Rz. 79 Der Gegenstandswert bei der Tätigkeit im Rahmen der familienrechtlichen Vollstreckung richtet sich nach § 25. Das ergibt sich ausdrücklich aus der Überschrift von § 25.[76] Auf die Erl. zu § 25 wird verwiesen (siehe § 25 Rdn 4).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Besondere Angelegenheit

Rz. 95 Aus Abs. 1 Nr. 1 und 2 ergibt sich zunächst einmal der Grundsatz, dass Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahmen und Maßnahmen im Verwaltungszwangs- bzw. -vollstreckungsverfahren gegenüber dem Verfahren, in dem der Vollstreckungstitel geschaffen wurde, eine selbstständige und damit besonders zu vergütende Angelegenheit darstellen. Allerdings zählen gewisse Tätigkeite...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Kosten

Rz. 17 Zu den als Nebenforderung zu berücksichtigenden Kosten zählen insbesondere die bisherigen Anwaltskosten sowie die Kosten vorheriger Vollstreckungen bzw. Vollstreckungsversuche, nicht jedoch die Kosten der aktuellen Vollstreckung.[22]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vollstreckungsmaßnahme und Vollstreckungshandlung

Rz. 106 In der Vollstreckung gilt grundsätzlich jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als eine (dieselbe) Angelegenheit, so dass dem Rechtsanwalt insofern die Gebühr nach VV 3309 bzw. 3310 nur einmal erwächst. Die Vollstreckungsmaßnahme ist zu unterscheiden von den Vollstre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung

Rz. 92 Auch in der Vollstreckung ist § 15 Abs. 2 zu beachten. Der Rechtsanwalt kann die Gebühren in derselben vollstreckungsrechtlichen Angelegenheit nur einmal fordern. Bei der Prüfung der vollstreckungsrechtlichen Angelegenheit sind dabei stets zwei Fragen zu beantworten:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtliche Verfahren nach dem IRG

Rz. 12 Zu den von VV 6101 und 6102 erfassten gerichtlichen Verfahren nach dem IRG zählen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Andere Maßnahmen

Rz. 14 § 25 ist nur anwendbar, wenn durch einen entsprechenden Auftrag die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung, ein Verfahren des Verwaltungszwangs oder die Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung eingeleitet worden ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ende des Hauptsacheverfahrens und Beginn der Zwangsvollstreckung

Rz. 96 Die Zwangsvollstreckung bildet gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine besondere Angelegenheit. Der Rechtsanwalt erhält aber keine besonderen Gebührenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Europäische Titel

Rz. 18 Das Verfahren über den Antrag auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen im Inland nach § 1084 Abs. 1 ZPO ist für den Rechtsanwalt stets eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 6). In diesen Verfahren sowie durch die entsprechenden Anträge gemäß §...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / 5. Ein Auftraggeber, Versteigerungsanträge aus verschiedenen Ansprüchen/Rangklassen

Rz. 15 Ungeklärt ist ebenso die Frage, wie sich die Abrechnung gestaltet, wenn ein Rechtsanwalt für einen Auftraggeber das Verfahren aus verschiedenen Rangklassen anordnen lässt bzw. den Beitritt hieraus erklärt. Bedeutsam ist dies vor allem bei der Zwangsversteigerung einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen rückständiger Hausgelder. Beispiel: Die Gläubigerin, eine Wohnun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 61. Patentanwalt

Rz. 276 Gemäß § 143 Abs. 3 PatG (Patentstreitsachen), § 52 Abs. 4 DesignG (Designstreitsachen) und § 140 Abs. 3 MarkenG (Kennzeichenstreitsachen) sind von den Kosten, die durch die Mitwirkung eines Patentanwalts in dem Rechtsstreit entstehen, die Gebühren nach § 13 und außerdem die notwendigen Auslagen des Patentanwalts zu erstatten. Zwar ist der Begriff der Patentstreitsach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Angelegenheit (§ 19 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 133 Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 bildet die Anzeige der Absicht, die Zwangsvollstreckung gegen eine juristische Person des öffentlichen Rechts zu betreiben, im Verhältnis zu anderen Vollstreckungsmaßnahmen keine besondere Angelegenheit. Auch die Zwangsvollstreckung nur vorbereitende Tätigkeiten können bereits die Gebühr nach VV 3309 auslösen. Dazu zählt bei einer Vollstreckung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 108 Ein weiteres Vorschussrecht in der Form des Entnahmerechts ergibt sich in Zwangsvollstreckungssachen. Hier können nach § 788 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. ZPO die Kosten der Vollstreckung zusammen mit der Hauptforderung beigetrieben werden. Geschieht dies, so darf der Anwalt seine beigetriebene Vergütung entnehmen und vereinnahmen. Auch hier wird zum Teil angenommen, das Entna...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 26 enthält eine von § 23 Abs. 1 abweichende Regelung des Gegenstandswertes in der Zwangsversteigerung einschließlich der Teilungsversteigerung.[1] Hierzu zählt auch ein in diesem Verfahren gestellter Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO.[2] Nicht unter den Anwendungsbereich der Norm zähltmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. In VV Vorb. 3.3.3 genannte Angelegenheiten

Rz. 2 § 25 regelt den Gegenstandswert bei der Zwangsvollstreckung, der Vollstreckung nach dem FamFG, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, soweit in §§ 26–29 keine eigenen Regelungen für den Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, im Insolvenzverfahren und im Schifffahrtsrechtlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Angelegenheit

Rz. 116 Wird gleichzeitig oder später ein Auftrag zu einer anderen Art von Vollstreckungsmaßnahme (zunächst Sachpfändung, sodann Forderungspfändung, schließlich Eintragung einer Zwangssicherungshypothek) erteilt, liegt darin eine neue, selbstständige Angelegenheit, so dass die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 hierfür erneut entstehen.[109] Rz. 117 War die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Terminsgebühr

Rz. 351 Zusätzlich zur Verfahrensgebühr VV 3309 erhält der Rechtsanwalt nach der Anm. zu VV 3310 eine 0,3-Terminsgebühr, wenn er in der Vollstreckung an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 71 Abs. 1 AUG (Buchst. e)

Rz. 110 Die Norm wurde durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften mit Wirkung zum 17.8.2015 sprachlich – nicht inhaltlich – verändert. Rz. 111 Die Ausstellung von Bescheinigungen, Bestätigungen oder Formblättern einschließlich deren Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 71 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verschiedene Maßnahmen

Rz. 242 Der gleichzeitige Auftrag zur Vollstreckung einer Geldforderung und zur Räumung stellt ebenso zwei Angelegenheiten dar wie der Auftrag zur Sachpfändung verbunden mit einer Vorpfändung, weil es sich um unterschiedliche Vollstreckungsmaßnahmen handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Drittauskunft als eigene Vollstreckungsmaßnahme

Rz. 355 Die Einholung von Auskünften Dritter gemäß § 802l ZPO ist deshalb nur unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 eine besondere Angelegenheit. Danach entstehen durch ungleichartige Vollstreckungsmaßnahmen regelmäßig verschiedene Angelegenheiten (siehe Rdn 106 ff.). Grundsätzlich bilden die gesamten zu einer bestimmten Vollstreckungsmaßnahme gehörenden, miteinand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere Zwangsmittelverfahren

Rz. 230 Der Anwalt erhält die besondere Gebühr nach VV 3309 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 13 für das Betreiben des gesamten Verfahrens, von der Androhung, einen Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln zu stellen, über den Antrag selbst bis zur Vollstreckung einschließlich.[231] Nimmt der Schuldner auch nach Vollstreckung eines ersten Zwangsmittels die Handlung nicht vor, kann erne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anwendungsbereich

Rz. 3 Nach Anm. Abs. 1 ist Voraussetzung, dass dem Rechtsanwalt nicht die Verteidigung übertragen ist. Diese Formulierung ist insoweit missverständlich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prozess- und Gebührenrecht

Rz. 37 Auch der Begriff des Beginns der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung ist gebührenrechtlich anders als der prozessrechtliche nach der ZPO. Dies leuchtet ein, weil der prozessrechtliche Beginn grundsätzlich erst in dem Tätigwerden eines Vollstreckungsorgans liegt. Wollte man diesen Zeitpunkt zugrunde legen, müsste der mit der Vollstreckung beauftragte Anwalt seine Täti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 219 Wird der Auftrag, eine gütliche Erledigung mit dem Schuldner zu versuchen, mit dem Auftrag für weitere Vollstreckungsmaßnahmen kombiniert, entsteht bereits für den Auftrag zur gütlichen Erledigung die Verfahrensgebühr VV 3309.[221] Allerdings bildet der Auftrag zur gütlichen Erledigung keine besondere Angelegenheit. Zwar entsteht bei einem kombinierten Auftrag eine w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahren gem. § 887 ZPO – vertretbare Handlungen

Rz. 67 Im Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO ist der beantragte Vorschuss lediglich ein Indiz für das Interesse des Gläubigers. Weil es dem Gläubiger darum geht, dass der Schuldner eine Handlung vornimmt, ist in der Regel der Wert der Hauptsache maßgebend.[99] Geht es allerdings um die Vollstreckung eines gemäß § 887 Abs. 2 ZPO festgesetzten Vorschusses – das Verfahren b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erstattung

Rz. 157 Die Erstattung der Kosten des vom Gläubiger gegen den Drittschuldner geführten Prozesses richtet sich nach der in diesem Prozessverfahren getroffenen Kostenentscheidung, §§ 91 ff. ZPO. Unterliegt der Drittschuldner ganz oder teilweise, besteht insoweit ein Erstattungsanspruch gegen den Drittschuldner. Rz. 158 Die Kosten eines vom Gläubiger gegen den Drittschuldner gef...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Keine besondere Angelegenheit

Rz. 168 Die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung gehört regelmäßig zum gebührenrechtlichen Rechtszug, ist somit mit den allgemeinen Gebühren des Verfahrens grundsätzlich abgegolten. Dies gilt nur dann nicht, "wenn ... eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet". Dies ist nicht bereits dann gegeben, wenn das Gericht ges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Abschiebung

Rz. 91 Unterabschnitt 3 (VV 3309 f.) findet Anwendung auch auf die isolierte Androhung der Abschiebung nach §§ 49, 50 AuslG, und zwar sowohl hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens als auch in Bezug auf Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung bzw. einstweilige Anordnung.[87] Entsprechendes gilt für eine Klage auf Vollstreckungsschutz und Aufhebung bereits erfolgter Vollstreck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sinnvolle Terminsteilnahme

Rz. 9 Für die Teilnahme am Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft entsteht die Terminsgebühr. Während die Teilnahme am Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in der Praxis früher (bis 31.12.2012) in der Regel nicht vorgekommen ist, kann die Teilnahme am Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft durchaus sinnvoll sein. Weil die Vermögensauskunft am Anfang der Vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Geringerer Wert des Arbeitseinkommens

Rz. 50 Umstritten ist, ob die Ausnahmeregelung in Nr. 1, 2. Hs. (geringerer Wert des zu pfändenden Gegenstands) auch bei der Vorratspfändung nach § 850d Abs. 3 BGB gilt, da hierfür im 3. Hs. eine eigene Ausnahmeregelung enthalten ist. Teilweise wird vertreten, dass sich die beiden Ausnahmeregelungen gegenseitig ausschließen und Nr. 1, 3. Hs. bei der Vorratspfändung nach § 85...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gütliche Erledigung (§ 802b ZPO)

Rz. 7 Gemäß § 802b Abs. 1 ZPO ist der Gerichtsvollzieher in jedem Stadium der Vollstreckung verpflichtet, auf eine gütliche Erledigung hinzuwirken (Leitlinie der Mobiliarvollstreckung).[11] Aus § 802a Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO ergibt sich zunächst, dass der Gerichtsvollzieher aufgrund des Vollstreckungsauftrags befugt ist, die gütliche Erledigung zu versuchen.[12] D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 69. Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren – Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln gemäß §§ 8 Abs. 5 und 41 SVertO (§ 18 Abs. 1 Nr. 20)

Rz. 287 Mit der Eröffnung des schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens nach der SVertO wird eine Zwangsvollstreckung bis zur Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens grundsätzlich unzulässig. Soweit gleichwohl vollstreckt wird, kann die Unzulässigkeit der Vollstreckung im Wege der Klage bei dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges geltend gemacht werden. Dieses – in d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenstandsidentität

Rz. 25 Da es sich bei der Verfahrensgebühr VV 3309 um eine Wertgebühr handelt,[23] setzt die Anwendung von VV 1008 voraus, dass der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist (Anm. Abs. 1 zu VV 1008). Die Erhöhung wird nach dem Betrag der gemeinschaftlichen Beteiligung der mehreren Personen berechnet (Anm. Abs. 2 zu VV 1008). Rz. 26 Betrifft die anwaltliche Tätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO)/Arrest

Rz. 9 § 25 gilt auch bei der Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO . Denn auch bei der Sicherungsvollstreckung handelt es sich um Zwangsvollstreckung, die gebührenrechtlich zur Vollstreckungsinstanz gehört,[15] in der sich der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren grds. nach § 25 bestimmt. Die Zwangsvollstreckung ist bei der Sicherungsvollstreckung eingeschränkt, soweit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vollziehung von Arrest

Rz. 78 Gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 gilt § 18 Abs. 1 entsprechend für die Vollziehung von Arrest nach dem FamFG. Erfasst ist die Arrestvollziehung in Familienstreitsachen gemäß § 119 Abs. 2 FamFG in Familienstreitsachen. Insoweit kann auf Rdn 53 ff. verwiesen werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Wertfestsetzung gem. § 33

Rz. 99 Die Wertfestsetzung in der Vollstreckung und Vollziehung richtet sich nach § 33 und erfolgt auf Antrag.[149] Die Wertfestsetzung von Amts wegen gemäß § 32 i.V.m. § 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG oder § 79 GNotKG kommt in der Vollstreckung und Vollziehung nicht in Frage, weil die Gerichtsgebühren in der Zwangsvollstreckung regelmäßig als Festgebühren entstehen (Nr. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Gesetzliche Wartefristen

Rz. 469 Bei den in § 798 ZPO aufgeführten Titeln ist die Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung nach Ablauf der dort geregelten gesetzlichen Wartefrist von zwei Wochen ab Zustellung des Vollstreckungstitels als notwendig i.S.v. § 788 ZPO anzusehen.[479] Nach § 882a ZPO darf die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung erst vier Woc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gesamtschuldner, § 844 ZPO

Rz. 126 Ist eine Sache aufgrund einer Vollstreckung gegen mehrere Gesamtschuldner gepfändet worden und haben die Gesamtschuldner (Mit-)Gewahrsam an dieser Sache, liegen mehrere Angelegenheiten vor, wenn der Anwalt des Gläubigers einen Antrag gemäß § 825 ZPO stellt, so dass er die Gebühr gemäß VV 3309 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 8 mehrfach verdient hat.[117] Wegen der abschließend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gebührenbemessung

Rz. 48 Von einer Staffelung der Gebühren nach der Höhe der Sanktion, wie etwa bei den Gebühren nach VV Teil 5, hat der Gesetzgeber abgesehen. Die Höhe der Sanktion kann daher allenfalls im Rahmen des § 14 Abs. 1 bei der Bestimmung der im Einzelfall maßgebenden Gebühr von Bedeutung sein. Beispiel: Der Anwalt vertritt den Mandanten in einem Bewilligungsverfahren vor der Behörd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren

Rz. 229 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges Antrag auf Verhängung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder Zwangshaft) stellen. Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss erfolgt ebenfalls nur auf Antrag des Gläubigers. Zwangsgeld wird wie ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vollstreckungsauftrag und Informationsaufnahme

Rz. 42 Der gebührenrechtliche Beginn der Zwangsvollstreckung kann vor dem verfahrensrechtlichen Beginn der Zwangsvollstreckung liegen. Der Beginn der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung liegt daher in der Regel in der nach Erteilung des Vollstreckungsmandats erfolgten Prüfung, ob die erforderlichen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen bzw. insbesondere in der Entgegennah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Drittauskünfte führen zu weiteren Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 364 Ergeben die von den Dritten gemäß § 802l ZPO erteilten Auskünfte weitere Vollstreckungsmöglichkeiten und wird deshalb vom Anwalt insoweit eine Vollstreckungsmaßnahme beantragt, entsteht gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit und eine neue Verfahrensgebühr VV 3309. Es handelt sich um eine neue Vollstreckungsmaßnahme mit einem anderen Befrie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Mehrere gleichzeitige Vollstreckungsaufträge

Rz. 254 Der Gläubiger ist nicht auf eine bestimmte Reihenfolge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen festgelegt. Er kann daher zugleich mit dem Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zusätzlich eine Forderungspfändung ausbringen ("Simultanvollstreckung"). Derartige mehrere gleichzeitige Vollstreckungsaufträge sind nur dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im Z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auftrag entscheidet

Rz. 256 Bei der Vollstreckung mehrerer titulierter Forderungen liegt eine Angelegenheit vor, wenn der Anwalt wegen dieser Forderungen einen einheitlichen Auftrag zu einer einzigen Art von Vollstreckungsmaßnahme erteilt. Es kommt bei § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt von seinem Mandanten einen einzigen Auftrag oder mehrere Aufträge erhalten hat, son...mehr