Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Vor Eintritt der Rechtskraft ist das erstinstanzliche Urt für den Gläubiger regelmäßig gar nicht oder nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Auch wenn das Urt nur tw angefochten wird, hindert dies vielfach den Eintritt der Rechtskraft des Urteils in vollem Umfang, da eine Erweiterung der Anfechtung im Berufungsverfahren möglich bleibt. Bevor dies geschie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

Rn 3 Zur Entscheidung über den Antrag, der nach § 109 III 1 schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden kann (deswegen besteht auch kein Anwaltszwang, § 78 V), ist dasjenige Gericht örtlich und sachlich zuständig, das die Sicherheitsleistung angeordnet hat. Nach § 20 Nr 3 RpflG liegt die funktionelle Zuständigkeit beim Rechtspfleger. Die Entscheidung er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel.

Rn 23 Abs 2 stellt das Grundurteil in Betreff der Rechtsmittel dem Endurteil gleich. Entscheidend ist der wahre Inhalt der Entscheidung. Die Falschbezeichnung als Teilurteil schadet nicht, wenn es in Wahrheit ein Grundurteil ist (BGH WM 91, 107 [BGH 06.07.1990 - LwZR 8/89]). Das Rechtsmittelgericht prüft die Voraussetzungen für den Erlass des Grundurteils vAw (BGH NZM 03, 37...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristbeginn.

Rn 1 Die Monatsfrist beginnt mit der Zustellung oder der schriftlichen Bekanntgabe des Bescheides, bei einem Vorschaltverfahren mit der Bekanntgabe des Beschwerdebescheides. Der Antrag ist aber schon vor der Zustellung oder schriftlichen Bekanntgabe zulässig (Bremen MDR 66, 867). Für den Fristbeginn genügt die mündliche Bekanntgabe ebenso wenig wie der Zeitpunkt eines Realak...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abhilfe.

Rn 54 Nach § 11 I RPflG, § 572 hat der Rechtspfleger zu entscheiden, ob er der Beschwerde abhilft. Er darf das Rechtsmittel nicht selbst zurückweisen (München Rpfleger 01, 98). Hilft der Rechtspfleger so weit ab, dass nur noch ein Betrag unterhalb der Beschwerdesumme im Streit bleibt, wird die sofortige Beschwerde zur befristeten Erinnerung und der Richter des Gerichts, dess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erstinstanzliche Hilfsanträge.

Rn 19 Der wegen Zuerkennung des Hauptantrags nicht beschiedene Hilfsantrag des Klägers wird allein durch die Rechtsmitteleinlegung des Beklagten Gegenstand des Berufungsverfahrens (BGH NJW-RR 13, 1334 [BGH 18.07.2013 - III ZR 208/12]; NJW-RR 05, 220). Werden Haupt- und Hilfsantrag in erster Instanz abgewiesen und hat die Berufung hinsichtlich des Hauptantrags Erfolg, ist die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wahlberechtigt sind die Richter auf Lebenszeit und die Richter auf Zeit, denen bei dem Gericht ein Richteramt übertragen ist, sowie die bei dem Gericht tätigen Richter auf Probe, die Richter kraft Auftrags und die für eine Dauer von mindestens drei Monaten abgeordneten Richter, die Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen. 2Wählbar sind die Richter auf Lebenszeit und die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel/Abänderung.

Rn 13 Ist in einem einheitlichen Beschluss sowohl über die Vaterschaftsfeststellung als auch den Unterhaltsanspruch des Kindes entschieden worden, können beide Verfahrensgegenstände (jeweils auch isoliert) mit der Beschwerde angefochten werden. Diese richtet sich jeweils nach den §§ 58 ff; hinsichtlich des Unterhaltsausspruchs als Familienstreitsache mit den Besonderheiten d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Verfahrensrechtlich unzulässige Kostentscheidung.

Rn 7 In der früheren Rspr wurde vertreten, dass eine verfahrensrechtlich unzulässige Kostenentscheidung, insb eine Kostenentscheidung gegen Dritte, mit der sofortigen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit anfechtbar sei. Nach Einführung der Gehörsrüge (§ 321a) wird diese außerordentliche Beschwerde nicht mehr als zulässig angesehen (BGH MDR 02, 1577; KG MDR 02, 1086...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gegenvorstellung.

Rn 11 Dieser gesetzlich nicht geregelte u auch im selbstständigen Beweisverfahren statthafte Rechtsbehelf zielt auf die Überprüfung der ergangenen Entscheidung durch dieselbe Instanz (KG BauR 06, 149); analog § 321a muss die Gegenvorstellung binnen zwei Wochen nach Mitteilung des Beschl bei Gericht eingehen (BGHZ 150, 133; LG München I NJOZ 04, 438). Das Rechtsstaatlichkeits...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Verfahren über den Antrag auf Wiedereinsetzung ist mit dem Verfahren über die nachgeholte Prozesshandlung zu verbinden. 2Das Gericht kann jedoch das Verfahren zunächst auf die Verhandlung und Entscheidung über den Antrag beschränken. (2) 1Auf die Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags und auf die Anfechtung der Entscheidung sind die Vorschriften anzuwenden, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Form und Frist.

Rn 51 Es gilt die Formvorschrift des § 569 II, III. Auch wenn eine Entscheidung des Rechtspflegers des LG angegriffen wird, besteht kein Anwaltszwang, § 13 RPflG, § 78 III (BGH NJW 06, 2260 [BGH 26.01.2006 - III ZB 63/05]). Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Kfb bei dem Gericht, dem der Rechtspfleger angehört, der die angegriffene Entscheidung erlassen h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Kosten/Gebühren.

Rn 49 Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei, § 11 IV RPflG. Der Rechtsanwalt erhält die Gebühr der Nr 3500 VV. Dabei ist jede Erinnerung/Beschwerde eine besondere Angelegenheit, § 18 I Nr 3 RVG, wobei § 16 Nr 10 RVG mehrere Verfahren über die Erinnerung/Beschwerde zu einer Angelegenheit zusammenfasst. Bei voller Abhilfe des Rechtspflegers hat dieser auch über die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Akt der Bestellung.

Rn 10 Die Bestellung hat nach S 2 iVm § 158 I 2 so früh wie möglich und durch begründeten Beschluss (§ 116 I) zu erfolgen, weshalb die Ermittlungen mit der Anhängigkeit des Verfahrens vAw einzuleiten sind. Die Wirksamkeit tritt mit dessen Bekanntgabe ein, § 40 I. Dabei liegt die Auswahl der für den Beistand geeigneten Person im gerichtlichen Ermessen. Entscheidend ist im Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Auf Antrag einer Partei ist die Bescheinigung über das Umgangsrecht nach Art 47 I unter Verwendung des Formblatts in Anhang V, hinsichtlich der Rückgabe unter Verwendung des Formblatts in Anhang VI – ohne Anhörung des Gegners (§ 48 II IntFamRVG) – auszustellen und vAw zuzustellen (§ 48 III IntFamRVG). Zuständig ist der Familienrichter bzw Vorsitzende des Familiensenats ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel bei Zurückweisung der Berichtigung.

Rn 15 Gegen Beschlüsse, die den Antrag auf Berichtigung zurückweisen, ist kein Rechtsmittel statthaft, Abs 3 1. Alt. Das gilt mit dem BGH nach der ZPO-Reform (BGH NJW-RR 04, 1654, 1655) jetzt auch bei ›greifbarer Gesetzeswidrigkeit‹ (Kobl FamRZ 91, 100, 101) oder einer Verkennung des Begriffs der offenbaren Unrichtigkeit (so noch LAG München MDR 85, 170 [LAG München 10.02.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mit der Klage auf Umschreibung oder Löschung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld verbundene Klage auf Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit.

Rn 5 Begehrt der Eigentümer vom Grundpfandrechtsinhaber im Klagewege die Umschreibung (vgl § 1163 BGB) oder Löschung des Grundpfandrechts, so kann es bei Streit um das (Fort-)Bestehen der gesicherten Forderung Sinn machen, den Grundpfandrechtsinhaber sogleich auf ›Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit‹ in Anspruch zu nehmen. Sofern es zur ›Schuldbefreiung‹ – was (zB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 5 Ausgeschlossen sind nur Rechtsmittel, die auf Kosten beschränkt sind. Dazu gehören Berufung, Revision und Beschwerde. Auch eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht statthaft, soweit sie sich gegen eine in dem Berufungsurteil enthaltene Entscheidung über die Kosten eines durch ein Anerkenntnis erledigten Teils der Hauptsache richtet (BGH MDR 10, 342 = NJW-RR 10, 640). Auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde.

Rn 8 Der stattgebende Beschl ist gem Abs 2 S 2 auch dann nicht anfechtbar, wenn erst das Beschwerdegericht dem erstinstanzlich ganz oder tw zurückgewiesenen Antrag stattgibt (BGH BauR 12, 133; Köln 15.5.19 – I-5 W 3/19). Dies gilt auch für den Beschl, mit dem von dem SV eine schriftliche Ergänzung gefordert wird, u für den Beschl der nachträglichen Erweiterung der Beweisfrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Norminhalt.

Rn 1 Die Rechtsmittel gg eine Endentscheidung in Ehe- (§ 121) u Familienstreitsachen (§ 112) richten sich grds nach den in ihrer Anwendung durch § 113 I 1 nicht ausgeschlossenen §§ 58–75. I enthält jedoch ggü § 65 I, II (nicht ggü § 65 III, IV) vorrangige Regelungen für die Beschwerdebegründung (nicht für die Einlegung der Beschwerde, §§ 63 f). II–IV befassen sich m dem Besc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 47 Hilft der Rechtspfleger nicht vollständig ab, legt er die Erinnerung dem Richter vor, § 11 II 6 RPflG. Zuständig ist der Richter des Gerichts, dessen Rechtspfleger entschieden hat; dies kann beim LG auch die Kammer bzw. beim OLG der Senat sein (§ 28 RPflG; München AGS 17, 51, 52 [OLG München 08.07.2016 - 34 Sch 11/13]; bei der sofortigen Beschwerde ist der obligatorisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Kosten/Gebühren.

Rn 49 Sowohl gegen die eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts als auch gegen die Zurückverweisung ist Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde gegeben (§§ 542, 544). Durch die Zurückverweisung sind regelmäßig beide Parteien beschwert, soweit sie eine Sachentscheidung erstrebt haben (BGH NJW 96, 2155 [BGH 09.05.1996 - VII ZR 259/94]). Gerügt werden kann (als Verfahrensr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unwirksame Berichtigungsbeschlüsse.

Rn 13 Der Beschl ist nur bei grundlegenden Mängeln (vor §§ 300 ff Rn 11) unwirksam. Die Berichtigung von Rechtsanwendungsfehlern durch einen auf § 319 gestützten Beschl begründet nicht ohne weiteres dessen Unwirksamkeit (BGHZ 127, 74, 76 = NJW 94, 2832); tw wird ein solcher Beschl aber als wirkungslose Entscheidung (vor §§ 300 ff Rn 12) eingestuft, wenn ein Anwendungsfehler ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung in der Hauptsache.

Rn 3 Unter Entscheidung in der Hauptsache iSd § 99 I 1 ist jede Entscheidung über den Streitgegenstand zu verstehen. Auf die Form der Entscheidung (Beschl oder Urt) kommt es nicht an. § 99 I 1 gilt in allen Verfahren, auch in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile (Naumbg OLGR 05, 105). Die Vorschrift gilt auch für Nebenverfahren wie zB die Kostenfestsetzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Keine Anfechtbarkeit (Abs 5).

Rn 39 Die Bestellung eines Verfahrensbeistands oder deren Aufhebung sowie die Ablehnung einer Bestellung sind nicht selbstständig anfechtbar; dies gilt auch, wenn sie – wie häufig – in Form eines Beschlusses ergeht. Dieser stellt eine Zwischenentscheidung, nicht aber eine Endentscheidung iSv § 58 I dar (Haußleiter/Eickelmann § 158 aF Rz 20; FAKomm-FamR/Ziegler § 158 aF Rz 27...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grund des Streites.

Rn 7 Bestand oder Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses müssen im Streit sein, also zumindest präjudizielle Bedeutung haben. Sind sie unstr, findet § 8 ungeachtet des Streitgegenstandes keine Anwendung, so dass nach § 3 zu bewerten ist (BGH NJW-RR 20, 136: Streit über die Berechtigung, auf einem Tiefgaragenstellplatz Mülltonnen aufzustellen; BGH NJW-RR 22, 1367: Streit u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit, Beschwer, Frist, Einlegung.

Rn 2 Die Beschwerde nach §§ 58, 117 ist statthaft gg Endentscheidungen (§ 38 I 1) in Ehe- u Familienstreitsachen, gg. Versäumnisentscheidungen jedoch nur im eingeschränkten Maße gem II 1 iVm § 514 ZPO. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung s § 58 Rn 2. Ausgeschlossen ist die Beschwerde gg Entscheidungen, bei denen hinsichtlich der Rechtsmittel ausdr auf §§ 567 ff ZPO verwies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verkündung im Verkündungstermin (Abs 1 S 1 Var 2, Abs 1 S 2, Abs 2).

Rn 5 Beraumt das Gericht einen Verkündungstermin an, so ist eine Ladung ebenso entbehrlich (§ 218 Rn 2) wie die Anwesenheit der übrigen Mitglieder des Prozessgerichts (§ 311 IV). Der VT darf nicht zur mündlichen Verhandlung oder Beweisaufnahme bestimmt und geeignet sein (St/J/Althammer Rz 13); anders bei § 87 III ZVG. Wird das Urt zeitlich vor dem vorgesehenen Termin verkünd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entscheidung.

Rn 46 Im Falle zulässiger und (ganz oder tw) begründeter Erinnerung erfolgt die Abhilfe durch Aufhebung, Abänderung, Ergänzung oder Neuerlass des Kfb. Hilft der Rechtspfleger in vollem Umfang ab, muss er auch über die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens entscheiden (Rn 49). Bei Teilabhilfe erfolgt iÜ per begründetem Beschl die Richtervorlage (LG Detmold Rpfleger 96, 238...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / A. Einführung

Rz. 1 In der anwaltlichen Praxis kommt dem Abwicklungs- und Aufhebungsvertrag zur Vermeidung bzw. Beilegung eines arbeitsgerichtlichen Kündigungsrechtsstreits erhebliche Bedeutung zu. Während der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis (nicht den Arbeitsvertrag!) im gegenseitigen Einvernehmen tatsächlich aufhebt, also selbst den Beendigungstatbestand setzt, knüpft der Abwick...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Frist.

Rn 43 Die Erinnerung ist binnen zwei Wochen bei dem Gericht, das den Kfb erlassen hat, einzulegen (iudex a quo). Da der Richter des Gerichts, dem der Rechtspfleger angehört, im Nichtabhilfefall abschließend entscheidet und damit keine höhere Instanz eröffnet ist, gilt § 569 I 1, wonach der Rechtsbehelf auch beim Beschwerdegericht (iudex ad quem) eingelegt werden kann, nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Betroffenheit desselben Kindes.

Rn 5 Als verbindungsfähige Verfahren kommen zunächst in Bezug auf Abstammungsverfahren nur solche in Betracht, die dasselbe Kind betreffen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Kind als ASt auftritt oder als Beteiligter hinzugezogen worden ist. Eine Entscheidung über die Abstammung von Geschwistern in einem Verfahren ist damit allerdings ausgeschlossen (Sternal/Giers Rz 2). Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Anfechtbarkeit.

Rn 14 Der Ausspruch nach § 95 ist nicht isoliert anfechtbar. Er kann nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden (§ 99 I) oder im Falle einer isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung (zB §§ 91a II, 99 II) zusammen mit der gesamten Kostenentscheidung. Wird über die durch eine Säumnis oder ein Verschulden entstandenen Kosten verfahrensfehlerhaft durch Beschl entschi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 3 Die Vorlage wird in der mündlichen Verhandlung durch Beschl des Gerichts, außerhalb der mündlichen Verhandlung durch Verfügung gem § 273 II Nr 1 angeordnet. Die Anordnung ist nicht erzwingbar. Die Anordnung kann ausschließlich ggü einer Partei oder einem Streithelfer erfolgen. Eine Anordnung gegen Dritten ist nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht möglich. Eine sel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Aktienrechtliche Anfechtungsklage.

Rn 18 Ein Rechtsstreit über die Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist bis zur Entscheidung über die ebenfalls angefochtenen Bestätigungsbeschlüsse wegen Vorgreiflichkeit auszusetzen, da im Falle der rechtskräftigen Nichtigerklärung der Ausgangsbeschlüsse eine etwaige heilende Wirkung der später gefassten Bestätigungsbeschlüsse (§ 244 S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schriftform.

Rn 3 Nach S 1 ist die Vollmacht schriftlich zu den Verfahrensakten einzureichen. Die Schriftform wird durch notarielle Beurkundung ersetzt (§ 126 Abs 4 BGB); eine öffentliche Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber bei Zweifeln an der Person des Bevollmächtigten verlangt werden (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 11 Rz 10). Strengere Formvorschriften bestehen für Reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wesen und Rechtsnatur.

Rn 8 Von der Schiedsvereinbarung (= Schiedsvertrag) als Vertrag zwischen den Streitparteien gem § 1029 abzutrennen ist der Schiedsrichtervertrag. Dieser Vertrag wird zwischen den Parteien und dem Schiedsrichter geschlossen. Es handelt sich um einen auf der Basis des Privatrechts geschlossenen materiell-rechtlichen Vertrag sui generis mit Geschäftsbesorgungselementen (Thenne ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang der Anträge.

Rn 3 Der Gegenstand des Berufungsverfahrens wird durch die Anträge der Parteien bestimmt (§ 520 III 2 Nr 1). Auch Hilfsanträge sind grds innerhalb der Frist für die Berufungsbegründung zu stellen. Später gestellte Anträge sind nach §§ 530, 296 zu berücksichtigen, wenn ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert (BGH GRUR 22, 1049). Fehlt es an einem ausdr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Insolvenzanfechtung und Gläubigeranfechtung.

Rn 36 Der sich aus §§ 129 ff InsO ergebende Rückgewähranspruch ist zwar schuldrechtlicher Verschaffungsanspruch; der anfechtbar weggegebene Vermögensgegenstand gehört jedoch haftungsrechtlich zur Insolvenzmasse. Ist somit ein nach § 143 InsO zurück zu gewährender Gegenstand noch bestimmbar in der Insolvenzmasse des Anfechtungsgegners vorhanden, besteht ein Aussonderungsrecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirksamkeit der Erstpfändung.

Rn 2 Die Sache muss bereits wirksam nach den Regeln der ZPO gepfändet worden und weiterhin verstrickt sein. Ist die Erstpfändung im Wege der Verwaltungsvollstreckung (§ 307 AO) erfolgt, hat der GV nach § 116 IX 2 GVGA eine nachfolgende zivilprozessrechtliche Pfändung in der Form der Erstpfändung nach §§ 808, 809 vorzunehmen. Eine Anschlusspfändung ist aber auch in diesem Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweisbeschluss.

Rn 1 Ein förmlicher Beweisbeschluss ist nach Abs 1 stets und für jede Art der Parteivernehmung erforderlich, also auch dann, wenn die Partei im Termin anwesend ist und sofort vernommen werden kann. Damit wird für alle Beteiligten klargestellt, dass nicht nur eine Anhörung nach § 141 stattfinden soll. Eine Ausnahme ist auch nicht im Verfahren über Arrest und einstweilige Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsfolgen bei Verstößen.

Rn 8 Verletzt der Mediator die Offenbarungspflicht des Abs 1 S 1, so verletzt er den Mediatorvertrag und haftet für Schäden gem § 280 BGB. Wird der Mediator (bzw die verbundene Person) ohne Zustimmung nach Abs 1 S 2 oder im Widerspruch zu den Tätigkeitsverboten nach Abs 2 und 3 tätig, so führt dies gem § 134 BGB zur Nichtigkeit des Vertrags. Ein Verstoß gegen Abs 5 kann für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anfechtungsklagen.

Rn 40 Im Gesellschaftsrecht und Insolvenzanfechtung s dort; für Klagen nach §§ 11, 13 AnfG findet § 6 analog Anwendung, dh es zählt der Wert der Forderungen, derentwegen angefochten wird oder der geringere Wert der Gegenstände, in die vollstreckt werden soll (BGH JurBüro 08, 368; NZI 18, 821); Zinsen und Kosten werden abw von § 4 hinzugerechnet (BGH WM 82, 435; § 4 Rn 20). U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Enthält der Tatbestand des Urteils Unrichtigkeiten, die nicht unter die Vorschriften des vorstehenden Paragraphen fallen, Auslassungen, Dunkelheiten oder Widersprüche, so kann die Berichtigung binnen einer zweiwöchigen Frist durch Einreichung eines Schriftsatzes beantragt werden. (2) 1Die Frist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. 2De...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Stellung des Gläubigers.

Rn 82 Der Pfändungspfandgläubiger erlangt im Wesentlichen die gleiche Rechtsstellung, die ein Rechtspfandgläubiger nach den Grundsätzen der §§ 1273 ff BGB vor Eintritt der Pfandreife innehat. Weitergehende Rechte sind von einer Überweisung gem § 835 oder Anordnung nach § 844 abhängig. Er darf nach der Pfändung ohne Überweisung die Forderung sichern und zur Erhaltung des Pfan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vorlage an das Beschwerdegericht.

Rn 5 Hilft das Ausgangsgericht der Beschwerde nicht ab, hat es die Sache unverzüglich (§ 121 BGB; vgl BTDrs 14/4722, 115) dem Beschwerdegericht vorzulegen. Das Ausgangsgericht hat auch dann vorzulegen, wenn es die Beschwerde für unzulässig hält. Es ist nicht berechtigt, die Beschwerde selbst als unzulässig zu verwerfen (aA wohl Naumbg OLGR 08, 312 f). Verwirft der Rechtspfle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 13 Ist die Berufung an sich statthaft (Rn 2 ff), ist sie gleichwohl nicht ohne weiteres zulässig. Vielmehr muss hinzukommen, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. Damit sollen Bagatellstreitigkeiten von den Berufungsgerichten ferngehalten werden. Rn 14 Die Wertgrenze gilt für die Anfechtung sämtlicher berufungsfähiger Urteile. Eine Ausnahme besteht a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzmasse.

Rn 6 Eine Unterbrechung findet nur statt, wenn die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) betroffen ist, wobei ein mittelbarer Bezug (BGH NJW 10, 2213; NJW-RR 13, 1461; NZI 15, 127 und 173; MDR 21, 260 = BeckRS 20, 37271 Rz 18; Frankf ZInsO 15, 2240; BAG NJW 22, 3242 Rz 17; NZA 20, 1091) und auch eine abstrakte Eignung genügen (FG Köln NZI 17, 118 [FG Köln 28.06.2016 - 8 K 92/13]),...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Weitere Zuständigkeiten.

Rn 10 § 119 regelt die Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts nicht abschließend. Von den zahlreichen Zuständigkeiten seien genannt: §§ 31 VI, 60 VI AuslWBG (sofortige Beschwerde im Verfahren auf Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen); § 229 BauGB (Rechtsmittel in Baulandsachen); § 208 BEG (Rechtsmittel in Entschädigungssachen); § 11 BinSchGerG (Rechtsmittel gegen ...mehr