Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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§ 19 AGG / A. Allgemeines

Rz. 1 Das AGG ist am 18.8.2006 in Kraft getreten. Es basiert auf vier europäischen Richtlinien, die ihre Rechtsgrundlage in dem Diskriminierungsverbot des Art. 13 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft finden. Zunächst ist die europäische Antirassismus-RL 2000/43/EG v. 29.6.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied von Rasse und e...mehr

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§ 19 AGG / I. Aufgrund beruflicher Anforderungen

Rz. 45 Gem. § 8 Abs. 1 AGG kann eine Ungleichbehandlung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes zulässig sein, wenn das betreffende Merkmal wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingung ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt. Eine solche wesentliche und entscheidende Anforderung ist nur eine solche, die zwingend für ...mehr

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§ 19 AGG / III. Aufgrund des Alters

Rz. 56 Gem. § 10 S. 1 AGG kann eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zulässig sein, wenn diese objektiv, angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Dabei müssen gem. § 10 S. 2 AGG die Mittel zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich sein. Ein legitimes Ziel muss rechtmäßig sein (LAG Berlin-Brandenburg v. 19.9.2007 – 15 Sa 1144/07; ...mehr

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§ 19 AGG / IV. Sexuelle Belästigung

Rz. 40 Die Definition der sexuellen Belästigung baut auf der Belästigungsdefinition des § 3 Abs . 3 AGG auf. Dazu gehören unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperlichen Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhaltes sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen (MüKo-BGB/Thüsing, AGG § 3 Rn 70...mehr

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§ 19 AGG / E. Zulässige Ungleichbehandlung

Rz. 44 Ungleichbehandlungen sind unter den Voraussetzungen der §§ 5, 8, 9 und 10 AGG zulässig. Weitere Rechtfertigungsgründe gibt es nicht. Belästigungen oder sexuelle Belästigungen sind Rechtfertigungen regelmäßig nicht zugänglich (BT-Drucks 16/1780, 35), sodass eine Rechtfertigung nur bei unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung in Betracht kommt. Bei der mittelbaren ...mehr

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§ 19 AGG / IV. Positive Maßnahmen

Rz. 72 Gem. § 5 AGG sind positive Maßnahmen, die eine Ungleichbehandlung beinhalten, zulässig, wenn dadurch bestehende Nachteile tatsächlicher oder struktureller Art wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmales verhindert oder ausgeglichen werden. Positive Maßnahmen sind demnach sowohl präventiv als auch repressiv möglich. Sie müssen nach dem objektiven Maßstab angemessen und ...mehr

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§ 19 AGG / II. Ethnische Herkunft

Rz. 19 Mit ethnischer Herkunft wird die Zugehörigkeit zu einer kulturellen räumlich begrenzten Völkergruppe oder einem Stamm beschrieben. Der Begriff wird weit gefasst. Dazu zählen nach der Gesetzesbegründung die Hautfarbe, die Abstammung, der nationale Ursprung oder das Volkstum. Ferner kann eine ethnische Herkunft aufgrund einer gemeinsamen Sprache und traditionellen Gewoh...mehr

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§ 19 AGG / I. Unmittelbare Benachteiligung

Rz. 27 Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, § 3 Abs. 1 AGG. Eine Benachteiligung ist eine wegen eines in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmales ungünstige Behandlung, die e...mehr

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§ 19 AGG / I. Muster

Rz. 105 Muster 19.1: Klage auf Schadensersatz/Entschädigung Muster 19.1: Klage auf Schadensersatz/Entschädigung Klage In dem Rechtsstreit des/r Herrn/Frau _________________________, – Kläger/-in – Prozessbevollmächtigte _________________________ gegen die Firma _________________________ – Beklagte – zeigen wir, ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd, an, dass wir den/...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung

Rz. 506 Das BAG hat im Rahmen seiner Entscheidung v. 11.12.2007 (3 AZR 249/06, NZA 2008, 532–537 = BB 2008, 766–768) erstmals seit Inkrafttreten des AGG höchstrichterlich zu der Frage Stellung bezogen, ob die Regelungen des AGG auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung Anwendung finden. Rz. 507 Diese Frage wurde in der Literatur bisher kontrovers diskutiert (vgl. u.a...mehr

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§ 19 AGG / IX. Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Rz. 104 § 23 AGG regelt die Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände. Die Richtlinien verlangen eine Möglichkeit der Beteiligung solcher Verbände an Gerichts- und Verwaltungsverfahren, die der Durchsetzung von Ansprüchen aus Ungleichbehandlungen dienen. Die Antidiskriminierungsverbände dürfen, wenn sie mindestens 75 Mitglieder haben oder einen Zusammenschluss aus min...mehr

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§ 19 AGG / I. Rasse

Rz. 18 Mit Rasse i.S.d. Gesetzes wird die Zurechnung eines Menschen zu einer bestimmten Gruppe aufgrund bestimmter vererblicher, äußerlicher Erscheinungsmerkmale, wie z.B. Hautfarbe, Physiognomie oder Körperbau umschrieben (Annuß, BB 2006, 1629, 1630; BeckOK-BGB/Zehelein, 535 Rn 141; BeckOK-ArbR/Roloff, AGG, § 1 Rn 1). Klargestellt werden muss, dass durch die Verwendung dies...mehr

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§ 19 AGG / VII. Geschlecht

Rz. 26 Neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht werden hiervon auch Hermaphroditen (Zwischengeschlechtliche) und Transsexuelle umfasst. Bei Transsexuellen ist es ohne Bedeutung, ob der Geschlechtswechsel vom Gesetzgeber anerkannt worden ist (EuGH v. 27.4.2006 – C 423/04). Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechtes liegt vor, wenn eine Frau wegen einer Sch...mehr

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§ 19 AGG / V. Anweisung zur Benachteiligung

Rz. 42 Die Anweisung zu einer Benachteiligung stellt ebenfalls eine Benachteiligung dar. Eine Anweisung kommt nur in Betracht bei Ausnutzung eines Weisungsverhältnisses, aufgrund dessen der Anweisende von dem Angewiesenen aus rechtlichen Gründen ein bestimmtes Verhalten verlangen kann (Annuß, BB 2006, 1629, 1632). Die Anweisung kann sowohl abstrakt, indem eine bestimmte Pers...mehr

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§ 19 AGG / III. Behinderung

Rz. 20 Der Begriff der Behinderung ist im AGG nicht definiert. Er entspricht der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX und § 3 BGG (BT-Drucks 16/1780, 31; Düwell, BB 2006, 1741). Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter ...mehr

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§ 19 AGG / IV. Sexuelle Identität

Rz. 21 Es werden homosexuelle und bisexuelle Männer und Frauen, transsexuelle und zwischengeschlechtliche Menschen geschützt (BT-Drucks 16/1780, 31; BAG v. 17.12.2015 – 8 AZR 421/14). Aber auch Heterosexuelle können sich auf das Benachteiligungsverbot des AGG berufen, wenn Homosexuelle bevorzugt werden. Zusammenfassend soll damit die sexuelle Veranlagung und die Selbstbestim...mehr

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§ 19 AGG / II. Aufgrund der Religion oder Weltanschauung

Rz. 53 § 9 Abs. 1 AGG legitimiert eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung dann, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Betrachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung ...mehr

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§ 19 AGG / III. Belästigung

Rz. 38 Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem unzulässigen Diskriminierungsmerkmal in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird, § ...mehr

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§ 19 AGG / G. Organisationspflichten des Arbeitgebers

I. Ausschreibung und Bewerbung, § 11 AGG Rz. 78 Gem. § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Eine geschlechtsbezogene Stellenanzeige, die ausschließlich an männliche Bewerber gerichtet ist, benachteiligt eine den fachlichen Qualifikationen der Ausschreibung gerecht werdende Bewerberin und verstößt somit gegen § 11 AGG i.V...mehr

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§ 19 AGG / D. Unzulässige Benachteiligungsformen

I. Unmittelbare Benachteiligung Rz. 27 Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, § 3 Abs. 1 AGG. Eine Benachteiligung ist eine wegen eines in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmal...mehr

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§ 19 AGG / II. Mittelbare Benachteiligung

Rz. 34 Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines unzulässigen Differenzierungsmerkmales ggü. anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges sachliches Ziel gerechtfertigt und...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Unzulässigkeit von Altersdifferenz- und Spätehenklauseln

Rz. 523 In einem weiteren Verfahren hatte das BAG die Wirksamkeit einer sog. "Altersdifferenzklausel" zu prüfen, d.h. einer Regelung, die die vollständige Kürzung (= Wegfall) der Hinterbliebenenrente vorsah, wenn der überlebende Ehegatte mehr als 15 Jahre jünger war als der verstorbene Ehegatte. Obwohl das BAG im Zusammenhang mit sog. "Spätehenklausel", d.h. Regelungen, die ...mehr

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§ 19 AGG / VI. Religion oder Weltanschauung

Rz. 24 Auch für die Begriffe der Religion und Weltanschauung gibt es keine Legaldefinition. Daher muss die deutsche Rspr. zu Art. 4 GG herangezogen werden. Die Begriffe sind weit zu verstehen, damit nicht bereits im Wege einer Definition diskriminiert und der Schutzbereich des AGG unzulässig verkürzt wird. Die Rspr. versucht diese Begriffe als eine mit der Person des Mensche...mehr

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§ 19 AGG / V. Alter

Rz. 22 Der Begriff des Alters bezieht sich auf das Lebensalter des Menschen. Eine Benachteiligung liegt demnach immer dann vor, wenn das Lebensalter ungerechtfertigt zu einer Schlechterstellung des Betreffenden führt. Es geht nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen, sondern auch um den jüngerer Menschen. Rz. 23 Beispiel Eine 46-jährige Bewerberin auf eine unbefris...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 32. Sexuelle Belästigung

Rz. 539 Eine sexuelle Belästigung i.S.v. § 3 Abs. 4 AGG stellt – unabhängig von ihrer Strafbarkeit – nach § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar, die "an sich" als wichtiger Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG v. 29.6.2017 – 2 AZR 302/16, Rn 15; BAG v. 2.3.2017 – 2 AZR 698/15, Rn 36; BAG v. 9.6.2011, NZA 2011, 1342). Nach der Definition des § ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Schutz gegen altersdiskriminierende Kündigungen

Rz. 151 Der BGH entschied ferner, dass bei einer erneuten Bewerbung eines 62-jährigen Geschäftsführers nach Auslaufen seiner bisherigen befristeten GF-Vertrages gem. § 6 Abs. 3 AGG die Vorschriften des Abschnitts 2 des AGG und § 22 AGG entsprechend anzuwenden seien. Ausdrücklich offen ließ der BGH in dieser Entscheidung, ob ein Fremdgeschäftsführer, der nicht an der GmbH bet...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Systematische Unterschiede zwischen Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz

Rz. 511 Im Unterschied zu den bislang in der betrieblichen Altersversorgung diskutierten und von den Gerichten entschiedenen Gleichbehandlungsthemen hat der europarechtliche Antidiskriminierungsschutz eine neue, andere und vor allem weiter gehende inhaltliche Qualität. Rz. 512 Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet nämlich gerade nicht die Begünstigung einzelner Arbeitnehme...mehr

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§ 76 Einrichtung einer Besc... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein weiteres Mittel, um eine effektive Compliance-Organisation einzuführen bzw. abzusichern, ist – unabhängig von der Einrichtung eines Whistleblowing-Systems – die Einrichtung einer allgemeinen Beschwerdestelle für die Mitarbeiter eines Unternehmens. Nach § 13 AGG haben die Beschäftigten in jedem Betrieb das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unt...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Benachteiligungsverbot

Rz. 420 § 164 Abs. 2 SGB IX ordnet darüber hinaus an, dass der Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligen darf. Die Einzelheiten hierzu regelt seit dem 1.1.2007 das AGG. Nach dessen § 1 dürfen Menschen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Nach § 2 AGG sind Benachteiligungen unzulässig in Bezug auf Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, b...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / cc) Einbeziehung von (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnern in eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung

Rz. 528 Das BAG hat sich mit seiner Entscheidung v. 14.1.2009 – 3 AZR 20/07, NZA 2009, 490–495 = BB 2009, 954–959 = DB 2009, 15451548) – obwohl es im konkreten Fall im Ergebnis einen Anspruch des Klägers verneint hat – vor dem Hintergrund der Maruko-Entscheidung des EuGH (v. 1.4.2008, BetrAV 2008, 305) gegen die bisherige Rspr. (vgl. u.a. BAG v. 26.10.2006, AP BGB § 611 Kirc...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Konkrete Fallgestaltungen

Rz. 515 Die im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ggf. diskriminierenden Fallgestaltungen können heute noch nicht abschließend benannt und eingeschätzt werden. Zu hinterfragen sind u.a.:mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Inhaltliche Besonderheiten bei den Diskriminierungstatbeständen

Rz. 514 Hinsichtlich der einzelnen Diskriminierungstatbestände sind zudem folgende relevante inhaltliche Besonderheiten zu beachten:mehr

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§ 13 Nichtberücksichtigung der Bewerbung

Rz. 1 Führt die arbeitgeberseitige Entscheidung dazu, die Bewerbung für den zu besetzenden Arbeitsplatz nicht zu berücksichtigen, so ist er auf eigene Kosten verpflichtet, die ihm auf eine Ausschreibung hin zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen an den Absender zurückzuleiten (Schaub, ArbRHB, § 25 Rn 12; BAG v. 6.6.1984, DB 1984, 2626 = NZA 1984, 321). Dem Arbeitgeber...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (2) Altersstruktur

Rz. 786 Der Begriff der Personalstruktur erfasst zunächst die Altersstruktur des Betriebes. Der Arbeitgeber kann hinsichtlich der zur Sozialauswahl anstehenden Arbeitnehmer Altersgruppen bilden und dann lediglich innerhalb dieser Altersgruppen die soziale Auswahl vornehmen (BAG v. 20.4.2005 – 2 AZR 201/04, NZA 2005, 877, 878). Dabei macht das KSchG dem Arbeitgeber keine inha...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Rz. 940 Das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist seit Langem in der Rspr. als absolutes Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anerkannt. Es gewährleistet nach der Definition des BVerfG (z.B. Urt. v. 8.7.1997, NZA 1997, 992) die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen, die sich durch die anderen Fr...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / X. Religion, Weltanschauung und sexuelle Identität

Rz. 33 Die Frage nach der Religion, der Weltanschauung und der sexuellen Identität galt bereits in der Vergangenheit als unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre des Bewerbers (vgl. Schaub, ArbRHB, § 26 Rn 40). Die Unzulässigkeit der Frage folgt heute unmittelbar aus §§ 1, 7 AGG. Eine Ausnahme besteht bei Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Bereich oder bei konfessionsgebun...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / II. Beschwerdestelle

Rz. 4 Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats mit Blick auf die Frage, wo der Arbeitgeber die Beschwerdestelle nach § 13 AGG einrichtet (vgl. § 76), besteht weder nach dem AGG noch nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, denn es handelt sich insoweit um eine organisatorische Entscheidung des Arbeitgebers (BAG v. 21.7.2009 – 1 ABR 42/08). Entsprechendes gilt für die Frage der persone...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / bb) Fragerecht des Arbeitgebers

Rz. 41 Häufiger als durch Verschweigen ungefragt offenbarungspflichtiger Tatsachen kann es dadurch zu einer arglistigen Täuschung des Arbeitgebers kommen, dass der Arbeitnehmer auf bestimmte Fragen des Arbeitgebers – im Einstellungsgespräch oder im (mitbestimmungspflichtigen) Personalfragebogen – bewusst wahrheitswidrig antwortet. Zum Fragerecht des Arbeitgebers bei der Eins...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / VIII. Urlaubsregelung

Rz. 657 Die nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 NachwG geforderte Angabe der Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes muss wegen der Wartefrist des § 4 BUrlG und des Teilurlaubes gem. § 5 BUrlG nicht auf die im Zeitpunkt der Aushändigung der Niederschrift bestehenden Rechte und Pflichten konkretisiert werden. Es genügt die Angabe der Modalitäten der Gewährung und der Festlegung der Höh...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / V. Materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch

Rz. 19 Nach herrschender Meinung regelt die Vorschrift des § 12a Abs. 1 ArbGG nicht nur den Ausschluss der Kostenerstattung für den prozessualen Kostenerstattungsanspruch aus § 91 ZPO, sondern darüber hinaus auch den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch. Als materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche könnten in Betracht kommen solche aus Verzug oder solche au...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Lebensalter

Rz. 746 Das Lebensalter stellt eine ambivalente Größe dar (BAG v. 21.1.1999 – 2 AZR 624/98, NZA 1999, 866; KR/Griebeling, § 1 KSchG Rn 674; ErfK/Oetker, § 1 KSchG Rn 332). So hat das BAG bereits 1983 festgestellt, dass die entscheidende Bedeutung, die dem Lebensalter i.R.d. Sozialauswahl früher beigemessen wurde, nur vor dem Hintergrund einer Hochkonjunktur zu verstehen sei....mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Allgemeines

Rz. 435 Fühlt sich ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt, kann er sich ggü. den zuständigen Stellen des Betriebes nach § 84 Abs. 1 BetrVG beschweren. Es setzt, trotz seiner Regelung im BetrVG, das Bestehen eines Betriebsrates nicht voraus. Der Arbeitgeber hat die Beschwerde ggü. Benachteiligungen, ungerechter Behandlung und so...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / gg) Einbeziehung von Arbeitnehmern, deren ordentliche Kündbarkeit (tarif)vertraglich oder aufgrund einer Betriebsvereinbarung ausgeschlossen ist

Rz. 723 Fraglich ist, ob bei Wegfall des Beschäftigungsbedarfes für ordentlich kündbare Arbeitnehmer auch diejenigen vergleichbaren Arbeitnehmer in die Sozialauswahl einzubeziehen sind, die tarifvertraglich unkündbar sind. Hintergrund dieser Problematik ist, dass tarifvertragliche Regelungen die gesetzliche Wertung des § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG "auf den Kopf stellen" können (BAG...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Unverfallbarkeitsfrist und Altersdiskriminierung

Rz. 516 Hinsichtlich der Frage der Vereinbarkeit des Mindestalters in der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist hat das BAG mit Urt. v. 18.10.2005 (3 AZR 506/04, DB 2006, 1014) entschieden, dass die seinerzeit in § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG a.F. normierte Mindestaltersgrenze von 35 Jahren keine unmittelbare Geschlechterdiskriminierung darstellt, da allein auf das Alter bei Aussche...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / I. Fragen zur Person des Bewerbers

Rz. 9 Zulässig sind allgemeine Fragen zur Person des Bewerbers, wie Name (ggf. Geburtsname), Wohnort, Name und Anschrift der gesetzlichen Vertreter, Staatsangehörigkeit einschließlich Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis. Zulässig sind weiter Fragen nach der zuständigen Krankenkasse und der Rentenversicherung sowie Fragen nach laufenden Renten/Pensionen (Zeller, BB 1987...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / j) Unterschiedliche Höchsteintritts- bzw. Aufnahmealter

Rz. 492 Eine Versorgungsordnung, die eine Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen davon abhängig macht, dass bei Beginn des Arbeitsverhältnisses ein bestimmtes Höchsteintrittsalter noch nicht überschritten war, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG v. 14.1.1986 – 3 AZR 456/84, NZA 1987, 23; Doetsch, BetrAV 1997, 28). Unzulässig ist dagegen eine Verso...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers

Rz. 1041 Es entsteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitgeber seiner Hauptleistungspflicht nicht nachkommt und mit der Lohnzahlung in Verzug gerät. Die Rechtsprechung stützt dieses dogmatisch auf § 273 Abs. 1 BGB (BAG v. 25.10.1984 – 2 AZR 417/83). Da der Arbeitnehmer gem. § 614 BGB vorleistungspflichtig ist, kann er seine Arbeitsleistung nicht ...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / II. Geschlechtsspezifische Diskriminierung bei der Stellenausschreibung

Rz. 6 Sowohl die öffentliche als auch die innerbetriebliche Arbeitsplatzausschreibung muss nach § 11 i.V.m. § 1 AGG geschlechtsneutral erfolgen, es sei denn, dass ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für eine bestimmte Tätigkeit ist (z.B. Sicherheitsfachkraft zur Durchsuchung gleichgeschlechtlicher Passagiere auf Flughäfen, Mannequin). Der geschlechtsneutra...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / A. Allgemeines zum Fragerecht

Rz. 1 Bei den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Bewerber um den Abschluss eines Arbeitsvertrages treffen zwei unterschiedliche Interessenlagen aufeinander. Während der Arbeitgeber i.S. einer sicheren Personalentscheidung umfassende Informationen über den Bewerber erlangen möchte, will dieser nicht über seine persönlichen Verhältnisse ausgefragt werden. Die Rspr. hat die...mehr