Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und Organisationsunterlagen

1. Bücher und Aufzeichnungen Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hierunter fallen nicht nur die Handelsbücher i. S. des HGB, sondern alle im Rahmen der Buchführung geführten Geschäftsbücher, unabhängig davon, ob sie als gebundene Bücher oder als Loseblatt- oder Kartei-Buchführung geführt werden. Auch Nebenbücher, z. B. Fahrtenbücher, Fremdenbücher, Register aller Art, Depot...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Aufbewahrungsfristen

I. Allgemeine Aufbewahrungsfristen Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 147 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO aufgeführten Unterlagen sind 10 Jahre, die in § 147 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5 AO aufgeführten Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind (bspw. § 41 Abs. 1 Satz 9 EStG für Lohnkonten, § 14b...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Durchführung der Datenübermittlung

I. Frist und Form Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO bestimmt die Fristen, bis zu der die übermittlungspflichtigen Daten durch die mitteilungspflichtige Stelle zu übermitteln sind. Daten i. S. dieser Regelung sind alle Daten, die nach den Einzelsteuergesetzen zu übermitteln sind. Das Gesetz differenziert nach dem Besteuerungszeitraum und dem Besteueru...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Festsetzung von Steuermessbeträgen

I. Allgemeines Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 1 AO werden die nach den Steuergesetzen zu ermittelnden Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festgesetzt. Das ist nur bei den Realsteuern (§ 3 Abs. 2 AO: Grundsteuer und Gewerbesteuer) der Fall (§§ 13ff. GrStG und §§ 11 und 14 GewStG. Der Steuermessbetrag ergibt sich durch Anwendung der Steuerme...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Abgrenzung gegenüber anderen Regelungen

I. Rücktritt vom Versuch Schrifttum Kottke, Verhältnis der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zum Rücktritt vom Versuch, DStZ 1998, 151; Spatschek/Bertrand, Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung durch Unterlassen als Alternative zur strafbefreienden Selbstanzeige, DStR 2015, 2420. Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die strafbefreiende Selbstanzeige des § 371 AO lä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Erfordernisse fehlerfreier Prozesshandlungen

I. Persönliche Voraussetzungen Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzungen zur Vornahme von Prozesshandlungen in persönlicher Hinsicht sind die Beteiligtenfähigkeit (§ 57 FGO), die Prozessfähigkeit (§ 58 FGO), die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (§ 58 Abs. 2 Satz 2 FGO i. V. m. § 56 Abs. 1 ZPO; (BFH v. 15.04.2014, V S 5/14 [PKH], BFH/NV 201...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ablehnung von Sachverständigen

1. Ablehnungsgründe Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beteiligten können nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AO einen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen, wenn entweder ein Grund vorliegt, der Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen rechtfertigen kann oder wenn von der Tätigkeit des Sachverständigen die Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verfahren

I. Antragsbefristung und Antragsinhalt Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt grundsätzlich einen darauf gerichteten Antrag des Betroffenen voraus. § 110 Abs. 2 Satz 1 AO setzt für den Antrag eine Frist von einem Monat nach Wegfall des Hindernisses. Dies bedeutet gegenüber der entsprechenden Regelung in der FGO (§ 56 Abs. 2 Satz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aufgaben der Steuerfahndung

I. Allgemein Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung, in welchem Aufgabenbereich die Fahndung im Einzelfall tätig ist (s. Rz. 1), ist von großer Bedeutung für die Frage, welche Verfahrensvorschriften Anwendung finden und welcher Rechtsweg gegeben ist. § 393 Abs. 1 Satz 1 AO verlangt eine eindeutige Trennung. Erfüllt die Fahndung im Einzelfall straf- oder bußgel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Haftungstatbestand

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der die Haftung auslösende Tatbestand ist die Übereignung eines Unternehmens oder eines in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführten Betriebes im Ganzen (s. AEAO zu § 75, Nr. 3). I. Unternehmen oder Betrieb Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unternehmen ist eine wirtschaftliche, Betrieb eine technische Einheit sachlicher und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Erstattung von Aufwendungen für Bevollmächtigte und Beistände (§ 139 Abs. 3 FGO)

I. Gesetzlich vorgesehene Gebühren und Auslagen (§ 139 Abs. 3 Satz 1 FGO) Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesetzlich vorgesehene Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten oder Beistandes, der nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, sind, soweit sie im finanzgerichtlichen Verfahren entstehen, aus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Kosten

I. Kostenentscheidung Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung des Gerichts bei Erledigung der Hauptsache beschränkt sich auf den Kostenpunkt. Zuständig ist das mit der Sache befasste Gericht. Eine Erledigungserklärung im Rechtsmittelverfahren vor dem BFH kann sich auf das Rechtsmittel oder den Rechtsstreit insgesamt beziehen (BFH v. 19.01.2011, X B 14/10, BFH/...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Antragsgebundenes Verfahren Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 FGO setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Antrag voraus, der auch schon vor Klageerhebung zulässig ist. Das Gericht darf also auch bei einem bereits anhängigen Hauptsacheverfahren nicht von sich aus tätig werden. Der Antrag ist schriftlich oder beim Urkundsbeamten der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzungen der Einspruchsrücknahme

I. Form Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Form der Rücknahmeerklärung ergibt sich aus der in § 362 Abs. 1 Satz 2 AO enthaltenen Verweisung auf § 357 Abs. 1 und 2 AO. Sie kann nur schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Die telegrafische Rücknahme ist zulässig (§ 362 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 357 Abs. 1 Satz 3 AO). Vergleiche im Übrigen Bemerkunge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Knobbout/Bruijn/Reiffs, Gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung von Steueransprüchen zwischen den Niederlanden und Deutschland, IWB Fach 5, Gruppe 2, 297 (15/2000).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Steuermessbescheid

1. Persönliche und sachliche Steuerpflicht (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO) Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 2 AO wird zusammen mit der Festsetzung der Steuermessbeträge bindend über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden. Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung über die persönliche Steuerpflicht betrifft die Frage, wer Steue...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verhältnis zu anderen Nebenleistungen

I. Zinsen Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit die Verzinsung nach § 233a AO Zeiträume erfasst, für die Hinterziehungszinsen (§ 235 AO) oder Prozesszinsen (§ 236 AO) festzusetzen sind, sind dabei die Zinsen aus § 233a AO anzurechnen (§ 235 Abs. 4 AO, § 236 Abs. 4 AO; vgl. auch BFH v. 30.08.2010, VIII B 66/10, BFH/NV 2011, 1825). Mit Stundungszinsen (§ 234 AO) und Aus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zinslauf

1. Beginn des Zinslaufs Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Den Beginn des Zinslaufs regelt § 235 Abs. 2 AO . Grundsätzlich beginnt der Zinslauf mit dem Eintritt der Steuerverkürzung oder der Erlangung des Steuervorteils, d. h. grundsätzlich mit dem Wirksamwerden (§ 124 Abs. 1 Satz 1 AO) der wegen der Hinterziehung zu niedrigen Steuerfestsetzung bzw. überhöhten Festsetzung e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit der Schätzung

1. Anfechtbarkeit bei Rechtswidrigkeit Tz. 61 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schätzungen nach § 162 AO sind nicht schon deswegen rechtswidrig, weil sie von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen. Abweichungen sind im Rahmen einer Schätzung i. d. R. immanent. Der Schätzungsbescheid ist rechtswidrig, wenn die Schätzung den durch die Umstände des Einzelfalles gezogenen Schät...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Inhalt des Einspruchs (Sollinhalt)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verfahrenseinleitende Willenserklärungen dürfen keine Zweifel an ihrem Erklärungsinhalt zulassen. Der Einspruch "soll" deshalb grundsätzlich folgende Aussagen treffen: I. Bezeichnung des Verwaltungsaktes Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zunächst ist der Verwaltungsakt zu bezeichnen, gegen den der Einspruch gerichtet ist. Mit der Bez...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Einzelheiten des Wiederaufnahmeverfahrens

I. Voraussetzungen der Nichtigkeits- und Restitutionsklage Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung der Erhebung einer Wiederaufnahmeklage ist – entsprechend § 40 Abs. 2 FGO – eine Beschwer des Klägers, und zwar dergestalt, dass ihm die anzufechtende Entscheidung etwas versagt, was er im finanzgerichtlichen Verfahren in zulässiger Weise beantragt hatte. Zur Statthaf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Gerichtsentscheidung nach freier Überzeugung Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über den der Anwendung der Steuergesetze zugrunde zu legenden Sachverhalt – wozu nicht nur tatsächliche Verhältnisse, sondern auch rechtliche Beziehungen gehören, soweit sie Merkmale des Steuertatbestandes sind (§ 38 AO) – entscheidet das Gericht nach freier, durch bindende Regeln nicht eing...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Begriff und Voraussetzungen der Bekanntgabe

I. Begriff Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für das Wirksamwerden eines Verwaltungsaktes ist neben seiner inhaltlichen Bestimmtheit (s. § 119 Abs. 1 AO), dass er demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen ist, bekannt gegeben wird (s. §§ 122 Abs. 1 Satz 1 AO, 124 Abs. 1 AO). Mit der Bekanntgabe beginnt die Rechtsbehelfsfrist (s. § 355 Ab...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Entscheidung des Gerichts

a) Anfechtungsklagen (§ 40 Abs. 1 1. Alt. FGO) Tz. 44 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt ein Ermessensfehler vor (s. Rz. 36 ff.), so hebt das FG den angefochtenen Verwaltungsakt auf (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO). Ansonsten weist es die Klage ab. Es darf sein Ermessen im Hinblick auf das Gewaltenteilungsprinzip (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) nicht an die Stelle des behördlichen Erm...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Voraussetzungen einstweiliger Anordnungen

1. Arten einstweiliger Anordnungen Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Arten einstweiliger Anordnungen. Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 FGO kann das Gericht eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rech...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Entscheidung über die einstweilige Anordnung

I. Inhalt Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einstweilige Anordnung ist eine vorläufige Regelung, zu der der Gesetzgeber das Finanzgericht im Rahmen des § 114 FGO ermächtigt hat. Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen sich aus den einschlägigen Vorschriften des Abgabenrechts rechtfertigen und sich im Rahmen dieser Vorschriften halten. Das Finanzgericht darf dem Antragst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Wesen, Rechtsgut, Gegenstand der Steuerhinterziehung

Schrifttum Gehm, Der Tatbestand der Steuerhinterziehung im Licht des Rechts der EU, NZWiSt 2013, 53; Seer, Das Delikt der Steuerhinterziehung im Kernbereich des Steuerstrafrechts, StStud 2016, 35. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuerhinterziehung ist der zentrale Straftatbestand des Steuerstrafrechts. Es handelt sich um eine abschließende Sonderregelung, die den Bet...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Ausschluss im Finanzprozess

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Ausschließung eines Richters oder Urkundsbeamten im Finanzprozess im Hinblick auf dessen Mitwirkung im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren s. § 51 Abs. 2 FGO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 840 Abs. 1, 2 ZPO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Tatbestand

1. Tatsachen Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Tatsache ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art (st. Rspr. BFH v. 28.06.2006, III R 13/06, BStBl II 2007, 714 m. w. N.; AEAO zu § 173, Nr. 1.1). Bei den Besteuerungsgrundlagen i. S. von § 199 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Berichtigung

I. Ermessen Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung der offenbaren Unrichtigkeit kann jederzeit zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen durch Verwaltungsakt erfolgen. Sie steht nach § 129 AO im pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 AO) der Finanzbehörde. Hat sich der Fehler auf die Steuerfestsetzung ausgewirkt, ist im Hinblick auf den Grundsatz der Gesetzmäßigk...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Gegenstand der Revisionsprüfung

I. Beschränkung auf Rechtsverletzungen Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der BFH kann Urteile der FG nur auf Rechtsverletzungen nachprüfen (§ 118 Abs. 1 Satz 1 FGO). Damit korrespondiert, dass er bei dieser Prüfung grundsätzlich an die im angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO). Der BFH ist also keine Tatsacheninstanz, sodass es weg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Tatsächliche Verständigung

Schrifttum von Wedelstädt, Tatsächliche Verständigung – Rechtslage, Voraussetzungen, Inhalt und Folgen, DB 1991, 515; Iwanek, Aufhebung der Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung, DStR 1993, 1394; Streck, Die "tatsächliche Verständigung" in der Praxis, StuW 1993, 366; Seer, Verträge, Vergleiche und sonstige Verständigungen im deutschen Steuerrecht, StuW 1995, 213; Sch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Obligatorischer Verspätungszuschlag

1. Grundsätzlicher Anwendungsbereich Tz. 50 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 2 AO n. F. regelt abweichend von § 152 Abs. 1 AO n. F. Fälle, in denen ein Verspätungszuschlag zwingend festzusetzen ist, also eine Ermessensausübung unterbleibt. Ein Verspätungszuschlag ist danach zwingend festzusetzen, wenn eine Steuererklärung, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf eine...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Person des Anzeigeerstatters; Formfragen

Schrifttum Plewka/Heerspink, Die konzertierte Selbstanzeige bei Bankenprüfungen, BB 1998, 1337; Rischar, Die Selbstanzeige im Lichte der Bankdurchsuchungen, BB 1998, 1341; Ditiges/Grass, Zur kollektiven Selbstanzeige des Hinterziehungshelfers, DB 1998, 1978; Riegel/Kruse, Befreiende Selbstanzeige nach § 371 AO durch Bankmitarbeiter, NStZ 1999, 325. Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Winkler-Steuer, Die Änderung von Steuerbescheiden und Einspruchsentscheidungen bei Rechtshängigkeit, DStZ 1978, 129; Tiedchen, Änderungen eines Steuerbescheides während des finanzgerichtlichen Verfahrens nach § 68 FGO, BB 1996, 1138.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Subjektiver Geltungsbereich Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verweigerungsrechte stehen den Angehörigen eines Beteiligten zu. Sie stellen daher eine Ausnahme von der in § 93 Abs. 1 AO verankerten allgemeinen Auskunftspflicht dar. Wer Angehöriger ist, bestimmt sich nach § 15 AO . Angehörige eines Beteiligten können jedoch die Auskunft und den Eid dann nicht verweige...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Haftungs- bzw. Duldungsbescheid

I. Haftung Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 191 AO behandelt die Festsetzung des auf Gesetz beruhenden Haftungsanspruchs (s. vor § 69 AO) durch einen Haftungsbescheid. Das ist ein Verwaltungsakt, der die Feststellung enthält, dass ein bestimmter Lebenssachverhalt verwirklicht ist, der die Haftungsfolge in einer bestimmten Höhe auslöst (BFH v. 25.05.2005; VII R 29/02, B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besonders schwere Fälle

Schrifttum Tormöhlen, Der besonders schwere Fall der Steuerhinterziehung, AO-StB 2011, 153; Peters, Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, NZWiSt 2012, 201; Pflaum, Keine "Neujustierung der Steuerhinterziehung großen Ausmaßes", wistra 2012, 376; Rolletschke/Roth, Neujustierung der Steuerhinterziehung "großen Ausmaßes" (§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO) aufgrund des S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kläne/Thünemann, Von der Kassenrichtlinie zum Kassengesetz, StBp 2017, 239 Roth, Kassen-Nachschau als Sperre für Selbstanzeigen, NZWiSt 2017, 63mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Form und Inhalt der Entscheidung

I. Äußere Form Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das schriftlich abzufassende Urteil (§ 105 Abs. 1 Satz 2 1. HS FGO) beginnt mit der Eingangsformel. "Im Namen des Volkes" (§ 105 Abs. 1 Satz 1 FGO). Ihr Fehlen ist allerdings für die Wirksamkeit des Urteils unerheblich. Bei besonderen Urteilsformen folgt die nähere Entscheidungsform (z. B. Zwischenurteil, Teilurteil oder nu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Tragweite der Vorschrift

I. Zivilrechtlich formelle und wirtschaftliche Betrachtungsweise Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes im steuerlichen Bereich zielt auf die Feststellung ab, bei welcher Person oder Personenvereinigung das Wirtschaftsgut zu erfassen ist mit der Folge, dass es für diese als Besteuerungsgrundlage einen Steuertatbestand auslöst (s. § 38 AO)....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich §§ 836, 837 ZPO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Straflose Vor- und Nachtat

Schrifttum Müller, Die straflose Nachtat bei der Steuerhinterziehung, AO-StB 2012, 87 Tz. 97 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Tatmehrheit im strafrechtlichen Sinne (s. Rz. 93 ff.) ist auch dann nicht gegeben, wenn zwei Handlungen zueinander in einer solchen Beziehung stehen, kraft deren der Unrechtsgehalt der einen in demjenigen der anderen aufgeht, sodass die Erstere in d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Krüger/Nowroth, Verschärfung der Mitwirkungspflichten inländischer Steuerpflichtiger bei Auslandsinvestitionen durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, DB 2017, 90; Seevers/Handel, "Panama-Gesetz" – schneller Wurf mit Schwächen, DStR 2017, 522.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Voraussetzungen für die Festsetzung

I. Verstoß gegen die Steuererklärungspflicht Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist, dass derjenige, gegen den der Zuschlag verhängt werden soll, seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung (dazu s. § 149 AO Rz. 4 ff.; vgl. aber die Ausnahme in § 18a Abs. 11 UStG für Zusammenfassende Meldungen) nicht od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Abruf von Kontoinformationen

I. Allgemeines Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als besondere Form der Sachverhaltsermittlung können Finanzbehörden über das BZSt Informationen über Kontendaten abrufen lassen (§ 93 Abs. 7 und 8 AO i. V. m. § 93b AO). Zur einheitlichen Rechtsanwendung hat die FinVerw umfangreiche Regelungen in den AEAO eingefügt (AEAO zu § 93, Nr. 2). Das Abrufverfahren soll den Finanzb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Krauss, Rechtsbehelfsverzicht und -rücknahme im Steuerstreit, Diss. München 1976; Rößler, Tatsächliche Verständigung und Rechtsmittelverzicht, DStZ 1988, 375.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Folgen der Feststellung einer Steuerumgehung

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ergibt die rechtliche Würdigung eines Sachverhalts, z. B. einer Vertragsgestaltung oder eines einseitigen Rechtsgeschäfts, dass er zur Umgehung einer Steuer angelegt ist, so hat das die folgenden Konsequenzen: I. Feststellung der angemessenen Gestaltung Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss diejenige Gestaltung festgestelltwerden...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Grenzen des Ermessens

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörden sind in der Ausübung ihres Ermessens nicht völlig frei. Vielmehr sind ihnen durch die Grundrechte und das Rechtsstaatsprinzip und seine Ausprägungen allgemeine (s. Rz. 14 ff.) sowie durch die jeweilige Ermessensnorm konkrete Grenzen (s. Rz. 24 ff.) gesetzt. I. Allgemeine Grenzen des Ermessens Tz. 19 Stand: 22. Auflage –...mehr