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27.08.2018
Rechnungsnummern
Schon das Bundesfinanzministerium hat vor einiger Zeit klargestellt, dass Selbstständige bei der Vergabe ihrer Rechnungsnummern vor allem darauf achten müssen, dass es keine Doppler gibt. Nun hat auch das Finanzgericht Köln in einem Urteil entschieden, dass Selbstständige nicht verpflichtet sind, lückenlos fortlaufende Rechnungsnummern zu vergeben. Dies gilt zumindest dann, wenn sie ihren Gewinn per Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln.
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