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23.08.2017
Steuertipp - Arbeitsmittel
Ob Fachliteratur, Aktentasche oder Computer: Gegenstände, die Sie kaufen, um Ihre beruflichen Aufgaben zu erledigen, können steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt unabhängig von ihrem Standort – ein Schreibtisch kann also auch angesetzt werden, ohne dass das Finanzamt ein häusliches Arbeitszimmer anerkannt hat. Wesentlich ist, dass die Gegenstände überwiegend beruflich eingesetzt werden. Und dass tatsächlich ein Arbeitsverhältnis besteht.
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