Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 2 Haftungs-ABC / W. Verwaltungsrecht

Rz. 874 Das Verwaltungsrecht ist eine besonders komplexe Materie, die sich schwer überschauen lässt, denn es werden dabei zahlreiche Gesetze relevant. Die maßgeblichen Gesetze sind solche des Bundes- und des Landesrechts sowie solche des europäischen Unionsrechts. Aufgrund der Delegation der gesetzgeberischen Gewalt auf die Europäische Union durch den deutschen Verfassungsge...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / XIII. Vergleich

Rz. 770 Der Rechtsanwalt muss den Mandanten vor Abschluss eines Vergleichs über diejenigen Umstände aufklären, die für die Entscheidung des Mandanten wesentlich sind. Dazu gehört eine Erläuterung, von welchen Umständen eine gerichtliche Entscheidung bei Fortsetzung des Prozesses voraussichtlich abhängen würde, eine Abschätzung der Prozessrisiken und eine Erläuterung der vora...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Partnerschaftsversicherung und das Recht zur Pflichtversicherung

Rz. 220 Ausdrücklich hat der Gesetzgeber davon abgesehen, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für Partnerschaftsgesellschaften einzuführen, sodass es Angehörigen der Freien Berufe unbenommen bleibt, sich in einfachen Partnerschaftsgesellschaften mit dem "traditionellen Haftungsregime" einer uneingeschränkten Haftung der Gesellschaft und einer auf die Handelnden...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Verjährung von Ansprüchen

Rz. 793 Ein Anspruch aus dem Anwaltsvertrag verjährte gem. § 51b BRAO a.F. in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach der Beendigung des Auftrags. Maßgebend war § 51b BRAO a.F. und nicht etwa § 68 StBerG, da auf Anwälte, die in Steuerangelegenheiten beraten ohne Steuerberater zu sein, das Berufsrecht der Anw...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 6. Kaufvertragliche Verjährung von Ansprüchen

Rz. 528 Für kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche gilt grds. eine Verjährungsfrist von zwei Jahren gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, es sei denn, der Mangel besteht in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist – dann gilt nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB eine ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Insolvenzgeld

Rz. 109 Tückisch und erfahrungsgemäß haftungsträchtig ist das Kapitel "Insolvenzgeld", das in den §§ 165 ff. SGB III geregelt wird, für das aber in den Gemeinsamen Vorschriften für Leistungen in § 324 Abs. 3 SGB III eine Ausschlussfrist statuiert ist, nach der innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis das Insolvenzgeld zu beantragen ist.[90] Fast noch häufiger al...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / O. Rechtsschutzversicherung und Anwaltshaftung

Rz. 679 Bei aussichtsloser Prozessführung kommt eine Haftung des Anwalts gegenüber dem Versicherer aus übergegangenem Recht in Betracht, wenn er den Mandanten nicht ordnungsgemäß über die Aussichtslosigkeit belehrt hat.[538] Die Erteilung der Deckungszusage durch den Rechtsschutzversicherer allein entbindet den Anwalt nicht von seiner Beratungspflicht gegenüber dem Mandanten...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Überblick über das Haftungsregime in der Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Rz. 170 Im Ausgangspunkt gilt für die Mitglieder einer Partnerschaft zunächst einmal die Bestimmung des § 8 Abs. 2 PartGG, wonach nur die mit der Bearbeitung eines Auftrags befassten Partner persönlich haften und Bearbeitungsbeiträge von untergeordneter Bedeutung ausgenommen sind. Rz. 171 § 8 Abs. 3 PartGG eröffnet über einen Verweis auf das Berufsrecht einzelner Berufe die M...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Erbsachen

Rz. 312 Das Erbrecht ist eine in vielen Stellen komplizierte Rechtsmaterie, die im Falle der Nichtbeherrschung unangenehme Regressfolgen für den Anwalt begründen kann.[248] Hinzukommt, dass der Erbschaftsaspekt auch in prozessualer Hinsicht bedeutsam werden kann, etwa weil die Sondervorschriften der §§ 342 ff. FamFG zu berücksichtigen sind oder weil der als Erbe des Schuldne...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Prozessuale Fristen

Rz. 572 Grds. ist durch eine geeignete Büroorganisation des Anwalts sicherzustellen, dass sämtliche Fristen, die im Zusammenhang mit einem Mandat und einem Rechtsstreit zu beachten sind, eingehalten werden. Die Versäumung einer Prozesshandlung hat nach § 230 ZPO im Allgemeinen zur Folge, dass die Partei mit der vorzunehmenden Prozesshandlung ausgeschlossen wird. Wenn also in...mehr

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§ 1 Einleitung / II. Beispiele für das (Nicht-)Vorliegen eines Schadens

Rz. 101 Ein Mandant, der infolge eines pflichtwidrigen Verhaltens seines Rechtsanwalts eine Forderung verliert, erleidet dann keinen Schaden, wenn er bei sachgerechtem Vorgehen des Rechtsanwalts ohnehin nichts erhalten hätte. Ist dies der Fall und die verlorene Forderung somit wertlos, kommt die Verurteilung des Rechtsanwalts auf Zahlung von Schadensersatz nicht in Betracht....mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VIII. Schmerzensgeld

Rz. 736 Das Schmerzensgeld ist in § 253 BGB geregelt, der die §§ 249 bis 252 BGB für immaterielle Schäden modifiziert. Rz. 737 Der Anspruch auf Schmerzensgeld kann zunächst einmal wie bisher schon auf unerlaubte Handlungen im Sinne der §§ 823 ff. BGB gestützt werden, und zwar auch in Fällen der verschuldensunabhängigen Haftung, sowie auf Ansprüche wegen rechtswidriger Inhafti...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung nach § 8 Abs. 4 PartGG

Rz. 193 Aufgrund der beschriebenen Unzulänglichkeiten, welche den § 8 Abs. 2 und 3 PartGG anhaften, wurde das Vorhaben, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung im deutschen Recht einzuführen und seine Umsetzung durch das am 19.7.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderun...mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Überblick über die Pflichten für eine ordnungsgemäße Berufsausübung

Rz. 42 Größere Bedeutung für Fragen der Berufshaftung von Anwälten als die Vorschriften zu den allgemeinen Berufspflichten hat § 11 BORA. Danach ist der Rechtsanwalt verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Der Mandant ist insbesondere ü...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VII. Verjährung von Ansprüchen

Rz. 669 Gem. § 548 BGB verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche. Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Auf...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Beweise und Beweissicherung

Rz. 691 Nimmt der klagende Mandant seinen Rechtsanwalt wegen eines Prozessverlustes im Vorprozess wegen Schlechterfüllung der anwaltlichen Pflichten auf Schadensersatz in Anspruch, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Ausgangsprozess bei richtigem Verhalten des Anwalts einen positiven Ausgang genommen hätte. Die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO verhe...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 634 Das Medizinrecht weist sowohl im materiell als auch im prozessualen Recht Besonderheiten auf und birgt damit Haftungsrisiken. Vor allem das Arzthaftungsrecht stellt eine anspruchsvolle Materie dar, sowohl für den Anwalt des Arztes als auch für den Patientenanwalt. Rz. 635 Im Bereich der prozessrechtlichen Bezüge der Arzthaftung haben die Komplexe "Tatsachenermittlung"...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Außergerichtliche Konfliktbeilegung/Güterichterverfahren

Rz. 686 Gem. § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO soll in der Klageschrift unter anderem angegeben werden, ob vor der Klageerhebung eine Mediation versucht wurde oder ob ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung vorausgegangen ist. Außerdem soll erklärt werden, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen. Über den Einfluss auf die gerichtliche Ermessensausübung hin...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Zugewinnausgleich

Rz. 304 In einem Rechtsstreit um Zugewinnausgleich hat der Rechtsanwalt die Pflicht gem. der §§ 1373 ff. BGB eine stichtagsgetreue Vermögensbilanz der Ehegatten aufzustellen.[238] Rz. 305 Stichtag ist seit dem 1.9.2009 dabei nicht die Scheidung, sondern der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten gem. § 1384 BGB. Wenn die Ehe bereits vor dem 1.9.2009...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / A. Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 1 Bei der Aktiv- und Passivlegitimation rühren Regressfälle häufig aus einem nur allzu oberflächlichen Umgang mit Sachverhaltsinformationen. Ein Paradebeispiel sind unkorrekt wiedergegebene Firmierungen etwa bei Unternehmen aus einem Konzerngeflecht, die zwar ähnlich lauten und klingen, aber doch ganz unterschiedliche Rechtsgebilde bezeichnen. Für ein weiteres griffiges ...mehr

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§ 1 Einleitung / A. Allgemeine Haftungsgrundlagen

Rz. 1 Die Darstellung einzelner Haftungsrisiken im zweiten Abschnitt dieses Buches erscheint verständlicher, wenn man sich den allgemeinen Haftungsrahmen für die Berufsausübung von Anwälten vor Augen führt. Denn in einzelnen Fällen ist die von der Rechtsprechung praktizierte Annahme anwaltlicher Pflichten gerade vor dem Hintergrund eines erst kürzlich abgeschlossenen Studium...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / F. "BGB-AT" – Haftungsrisiken wegen Nichtbeachtung allgemeiner Vorschriften

Rz. 241 Was jüngeren Lesern aufgrund des erst kürzlich abgeschlossenen Studiums und frisch bestandener Examen vielleicht kaum entgehen mag, bildet in der Praxis immer wieder Anlass für Anwaltsregressfälle: Die Nichtbeachtung von Regelungen im allgemeinen Teil des BGB.[196] Rz. 242 Auch wenn es gerade für jüngere Menschen eine absolute Selbstverständlichkeit ist, in digitaler ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Sonstige Haftungsgefahren

Rz. 110 Bei arbeitsrechtlichen Mandaten treffen den Anwalt somit sehr umfangreiche Sorgfaltspflichten. Die Übernahme eines arbeitsrechtlichen Mandates erfordert umfassende Kenntnisse im Individualarbeitsrecht, im Kollektivarbeitsrecht sowie im Arbeitsgerichtsprozessrecht. 1. Allgemeines Rz. 111 Ein Anwalt, der die Vertretung eines Arbeitnehmers in einem Arbeitsgerichtsprozess ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (2) Ausschlussfristen in Tarifvertrag

Rz. 75 Relevant sind auch die tariflichen Ausschlussfristen, die im Gegensatz zu den bereits genannten gem. § 4 Abs. 4 S. 3 TVG nicht gesetzlich geregelt sind, sondern nur im Tarifvertrag selbst vereinbart werden können. Sie kommen in einer Vielzahl von Tarifverträgen vor. Der Grundsatz, dass ein Anwalt jeden Irrtum zu vertreten hat, ist daher auch auf die fehlende Kenntnis ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) Inhalt und Übermittlung der Streitverkündungsschrift

Rz. 436 Für Streitverkünder kann die gerichtliche Sachbehandlung Nachteile mit sich bringen, weil nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB nur die Zustellung der Streitverkündungsschrift beim Streitverkündungsempfänger die Verjährung hemmt und dem Streitverkündenden sich die Abläufe der Sachbehandlung durch die Gerichte, die grds. von Amts wegen die Streitverkündung zuzustellen haben, ni...mehr

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§ 1 Einleitung / B. Haftungsausfüllende Kausalität und zurechenbarer Schaden

Rz. 91 Vor allem praktisch bedeutsam ist Frage nach dem Vorliegen der haftungsausfüllenden Kausalität und eines dem Anwalt zurechenbaren Schadens, weil nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass ein Anwaltsfehler auch Nachteile für seinen Mandanten mit sich bringt. Die erforderliche Klärung hypothetischer Kausalverläufe macht es bisweilen zu einem schwierigen Un...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 5. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten/Einrede der beschränkten Erbenhaftung

Rz. 329 Der Erbe haftet als Gesamtrechtsnachfolger für die Nachlassverbindlichkeiten dem Grundsatz nach unbeschränkt, § 1967 Abs. 1 BGB. Ein nach Annahme der Erbschaft gegen den Erben erwirkter Vollstreckungstitel kann daher auch in sein eigenes Vermögen vollstreckt werden, § 1958 BGB. Rz. 330 Die Haftung kann auf den Nachlass beschränkt werden, indem der Erbemehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) "Statthaftigkeit" des Güteverfahrens

Rz. 383 Die Gerichte beherzigen bei der Auslegung von § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB nicht immer die Grundsätze, welche das BVerfG in Bezug auf Güte- und Schlichtungsverfahren, die nach § 278 ZPO, § 15a EGZPO obligatorisch sind, aufgestellt hat, und die sich Fachgerichte auch in evident aussichtslosen Konstellationen immer wieder zu eigen machen, eine Güteverhandlung ohne Rücksicht ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / f) Selbstständiges Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO

Rz. 469 Das selbstständige Beweisverfahren unterliegt eigenen Regeln, was sich nicht nur in den Sondervorschriften der §§ 485 ff. ZPO im Vergleich zur Beweiserhebung durch Einholung von Augenschein durch das Gericht, Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten, die im Regelverfahren nach §§ 371 ff., 373 ff. ZPO und §§ 402 ff. ZPO erfolgen, offenbar wird. Insbesondere soll ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Sozienhaftung in GbR und Partnerschaft

1. Haftung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Rz. 160 Im Falle eines mit einer Sozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft geschlossenen Mandats haften neben der Gesellschaft alle Sozien für den gegen die Gesellschaft gerichteten Anspruch wegen schuldhafter Verletzung der aus den Mandat resultierenden Verpflichtungen analog §§ 128 ff. HGB persönlich. Rz. 161 D...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VI. Räumungsklage

Rz. 664 Während die Kündigung gegenüber allen Vertragspartnern auszusprechen ist, ist die Räumungsklage gegenüber allen erwachsenen Personen, die das Mietobjekt nutzen, zu erheben, unabhängig davon, ob es sich um Vertragspartner handelt oder nicht. Weiter ist vorsorglich auch der bereits ausgezogene Mieter zu verklagen, der nicht wirksam aus dem Mietverhältnis entlassen wurd...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Pflichten bei der Beratung

Rz. 786 Die Pflichten eines Rechtsanwalts, der einen Mandanten steuerlich berät, beurteilen sich nach denselben Grundsätzen wie bei der Beratung in anderen Rechtsangelegenheiten.[619] Empfiehlt der Rechtsanwalt aus steuerlichen Gründen einen bestimmten Vermögenserwerb, so hat er den Mandanten in der durch die Sachlage gebotenen Weise auch umfassend über die mit dem Geschäft ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 414 Der Gesetzgeber hatte vor allem das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe als anfällig für einen Rechtsmissbrauch angesehen, weil die Kostenfreiheit Antragsteller dazu verleiten könnte, mithilfe immer wiederkehrenden Anträgen den Eintritt der Verjährung ad infinitum zu verschieben; daher ordnet das Gesetz in § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB an, dass nur die erstmal...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Hemmungstatbestände der §§ 203 ff. BGB

Rz. 358 Den Kern des Verjährungsrechts bilden die Vorschriften über die Hemmung, die Ablaufhemmung und den Neubeginn der Verjährung, die in den Vorschriften der §§ 203 bis 213 BGB geregelt werden. Eine Kommentierung jeder einzelnen Bestimmung soll hier nicht erfolgen, vielmehr praxisrelevante Segelhinweise für die anwaltliche Praxis vermittelt werden. Insoweit kann wiederum ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Haftung in der Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Rz. 169 Dieses an die Rechtsform der OHG angelehnte Haftungskonzept liegt auch der Partnerschaftsgesellschaft zugrunde, § 8 Abs. 1 PartGG.[144] Die Besonderheit dieses Gesellschaftstypus ergibt sich daraus, dass § 8 Abs. 2 bis 4 PartGG verschiedene Optionen für eine Haftungsbeschränkung vorsehen. a) Überblick über das Haftungsregime in der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) R...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / cc) Beginn der Verjährungshemmung beim Güteantrag

Rz. 400 Ein weiteres, bisweilen unterschätztes Risiko ist der Umstand, dass es anders als bei der Klageerhebung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder bei Anträgen nach § 204 Abs. 1 Nr. 12 und 13 ZPO nicht auf den Zeitpunkt der Einreichung des Schriftsatzes ankommt, sondern auf die Veranlassung der Bekanntgabe des Gesuchs durch die Gütestelle. Insoweit liegt ein Gleichlauf mit dem...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (3) Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen

Rz. 80 Gem. § 77 Abs. 4 S. 4 BetrVG ist die Aufnahme von Ausschlussfristen sowie von die Verjährungsfristen verkürzende Regelungen in Betriebsvereinbarungen grds. zulässig. Rz. 81 Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die von den Abreitnehmern bereits während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses die gerichtliche Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen verlangt...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / C. Arbeitsrechtliche Mandate

Rz. 24 Um das Arbeitsrecht kommt kaum ein Anwalt herum. Für die kleineren Kanzleien ohne Spezialisierung stellte es vor allem durch Kündigungsschutzklagen für rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer, die nicht selten rasch mit einem Vergleich vor den Arbeitsgerichten beendet werden, eine lukrative Einnahmequelle dar. Vor allem spezialisierte und größere Einheiten haben es bei d...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / bb) Wirksamkeitsanforderungen für Ausschlussfristen

Rz. 66 Zu beachten ist, dass diejenigen Klauseln, die Ausschlussfristen enthalten, die Rechtsfolge im Falle nicht fristgerechter Geltendmachung benennen müssen. Ansonsten sind sie unwirksam. Für Arbeitgeberanwälte ist dies bspw. von Bedeutung, um sich nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, dem Mandanten nicht zur Regelung einer wirksamen Ausschlussfrist verholfen zu haben. R...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Fristen und Verjährungsvorschriften

Rz. 340 Das anwaltliche Dasein wird durch eine Vielzahl materieller und prozessualer Fristen determiniert. Die Nichtbeachtung solcher Fristen stellt die Hauptursache für Anwaltshaftungsfälle dar und nimmt rund 40 % aller von den Anwälten bei den Berufshaftpflichtversicherern gemeldeten Schadensfälle ein.[283] Rz. 341 Einer der maßgeblichen Gründe dafür dürfte sein, dass es di...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) Konzeptionelle Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Neuerungen

Rz. 194 Tatsächlich hat der Gesetzgeber aber ähnlich wie schon mit der Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG nur ein scheinbar praktisch handhabbares und haftungsrechtlich sicheres Modell geschaffen, weshalb sich interessierte Kanzleien genau überlegen sollten, ob sie von dem neuen Organisationsmodell Gebrauch machen wollen. Die Idee der Einführung einer Personengesellschaft mit ha...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / bb) Haftungsbegrenzung und Versicherungsschutz einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung

Rz. 219 Unbeschadet dieser grundsätzlichen Bedenken gegen das Regelungskonzept, maßgebliche Bestimmungen über eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung der singulären Regelung im Berufsrecht einiger Berufe zu überlassen, zieht dieses System mangels ausreichender Synchronisation der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften eine erhebliche Rechtsunsicherheit nach s...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / e) Pflicht zur Vorlage von Belegen

Rz. 279 Zu allen Auskunftsansprüchen gibt es die Pflicht zur Vorlage von Belegen. Wer als Anwalt nicht auf dieser Pflicht verharrt, setzt sich einer erhöhten Haftgefahr aus. Nach den Gesetzesmaterialien besteht die Pflicht zur Vorlage von Belegen nur in dem Umfang, in dem solche Belege noch vorhanden sind.[211] Rz. 280 Der Anspruch auf Vorlage von Belegen muss – wie auch im U...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (2) Haftungsbegrenzung

Rz. 226 Die Unterhaltung des Versicherungsschutzes ist nämlich von grundlegender Bedeutung für das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 4 PartGG, das bei jedem Defizit im Versicherungsschutz entfällt. Der Versicherung kommt neben dieser generellen Bedeutung eine weitere Funktion zu, indem die Vorschriften des jeweiligen Berufsrechts mit Vorgaben zum maßgeblichen Versicherungsschutz...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / X. Sicherheitsleistung

Rz. 755 Es gehört es zu den Pflichten eines Berufungsanwalts, der für seinen Mandanten ohne Beteiligung eines Korrespondenzanwalts eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung erwirkt und die Sicherheit dem Gegner übermittelt hat, sich um die Rückgabe der Sicherheit zu kümmern, nachdem sein Mandant mit der Berufung ganz oder im Wesentlichen...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / R. Strafsachen

Rz. 794 Etwas weniger haftungsträchtig ist die Arbeit von Strafrechtsanwälten, auch wenn selbst diese nicht vor einer Inanspruchnahme gefeit sind. So ist aus der Praxis der Fall eines prominenten Hamburger Anwalts bekannt, der nach einem "Deal", laut dem durch Zahlung einer hohen Kaution dem Mandanten freies Geleit zugesagt worden war, die – wie sich im Nachhinein herausstel...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 11. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Rz. 570 Wenn einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nic...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (2) Fragwürdige Handhabbarkeit des vom Gesetzgeber bemühten allgemeinen berufsrechtlichen Grundsatzes der "Meistbelastung"

Rz. 200 Von einem zeitgemäßen Organisationsmodell kann vor allem deshalb keine Rede sein, weil der Gesetzgeber ausdrücklich davon abgesehen hat, vernünftige Regelungen für die interprofessionelle Zusammenarbeit von Angehörigen verschiedener Berufe zu schaffen, und dies in Bezug auf die maßgebliche Mindestversicherungssumme der sozietätsfähigen Berufe nach §§ 59a Abs. 1 S. 1 ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VIII. Vertretung des Mieters

Rz. 672 Vertritt der Rechtsanwalt den Mieter und muss dieser bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Mietzinses eine fristlose Kündigung nach §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB befürchten, so hat der Rechtsanwalt die Pflicht ihm zu raten, dass der Mietzins ggf. unter Vorbehalt zu zahlen ist, damit der Vermieter sein Kündigungsrecht verliert, denn nach allgemei...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / V. Verjährung von Ansprüchen aus Werkbauvertrag

Rz. 896 Gem. § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre bei Ansprüchen wegen Sachmängelhaftung aus einem der VOB/B unterliegenden Werkvertrag. Die Frist beginnt ab der Abnahme des Werkes zu laufen. Sie kann durch eine außergerichtliche Geltendmachung unterbrochen werden. Erforderlich ist allerdings, dass der Rechtsanwalt zuvor prüft, ob die VOB/B Vertrag...mehr