Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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A / Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 125]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 126 Literaturhinweise: Ackermann, Vernehmung, Verständigung, Geständnis, Krim 2011, 562 Allgayer, Mitteilungen ...mehr

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Vorwort

Das Wichtigste in diesem Vorwort vorab: Dieses Handbuch erscheint hier mit der 10. Auflage. Die erste Auflage habe ich 1995 vorgelegt. Seitdem sind fast 25 Jahre vergangen, in denen sich nicht nur im Strafverfahren viel verändert hat, sondern: Man ist auch älter geworden. Und dem "Alterungsprozess" ist die wesentliche Neuerung dieser Auflage geschuldet, nämlich: Ich "stemme"...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / (2) Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung

Rz. 84 Die Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung finden in Bezug auf die Rückerstattung der Leistungen durch den Unternehmer an den Verbraucher in § 327o Abs. 2–5 BGB eine Sonderregelung, die zwar in der Digitale-Inhalte-RL nicht vorgegeben ist. Gleichwohl ist Art. 17 Abs. 3 Digitale-Inhalte-RL zu beachten, wonach ein Wertersatzanspruch ausdrücklich ausgeschlossen wird (weshal...mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] § 242 Abs. 1 BewG weist die Sonderkulturen wie z.B. Hopfen und Spargel den land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen zu. Der Tabakanbau wurde nicht in die Liste aufgenommen, da seine Bedeutung für deutlich zurückgegangen ist.[2] Darüber hinaus enthält Abs. 2 der Vorschrift i.V.m. Abs. 1 Ziffer 2 der Vorschrift eine nähere Definition der sonstigen land- un...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / II. Erlöschen des Widerrufsrechts

Rz. 10 Das Widerrufsrecht im Fernabsatz und für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen beträgt nach § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB 14 Tage – wobei die Widerrufsfrist weiterhin nicht beginnt, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB unterrichtet hat (so § 356 Abs. 3 BGB). Das Widerrufsrecht erlisch...mehr

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FoVo 01/2022, Aussetzung ei... / 2 II. Aus der Entscheidung

Schon Zweifel am Rechtsschutzbedürfnis Die Antragsgegnerin hat bislang weder glaubhaft gemacht noch nachgewiesen, dass eine Kontaktaufnahme mit den Sachverständigen erfolgt ist und dass seitens der Sachverständigen eine Terminsverlegung aufgrund der geschilderten Umstände abgelehnt worden wäre. Es ist vor allem nicht ersichtlich, warum der Sachverständige wegen einer Terminsv...mehr

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V / Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 3944]

Rdn 3945 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Bechtel, Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsgu...mehr

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A / Anklageschrift [Rdn 572]

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FF 07+08/2022, Mitgliederum... / Einführung

Die letztjährige Mitgliederumfrage der AG Familienrecht fand erneut unter dem Eindruck der Corona-Pandemie statt. Sie knüpfte an die Umfrage 2020 an (FF 2021, 228), bei der sich die Fragen insbesondere auf den Kanzleibetrieb sowie die Arbeit der Familiengerichte und Jugendämter sowie Beratungsstellen bezogen. Mit der Umfrage 2021 richteten wir den Fokus speziell auf die Ausw...mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten [Rdn 2695][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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V / Videovernehmung im Ermittlungsverfahren [Rdn 5131]

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A / Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 193]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 194 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung Zur Notwendigkeit gerichtlicher Kommentierung ...mehr

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T / Telefonüberwachung, Kosten [Rdn 4332]

Rdn 4333 Literaturhinweise: Artkämper, Ermittlungsmaßnahmen in Funktelefonnetzen Reiz und Fluch einer neuen Technik, Krim 1998, 202 s.a. die Hinw. bei → Telefonüberwachung, Allgemeines, Teil T Rdn 4251. Rdn 4334 1.a) Nach § 23 JVEG in der Fassung des TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetzes v. 29.4.2009 sind die Betreiber, die die Überwachung der Fernmeldeanlage ermöglichen, zu en...mehr

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U / Untersuchungshaft des Beschuldigten [Rdn 4461]

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Mehrvergleich, § 48 Abs. 1 RVG n.F.

Rz. 16 Mit der Neufassung von § 48 Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber praktische Anwendungsprobleme bei der Anwaltschaft beseitigt. Bisher war es streitig, ob Rechtsanwälte, die für den Abschluss eines Vergleichs beigeordnet wurden, nur die Einigungsgebühr aus der Staatskasse erstattet bekamen oder ob alle durch den Vergleich entstehenden Gebühren (Differenzverfahrens- und Diffe...mehr

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§ 10 Verwalterzustimmung / 5. Mängel

Rz. 8 Zunächst einmal kann eine erst kürzlich erfolgte Verwalterbestellung angefochten worden sein. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann nach der Rechtsprechung nicht zum Verwalter bestellt werden;[5] dennoch geschieht dies gelegentlich.[6] Vor allem haben sich aber in den vergangenen Jahren hinsichtlich der nötigen Protokollunterschriften gemäß §§ 26 Abs. 3, 24 Abs. 6...mehr

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AGS 01/2022, Streitwertfest... / I. Sachverhalt

In dem gerichtskostenpflichtigen Rechtsstreit vor dem SG Augsburg stritten die Beteiligten über Forderungen i.H.v. insgesamt 11.527,07 EUR. Die Beteiligten beendeten den Rechtsstreit durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs, in den weitere Ansprüche i.H.v. insgesamt 385.125,07 EUR einbezogen wurden. Ein Teil dieser einbezogenen Ansprüche i.H.v. insgesamt 368.220,92 EUR...mehr

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U / Unterbrechung der Hauptverhandlung [Rdn 3131]

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U / Urkundenbeweis, Selbstleseverfahren [Rdn 3193]

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Vertretung und Vergleichsabschluss

Rz. 62 Die Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG ist entstanden, wenn der Rechtsanwalt an der Erarbeitung des Vertrages mitgewirkt hat und dieser später geschlossen wird. Voraussetzung ist, dass der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, Nr. 1000 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG. Die Gebühr entsteht ebenfalls unter der Voraussetzung der Nr. 1000 Abs. 1 Nr....mehr

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V / Verlesung von Protokollen, Verlesung nach Zeugnisverweigerung [Rdn 3573]

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zfs 01/2022, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

"…" 1. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Das LG hat die auf Feststellung des Fortbestandes eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages und auf die Erbringung von Leistungen nach einem behaupteten Versicherungsfall gerichtete Klage zu Recht abgewiesen … a) Der Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Erbringung von Rentenzahlungen nebst Zinsen, a...mehr

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B / Beweisantrag, Ablehnungsgründe [Rdn 1015]

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FoVo 01/2022, Formale Anfor... / 3 Der Praxistipp

Vollstreckung verlangt Aufmerksamkeit von Gericht und Gläubiger Die Entscheidung ist in einer Familiensache ergangen, gilt aber gleichermaßen für zivilprozessuale Vollstreckungstitel (vgl. nur § 313 ZPO für das Urteil, der auf vollstreckbare Beschlüsse – auch wenn in § 329 ZPO nicht genannt – gleichermaßen anwendbar ist, BGH v. 16.10.2007 – VI ZB 65/06 Rn 6). Die Anforderunge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

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V / Vernehmung Sachverständiger [Rdn 3722]

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A / Ablehnungsverfahren [Rdn 59]

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AGS 01/2022, Die Kostenerst... / V. Streitgenossen

Haben mehrere Streitgenossen in einem Vergleich Kosten übernommen, so ist es eine Frage der Auslegung, ob die Kostenübernahme gesamtschuldnerisch oder nach Kopfteilen erfolgen sollte. Abweichend von § 100 Abs. 1 ZPO haften die Streitgenossen dem Gegner gegenüber jedoch im Zweifelsfalle als Gesamtschuldner.[12] Eine analoge Anwendung dieser Regelung kommt nicht in Betracht, w...mehr

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H / Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2633]

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P / Pflichtverteidiger, Rechtsmittel [Rdn 3593]

Rdn 3594 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Pflichtverteidiger, Allgemeines, Teil P Rdn 3304. Rdn 3595 1.a) Die gerichtlichen Entscheidungen über die Bestellung/Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers sind seit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, S. 2128) zum 13.12.2019 nicht mehr mit der "einfac...mehr

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V / Verkehr mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4679]

Rdn 4680 Literaturhinweise: Morgenstern, Verfassungs- und europarechtliche Vorgaben für den Untersuchungshaftvollzug, StV 2013, 529 Rottländer, Zuständigkeit zur Regelung von Beschränkungen für Inhaftierte in der Untersuchungshaft, DRiZ 2014, 180 s.a. die Hinw. bei → Untersuchungshaft des Beschuldigten, Teil U Rdn 4461, → Verkehr des Verteidigers mit dem inhaftierten Beschuldi...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Umfang der Beiordnung [Rdn 3622]

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A / Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 227]

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ZErb 01/2022, Anspruch auf ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Klage ist dem Grunde nach begründet, in der geltend gemachten Höhe indes überwiegend unbegründet. Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Schmerzensgeldanspruch aus §§ 280 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB i.V.m. dem zwischen den Parteien geschlossenen Bestattungsvertrag. 1. Das Bestehen eines Schuldverhältnisses in Form eines Bestattungsvertrags ist zwischen den Part...mehr

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F

Fahndungsmaßnahmen/Öffentlichkeitsfahndung [Rdn 2414][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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AGS 01/2022, Zahlungseinwan... / II. Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen

1. Grundsatz Das LG Berlin hat darauf hingewiesen, dass materiell-rechtliche Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu berücksichtigen sind. Dies habe seine Grundlage darin, dass das Kostenfestsetzungsverfahren auf eine formale Prüfung der Kostentatbestände und auf die Klärung einfacher Fragen des Kostenrechts zugeschnitten sei und aus diesem Grunde auf den R...mehr

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FoVo 08+09/2022, Die fehlen... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt dem LG im Ergebnis Das hält der rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand. Zu Recht hat das LG dem Begehren des Schuldners, den PfÜB vom 30.1.2017 aufzuheben, obwohl die in Vertretung der Gläubigerin handelnde Inkassodienstleisterin dem Antrag auf seinen Erlass keine Vollmacht beigefügt hatte, nicht entsprochen. Der Mangel ist geheilt. Inkassodienstleister ist postul...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / A. Einführung

Rz. 1 In Umsetzung (Transformation) der Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen[1] (Digitale-Inhalte-Richtlinie, fortan: Digitale-Inhalte-RL),[2] die auf eine Vollharmonisierung[3] von Teilbereichen des mitgliedstaatlichen (Ve...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / III. Gang der Darstellung

Rz. 19 Das Kurzmuster 1.1 eignet sich nur für einfachste Sachverhalte. Es soll einen ersten Eindruck von Grundbegriffen vermitteln. Meistens ist ein sehr viel höherer Gestaltungsaufwand notwendig. Er lässt sich ohne Kenntnis der grundlegenden Begriffe und der ­Systematik des Wohnungseigentumsgesetzes nicht bewältigen. Selbst im allgemeinen Grundstücksrecht versierten Juriste...mehr

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zfs 01/2022, Nutzungsausfal... / 2 Aus den Gründen:

[36] Die Berufung der Klägerin hat überwiegend Erfolg. [37] Ihr steht infolge des Unfalls eine Nutzungsausfallentschädigung für 104 Tage, mithin in Höhe von 8.216,00 EUR, aus §§ 7 Abs. 1, 17 StVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG zu. In diesem Zeitraum, in dem das Fahrzeug vier Tage lang begutachtet und sodann über 127 Tage hinweg – 31 Tage davon hat die Beklagte bereits reguliert – repa...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Erfolgreiche Mediation

Rz. 160 Auch wenn die Tätigkeit im Mediationsverfahren keine neue Angelegenheit und keine gesonderte Vergütung auslöst, können dort jedoch einzelne Gebührentatbestände entstehen, die im gerichtlichen Verfahren noch nicht entstanden waren. Auch zusätzliche Auslagen nach Nr. 7000 ff. VV RVG können anfallen.[170] Beispiel In einem Rechtsstreit (Wert: 10.000 EUR) wird zunächst de...mehr

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V / Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen [Rdn 3972]

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R / Reduzierte Besetzung der großen Strafkammer/Jugendkammer [Rdn 2634]

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / VII. Ergebnis: Verzicht auf den Abzug einer tatsächlich nicht anfallenden Ertragsteuer

Die vorzugswürdige Lösung wäre somit, einen Abzug der Ertragsteuer (sowie der Spekulationssteuer) nur dann zuzulassen, wenn diese unvermeidbar ist bzw. tatsächlich zeitnah anfällt. In diesem Fall ist der Betrag, den der Ausgleichspflichtige aus dem Wert des Vermögensgegenstandes realisieren kann, auch nur der eingenommene Kaufpreis abzüglich der Steuer und abzüglich sonstige...mehr

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 154 bei Mehrfachtätern [Rdn 1621]

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V / Vereidigungsverzicht [Rdn 3288]

Rdn 3289 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Vereidigung eines Zeugen, Teil V Rdn 3259, und bei → Vereidigungsverbot, Teil V Rdn 3274. Rdn 3290 1. § 61 Nr. 5 a.F. sah bis zur Aufhebung der Vorschrift durch das 1. JuMoG vor, dass bei einem allseitigen Verzicht auf die Vereidigung eines Zeugen von dessen Vereidigung abgesehen werden konnte. In der Praxis wurde von dieser Vors...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage bis 31.12.2008

Rz. 113 [Autor/Stand] Die Bewertung des nach diesen Grundsätzen anzusetzenden Betriebsvermögens richtete sich unter dem Regime des bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Rechts nach § 109 BewG a.F. Danach waren die aktiven und passiven Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 5 oder § 4 Abs. 1 EStG) ermittel...mehr

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FF 07+08/2022, Keine Totalr... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 3.2.1967 geschlossene Ehe des 1940 geborenen Antragstellers mit der 1944 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den im Oktober 1984 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Amtsgerichts vom 9.7.1985 rechtskrä...mehr

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Hinweise zur Benutzung des Handbuchs

1. Dieses Handbuch erhebt nicht den Anspruch, ein (weiterer) Kommentar zur StPO zu sein. Es soll vielmehr eine praktische Arbeitshilfe für das Ermittlungsverfahren sein. Deshalb haben wir i.d.R. auch für die Rechtsfragen zunächst die sog. herrschende Meinung dargelegt, wie sie insbesondere bei Meyer-Goßner/Schmitt aufgeführt ist, diese jedoch durch weiterführende Hinweise – ...mehr