Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 220 Fälligkeit

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Eintritt der Fälligkeit eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis bedeutet die Verpflichtung des Anspruchsschuldners, den Anspruch zu erfüllen. Soweit es sich um Ansprüche des Steuerfiskus i. S. des § 240 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO handelt, hat die Nichterfüllung des Zahlungsanspruchs bis zum Ablauf des F...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 46 Abtretung, Verpfändung, Pfändung

Schrifttum Wolf/Müller, Nebenpflichtenkanon bei der Forderungspfändung, NJW 2004, 1775; Busch/Kranenberg, Abtretung von Steuererstattungsansprüchen in der Insolvenz, NWB 2010, 824, 893. A. Zulässigkeit und Wirksamkeit der Abtretung usw. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ausgangspunkt der Regelung ist, dass Ansprüche auf Erstattung oder Vergütung von Steuerbeträgen wie auch a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 276 Rückständige Steuer, Einleitung der Vollstreckung

Schrifttum Sauerland, Aufrechnung des FA mit Steuerforderungen gegen Erstattungsansprüche des anderen Ehegatten?, AO-StB 2009, 378. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft zwei unterschiedliche Regelungskreise. Sie bestimmt einmal den Umfang der aufzuteilenden Steuer, abhängig davon, ob der Aufteilungsantrag vor oder nach Einlei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 5 Ermessen

Schrifttum Alexy, Ermessensfehler, JZ 1996, 701; Hain/Schette/Schmitz, Ermessen und Ermessensreduktion, AöR 122 (1997), 32; Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung – Die Frage der Vereinbarkeit des § 8a KStG mit Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht, Bielefeld 2001 (Diss. Saarbrücken, 2000); Gersch, Überprüfung von Ermessensentscheidungen, AO-StB 2001, 76; Stoll, Ermessen im Ste...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 108 Fristen und Termine

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift behandelt die Berechnung von Fristen und die Bestimmung von Terminen. Fristen sind Zeiträume, in deren Grenzen ein bestimmtes Verhalten oder ein bestimmtes Handeln gefordert wird, an dessen Unterlassen bestimmte Rechtsfolgen geknüpft sind. Sog. "eigentliche Fristen" sind Fristen, innerhalb derer Handlungen vo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 178a Kosten bei besonderer Inanspruchnahme der Finanzbehörden

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 178a AO regelt die Kostenpflicht für die Bearbeitung eines Antrags auf Durchführung eines aufgrund eines DBA möglichen bilateralen oder multilateralen Verständigungsverfahrens zur einvernehmlichen Besteuerung von noch nicht verwirklichten Geschäften eines Steuerpflichtigen mit nahestehenden Personen oder zur ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen

Schrifttum Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Hechtner, Die strafbefreiende Selbstanzeige nach den Änderungen durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz – Strafbefreiende Selbstanzeige erster und zweiter Klasse mit Zuschlag, DStZ 2011, 265; Hunsmann, Das Abseh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 222 Stundung

Schrifttum Brete/Thomsen, Anspruch auf Ratenzahlung, AO-StB 2008, 73; Günther, Stundung von Steueransprüchen, AO-StB 2009, 280. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Stundung ist eine Billigkeitsmaßnahme, die in das pflichtgemäße Ermessen der FA gestellt ist (§ 5 AO). Stundung bedeutet Hinausschieben der Fälligkeit des gesamten Steuerbetrags oder ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 234 Stundungszinsen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verzinsung von gestundeten (§ 222 AO) Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis soll den Liquiditätsvorteil ausgleichen, der dem Stpfl. daraus entsteht, dass er die geschuldeten Beträge während des Stundungszeitraums nicht entrichten muss. Die Zinsen entstehen kraft Gesetzes unabhängig davon, ob der Stpfl. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 376 Verfolgungsverjährung

Schrifttum Hardtke, Die strafrechtliche Gleichstellung von Festsetzungs- und Feststellungsbescheiden als Taterfolg der Steuerhinterziehung, insbesondere bei der Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals nach § 47 KStG in FS 50 Jahre Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrechts e. V., Herne/Berlin 1999, S. 629; Pelz, Wann verjährt die Beihilfe zur Steuerhinterziehung?...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 47 Erlöschen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift zählt die wichtigsten Gründe für das Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis auf. Erlöschen ist unmittelbare Beendigung des Steuerschuldverhältnisses (Kruse,Lehrb. I, 185). Die durchweg auf Leistung von Geld gerichteten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind entweder Ansprüc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 355 Einspruchsfrist

Schrifttum Bink, Rechtsbehelfseinlegung schon vor Bekanntgabe des Verwaltungsakts?, DB 1983, 1626; Lohmeyer, Fristen und Termine im Steuerrecht, ZKF 1988, 31; Carl, Einlegung eines Rechtsbehelfs vor Bekanntgabe des angefochtenen Bescheides, DStZ 1989, 211; Schenkewitz/Fink, Die außergerichtlichen Rechtsbehelfsfristen im Steuerrecht und im allgemeinen Verwaltungsrecht, BB 1996, 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 383a Zweckwidrige Verwendung des Identifikationsmerkmals nach § 139a

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 277 Vollstreckung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Auswirkungen eines Aufteilungsverfahrens auf das Vollstreckungsverfahren und ordnet bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Aufteilungsantrag eine Vollstreckungsbeschränkung an. Die Beschränkung der Vollstreckung beschränkt sich allein auf die Art der Vollstreckungsmaßnahmen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Schrifttum Arnold, Gemeinnützigkeit von Vereinen und Beteiligung an Gesellschaften, DStR 2005, 581; Scholz/Garthoff, Sponsoring von Sportvereinen jetzt steuerpflichtig?, BB 2008, 1148; Eversberg/Baldauf, Der gemeinnützige Betrieb wirtschaftlicher Art als steuerbegünstigter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, DStZ 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 259 Mahnung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Mahnung ist eine Erinnerung an den Vollstreckungsschuldner, dass eine Steuerforderung trotz Fälligkeit noch nicht erfüllt worden ist. Sie ist systematisch der Zwangsvollstreckung vorgelagert und noch kein Teil der Zwangsvollstreckung selbst. B. Notwendigkeit der Mahnung Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 D...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87a Elektronische Kommunikation

Schrifttum Schmitz/Schlatmann, Digitale Verwaltung? – Das dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften, NVwZ 2002, 1281; Burchert, Möglichkeiten elektronischer Kommunikation mit Finanzbehörden, INF 2003, 179; Hütt, Steuerliches e-Government, AO-Steuerberater 2003, 22 und 80; Roßnagel, Das elektronische Verwaltungsverfahren, NJW 2003, 469; Drüen/Hechtne...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 16 Sachliche Zuständigkeit

A. Begriff der sachlichen Zuständigkeit Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man die Verteilung der den Behörden zugewiesenen Verwaltungsaufgaben auf verschiedene Verwaltungsträger nach sachlichen Gesichtspunkten, d. h. nach der Art des zugewiesenen Aufgabenbereichs. Bei der Zuständigkeitsregelung innerhalb einer Behörde (Geschäftsvert...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 356 Rechtsbehelfsbelehrung

Schrifttum Frenkel, Rechtsbehelfsbelehrungen in Verfügungen von Finanzbehörden, BB 1970, 1347; Späth, Rechtsbehelfsbelehrung in Steuerbescheiden, BB 1975, 697; Scholtz, Rechtsmittelbelehrungen bei Ausländern, DStR 1985, 205; Kutschka, Die Rechtsbehelfsbelehrung zu Einheitswertbescheiden, DStR 1986, 27; Streck/Mack, Folgen unvollständiger Rechtsmittelbelehrung der FG, Stbg. 1991, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 167 Steueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern

Schrifttum Baum, Verfahrensrechtliche Fragen bei Steueranmeldungen, DStZ 1992, 588; Trzaskalik, Über die Vorbehaltsfestsetzung und die Steueranmeldung, StuW 1993, 371; Heuermann, Zur Wirkungsweise und Anfechtbarkeit einer Steueranmeldung, insbesondere einer Lohnsteueranmeldung, DStR 1998, 959; Drüen, Zum Wahlrecht der Finanzbehörde zwischen Steuerschätzung und Haftungsbescheid b...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 1 Anwendungsbereich

Schrifttum Henke/Huchatz, Das neue Abgabenverwaltungsrecht für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, ZfZ 1996, 226; Gellert, Anwendbarkeit der nationalen Abgabenordnung auch nach Inkrafttreten des Zollkodexes, ZfZ 2004, 182; Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, 2. Aufl. 2011; Geiger/Khan/Kotzur, EUV/AEUV, 6. Aufl. 2017; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017; Oppermann/Classe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 309 Pfändung einer Geldforderung

Schrifttum Holdorf-Habetha, Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, DStR 1996, 1845; Kempe, Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Finanzverwaltung, DStZ 2000, 253; Rolletschke, Die Ermessensfehlerhaftigkeit einer Kontenpfändung, DStZ 2000, 287; Bartone, Forderungspfändung und Übermaßverbot, AO-StB 2002, 397; Fritzsche, Die Pfändbarkeit offener K...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 204 Voraussetzung der verbindlichen Zusage

Schrifttum Mösbauer, Verbindliche Zusagen im Anschluß an eine Außenprüfung, StBp 2000, 289; Mösbauer, Außer-Kraft-Treten, Aufhebung und Änderung von verbindlichen Zusagen auf Grund einer Außenprüfung, StBp 2005, 277; Bruschke, Verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung, StB 2006, 297; Borggreve, Auskünfte und Zusagen über Besteuerungsgrundlagen, AO-StB 2007, 77; von Wedels...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 280 Änderung des Aufteilungsbescheides

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist eine spezielle und zugleich abschließende Berichtigungsvorschrift für unanfechtbare Aufteilungsbescheide. Sie ermöglicht keine Rücknahme des Aufteilungsantrags (s. § 269 AO Rz. 6). § 280 hat im Einspruchsverfahren gegen einen Aufteilungsbescheid keine Bedeutung und verbietet auch eine Verböse...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 170 Beginn der Festsetzungsfrist

Schrifttum Sedlaczek, Festsetzungs- und Verfolgungsverjährung bei Anzeige- und Erklärungspflichten, ErbBStg 2002, 148; Kempf/Schmidt, Neuere Entwicklung zur Festsetzungsverjährung bei der Kapitalertragsteuer, DStR 2003, 190; Wübbelsmann, Feststellungsverjährung vs. Festsetzungsverjährung, AO-StB 2004, 317; Kamps, Besonderheiten der Festsetzungsverjährung und Anzeigepflicht im Er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Schrifttum Ransiek, Die Information der Kunden über strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen bei Kreditinstituten, wistra 1999, 401; Rüping, Steuergehorsam und Straffreiheit im Recht der Selbstanzeige, BB 2000, 2554; Schmitz, Aktueller Leitfaden zur Selbstanzeige, DStR 2001, 1821; Heerspink, Selbstanzeige – Neues und Künftiges, BB 2002, 910; Burkhard, Straffreiheit bei Selbstanzeig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 169 Festsetzungsfrist

Schrifttum Resing, Auswirkungen des Vermögensteuerbeschlusses des BVerfG auf verlängerte Festsetzungsverjährungsfristen und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen, DStR 1999, 922; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 2001, 169; Raub, Einzelfragen und aktuelle Rechtsprechung zur Festsetzungsverjährung, INF 2001, 353; Schlep...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 414 Berlin-Klausel

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 226 Aufrechnung

Schrifttum Martens, Aufrechnung und Verrechnungsvertrag im Steuerrecht, StuW 1989, 69; von Feldmann, Die Aufrechnung im BGB und im Steuerrecht, DStR 1991, 222; Bultmann, Die Aufrechnung im Steuerrecht durch Umbuchungsmitteilungen der Finanzverwaltung, DStZ 1994, 174; App, Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, SteuerStud 2001, 68; Bartone, D...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pflicht zur Mitwirkung bei der Sachaufklärung ist das Korrelat zur Ermittlungspflicht der Finanzbehörde. Da sich die steuerlich relevanten Sachverhalte primär in der Sphäre des Beteiligten gestalten, ist dieser vor allem tatsächlich in der Lage, die Behörde bei den notwendigen Ermittlungen zu unterstützen. Er darf sich ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 4 Gesetz

Schrifttum Kirchhof, Handbuch des Staatsrechtes, Bd. III, S. 268; List, Die Rechtsquelle des modernen Steuerrechts, StBKongrRep 1975, 139 ff.; Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988; von Wedelstädt, 75 Jahre Abgabenordnung, DB 1995, 7; Grammer, Zur Rechtsanwendung im Steuerrecht, SteuerStud 1998, 201; Tipke, Steuerrechtsordnung, Bd. I, 2. Aufl., Köln 2000; Balmes, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 224a Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs statt

Schrifttum Carl/Klos, Die Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs Statt, StVj 1992, 156. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerschulden durch Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs statt erfüllt werden. Solange die Vermögensteuer nicht erhoben wird, ist der Anwendungsbereich der Vorschrift allerdings...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 134 Personenstands- und Betriebsaufnahme

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide

Schrifttum Blesinger, Das Ermessen der Finanzbehörde beim Erlass eines Haftungsbescheids, StuW 1995, 226; Huber, Das neue Rechts der Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens, ZIP 1998, 897; Fett/Barten, Die Geltendmachung der Anfechtung nach dem neuen Anfechtungsgesetz 1999 durch das Finanzamt, DStZ 1999, 91; App, Duldungsbescheide des Finanzamts nach neugefasstem A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 183 Empfangsbevollmächtigte bei der einheitlichen Feststellung

Schrifttum Dißars/Dißars, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher Feststellung, BB 1996; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230, 261. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält für die Bekanntgabe von einheitlichen Feststellungsbescheiden, sonstigen Verwa...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 227 Erlass

Schrifttum Farr, Der Steuererlass als Beitrag zur Entschuldung privater Haushalte, BB 2002, 1989; Janssen, Erlass von Steuern auf Sanierungsgewinne, DStR 2003, 1055; Loose, Säumniszuschläge, AO-StB 2003, 193; Bartone, Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, AO-StB 2004, 356; Nieland, Die Unbilligkeit beim Steuererlass, AO-StB 2004, 284; Bartone, Der Erlass von An...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 8 Wohnsitz

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An den Wohnsitz bzw. in Ermangelung eines Wohnsitzes den gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen (ausgesetzt) sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer an (AEAO Vor §§ 8–9, Nr. 1 Satz 1). Auch für fam...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 136 Änderungsmitteilungen für die Personenstandsaufnahme

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 39 Zurechnung

Schrifttum Schuster Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremden Grund und Boden, DStZ 2003, 369; Hensgen, Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, NJW 2004, 264; Söffing/Jordan, Nießbrauch an einen Mitunternehmeranteil, BB 2004, 353; Englisch, Wirtschaftliches Eigentum beim Kauf girosammelverwahrter Aktien, FR 2010, 1023; Bruns, Gibt es eine Vervielf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 95 Versicherung an Eides statt

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt die Gründe, die die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung rechtfertigen können, dar. Außerdem enthält sie bis ins Einzelne gehende Regelungen des Verfahrens und der zu beachtenden rechtsstaatlichen Absicherungen. Die Vorschrift ergänzt § 93 AO. B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift Tz....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 348 Ausschluss des Einspruchs

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sachentscheidungsvoraussetzung für ein Einspruchsverfahren ist die Einspruchsfähigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes. Verwaltungsakte der Finanzbehörden in den in § 347 Abs. 1 AO aufgezählten Angelegenheiten sind grundsätzlich mit dem Einspruch anfechtbar, sofern der Einspruch nicht durch Gesetz ausgeschlo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts

A. Regelungsgegenstand Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 122 AO bestimmt, wem und wie ein Verwaltungsakt bekannt zu geben ist. Die diesbezüglich von den Finanzbehörden zu beachtenden Grundsätze sind ausführlich in AEAO zu § 122 geregelt. Die Wirkungen der Bekanntgabe ergeben sich nicht aus § 122 AO, sondern aus § 124 Abs. 1, § 355 Abs. 1 Satz 1 AO; § 54 Abs. 1 FGO. Tz. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 126 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern

A. Bedeutung der Vorschrift und Anwendungsbereich Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leidet ein wirksam bekannt gegebener Verwaltungsakt unter einem Form- oder Verfahrensfehler und ist er rechtswidrig und nicht nichtig (zur Nichtigkeit s. § 125 AO Rz. 3 ff.), kann er nach § 126 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO dadurch geheilt werden, dass die Rechtswidrigkeit durch die Nachholung der...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 324 Dinglicher Arrest

Schrifttum Weinreuter, Der Steuerarrest (§§ 324 bis 326 AO), DStZ 2000, 162; Bruschke, Dinglicher Arrest im Steuerrecht, DStR 2003, 54; Tormöhlen, Der steuerliche Arrest, AO-StB 2009, 184; Bruschke, Abwehrmaßnahmen im Verfahren des dinglichen Arrestes nach der AO, AO-StB 2017, 179. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Arrest ist keine Maßnahme im V...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 155 Steuerfestsetzung

Schrifttum von Wedelstädt, Folgebescheid vor Grundlagenbescheid – Abhängigkeit und Folgen, AO-StB 2014, 349. A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid. Im in den §§ 155ff. AO geregelten Steuerfestsetzungsverfahren wird über den Steueranspruch entschieden, indem durch Steuerbesche...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 158 Beweiskraft der Buchführung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält als gesetzliche Ausgestaltung des Vertrauensschutzprinzips eine gesetzliche Vermutung (Seer in DStJG 31 (2008), 7, 16; AEAO zu § 158 Satz 1). Ein Stpfl., der Bücher führt und Aufzeichnungen macht, die den hierfür in den §§ 140 bis 148 AO enthaltenen Vorschriften genügen, hat den Anspruch ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 267 Vollstreckungsverfahren gegen nichtrechtsfähige Personenvereinigungen

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift hat Personenvereinigungen und andere Gebilde im Auge, die zwar zivilrechtlich nicht rechtsfähig sind, aber steuerlich Steuersubjekt und damit auch Steuerschuldner sein können. § 267 AO bereitet den vollstreckungsrechtlichen Boden für die unmittelbar gegen diese Gebilde gerichteten Steuerfestsetzu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Schrifttum Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Maier, Reichweite des Verwertungsverbotes nach § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 53; Jarke, Das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 325; Joecks, Urkundenfälschung in Erfüllung steuerlicher Pflichten? wistra 1998, 86; Streck/Spatschek, Steuerliche Mitwirkungspflichten trot...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 385–412

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie bereits in der Vorbemerkung zum materiellen Steuerstrafrecht (s. vor § 369 AO) dargelegt, enthalten auch die Vorschriften der Abgabenordnung über das Straf- und Bußgeldverfahren keine selbstständigen und abgeschlossenen Regelungen, sondern nur Ergänzungen des allgemein geltenden Verfahrensrechts für den Bereich der Steu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 215 Sicherstellung im Aufsichtsweg

Schrifttum Kock, Die Sicherstellung im Aufsichtswege nach § 215 AO, ZfZ 1997, 222. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sicherstellung im Aufsichtsweg ist Vorsichtsmaßnahme. Sie ist im Rahmen der Steueraufsicht (§ 209 AO) zulässig, um Waren, die mit Verbrauchsteuern belastet sind oder sein können, in Gewahrsam der Finanzbehörde zu nehmen. Sie ist ke...mehr