Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Bauen auf fremdem Grund.

Rn 47 Reichlich Diskussionsstoff bietet die Rückabwicklung von Bauleistungen auf fremdem Grund, die der Zuwendende ohne vertragliche Grundlage allein in der letztlich frustrierten Erwartung erbringt, später Eigentümer des Grundstückes zu werden. Insoweit stellt sich für die Anwendbarkeit der condictio ob rem die Frage, ob es sich bei derartigen Zuwendungen überhaupt um Leist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vermögensverwertung.

Rn 22 Eine Verpflichtung zur Verwertung des Vermögensstamms besteht nur ausnahmsweise (BGH FamRZ 15, 1172; Hamm FamRZ 19, 531). Für den nachehelichen Unterhalt regeln §§ 1577 II, 1581 2, dass der Stamm des Vermögens nicht verwertet werden muss, soweit die Verwertung unwirtschaftlich und unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Treuwidrige Minderung von Anrechten.

Rn 12 Der Versorgungsausgleich kann (tw) grob unbillig sein, wenn der Ausgleichspflichtige ein Anrecht vor Durchführung des Versorgungsausgleichs durch sein Verhalten in ungerechtfertigter Weise reduziert oder erlöschen lässt, zB wenn er sich eine private Lebensversicherung hat auszahlen lassen und das ausgezahlte Kapital vor dem güterrechtlichen Stichtag verbraucht hat. Erf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 285 begründet einen Anspruch des Gläubigers auf Herausgabe des sog stellvertretenden commodum. Die Vorschrift enthält eine eigene Anspruchsgrundlage. Sie beruht darauf, dass die Möglichkeit des Schuldners, eine Verurteilung zur Naturalerfüllung unter Berufung auf § 275 I, II oder III abzuwehren, ihn von seiner Verpflichtung nicht insgesamt frei werden lässt (s § 275 R...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Überblick

Tz. 86 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Anders als bei Umsatzerlösen und Capex ist bei Opex das Taxonomie-konforme Opex (Zähler) nicht ins Verhältnis zu setzen zum gesamten Konzern-Opex (Nenner), vielmehr wird bereits der Nenner stark "ausgedünnt". Das Taxonomie-konforme Opex im Zähler ist dann eine Teilmenge dieser ausgedünnten Grundgesamtheit. Tz. 87 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rückgewähr von Leistungen.

Rn 52 Während des Zusammenlebens erbrachte gemeinschaftsbezogene Leistungen oder Zuwendungen können wegen des Verrechnungsverbotes regelmäßig nicht ersetzt verlangt werden (BGH FamRZ 13, 1295; 08, 247, 248), in keinem Fall für Tätigkeiten, die das tägliche Zusammenleben ermöglicht haben, zB im Haushalt. Das gilt auch für Pflegeleistungen (Frankf FamRZ 82, 265), die Übernahme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Arrest findet zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung oder wegen eines Anspruchs statt, der in eine Geldforderung übergehen kann. (2) Die Zulässigkeit des Arrestes wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch betagt oder bedingt ist, es sei denn, dass der bedingte Anspruch wegen der entfernt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unregelmäßige oder einmalige Barbezüge.

Rn 10 Auch unregelmäßig oder einmalig erzielte Einkünfte sind unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen. Abfindungen, die ein Schuldner nach Verlust eines Arbeitsplatzes oder aufgrund eines Sozialplans erhält, haben Lohnersatzfunktion (BGH FamRZ 12, 1048; 08, 761; KG FuR 17, 568; Karlsr FamRZ 14, 942; Hamm FamRZ 14, 1034). Dies gilt auch für Abfindungen, die aufgrund einer vorm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Aussicht nicht vollständiger Befriedigung trotz abgegebener Vermögensauskunft (Nr 3).

Rn 6 Die Einholung von Fremdauskünften ist auch zulässig, wenn eine Vollstreckung in die in dem Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers führt. Gefordert ist hier eine Prognoseentscheidung. Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der abgegebenen Vermögensauskunft sind indes nicht n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vermögensrechte.

Rn 3 Dem Regelungsbereich der Vorschrift unterfallen nach Abs 1 andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind. Gemeint sind damit Vermögensrechte, in die sonst nach den Vorschriften des Abschnitts 2 des 8. Buchs der ZPO, also gem den §§ 808 bis 871, nicht vollstreckt werden darf. Auf andere Vermögensrechte eröffnet § 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Nachlassverwalter darf den Nachlass dem Erben erst ausantworten, wenn die bekannten Nachlassverbindlichkeiten berichtigt sind. (2) 1Ist die Berichtigung einer Verbindlichkeit zur Zeit nicht ausführbar oder ist eine Verbindlichkeit streitig, so darf die Ausantwortung des Nachlasses nur erfolgen, wenn dem Gläubiger Sicherheit geleistet wird. 2Für eine bedingte Forderun...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / III. Aufstellungsansätze

Tz. 24 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Aufstellung von kombinierten Abschlüssen setzt die Existenz von Buchwerten für die zu kombinierenden Vermögenswerte und Schulden (sog. Buchwertbasis) für sämtliche Berichtsperioden voraus. Sofern es sich bei der kombinierten Berichts­einheit um einen Teilbereich eines übergeordneten Konzerns handelt, sind unterschiedliche Vorgehensweisen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verlust von Vermögen.

Rn 65 Ein Hilfesuchender, der mit einem bevorstehenden Prozess rechnen muss oder bereits an einem Verfahren beteiligt ist, hat seine finanziellen Dispositionen darauf einzurichten, dass die Kosten für die Prozessführung entstehen werden. Er muss möglichst entsprechende Rücklagen bilden (Saarbr Beschl v 28.2.12 – 9 WF 4/12 –) und darf sich seines Vermögens nicht durch unangem...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Anhangangaben

Tz. 231 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 IFRS 2 verlangt umfangreiche Anhangangaben, die dem Bilanzleser erläutern, wie Ermessenspielräume ausgeübt worden sind. Die Angaben betreffen Eigenart und Umfang anteilsbasierter Vergütungen, die in der Berichtsperiode existieren (IFRS 2.44), Methoden, die bei der Ermittlung beizulegender Zeitwerte angewendet wurden (IFRS 2.46 und 2.48) und Aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Der 10. Titel enthält Regelungen zum Maklervertrag. Dabei lassen sich die Regelungen in den §§ 652–654 als allg Grundsätze verstehen, welche durch die Sonderregelung für den Nachweis der Gelegenheit sowie die Vermittlung zum Abschluss von Dienstverträgen (§ 655) ergänzt werden. Besondere Vorschriften gelten für die Darlehensvermittlung zwischen einem Unternehmer und ein...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Eigenkapitalinstrument (equity instrument)

Tz. 29 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei einem Eigenkapitalinstrument handelt es sich um einen Vertrag, der einen (Residual-)Anspruch am Nettovermögen (Vermögenswerte abzüglich aller Schulden) begründet. Mithin handelt es sich um Unternehmensanteile in der Form von (Stamm-)Aktien, GmbH-Anteilen oÄ (ausführlicher vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 32, Tz. 27ff.).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vermögen.

Rn 3 Für die Beurteilung der Frage, ob der im Ausland ansässige Bekl inländisches Vermögen hat, kommt es zunächst auf den Zeitpunkt der Klageerhebung an. Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit reicht es aber aus, wenn der Bekl bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung inländisches Vermögen erwirbt (München MDR 15, 728). Unter den Begriff des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Stammwert der Sache.

Rn 4 Unter dem Stammwert der Sache versteht man den Vermögenswert der Sache im Zeitpunkt vor der Aufwendung. Dies ist damit der ›Stamm‹, auf den die Aufwendung durch den Besitzer ›aufgesetzt‹ wird. So erhält die Sache einen höheren Wert: (s oben C). Dies legitimiert auch die Ersatzpflicht des Eigentümers hinsichtlich solcher Lasten, da er nicht durch die Tragung von außerord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unzumutbarkeit.

Rn 62 Vermögenswerte sind dann nicht einzusetzen, wenn dies für den Antragsteller oder seinen Angehörigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Die unzumutbare Härte kann sich zunächst aus der Art des Vermögens, der Entstehung des Vermögens oder dem beabsichtigten Verwendungszweck ergeben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Bestandsverzeichnis und Spezifizierung.

Rn 10 Die Auskunft hat durch Vorlage eines geordneten, nachprüfbaren stichtagsbezogenen schriftlichen Verzeichnisses zu erfolgen, § 260 (Kobl FamRZ 19, 872; Braunschw FamRZ 17, 789). Eine Folge einzelner Angaben in Schriftsätzen oder während einer Korrespondenz erfüllt den Anspruch nicht (Brandbg FamRZ 19, 1049), doch können, sofern die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt, mehr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unverwertbares Vermögen.

Rn 36 In § 90 II SGB XII ist aufgelistet, welche Vermögenswerte bereits von ihrer Art her unverwertbar sind. 1. Vermögen aus öffentlichen Mitteln. Rn 37 Gemäß § 90 II Nr 1 SGB XII kann die Gewährung nicht vom Einsatz eines Vermögens abhängig gemacht werden, welches aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage oder zur Gründung eines Hausstandes ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bei Auflösung einer auf die Bindung von Vermögen gerichteten Vermögensmasse ausländischen Rechts (Satz 2 Alt. 1)

Rz. 323 [Autor/Stand] § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Alt. 1 ErbStG fingiert die Vermögensübertragungen als steuerbare Schenkungen, die im Zuge der Verteilung des bei Auflösung vorhandenen Zweckvermögens erfolgen. Dies ergibt sich aus der Bezugnahme auf § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 ErbStG ("Dem steht gleich..."). Bei entsprechend enger Auslegung der Vorschrift erfasst sie daher stets den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Auf dessen Kosten.

Rn 31 Dass der Empfänger einen zweckgerichtet zugewendeten Vermögensgegenstand ›auf Kosten‹ des Zuwendenden erhält, liegt in der Natur der Sache. Deshalb ist das Tatbestandsmerkmal ›auf dessen Kosten‹ im Regelungsbereich aller Leistungskondiktionen stets erfüllt (s Rn 15). Ihm kommt auch für die Bestimmung der bereicherungsrechtlich relevanten Leistungsbeziehungen in Mehrper...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aktivvermögen.

Rn 5 Das Vermögen besteht aus der Summe aller geldwerten Sachen und Rechte, die dem Ehegatten am Stichtag gehörten bzw bereits entstanden waren (BGH FamRZ 22, 425). Zum Stichtag vorhandene Forderungen gegen den anderen Ehegatten rechnen mit zum Anfangsvermögen. Diese Ansprüche müssen aber genau wie andere am Stichtag bereits entstanden sein, ohne dass es auf ihre Fälligkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wiederkaufpreis (Abs 2).

Rn 9 Da II nur ›im Zweifel‹ gilt (Auslegungsregel), kann der Wiederkaufpreis frei vereinbart werden (BRHP/Faust Rz 3); bei pfandartiger Funktion werden regelmäßig die Nutzungsvorteile abgezinst. Speziell bei Vereinbarung des Wiederkaufpreises gem II hat bei langen Ausübungsfristen (s § 462) eine Anpassung nach den Regeln der Aufwertungsrspr des RG stattzufinden (BGH NJW 11, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die §§ 752–754 behandeln den Inhalt eines Aufhebungsanspruchs nach § 749 und beschränken sich darauf, den Inhalt des schuldrechtlichen Anspruchs zu bestimmen. Die dingliche Realteilung folgt den jeweils anwendbaren allgemeinen Bestimmungen einschl § 747 2 zur Verfügungsbefugnis. Schuldrechtliche Vereinbarungen der Teilhaber haben Vorrang vor den gesetzlichen Regeln (RGZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Insolvenzanfechtung und Gläubigeranfechtung.

Rn 36 Der sich aus §§ 129 ff InsO ergebende Rückgewähranspruch ist zwar schuldrechtlicher Verschaffungsanspruch; der anfechtbar weggegebene Vermögensgegenstand gehört jedoch haftungsrechtlich zur Insolvenzmasse. Ist somit ein nach § 143 InsO zurück zu gewährender Gegenstand noch bestimmbar in der Insolvenzmasse des Anfechtungsgegners vorhanden, besteht ein Aussonderungsrecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vermögen.

Rn 2 Zum Gesellschaftsvermögen iSd § 718 zählen alle Vermögensgegenstände, die der Gesellschaft als Sondervermögen ihrer Gesellschafter gesamthänderisch zugeordnet sind. § 718 I nennt ausdrücklich Beiträge der Gesellschafter (§§ 705f), aber schon der Sozialanspruch der GbR auf Beitragsleistung fällt in ihr Gesamthandsvermögen und kann aufgrund eines Titels gegen die GbR gepf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelstatut.

Rn 7 Eine Anwendung von II kommt in Betracht, soweit die Verweisung nicht zum Recht des Belegenheitsstaates führt (MüKo/Sonnenberger Rz 15). II macht dann im Wege einer ›bedingten Verweisung‹ gewisse Zugeständnisse an das Recht des Belegenheitsstaates, weil nur in diesem die Herrschaft über den Vermögensgegenstand ausgeübt werden kann und internationaler Entscheidungseinklan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die §§ 749–758 befassen sich mit der Aufhebung und Auseinandersetzung der Gemeinschaft. Dabei behandeln die §§ 749–751 den Grundsatz der jederzeitigen Aufhebbarkeit der Gemeinschaft, die Voraussetzungen für ihre Aufhebung und die Möglichkeit, einen Anspruch auf Aufhebung auszuschließen, während es in den §§ 752 ff um die Teilung und die Auseinandersetzung zwischen den T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arrestpfändung nach § 111b StPO aF.

Rn 11 Die bis zum 1.7.2017 zulässige Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten in einen von der Staatsanwaltschaft gem § 111b StPO aF beschlagnahmten Vermögensgegenstand des Täters setzte zu ihrer Wirksamkeit nicht voraus, dass innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 II die Arrestvollziehung gem § 111g II 1 StPO aF zugelassen oder ein darauf gerichteter Antrag gest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung von Einkommen und Vermögen.

Rn 5 Maßgeblich für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen ist zunächst die Zweckbestimmung. Ein Geldbetrag, der zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt ist, gehört zum Einkommen. Vermögen – und nicht Einkommen – der bedürftigen Partei ist auch der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (BGH FamRZ 04, 1633; BAG NJW 08, 1400). Vermögen sind Zahlungen aus Vermögensauseinandersetzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2185 BGB – Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen.

Gesetzestext Ist eine bestimmte zur Erbschaft gehörende Sache vermacht, so kann der Beschwerte für die nach dem Erbfall auf die Sache gemachten Verwendungen sowie für Aufwendungen, die er nach dem Erbfall zur Bestreitung von Lasten der Sache gemacht hat, Ersatz nach den Vorschriften verlangen, die für das Verhältnis zwischen dem Besitzer und dem Eigentümer gelten. Rn 1 Die V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatz, Auskunfts- und Unterlassungsansprüche.

Rn 14 Dem Vermieter stehen grds Schadensersatzansprüche wegen erlaubnisloser Untervermietung aus § 280 I 1 bzw Unterlassungsansprüche aus § 541 neben dem Recht zur fristlosen Kündigung zur Seite. In der Gewerbemiete kann ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Namens und der Firma des Untermieters, der Art der Nutzung, der Höhe der Untermiete sowie der Vertragslaufzeit besteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ee) Zusammenfassende Wertungskriterien.

Rn 84 Aus dem Vorstehenden (Rn 80 ff) lassen sich für den Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen über den og Wertungskatalog (Rn 78) hinaus weitere Wertungskriterien ableiten, die an den dinglichen Teil des Bereicherungsvorganges anknüpfen: Der durch den Eingriff in den Zuweisungsgehalt fremden Rechts erlangte Vermögensgegenstand ist ggü dem ehemals Berechtigten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Infolgedessen kein Bereicherungsanspruch gegen Ersterwerber.

Rn 5 § 822 gestattet dem Bereicherungsgläubiger den Durchgriff auf den Dritten nur dann, wenn die Realisierung des dem Grunde nach bestehenden Bereicherungsanspruchs gegen den Ersterwerber gerade daran scheitert, dass dieser durch die unentgeltliche Weitergabe des Kondiktionsgegenstandes entreichert ist – § 818 III (BGH NJW 03, 1445 [BGH 24.02.2003 - II ZR 385/99]; 69, 605 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bereicherungsanspruch gegen den Verfügenden.

Rn 2 Die Durchgriffshaftung aus § 822 setzt einen bestehenden, allerdings wegen § 818 III faktisch nicht durchsetzbaren Bereicherungsanspruch des Berechtigten gegen den verfügenden Ersterwerber voraus. Als Anspruchsgrundlage kommen alle in §§ 812–817 niedergelegten Kondiktionstatbestände in Betracht (allg M AnwK/Linke § 822 Rz 3; BRHP/Wendehorst § 822 Rz 4; MüKo/Schwab § 822...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klage gegen den Alleinerben – Belegenheit des ganzen oder teilweisen Nachlasses im Bezirk des Gerichts.

Rn 3 Ist eine Klage wegen anderer Nachlassverbindlichkeiten iSd § 28 gegen einen Alleinerben gerichtet, so ist für das Eingreifen des § 28 ausschlaggebend, dass sich bei Klageerhebung (= Rechtshängigkeit, § 261 II) noch mindestens ein Vermögensgegenstand im Gerichtsbezirk befindet, der weder entfernt worden, noch durch Veräußerung aus dem Nachlassvermögen ausgeschieden ist (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besondere Vorschriften.

Rn 8 Um ›besondere‹ Vorschriften iSe solchen Einzelstatuts handelt es sich aber nur, wenn der Belegenheitsstaat des betreffenden Vermögensgegenstandes gerade die Zusammenfassung der Vermögensgegenstände zu einer Einheit nicht anerkennt (Staud/Dörner Neubearb 2007 Art 25 Rz 522; Junker Rz 212), gewisse Vermögensgegenstände also aussondert und einem ggü dem sonst anwendbaren F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenstand.

Rn 4 Gegenstand der Zuwendung kann das Vermögen (§ 311b III) oder jeder übertragbare Vermögensgegenstand sein. Darunter fallen auch die Bestellung einer Sicherheit für eine fremde Schuld (BGH MDR 55, 283) und eine Gesellschaftsbeteiligung (BGH NJW 81, 1956; BGHZ 112, 40; vgl auch Rn 17). Auch der Verzicht auf ein Wohnungsrecht (BGH MDR 21, 223) oder auf einen Nießbrauch ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Steuerhebung

Rn. 160 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In Bezug auf den Vermögensgegenstand besteht gemäß § 138 Abs 1 AO eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Gemeinde innerhalb eines Monats (BMF BStBl I 2011, 530 Tz 2). Rn. 161 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zufließende Vergütungen aus der Rechteüberlassung unterliegen dem Steuerabzug gemäß § 50a Abs 1 Nr 3 EStG; ggf auch nach § 50a Abs 7 E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Materieller.

Rn 3 In materieller Hinsicht setzt § 737 einen Nießbrauch voraus, der am ganzen Vermögen des Schuldners besteht. Der Nießbrauch an Sachen oder einzelnen Rechten ist davon ebenso wenig umfasst wie der Nießbrauch an einzelnen Vermögensteilen, solange diese nicht miteinander das gesamte Vermögen ausmachen (s Rn 2, für die Belastung der Erbteile durch alle Miterben; MüKoZPO/Heßl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32016R1103 Erwägungsgründe

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – (1–13) (nicht abgedruckt) (14) Diese Verordnung sollte gemäß Artikel 81 AEUV auf eheliche Güterstände mit grenzüberschreitendem Bezug Anwendung finden. (15) Damit für verheiratete Paare Rechtssicherheit in Bezug auf ihr Vermögen und ein gewisses Maß an Vorhersehbarkeit in Bezug auf das anzuwendende Recht gegeben ist, sollten alle Regelungen, wel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Subjektive Voraussetzungen.

Rn 13 Auf subjektiver Seite ist erforderlich, dass die Partei absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit falsche Angaben gemacht hat. Absicht liegt vor, wenn die Partei mit dem Motiv handelte, eine fehlerhafte Bewilligungsentscheidung herbeizuführen. Direkter Vorsatz ist der auf diesen Erfolg gerichtete Wille in dem Bewusstsein, dass die falschen Angaben eine unrichtige Bewi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verbot der Doppelberücksichtigung.

Rn 18 Es darf keine zweifache Teilhabe eines Ehegatten an der gleichen Rechtsposition geben, was zB für den Versorgungsausgleich nach § 2 IV VersAusglG schon von Gesetzes wegen sichergestellt ist. Auch ein güterrechtlicher Ausgleich findet dann nicht statt, wenn ein Ausgleich bereits auf andere Weise, unterhaltsrechtlich oder im Wege des Versorgungsausgleichs, stattgefunden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Befürchtung von Gefährdungshandlungen (Nr 2).

Rn 5 Der Tatbestand der Nr 2 beruht auf der Annahme der Gefährdung des zukünftigen Ausgleichsanspruchs als Folge der in der Norm genannten Verhaltensweisen. Rn 6 Voraussetzung ist, dass als Folge der Verfügungen oder vermögensmindernden Handlungen eine erhebliche Gefährdung der künftigen Zugewinnausgleichsforderung zu besorgen ist. Für diese Annahme ist es ausreichend, dass d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erscheinungsformen.

Rn 5 Die im Wirtschaftsleben häufig anzutreffende, gesetzlich aber nicht definierte und geregelte Treuhand ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treuhänder für den Treugeber kraft einer besonderen Vereinbarung (Treuhandabrede) Rechtsmacht über dessen Vermögen (Treugut) ausübt (Bork Rz 1313). Einen typischen Treuhandvertrag gibt es jedoch nicht. Die Rechtsbeziehungen müssen vi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift in § 772 I, II ergänzt § 771 für Geldforderungen (RGRK/Mormann § 772 Rz 2; Staud/Stürner § 772 Rz 2; Soergel/Gröschler § 772 Rz 1). Sie bestimmt den Umfang der erforderlichen Zwangsvollstreckungspflichten (s § 771 Rn 5 f). Sie ist nur von Bedeutung, wenn die Einrede der Vorausklage nicht abbedungen ist (s § 771 Rn 3). Rn 2 Den Umfang der Vollstreckungspfli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fremdwährungsimmobiliardarlehen (Abs 4).

Rn 4 Bei einem solchen Vertrag (Legaldefinition: § 503 I 1) muss der Darlehensgeber zur Warnung den Verbraucher unverzüglich (§ 121 I) auf einem dauerhaften Datenträger (2 Nr 1; § 126b 2) informieren, wenn sich die Restschuld o der Gegenwert der restlichen Raten durch eine Veränderung des Wechselkurses der Darlehenswährung ggü der Landeswährung des Verbrauchers (§ 503 I 1) u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Internationales Enteignungsrecht.

Rn 21 Enteignungen durch einen ausländischen Staat werden vom deutschen Recht nach dem Territorialitätsprinzip anerkannt, soweit sie sich auf Vermögenswerte beziehen, die im Staatsgebiet des enteignenden Staates belegen sind (BVerfG NJW 91, 1597, 1600 [BVerfG 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90]; BGH NJW 02, 2389, 2390). Einschränkungen können sich aus dem ordre public-Vorbehalt des ...mehr