Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO Vorbemerkungen zu §§ 115–134

Schrifttum Ruban, Der Rechtsweg zum Bundesfinanzhof, StVj 1991, 142; von Wedelstädt, Die Tücken der Nichtzulassungsbeschwerde, DB 1991, 1899; Schuhmann, Die Nichtzulassungsbeschwerde aus der Sicht des Bundesfinanzhofs, DStZ 1992, 28; Sangmeister, Zurückweisung der Revision der Revision als unbegründet trotz absoluten Revisionsgrundes bei Unzulässigkeit der Klage, ZIP 1994, 230; K...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 96 Freie Beweiswürdigung, notwendiger Inhalt des Urteils

Schrifttum Weber-Grellet, In dubio pro quo? – Zur Beweislast im Steuerrecht, StuW 1981, 48; Martin, Wechselwirkung zwischen Mitwirkungspflichten und Untersuchungsgrundsatz im finanzgerichtlichen Verfahren, BB 1986, 1021; Kottke, Beweislast im Besteuerungsverfahren und im Steuerprozess, Inf. 1993, 462; Völlmeke, Überlegungen zur tatsächlichen Vermutung und zum Anscheinsbeweis im ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 41 Feststellungsklage

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Feststellungsklage bildet neben den Gestaltungsklagen und den Leistungsklagen eine dritte, eigenständige Klageart. Mit ihr wird allgemein die verbindliche Feststellung des Bestehens (positive Feststellung) oder des Nichtbestehens (negative Feststellung) eines Rechtsverhältnisses angestrebt. Im Klagensystem ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO §§ 111, 112

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 105 Urteilsform

Schrifttum Gräber, Zeitpunkt der Abfassung und Bekanntgabe nicht im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkündeter Urteile, DStZ 1972, 21; von Groll, Mehr Methode! – Eine Antwort auf die Misere der Steuerrechtsprechung, StuW 1977, 197; Kapp, Der Tatbestand im Steuerprozess-Urteil, DStZ 1987, 271; P. Fischer, Innere Unabhängigkeit und Fiskalinteresse, StuW 1992, 121; Lange, Di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 110 Rechtskraftwirkung der Urteile

Schrifttum Heimann, Bindungswirkungen von Gerichtsentscheidungen für die Verwaltung. Zur Rechtmäßigkeit von Nichtanwendungserlassen, FS 30 Jahre Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, 2009, 223; Weber-Grellet, Die positive Bedeutung von Nichtanwendungserlassen, FS Lang, 2010, 927; Nöcker, Nichtanwendungserlasse und Vertrauensschutz, AO-StB 2011, 313; Wohlleb, Wirk...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 114 Einstweilige Anordnungen

Schrifttum Buciek, Der vorläufige Rechtsschutz in Steuersachen, DStJG 19 (1995), 149; Lemaire, Der vorläufige Rechtsschutz im Steuerrecht, 1997; Bilsdorfer, Vollstreckungsschutz während eines laufenden Aussetzungsverfahrens, FR 2000, 708; Trossen, Vorläufiger Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge der Finanzbehörden, DStZ 2001, 877; Wagner, Über vorläufigen Rechtsschutz im finanzger...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO §§ 7 bis 9

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 (aufgehoben durch Gesetz v. 26.05.1972, BGBl I 1972, 841)mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 138 Kostenentscheidung durch Beschluss

Schrifttum Dänzer-Vanotti, Die einseitige Erledigungserklärung des beklagten Finanzamts im finanzgerichtlichen Verfahren, StuW 1978, 158; Jost, Vorteilhaftigkeitsvergleich unter Kostengesichtspunkten, Klagerücknahme oder Hauptsachenerledigung, INF 1997, 709; Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Gluth, Kostenüberlegungen bei Beendigung des Verf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 48 Klagebefugnis

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO Vorbemerkungen zu § 40 Prozesshandlungen

A. Begriff Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Prozesshandlungen versteht man (unmittelbar oder mittelbar) prozessgestaltende Betätigungen, die in Voraussetzungen und Wirkung dem Prozessrecht unterstehen. Im Finanzprozess sind sie dem Gericht gegenüber vorzunehmen. Prozesshandlungen in diesem Sinne sind nicht nur diejenigen Handlungen, die ein gerichtliches Verfahren ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO §§ 146 bis 148

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 62a Vertretung vor dem Bundesfinanzhof

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 133a Anhörungsrüge

Schrifttum Mack/Fraedrich, Neu: Die Anhörungsrüge nach § 133a AO, AO-StB 2005, 115; Seer/Thulfaut, Die neue Anhörungsrüge als außerordentlicher Rechtsbehelf im Steuerprozess, BB 2005, 1085; Zuck, Das Verhältnis von Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde, NVwZ 2005, 739; Kettinger, Der dritte Weg: Die Effektivierung der Anhörungsrüge, StB 2006, 259; Nieland, Keine Umdeutung einer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 69 Aussetzung der Vollziehung

Schrifttum K.J. Wagner, Über effektiven vorläufigen Rechtsschutz im finanzgerichtlichen Verfahren, Kruse-FS, S. 735; Lemaire, Der vorläufige Rechtsschutz im Steuerrecht, Diss. Köln 1997; Drüen, Haushaltsvorbehalt bei der Verwerfung verfassungswidriger Steuergesetze?, FR 1999, 289; Mack, Aussetzung der Vollziehung, AO-StB 2001, 85; Saar, Defizite im finanzgerichtlichen Rechtsschut...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 53 Mildtätige Zwecke

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift definiert die mildtätigen Zwecke. Diese liegen vor, wenn Personen selbstlos (s. § 55 AO) unterstützt werden, die sich in einer Notlage befinden, die entweder durch ihren Gesundheitszustand (§ 53 Nr. 1 AO) oder ihre wirtschaftliche Lage (§ 53 Nr. 2 AO) verursacht ist. Ein von einem gemeinnützigen Verein betriebenes Familien...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 327 Verwertung von Sicherheiten

Werden Geldforderungen, die im Verwaltungsverfahren vollstreckbar sind (§ 251), bei Fälligkeit nicht erfüllt, kann sich die Vollstreckungsbehörde aus den Sicherheiten befriedigen, die sie zur Sicherung dieser Ansprüche erlangt hat. Die Sicherheiten werden nach den Vorschriften dieses Abschnitts verwertet. Die Verwertung darf erst erfolgen, wenn dem Vollstreckungsschuldner di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87c Nicht amtliche Datenverarbeitungsprogramme für das Besteuerungsverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87c tritt an die Stelle von §§ 3 und 4 SteuerdatenübermittlungsVO, deren Regelungen er weitgehend übernommen hat. Die Vorschrift regelt die Pflichten von Herstellern und Vertreibern nicht amtlicher Datenverarbeitungsprogramme, die im Besteuerungsverfahren für die Erhebung, die Verarbeitung (einschließlich der Übermittlung an Finanzbehö...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 104 Verweigerung der Erstattung eines Gutachtens und der Vorlage von Urkunden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dehnt die für die Erteilung von Auskünften bestehenden Verweigerungsrechte der §§ 101 bis 103 AO auf die in den §§ 96 Abs. 3, 97 und 100 AO geregelten Pflichten aus. Wer ein Auskunftsverweigerungsrecht hat, kann demnach auch die Erstattung eines Gutachtens und die Vorlage von Urkunden oder Wertsachen ablehnen. Das Ablehnun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 29a Unterstützung des örtlich zuständigen Finanzamts auf Anweisung der vorgesetzten Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 29a AO ist mit Wirkung vom 23.07.2016 eingefügt worden durch Gesetz vom 18.07.2016 (BGBl. I 2016, 1679). Ziel der Regelung ist die Flexibilisierung der Arbeitsorganisation der Finanzverwaltung der Länder. Eine kontinuierliche, zügige und dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung entsprechende Behandlung der Steuerfälle soll dad...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 66 Wohlfahrtspflege

Schrifttum Barthmuß, Wann sind Medizinische Versorgungszentren gemeinnützig?, DB 2007, 706. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift klärt, unter welchen Voraussetzungen eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege ein Zweckbetrieb (§ 66 Abs. 1 i. V. m. § 66 Abs. 3 AO) ist und definiert den Begriff der Wohlfahrtspflege (§ 66 Abs. 2 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/20...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 205 Form der verbindlichen Zusage

Schrifttum S. Schrifttum zu § 204 AO. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt die förmlichen Anforderungen, von denen die Wirksamkeit einer verbindlichen Zusage i. S. des § 204 AO abhängt. Sie dienen vor allem der Beweisbarkeit und der Bestimmtheit der Zusage. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 205 Abs. 1 AO schreibt zwingend die schriftliche Erteilun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum Tipke, Zur Steuerfahndung bei Banken und Bankkunden, BB 1998, 241; Weidemann, Zur Zulässigkeit des Sammelauskunftsersuchens nach § 208 I 1 Nr. 3 AO, wistra 2006, 452; Kemper, Die "Mitnahme zur Durchsicht" – Ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Instrument zur Sicherung von Beweismitteln? wistra 2010, 295; Schwedhelm, Der Eingriff der Steuerfahndung: Sieben regeln zum rich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 48 Leistung durch Dritte, Haftung Dritter

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt klar, dass Ansprüche aus dem öffentlich-rechtlichen Steuerschuldverhältnis auch durch Personen befriedigt werden können, die an ihm nicht beteiligt sind. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leistungen aus dem Steuerschuldverhältnis sind Handlungen, die auf Erfüllung (Tilgung) von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 77 Duldungspflicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Duldung der Zwangsvollstreckung in bewegliches bzw. unbewegliches Vermögen. Die hiernach bestehende Duldungspflicht wird durch die in § 191 Abs. 1 AO vorgesehenen Duldungsbescheide realisiert. Zwar betrifft § 77 AO nur zwei besondere Fälle der Duldungspflicht, doch bedeutet dies keine abschließende Reg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 217 Steuerhilfspersonen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bestellung von Steuerhilfspersonen zur Feststellung von Tatsachen, die zoll- und verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind, soll der Entlastung der Steueraufsicht dienen. Der Steuerhilfsperson darf lediglich die Feststellung von Tatsachen übertragen werden, die für die Besteuerung erheblich sein können (s. z. B. § 62 Abs. 2 EnergieStG)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 103 Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift räumt ein besonderes Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder wegen einer Ordnungswidrigkeit ein. Das Verweigerungsrecht ist nicht nur auf Steuerstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten beschränkt. Das Verweigerungsrecht, das gem. § 104 AO grundsätzlich auch die Verweigerung der Erstattu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 385 Geltung von Verfahrensvorschriften

Schrifttum Webel, Rückgewinnungshilfe in Steuerstrafsachen – unzulässig oder unverzichtbar zwingend? wistra 2004, 249; Hofmann/Riedel Verteidigungsmöglichkeiten gegen den im Ermittlungsverfahren angeordneten dinglichen Arrest, wistra 2005, 405; Kunz, Sicherung von Steuererstattungsansprüchen durch dinglichen Arrest nach Einleitung eines Strafverfahrens – Voraussetzungen und Anw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 139 Anmeldung von Betrieben in besonderen Fällen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die nach dieser Vorschrift gegebene Meldepflicht wird die besondere Überwachung von Betrieben, die verbrauchsteuerpflichtige Waren herstellen oder gewinnen (s. §§ 209ff. AO) oder in denen besondere Verkehrsteuern anfallen, sichergestellt. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da nur eine Anmeldepflicht sinnvoll ist, wenn die Entsteh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 396 Aussetzung des Verfahrens

Schrifttum Gehm, Die Aussetzung des Steuerstrafverfahrens gemäß § 396 AO, NZWiSt 2012, 244; Eckart, Zu divergierenden Entscheidungen in streitidentischen Straf- und Steuerverfahren, wistra 2016, 59; Tormöhlen, Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO – Ermessensentscheidung bei steuerrechtlich ungeklärten bzw. höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Fragen, AO-StB 2016, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Schrifttum Meyer I., Erledigung von Steuerstrafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung, DStR 2005, 1477; Hild, Zu divergierenden Entscheidungen in streitidentischen Straf- und Steuerverfahren, wistra 2016, 59. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 398 AO ergänzt die Bestimmungen des § 153 Abs. 1 StPO über die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft aus ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 387 Sachlich zuständige Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt in sachlicher Hinsicht, welcher Art von Finanzbehörde die Rechte und Pflichten zustehen, die mit der Ermittlungskompetenz des § 386 AO verbunden sind. Mit der örtlichen Zuständigkeit sowie weiteren Zuständigkeitsfragen befassen sich die §§ 388 bis 390 AO und auch § 399 Abs. 2 AO. Für die sachliche Zuständigkeit komm...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Ausnahmen vom Vollständigkeitsgebot des § 371 Abs. 1 AO

Tz. 25c Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 371 Abs. 1 AO postuliert das Vollständigkeitsgebot, indem dort angeordnet wird, dass die Selbstanzeige vollumfänglich zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, zumindest aber für die letzten zehn Kalenderjahre zu erfolgen hat. Von diesem Vollständigkeitsgebot machen die Vorschriften des § 371 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 2a A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. § 180 Abs. 2 AO und Feststellungen nach der V zu § 180 Abs. 2 AO

I. Bedeutung der Regelungen Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 180 Abs. 2 AO ermächtigt zum Erlass einer Verordnung für die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, soweit diese nicht nach anderen Vorschriften zu erfolgen hat. Die Ermächtigung ist wirksam (Söhn in HHSp, § 180 AO Rz. 497; Brandis in Tipke/Kruse, § 180 AO Rz. 80 m. w. N.; a. A....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 213 Besondere Aufsichtsmaßnahmen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 213 AO ermöglicht es, Betriebe und Unternehmen, deren verantwortliche Personen sich in bestimmter Weise als steuerlich besonders unzuverlässig erwiesen haben, einer besonderen Aufsicht zu unterstellen. Der Schwerpunkt der praktischen Bedeutung liegt auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der besondere...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 143 Aufzeichnung des Wareneingangs

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zweck des § 143 AO ist es, dem FA die Kontrolle des Betriebsergebnisses zu ermöglichen (auch s. § 144 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Aufzeichnung des Wareneingangs trifft gewerbliche Unternehmer (dazu s. § 141 AO Rz. 2), unabhängig davon, ob sie im Übrigen buchführungs- oder aufzeichnungspflichtig sind od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 321 Vollstreckung in andere Vermögensrechte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 857 ZPO. S. Abschn. 42 Abs. 3 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betroffen ist die Vollstreckung in Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§ 322 AO) sind, ausgenommen bewegliche Sachen (§§ 286ff. AO), Geldforderungen (§§ 309 bis 317 AO) und ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 73 Haftung bei Organschaft

Schrifttum Lüdicke, Die Haftung in der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft, in FS für Herzig, München 2010, 259; Elicker/Hartrott, Angriffspunkte gegen die Haftung im Organkreis – Teil 1: Erwägungen auf Tatbestandsebene unter Berücksichtigung des Verfassungsrechts, BB 2011, 2775, Teil 2; Erwägungen auf Ermessensebene, BB 2011, 3093; Mayer, Asset Deal we...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 65 Zweckbetrieb

Schrifttum Wiemhoff, Zweckbetriebe als Konkurrenten steuerpflichtiger Anbieter, StW 1999, 18; Dehesselles, Legal definierter Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? – zum Verhältnis von § 68 zu § 65 AO, DStR 2003, 537; Schauhoff/Kirchhain, Gemeinnützigkeit im Umbruch durch Rechtsprechung, DStR 2008, 1713; Eversberg/Baldauf, Der gemeinnützige Betrie...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 76 Sachhaftung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die dingliche Haftung (Sachhaftung) verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse und zollpflichtiger Waren. Das dingliche Recht entsteht und besteht ohne Rücksicht auf dingliche Rechte Dritter (Besitzrecht, Eigentum, Pfandrecht, Sicherungseigentum). Auch der gutgläubige Erwerber muss dem Befriedigungsrecht des Steuergläub...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 359 Beteiligte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 359 AO bestimmt, wer an dem außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren beteiligt ist. Der Begriff wird verwendet in §§ 356 Abs. 1, 364, 364a, 365 Abs. 2 und 366 AO. Beteiligter ist, wer den Einspruch eingelegt hat und wer zum Einspruchsverfahren hinzugezogen worden ist. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beteiligtenfähigkeit ist abz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 29c Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu anderen Zwecken

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541) und schafft für Finanzbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung eine nationale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem sie ursprünglich erhoben wurden (Weit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

Schrifttum Herrfurth, Kassensicherungsverordnung verabschiedet – Anmerkungen zu den Regelungen der technischen Anforderungen an elektronische Kassen, StuB 2017, 649. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016 (BGBl I 2016, 3152) eingeführte Norm ist nach Art. 97 § 30 Abs. 1 Satz 1 EGAO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 314 Einziehungsverfügung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einziehung ist das Mittel der Befriedigung aus der nach § 309 AO beschlagnahmten Forderung. Wegen der Möglichkeit anderweitiger Verwertung der gepfändeten Forderung s. § 317 AO. Zur Wirkung der Einziehungsverfügung s. § 315 AO. S. auch Abschn. 41 Abs. 5 bis 8 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einziehung erfolgt durch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 391 Zuständiges Gericht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen ergibt sich aus § 24 GVG. Sie hängt davon ab, dass die Staatsanwaltschaft nicht wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage beim Landgericht erhebt. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift des § 391 Abs. 1 AO dient der Konzentration und Straffung. Sie ist s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 72 Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit

Schrifttum Gehm, Die Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit gemäß § 72 AO – Risikoprofil in der Praxis, StBp 2016, 7 Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 154 Abs. 1 AO darf niemand auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 57 Unmittelbarkeit

Schrifttum Scherff, Gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte in Holding-Strukturen, DStR 2003, 727; Hüttemann/Schauhoff, Die "unmittelbare Gemeinnützigkeit" – eine unmittelbare Gefahr für gemeinnützige Körperschaften, FR 2007, 1133; Schröder, Die steuerpflichtige und steuerbegünstigte GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, DStR 2008, 1069; Schiffer/Sommer, Mittelbeschaffung bei gemeinnützig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 413 Einschränkung von Grundrechten

Schrifttum Haep, Umsatzsteuer-Nachschau und Unverletzlichkeit der Wohnung, UR 2008, 445; Sterzinger, Rechtsfolgen einer möglichen Verletzung des Zitiergebotes nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG durch die Regelung des § 27b UStG, DStR 2010, 471; Roth, Verfassungswidrigkeit des § 26c UStG wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot, wistra 2017, 1. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 214 Beauftragte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während sich der Stpfl. grundsätzlich in allen Verfahrenshandlungen ohne Zustimmung der Finanzbehörde durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann, verlangt § 214 AO im Zusammenhang mit der Erfüllung von Steueraufsichtspflichten, dass die Zustimmung der Finanzbehörde einzuholen ist, wenn der Stpfl. sich durch einen Angehörigen des ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 59 Voraussetzung der Steuervergünstigung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt klar, dass es für die Gewährung einer Steuervergünstigung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke erforderlich ist, dass sich aus dem Inhalt der Satzung der Körperschaft ergibt, welche Art steuerbegünstigter Zwecke sie verfolgt, dass diese mit den Anforderungen der §§ 52 bis 55 AO übereinstimmen und dass diese au...mehr