Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 17 Rechtsbeschwerde / 5. Einigungsgebühr

Rz. 14 Möglich ist ferner eine Einigungsgebühr, die in der Praxis aber wohl kaum vorkommt. Anzuwenden ist in diesem Fall Nr. 1003 VV; eine analoge Anwendung der Nr. 1004 VV dürfte hier nicht in Betracht kommen, nachdem der Gesetzgeber die Nr. 1004 VV mehrmals geändert und sie nur auf die in Vorbem. 3.2.1 und 3.2.2 VV genannten Rechtsbeschwerdeverfahren erweitert hat,[9] nich...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / f) Untätigkeitsklage

Rz. 188 Wird der Anwalt erstmals mit einer Untätigkeitsklage beauftragt, erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Die Rspr. geht von einer unterhalb der Mittelgebühr liegenden Verfahrensgebühr aus.[42] Zum Teil wird nur die doppelte Mindestgebühr angesetzt[43] oder die halbe Mittelgebühr.[44] Rz. 189 Strittig war unmittelbar nach Inkrafttreten des RVG, ob schon allei...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / e) Außergerichtliche Besprechungen

Rz. 62 Die Terminsgebühr kann ferner auch dann anfallen, wenn der Anwalt an einer Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens mitwirkt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Beispiel 23: Berufungsverfahren mit außergerichtlicher Besprechung Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Anschließend führen die ...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / 2. Gegenstandswert

Rz. 71 Soweit der Anwalt einen der beteiligten Grundstückseigentümer vertritt, richtet sich der Gegenstandswert immer nach § 26 Nr. 2 RVG, denn auch eine Teilungsversteigerung stellt eine Zwangsversteigerung im Sinne dieser Vorschrift dar.[19] Dabei ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ausgehend vom Verkehrswert (siehe Rdn 10 ff.) nach dem jeweiligen Miteigentu...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Ermittlung der Gegenstände

Rz. 39 Der Anwalt muss sich, bevor er sich an die Gebührentatbestände begibt, zunächst einmal darüber klar werden, hinsichtlich welcher Gegenstände er in der betreffenden Angelegenheit tätig geworden ist. Bereits hier werden häufig Fehler gemacht, indem einzelne Gegenstände übersehen werden, mit denen der Anwalt befasst war. Rz. 40 Der Anwalt sollte daher stets sorgfältig prü...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 147 Zunächst erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3206 VV in Höhe von 1,6. Die Gebühr entsteht wiederum mit der Entgegennahme der Information und deckt sämtliche Tätigkeiten im Revisionsverfahren ab (Vorbem. 3 Abs. 2 VV), ausgenommen die Wahrnehmung von Terminen. Rz. 148 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, so reduziert sich diese Gebühr nach Nr. 3207 VV auf 1...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 4. Außergerichtliche Vertretung in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 40 Für die Vertretung in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 2 FGO vor dem Finanzamt oder einer anderen Behörde gilt das RVG i.V.m. den Vorschriften des VV, nicht § 35 RVG i.V.m. der StBVV, da § 35 RVG schon früher nicht auch auf § 44 StBVV a.F. Bezug genommen hat und diese Vorschrift zwischenzeitlich aufgehoben ist. Es gelten hier nach § 40 StB...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 124 Die Terminsgebühr kann in allen Varianten der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entstehen, also in einem gerichtlichen Termin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV), bei Wahrnehmung eines Termins, der von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumt worden ist (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV)[22] und auch für die Mitwirkung an einer Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahren...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Verwaltungszwangsverfahren vor der Verwaltungsbehörde

Rz. 218 Im Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsvollstreckungsverfahren) vor der Verwaltungsbehörde würde der Anwalt an sich die Gebühren nach Teil 2 Abschnitt 3 VV verdienen, also die der Nrn. 2300, 2301 VV, da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt. Zu beachten ist jedoch Vorbem. 2.3 Abs. 1 VV. Danach sind auch im Verwaltungszwangsverfahren vor der Verwaltun...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (1) Termine nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 40 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, so entsteht nach Vorbem. 3.3.6 S. 2 VV eine Terminsgebühr in Höhe der Terminsgebühr, die auch im Hauptsacheverfahren anfallen würde. Beispiel 24: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren mit Termin, Abrechnung Antragstellervertreter Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftragt, für eine beabsichtigte Klage in...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (3) Vorzeitige Erledigung des Verkehrsanwaltsauftrags

Rz. 26 Erledigt sich die Angelegenheit, bevor ein Verfahrensbevollmächtigter bestellt ist oder bevor der Verkehrsanwalt diesem gegenüber tätig geworden ist, so ist die Gebühr nach Nr. 3400 VV auf eine 0,5-Gebühr begrenzt (Nr. 3405 Nr. 1 VV). Beispiel 5: Vorzeitige Erledigung des Verkehrsanwaltsauftrags, noch kein Prozessbevollmächtigter beauftragt Die in Köln wohnende Partei ...mehr

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§ 39 Hebegebühren / IV. Berechnung bei Entnahmen

Rz. 27 Der Anwalt erhält nach Anm. Abs. 5 zu Nr. 1009 VV dann keine Hebegebühr, wenn er eingezogene Beträge auf seine Vergütung verrechnet. Beispiel 13: Entnahme der Hauptsachevergütung Der Beklagte zahlt die Urteilssumme in Höhe von 4.000,00 EUR. Der Anwalt verrechnet hiervon 1.000,00 EUR vereinbarungsgemäß mit seiner Vergütungsforderung aus dem Rechtsstreit und zahlt den Re...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / cc) Einigungsgebühr

Rz. 47 Kommt es im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren zu einer Einigung, fällt auch hier eine Einigungsgebühr an. Zu beachten ist, dass bereits der Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zur Anhängigkeit i.S.d. Nr. 1003 VV führt (Anm. Abs. 1 zu Nr. 1003 VV), sodass sich die Gebühr nur auf 1,0 beläuft, ausgenommen im Falle eines Antrags auf Prozess- ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / d) Mahnverfahren mit Termins- und Einigungsgebühr

Rz. 49 Kommt die Einigung aufgrund einer Besprechung zustande, entstehen sowohl Einigungs- als auch Terminsgebühr. Beispiel 24: Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung Der Anwalt erwirkt für den Mandanten einen Mahnbescheid über 10.000,00 EUR. Anschließend führen die Anwälte telefonische Verhandlungen, die mit einer Einigung enden. Neben der 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 33...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

Rz. 12 Im Gegensatz zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem das Verwaltungsgericht zu einer Nichtzulassung der Berufung nicht befugt ist (§ 124a Abs. 1 S. 3 VwGO), kann das Sozialgericht in seinem Urteil die Berufung nicht nur zulassen, sondern auch die Zulassung ablehnen. Die Ablehnung ist dann allerdings mit der Nichtzulassungsbeschwerde anfechtbar (§ 145 SGG), über...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 2. Einzelauftrag

Rz. 24 Wird dem Anwalt nur der Auftrag zur Einreichung einer Schutzschrift erteilt, wird ihm also nicht bereits der Auftrag erteilt, auch im eventuell folgenden Verfahren den Antragsteller zu vertreten, dann ist Nr. 3100 VV nicht anwendbar, da diese Vorschrift einen Auftrag für das Verfahren insgesamt voraussetzt. Bei einem auf das Einreichen der Schutzschrift beschränkten A...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 2. Wahlrecht bei der Einforderung

Rz. 5 Der Anwalt kann nach § 15a Abs. 1 RVG frei wählen, welche der aufeinander anzurechnenden Gebühren er in voller Höhe einfordert und welche vermindert.[1] Er kann selbstverständlich nicht beide Gebühren zugleich unvermindert einfordern. Beispiel 1: Wahlrecht bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Gegenstandswert (I) Der Anwalt hatte nach einem Gegenstandswert von 8.0...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / 3. Terminsgebühr

Rz. 18 Nimmt der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, so erhält er auch eine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV für jeden Verhandlungstag. Die Terminsgebühr kann daher – ebenso wie in Straf- und Bußgeldsachen – mehrmals entstehen. Rz. 19 Erforderlich ist ein gerichtlicher Termin (Vorbem. 6 Abs. 3 S. 1 VV). Eine Besprechung mit dem Gericht oder der Behörde reicht nicht aus, ...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (4) Anrechnung einer vorangegangenen Gebühr

Rz. 36 Hat der Anwalt für eine vorangegangene Tätigkeit bereits eine Gebühr verdient, die im gerichtlichen Verfahren anzurechnen ist, dann wird diese Gebühr auf die Verfahrensgebühr der Nr. 3335 VV angerechnet. Rz. 37 Ist eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV oder Nr. 2303 VV vorangegangen, ist diese hälftig auf die Verfahrensgebühr der Nr. 3335 VV anzurechnen, höchstens zu 0...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / c) Uneingeschränkte Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung

Rz. 73 Wird die beantragte Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe in vollem Umfang bewilligt, geht die im Bewilligungsverfahren verdiente Vergütung in der Vergütung des Hauptsacheverfahrens auf (§ 16 Nr. 2 RVG). Soweit der Anwalt die Vergütung für das Bewilligungsverfahren noch nicht abgerechnet hat, greift mit der Beiordnung die Sperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Er kann ab da...mehr

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§ 38 Auslagen / II. Verauslagte Beträge

Rz. 5 Soweit der Anwalt Beträge verauslagt, etwa Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Kosten für eine Einwohnermeldeamtsanfrage o.Ä., kann er nach §§ 675, 670 BGB i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV diese Beträge dem Mandanten in voller Höhe in Rechnung stellen, und zwar neben den sonstigen Auslagentatbeständen. Zu den Kosten eines in eigenem Namen des Prozessbevollmächtigt...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 18 Zunächst einmal entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (zur Anrechnung bei vorangegangener außergerichtlicher Vertretung siehe Rdn 55). Beispiel 1: Beweisverfahren ohne Terminswahrnehmung Es wird ein Beweisverfahren zur Höhe eines Schadens eingeholt. Das Sachverständigengutachten wird ohne Anberaumung eines Termins erstattet. Der Streitwert wird auf 30.000,00 ...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / a) Vertretung des Erklärenden

Rz. 68 Die Abgabe der Einwilligung zur Sprungrevision zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG für den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten zur Instanz. Er erhält also dafür keine zusätzliche Vergütung. Rz. 69 Wird der Anwalt erstmals mit der Abgabe der Einwilligungserklärung beauftragt, so liegt eine Einzeltätigkeit nach Nr. 3403 VV vor, für die er eine 0,8-Verfahrensgebüh...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Überblick

Rz. 144 Wird der Anwalt vom Schuldner beauftragt, eine drohende Zwangsvollstreckung abzuwehren, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / ee) Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter

Rz. 45 Wird anlässlich eines Verwaltungsverfahrens, eines Nachprüfungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens ein Verwaltungsverfahren über die Aussetzung der sofortigen Vollziehung oder deren Anordnung eingeleitet oder über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter, so stellt dieses Verwaltungsverfahren eine weitere selbstständige Angelegenheit i.S.d. §...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 16. Beratungshilfe

Rz. 57 Maßgebend ist nicht die Erteilung des Beratungshilfescheins, sondern die Erteilung des Auftrags an den Anwalt, die allerdings auch vor der Erteilung des Scheins liegen kann. Beispiel 27: Beratungshilfe (I) Der Anwalt war im Januar 2021 vom Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe beauftragt worden. Den Beratungshilfeschein hatte der Mandant bereits im Dezember 2020 ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 21. Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren

Rz. 341 Soweit der Anwalt in der Hauptsache tätig wird, gilt auch hier § 16 Nr. 2 RVG, wonach das Verfahren über die Prozesskostenhilfe und das Verfahren, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird, dieselbe Angelegenheit sind. Nur dann, wenn der Anwalt ausschließlich im Verfahren über die Prozesskostenhilfe beauftragt wird, erhält er eine gesonderte Vergütung. Rz. 342 Die bis...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Materiell-rechtliche Einwände

Rz. 148 Anders verhält es sich, wenn der Anwalt für den Schuldner materiell-rechtliche Einwände geltend machen soll. Dann handelt es sich nicht um eine vollstreckungsrechtliche Tätigkeit, sodass nicht Nr. 3309 VV, sondern Nr. 2300 VV greift.[80] Beispiel 97: Vollstreckungsabwehr (Aufrechnung) Der Gläubiger droht dem Schuldner die Zwangsvollstreckung an. Der Anwalt des Schuldn...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 4. Sofortige Beschwerde gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 69 Wird der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zurückgewiesen, so findet hiergegen nach § 691 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die sofortige Beschwerde statt, wenn der Antrag in einer nur maschinenlesbaren Form übermittelt und mit der Begründung zurückgewiesen worden ist, dass diese Form dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung nicht geeignet erscheine. D...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 165 Zur Verfahrensgebühr und gegebenenfalls zur Terminsgebühr hinzukommen kann unter den Voraussetzungen der Nr. 1000 VV eine Einigungsgebühr und unter den Voraussetzungen der Nr. 1002 VV eine Erledigungsgebühr. Die Höhe der Gebühren ist in Nr. 1006 VV geregelt. Rz. 166 Die Einigungsgebühr setzt auch hier die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages voraus, durch den der...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 39. Notanwalt

Rz. 96 Bei der Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b ZPO kann kein Fall des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG vorliegen, da die Bestellung gerade voraussetzt, dass die beantragende Partei keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt findet. Es gilt dann immer § 60 Abs. 1 S. 3 RVG. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Beiordnung. Das gilt dann auch für die Wahlanwaltsvergütung, wenn es an...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / d) Einfaches Schreiben

Rz. 32 Wird der Anwalt lediglich mit der Abfassung eines Schreibens einfacher Art beauftragt, so reduziert sich der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV auf 0,3 (Nr. 2301 VV). Mit dem Wortlaut der Nr. 2301 VV ist klargestellt, dass es allein auf den dem Anwalt erteilten Auftrag ankommt und nicht auf die ausgeübte Tätigkeit.[13] Es handelt sich insoweit nicht um einen eigenen Gebüh...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / III. Vorschuss (§ 47 RVG)

Rz. 24 Im Gegensatz zur Beratungshilfe ist der im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt berechtigt, nach § 47 RVG einen Vorschuss zu verlangen. Das Recht auf Vorschuss erstreckt sich allerdings nur auf solche Gebühren, die bereits entstanden sind. Im Gegensatz zu § 9 RVG kann auf zukünftige Gebühren kein Vorschuss verlangt werden. Wohl kann...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Der Gegenstandswert

Rz. 20 Der Gegenstandswert beläuft sich im erstinstanzlichen Verfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder in Verfahren auf Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf den Wert der Hauptsache (§ 23a Abs. 1, 1. Hs. RVG). Wird die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nur hinsichtlich eines Teils der Hauptsache beantragt, so ist dieser Wert maßgebend. Rz. 2...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / b) Terminsgebühr

Rz. 43 Kommt es im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde zu einem Termin, kann eine Terminsgebühr nach Nrn. 5102, 5104, 5106 VV anfallen. Zwar entsteht die Terminsgebühr gem. Vorbem. 5 Abs. 2 S. 1 VV grundsätzlich nur für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen; für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde ist jedoch in Vorbem. 5.1.2 Abs. 2 VV etwas anderes bestimmt. Die Term...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / d) Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens

Rz. 79 Die Terminsgebühr entsteht auch bei Teilnahme an einer auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung.[20] Eine solche Besprechung – die auch telefonisch geführt werden kann – setzt den Austausch von Erklärungen voraus mit dem konkreten Ziel, das Streitverfahren einvernehmlich zu beenden.[21] Eine Terminsgebühr entsteht dann nicht, wenn die ...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / 2. Verfahren in Freiheitsentziehungssachen nach § 415 FamFG, in Unterbringungssachen nach § 312 FamFG und bei Unterbringungsmaßnahmen nach § 151 Nr. 6 u. 7 FamFG

Rz. 82 In Verfahren bei erstmaliger Freiheitsentziehung in Freiheitsentziehungssachen nach § 415 FamFG, in Unterbringungssachen nach § 312 FamFG und bei Unterbringungsmaßnahmen nach § 151 Nr. 6 u. 7 FamFG erhält der Anwalt für jeden Rechtszug (§ 17 Nr. 1 RVG) eine Verfahrensgebühr nach Nr. 6300 VV in Höhe von 44,00 EUR bis 517,00 EUR (Mittelgebühr: 280,50 EUR). Der gerichtli...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / b) Die Begrenzung durch die sog. "Schwellengebühr" nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV

Rz. 22 Zu beachten ist die Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV. Darin hat der Gesetzgeber einen sog. Schwellensatz eingeführt. Danach kann der Rechtsanwalt eine Gebühr von mehr als 1,3 nur fordern, wenn die Tätigkeit "umfangreich oder schwierig" war. Mit dieser Schwellengebühr wird kein zweiter Gebührenrahmen eingeführt, etwa dergestalt, dass in einfachen und nicht schwierigen Angele...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 2. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Gutachten

Rz. 41 Ist die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden, erhöht sich nach Nr. 2103 VV die Gebühr der Nr. 2102 VV auf 60,00 EUR bis 660,00 EUR. Die Mittelgebühr beträgt jetzt 360,00 EUR. Beispiel 21: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Gutachten Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Re...mehr

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§ 35 Strafsachen / c) Beschuldigter befindet sich nicht auf freiem Fuß

Rz. 66 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, so entstehen sämtliche Gebühren (mit Ausnahme der zusätzlichen Gebühren) "mit Zuschlag" (Vorbem. 4 Abs. 4 VV). Dem Anwalt steht also in diesen Fällen von vorneherein ein höherer Gebührenrahmen zur Verfügung, unabhängig davon, ob tatsächlich ein erhöhter Aufwand dadurch entstanden ist, dass sich der Mandant nicht auf...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 7 Für seine Tätigkeit im Berufungsverfahren, also für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV), erhält der Anwalt nach Nr. 3200 VV zunächst einmal eine 1,6-Verfahrensgebühr. Rz. 8 Vertritt er mehrere Auftraggeber gemeinschaftlich wegen desselben Gegenstands, erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber, höchstens um 2,0. Vertr...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (2) Gegenstandswert

Rz. 39 Für die Vertretung eines Gläubigers oder eines sonstigen gem. § 9 Nr. 1 und 2 ZVG Berechtigten richtet sich der Gegenstandswert nach § 26 Nr. 1 RVG.mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Tätigkeit auch in der Hauptsache

Rz. 1 Das Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zählt nach § 16 Nr. 2 RVG zum Rechtszug und wird durch die dort verdienten Gebühren mit abgegolten. Der Wert richtet sich dann nur nach dem Wert der Hauptsache. Der Wert des vorangegangenen Bewilligungsverfahrens und der Wert des Hauptsacheverfahrens werden nicht zusammengerechnet (§ 23a Abs. 2 RVG).[1] Rz. 2 Au...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / c) Einigungsgebühr

Rz. 30 Kommt es im Beweisverfahren zu einer Einigung, so entsteht die Einigungsgebühr grundsätzlich in Höhe von 1,5. Die Anhängigkeit im Beweisverfahren ist unerheblich (arg. e. Nr. 1003 VV). Beispiel 12: Beweisverfahren mit Besprechung und Einigung Der Anwalt führt ein Beweisverfahren über Baumängel in Höhe von 30.000,00 EUR. Nach Erhalt des Gutachtens verhandeln die Anwälte...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / k) Anrechnung eines überschießenden Anrechnungsbetrags auf nachfolgende Angelegenheit

Rz. 70 Kommt die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei dem ersten nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht voll zum Tragen, weil der Gebührensatz der erst nachfolgenden Angelegenheit unter der Hälfte des anzurechnenden Gebührensatzes liegt, so ist der nicht verbrauchte Anrechnungsbetrag auf ein gegebenenfalls anschließendes weiteres Verfahren anzurechnen, wenn die Verfahrens...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / d) Verfahrensgebühr mit Termins- und Einigungsgebühr

Rz. 123 Möglich ist auch, dass neben der Verfahrensgebühr sowohl Termins- als auch Einigungsgebühr anfallen. Beispiel 79: Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt legt hiergegen Widerspruch ein. Anschließend führen die Anwälte telefonische Verhandlungen, die mit einer Einigung enden. Neben...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Terminsgebühr

Rz. 73 Auch eine Terminsgebühr (Nr. 3310 VV) kann in der Zwangsvollstreckung anfallen, allerdings nur dann, wenn der Anwalt an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Außergerichtliche Verhandlungen oder Besprechungen reichen nicht aus. Der weiter gehende Anwendungsbereich der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist durch Nr. 3310 ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / (2) Erstmalige Beauftragung im Nachprüfungsverfahren

Rz. 29 Wird der Anwalt erstmals im Nachprüfungsverfahren beauftragt, ergeben sich keine Besonderheiten. Die Ausführungen zum Verwaltungsverfahren gelten hier entsprechend. Beispiel 5: Erstmalige außergerichtliche Vertretung im Nachprüfungsverfahren Der Anwalt wird beauftragt, gegen einen Bescheid über 5.000,00 EUR Widerspruch zu erheben. Die Sache ist durchschnittlich, aber u...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 18. Terminsvertreter

Rz. 320 Als Terminsvertreter erhält der Anwalt nach Nr. 3401 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der dem Hauptbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr. Im erstinstanzlichen Verfahren erhält er also eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR bis 330,00 EUR. Die Mittelgebühr beträgt dann 180,00 EUR. Rz. 321 War der Hauptbevollmächtigte bereits im Verwaltungs- oder Nachprüfu...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Gerichtliches Verfahren mit vorangegangener Tätigkeit vor der Behörde auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Rz. 268 War der Anwalt auch mit dem Antrag auf Aussetzung vor der Verwaltungsbehörde beauftragt, ist dort eine eigene Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV entstanden (§ 17 Nr. 1a RVG) (siehe dazu Rdn 87 ff.). Im gerichtlichen Anordnungsverfahren entsteht jetzt wiederum die Verfahrensgebühr der Nr. 3102 VV, allerdings unter hälftiger Anrechnung der vorangegangenen Geschäfts...mehr