Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Wirkung ab 1.1.2017 übernimmt § 87b AO einen Teil der zum 31.12.2016 außer Kraft getretenen Regelungen der SteuerdatenübermittlungsVO, nämlich § 1 Abs. 2 und § 2 SteuerdatenübermittlungsVO, in das Gesetz. Die § 87b AO gilt in allen Fällen, in denen steuerlich erhebliche Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an F...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 128 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Umdeutung von Verwaltungsakten hat im Steuerrecht nur geringe praktische Bedeutung. Steuerverwaltungsakte sind in der Regel nach Art, Inhalt, Form und Verfahren in eindeutiger Weise gesetzlich vorgeschrieben, sodass allenfalls auf dem Gebiet der Ermessensentscheidungen eine Umdeutung i. S. des § 128 Abs. 1 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 325 Aufhebung des dinglichen Arrestes

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt unter welchen Voraussetzungen die Arrestanordnung aufzuheben ist und entspricht inhaltlich § 927 ZPO . S. auch Abschn. 54 Abs. 5 VollstrA. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde muss die Anordnung von Amts wegen aufheben, wenn die Voraussetz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 157 Form und Inhalt der Steuerbescheide

Schrifttum von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da Steuerbescheide Verwaltungsakte (§§ 155 Abs. 1 Satz 2, 118 Satz 1 AO) sind, gelten für sie die allgemeinen Regeln der §§ 119, 120 Abs. 1, §§ 121, 124 und 125 AO, auf die insoweit verwiesen wird (s. auch AEAO zu § 157, Nr. 2). Ihre Bekannt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 160 Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern

Schrifttum Christian/Schwehm, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern nach § 160 Abgabenordnung, DStZ 1997, 324; Spatschek/Alvermann, Die Aufforderung zur Gläubiger- und Empfängerbenennung nach § 160 AO, DStR 1999, 1427; Breuer, Pflicht zur Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern?, AO-StB 2002, 84; Sorgenfrei, Reichweite und Schranken des § 160 AO, IStR 2002, 46...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 251 Vollstreckbare Verwaltungsakte

Schrifttum Bartone, Insolvenz des Abgabenschuldners, 2000; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das Zwangsvollstreckungsverfahren nach der AO, AO-StB 2002, 66; Carlé, Einleitung des Insolvenzverfahrens durch die Finanzverwaltung – Effektiver Rechtsschutz in einer schwierigen Lage, AO-StB 2002, 428; Waza, Steuerverfahrensrechtliche Problemfelder in der Insolvenz, NWB...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 254 Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leistungsgebot ist die an den Schuldner gerichtete Aufforderung zur Leistung, Duldung oder Unterlassung (§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO). Der Regelungsinhalt des diese Aufforderung enthaltenden Verwaltungsakts erschöpft sich in dem "Befehl", eine bestimmte Leistung zu erbringen, zu der der Schuldner aufgrund eines ande...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 297 Aussetzung der Verwertung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 297 AO bildet das Gegenstück zu § 813a ZPO (bis 31.12.2012). S. Abschn. 40 VollstrA. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eines Antrags des Vollstreckungsschuldners bedarf es nicht; regelmäßig dürfte aber erst die Anregung der einstweiligen Aussetzung eine solche Maßnahme ini...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 210 Befugnisse der Finanzbehörde

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die der Finanzbehörde im Rahmen der besonderen Steueraufsicht eingeräumten Befugnisse, die zu den in den jeweiligen Einzelgesetzen aufgezählten weiteren Befugnissen hinzutreten (s. z. B. § 10 ZollVG). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Regelung der Nachschau. B. Allgemeine Nachsch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 216 Überführung in das Eigentum des Bundes

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Überführung von nach § 215 AO sichergestellten Sachen in das Eigentum des Bundes als zwingende Folge der Sicherstellung. Entsprechende Regelungen finden sich z. B. auch in § 65 Abs. 3 EnergieStG i. V. m. § 216 AO und § 26 Abs. 2 BierStG. Soweit es sich nicht um herrenlose Sac...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 353 Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers

Schrifttum Klein, Rechtsnachfolge im Steuerrecht, NWB Fach 2, 7869; Lohmeyer, Anfechtungsbefugnis des Rechtsnachfolgers, ZFK 1998, 113; Gersch, Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers, AO-StB 2002, 282. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 353 AO regelt die Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers gegen Feststellungsbescheide, Grundsteuermessbesche...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 367 Entscheidung über den Einspruch

Schrifttum Mittelbach, Änderung angefochtener Steuerbescheide im Einspruchsverfahren, DStR 1974, 715; Mennacher, Die Entscheidung über den Einspruch (§ 367 AO), BB 1980, 1209; Apitz, Die Möglichkeit der Änderung zum Nachteil des Steuerpflichtigen im Rahmen des Einspruchsverfahrens – Verböserung, § 367 Abs. 2 AO, DStR 1985, 101; Seitrich, Wann ist das Finanzamt an einer Verböseru...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 257 Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen eine begonnene Vollstreckung einzustellen bzw. zu beschränken ist und welches Schicksal in diesen Fällen bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen erleiden. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abschn. 5 Abs. 4 VollstrA sieht darüber hinaus vor, dass Vollstr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 295 Unpfändbarkeit von Sachen

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 295 AO werden alle existenten Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote durch Verweis auf spezielle Vorschriften der ZPO sowie auf alle anderen gesetzlichen Vorschriften innerhalb und außerhalb der ZPO übernommen (= Verbot der Kahlpfändung). Andere gesetzliche Vorschriften sind z. B. § 863 ZPO (Pfändung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 354 Einspruchsverzicht

Schrifttum Krauss, Rechtsbehelfsverzicht und -rücknahme im Steuerstreit, Diss. München 1976; Rößler, Tatsächliche Verständigung und Rechtsmittelverzicht, DStZ 1988, 375. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Rücknahme (§ 362 AO) für einen bereits eingelegten Einspruch erklärt wird, bezieht sich der Verzicht auf den noch nicht eingelegten, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 172 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

Schrifttum von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 1977 AO, DB Beilage 20/86; Becker, Praktische Probleme bei Eintritt und Wegfall der Liebhaberei, INF 2001, 487; Kies, Besonderheiten bei Einspruchsverfahren gegen korrigierende Steuerbescheide, DStR 2001, 1555; Bippus, Neuer Ärger mit verdeckten Gewinnausschüttungen – Störfal...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 366 Form, Inhalt und Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung

Schrifttum Frenkel, Form, Inhalt und Bekanntgabe außergerichtlicher Rechtsbehelfsentscheidungen (§ 366 AO), DStR 1980, 558; Schlücking, Allgemeine Grundsätze zur Bekanntgabe von schriftlichen Verwaltungsakten, insb. von Steuerbescheiden und Einspruchsentscheidungen, DStZ 1982, 165; App, Form und Inhalt von Einspruchsentscheidungen, StW 1988, 69; Streck, Mack, Schwedhelm, Unverst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 82 Ausgeschlossene Personen

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung lehnt sich an § 20 VwVfG an. Sie enthält ein absolutes Verbot des Tätigwerdens der von ihr betroffenen Personen. Ausgenommen sind die Fälle der Gefahr im Verzug (§ 82 Abs. 2 AO). Zweck der Vorschrift ist es, Interessenskollisionen zu vermeiden, die der Objektivität des Verwaltungshandelns schädlich sein können....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 258 Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung

Schrifttum Schwarzer, Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 258 AO, DStZ 1994, 366; Weinreuter, Stundung, Erlass und Vollstreckungsaufschub nach der Abgabenordnung, DStZ 1999, 853; Balmes, Rettungsanker Vollstreckungsaufschub – Praxishinweise und Mustertext zur "Schonungspflicht", AO-StB 2002, 65; Bartone, Einstweilige Einstellung der Vollstreckung nach § 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 199 Prüfungsgrundsätze

A. Prüfung der Besteuerungsgrundlagen (§ 199 Abs. 1 AO) Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Prüfung sind die Besteuerungsgrundlagen, die § 199 Abs. 1 AO als die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beschreibt, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind. Sie sind identisch mit dem in § 194 AO verwendeten Begriff "steuerlich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb führt grds. zur Versagung von Steuerbefreiungen oder Steuervergünstigungen, die wegen der Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke (§§ 51, 64 AO) oder Berufsverbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter sowie politischen Parteien (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 bzw. 7 KStG) eingeräumt werden...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 357 Einlegung des Einspruchs

Schrifttum Frenkel, Die Zulässigkeitsvoraussetzungen bei außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach der AO 1977, DStR 1977, 557; Geimer, Rechtsschutzgewährende Auslegung von Rechtsbehelfen, NWB 2009, 1664. Nöcker, Neues und Bekanntes zum E-Mail-Einspruch – Analyse der Rechtslage vor und nach der Änderung des § 357 Abs. 1 S. 1 AO, AO-StB 2016, 112. A. Bedeutung der Vorschrift...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 137 Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen

A. Regelungszweck Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 137 AO bildete ursprünglich das Gegenstück zu dem durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) aufgehobenen § 136 AO für nicht natürliche Personen. Warum der Gesetzgeber in § 137 AO nicht wie in § 136 AO auf öffentliche Register (bspw. Handelsregister, Vereinsregiste...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 112 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift steckt die Grenzen der Amtshilfe in Übereinstimmung mit § 5 VwVfG ab. Sie stellt zunächst die typischen Anwendungsfälle heraus Abs. 1), ohne jedoch eine abschließende Regelung der Amtshilfegründe zu treffen und stellt dann klar, unter welchen Voraussetzungen Amtshilfe nicht geleistet werden darf (Abs. 2), nic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 333 Festsetzung der Zwangsmittel

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nächster Schritt nach der Zwangsmittelandrohung ist die Festsetzung des Zwangsmittels. Ebenso wie die Androhung ist auch die Festsetzung ein selbständiger Verwaltungsakt (s. § 332 AO Rz. 2). Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Zwangsgeld als steuerliche Nebenleistung (§ 3 Abs. 4 AO) entsteht mit dem Wirksa...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 122a Bekanntgabe des Verwaltungsakts durch Bereitstellung zum Datenabruf

A. Regelungsgegenstand Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ab dem 01.01.2017 können Verwaltungsakte mit Einwilligung des Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person dadurch bekannt gegeben werden, dass sie zum Datenabruf durch Datenfernübertragung bereitgestellt werden. In diesem Fall wird der Verwaltungsakt nicht versendet. Stattdessen erhält die zum Abruf berecht...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 21 Umsatzsteuer

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer mit Ausnahme der in § 23 AO geregelten Einfuhrumsatzsteuer. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der die Zuständigkeit bestimmenden Verhältnisse s. § 17 AO Rz. 3. Wegen der Rechtsfolgen bei Verletzung der Zus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 110 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie die übrigen öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen verwendet § 110 AO den Begriff "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Abweichend von § 56 FGO beträgt die Antragsfrist bzw. die Frist zur Nachholung der versäumten Handlung einen Monat. Die Entscheidung über die Gewährung von Wiedereinsetzung betrifft allein die F...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

A. Finanzbehörde als Staatsanwaltschaft Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Rahmen der ihr durch § 386 Abs. 2 AO eingeräumten Ermittlungskompetenz hat die Finanzbehörde die Rechte und Pflichten, die der Staatsanwaltschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zustehen. Das heißt, dass die Finanzbehörde im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Aufgaben der St...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 307 Anschlusspfändung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 826 ZPO. S. Abschn. 47 VollzA. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Anschlusspfändung wird die Pfändung von Sachen bezeichnet, die gegen denselben Schuldner gerichtet ist, wie eine bereits vorhergehende Pfändung derselben Sachen. Sie ist von der Doppelpfändung zu unter...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 358 Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen

Schrifttum Frenkel, Die Zulässigkeitsvoraussetzungen bei außergerichtlichen Rechtsbehelfen nach der AO 1977, DStR 1977, 557; Hein, Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Rechtsbehelfe im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, StB 1979, 293 und StB 1980, 1. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Sachentscheidung über den Verfahrensgegenstand darf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 335 Beendigung des Zwangsverfahrens

Schrifttum Strunk, Probleme bei der Beendigung des Zwangsverfahrens (§ 335 AO), DStZ 1992, 208. A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Entsprechend dem Zweck der Festsetzung von Zwangsmitteln, auf den Willen des Verpflichteten einzuwirken, ordnet die Vorschrift die Einstellung des Vollzugs festgesetzter Zwangsmittel für den Fall an, dass die Verpflich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 279 Form und Inhalt des Aufteilungsbescheides

Schrifttum Wüllenkemper, Vorläufiger Rechtsschutz gegen Aufteilungsbescheide, DStZ 1991, 36. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 279 Abs. 1 Satz 1 AO ist eine einheitliche Entscheidung gegenüber den beteil...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 27 Zuständigkeitsvereinbarung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während in § 25 AO Zuständigkeitsvereinbarungen unter mehreren gesetzlich zuständigen Finanzbehörden vorgesehen sind und § 26 Satz 2 AO die Fortführung eines Verwaltungsverfahrens bei Zuständigkeitswechsel durch die bisher zuständig gewesene Finanzbehörde ermöglicht, gestattet § 27 AO die Übernahme der Besteuer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 18 Gesonderte Feststellungen

A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für die in § 180 AO vorgeschriebenen gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeitsregelung hat für Einheitswertfeststellungen nur noch geringe Bedeutung, da zum einen seit 1993 Bodenschät...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 111 Amtshilfepflicht

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Amtshilfe ist den Behörden des Bundes und der Länder allgemein in Art. 35 GG auferlegt. Die AO übernimmt weitgehend die Vorschriften des VwVfG. Inhaltlich konkretisieren die Vorschriften die nach Art. 35 GG zu leistende Amtshilfe. Die Vorschriften der AO regeln nur die Amtshilfe, die zugunsten der Fina...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 294 Ungetrennte Früchte

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 810 ZPO. S. Abschn. 39, 45 VollzA. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 294 Abs. 1 Satz 1 AO festgestellte Pfändbarkeit von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind, bewirkt eine Ausnahme von § 94 BGB , weil diese Früchte bis zu ihrer Trennung als wesentlic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 130 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts

A. Inhalt und Gegenstand der Regelung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 130 Abs. 1 AO können rechtswidrige sonstige Steuerverwaltungsakte grundsätzlich zurückgenommen werden; Einschränkungen gelten jedoch aus Vertrauensschutzgründen nach § 130 Abs. 2 AO für rechtswidrig begünstigende Verwaltungsakte. § 130 Abs. 3 AO regelt die Rücknahmefrist, § 130 Abs. 4 AO die ör...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 74 Haftung des Eigentümers von Gegenständen

Schrifttum Haritz, Renaissance der Gesellschafterhaftung nach § 74 AO, DStR 2012, 883; Mehl/Tetzlaff, Ausweitung der Haftung nach § 74 AO, NWB 2012, 2391; Dißars, Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO, NWB 2013, 3763. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Haftungsvorschrift wird durch den objektiven Beitrag gerechtfertigt, den ein G...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 118 Begriff des Verwaltungsakts

Schrifttum Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2017. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt ist von zentraler Bedeutung für das Steuerverwaltungsverfahren. Die Finanzbehörde regelt durch Steuerverwaltungsakt hoheitlich und einseitig gegenüber dem Bürger, was im Einzelfall verbindlich ist. § 118 AO enthält d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 237 Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift korrespondiert mit § 236 AO. Während § 236 AO einen Ausgleich für den Vermögensschaden schafft, der dem obsiegenden Kläger erwachsen ist, sind die Aussetzungszinsen das Entgelt für den Fiskus für die durch die Aussetzung gewährte Kapitalnutzung (BFH v. 25.07.1995, IX R 38/93, BStBl II 1995, 835 m. w. N.; BFH ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 138b Mitteilungspflicht Dritter über Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften

Schrifttum Krüger/Nowroth, Verschärfung der Mitwirkungspflichten inländischer Steuerpflichtiger bei Auslandsinvestitionen durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, DB 2017, 90; Seevers/Handel, "Panama-Gesetz" – schneller Wurf mit Schwächen, DStR 2017, 522. A. Überblick Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Flankierend zur Neuregelung der Anzeigepflichten nach § 138 AO hat der ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 336 Erzwingung von Sicherheiten

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist eine spezialgesetzlich geregelter Fall einer Vollstreckung "anderer Leistungen als Geldforderungen" (§ 328 Abs. 1 Satz 2 AO). Eine Erzwingung von Sicherheiten im Wege der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln i. S. der §§ 328 ff. AO ist unzulässig. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Rz. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 168 Wirkung einer Steueranmeldung

Schrifttum S. Schrifttum zu § 167 AO. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Verfahrensbeschleunigung. Sie regelt die Wirkung einer Steueranmeldung. Wegen des Begriffs der Steueranmeldung und ihres Anwendungsbereichs s. § 167 AO Rz. 1 f.; zur Drittwirkung der Steueranmeldung s. § 166 AO Rz. 2. Im Übrigen enthält der AEAO zu § ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 379 Steuergefährdung

Schrifttum Langrock/Samson, Steuergefährdung durch Verletzung der Aufzeichnungspflichten nach § 144 AO? DStR 2007, 700; Gehm, Bußgeldbewehrung der Meldepflicht nach § 138 Abs. 2 AO, NWB 2012, 1072. A. Begriff der Steuergefährdung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verlegt die Abwehr von Steuerverkürzungen durch einen besonderen Gefährdungstatbestand in das Stad...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

Schrifttum Carlé, Die Vermögensauskunft kritisch betrachtet, AO-StB 2013, 347; Vollkommer, Die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung – Ein Überblick, NJW 2013, 3681; Baldauf, Anm. zu FG Köln v. 15.07.2014, 15 V 778/14, EFG 2014, 1849. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für nach dem 01.01.2013 angeordnete Vermögensauskünfte gilt die vo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 131 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts

A. Inhalt und Zweck der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Regelungsgegenstand des § 131 AO ist der Widerruf rechtmäßiger nicht begünstigender (§ 131 Abs. 1 AO) und rechtmäßig begünstigender (§ 131 Abs. 2 AO) sonstiger Verwaltungsakte. Zum Begriff des sonstigen Verwaltungsakts wird auf s. Vor §§ 130–132 AO Rz. 4 ff., zum Begriff der Rechtswidrigkeit auf s. Vor §...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 239 Festsetzung der Zinsen

A. Allgemeines und Anwendungsbereich Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Abs. 3 Satz 2 AO hat zur Folge, dass die entsprechende Anwendung der für die Steuern geltenden Vorschriften auf die Zinsen ausdrücklich geregelt werden muss. Eine solche Sonderregelung für die Festsetzung der Zinsen enthält § 239 Abs. 1 Satz 1 AO. Eine Haftung für Zinsen kommt grundsätzlich nicht i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 377 Steuerordnungswidrigkeiten

Schrifttum Brenner, Gewinnabschöpfung, das unbekannte Wesen im Ordnungswidrigkeitenrecht, NStZ 1998, 557; Többens, Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität durch die Troika der §§ 9, 130 und 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, NStZ 1999, 1; Duttge, Zur Verantwortlichkeit des gutgläubigen Steuerberaters, wistra 2000, 201; Brenner, Geldbuße und Abschöpfung des wirtschaftl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 12 Betriebstätte

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Betriebstätte ist Anknüpfungspunkt u. a. für die Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG), die beschränkte Steuerpflicht im Bereich der Steuern vom Einkommen (§ 49 Abs. 1 Nr. 2a) EStG), den Ausschluss des Progressionsvorbehaltes nach § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG, die örtliche Zuständigkeit der Finan...mehr