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13.12.2012
Betriebliche Altersversorgung
Nach dem BMF liegt eine steuerlich anerkannte betriebliche Altersversorgung nur dann vor, wenn Leistungen aufgrund von altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben fällig werden. Als Untergrenze für die betriebliche Altersversorgung gilt aber nun nicht mehr regelmäßig, wie bisher üblich und anerkannt, das 60. Lebensjahr.
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