Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGkompakt 5/2016, Gegenstan... / 2

Hinweis Die nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden Anwaltskosten richten sich auch dann nach dem vollen Schadensbetrag, wenn der Geschädigte seinen Anwalt zunächst beauftragt, den Sachschaden mit dem Kaskoversicherer zu regulieren und dieser den Sachschaden mit Ausnahme der Selbstbeteiligung ausgleicht. LG Arnsberg, Urt. v. 11.5.2016 – 3 S 117/15mehr

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AGkompakt 5/2016, Gegenstan... / 3

Beispiel Nach einem Verkehrsunfall, durch den an seinem Fahrzeug wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist, beauftragt der Geschädigte den Anwalt, Schadensersatz geltend zu machen, und zwar wegen folgender Positionen: Für den Restwert erz...mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend und überzeugend begründet. Leider geht die überwiegende Rechtsprechung – aus meiner Sicht aber unzutreffend – spätestens seit Inkrafttreten des 2. KostRMoG und auf der Grundlage einer damit einhergehenden falschen Auslegung der mit § 48 Abs. 3 RVG einhergehenden Änderung bzw. Klarstellung des Gesetzgebers davon aus, dass außerhalb des ...mehr

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FF 5/2016, Der Familienanwalt und Computerprogramme

Klaus Schnitzler Im letzten Jahr haben die Vorsitzende Richterin am OLG Köln Gabriele Ey (Editorial: Digitale Berechnungen in Gerichtsbeschlüssen, FF 2015, 381) und die Vorsitzende Richterin am OLG München Dr. Isabell Götz bei der 18. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrechts im DAI (FUR 2015, 309) sowie beim DFGT in Brühl im Oktober 2015 unmissverständlich deutlic...mehr

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AGS 5/2016, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die Kostentscheidung ist gem. § 58 FamFG statthaft und zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt (§§ 58, 63, 64 FamFG). Einer Mindestbeschwer i.S.d. § 61 FamFG bedarf es bei der Anfechtung einer Kostenentscheidung in Kindschaftssachen nicht (vgl. BGH FamRZ 2013, 1876 [= AGS 2013, 505]). In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Indem d...mehr

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AGkompakt 5/2016, Anwaltsge... / Einführung

Parteiwechsel kommt in der Praxis häufig vor und zwar sowohl auf Seiten der klagenden Partei als auch auf Seiten der beklagten Partei. Faktisch handelt es sich um eine Klagerücknahme für den bisherigen Kläger bzw. gegenüber dem bisherigen Beklagten unter Erhebung einer neuen Klage für den neuen Kläger bzw. gegen den neuen Beklagten. Nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit In ...mehr

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AGS 5/2016, Kein Längenzusc... / 1 Sachverhalt

Mit Antragsschrift v. 7.5.2015 hatte die Staatsanwaltschaft im Sicherungsverfahren auf die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angetragen. Die Hauptverhandlung, an der Rechtsanwalt X. als gerichtlich bestellter Verteidiger umfassend teilnahm, fand am 9., 19. und 24.2.2015 statt, wobei die Sitzungen am 9.2.2015 von 9:00 Uhr bis 14:55 Uhr (mit ...mehr

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zerb 5/2016, Die Stiftung in der Beratungspraxis

Dr. K. Jan Schiffer (Hrsg.) zerb verlag, 4. Aufl. 2016, 720 Seiten, gebunden, 79 EUR ISBN 978-3-95661-030-1 Die praktische Bedeutung von Stiftungen nimmt stetig zu. Mittlerweile existieren in Deutschland über 20.000 rechtsfähige Stiftungen. Mit einem jährlichen Zuwachs von ca. 1.000 Neugründungen darf gerechnet werden. Insoweit besteht auch ein enormer Bedarf an Praktikerlitera...mehr

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zfs 5/2016, Entzug der Proz... / 3 Anmerkung:

1. Ein besonders dreister Versuch, einen unbegründeten Anspruch auf Staatskosten, damit auf Kosten aller Bürger, durchzusetzen und hierbei das Rechtsinstitut der Prozesskostenhilfe zu missbrauchen, ist erfreulicherweise gescheitert. Nach der Beweisaufnahme stand es fest, dass der ASt., dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden war, den Auffahrunfall, aus dem er Ansprüche herle...mehr

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AGS 5/2016, Untauglichkeit ... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) aus der Staatskasse zusteht. Streitig ist die Höhe der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Im Klageverfahren vor dem SG ging es um Bedarf für Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II, die Berücksichtigung ...mehr

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AGS 5/2016, Zusätzliche Geb... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Der Verteidiger hat die Zusätzliche Gebühr sogar zweimal verdient. Vereinfacht stellt sich der Fall wie folgt dar: Beispiel Gegen den Beschuldigten wird Anklage wegen verschiedener Taten vor dem AG erhoben. In der Hauptverhandlung wird das Verfahren wegen einzelner Taten abgetrennt und als gesondertes Verfahren fortgeführt. In dem Ausgangsverfa...mehr

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FF 5/2016, FF 5/2016 / Sonstige Familienstreitsache

a) Eine zwischen einem Rechtsanwalt, einem von diesem vertretenen Ehegatten und dem anderen – nicht anwaltlich vertretenen – Ehegatten geschlossene Vereinbarung, wonach im Falle der Einleitung streitiger Verfahren eine Vertretung des Ehegatten durch diesen Rechtsanwalt nicht erlaubt sein soll, ist auch dann zu beachten, wenn nach einem – auch längerfristigen – gescheiterten ...mehr

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AGS 5/2016, Bezeichnung ein... / 3 Anmerkung 1

Faites vos jeux! Die Entscheidung des OLG München belegt erneut die These, dass die Führung von Gebührenprozessen einem Glücksspiel gleicht und sichere Prognosen selbst bei eindeutiger Rechtslage und eindeutigen Gesetzestexten nicht zulässt. Gebührenrechtler pflegen sinnvollerweise die Frage des Mandanten nach Erfolgsaussichten in die eine oder andere Richtung mit einer Progno...mehr

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AGS 5/2016, Bezeichnung ein... / 2 Aus den Gründen

Der erstmals im Berufungsverfahren gestellte bezifferte Antrag hat nur zu einem Bruchteil Erfolg. Die zwischen den Parteien geschlossene "Honorarvereinbarung" v. 7./14.9.2004 ist wirksam und bezieht sich auch auf die gerichtliche Tätigkeit des Beklagten. Dies gilt auch dann, wenn man sie den Regeln des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterwirft. a) Die Bezeichnung ...mehr

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AGS 5/2016, Kein Längenzusc... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 464b S. 3 StPO, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. 1. Der Senat entscheidet in der Besetzung mit drei Richtern (§ 122 Abs. 1 GVG); § 568 S. 1 ZPO findet keine Anwendung (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 160 unter Aufgabe früherer Rspr.; OLG Hamm, Beschl. v. 3.12.2009 – 2 Ws 270/09, juris; OLG Jena NStZ-RR 2008, 63; OLG ...mehr

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zfs 5/2016, Berufungszurück... / Leitsatz

1. Notwendig i.S.d. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen. Das ist vom Standpunkt einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei aus zu beurteilen, wobei grds. auf den Zeitpunkt der Vornahme der kostenverursachenden Handlu...mehr

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AGS 5/2016, Anwaltsbeauftra... / Leitsatz

Notwendig i.S.d. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen. Das ist vom Standpunkt einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei aus zu beurteilen, wobei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Vornahme der kostenverursachen Hand...mehr

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AGS 5/2016, Anwaltsbeauftra... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Das Beschwerdegericht hat einen Anspruch der Beklagten auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV (nebst Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV) zu Unrecht bejaht. 1. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung ausgeführt,...mehr

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AGS 5/2016, Kein Anspruch a... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag auf vorläufige Festsetzung des Streitwerts nach § 32 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 63 Abs. 1 S. 1 GKG für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren) ist unzulässig und daher zu verwerfen. 1. Der Senat legt den Antrag der Prozessbevollmächtigten dahingehend aus, dass sie eine für die Rechtsanwaltsgebühren ...mehr

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AGS 5/2016, Anforderung an ... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel, mit dem der Kläger nur Deckung für die gerichtlichen (nicht auch die außergerichtlichen) Kosten verlangt, Erfolg. Die Feststellungsklage ist zulässig. Ein Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO besteht, da der Beklagte einen Anspruch des Klägers bestreitet. Das festzustellende Rechtsverhältnis ist auch ausreichend konkret beschrieben...mehr

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AGkompakt 5/2016, Gegenstan... / 10

Hinweis Der Gegenstandswert für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen der Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden bemisst sich nach dem vollen Wiederbeschaffungswert ohne Abzug des Restwerts. AG Norderstedt, Urt. v. 15.9.2015 – 47 C 118/15, AGS 2015, 525 = NJW 2015, 3798 = NJW-Spezial 2015, 637 = Verkehrsrecht aktue...mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der... / Leitsatz

Die Formulierung, dass die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf den Abschluss einer Vereinbarung erstreckt wird, kann auch außerhalb der Regelung des § 48 Abs. 3 RVG dazu führen, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt für einen Mehrvergleich über nicht rechtshängige Ansprüche eine Verfahrens- und Terminsdifferenzgebühr aus der Staatskasse zu erstatten sind. OLG Stuttgart, B...mehr

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zfs 5/2016, Berufungszurück... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… II. Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Das Beschwerdegericht hat einen Anspruch der Bekl. auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 RVG VV (nebst Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 RVG VV) zu Unrecht bejaht …" [7] 2. a) Die vom LG antragsgemäß fest...mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 bis 8 RVG zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Senat teilt die Auffassung des Familienrichters, dass sich die Erstreckung der Beiordnung durch den Beschluss im Termin auf alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Tätigkeiten bezieht, also auch auf die angefallene 0,8-Verfahrensgebühr (Nr. 3101 Nr. 2 VV) und di...mehr

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zerb 5/2016, Unternehmensna... / 8

Auf einen Blick Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf minderjährige Kinder regelmäßig ein Ergänzungspfleger bestellt werden muss. Zudem ist häufig eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich. Da diese nicht mit ihrer Bekanntgabe, sondern erst mit ihrer Rechtskraft Wirkung entfaltet, bietet sich ein Rechtsmittelverzich...mehr

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AGS 5/2016, Bezeichnung ein... / Leitsatz

Die Bezeichnung als "Honorarvereinbarung” genügt den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 RVG." Tritt ein in einer Rahmenvergütungsvereinbarung vorgesehenes Zeithonorar, welches auch künftige Prozessvertretungen erfasst, an die Stelle der Abrechnung nach dem RVG, scheidet ein Verstoß gegen § 49b Abs. 1 BRAO (Gebührenunterschreitung) aus, wenn aus der vorausschauenden Sicht des ...mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner war unter dem im Rubrum genannten Aktenzeichen ein Familienverfahren wegen Trennungsunterhalts anhängig, sowie ein Scheidungsverfahren. In der mündlichen Verhandlung zum Unterhaltsverfahren haben die damaligen Eheleute nach ausführlicher Erörterung der gesamten familiären und finanziellen Situation einen Vergleich zur Regelu...mehr

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AGS 5/2016, Keine Aktenvers... / 1 Aus den Gründen

I. Die Beschwerde ist gem. § 66 Abs. 2 S. 2 GKG zulässig, weil das LG sie in der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich zugelassen hat. Der Umstand, dass das LG die Beschwerde zugelassen hat, ohne die Voraussetzungen der Zulassung zu prüfen, die offensichtlich gar nicht vorgelegen haben, ändert hieran nichts. Das LG hat die Beschwerde zugelassen, "weil die Kammer von der Ent...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 3. Bewilligung für den Antragsgegner

Auch dem Antragsgegner kann PKH/VKH bewilligt werden,[11] wobei für den Antragsgegner, der die Einleitung des Beweisverfahrens regelmäßig nicht verhindern kann, der Begriff der Erfolgsaussicht einschränkend auszulegen ist, so dass sich "Erfolg" nur auf Verschaffung rechtlichen Gehörs und auf die zweckentsprechende Wahrnehmung der prozessualen Rechte im Rahmen der Beweiserheb...mehr

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AGS 5/2016, Fiktive Termins... / 1 Sachverhalt

Die Erinnerungsführerin hatte – anwaltlich vertreten – beim SG Untätigkeitsklage erhoben. Das Verfahren endete durch angenommenes Anerkenntnis einschließlich Kostengrundanerkenntnis. Die zu erstattenden außergerichtlichen Kosten in Gestalt der anwaltlichen Vergütung nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG wurden wie folgt beantragt und festgesetzt: Praxis-Beispielmehr

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AGS 5/2016, Untauglichkeit ... / Leitsatz

Maßgeblich für die Bewertung einer Angelegenheit als schwierig bzw. aufwändig ist, wenn vom Rechtsanwalt zu bestimmten Problemkreisen des Verfahrens vertiefte rechtliche Ausführungen gemacht werden, ob diese auf den individuellen Fall zugeschnitten sind oder ob es sich dabei nur um allgemeine Ausführungen handelt. Eine Nichtberücksichtigung kommt dann in Betracht, wenn die a...mehr

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zfs 5/2016, Verkehrssicheru... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Berufung der Kl. hat weitgehend Erfolg." Der Kl. steht aufgrund ihres Motorradunfalles vom … gegen 9.40 Uhr auf der L … kurz hinter der Ortsdurchfahrt M-L ein Schadensersatzanspruch gegen das beklagte Land gem. § 839 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG, §§ 9, 9a Straßen- und Wegegesetz NW zu. 1. Aufgrund des Ergebnisses der vom Senat durchgeführten Beweisaufnahme ...mehr

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zfs 5/2016, Fahrerermittlun... / E. Zusammenfassung und Fazit

1. Die Aufklärung des Fahrzeugführers hat nach einer Verkehrsstraftat höchste Priorität. Dies kann aber erhebliche Schwierigkeiten bereiten, insbesondere wenn Halter und Fahrer voneinander abweichen oder eine Personenbeschreibung ungenau ist. 2. Den Strafverfolgungsbehörden steht eine Vielfalt von Ermittlungsmethoden zur Verfügung, u.a. auch Zwangsmaßnahmen, um den Fahrzeugfü...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / 2. Gründe im Verhalten des Richters

Das Verhalten eines Richters kann in vielfältiger Weise Anlass für die Besorgnis seiner Befangenheit geben. Die umfangreiche Rechtsprechung hierzu ist sehr stark kasuistisch geprägt, so dass es nicht möglich ist, hieraus generelle Abgrenzungskriterien herzuleiten. Lediglich bei sehr groben Verstößen gegen richterliche Pflichten besteht Übereinstimmung hinsichtlich der Berech...mehr

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AGS 5/2016, Keine Beschwer ... / 2 Aus den Gründen

Zur Entscheidung ist das Kollegium des Senats in der Besetzung des § 122 Abs. 1 GVG berufen, da die Vorsitzende der Kammer für Handelssachen keine Einzelrichterin i.S.v. § 568 Abs. 1 S. 1 ZPO ist (BGH, Beschl. v. 20.10.2003 – II ZB 27/02, juris Rn 10). Die gem. § 68 Abs. 1 GKG statthafte Beschwerde ist im Übrigen unzulässig. Der Klägerin fehlt die erforderliche Beschwer. Der ...mehr

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AGS 5/2016, Bewilligung von... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache ohne Erfolg. Das AG hat zutreffend entschieden, dass für ein sorgerechtliches Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 3 FamFG Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt werden kann. Bei kinderschutzrechtlichen Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 2 u. 3 FamFG handelt es sich um nich...mehr

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zfs 5/2016, Umfang der Verk... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Berufung des beklagten Landes hat in der Sache keinen Erfolg. Die Klage ist in dem Umfang, in dem das LG ihr stattgegeben hat, zulässig und begründet." 1. Der Feststellungsantrag zu 2) ist zulässig. Der Kl. hat in hinreichender Weise dargetan, dass er ein rechtlich anerkennenswertes Interesse an der von ihm begehrten Feststellung der Ersatzverpflichtung des bek...mehr

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zfs 5/2016, Burmann/Schmedding: Unfallrekonstruktion im Verkehrsprozess, Deutscher Anwaltverlag, 2. Auflage 2015, 280 Seiten, 49 EUR, ISBN 978-3-8240-1291-6

Gutachten sind regelmäßig Entscheidungsgrundlage in Prozessen. Sachverständige entscheiden also im Rechtsstreit quasi mit. Diese Erkenntnis verdeutlicht, wie wichtig es ist, sich mit Sachverständigengutachten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auseinanderzusetzen. Hierfür bietet das Buch "Unfallrekonstruktion im Verkehrsprozess" von Burmann/Schmedding eine hervorragen...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / 1. Gründe in der Person des Richters

Ein Richter kann durch seine persönliche Beziehung zu dem zu entscheidenden Sachverhalt bzw. den an dem Verfahren beteiligten Personen befangen sein. Es handelt sich um Fälle, in denen die persönliche Nähe zu dem Sachverhalt bzw. den Beteiligten geringer ist als in den in § 41 ZPO im Einzelnen bezeichneten Konstellationen, in denen diese Nähe dazu führt, dass der Richter zwi...mehr

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AGS 5/2016, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Die gegen diese Zurückweisung vom Rechtsanwalt erhobene Erinnerung ist zulässig und begründet. Zur Begründung seiner Erinnerung hat der Verteidiger ausgeführt, dass die Entscheidung in der Hauptverhandlung vor dem LG Berlin erfolgt sei und in diesem Zusammenhang einzig erheblich sei, ob durch anwaltliche Mitwirkung des Verteidigers die Hauptverhandlung entbehrlich und das Ve...mehr

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FF 5/2016, Verwirkung wegen... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten streiten über Ansprüche auf Zahlung laufenden und rückständigen Trennungsunterhalts. Die Beteiligten schlossen unter dem 23.10.2010 miteinander die Ehe. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Seit dem 9.9.2011 leben die Beteiligten voneinander getrennt. Die Beteiligten sind türkischstämmig. Während der Ehe ging der Antragsteller einer Teilzeitbeschäft...mehr

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AGS 5/2016, Klage auf Beric... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers ist statthaft (§ 68 Abs. 1 S. 1 GKG); sie ist form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 68 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 63 Abs. 3 S. 2 GKG) und auch im Übrigen zulässig und begründet. Sie führt zur Abänderung des arbeitsgerichtlichen Wertfestsetzungsbeschlusses und zur Neufestsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wer...mehr

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zfs 5/2016, Privatgutachten... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die sofortige Beschwerde des Bekl. ist zwar gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO, 11 Abs. 1 RPflG zulässig. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg." 1. Der Senat bleibt bei seiner Rechtsauffassung, die er in seinem Beschl. v. 11.6.2014 (RVGreport 2015, 70 (Hansens) = JurBüro 2015, 32) ausführlich dargelegt und begründet hat, auch wenn diese in der Literatur offenba...mehr

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zfs 5/2016, Keine Beschaffe... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl. steht wegen der von ihm erklärten Anfechtung des Kaufvertrages ein Rückzahlungsanspruch nicht zu, da der Kaufvertrag nicht wirksam angefochten worden ist." 1. Gründe für eine Anfechtung des Vertrages wegen eines Inhalts- oder Erklärungsirrtums i.S.v. § 119 BGB sind nicht dargelegt. II. Auch die Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung des Vertrages wegen einer ar...mehr

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zerb 5/2016, Verpflichtung ... / Anmerkung

Das Urteil des Landgerichts Amberg vom 17.12.2015, das mangels Berufungseinlegung rechtskräftig ist, beschäftigt sich mit dem in der Literatur diskutierten Problem, ob und wieweit bei einem wertlosen Nachlass gegenüber dem Verlangen des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB die Dürftigkeitseinrede erhoben w...mehr

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zfs 5/2016, Überprüfung von... / 2 Aus den Gründen:

"Dem Rechtsmittel bleibt der Erfolg versagt." Da gegen die Betroffene eine Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR, nämlich 70 EUR, festgesetzt worden ist, führt der Antrag nur dann zur Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn es geboten ist, die Nachprüfung zur Fortbildung des materiellen Rechts zuzulassen (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG) oder wenn das Urteil wegen Versagung des rechtlichen...mehr

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FF 5/2016, Münchener AnwaltsHandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.)4. Auflage 2014, 1833 Seiten, 159 EUR, C.H.Beck Verlag Bereits nach 4 Jahren seit Erscheinen der 3. Auflage dieses Handbuches legt Schnitzler die 4. aktualisierte und ergänzte Auflage seines Werks vor. Die Neuauflage wurde erforderlich, weil gemäß dem Vorwort des Herausgebers umfangreiche Gesetzesänderungen sowohl im Verfahrensrecht als auch im materie...mehr

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zerb 5/2016, FormularBibliothek Zivilprozess

Dr. Ludwig Kroiß (Hrsg.) in Verbindung mit dem Deutschen Anwaltverein 3. Aufl. 2016, Nomos Verlag, 3.815 Seiten, 198 EUR ISBN 978-3-8487-1994-5 Das achtbändige, mittlerweile in der 3. Auflage erschienene Werk deckt die wesentlichen zivilrechtlichen Rechtsgebiete ab (Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Deliktsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Nachbarsch...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / a) Auskunftsantragsgegner

In der Praxis stehen diejenigen Fälle im Vordergrund, in denen der Unterhaltsschuldner zur Erteilung von Auskünften verurteilt worden ist und dagegen Beschwerde einlegen will. Seine Beschwer ist davon abhängig, in welchem Umfang er durch die Erteilung der Auskunft belastet ist.[112] Entscheidend ist nicht das Interesse des Schuldners daran, die Hauptleistung (Unterhalt) nich...mehr

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FF 5/2016, Scheidungskosten... / 2 Gründe:

Die Klage ist begründet. 1. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014 vom 7.5.2015 und die Einspruchsentscheidung vom 8.6.2015 sind rechtswidrig und verletzten die Klägerin in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Zu Unrecht hat die Beklagte Aufwendungen von 2.433,65 EUR nicht als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG vor Abzug d...mehr