Abgabenordnung
Die Abgabenordnung (AO) enthält allgemeine Vorschriften und grundsätzliche Regelungen zum Steuer- und Abgabenrecht. Die zentrale Verwaltungsanweisung zur Abgabenordnung ist der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO).
Die Abgabenordnung enthält für alle Steuerarten materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften. Sie wird daher auch als "Mantelgesetz" oder "Steuergrundgesetz" bezeichnet. Die konkreten Bestimmungen zur Berechnung sind nicht in der Abgabenordnung, sondern in den einzelnen Steuergesetzen geregelt.
Regelungsumfang der Abgabenordnung
Die Abgabenordnung besteht aus über 400 Paragrafen und ist in 9 Teile gegliedert. Hierzu gehören u. a. die Durchführung der Besteuerung, das Erhebungsverfahren, die Vollstreckung, das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren sowie Straf- und Bußgeldvorschriften. Neben Begriffsbestimmungen, die für alle Steuergesetze gelten, regelt die Abgabenordnung auch die Zuständigkeit der Finanzbehörden, das Steuergeheimnis, Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen, Haftungsfragen und die steuerbegünstigten Zwecke (z. B. Gemeinnützigkeit).
Wichtige Bestimmungen enthält die Abgabenordnung auch für steuerliche Verwaltungsakte (z. B. in welchen Fällen und bis wann Steuerbescheide nachträglich noch geändert werden können), für Prüfungen durch die Finanzverwaltung (z. B. Außenprüfung, Umsatzsteuer-Nachschau) und Steuerstraftaten wie die Steuerhinterziehung oder die Steuerverkürzung.
Reform der Abgabenordnung
Die Abgabenordnung ist immer wieder angepasst worden, um den Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft gerecht werden zu können. Reformen sind auch in Zukunft zu erwarten. Im Rahmen der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist dabei auch die Entwicklung hin zu einem Selbstveranlagungsverfahren denkbar.