Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Nicht gebotene Insolvenzantragstellung

Rz. 856 Zu beachten ist zunächst, dass für Geschäftsführer von Gesellschaften – auch nach Einführung der "Incentivierung" durch die Möglichkeit des Schutzschirmverfahrens (heute § 270d InsO) – die eigenmächtige Insolvenzantragstellung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit regelmäßig eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers sein dürfte,[1721] weil die Eröffnung eines Insolve...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Schutzgesetz

Rz. 662 Nach ständiger Rspr. haben die Regelungen, welche Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften bei Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) zur Insolvenzantragstellung verpflichten, gläubigerschützenden Charakter. Ihre Verletzung kann also Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB gegen den die Insolvenz verschleppenden Geschäft...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Bankrott (§ 283 StGB)

Rz. 248 Wenn der Schuldner bei Überschuldung oder drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens, die für den Fall der Insolvenzeröffnung zur Insolvenzmasse gehören, beiseiteschafft oder verheimlicht, wenn er Waren oder Wertpapiere auf Kredit beschafft und sie oder die aus diesen Waren hergestellten Sachen erheblich unter ihrem Wert in eine de...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Persönliche Insolvenz des Geschäftsführers

Rz. 646 Sollte der Anspruch aus § 15b InsO die persönliche Insolvenz des Geschäftsführers nach sich ziehen, erfasst die mögliche Restschuldbefreiung auch diese Verbindlichkeit, da es keine Verbindlichkeit aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nach § 302 Nr. 1 InsO ist.[1300]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / gg) Zustimmungserfordernis der Gesellschafterversammlung vor der Restrukturierungsanzeige?

Rz. 564 Eine weitere umstrittene Frage ist, ob der Geschäftsführer für die Einleitung zumindest des gerichtlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahrens, also die Anzeige des Restrukturierungsvorhabens nach § 31 Abs. 1 StaRUG die Zustimmung der Gesellschafterversammlung benötigt.[1088] Dies wird von der bisher vorliegenden Rspr. unter Hinweis auf die innergesellsch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Insolvenzreife

Rz. 635 Der Insolvenzverwalter hat die Darlegungs- und Beweislast für die Insolvenzreife.[1271] Er genügt seiner Darlegungslast, wenn er eine Handelsbilanz mit dem Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages vorlegt und erläutert, ob ggf. Abweichungen zum Überschuldungsstatus zu berücksichtigen sind[1272] bzw. dass stille Reserven nicht vorhanden sind.[1273...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Diskussion der Prognosezeiträume

Rz. 88 Die Tatbestände der Überschuldung nach § 19 InsO und der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO enthalten beide eine Zahlungs(un)fähigkeitsprognose. Nach der Rspr. des BGH schließt drohende Zahlungsunfähigkeit die Annahme einer positiven Fortführungsprognose i.S.d. Überschuldungstatbestands aus[221] mit der Folge, dass für haftungsbeschränkte Gesellschaften bei ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Stundungsvereinbarungen

Rz. 200 Stundungen können in der Form von Moratorien, Ratenzahlungs- und/oder reinen Stundungsvereinbarungen erwirkt werden. Diese sind, soweit verbindlich vereinbart, sämtlich geeignet, die aktuelle Fälligkeit der Verbindlichkeiten zu beseitigen und den Zeitpunkt der (erneuten) Fälligkeit zeitlich nach hinten zu verschieben. Auf diese Weise wird sofort die aktuelle Liquidit...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Wesentlicher Teil der bei Fälligkeit nicht bezahlbaren Verbindlichkeiten

Rz. 62 Im Jahr 2005 hat der BGH [144] in einem Haftungsfall nach § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. entschieden: Beträgt die innerhalb von 3 Wochen (s.u. Rdn 64) nicht zu beseitigende Liquiditätslücke weniger als 10 %, ist regelmäßig nicht von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, es sei denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst mehr als 10 % betragen wird.[145] Beträgt die Liquid...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Stillhalteabsprachen

Rz. 207 Nach meinem Dafürhalten reichen nach den Entscheidungen des BGH zum Kriterium der ernstlichen Einforderung bei der Zahlungsunfähigkeitsprüfung[397] auch sog. Stillhaltevereinbarungen aus, die betreffende Verbindlichkeit bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nicht mehr zu berücksichtigen.[398] Solche Vereinbarungen mit dem Gläubiger, dass er einstweilen von ernsthaf...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Straf- und haftungsrechtlicher Begriff

Rz. 11 Der strafrechtliche Krisenbegriff knüpft an den insolvenzrechtlichen an, so etwa ausdrücklich in den Tatbeständen des § 283 Abs. 1 StGB. Nach der Rspr. des BGH ist der strafrechtliche Begriff der Krise identisch mit dem insolvenzrechtlichen, also drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit[7] oder Überschuldung mit Beurteilung nach der sog. betriebswirtschaftlichen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Haftung in der Insolvenz

Rz. 344 Die GmbH ist wie die Vor-GmbH als juristische Person und Handelsgesellschaft insolvenzfähig.[1143] Dies ist sie auch dann noch, wenn die Gesellschaft schon aufgelöst, ihr Vermögen aber noch nicht verteilt ist (§ 11 Abs. 1, 3 InsO) oder wenn es sich um eine fehlerhafte Gesellschaft handelt.[1144] Im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht die Pflicht, o...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Insolvenz des Kommanditisten

Rz. 809 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Kommanditisten[1632] hat mangels abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft zur Folge, §§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 3 HGB n.F. Das gilt auch dann, wenn zugleich über das Vermögen der KG ein Insolvenzverfahren eröffnet wird,[1633] weil die Sonderregelung in § ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Umwandlungen nach dem UmwG aus der Insolvenz

a) Grundsätzliches Rz. 848 Nach der Rechtslage vor ESUG konnten Umwandlungen insolventer, d.h. aufgelöster (z.B. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) Rechtsträger im Insolvenzverfahren nicht vorgenommen werden, da vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens die nach § 3 Abs. 3 UmwG erforderliche Fortsetzung nicht beschlossen werden konnte.[1697] Rz. 849 Nach aktueller Gesetzeslage kann nun im I...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in Krise und Insolvenz

a) Beendigung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Rz. 444 Gerät eine aus einem Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag (EAV) i.S.d. § 291 AktG abhängige Gesellschaft in die Krise, wird aus Sicht der herrschenden Gesellschaft die Beendigung des Vertrages zu erwägen, ggf. sogar geboten sein, damit ein solcher Unternehmensvertrag keinesfalls bei Eröffnung eines Insolve...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Sanierungsprivileg

Rz. 362 Das sog. Sanierungsprivileg in § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG a.F. wurde in abgewandelter Form in § 39 Abs. 4 Satz 2 und § 135 Abs. 4 InsO übernommen. Es gilt auch weiterhin für solche Gesellschafter, die vor dem Anteilserwerb aus dem Anwendungsbereich des § 39 Abs. 1 Nr. 5 heraus fielen, also weder Gesellschafter noch gleichgestellte Personen waren oder die vor dem Hinzu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) In der Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 502 Versicherungsnehmer wird regelmäßig die Gesellschaft sein, Versicherter der Geschäftsführer (= Versicherung für fremde Rechnung). Dann stehen dem Geschäftsführer als Versicherten die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu, während grds. verfügungsbefugt die Gesellschaft als Versicherungsnehmerin bleibt, wozu auch die Geltendmachung der Rechte der versicherten Person ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Verlustausgleichsanspruch

(1) Insolvenz der abhängigen Gesellschaft Rz. 451 Schließt man sich der herrschenden Auffassung an, nach der mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Gewinnabführungsvertrag endet, so ist auf diesen Zeitpunkt eine Abschichtungsbilanz zu erstellen. Das gewinnabführungsberechtigte Unternehmen ist verpflichtet, den bis zu dem Stichtag des Rumpfgeschäftsjahres entstandenen Verlu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XII. Insolvenz

Rz. 1504 Die Vereinigung unterliegt dem einzelstaatlichen Recht über Zahlungsunfähigkeit und Zahlungseinstellung (Art. 36 Satz 1 EWIV-VO). Welches nationale Insolvenzrecht bei internationalen Insolvenzfällen anzuwenden ist, richtet sich nach dem Internationalen Insolvenzrecht (i.S.d. Internationalen Privatrechts). Es ist in Europa inzwischen weitgehend vergemeinschaftet, und...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Haftungsanspruch in der Insolvenz der KG

Rz. 295 In der Insolvenz der KG macht der Insolvenzverwalter die (wieder aufgelebten) Haftungsansprüche gegen die Kommanditisten geltend, § 171 Abs. 2 HGB, § 93 InsO. Er handelt mit treuhänderischer Einziehungsermächtigung und ist insoweit gesetzlicher Prozessstandschafter der einzelnen Gläubiger; der in Anspruch genommene Kommanditist bringt durch Zahlung konkrete Gläubiger...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Haftung bei (Beteiligung an) existenzvernichtenden Eingriffen, vorsätzliche Verursachung der Insolvenz

Rz. 540 Pflichtverletzungen des Geschäftsführers nach § 43 Abs. 1 u. 2 GmbHG führen grds. nicht zu einer Außenhaftung. Jedoch kann sich eine Außenhaftung des Geschäftsführers für mittelbare Schädigungen etwa von Gesellschaftsgläubigern wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB ergeben. Voraussetzung ist, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig geha...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Geschäftsführer

Rz. 262 Für die Geschäftsführer[473] und ebenso die Liquidatoren[474] jeglicher haftungsbeschränkter Gesellschaften ist die Verletzung der Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages strafbar. Die Insolvenzantragspflicht ist verletzt, wenn der Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) der Gesellschaft den Insolvenzantrag nicht, ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Veränderung des Sorgfaltsmaßstabs im gerichtlichen Restrukturierungsverfahren ("shift of duties")

Rz. 550 Entscheidet sich der Schuldner/Geschäftsführer für die Durchführung des Restrukturierungsvorhabens mit den gerichtlichen Instrumenten nach § 29 Abs. 2 StaRUG und zeigt dieses nach § 31 Abs. 1 StaRUG dem Restrukturierungsgericht an mit der Folge, dass die Restrukturierungssache rechtshängig wird (§ 31 Abs. 3 StaRUG), so hat der Schuldner nach §§ 32 Abs. 1 Satz 1, 43 A...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Vollstreckungsschutzvereinbarungen

Rz. 205 Als nicht ausreichend wurden bloße Vereinbarungen über einen Aufschub von Vollstreckungs- oder Rechtsverfolgungsmaßnahmen mit den Gläubigern angesehen, da diese die Fälligkeit der Verbindlichkeit nicht beseitigen.[394] Ob dies auch im Hinblick auf die jüngsten Entscheidungen des BGH zum Kriterium der ernstlichen Einforderung bei der Zahlungsunfähigkeitsprüfung[395] n...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Neuaufnahme von Krediten

Rz. 195 Selbstverständlich kann eine Zahlungsunfähigkeit durch Kreditaufnahme beseitigt werden. Die Vergabe von Krediten in der Krise kann problematisch sein: Sanierungskredite, die geeignet sind, das Unternehmen zu retten, sind zulässig. Ebenso sind Überbrückungskredite zulässig. Besicherte Kredite, die bei Insolvenzreife gewährt werden, ohne zur Sanierung geeignet zu sein ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Verwertung von Umlaufvermögen

Rz. 197 Zur Beschaffung der für die Bedienung fälliger Verbindlichkeiten erforderlichen Liquidität kann sich auch die Verwertung von Gegenständen des Umlaufvermögens anbieten. Hier ist in erster Linie zu denken an Abverkäufe von Lagerbeständen und an Forderungsverkäufe (Factoring).[392] Auch hier muss darauf geachtet werden, dass der Liquiditätszufluss ausreichend schnell, al...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Definition

Rz. 69 Zahlungseinstellung ist dasjenige äußere Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen,[153] so dass sich den betroffenen Verkehrskreisen der Eindruck aufdrängt, dass der Schuldner außerstande ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen.[154] Rz. 70 Auch die Zahlungseins...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Verwertung von Anlagevermögen

Rz. 196 Zur Beschaffung der für die Bedienung fälliger Verbindlichkeiten erforderlichen Liquidität kann sich die Verwertung von Gegenständen des Anlagevermögens anbieten (etwa Sale-and-Lease-Back). Bei bloßer Finanzierungsfunktion sind dies keine umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen.[391] Zu beachten ist in jedem Fall, dass dies ausreichend schnell geschieht, um die Zahlungsu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Überschuldung

Rz. 27 Für juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, e.G.) nach § 19 Abs. 1 InsO und für haftungsbeschränkte Gesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (z.B. GmbH & Co.KG) ist nach § 19 Abs. 3 InsO neben Zahlungsunfähigkeit auch die Überschuldung ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Überschuldung geht der Zahlungsunfähigkeit nicht selt...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Vorbemerkungen

Rz. 24 Praxishinweis Alle vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass Eigeninsolvenzanträge, insb. über das Vermögen einer GmbH, häufig nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen gem. § 15a Abs. 1 InsO, sondern nicht selten stark verzögert, mitunter erst mehr als 1 Jahr nach Eintritt der materiellen Insolvenzreife der Gesellschaft gestellt werden und so die Insolvenz verschleppt ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Regelungsgegenstand und Tatbestand

Rz. 530 Durch diese Regelung werden die Haftung der Geschäftsführer und damit der Gläubigerschutz auch auf die Fälle ausgedehnt, dass ein Vermögenstransfer aus der Gesellschaft an die Gesellschafter den Insolvenztatbestand der Zahlungsunfähigkeit erst begründet,[1034] die sog. Insolvenzverursachungshaftung.[1035] Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll die Regelung eine K...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / F. Haftungsgefahren für Geschäftsleiter in Krise und Insolvenz der Gesellschaft, insbes. der GmbH

I. Grundsätzliches zur Geschäftsleiterhaftung Rz. 464 In der Krise des Unternehmens, insbesondere wenn das Unternehmen in einer haftungsbeschränkten Rechtsform geführt wird, trifft die Geschäftsleiter nicht nur die Verantwortlichkeit für das Interesse der von ihnen geführten Gesellschaft, sondern auch verstärkt eine Verantwortlichkeit für Gläubigerinteressen.[912] Inwieweit b...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / IV. Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen bei Sanierung oder Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz mit Insolvenzplan oder Eigenverwaltung

1. Insolvenzplan und Einbezug der Anteilsinhaber, Distressed M&A Rz. 810 Für die Sanierungs- und Transaktionspraxis von besonderer Bedeutung dürften die Regelungen über die Einbeziehung der Anteilsinhaber in das Insolvenzplanverfahren über das Vermögen der Gesellschaft im Wege gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, etwa Zwangsabtretungen, Kapitalveränderungen (z.B. Kapitalschnit...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Insolvenz der Komplementärin

Rz. 806 Das früher (bis zum Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024) in §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F. angeordnete Ausscheiden der insolventen GmbH aus der KG hatte zahlreiche Folgefragen auch und gerade betreffend die persönlichen Haftungsgefahren für die Kommanditisten (meist natürliche Personen) aufgeworfen.[1629] Für den praktisch häufigen Fall, dass die GmbH die ei...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 7. Nichteinberufung der Gesellschafterversammlung

Rz. 542 Nach §§ 49 Abs. 3 GmbHG, 92 Abs. 1 AktG haben der Geschäftsführer bzw. der Vorstand bei Verlust der Hälfte des Stamm- bzw. Grundkapitals, d.h. zu dem Zeitpunkt, in dem das Vermögen der Gesellschaft nur noch die Verbindlichkeiten und die Hälfte des Stammkapitals deckt, unverzüglich die Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung einzuberufen. Maßgeblich sind die Bewertungsr...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 742 Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs einschließlich der Möglichkeit der Beitragsabführung trägt der Sozialversicherungsträger.[1495] Es besteht keine sekundäre Beweislast hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit für den Geschäftsführer,[1496] und es sind keine die Verteilung der Vortragslast umkehrenden Anforderungen an die...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Allgemeine Haftungstatbestände

Rz. 468 Selbstverständlich hat der Geschäftsleiter auch in der Krise der Gesellschaft die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen (vgl. nur § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 AktG). Bei Verletzung dieser Pflicht kommt eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft im Rahmen der sog. Culpahaftung in Betracht (vgl. §§ 43 Abs. 2 GmbHG, 93 Abs....mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Anzeigepflicht bei voraussichtlicher Erfolglosigkeit

Rz. 561 Nach § 32 Abs. 4 StaRUG ist der Schuldner verpflichtet, dem Gericht unverzüglich anzuzeigen, wenn das Restrukturierungsvorhaben keine Aussicht auf Umsetzung (mehr) hat, insbesondere wenn durch Ablehnung durch die Gläubiger erkennbar geworden ist, dass die erforderlichen Mehrheiten bei der Planabstimmung nicht erreicht werden können. Folge dieser Anzeige ist, dass das...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ff) Cash-Pooling

Rz. 698 Die Geschäftsleitung (etwa Vorstandsmitglieder der AG) einer haftungsbeschränkten Konzernholding haften auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO wegen Insolvenzverschleppung, wenn Tochtergesellschaften weiter in den Cash-Pool des Konzerns einzahlen, aber keine werthaltigen Erstattungsansprüche mehr dafür erhalten, weil bereits Zahlungsunfähigkeit de...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Besondere Haftungstatbestände in der Krise der Gesellschaft

Rz. 471 Als Haftungstatbestände, die an die eingetretene Krise der Gesellschaft anknüpfen, sind zu nennen:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ff) Haftungen bei Stabilisierungsanordnungen

Rz. 562 Nach § 29 Abs. 2 Nr. 3 StaRUG gehören auch gerichtliche Stabilisierungsanordnungen zu den Instrumenten, die im gerichtlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahren in Anspruch genommen werden können. Nach § 57 StRUG haften Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften den durch eine gerichtliche Stabilisierungsanordnung betroffenen Gläubigern auf Ersat...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Freistellungsvereinbarung

Rz. 485 Auch die Freistellungsvereinbarung insbesondere mit dem Gesellschafter/der Obergesellschaft, in deren Interesse die Geschäfte der Krisengesellschaft oftmals weitergeführt werden (sollen), kann ein wirksames Mittel zur Haftungsentlastung des Geschäftsführers sein. Verweigern die Gesellschafter einer GmbH im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit die Genehmigung zur...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes

Rz. 639 Zulasten eines Geschäftsführers, der nach Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit Zahlungen aus dem Vermögen der Gesellschaft leistet, wird vermutet, dass er dabei nicht mit der von einem Vertretungsorgan der GmbH zu erwartenden Sorgfalt gehandelt hat.[1282] Diese Beweislastverteilung zulasten des Geschäftsführers, der nach Eintritt der Insolvenzantragsvoraussetzungen Zah...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Geschäftsführerhaftung wegen nicht abgeführter Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

Rz. 865 Auch im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren hat der Schuldner grds. die Verpflichtungen aus dem Steuerschuldverhältnis zu erfüllen und die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer zu begleichen. Geschieht dies nicht, kommt die Organhaftung des Geschäftsführers der Schuldner-GmbH (§§ 34, 69 AO bzw. §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 266a StGB) in Betracht, da seine Rechtsposition a...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Kapitalerhaltung

Rz. 523 Der Geschäftsleiter hat eine nach §§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG, 57 Abs. 1 Satz 1 AktG. verbotene Stamm- bzw. Grundkapitalrückgewähr zu unterlassen.[1025] Nach §§ 43 Abs. 3 GmbHG, 93 Abs. 3 Nr. 1AktG trifft den Geschäftsleiter (neben den Gesellschaftern nach §§ 30, 31 GmbHG, 57, 62 AktG) eine Ersatzpflicht für verbotenerweise an die Gesellschafter zurückgezahltes Stamm- ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Verbotene Zahlungen an Gesellschafter, § 15b Abs. 5 InsO

Rz. 529 Nach § 15b Abs. 5 InsO (früher die durch das MoMiG eingeführten §§ 64 Satz 3 GmbHG, § 130a Abs. 1 Satz 3 HGB und § 92 Abs. 2 Satz 3 AktG jeweils a.F.) dürfen die Geschäftsleiter an Personen, die an der Gesellschaft beteiligt sind, keine Zahlungen mehr leisten bzw. sind zum Ersatz solcher Zahlungen verpflichtet, soweit diese Zahlungen zur Zahlungsunfähigkeit der Gesel...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Insolvenz der abhängigen Gesellschaft

Rz. 451 Schließt man sich der herrschenden Auffassung an, nach der mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Gewinnabführungsvertrag endet, so ist auf diesen Zeitpunkt eine Abschichtungsbilanz zu erstellen. Das gewinnabführungsberechtigte Unternehmen ist verpflichtet, den bis zu dem Stichtag des Rumpfgeschäftsjahres entstandenen Verlust auszugleichen.[892] Der Insolvenzverwa...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / VII. Haftung des Gesellschafters bei Führungslosigkeit der Gesellschaft in Krise und Insolvenz

Rz. 459 Nach § 15a Abs. 3 InsO ist im Fall der Führungslosigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch jeder Gesellschafter, im Fall der Führungslosigkeit einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft ist auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Stellung des Antrages verpflichtet, es sei denn, diese Person hat von der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldun...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Umwandlung einer Forderung in Mezzaninekapital u.a.

Rz. 114 Von den vorbesprochenen Konstellationen des Debt-Equity-Swap zu unterscheiden ist die Umwandlung einer Gläubigerforderung in eine andere hybride Finanzierungsform, etwa Mezzaninekapital[259] oder Genussrechte. Mezzaninekapital hat, abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung, Eigenkapitalcharakter, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Insolvenzantragspflicht

Rz. 655 Nach § 15a Abs. 1 u. 2 InsO haben die Mitglieder des Vertretungsorgans (die Geschäftsleiter) einer haftungsbeschränkten Gesellschaft (bei der keine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar Vollhafter ist) nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft ohne schuldhaftes Zögern, d.h. unverzüglich, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, Antrag auf Eröff...mehr