Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Modernisierung der Betriebs... / 3. Vereinheitlichung von Schnittstellen, § 147b AO-E

a) Inhalt und Ziel der Regelung Nach § 147b S. 1 AO-E kann das BMF durch Rechtsverordnung einheitliche digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten bestimmen, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden und nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren sind. In der Rechtsverordnung soll nach § 147b S. 2 AO-E auch eine Pflicht z...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 6. Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen und Mitwirkungsverzögerungsgeld, § 200a AO-E

a) Voraussetzungen des qualifizierten Mitwirkungsverlangens aa) Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen als Verwaltungsakt Eine wesentliche Verschärfung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen bringt das sog. qualifizierte Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO-E mit sich. Es knüpft an die in § 200 AO geregelten allgemeinen Mitwirkungspflichten in der Betriebsprüf...mehr

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Modernisierung der Betriebsprüfung (AO-StB 2022, Heft 11, S. 353)

Erste Schritte des Gesetzgebers RiinFG Dr. Franziska Peters[*] Das BMF hat den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der als "DAC 7" bezeichneten Richtlinie (EU) 2021/514 vorgelegt, der am 24.8.2022 vom Kabinett beschlossen wurde, durch den auch Vorschriften zur Außenprüfung modernisiert werden sollen. Ziele der Neuregelungen sind die zeitnähere Durchführung und Beschleunigung der Au...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / 1. Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten (§ 129 AO)

a) Allgemeine Rechtsprechungsgrundsätze Offenbare Unrichtigkeiten: Steuer- und Feststellungsbescheide können nach § 129 AO berichtigt werden, sofern ein Schreibfehler, Rechenfehler oder eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit vorliegt. Offenbare Unrichtigkeiten i.S.v. § 129 AO sind mechanische Versehen wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler. Dagegen schließen Fehle...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / 3. Änderung wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO)

a) Durchbrechung der Bestandskraft Die Änderungsvorschrift wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO) betrifft in erster Linie die Frage, ob es sich tatsächlich um eine Tatsache handelt, die nachträglich bekannt geworden ist und deshalb die Durchbrechung der Bestandskraft rechtfertigt. Änderungssperre: Allerdings kann das FA auch bei Vorliegen der Voraussetzungen an einer Bescheidänderu...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht (AO-StB 2022, Heft 11, S. 350)

FG- und BFH-Entscheidungen RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2022 (Kober, AO-StB 2022, 221–225) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte be...mehr

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Änderung und Berichtigung von Steuer- und Feststellungsbescheiden (AO-StB 2022, Heft 11, S. 363)

Ein aktuelles Rechtsprechungs-Update StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Steuer- und Feststellungsbescheide können, sofern der Steuer- oder Feststellungsbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO) oder vorläufig (§ 165 AO) ergangen ist, nur berichtigt oder geändert bzw. aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung einer Berichtigungs-...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 8. Weitere Änderungen

§ 87a Abs. 1a AO-E regelt die Grundsätze zur elektronischen Kommunikation im Besteuerungsverfahren. Verhandlungen und Besprechungen können danach auch elektronisch durch Übertragungen in Ton oder Bild und Ton erfolgen. Die Vorschrift schafft damit die Möglichkeit, Zwischen- und Schlussbesprechungen in der Betriebsprüfung auch mittels Telefon- oder Videokonferenz durchzuführe...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / aa) Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen als Verwaltungsakt

Eine wesentliche Verschärfung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen bringt das sog. qualifizierte Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO-E mit sich. Es knüpft an die in § 200 AO geregelten allgemeinen Mitwirkungspflichten in der Betriebsprüfung an. § 200a Abs. 1 AO-E definiert das qualifizierte Mitwirkungsverlangen als "Aufforderung zur Mitwirkung durch ei...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / d) Folgeänderung und zeitliche Anwendung

Als Folge der Schaffung des Mitwirkungsverzögerungsgeldes nach § 200a Abs. 3 AO-E wird in § 146 Abs. 2c AO die derzeit noch im Ermessen der Finanzbehörde stehende Möglichkeit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes bei Verletzung von Mitwirkungspflichten nach § 200 Abs. 1 AO gestrichen. Die Neureglung des § 200a AO-E soll erstmals für Besteuerungszeiträume anzuwenden sein, d...mehr

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Rechtsfrieden oder Berichti... / 2. Bezichtigungspflicht?

Nach § 153 Abs. 4 AO-E und wohl auch nach der Auffassung von Valbuena / Rennar müsste nunmehr künftig der Steuerpflichtige unaufgefordert mit diesem Sachverhalt an das Finanzamt herantreten und sich reuig mit einem "mea culpa" der Steuersünde bezichtigen. Dies ginge weiter als das Steuerstrafrecht nach dem Grundsatz "nemo tenetur" durch Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 GG verlangen...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / bb) Ermessensentscheidung der Finanzbehörde

"Abgestuftes Verfahren": Die Möglichkeit des Erlasses eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Für ein ermessensgerechtes qualifiziertes Mitwirkungsverlangen dürfte nach der Vorstellung der Entwurfsverfasser insb. maßgeblich sein, wie kooperativ der Steuerpflichtige sich während der laufenden Betriebsprüfung verhalten hat...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / c) Rechtsbehelfe

Bei dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen handelt es sich, wie dargestellt, um einen Verwaltungsakt. Dieser kann mittels Einspruch und Klage angefochten werden. Beraterhinweis Da weder Einspruch noch Klage aufschiebende Wirkung haben (§§ 361 Abs. 1 AO, 69 Abs. 1 FGO) dürfte es in der Praxis regemäßig ratsam sein, auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des qualifiz...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / a) Inhalt und Ziel der Regelung

Nach § 147b S. 1 AO-E kann das BMF durch Rechtsverordnung einheitliche digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten bestimmen, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden und nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren sind. In der Rechtsverordnung soll nach § 147b S. 2 AO-E auch eine Pflicht zur Implementierung und Nutzung ...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / dd) Verlängerung der Ablaufhemmung

Als weitere Rechtsfolge einer Mitwirkungsverzögerung bestimmt § 200a Abs. 4 S. 1 AO-E, dass die Fünfjahresfrist des § 171 Abs. 4 S. 3 AO-E nicht gilt bzw. sich um die Dauer der Mitwirkungsverzögerung, mindestens aber um ein Jahr, verlängert. Die Fünfjahresfrist gilt ferner gem. § 200a Abs. 2 S. 2 AO-E dann nicht, wenn außerdem in den letzten fünf Jahren vor dem ersten Tag de...mehr

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Rechtsfrieden oder Berichti... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Kfm. Thomas Gebhardt[*] Der Autor setzt sich mit dem in AO-StB 9/2022 veröffentlichten Beitrag von Arconada Valbuena/Rennar auseinander und weist auf die sprachliche Ungenauigkeit der Entwurfsvorschrift des § 153 Abs. 4 AO-E hin. Anhand eines Beispielsfalls wirft er Fragen zur Berichtigungspflicht des Steuerpflichtigen und der Ermittlungspflicht der Finanzbehörde auf.mehr

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Modernisierung der Betriebs... / aa) Mitwirkungsverzögerung

Kommt der Steuerpflichtige dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen innerhalb der gesetzten Frist nach Abs. 1 S. 3 nicht oder nicht vollständig nach, definiert § 200a Abs. 2 S. 1 AO-E dies als Mitwirkungsverzögerung. Dabei dürfte sich unproblematisch feststellen lassen, wann ein Mitwirkungsverlangen nicht erfüllt wurde. Schwieriger zu beantworten kann im Einzelfall die Frage ...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / b) Reichweite der Verordnungsermächtigung

Die Begründung des Gesetzesentwurfs verweist darauf, dass im Gegensatz zu den durch Verwaltungsschreiben veröffentlichten Schnittstellen bei der Schaffung von Schnittstellen durch Rechtsverordnung nach § 47 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung die Pflicht bestehe, die betroffenen Verbände vorab anzuhören, wodurch die Transparenz vergrößert werde (vgl. ...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / bb) Mitwirkungsverzögerungsgeld

Im Fall einer Mitwirkungsverzögerung ist gem. § 200a Abs. 2 AO-E ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festzusetzen, das 100 EUR für jeden vollen Kalendertag der Mitwirkungsverzögerung beträgt und höchstens für 100 Kalendertage festzusetzen ist. Die Mitwirkungsverzögerung endet mit Ablauf des Tages, an dem das qualifizierte Mitwirkungsverlangen vollständig erfüllt wurde, spätesten...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / cc) Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld

Liegt eine Mitwirkungsverzögerung vor, kann gem. § 200a Abs. 3 AO-E außerdem ein Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt werden, wenn in den letzten fünf Jahren vor dem ersten Tag der Mitwirkungsverzögerung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt wurde und zu befürchten ist, dass der Steuerpflichtige ohne einen Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld seiner...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 9. Neue Bußgeldtatbestände

Der Regierungsentwurf flankiert die Verschärfung der Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen durch neue Bußgeldtatbestände. Nach § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 und Nr. 8 AO-E wird die Verletzung von Aufbewahrungspflichten nach § 147 Abs. 1 AO und § 147 AO bußgeldbewehrt. § 379 Abs. 2 Nr. 1h und Nr. 1i AO-E enthalten neue Bußgeldtatbestände bei Verletzung der Pflichten zur Gewähr...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2022 (Kober, AO-StB 2022, 221–225) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten Sie auch das Archiv ...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / ee) Weitere Rechtsfolgen

Die Befolgung eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens kann von der Finanzbehörde außerdem nach allgemeinen Regeln erzwungen werden. § 200a Abs. 4 AO-E stellt klar, dass die Vorschriften über die Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen anwendbar sind. Ist der besteuerungsrelevante Sachverhalt infolge einer Mitwirkungspflichtverletzung des Steuerpflicht...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / a) Voraussetzungen des qualifizierten Mitwirkungsverlangens

aa) Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen als Verwaltungsakt Eine wesentliche Verschärfung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen bringt das sog. qualifizierte Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO-E mit sich. Es knüpft an die in § 200 AO geregelten allgemeinen Mitwirkungspflichten in der Betriebsprüfung an. § 200a Abs. 1 AO-E definiert das qualifizierte Mitw...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 1. Einleitung

Der Regierungsentwurf sieht eine Vielzahl für Einzelregelungen vor, die mehrere "Stellschrauben" im Ablauf der Betriebsprüfung betreffen. Im Folgenden wird ein Überblick über die einzelnen Neuregelungen (zitiert als "AO-E") gegeben.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Modernisierung der Betriebs... / b) Rechtsfolgen einer Mitwirkungsverzögerung

aa) Mitwirkungsverzögerung Kommt der Steuerpflichtige dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen innerhalb der gesetzten Frist nach Abs. 1 S. 3 nicht oder nicht vollständig nach, definiert § 200a Abs. 2 S. 1 AO-E dies als Mitwirkungsverzögerung. Dabei dürfte sich unproblematisch feststellen lassen, wann ein Mitwirkungsverlangen nicht erfüllt wurde. Schwieriger zu beantworten kan...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 7. Kommunikation

Der Regierungsentwurf enthält außerdem Regelungen, die die Kommunikation zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde in der Außenprüfung verbessern sollen. Die Neuregelungen verknüpfen die erhöhte Transparenz des Prüferhandelns jeweils mit der Kooperation des Steuerpflichtigen. Nach § 197 Abs. 4 S. 1 AO-E sollen dem Steuerpflichtigen die beabsichtigten Prüfungsschwer...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / V. Fazit

Übergeordnetes Ziel des Regierungsentwurfs ist die Beschleunigung der steuerlichen Außenprüfung. Diese Zielsetzung ist in jeder Hinsicht zu begrüßen. Unabhängig von der konkreten Dauer der einzelnen Außenprüfung in der Praxis führen in zeitlicher Hinsicht die Ablaufhemmungstatbestände des § 171 AO und Länge der steuerlichen Verjährungsfristen nach § 169 Abs. 2 AO zu Rechtsun...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / III. Die Neuregelungen im Einzelnen

1. Einleitung Der Regierungsentwurf sieht eine Vielzahl für Einzelregelungen vor, die mehrere "Stellschrauben" im Ablauf der Betriebsprüfung betreffen. Im Folgenden wird ein Überblick über die einzelnen Neuregelungen (zitiert als "AO-E") gegeben. 2. Datenzugriff und Datenschutz, § 147 Abs. 6 und 7 AO-E Datenzugriff: § 146 Abs. 6 und 7 AO-E fassen die Regelungen zum Datenzugriff...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / cc) Begründungspflicht

Der Neuregelung des § 200a Abs. 1 AO-E lässt sich nicht zweifelsfrei entnehmen, ob und in welchem Umfang ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen zu begründen ist. Nach § 200a Abs. 1 S. 2 AO-E soll eine "weitergehende Begründung" des Mitwirkungsverlangens nicht erforderlich sein, wenn die Finanzbehörde den Steuerpflichtigen auf die Möglichkeit eines qualifizierten Mitwirkungs...mehr

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Rechtsfrieden oder Berichti... / 1. Berichtigungspflicht?

Die Autoren Arconada Valbuena/Rennar äußern im Fazit ihres Beitrages die Kritik, dass nunmehr auch Sachverhalte, die nicht Gegenstand der Außenprüfung waren, zu berichtigen seien. Dies liest der Verf. dieser Replik anders aus dem Gesetzeswortlaut, der lautet: "... für den Steuerpflichtigen abgegebene Erklärung, die nicht Gegenstand der Außenprüfung war, ..." Dies bezieht sich ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 100 FGO – Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage bzgl. einer Arrestanordnung mit Hinweis auf eine vorsätzliche Steuerverkürzung

Durch den Erlass vollstreckbarer Steuerbescheide, die die durch den streitgegenständlichen Arrest gesicherten Steuerforderungen beinhalten, wird das (vorläufige) Arrestverfahren in das Vollstreckungsverfahren übergeleitet und die Arrestanordnung gegenstandslos (BFH v. 17.10.2018 – XI R 35/16, BStBl. II 2019, 50, Rz. 23; v. 6.7.2001 – III B 58/00, BFH/NV 2001, 1530; v. 20.9.2...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / I. Einleitung

Am 12.7.2022 hat das BMF einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts veröffentlicht, der am 24.8.2022 vom Kabinett beschlossen wurde (BR-Drucks. 409/22...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / 5. Widerstreitende Steuerfestsetzungen

§ 174 Abs. 1 AO: Nach § 174 Abs. 1 AO kann ein Steuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen bei Mehrfachberücksichtigung eines Sachverhalts zu seinen Ungunsten geändert werden. Ein Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im Inland im R...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Finanzgerichtsordnung

1. Rechtsschutzbedürfnis bei einstweiligem Rechtsschutz gegen geringfügige steuerliche Nebenleistung Mit Blick auf die Kleinbetragsverordnung hat das Gericht entschieden, dass in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren betreffend die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides bezüglich der Höhe der in Ansatz gebrachten Säumniszuschläge das Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann,...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / [Ohne Titel]

RiinFG Dr. Franziska Peters[*] Das BMF hat den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der als "DAC 7" bezeichneten Richtlinie (EU) 2021/514 vorgelegt, der am 24.8.2022 vom Kabinett beschlossen wurde, durch den auch Vorschriften zur Außenprüfung modernisiert werden sollen. Ziele der Neuregelungen sind die zeitnähere Durchführung und Beschleunigung der Außenprüfungen. Auf Steuerpflichti...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / c) Grobes Verschulden

Der Steuerpflichtige hat ein Verschulden seines steuerlichen Beraters zu vertreten, dessen er sich zur Ausarbeitung der Steuererklärung bedient. Ein steuerlicher Berater handelt grob fahrlässig i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er die in der Anlage N-Gre ausdrücklich gestellte Frage nach steuerfreien Kinderzulagen bei einem in der Schweiz tätigen Grenzgänger nicht beantwort...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / a) Allgemeine Rechtsprechungsgrundsätze

Offenbare Unrichtigkeiten: Steuer- und Feststellungsbescheide können nach § 129 AO berichtigt werden, sofern ein Schreibfehler, Rechenfehler oder eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit vorliegt. Offenbare Unrichtigkeiten i.S.v. § 129 AO sind mechanische Versehen wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler. Dagegen schließen Fehler bei der Auslegung oder Anwendung eine...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / IV. Prüfungserleichterungen bei Nutzung eines Tax Compliance Management Systems?

Nach geltendem Recht bestehen umfassende Kontroll- und Dokumentationspflichten wie die zur Einrichtung eines internen Kontrollsystems oder einer Verfahrensdokumentation nach den GoBD[6], auch wenn sich die gesetzliche Grundlage für die letztgenannten Verpflichtungen zumindest in Zweifel ziehen lässt[7]. Die Frage, ob sich die Vorleistungen eines Steuerpflichtigen, der seine ...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / b) Nachträglich bekannt gewordene neue Tatsachen

Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1AO erfordert, dass eine Tatsache nachträglich bekannt wird. Wenn eine Tatsache dem FA bereits beim Erlass eines vorangegangenen Änderungsbescheids bekannt war, ermöglicht § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO grundsätzlich keine auf diese Tatsache gestützte weitere Änderung des Bescheids. Beachten Sie: Etwas anderes gilt jedoch u.a., wenn es sich bei dem...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / b) Einzelfälle der Rechtsprechung

Ein Körperschaftsteuerbescheid ist offenbar unrichtig, wenn die Steuerpflichtige die Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung nicht ausgefüllt hat, obwohl sich aus den dem FA vorliegenden Steuerbescheinigungen und der Anlage WA zur Körperschaftsteuererklärung ergibt, dass die Steuerpflichtige eine Gewinnausschüttung einer GmbH erhalten und das FA in der Anrechnungsverfügung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Modernisierung der Betriebs... / II. Ziel der Neuregelungen für den Bereich der Außenprüfung

Zeitnahe Durchführung und Beschleunigung der Außenprüfung: Ausweislich der Begründung des Regierungsentwurfs besteht das übergeordnete Ziel der Neuregelungen für den Bereich Außenprüfung in der zeitnäheren Durchführung und allgemeinen Beschleunigung der Außenprüfung. Die Entwurfsbegründung nimmt hierbei auf die Regelung zur zeitnahen Betriebsprüfung in § 4a BpO [3] Bezug, mer...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 91a FGO – Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz

Das FG Nürnberg, hat zu den Anforderungen bzgl. der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz Stellung genommen. Es hatte dem Begehren des Prozessbevollmächtigten nur unter Auflagen gestattet, an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz teilzunehmen, . Es hat ihm aufgegeben, an der Videoschaltung mit einer geeigneten, leistungsfähigen audiovisuellen Aus...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 76 Abs. 2 FGO, § 119 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG – Überraschungsentscheidung

Aus Art. 103 Abs. 1 GG haben die Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht sie auch in rechtlicher Hinsicht auf entscheidungserhebliche Erwägungen und Gesichtspunkte hinweist, mit denen sie erkennbar nicht gerechnet haben und auch nicht rechnen mussten (BFH v. 7.8.2002 – I R 45/01, BFH/NV 2003, 173, unter II.2.a). Dieser Grundsatz wird verletzt, wenn das ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung und Berichtigung v... / c) Übernahmefehler

Allein der Umstand, dass zur Bestimmung der zutreffenden Höhe des steuerlichen Einlagekontos einer GmbH nicht die mechanische Übernahme der im Jahresabschluss angegebenen Kapitalrücklage i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB ausreicht, sondern auf einer zweiten Stufe noch weitere Sachverhaltsermittlungen zur tatsächlichen Höhe des steuerlichen Einlagekontos erforderlich sind, schlie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Rechtsschutzbedürfnis bei einstweiligem Rechtsschutz gegen geringfügige steuerliche Nebenleistung

Mit Blick auf die Kleinbetragsverordnung hat das Gericht entschieden, dass in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren betreffend die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides bezüglich der Höhe der in Ansatz gebrachten Säumniszuschläge das Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann, wenn die Aufhebung der Vollziehung eines Betrages von 4,50 EUR erstrebt wird. Das Gericht ging in d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung und Berichtigung v... / a) Durchbrechung der Bestandskraft

Die Änderungsvorschrift wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO) betrifft in erster Linie die Frage, ob es sich tatsächlich um eine Tatsache handelt, die nachträglich bekannt geworden ist und deshalb die Durchbrechung der Bestandskraft rechtfertigt. Änderungssperre: Allerdings kann das FA auch bei Vorliegen der Voraussetzungen an einer Bescheidänderung zu Lasten des Steuerpflichtigen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung und Berichtigung v... / 9. Fazit

Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick macht deutlich, dass die Frage einer Bescheidänderung nach Eintritt der formellen Bestandskraft sowohl zu Lasten als auch zugunsten des Steuerpflichtigen nach wie vor zu Rechtsstreitigkeiten führt und dies insbesondere für die Fälle gilt, in denen das FA die festgesetzte Steuer im Nachhinein durch Bescheidänderung oder Bescheidbericht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung und Berichtigung v... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Steuer- und Feststellungsbescheide können, sofern der Steuer- oder Feststellungsbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO) oder vorläufig (§ 165 AO) ergangen ist, nur berichtigt oder geändert bzw. aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung einer Berichtigungs- oder Änderungsnorm (§§ 129, 172 ff. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Gesamtschuldnerschaft und Folgen

Rz. 9 Die Gesamtschuldnerschaft hat zur Folge, dass die Erfüllung des Steueranspruchs gem. § 44 Abs. 2 S. 1 AO auch für die übrigen Steuerschuldner wirkt. Ebenso wirkt eine Aufrechnung sowie eine geleistete Sicherheit gem. § 44 Abs. 2 S. 2 AO für die übrigen Gesamtschuldner.[1] Alle anderen Tatsachen (Stundung, Erlass, Aussetzung der Vollziehung) wirken hingegen gem. § 44 Ab...mehr