Serie
26.02.2015
Professionelles Kanzleimarketing
Vor allem für die Kanzleien aus dem Premiumsegment besteht ein faktischer Zwang, jährlich Umsatzzahlen an Verlage weiterzugeben, die Anwalts-Rankings veröffentlichen. Da solche Zahlenspiele bisher verboten waren, erhielt man auf Nachfrage die Auskunft, dass die Zahlen auf Schätzungen beruhten. Doch bald wird das Werben mit Kanzleierfolgen aller Art durch Änderung des § 6 BORA zulässig. Wie sinnvoll es ist, wird sich weisen.
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