Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 68 Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

Schrifttum Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Drüen, Der Automatismus der Klageänderung nach Änderung des Bescheids, AO-StB 2001, 87; Leingang-Ludolph/Wiese, Automatische Klageänderung bei Änderungs- und Erstattungsbescheiden durch § 68 FGO n. F., DStR 2001, 775; Lemaire, Die Reform der FGO – Praktische Konsequenzen für den Rechtsschutz ab 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Unterbrechung und Aussetzung nach § 155 Satz 1 FGO i. V. m. §§ 239ff. ZPO

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Aussetzung bzw. dem Ruhen des Verfahrens, die beide durch Beschluss des Gerichts angeordnet werden müssen, ist die kraft Gesetzes eintretende Unterbrechung des Verfahrens zu unterscheiden. Gem. § 155 Satz 1 FGO gelten für die Unterbrechung des Verfahrens die §§ 239 bis 245 ZPO. Daneben enthalten die §§ 246 und 247 FGO Regelungen...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Zuständigkeitsstreitwert

Rz. 87 Der Zuständigkeitsstreitwert ist für die Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts maßgeblich und richtet sich nach den §§ 3 ff. ZPO. Rz. 88 Der Wert des Auskunftsanspruchs beträgt in der Regel 1/10 bis ¼ des Hauptanspruchs. Bei der Schätzung nach § 3 ZPO ist in erster Linie darauf abzustellen, welche Aufwendungen, Arbeitszeit und allgemeine Kosten die Auskunftserte...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Kosten des Rechtsstreits

Rz. 248 Es entspricht allgemeiner Meinung, dass Kosten eines Rechtsstreits, den der Erbe im Hinblick auf den Nachlass führt, Nachlasserbenschulden sind und dass deshalb ein Vorbehalt der Beschränkung der Erbenhaftung sich nur auf die Hauptsache, nicht aber auf die Kosten bezieht.[224] Will der Erbe der persönlichen Haftung wegen der Kosten der gerichtlichen Geltendmachung en...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / bb) Letztwillige Schiedsklausel als Verfügung "sonstigen Inhalts"?

Rz. 18 Andere Stimmen in der Literatur[53] gehen dagegen davon aus, dass es sich um eine Verfügung "sonstigen Inhalts" handele, die nicht unter eines der in den §§ 1937–1941 BGB ausdrücklich erwähnten Rechtsinstitute zu subsumieren sei. Die Anordnung einer letztwilligen Schiedsklausel ist z.B. der Benennung eines Vormunds nach § 1777 Abs. 3 BGB oder einer Pflichtteilsentzieh...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 5. Verwertung der Beweismittel aus Erbscheinsverfahren

Rz. 54 Die Niederschrift über die Zeugenvernehmung im Erbscheinsverfahren kann als Urkundenbeweis im Zivilprozess verwertet werden.[70] Allerdings kann die Glaubwürdigkeit der Zeugen i.d.R. aus dem Protokoll allein nicht abschließend beurteilt werden.[71] Rz. 55 Ein schriftliches Sachverständigengutachten – bspw. ein psychiatrisches Gutachten zur Klärung der Testierunfähigkei...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 2. Rechtsstreit gegen den Erben nach Annahme der Erbschaft

Rz. 102 Will sich der Erbe die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass offen halten, so muss er in das gegen ihn ergehende Urteil einen Vorbehalt gemäß § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der entsprechende Antrag auf Aufnahme des Vorbehalts ist spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz zu stellen. Wird während des Rechtsstreits Nachlassverwa...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / I. Voraussetzungen für eine Vollstreckbarerklärung

Rz. 70 Aus Schiedssprüchen selbst kann keine Zwangsvollstreckung erfolgen, sondern nur aus den Entscheidungen, die Schiedssprüche – auch vereinbarte – für vollstreckbar erklären, § 794 Abs. 1 Nr. 4a ZPO.[97] In einem Rechtsgestaltungsakt wird dem Schiedsspruch durch das staatliche Gericht die Vollstreckbarkeit verliehen, § 1060 ZPO. Einem Antrag auf Vollstreckbarerklärung is...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / II. Androhung von Zwangsmitteln

Rz. 129 Die Androhung eines Zwangsmittels findet nicht statt, § 888 Abs. 2 ZPO. In jedem Fall hat der Schuldner im Rahmen der Anhörung nach § 891 S. 2 ZPO Gelegenheit, seiner Auskunftspflicht vor einer Entscheidung über den Zwangsmittelantrag nachzukommen.[150]mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 2. Das vom Erblasser eingesetzte Schiedsgericht

Rz. 10 Das vom Erblasser in der letztwilligen Verfügung eingesetzte Schiedsgericht hat diejenigen Aufgaben, die ihm vom Erblasser zugewiesen werden, soweit wie oben ausgeführt die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten sind. Grundsätzlich können alle vermögensrechtlichen Ansprüche einem Schiedsgericht übertragen werden, § 1030 ZPO. Dies trifft vor allem auf erbrechtliche A...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / III. Nachlasserbenschulden

Rz. 79 Diese Art von Verbindlichkeiten entsteht aus Rechtshandlungen des Erben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses. Für sie haften sowohl der Nachlass als auch das Eigenvermögen des Erben. Eigenvermögen des Erben zugreifen; er hat zwei Haftungsgrundlagen. Letztlich haftet dafür der Erbe also unbeschränkt. Beispiel Der Erblasser hatte mit einem Hausbau be...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / O. Abänderungsklage

Rz. 84 Schiedssprüche (§ 1054 ZPO) und Schiedsvergleiche (§ 1053 ZPO) können nach § 323 ZPO abgeändert werden.[125]mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / E. Form der Schiedsklausel

Rz. 42 Die Anordnung der Schiedsklausel im Testament bedarf grundsätzlich nur der Form der letztwilligen Verfügung. Im Rahmen von Erbverträgen kann nach § 1029 Abs. 2 ZPO eine Schiedsklausel in den Vertragstext mit aufgenommen werden. Will der Erblasser auf eine bestimmte Schiedsordnung Bezug nehmen und sie damit zum Inhalt der letztwilligen Verfügung machen, so reicht eine B...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / N. Haftungsbeschränkungsvorbehalt des Erben in anderen Vollstreckungstiteln

Rz. 418 Soll die Möglichkeit der beschränkbaren Erbenhaftung für den Erben lückenlos greifen, so muss der Vorbehalt des § 780 ZPO auch in andere Vollstreckungstitel, wie Vollstreckungsbescheid, notarielle vollstreckbare Urkunde, Anwaltsvergleich und Prozessvergleich aufgenommen werden (§§ 795, 699, 700 ZPO).[303] Dabei sollte nicht vergessen werden, auch bezüglich der Kosten...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 9. Familienschiedsgerichte

Rz. 30 Gute Erfahrungen mit einem von den Parteien nach Entstehung des Streits eingesetzten Schiedsgericht macht das Süddeutsche Familienschiedsgericht mit Sitz in München.[67] Sein norddeutsches Pendent ist das Norddeutsche Familienschiedsgericht [68] Ehesachen – d.h. auch die Scheidung selbst – nach §§ 121 ff. FamFG und Kindschaftssachen nach §§ 151 ff. FamFG sind nicht schi...mehr

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Literaturverzeichnis / Kommentare

Bamberger/Roth, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 3, 3. Auflage 2012 Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 38. Auflage 2018 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO mit FamFG, GVG und anderen Nebengesetzen, 76. Auflage 2018 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 3. Auflage 2014 Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar ErbStG und BewG, 3. Auflage 2017 Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engel...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / I. Auskunftserteilung als unvertretbare Handlung

Rz. 126 Die Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft ist als unvertretbare Handlung durch die Festsetzung von Zwangsgeld bis zu 25.000 EUR oder Zwangshaft zu vollstrecken, § 888 ZPO. Auf ein Verschulden des Pflichtigen kommt es nicht an. Rz. 127 Die Vollstreckung erfolgt durch den Gläubiger selbst. Trotzdem fließt das beigetriebene Zwangsgeld nicht dem Gläubiger, sondern al...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / a) Zuständiges Gericht

Rz. 91 Eine abweichende Zuständigkeit von Erbengemeinschaften mit ausländischem Erbstatut könnte sich aus geschlossenen bilateralen Verträgen ergeben. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, kurz EuGVVO, findet ebenso wenig Anwendung wie das Lugano...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / V. Haftungsbeschränkungsvorbehalt des Erben in anderen Vollstreckungstiteln

Rz. 302 Soll die Möglichkeit der beschränkbaren Erbenhaftung für den Erben lückenlos "greifen", so muss der Vorbehalt des § 780 ZPO auch in andere Vollstreckungstitel, wie Vollstreckungsbescheid, notarielle vollstreckbare Urkunde und Prozessvergleich, aber auch in den Kostenfestsetzungsbeschluss aufgenommen werden (§§ 795, 699, 700 ZPO).[247] In einen Kostenfestsetzungsbesch...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / V. Belegvorlage als vertretbare Handlung

Rz. 134 Wird der Beklagte dazu verurteilt, Urkunden oder Belege vorzulegen, so ist die Vollstreckung nach den Vorschriften über die Herausgabe bestimmter beweglicher Sachen vorzunehmen, § 883 ZPO. In diesem Fall liegt keine unvertretbare Handlung vor.[154]mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / aa) Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch

Rz. 160 In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Berichtigungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Abgabe der Berichtigungsbewilligung die Eintragung eines Widerspruchs oder der Vormerkung als bewilligt gilt. Die Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils ist nicht erforderlich.[96] Rz....mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / a) Ausländische Urkunden

Rz. 163 Was den Nachweis der Richtigkeit der im Erbscheinsantrag gemachten Angaben anbelangt ist noch verfahrensrechtlich bedeutsam, ob dies durch ausländische Urkunden erfolgen kann.[344] Die Vorlage der Originale ist im Erbscheinsverfahren in der Regel nicht notwendig. Ausreichend ist es, wenn beglaubigte Abschriften gefertigt werden. Dies gilt auch für ausländische öffent...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Die Haftungsbeschränkung des Miterben im Prozess

Rz. 357 Auch bei der Gesamthandsklage sollte die Aufnahme eines Vorbehalts nach § 780 ZPO in den Urteilstenor beantragt werden. Rz. 358 In Zweifelsfällen wird der Erbe die Aufnahme eines entsprechenden Vorbehalts nach § 780 ZPO in das Urteil beantragen. Gegenüber der Gesamthandsklage kann der einzelne Miterbe die Dreimonatseinrede und die Aufgebotseinrede (§§ 2014–2017 BGB) er...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Der vorläufige Erbe

Rz. 100 Die Erbenstellung ist bis zur Annahme der Erbschaft nur vorläufig. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt (§§ 1942 Abs. 1, 1953 Abs. 1 BGB). Dann hat sich das Haftungsproblem für ihn erledigt, nicht aber für denjenigen, dem die Erbschaft an seiner Stelle anfällt (§ 1953 Abs. 2 BGB). Rz. 101 Vor der Annahme der Erbschaft kann ei...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / I. Die Mitwirkung Dritter bei der Abfassung des Schiedsspruchs

Rz. 62 Die Beiziehung eines Dritten mit Spezialkenntnissen bei der Beratung und Abfassung des Schiedsspruchs erachtet die h.M. als zulässig, sofern der Dritte nicht anstelle der Schiedsrichter richterliche Funktionen übernimmt.[91] Dies bietet die Möglichkeit, in einem IPR-Fall einen ausländischen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen, oder in Fällen, bei denen spezielle steu...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / P. Anerkennung von Schiedssprüchen im Ausland

Rz. 85 § 1061 Abs. 1 S. 1 ZPO erklärt das UN-Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche für anwendbar.[126] Die bilateralen Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge, die Deutschland mit der Schweiz, mit Italien, Österreich, den Niederlanden, Griechenland, Israel und Norwegen abgeschlossen hat, verweisen auf das genannte UN-...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 3. Feststellungsinteresse bezüglich Wirksamkeit der Schiedsklausel

Rz. 50 Die Frage der Wirksamkeit einer Schiedsklausel kann gem. § 256 Abs. 1 ZPO in einem Feststellungsprozess geklärt werden. Der Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Unwirksamkeit der Anordnung des Schiedsgerichts steht nicht entgegen, dass die Beklagtenseite gemäß § 1032 Abs. 1 ZPO vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache rügt, es werde Klage in einer...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 1. Testamentsform

Rz. 3 Der Erblasser kann nach § 1066 ZPO in Form einer letztwilligen Verfügung alle oder bestimmte[7] Streitigkeiten, die ihren Grund (Inhalt und Auslegung der Verfügung von Todes wegen) in dem Erbfall[8] haben, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auf ein Schiedsgericht übertragen, soweit der Streitgegenstand vergleichsfähig ist.[9] Das Schiedsgericht kann im Rahmen s...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (1) Urkundenvorlage durch Dritte

Rz. 407 Nach § 142 ZPO kann das Gericht – ggf. unter Fristsetzung – von Amts wegen die Vorlage von Urkunden nicht nur durch die Parteien, sondern auch durch Dritte anordnen, sofern dem Dritten dies zumutbar ist und er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Zwangsmittel stehen gegenüber dem Dritten wie gegenüber einem Zeugen zur Verfügung. Bei Erbteilungsklagen ist die Kenntnis ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Antragsformulierung

Rz. 75 Auf Erteilung von Informationen, z.B. durch Auskunfts- oder Rechnungslegungsklage, abzielende Anträge müssen dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genügen. Wird trotz Hinweises kein hinreichend bestimmter Antrag gestellt, ist die Klage als unzulässig abzuweisen, selbst wenn der Beklagte sich hierauf rügelos einlässt.[94] Rz. 76 Vor allem wenn Auskunft...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 1. Grundsatz

Rz. 7 Die Schiedsfähigkeit ist für das Vertragsschiedsgericht nur lückenhaft, für das außervertragliche Schiedsgericht (insbes. bei Anordnung durch letztwillige Verfügung gem. § 1066 ZPO) so gut wie gar nicht gesetzlich geregelt. Deshalb mussten Rechtsprechung und Literatur Grundsätze zu der Frage entwickeln, welche Streitigkeiten der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellt werde...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Vor Annahme der Erbschaft

Rz. 240 Das Gesetz gesteht sowohl dem Alleinerben als auch jedem Miterben ab Eintritt des Erbfalls zeitlich gestaffelte Orientierungsphasen zu. Die Erbenstellung ist bis zur Annahme der Erbschaft nur vorläufig. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt, §§ 1942 Abs. 1, 1953 Abs. 1 BGB. Dann hat sich das Haftungsproblem für ihn erledigt, ...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 3. Dem Schiedsverfahren nicht zugängliche Materien

Rz. 11 In den sogenannten Fürsorgeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen die Nachlasssachen und insbesondere das Erbscheinsverfahren zählen, ist Schiedsgerichtsbarkeit nicht zulässig. Nur die staatliche Gerichtsbarkeit für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten i.S.d. § 13 GVG wird durch das Schiedsgericht ersetzt.[33] Ein Erbschein kann nur durch das im FamFG gerege...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Regelfall: Stufenklage

Rz. 77 Bei der Auskunfts- und ggf. Rechnungslegungsklage handelt es sich um eine Leistungsklage. Isoliert werden diese Verfahren in der Praxis eher selten geführt. Oftmals werden die Klagen als Teil einer Stufenklage erhoben, § 254 ZPO. Gelegentlich kann eine isolierte Informationsklage aber vorzugswürdig sein. Sind wesentliche Informationen zum Nachlass ohnehin bereits beka...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / K. Vereinbarte Schiedssprüche

Rz. 67 Auch im schiedsrichterlichen Verfahren können einvernehmliche Regelungen getroffen werden. Einigen sich die Parteien während eines Schiedsgerichtsverfahrens, so haben sie die Möglichkeit, den Vergleich in der Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festzulegen, § 1053 ZPO. Schiedsgerichtsordnungen von institutionalisierten Schiedsgerichten können durch ent...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / III. Vollstreckbarer Titel gegen den Erblasser

Rz. 275 Liegt gegen den Erblasser bereits ein vollstreckbarer Titel vor, so ist dieser auf den Erben gemäß § 727 Abs. 1 ZPO umzuschreiben. Der Nachweis erfolgt mittels Erbscheins, wobei der Nachlassgläubiger berechtigt ist, eine Abschrift des bereits erteilten Erbscheins zu verlangen (§ 357 Abs. 2 FamFG) bzw. selbst die Erteilung eines Erbscheins zu beantragen (§§ 792, 896 Z...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / c) Urkundenvorlage durch Dritte

Rz. 37 Aus den gleichen Gründen wie der Gegner kann ein Dritter zur Urkundenvorlage verpflichtet werden (§§ 428 ff. ZPO). Zwangsweise ist die Herbeischaffung in diesen Fällen lediglich im Prozesswege möglich. Rz. 38 Zusätzlich hat das Gericht auch gegenüber Dritten die Möglichkeit, von Amts wegen die Vorlage beweiserheblicher Urkunden aufzugeben ( § 142 ZPO). Ein materiellrech...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 13. Internationalprozessrechtliche Fragen

Rz. 34 Richtet sich das Erbstatut nach deutschem Recht, so ist für die Frage, inwieweit Streitigkeiten einem vom Erblasser eingesetzten Schiedsgericht unterworfen sind, in jedem Falle deutsches Recht maßgebend. Umstritten ist, ob sich auch bei Anwendung eines ausländischen Erbstatuts die Befugnis zur Einsetzung eines Schiedsgerichts nach deutschem Recht richtet, wenn das Sch...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Haftungsbeschränkungsvorbehalt im Urteil

Rz. 231 Nimmt der Erbe den Rechtsstreit auf, so muss er darauf achten, dass er sich die Möglichkeit, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken, vorbehält. Dafür sieht § 780 Abs. 1 ZPO vor, dass ein Vorbehalt in den Urteilstenor aufgenommen wird – Aufnahme des Vorbehalts in die Urteilsgründe reicht nicht. Hinweis Haftungsbeschränkungsvorbehalt auch bezüglich der Prozesskos...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Umstrittene Bestimmung der internationalen Zuständigkeit

Rz. 271 Zwar enthält die Erbrechtsverordnung in den Art. 4 ff. Regelungen zur internationalen Zuständigkeit. Allerdings ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur umstritten,[209] ob sich die internationale Zuständig für das Verfahren zur Erteilung eines nationalen Erbscheins weiterhin nach den §§ 105, 343 FamFG richtet[210] oder ob nunmehr allein die...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 10. Prozesskosten

Rz. 52 Bezüglich eines Rechtsstreits, den der Erblasser bereits begonnen hatte, sind die Prozesskosten Nachlassverbindlichkeiten. Damit kann er auch für die Kosten des Rechtsstreits eine Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlass herbeiführen, sofern er einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. § 780 ZPO bzw. gem. § 305 ZPO (oder gemäß beider Vorschriften) in das Urteil (i...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 2. Anerkenntnis- und Versäumnisurteil

Rz. 13 Gegen die allgemeine Geltung der Rechtskraft sind Bedenken erhoben worden, wenn es sich beim Feststellungsurteil um ein Anerkenntnis- oder Versäumnisurteil handelt.[16] Im Fall des Anerkenntnisurteils (§ 307 ZPO) prüft das Prozessgericht nicht einmal die Schlüssigkeit des Klägervorbringens, sondern verurteilt den Beklagten aufgrund seines Anerkenntnisses. Zwar wird be...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Erbschein und einem Urteil im Feststellungsprozess besteht darin, dass ein Erbschein weder in formelle noch in materielle Rechtskraft erwachsen kann – im Gegensatz zum Feststellungsurteil. Wird einer positiven Feststellungsklage stattgegeben, steht im Verhältnis der Prozessparteien fest, dass der Kläger Erbe geworden ist. Weis...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / H. Das Mehrparteienschiedsgericht

Rz. 55 Im Hinblick auf Probleme, welche aus der Beteiligung mehrerer Beteiligter bezüglich der Konstituierung des Schiedsgerichts erwachsen, ist zu differenzieren: Rz. 56 Setzt der Erblasser bereits ein Schiedsgericht durch Schiedsklausel ein, so treten Probleme nicht auf, weil die Anordnung des Erblassers betreffend die Zusammensetzung des Gerichts für jedwede Beteiligten gi...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Entbehrlichkeit des Vorbehalts

Rz. 252 § 780 Abs. 2 ZPO nennt Fälle, in denen ein Vorbehalt entbehrlich ist und im Falle seiner Aufnahme gegenstandslos wäre: Der Vorbehalt ist auch dann entbehrlich, wenn das Gericht selbst über die Ha...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / I. Erbenfeststellung

Rz. 77 In streitigen Fällen zwischen Erbprätendenten kann neben dem Erbscheinsverfahren auch der Weg über eine Feststellungsklage im Zivilprozess gegangen werden, § 256 Abs. 1 ZPO. Das Erbrecht nach einer bestimmten Person ist ein Rechtsverhältnis, das zu klären ist. Ein Feststellungsinteresse ist deshalb grundsätzlich zu bejahen, auch wenn ein Erbscheinsverfahren bereits be...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / C. Zweckmäßigkeit des Schiedsgerichts

Rz. 36 Das Schiedsverfahren hat verschiedene Vorzüge. Der Erblasser ist daran interessiert, dass seine Anordnungen nach seinem Tod sofort oder zumindest in angemessener Zeit erfüllt werden. Deshalb gilt es, möglicherweise langwierigen Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Das Schiedsverfahren kommt dabei den Beteiligten in mehrerlei Hinsicht entgegen: Rz. 37mehr

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zfs 9/2018, Ausschluss der ... / 2 Aus den Gründen:

"… [7] II. 1. Das OLG Düsseldorf ist als das im Rechtszug zunächst höhere Gericht zur Bestimmung des zuständigen Gerichtes gem. § 36 Abs. 2 ZPO berufen, weil das zuerst mit der Sache befasste LG Krefeld in seinem Bezirk liegt." [8] 2. Nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt das im Rechtszug zunächst höhere Gericht das zuständige Gericht, wenn mehrere Parteien, die bei verschieden...mehr

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zfs 9/2018, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

"… [5] II. 1. Gemäß § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind Reisekosten eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei, der nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist und am Ort des Prozessgerichts auch nicht wohnt, nur insoweit zu erstatten, als die Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war. Bei der Prüfung der Notwendigkeit einer be...mehr

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FF 9/2018, Verpflichtung de... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Durch Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – T. vom … Juli 2009 wurden im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs Anrechte des Antragsgegners in der gesetzlichen Rentenversicherung von monatlich 473,91 EUR im Wege des Splittings sowie weitere Anrechte von monatlich 49,70 EUR im Wege des erweiterten S...mehr