Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 4. Rechtsprechung

So z.B. war im Urteil des FG Münster vom 8.11.2018[3] der gesellschaftsvertragliche Abfindungswert geringer als der Anteilswert. Damit war ein rechnerisch negativer Wert additiver Gegenstand des buchmäßigen Anwachsungsvorgangs. Konnte dies dazu berechtigen, den positiven Erwerb um den negativen Erwerb zu saldieren, letztlich also die Erbschaftsteuern zu reduzieren? a) Der erb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Müller, Rspr des Urt des BFH v 30.10.1973, DB 1974, 268; Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen im St-Recht (Köln 1978); Meyer-Arndt, Abrechnung zwischen Verkäufer und Käufer bei der Übertragung von Geschäftsanteilen innerhalb eines Geschäftsjahrs – Stliche Fragen der Aktivierung und der KSt-Anrechnung, GmbHR 1980, 277; Littmann, Veräußerung von Anteilen mit Gewinnansprüchen –...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Vertriebsvertrag

Um kein geschäftswertähnliches immaterielles Wirtschaftsgut, sondern sofort abziehbare Betriebsausgaben, handelt es sich bei der Abfindung oder Entschädigung für die vorzeitige Auflösung eines unbefristeten Vertriebsvertrags, dessen Abschluss sich aus Sicht des Unternehmers als Fehlentscheidung erwiesen hat. Für die Entschädigung ist auch kein aktiver Rechnungsabgrenzungspos...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Abfindung als ‚Entschädigung’

Rz. 21 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende > Einnahmen (> Rz 16, 17) sind Leistungen des ArbG wie eine Entlassungsabfindung, die der ArbN zum Ausgleich für die mit der Beendigung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile, besonders den Verlust des Arbeitsplatzes, erhält (vgl BFH 126, 399 = BStBl 1979 II, 155), denn eine...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Neuer Rechtsgrund für die Abfindung

Rz. 25 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Entgangene oder entgehende > Einnahmen werden nur dann "ersetzt" iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG, wenn an die Stelle der bisher geschuldeten Leistung eine andere tritt. Diese Leistung muss auf einem anderen, eigenständigen und neu hinzukommenden Rechtsgrund beruhen (> Rz 16, 17). Damit die dem ArbN zufließende Abfindung nicht auf einer bereits be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelfälle zu § 24 Nr 1 Buchst a EStG

Rz. 60 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei Ablösung einer (Wieder-)Einstellungszusage ist die Tarifbegünstigung zu gewähren (BFH 210, 498 = BStBl 2006 II, 55 zum > Schadensersatz Rz 12, 22); uE ebenso für die Gegenleistung bei vertraglicher Aufhebung eines noch nicht angetretenen Dienstverhältnisses. Ergänzend > Rz 71. Rz. 61 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Ist ein > Übergangsgeld arbe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Beendigung des Dienstverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers oder des Arbeitsgerichts

Rz. 45 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis wird auf Veranlassung des ArbG beendet (und damit eine tarifbegünstigte Entschädigung indiziert – > Rz 21), wenn dieser die entscheidenden Ursachen für die Auflösung gesetzt hat. Auf den bei § 3 Nr 9 EStG aF im Hinblick auf § 9 Abs 1 KSchG wesentlichen Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit kommt es...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zusammenballung von Entschädigungen gemäß § 24 Nr 1, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG

Rz. 96 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zu § 24 Nr 1 Buchst a und Buchst b EStG: "Außerordentlich" idS sind solche > Einkünfte (> Rz 10 ff) grundsätzlich nur dann, wennmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Form und Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 30 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis endet, sobald der ArbN nach den diesem zugrunde liegenden zivilrechtlichen Vereinbarungen keine arbeitsrechtlichen oder – sofern ein Dienstverhältnis nach Arbeitsrecht nicht vorliegt (wie zB beim Vorstand einer AG) – keine bürgerlich-rechtlichen Leistungsansprüche mehr hat, sodass weitere Leistungen auf einem neuen Recht...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Tarifermäßigung bei der Veranlagung durch das Finanzamt

Rz. 120 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ESt auf Einkünfte iSv § 34 Abs 2 EStG, die zusammengeballt zufließen und deshalb außerordentlich sind (> Rz 95 ff), beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der ESt für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zvE) und der ESt für das verbleibende zvE zuzüglich eines Fünftels dieser Einkü...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Tarifermäßigung beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Rz. 125 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Außerordentliche Einkünfte iSv § 34 Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG, die dem ArbN zusammengeballt zufließen (> Rz 128), sind beim LSt-Abzug regelmäßig als > Sonstige Bezüge zu behandeln (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG); davon darf der ArbG grundsätzlich nicht abweichen (kein Wahlrecht; zur Ausnahme > Rz 130). Der ArbG hat eine die Progressionswirkung des...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Weitere Einzelfälle zu § 24 Nr 1 Buchst b EStG

Rz. 80 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 § 24 Nr 1 Buchst b EStG ist anwendbar, wenn eine Flugbegleiterin (> Fliegendes Personal) von dem ihr tarifvertraglich zustehenden Optionsrecht Gebrauch macht und gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis mit der Fluggesellschaft ausscheidet (BFH 147, 370 = BStBl 1987 II, 106). Ein vorzeitiges Ausscheiden wäre arbeitsrechtlich o...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Weitere Einzelfälle zu § 34 Abs 2 Nr 4 EStG

Rz. 89 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei ArbN ist es ohne Bedeutung, ob sie ihre Arbeitsleistung tatsächlich erbringen (vgl BFH 133, 375 = BStBl 1981 II, 707; > Arbeitslohn Rz 39). Deshalb können auch Gehaltsvorauszahlungen, die mehrere Jahre betreffen, tarifbegünstigt sein (BFH 99, 381 = BStBl 1970 II, 683). Als Vorauszahlung ist ebenfalls die Ablösung einer Werkspension bei E...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bereits § 34 Abs 3 Satz 2 EStG idF bis 1998 berechnete die Steuerermäßigung nach einem sog Multiplikatormodell (sog Drittelung); die Tarifermäßigung war für die Fälle des § 34 Abs 1 und 3 EStG unterschiedlich. § 34 Abs 1 EStG gewährte im Prinzip den halben durchschnittlichen Steuersatz für die in § 34 Abs 2 EStG genannten Entschädigungen iSv ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Voraussetzungen der Tarifermäßigung für eine Entlassungsabfindung

Rz. 20 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Als tarifbegünstigte Entschädigungen iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG kommen insbesondere an > Arbeitnehmer gezahlte Entlassungsabfindungen in Frage. Wesentliche Voraussetzung für die Gewährung der Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG ist hier, dassmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Voraussetzungen für eine Tarifermäßigung

Rz. 75 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Tarifbegünstigt kann auch eine Entschädigung sein, die für die Aufgabe oder die Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche gewährt wird (§ 24 Nr 1 Buchst b EStG). Die Rechtsprechung grenzt diesen Tatbestand von dem des § 24 Nr 1 Buchst a EStG (> Rz 10 ff) wie folgt ab: Rz. 7...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (§ 24 Nr 1 Buchst a EStG)

Rz. 15 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 § 24 Nr 1 EStG setzt gleichermaßen für alle Fallgruppen (> Rz 10) eine "Entschädigung" voraus. Darum handelt es sich, wenn die zu besteuernde Einnahme unmittelbar dazu bestimmt ist, einen finanziellen Nachteil – der Begriff "Schaden" kann uE irreführend sein, soweit der > Schadensersatz unbesteuert bleibt (> Rz 122) – auszugleichen, den der ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Sonstige Bezüge bei ausgeschiedenen Arbeitnehmern

Rz. 45 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Erhält ein ArbN einen sonstigen Bezug, der dem > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereits als ausgeschieden gemeldet worden ist (vgl § 39e Abs 4 Satz 5 EStG), muss das BZSt neue > Lohnsteuerabzugsmerkmale zum Abruf bereitstellen (vgl § 39e Abs 3 Satz 2 EStG). Für den ehemaligen ArbG wird als Lohnsteuerabzugsmerkmal die Steuerklasse VI abg...mehr

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Gebäude / 2 Vermietung

Eine Immobilienvermietung ist generell als die Nutzungsüberlassung von Grundstücken oder Grundstücksteilen auf Zeit gegen einen Mietzins zu definieren, bei der das Eigentum an dem vermieteten Gegenstand beim Vermieter verbleibt, dieser dem Mieter aber den Gebrauch der Sache während der Mietzeit gewährt.[1] Die Vermietung und Verpachung von Gebäuden stellt eine sonstige Leistu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begriff der sonstigen Bezüge

Rz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Ein sonstiger Bezug ist der > Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) gezahlt wird (§ 38a Abs 1 Satz 3 EStG; > R 39b.2 Abs 2 LStR). Zu den Ursachen dieser unterschiedlichen Behandlung > Rz 2. Bei sonstigen Bezügen im steuerrechtlichen Sinn handelt es sich idR um Teile des Arbeitslohns, die nicht in aufeinander folg...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1 Begünstigte Erwerbe

Die Begünstigungen des § 13a ErbStG und des § 19a ErbStG werden sowohl für Erwerbe von Todes wegen wie auch für Schenkungen unter Lebenden gewährt. Jedoch ist nicht jeder Erwerb begünstigt.[1] Erwerbe von Todes wegen sind insbesondere der Erbfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge und das Vermächtnis (Vorausvermächtnis). Ist begünstigtes Vermögen Gegenstand einer Vo...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Nachversteuerungsfälle

Die einzelnen Nachversteuerungsfälle sind in § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG beschrieben. Im Einzelnen sind dies:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.1 Zivilrechtliche Rückwirkung

Rz. 86 Anwendbar ist § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO regelmäßig in den Fällen, in denen ein Rechtsgeschäft, das steuerlich von Bedeutung ist, aufgrund bürgerlich-rechtlicher Vorschriften zivilrechtlich rückwirkend beseitigt wird. Rz. 87 Rückwirkung entfaltet nach § 142 BGB die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts; infolge einer wirksamen Anfechtung ist das Rechtsgeschäft als von Anfan...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / b) Anspruch auf Abfindung

Die Höhe des Anspruchs auf Abfindung des Gesellschaftsanteils des ausscheidenden stillen Gesellschafters richtet sich nach dem tatsächlichen Wert. Hierbei handelt es sich um den Verkehrswert. Der stille Gesellschafter ist daher berechtigt, vom Inhaber des Handelsgewerbes die Erstellung einer Abschichtungsbilanz (Vermögensbilanz) zu verlangen. Sein Anspruch auf Abfindung sein...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.3 Entsendungen

Die folgende Tabelle fasst die anwendbare VP-Methode für Entsendungen zusammen: Die steuerliche Beurteilung von Entsendungen ist sehr vielschichtig und betrifft die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmereb...mehr

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ZErb 02/2023, Abseits der a... / C. Erbrechtliche Vergleiche vor Gericht schließen

Manche gerichtliche Streitigkeit der Erben kann zu einem bestimmten Zeitpunkt die Chance bieten, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft im Vergleichswege zu erreichen. Welche Vorgaben sollten beachtet werden, damit der Vergleich auch problemlos in die Umsetzung geführt werden kann? Gerade wenn die Vergleiche zum Zweck der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolg...mehr

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Einführung / II. Historische Entwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer gehört ebenso wie die Steuern vom Grundbesitz zu den ältesten bekannten Steuern. So wurde eine Art Erbschaftsteuer schon lange vor unserer Zeitrechnung im Sumerischen Reich erhoben. Nach einem Papyrus aus dem Jahre 117 v. Chr. ist sie als Besitzwechselabgabe im alten Ägypten bezeugt.[2] Rz. 11 [Autor/Stand] Ein einheitliches Erbschafts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / 1. Grunderwerbsteuer

Rz. 63 [Autor/Stand] Erbschaft- und Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.[2] Nach § 3 Nr. 2 GrEStG sind nämlich der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden i.S. des Erbschaftsteuergesetzes von der Besteuerung – im Rahmen der Grunderwerbsteuer – ausgenommen. Rz. 64 [Autor/Stand] Ob ein Grundstück...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Ist der eine Ehegatte Versicherungsnehmer einer privaten Rentenversicherung, die auf das Leben des anderen Ehegatten als versicherte Person abgeschlossen wurde, handelt es sich um ein auszugleichendes Anrecht des Versicherungsnehmers. Entscheidend für die Zuordnung der Anrechte aus einem solchen Versicherungsvertrag ist das Bezugsrecht. Dieses steht in der Regel dem Versiche...mehr

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Das Testament / 2.1.4 Ersatzerben

Selbst wenn die gesetzliche Erbfolge den Wünschen des Erblassers entspricht, so gilt es den Fall zu bedenken, dass ein in Aussicht genommener Erbe vor dem Erbfall wegfällt (durch Vorversterben, Unwirksamkeit oder Widerruf der Erbeinsetzung, Zuwendungsverzichtsvertrag nach § 2352 BGB, Nichterleben einer aufschiebenden Bedingung nach § 2074 BGB oder Eintritt einer auflösenden ...mehr

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Das Testament / 2.5.3 Gegenseitige Erbeinsetzung mit Schlusserbeinsetzung

Wenn die Eheleute (oder Lebenspartner) möchten, dass der Nachlass nach dem Tod des zuletzt Versterbenden von ihnen an einen Dritten fällt, so kommen im Wesentlichen zwei Regelungsmodelle in Betracht. Entweder der Dritte beerbt bei jedem Todesfall den Verstorbenen gesondert (sog. Trennungslösung) oder er erbt nur einmal, und zwar von dem zuletzt Versterbenden, bei dem sich da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Austritt gegen Abfindung

Rn. 68 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Als weit effektiver ist der Schutz über das Austrittsrecht zu werten, das sich hinter dem entsprechend anzuwendenden § 305 AktG verbirgt. Die beherrschende Gesellschaft ist danach verpflichtet, die außenstehenden Aktionäre abzufinden (vgl. Raiser/Veil (2015), § 61, Rn. 61; KonzernR (2022), Anhang zu § 317 AktG, Rn. 29; HB-GesR (2020/IV), § 70...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Beschlussmängel

Rn. 17 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Schließt der Vorstand ohne vorherige Zustimmung der HV einen UN-Vertrag ab, so ist dieser bis zur Beschlussfassung gemäß § 177 Abs. 1 BGB schwebend unwirksam (vgl. MünchKomm. AktG (2020), § 293, Rn. 5; BeckOGK-AktG (2022), § 293, Rn. 6, 11). Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für den HV-Beschluss gelten die allg. Regelungen über die Nichtigkeit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung des Mutterunternehmens

Rn. 21 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das MU muss dann dem UN-Vertrag zustimmen, wenn es sich um einen BHV oder GAV gemäß § 291 Abs. 1 AktG handelt und das andere UN eine AG, KGaA oder SE ist. Die AG, KGaA oder SE muss ihren Sitz im Inland haben, weil das deutsche Konzernrecht nur für deutsche UN Schutzwirkung entfaltet. Ebenso soll § 293 Abs. 2 AktG dann nicht – auch nicht analo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Atypische Kreditverträge

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein atypischer Kreditvertrag gewährt dem Kreditgeber Einflussrechte; bestimmte Maßnahmen sind dann nur mit der Zustimmung des Kreditgebers möglich. Damit dem Kreditgeber Einflussrechte wirksam eingeräumt werden können, bedarf es eines HV-Beschlusses analog der §§ 293 Abs. 1, 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG. Indes besteht ebenso wenig wie beim Betriebsf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Betriebsführungsvertrag

Rn. 27 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch einen Betriebsführungsvertrag verpflichtet sich ein UN, die Betriebe des anderen UN für dessen Rechnung zu betreiben. Oder anders herum formuliert: Ein UN beauftragt einen anderen mit der Führung seines eigenen Betriebs für seine Rechnung und in seinem Namen. Dieser Vertragstyp ist in § 292 Abs. 1 Nr. 1–3 AktG nicht ausdrücklich erwähnt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 11 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für das Vorliegen eines BHV kommt es weniger auf seine Bezeichnung als solchen, als vielmehr auf seinen Inhalt an, nämlich die Unterstellung der Leitung eines UN unter die Leitung eines anderen UN (vgl. Emmerich/Habersack (2020), § 11, Rn. 12; KK-AktG (2004), § 291, Rn. 56; Beck AG-HB (2018), § 15, Rn. 107). Bedeutung erlangt die Bezeichnung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Situation im Aktienrecht

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wenngleich die rechtstatsächliche Relevanz der Themenstellung mangels zumindest einschlägiger höchstrichterlicher Rspr. zweifelhaft erscheinen muss (vgl. zur praktischen Relevanz MünchKomm. AktG (2020), Anhang zu § 317, Rn. 9; Decher, ZHR 2007, S. 126 (137); Hüffer, in: FS Goette (2011), S. 191 (196f.); Mülbert (1996), S. 476ff.), so entsprac...mehr

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Antidiskriminierung / 4.7.2 Aufhebungsverträge

Im Rahmen von Aufhebungsverträgen stellt es ebenfalls keine Altersdiskriminierung dar, wenn der Arbeitgeber die bei ihm beschäftigten über 55-jährigen Arbeitnehmer aus dem Personenkreis herausnimmt, dem er im Rahmen von Personalabbaumaßnahmen den Abschluss von Aufhebungsverträgen anbietet; denn das AGG verfolgt im Wesentlichen den (hier nicht gefährdeten) Zweck, älteren Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sicherung der Abfindung... / 2. Abfindungsanspruch des Gesellschafters

Mit der Wirksamkeit des Einziehungsbeschlusses entsteht der Abfindungsanspruch des Gesellschafters, der sich – vorbehaltlich einer abweichenden Satzungsregelung – gegen die GmbH richtet (analog § 738 Abs. 1 S. 2 BGB; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl. 2020, § 34 Rz. 66). Ein statuarischer Ausschluss der Abfindung ist nur in Ausnahmefällen zulässig (hierzu Mayer...mehr

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Die Sicherung der Abfindung... / 6. Formulierungsvorschlag

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sicherung der Abfindung... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Die Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen (§ 34 Abs. 2 GmbHG) hat in der Praxis erhebliche Bedeutung. Der betroffene Gesellschafter hat infolge der Zwangseinziehung im Regelfall einen Abfindungsanspruch, der nach üblichen Satzungsregelungen nicht sofort erfüllt werden muss. Sofern keine Regelungen getroffen werden, kann der Betroffene keine Sicherst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sicherung der Abfindung... / 3. Wirksamkeit der Einziehung auch bei späterer Zahlung

Die Einziehung wird auch dann wirksam, wenn die Abfindung noch nicht gezahlt wurde (BGH v. 26.6.2018 – II ZR 65/16, GmbHR 2018, 961 = GmbH-StB 2018, 356 [Görden] = BGH v. 24.1.2012 – II ZR 109/11, GmbHR 2012, 387 = GmbH-StB 2012, 109 [Schwetlik]; dasselbe gilt im Falle eines Ausschlusses durch Gestaltungsurteil, s. OLG München v. 16.6.2021 – 7 U 1407/19, GmbHR 2022, 745). Bea...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sicherung der Abfindung... / 1. Voraussetzungen der Einziehung

Die Einziehung von Geschäftsanteilen, die sowohl im Einvernehmen mit dem betroffenen Gesellschafter als auch aus wichtigem Grund ohne dessen Zustimmung (sog. Zwangseinziehung) erfolgen kann, erfordert eine Satzungsgrundlage (§ 34 Abs. 1 GmbHG; hierzu OLG Brandenburg v. 18.8.2021 – 6 U 159/18 – zit. nach juris [zur Zwangseinziehung bei Pfändungen eines Geschäftsanteils]; Langenf...mehr

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Die Sicherung der Abfindung... / 5. Satzungsklauseln

Interessenabwägung: Bei der Gestaltung der Abfindungsklausel sind die Interessen der Beteiligten im Einzelfall abzuwägen (zur Satzungsgestaltung: Wagner, RNotZ 2022, 181 [191]). Die Interessenabwägung ist schwer, da jeder Gesellschafter als Anspruchsinhaber betroffen sein kann, so dass Einschränkungen des Anspruchs dessen Durchsetzbarkeit gefährden können. Ebenso kann sich j...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sicherung der Abfindung... / 4. Haftung der Mitgesellschafter

Primäre Schuldnerin des Abfindungsanspruchs ist die GmbH. Nach der BGH-Rechtsprechung (BGH v. 26.6.2018 – II ZR 65/16, GmbHR 2018, 961 = GmbH-StB 2018, 356 [Görden] sowie BGH v. 24.1.2012 – II ZR 109/11, GmbHR 2012, 387 = GmbH-StB 2012, 109 [Schwetlik]) können jedoch auch die Mitgesellschafter für die Abfindungszahlung haften. Haftungsbedingungen: Die Haftung ist an folgende ...mehr

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Strukturausgleich / 1.6 Abfindung (Abs. 5)

Statt einer nach der vorgeschriebenen Dauer monatlichen Zahlung zusätzlich zum Entgelt kann der Strukturausgleich auch durch eine einmalige Abfindung abgegolten werden. Abs. 5 stellt eine Spezialvorschrift zu § 16 TVÜ-VKA dar. Voraussetzung für die Abfindung ist die Zustimmung des Beschäftigten, da der Strukturausgleich nur "einzelvertraglich" abgefunden werden kann. Zuminde...mehr

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FF 01/2023, Arbeitsrechtlic... / I. Die Abfindung im Rahmen der Unterhaltsberechnung

Die Entscheidung des OLG Hamm[5]: Die beteiligten Ehegatten trennten sich am 1.7.2015. M zahlte Trennungsunterhalt bis Februar 2017. In diesem Monat erhielt er eine Abfindung des damaligen Arbeitgebers von 69000EUR, wobei das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 28.2.2017 endete. M stellt seine Unterhaltszahlungen ab März 2017 ein.[6] Er unterlag im Unterhaltsrechtsstreit für die...mehr

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FF 01/2023, Arbeitsrechtlic... / II. Der Verbrauch der Abfindung

Bei der Abfindung handelt es sich also um eine Frage der Bedarfsbemessung. Der Einwand, die Abfindung sei nicht mehr vorhanden, weil verbraucht, zielt hingegen auf die Leistungsunfähigkeit. Diese ist Anspruchsvoraussetzung (§§ 1603, 1581 BGB). Leistungsunfähigkeit ist unerheblich, wenn sie schuldhaft, d.h. mutwillig i.S.v. unterhaltsbezogen mindestens leichtfertig herbeigeführ...mehr