Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Verfahren

Rz. 8 Für die Rechtshilfe nach § 155 i. V. m. §§ 156–166 GVG gelten diese Vorschriften des GVG sinngemäß.[1] Gegen die Ablehnung der Rechtshilfe ist entsprechend § 159 GVG die Beschwerde gegeben. Rz. 9 Für die weitergehende Rechtshilfe und für die Amtshilfe gelten, soweit nicht im Gesetz besondere Regelungen enthalten sind[2], die allgemeinen Grundsätze jeder Amtshilfe, wie s...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Befragung des Auftraggebers

Rz. 154 Ein Rechtsanwalt muss geeignete Beweismittel ermitteln, indem er den Auftraggeber hierzu gezielt befragt.[663] Allerdings ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, in irgendeiner Form an Zeugen heranzutreten, um zu klären, wie diese im Fall einer Vernehmung aussagen werden. Eine derartige "Parteivernehmung" von Zeugen wird von der Rechtsprechung als bedenklich bezeich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4.5 Zeugenladung (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 FGO)

Rz. 35 Da der einzelne Richter im Rahmen der Befugnisse nach § 79 FGO eine Beweisaufnahme nur ausnahmsweise[1] durchführen kann, dient die Vorschrift allein der Vorbereitung einer Beweisaufnahme. Zeugen – wegen des Untersuchungsgrundsatzes nicht nur solche, auf die ein Beteiligter sich bezogen hat[2] – und Sachverständige, auf deren Aussage es möglicherweise ankommen könnte,...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Beseitigung und Widerruf

Rz. 67 Der Inhaber eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann analog §§ 12 Satz 1, 862 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB die Beseitigung einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Beeinträchtigung des Rechtsguts für die Zukunft von dem Störer verlangen; auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an. Ein wichtiger Anwendungsfall ist der Anspruch auf W...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Einsicht in Akten, Register, Urkunden und Unterlagen

Rz. 48 Zur Klärung des Sachverhalts kann es notwendig sein, dass der Anwalt Akten eines Gerichts oder einer Behörde, die den Gegenstand des Mandats betreffen,[268] sowie das Grundbuch und öffentliche Register einsieht.[269] Von zunehmender Bedeutung sind Veröffentlichungen im Internet, die z.B. für den Lauf der Rechtsmittelfrist maßgebend sein können (vgl. Rdn 43). Diese Ver...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / II. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 5 Bei Vertragsverletzungen bildet das der übernommenen Pflicht entsprechende Interesse des Vertragspartners das geschützte Rechtsgut. Der Verstoß gegen die vertraglich vereinbarte Pflicht, durch den der Partner so betroffen wird, dass für ihn nachteilige Folgen eintreten können, ist daher der nach § 286 ZPO zu beweisende Haftungsgrund.[4] Rz. 6 Alle weiteren Tatsachen, in...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 3. Beweisfragen

Rz. 119 Die hypothetische Betrachtung, ob der Kläger bei sachgemäßer anwaltlicher Vertretung den Ausgangsprozess gewonnen hätte, betrifft nicht nur Rechtsfragen, sondern v.a. Tatsachenfeststellungen. Dabei ist von dem Sachverhalt auszugehen, der dem Gericht bei sachgemäßem Vorgehen des Anwalts unterbreitet worden wäre.[258] Rz. 120 Die Feststellung, wie der Prozess richtigerw...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beweissicherung

Rz. 51 Bei der Feststellung des Sachverhalts müssen auch die zur Verfügung stehenden Beweismittel aufgeklärt und gesichert werden. Das gilt z.B. für Zustellungsunterlagen, die Zusammenstellung der vorhandenen Urkunden, die Feststellung möglicher Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift, die Vorlage oder Herbeischaffung von Bildern oder erstellter Gutachten. Es kann geboten sein, ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Einzelheiten

Rz. 122 Der Versicherungsfall ist in § 5 I AVB definiert. Demnach entsteht die Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers schon dann, wenn er von Umständen erfährt, die Haftpflichtansprüche gegen ihn auslösen "könnten". Der Anwalt, der sich der Möglichkeit seiner Inanspruchnahme durch den Mandanten ausgesetzt sieht, sollte dies ernst nehmen und die Meldung ggü. dem Versich...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 40 Der Gläubiger – dies ist in der Rechtsberaterhaftung der geschädigte Auftraggeber oder ein geschützter Dritter – hat die Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sobald er von seiner Vermögensbeeinträchtigung, ihrer Ursache (z.B. der Pflichtverletzung des Rechtsberaters) und ihrem Urheber so viel erfährt, dass er eine hinreichend aussichtsreiche – nicht unbedingt risik...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / e) Grob fahrlässige Unkenntnis

Rz. 54 Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist steht die grob fahrlässige Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und der Person des Schuldners der entsprechenden Kenntnis gleich (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Grob fahrlässig ist diejenige Unkenntnis, die auf einer besonders schweren Vernachlässigung der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt beruht (vgl. § 276 A...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Kenntnis von der Person des Schuldners

Rz. 44 Bei einem Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsberater erlangt der Geschädigte Kenntnis von der Person des ersatzpflichtigen Schuldners, sobald er den Namen und die Anschrift des Schädigers sowie so viele Umstände des Tathergangs erfährt, dass er die Verantwortlichkeit des haftpflichtigen Rechtsberaters im Klagewege begründen kann.[161] Einem Geschädigten, der nur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4.3 Auskünfte, Urkunden, elektronische Dokumente (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und 4 FGO)

Rz. 28 Durch diese Regelung wird das Gericht ermächtigt, im Rahmen der Amtsermittlung auch Dritte, am Prozess nicht Beteiligte zur Sachverhaltsermittlung heranzuziehen.[1] Die entsprechende Ermächtigung gegenüber den Prozessbeteiligten findet sich in § 79 Abs. 1 Nr. 2 FGO und kann anders als gegenüber Dritten nach § 79b FGO mit Ausschlussfristen bewehrt werden. Die Verpflich...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Beweisaufnahme

Rz. 252 In der Beweisaufnahme hat der Rechtsanwalt die Belange des Mandanten zu wahren, bei Zeugenvernehmungen und Sachverständigenbefragungen für die Position des Mandanten sachdienliche Fragen zu stellen und dadurch die für den Mandanten günstigen Umstände herauszuarbeiten. Umgekehrt ist unzulässigen Fragen des Prozessgegners nach Möglichkeit Einhalt zu gebieten. Ergeben s...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Herbeischaffung der Beweismittel im Prozess

Rz. 158 Im Rechtsstreit trägt die Partei eine Mitverantwortung, die schriftsätzlich angebotenen Beweismittel herbeizuschaffen. Daher muss der Rechtsanwalt den Auftraggeber u.a. veranlassen, einen Kostenvorschuss zu zahlen, von dem das Gericht die Ladung eines Zeugen oder Sachverständigen abhängig macht.[678] Diesbezüglich bestehende Zweifel muss der Rechtsanwalt ggü. dem Auf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5 Rechtsmittel

Rz. 46 Vorbereitende Maßnahmen nach § 79 Abs. 1 FGO sind als prozessleitende Verfügungen gem. § 128 Abs. 2 FGO nicht anfechtbar. Eine Überprüfung ist im Rahmen des Rechtsmittels möglich, das gegen das Urteil gegeben ist. Meinen die Beteiligten, es hätte weitere Aufklärung erfolgen müssen, kann dies ggf. als Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht des § 76 Abs. 1 FGO gerügt ...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Besondere Bedingung

I. Versicherungsfall Abweichend von Teil 1.1 § 1 AVB-RSW ist der Versicherungsfall das Schadenereignis. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. II. Versicherungssummen, zeitlicher Zusammenhang, Kosten 1. Versicherun...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Feststellungen durch den Auftraggeber

Rz. 155 Zur Vorbereitung eines Prozesses, in welchem ein substanziierter Vortrag zu Ursachen, Art und Umfang des Schadens erwartet wird, ist der mit der Prozessvertretung beauftragte Rechtsanwalt verpflichtet, entsprechende Feststellungen zu veranlassen und Beweise zu sichern.[668] Der BGH leitet diese Pflicht aus der allgemeinen Pflicht des Rechtsanwalts ab, i.R.d. ihm erte...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Gerichtliche Entscheidungen

Rz. 106 Bei einer rein kausalen Betrachtungsweise müsste das Regressgericht aufklären, wie die damals angegangene Instanz tatsächlich geurteilt hätte, also ggf. die im Ausgangsprozess tätigen Richter dazu als Zeugen vernehmen.[226] Nach ständiger Rechtsprechung kommt es darauf nicht an. Vielmehr hat der Schadensersatzrichter zu prüfen, wie nach seiner Auffassung der Vorproze...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Anträge

Rz. 226 Ein wesentlicher Bestandteil der Schriftsätze sind die darin enthaltenen (Sach-)Anträge, auf die in der mündlichen Verhandlung regelmäßig nur Bezug genommen wird (§ 297 ZPO).[901] Der Rechtsanwalt hat für eine sachgerechte Antragstellung zu sorgen.[902] Die Anträge müssen geeignet sein, den vom Auftraggeber geäußerten Willen und dessen Interessen umzusetzen.[903] Sie...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Beispiele

Rz. 118 Das "Gebot des sichersten Weges" hat ein Rechtsanwalt z.B. in folgenden Fällen zu beachten:mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 3. Sachverständiger Zeuge

Rz. 78 Der sog. sachverständige Zeuge ist im Rechtssinne ein Zeuge, da es um dessen Wahrnehmung geht. Man spricht immer dann von einem sachverständigen Zeugen, wenn die zu bekundende Wahrnehmung eine bestimmte Sachkenntnis voraussetzt, die nur von einer diesbezüglich sachverständigen Person geleistet werden kann (§ 414 ZPO). Beispiel: Die Ärztin Z wird Zeugin eines Verkehrsun...mehr

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Norwegen / a) Nottestament mit Zeugen

Rz. 49 Ist der Testator durch eine plötzliche und gefährliche Krankheit oder eine andere Notsituation daran gehindert, ein schriftliches Testament zu erstellen, so kann er die testamentarische Verfügung in gemeinsamer Anwesenheit von zwei Zeugen, die der Testator akzeptiert hat, mündlich erklären. Die Zeugen haben dann das Testament schriftlich aufzusetzen und auf dem Testam...mehr

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Norwegen / b) Nottestament ohne Zeugen

Rz. 51 Soweit eine plötzliche und gefährliche Krankheit oder eine andere Notsituation gegeben ist und auch keine Möglichkeit für den Testator besteht, Zeugen herbeizuziehen, kann der Testator das Testament schriftlich erstellen und unterschreiben, § 46 Abs. 2 Erbgesetz. In diesem Zusammenhang ist streitig, inwieweit eine Person, die Selbstmord begeht, ein Testament ohne Zeug...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 1. Zeugenbeweis

Rz. 68 Das wohl im Zivilprozess am häufigsten genannte Beweismittel ist der Zeugenbeweis. Der Zeuge ist eine natürliche Person, die über Tatsachen und Zustände eigener Wahrnehmung berichten soll, vgl. § 414 ZPO. Hieraus folgt, dass ein Zeuge nicht für Schlussfolgerungen als Beweismittel in Betracht kommt, sondern tatsächlich nur für Dinge, die er gesehen, gehört oder in ande...mehr

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Tschechien / c) Testament in anderer Schriftform

Rz. 77 Ein Testament, das der Erblasser nicht eigenhändig geschrieben hat (allografní závět), muss er eigenhändig unterschreiben und vor zwei gleichzeitig anwesenden Zeugen ausdrücklich erklären, dass die Urkunde seinen letzten Willen beinhaltet (§ 1534 ZGB). Wer das Testament verfasst hat, ist unerheblich. Der Inhalt muss den Zeugen nicht bekannt sein. Ebenso wenig ist ents...mehr

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Ungarn / b) Das allographische Privattestament

Rz. 93 Die häufigste Form der Privattestamente ist das – im deutschen Recht nicht bekannte – allographische Privattestament, das vom Erblasser nicht eigenhändig geschrieben wird. Ein Testament kann nicht als eigenhändig geschrieben angesehen werden, wenn es zwar vom Testator selbst, jedoch mit der Maschine geschrieben wurde. Das stenografisch oder mit einer von der gewöhnlic...mehr

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Norwegen / 4. Form des Testaments

Rz. 41 Der Erblasser muss das Testament persönlich errichten und nicht etwa über eine Vollmacht. Gemäß § 42 Erbgesetz ist ein Testament grundsätzlich schriftlich zu errichten, soweit nicht die gesetzlich geregelten Ausnahmen vorliegen. Rz. 42 Das Testament selbst muss nicht handgeschrieben sein, ein maschinengeschriebenes Testament erfüllt ebenso die Voraussetzungen. Auch spi...mehr

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Slowakei / cc) Qualifiziertes allographes Testament

Rz. 47 Das allographe Testament in qualifizierter Form gemäß § 476c BGB ist nur für Erblasser vorgesehen, die infolge gesundheitlicher oder sonstiger Einschränkungen nicht lesen oder schreiben können. Diese Form des Testaments ist auch im Falle von mangelndem Seh- oder Hörvermögen[30] erforderlich. Rz. 48 Nach § 476c Abs. 1 BGB erklärt ein solcher Erblasser seinen letzten Wil...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / III. Form des Testaments

Rz. 80 Ein öffentliches Testament kennt Schweden nicht. Schweden kennt auch kein lateinisches Notariat. Der notarius publicus in Schweden muss nicht Jurist sein. Es gibt auch keine öffentliche Verwahrung der Testamente.[77] Rz. 81 Testamente bedürfen nach der schwedischen Ortsform der Schriftform und der Unterschrift durch den Testator. Sie müssen in gleichzeitiger Anwesenhei...mehr

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Irland / 2. Testamentsform

Rz. 63 Einzige ordentliche Testamentsform des irischen Rechts ist das schriftliche Zwei-Zeugen-Testament. Diese Testamentsform ist in Sec. 78 ISA geregelt. Rz. 64 Bei dem Testament muss es sich um ein "eigenes" Schriftstück des Testators handelt. Eine Stellvertretung bei der Errichtung selber ist daher nicht möglich; es handelt sich um ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft.[8...mehr

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Island / 1. Ordentliches Testament

Rz. 17 Testierfähig ist man ab dem Alter von 18 Jahren oder wenn man verheiratet ist, vorausgesetzt, man ist geistig in der Lage, derartige Verfügungen vernünftig zu treffen (Art. 34 ErbG). Ein Ehegatte, der nach dem Tod des Partners die Gütergemeinschaft fortgesetzt hat (siehe Rdn 13 ff.), darf nur über seinen Anteil am Gesamtgut testamentarisch verfügen (Art. 20 ErbG). Rz....mehr

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Dänemark / 1. Ordentliches Testament

Rz. 83 Das ordentliche Testament ist schriftlich zu errichten und entweder vor einem Notar[21] (Notartestament) oder vor zwei Zeugen (Zeugentestament) zu unterschreiben oder anzuerkennen. Das ordentliche Regeltestament ist aus Beweisgründen das Notartestament und – trotz der ausführlichen gesetzlichen Regelung – nicht das Zeugentestament. Rz. 84 Das Notartestament muss nach §...mehr

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Finnland / 2. Form des Testaments sowie Testamentstypen

Rz. 65 Es gibt in Finnland kein notarielles Testament; eine Institution, die mit dem deutschen Notariat vergleichbar wäre, gibt es in Finnland nicht. Die Hinterlegung des Testaments bei Gericht ist möglich, entfaltet aber keine besondere Rechtswirkung. Rz. 66 Die Formvorschriften für die Testamentserrichtung sind im Erbrechtsgesetz im 10. Kapitel festgeschrieben. Verglichen m...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Die Vertretung von durch das Strafverfahren betroffenen Dritten

Rz. 64 Von Strafverfahren betroffen sein können auch – natürliche und juristische – Personen, die nicht Beschuldigte sind. Zu nennen sind hier z.B. Dritte, die gem. § 103 StPO durchsucht werden, weil Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich Beweismittel bei ihnen befinden. Auch Zeugen sind durch Strafverfahren betroffen. Nicht selten kommt es vor, dass solche Dritte sich anwa...mehr

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Slowenien / II. Testamentsformen

Rz. 50 Die Einhaltung einer der gesetzlich bestimmten Formen ist Gültigkeitsvoraussetzung (Art. 62 ErbG); die Nichteinhaltung ermöglicht eine Anfechtung [132] des Testaments.[133] Anfechtungsberechtigt ist jeder, der ein rechtliches Interesse an der (gänzlichen oder teilweisen) Ungültigerklärung des Testaments hat. Die subjektive Frist beträgt ein Jahr[134] ab Kenntnis vom Be...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 63 Zur Errichtung eines wirksamen Testaments (will) muss der Erblasser volljährig (d.h. 18 Jahre bei Testamentserrichtung nach dem 1.1.1970; zuvor 21 Jahre)[66] und testierfähig[67] sein. Er muss ferner in der Absicht handeln, ein Testament aufzustellen, dessen Inhalt kennen und das Testament mit freiem Willen errichtet haben. Kam es unter Ausschluss der freien Willensbi...mehr

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Slowakei / d) Notarielles Testament

Rz. 56 Jede testierfähige Person kann ein Testament auch in der Form des notariellen Testaments errichten. Bei dieser Form des Testaments erklärt der Erblasser seinen letzten Willen mündlich ins notarielle Protokoll. Dieses Testament wird im Notariellen Zentralregister der Testamente registriert und ist somit vor Zerstörung, Verlust oder Verheimlichung geschützt. Für die Err...mehr

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Zypern (Republik Zypern) / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 9 Ordentliche Testamentsform ist das Zwei-Zeugen-Testament, das vom Erblasser und von den Zeugen gemeinsam am Ende und am Ende jeder Seite unterschrieben werden muss.[7] Der Testator muss das Testament in Gegenwart sämtlicher Zeugen unterschreiben bzw. ihnen gegenüber die Unterschrift als seine Eigene anerkennen. Die Zeugen müssen anschließend das Testament in Gegenwart ...mehr

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Polen / 2. Testamentsformen

Rz. 41 Im polnischen Recht sind gewöhnliche Testamente (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, allographes Testament) und besondere Testamente (Nottestament, Nottestament auf Reisen, Militärtestament) vorgesehen. Rz. 42 Der Erblasser kann ein Testament in der Weise errichten, dass er es insgesamt handschriftlich niederlegt, unterschreibt und mit dem Datum versieht (e...mehr

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Großbritannien: Schottland / 1. Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 20 Deutliche Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen bestehen jedoch – neben dem Testierfähigkeitsalter, das in Schottland schon ab zwölf Jahren gegeben ist[23] – bei den formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Testaments. Dabei ist zwischen Testamenten, die vor dem 1.8.1995 errichtet wurden, und späteren Testamenten, für die der Requirements of Writing (Scotland) ...mehr

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Slowakei / bb) Einfaches fremdhändiges Testament

Rz. 45 Das einfache fremdhändige Testament kann mit der Hand einer anderen Person, auf der Schreibmaschine, auf dem Computer usw. geschrieben werden. Dieses Testament muss jedoch vom Erblasser eigenhändig unterzeichnet werden. Zweite Bedingung der Gültigkeit dieser Testamentsform ist die Erklärung des Erblassers vor zwei gleichzeitig anwesenden Zeugen, dass das Testament sein...mehr

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Österreich / b) Testamentsformen

Rz. 67 Das eigenhändige Testament ist die einfachste und häufigste Testamentsform. Es kann leicht an geänderte Verhältnisse angepasst werden. Die Gefahr von Formfehlern ist relativ gering. Nachteilig wirkt sich beim eigenhändigen Testament aus, dass es leicht beseitigt werden kann, weil es ohne Zeugen errichtet und meist in der Wohnung des Verstorbenen aufbewahrt wird. Zu se...mehr

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Kroatien / II. Formerfordernisse

Rz. 27 Das kroatische Recht unterscheidet zwischen ordentlichen Testamentsformen und außerordentlichen Testamentsformen (Nottestamente). Rz. 28 Das holographe Testament muss vom Erblasser vollständig mit eigener Hand geschrieben und eigenhändig unterschrieben werden, Art. 30 ErbG. Die Unterschrift ist nicht zwingend am Ende des Testaments anzubringen, auch ist nicht jede Seit...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / c) Das offene bzw. öffentliche Testament

Rz. 121 Ein testamento abierto liegt nach der Definition in Art. 679 CC dann vor, wenn der Testator seinen letzten Willen in Anwesenheit der zur Beurkundung erforderlichen Personen, wobei diese von der Verfügung Kenntnis erhalten, erklärt hat. Insofern ist auch die deutsche Bezeichnung "öffentliches Testament" zutreffend.[163] Das öffentliche Testament ist vor einem am Ort d...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 10. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 184 Der Gesetzgeber führte zum 1.8.2013 mit dem 2. KostRMoG folgende neue Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen ein. Rz. 185 Die Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG beträgt 0,3 in allen Instanzen. Sie entsteht für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 richten und mindestens drei gerichtliche Termi...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Die Vertretung des Geschädigten

Rz. 43 Viele Geschädigte von Straftaten lassen sich sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich durch Rechtsanwälte vertreten. Dies gilt insbesondere bei Vermögensdelikten wie Betrug und Untreue oder auch den Strafvorschriften zum Schutz gewerblicher Rechte wie den Delikten im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder bei Urheberrechtsverletzungen usw. Der Rechtsanwalt e...mehr

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Türkei / c) Nottestamente

Rz. 47 Das türkische Recht kennt neben den bisher behandelten ordentlichen Testamentsformen als außerordentliche Testamentsart das mündliche Testament (Art. 539 Abs. 1 ZGB). Diese Art der Testamentsform ist zulässig, wenn eine im Gesetz näher beschriebene Notlage gegeben ist, in der der Erblasser kein öffentliches oder eigenhändiges Testament errichten kann. Als eine solche ...mehr

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Slowakei / aa) Allgemeines

Rz. 42 Das BGB unterscheidet zwei verschiedene Formen des fremdhändigen Testaments, und zwar das einfache [27] und das qualifizierte [28] fremdhändige Testament. Rz. 43 In beiden Formen ist die Mitwirkung von Zeugen erforderlich. Gemäß § 476e BGB kommen hierfür nur geschäftsfähige Zeugen in Betracht. Gesetzlich ausgeschlossen als Zeugen sind:mehr