Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Leistungsverweigerung des Arbeitgebers

Rz. 1047 Erfüllt der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht, bspw. indem er unentschuldigt fehlt oder seine Leistung aus sonstigen Gründen unberechtigt verweigert, ist der Arbeitgeber gem. § 320 Abs. 1 BGB berechtigt, die Vergütung zurückzubehalten. Das Dienstvertragsrecht enthält keine Regelung bezüglich eines Minderungsrechts, sodass die quantitative oder qualitative Schl...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Zulässigkeit von Vertragsstrafenregelungen

Rz. 995 § 309 Nr. 6 BGB steht der Vereinbarung von Vertragsstrafen in Formulararbeitsverträgen nicht entgegen. Das BAG hält diese Regelung für nicht anwendbar (BAG v. 4.3.2004 – 8 AZR 196/03, NZA 2004, 727; BAG v. 18.8.2005 – 8 AZR 65/05, NZA 2006, 34; BAG v. 21.4.2005, BB 2005, 2822; BAG v.17.3.2016 – 8 AZR 665/14). Das BAG sieht im Ausschluss der Vollstreckbarkeit der Arbe...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 12 Abfindung und Karenzentschädigung

Eine erhöhte Abfindungszahlung ersetzt keine unbedingte Zusage einer Karenzentschädigung i. S. d. § 74 HGB. Manipulationen sind hier nicht möglich. Es kann also nicht vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer gegen eine bestimmte, erhöhte Abfindungssumme ausscheidet und dafür auf eine ihm ansonsten zustehende Karenzentschädigung verzichtet. Hier ist der Arbeitnehmer nicht geh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Verschwiegenheit

Rz. 719 Vorstandsmitglieder haben gem. § 93 Abs. 1 S. 3 AktG über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die den Vorstandsmitgliedern durch ihre Tätigkeit im Vorstand bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Abzugrenzen ist dies von der Verwertung von Erfahrungswissen. Besondere Abgrenzungsschwierigkei...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Nebentätigkeit

Rz. 337 Die Ausübung einer Nebentätigkeit hat dann keine Auswirkungen auf die arbeitsvertraglichen Pflichten, sofern deren Wahrnehmung dadurch nicht beeinträchtigt wird oder durch die Nebentätigkeit keine Konkurrenz ausgeübt wird. Verletzt der Arbeitnehmer das gem. § 60 HGB für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehende Wettbewerbsverbot, dann ist eine außerordentliche Kü...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Verwertungsrechte

Rz. 751 Von Anfang an freie Erfindungen sind für den Arbeitnehmer frei verwertbar, sodass er unbeschränkt über sie verfügen kann, wenn er zuvor seiner Mitteilungs- und Anbietungspflicht ggü. seinem Arbeitgeber Genüge getan hat (§ 4 Abs. 3 i.V.m. §§ 18 und 19 ArbnErfG). Eine einzige Schranke findet dieses an sich freie Verwertungsrecht darin, dass der Arbeitnehmer mit der Sel...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Abberufung/Amtsniederlegung – Rechtsmittel

Rz. 220 Die GmbH kann – unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen – gem. § 38 Abs. 1 GmbHG grds. jederzeit und ohne Grund den Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss abberufen (= Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer). Die Abberufung wird mit Zugang der Erklärung wirksam. Soweit der Gesellschafterbeschluss unklar ist, ist auch ein unklarer...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Vergütung (einschließlich Herabsetzung) und Nebenleistungen für den Geschäftsführer – Ausgleich für Führung der Geschäfte, Verantwortung und Haftung

Rz. 352 Die Vergütung und die Nebenleistungen der GmbH für den Geschäftsführer stellen den Ausgleich für die Erfüllung der Pflichten des Geschäftsführers dar. Das "Gesamt-Vergütungs-Package" (Total Compensation) hat auch zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz (s. aber zu den neuen Tendenzen oben Rdn 237...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Grenzen der Nebentätigkeitsregelungen

Rz. 938 Der Arbeitgeber darf nur dann ein Nebentätigkeitsverbot vereinbaren, wenn die Begrenzung der Nebentätigkeit für den Arbeitnehmer und der damit verbundene grundrechtliche Eingriff zum einen auf das bezweckte Ziel beschränkt wird, zum anderen muss es auch zur Erreichung des Zweckes verhältnismäßig sein. Daraus wird in der Praxis gefolgert, dass ein vertragliches Nebent...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XVI. Nachvertragliche Schweigepflicht, insb. über Geschäftsgeheimnisse

Rz. 338 In zahlreichen Anstellungsverträgen sind Formulierungen enthalten, wonach der Mitarbeiter auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bzw. sonstige betriebsinterne Angelegenheiten zu wahren hat. Nach allgemeiner Auffassung sind solche Geheimhaltungsvereinbarungen (nachvertraglicher Geheimhaltungsvertrag) zulässig (vgl. BAG v. 1...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Entbehrlichkeit einer Abmahnung

Rz. 37 Die Abmahnung als Voraussetzung einer Kündigung macht nur Sinn, wenn sie dazu dient, den Arbeitnehmer zu vertragstreuem Verhalten anzuhalten. Bei einem unbeeinflussbaren Schicksalsschlag, z.B. einer lang anhaltenden Erkrankung, kommt daher eine Abmahnung regelmäßig nicht in Betracht. Bei häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten kann zwar auf den gefährdeten Bestand des...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Mandatspause – befristete "Auszeiten"

Rz. 651 Zu den gesetzlichen Initiativen des Gesetzgebers zur Frauenförderung in Unternehmen gehört die familienfreundlichere Ausgestaltung von Vorstandsmandaten in § 84 Abs. 3 AktG (vgl. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I, 3311, sog. F...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Verschwiegenheitspflicht für Arbeitnehmer

Rz. 1795 Mit Wirkung zum 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie 2016/943 in innerstaatliches Recht umgesetzt. Das Gesetz ist allerdings kein arbeitsrechtliches Gesetz, sondern eher dem Recht des unlauteren Wettbewerbs bzw. des gewerblichen Rechtsschutzes zuzuordnen....mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / X. Abfindungsregelungen (als Vertragsbestandteil)

Rz. 666 Abfindungsregelungen, die bereits im Anstellungsvertrag zwischen den Parteien vereinbart werden, kommen in der Praxis verschiedentlich vor. I.d.R. verfolgen sie den Zweck, Nachteile beim Kündigungsschutz auszugleichen. Für das Unternehmen können solche Vereinbarungen eine wirkungsvolle Möglichkeit sein, Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen. Rz. 667 In Geschäfts...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / II. Zeitpunkt/Datum für die rechtliche Beendigung des Anstellungsvertrags

Rz. 83 Die Vertragsparteien sind in der Festlegung des rechtlichen Beendigungszeitpunktes grds. frei. Bei der Wahl des richtigen Zeitpunktes ist eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen. Rz. 84 Ausgangspunkt ist die jeweils gültige vertragliche, tarifvertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist. Soweit nicht der Arbeitnehmer an einer Verkürzung dieser Frist interessiert is...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Befreiungsmöglichkeiten des Arbeitgebers von der Beschäftigungspflicht

Rz. 927 Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt, wenn der Arbeitgeber von seiner Beschäftigungspflicht befreit ist. Das Arbeitsverhältnis besteht in dieser Konstellation fort, die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen aber bei einer Suspendierung. Rz. 928 Bei einer fehlenden vertraglichen Vereinbarung ist die einseitige Suspendierung des Arbeitneh...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Unangemessene Benachteiligung aufgrund Interessenabwägung

Rz. 777 Die Rspr. stellt eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB auf der Grundlage einer Interessenabwägung fest (BAG v. 27.7.2005 – 7 AZR 486/04, NZA 2006, 40, 46; BAG v. 4.3.2004, NZA 2004, 727, 732; Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 98). Dabei ist zunächst ein rechtlich anerkanntes Interesse des Arbeitnehmers festzustellen. Dies muss durch d...mehr

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§ 33 Nachvertragliche Treue... / B. Gesetzliche Grundlage – die Rechtsprechung des BGH und BAG

Rz. 3 Eine gesetzliche Regelung mit der Verpflichtung für Arbeitnehmer, auch nach dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers zu wahren, ist trotz verschiedener Ansätze des Gesetzgebers bisher nicht umgesetzt (s. oben § 21 Rdn 1803 ff.). Auch die EU-Richtlinie v. 8.6.2016 zum "Schutz von Know-How und Geschäftsgehe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Vorbeugender Schutz vor Abwerbungen

Rz. 96 Vorbeugender Schutz vor Abwerbungen lässt sich – außer durch die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen – nur schwer erreichen. In Betracht kommen zum einen vorbeugende Personalbindungsmaßnahmen, wie z.B. die Vereinbarung längerer Kündigungsfristen oder die Vereinbarung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote mit Mitarbeitern, deren Abwerbung befürchtet wird (s. hierzu...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / I. Sprache

Rz. 10 Anders als in vielen ausländischen Rechtsordnungen sieht die deutsche Rechtsordnung keine zwingende Sprache für Arbeitsverhältnisse vor. Es herrscht daher der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der insb. auch nicht durch das NachwG eingeschränkt wird. D.h., Arbeitsverträge können in Deutschland in jeder beliebigen Sprache, selbst in einer Kunstsprache wie Esperanto abgef...mehr

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§ 32 Abwicklung / g) Herausragende Erfolge oder Ergebnisse

Rz. 153 Bei dem Arbeitsergebnis als eines der Grundelemente des qualifizierten Zeugnisses werden die Erfolge des Arbeitnehmers bewertet. Herausragende Erfolge wie bspw. Arbeitnehmererfindungen und technische Verbesserungsvorschläge sind stets im Zeugnis zu erwähnen. Erfindungen i.S.d. ArbNErfG sind nur Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind (§ 2 ArbnErfG). I...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nebenpflichten

Rz. 1470 Als Nebenpflichten obliegen dem Außendienstmitarbeiter wie dem Handelsvertreter ausgeprägte Interessenwahrnehmungs- und Sorgfaltspflichten. Zu ihnen gehören umfassende Berichts- und Informationspflichten (Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, Kap. 3 Rn 8 ff.). Die angestellte Vertriebskraft muss ihrem Arbeitgeber alles mitteilen, was für diesen von Interess...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / III. Einhaltung der Formvorschriften

Rz. 13 Für Arbeitsverträge gelten ferner die Formvorschriften des BGB. Grds. ist der Arbeitsvertrag gem. § 105 GewO formfrei wirksam. Daran hat auch die am 1.8. 2022 in Kraft getretene Erweiterung und Verschärfung der Regelungen des NachwG nichts geändert. Hiernach besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, die in § 2 Abs. 1 S. 2 NachwG aufgeführten wesentlichen Vertragsbed...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Ausnahmen von der Formfreiheit

Rz. 92 Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung sowie individualrechtliche Vereinbarungen können vorsehen, dass Arbeitsvertragsbedingungen eine bestimmte Form, insb. Schriftform, beachten müssen (zum Schriftformerfordernis nachvertraglicher Wettbewerbsverbote vgl. § 34 Rdn 34 ff. Für die Beendigungstatbestände der Kündigung und der Auflösungsverträge enthält § 623 BGB ein ...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / I. Bestehende Arbeitsverhältnisse

Rz. 1 Gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Betriebsüberganges bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Der Übergang des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Einzelrechtsnachfolge verfolgt als Zweck den Schutz der einzelnen Arbeitnehmer durch die Sicherung und die unveränderte Fortführung des Arbeitsvertrages...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / II. Geschäftsfähigkeit

Rz. 3 Es gelten die §§ 104 ff. BGB über die Geschäftsfähigkeit. Der Abschluss eines Arbeitsvertrages durch einen Geschäftsunfähigen ist nach § 105 Abs. 1 BGB nichtig. Statt seiner können wirksam nur seine gesetzlichen Vertreter einen Arbeitsvertrag für ihn schließen. Die Wirksamkeit eines Arbeitsvertrages, den ein beschränkt Geschäftsfähiger geschlossen hat, setzt die vorher...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Beweislastmodifikationen

Rz. 838 Der Prüfungsmaßstab für Beweislastmodifikationen in Arbeitsverträgen ergibt sich aus § 309 Nr. 12 BGB hierzu Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 173 ff.). Ohne Wertungsmöglichkeit sind danach Bestimmungen unwirksam, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteiles ändert, insb. in dem er diesen die Beweislast für Umstände auferleg...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / aa) Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 36 Von sich aus ist der Arbeitnehmer bei der Einstellung zur Offenbarung bestimmter, für den Arbeitgeber interessanter Tatsachen grds. nicht verpflichtet. Etwas anderes gilt nur dann, sofern die verschwiegenen Umstände dem Arbeitnehmer die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder zumindest für den Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Verbot geltungserhaltender Reduktion

Rz. 793 Verstößt der Arbeitgeber durch die Verwendung einer Klausel gegen die §§ 307 bis 309 BGB hat dies die Unwirksamkeit der Klausel zur Folge. Die Unwirksamkeit einer Klausel führt zu ihrem ersatzlosen Wegfall bei Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrages i.Ü., § 306 Abs. 1 und 2 BGB. Eine für die Praxis außerordentlich wichtige Unterscheidung ist bei der Rechtsfolgenbestim...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Vertragsverletzung

Rz. 338 Der Arbeitnehmer muss sich vertragswidrig verhalten haben. Das setzt voraus, dass er eine bestimmte Verhaltenspflicht verletzt hat. In Betracht kommt sowohl die Verletzung von Hauptleistungspflichten als auch von vertraglichen Nebenpflichten (BAG v. 9.4.1987, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG; BAG v. 25.10.1989, AP Nr. 36 zu § 611 BGB Direktionsrecht). Wird weder eine Haupt- no...mehr

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§ 9 Erkundigungen beim bisherigen Arbeitgeber

Rz. 1 Erkundigungen des potenziellen neuen Arbeitgebers bei dem oder den bisherigen Arbeitgebern, entweder direkt oder indirekt über eingeschaltete Personalberater, gehören in der Praxis zum Standard der Personalbeschaffungsarbeit. Sie sind jedoch in ihrer rechtlichen Zulässigkeit, insb. im Hinblick auf die mit der Erkundigung korrespondierende Auskunftserteilung des bisheri...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Vereinbarung über zustimmungsbedürftige Geschäfte

Rz. 144 Muster 16.9: Vereinbarung über zustimmungsbedürftige Geschäfte Muster 16.9: Vereinbarung über zustimmungsbedürftige Geschäfte Zwischen der Firma _________________________, – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgende Vereinbarung über zustimmungsbedürftige Geschäfte geschlossen: Die in de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 100 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wir...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / III. Allgemeine Aufgaben des Sprecherausschusses

Rz. 14 Der Sprecherausschuss vertritt nach § 25 Abs. 1 S. 1 SprAuG die Belange der leitenden Angestellten des Betriebs. Hierbei haben Arbeitgeber und Sprecherausschuss darüber zu wachen, dass alle leitenden Angestellten des Betriebs nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insb., dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Vertragsschluss mit Ermächtigung nach § 113 BGB

Rz. 65 Gem. § 113 BGB kann der gesetzliche Vertreter dem Minderjährigen eine Ermächtigung erteilen, in Dienst und Arbeit zu treten. Diese Ermächtigung hat zur Folge, dass der Minderjährige für die in § 113 BGB aufgeführten Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig ist. Dies umfasst nach herrschender Meinung nur solche Geschäfte, die verkehrsüblich und nicht außergewöhnlich...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Wettbewerbsverbot

Literatur: Röhricht, Wpg 1992, 766, 775; Thiel, DStR 1993, 1801; Gosch, DStR 1995, 1863; Wichmann, INF 1995, 715; Lawall, DStR 1996, 605; Schmid, DStZ 1996, 458; Wassermeyer, DStR 1997, 681; Weisser, GmbHR 1997, 429; Schulze- Osterloh, StuW 1994, 131; Gosch, DStR 1997, 442; Müller, BB 1997, 1441 In seiner ursprünglichen Rspr. hatte der BFH eine Vermögensminderung bzw. verhind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.3 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Rz. 82 Ursprünglich hatte der BFH eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft darin gesehen, dass der Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer im Bereich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft für eigene Rechnung tätig ist, ohne vom Wettbewerbsverbot wirksam befreit zu sein.[1] Die Befreiung vom Wettbewerbsverbot musste zivilrechtlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.1.1 Verhältnis zum materiellen Handelsrecht

Rz. 15 Das Verhältnis des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung zum Handelsrecht ist eine der wichtigsten systematischen Fragen des Rechts der verdeckten Gewinnausschüttung. Historisch gesehen hat sich die steuerliche Rspr. zur verdeckten Gewinnausschüttung soweit wie möglich an das Handelsrecht angelehnt bzw. handelsrechtliche Maßstäbe übernommen. Insbesondere gilt di...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Geschäftschancen

Literatur: Röhricht, Wpg 1992, 766, 775; Thiel, DStR 1993, 1801; Gosch, DStR 1995, 1863; Wichmann, INF 1995, 715; Lawall, DStR 1996, 605; Schmid, DStZ 1996, 458; Wassermeyer, DStR 1997, 681; Weisser, GmbHR 1997, 429; Schulze- Osterloh, StuW 1994, 131; Gosch, DStR 1997, 442; Müller, BB 1997, 1441; Herlinghaus, GmbHR 2003, 373; Steck, GmbHR 2005, 1157; Serg, DStR 2005, 1916; W...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung (seit 1994)

Rz. 399 Im Rahmen einer Geschäftsveräußerung erbringt der aufgebende Unternehmer eine Vielzahl von Einzelleistungen, die in der Übereignung der beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenstände, der Abtretung von Forderungen, Übertragung von Rechten etc. bestehen. Diese Leistungen werden zu der einheitlichen Geschäftsveräußerung zusammengefasst und führen – soweit die weite...mehr

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Kündigung / 6.3 Wartezeit

Weitere Voraussetzung für das Eintreten des Kündigungsschutzes ist ein mehr als 6-monatiger Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Hinweis Die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist nicht zu verwechseln mit der Probezeit, auch wenn sie durchaus die Funktion einer Erprobung des Arbeitnehmers hat. Die Wartezeit betrifft die Frage, ob der Arbeitge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 11.13.1 Verdachtskündigung als Kündigungsgrund

Nicht nur eine nachgewiesene besonders schwere Vertragsverletzung kann ein "an sich zur fristlosen Kündigung geeigneter Grund" sein, sondern auch der erhebliche, nicht ausräumbare Verdacht einer solchen besonders schweren Vertragsverletzung. Systematisch betrachtet stellt auch der erhebliche Verdacht einer besonders schweren Vertragsverletzung einen an sich zur fristlosen Kü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.3 Weitere Einzelfälle

Aktien / Anteile Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn ein Gesellschafter Aktien an die Gesellschaft zu einem höheren Preis als dem Kurswert verkauft oder die Gesellschaft Aktien an einen Gesellschafter zu einem niedrigeren Preis als dem Kurswert verkauft.[1] Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers Gibt eine GmbH aus Anlass des 65. Geburtstags ihres Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2 Inhalt

Bei der Auslegung des Inhalts von Ausgleichsquittungen ist die Lebenserfahrung zu berücksichtigen, dass in der Regel ohne Gegenleistung auf Ansprüche nicht verzichtet wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss deshalb aus Gründen der Rechtsklarheit ein Verzicht im Text der Ausgleichsquittung zweifelsfrei zum Ausdruck kommen.[1] Die allgemeine Formulierung, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 2.3 Verdeckte Gewinnausschüttung

Diese Art der Gewinnausschüttung kennt nur das Steuerrecht. Wie der Begriff "verdeckt" zum Ausdruck bringt, ist die Gewinnausschüttung nicht offensichtlich erkennbar, sondern verbirgt sich im Regelfall hinter einer anderen rechtlichen Gestaltung. Eine gesetzliche Definition der verdeckten Gewinnausschüttung ist weder in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG noch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG en...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 1 Geheimes Wettbewerbsverbot oder Sperrabrede

Es ist zulässig, dass verschiedene Arbeitgeber, die dem gleichen Wirtschaftszweig angehören, gegenseitig vereinbaren, keine Arbeitnehmer des jeweils anderen Arbeitgebers einzustellen (sog. Sperrabrede). Sinn einer solchen Vereinbarung ist es, dass sich die Unternehmen jeweils keine "Geschäfte" abjagen wollen. Dies führt natürlich dazu, dass ein Arbeitnehmer keine Möglichkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Sonstige Einschränkungen der Tätigkeit

Zusammenfassung Überblick Neben dem grundsätzlichen Wettbewerbsverbot während des Bestehens eines Arbeits- oder Anstellungsverhältnisses und neben dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden muss, gibt es noch weitere von der Rechtsprechung akzeptierte Einschränkungen einer nachvertraglichen Tätigkeit des Mitarbeiters. ...mehr