Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 11/2015, Frist für nach... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist nicht begründet. Gem. § 6 Abs. 2 des BerHG i.d.F. des Gesetzes v. 31.8.2013 kann ein Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe nachträglich gestellt werden, wenn sich der Rechtsuchende wegen Beratungshilfe unmittelbar an eine Beratungsperson wendet; jedoch ist in diesem Fall der Antrag spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit...mehr

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AGS 11/2015, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige insbesondere form- und fristgerecht eingereichte sofortige Beschwerde der Streithelferin ist auch begründet. Die Klägerin kann wegen der Teilnahme ihres Mitarbeiters R. an den Gerichtsterminen beim AG die Erstattung von Reisekosten i.H.v. 649,90 EUR beanspruchen. Durch die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin veranlasste Reisekosten einer Partei sind grundsä...mehr

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zerb 11/2015, Anwesenheitsp... / Anmerkung

Das notarielle Nachlassverzeichnis ist je nach Interessenlage des einen Freud, des anderen Leid. Pflichtteilsberechtigte als Gläubiger des Auskunftsanspruchs wählen diesen Weg vordergründig, weil man sich einen höheren Standard an Übersichtlichkeit, inhaltlicher Richtigkeit und Vollständigkeit erwartet. Nicht selten ist die Motivation eine andere; der in der Erbfolge übergan...mehr

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AGS 11/2015, Die Berechnung... / d) Masseverbindlichkeiten

Nach dem Willen des Verordnungsgebers werden Masseverbindlichkeiten grundsätzlich gem. §§ 55, 123 Abs. 2 InsO wie auch die Kosten des Insolvenzverfahrens gem. § 54 InsO bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage nicht in Abzug gebracht.[51] Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme. Der Verordnungsgeber selbst regelt unmittelbar zwei Ausnahmen davon: a) Beträge, die der Verwalter n...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3. Abweichungen vom Regelsatz (Satz 2)

Rn 12 Nach der Verordnungsbegründung kann von dem Vergütungsspielraum des § 17 Satz 1 auch abgewichen werden, damit im Einzelfall eine Vergütung festgesetzt werden kann, die dem Umfang der Tätigkeit Rechnung trägt. Dies wurde in § 17 Satz 2 ausdrücklich festgelegt. Dabei sind insbesondere die Schwierigkeit des jeweiligen Verfahrens und die Intensität der Mitwirkung des einze...mehr

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Widerruf eines Anerkenntnisses

Leitsatz Waren notwendige Streitgenossen in einem Termin zur mündlichen Verhandlung säumig, können sie eine Prozesshandlung, die ein anwesender Streitgenosse mit Wirkung für sie vorgenommen hat, in den Tatsacheninstanzen in nachfolgenden mündlichen Verhandlungen widerrufen. Das Problem Wohnungseigentümer genehmigen durch Beschluss die Beauftragung von Rechtsanwalt C zur Vertr...mehr

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AGS 10/2015, Gerichtskostenhaftung für eine vom bevollmächtigten Anwalt ohne Auftrag eingelegte Berufung

Leitsatz Die aufgrund der erstinstanzlichen Prozessvollmacht des Rechtsanwalts eingelegte Berufung führt auch dann zur Haftung des Mandanten für die gerichtlichen Kosten des Rechtsmittelverfahrens, wenn er insoweit dem Anwalt keinen Auftrag erteilt hatte. OLG Koblenz, Beschl. v. 3.7.2015 – 14 W 423/15 1 Aus den Gründen Die nach § 66 Abs. 2 GKG zulässige Beschwerde ist aus den z...mehr

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AGS 10/2015, Reisekostenerstattung für nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwalt

Leitsatz Die tatsächlichen Reisekosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen oder am Gerichtsort wohnhaften Rechtsanwalts sind bis zu der Höhe zu erstatten, die sich für einen im Bezirk des jeweiligen Prozessgerichts niedergelassenen oder wohnhaften Rechtsanwalt bei der weitesten Entfernung innerhalb des Bezirks errechnet. OLG Schleswig, Beschl. v. 24.7.20...mehr

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zfs 10/2015, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Die beiden Kl. hatten vor dem LG Berlin von dem beklagten RA Schadensersatz wegen anwaltlicher Falschberatung im Zusammenhang mit einem Unternehmenskaufvertrag in Höhe von rund 2,78 Millionen EUR verlangt. In diesem Betrag war die – in den Urteilsgründen der Höhe nach nicht mitgeteilte – vereinbarte Anwaltsvergütung für die außergerichtliche Geltendmachung dieses Schadens en...mehr

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zfs 10/2015, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Vorprozessuale Rechtsverfolgungskosten in Form eines anwaltlichen Zeithonorars können als Schaden grds. bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattet verlangt werden, weitergehende Kosten nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn der Geschädigte dies nach den besonderen Umständen des Einzelfalls für erforderlich und zweckmäßig halten durfte, wofür er darlegungspflichtig ist....mehr

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zfs 10/2015, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[54] "… V. 3. Rechtsfehlerfrei hat das BG im Rahmen der Berücksichtigung der Rechtsverfolgungskosten den Anspruch auf Ersatz des vorprozessualen anwaltlichen Zeithonorars abgewiesen, soweit dieses die gesetzlichen Gebühren übersteigt." [55] a) Zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten zählen auch die durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen vorprozessua...mehr

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zfs 10/2015, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Das hier nur auszugsweise hinsichtlich der vorprozessualen Anwaltskosten abgedruckte Urteil des u.a. für Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen gegen Rechtsanwälte und Rechtsbeistände zuständigen IX. Zivilsenats des BGH liegt auf der Linie der bisherigen Rspr. des BGH (so zuletzt für ein die gesetzliche Vergütung übersteigendes Zeithonorar BGH RVGreport 2015, 68 (...mehr

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AGS 10/2015, Notwendige Kosten eines spezialisierten Rechtsanwalts

Leitsatz Hat eine Partei einen spezialisierten Rechtsanwalt an ihrem Geschäftssitz mit ihrer Vertretung im erstinstanzlichen Verfahren beauftragt, sind die durch die Einschaltung eines anderen spezialisierten Rechtsanwalts, der weder am Geschäftssitz der Partei noch am Gerichtsort ansässig ist, für die Vertretung im Berufungsverfahren entstandenen Mehrkosten auch dann nicht a...mehr

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Zerb 10/2015, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2015

Am 8.5. und 9.5.2015 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Bonn statt. Das Hotel Collegium Leoninum stellte für die Themen des VorsorgeAnwalt e.V. einen passenden Tagungsort dar, weil das Haus zugleich Hotel und Seniorenresidenz ist. Die Tagung begann mit einem Workshop zu Gestaltungsfragen bei der Vorsorgevollmacht. Zunächst wurde die Frage diskutiert, in welchem ...mehr

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AGS 10/2015, Anwaltshaftung. Handbuch zur Anwaltshaftung unter Einbeziehung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

Von Dr. Gero Fischer, Gerhard Vill, Detlef Fischer, Axel Rinkler und Bertin Chab. 4. Aufl. 2015. ZAP-Verlag, Bonn. XXV, 961 S., 139,00 EUR Mit der 4. Auflage ist der frühere Richter am BGH, Dr. Horst Zugehör, der das Handbuch begründet und bis zur 3. Auflage in wichtigen Teilen mit bearbeitet hat, ausgeschieden. Die verbliebenen fünf Autoren haben nunmehr die Bearbeitung unte...mehr

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AGS 10/2015, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Zu Recht hat die Rechtspflegerin des LG die erstinstanzlich im Hauptsacheverfahren vor bzw. nach der Zurückverweisung entstandenen Verfahrensgebühren nach Nr. 3100 VV einerseits für die zunächst tätig gewordenen Rechtsanwälte … Dr. D. pp., andererseits für die späteren Rechtsanwälte S. nur einmal berücksichtigt. 1. Vorauszuschicken ist, dass im Falle der Zurückverweisung eine...mehr

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AGS 10/2015, Reisekosteners... / 2 Aus den Gründen

a) Zu Recht ist der Rechtspfleger davon ausgegangen, dass die Beklagte unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten nicht berechtigt gewesen ist, für die Führung des Rechtsstreits vor dem LG Flensburg den in Hamburg ansässigen Beklagtenvertreter einzuschalten. (1) Einer im Bezirk des Prozessgerichts wohnhaften Partei wird es nach ständiger höchstrichterlicher Rspr. zugemutet, eine...mehr

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FF 10/2015, Familienanwälte und Familienrichter

Interview mit Dr. Hermann Heuschmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Bonn FF/Schnitzler: Sie sind seit 1973, also inzwischen mehr als 40 Jahre Anwalt, seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht. Wenn Sie diese lange Zeit Revue passieren lassen, was sind für Sie die einschneidendsten Erlebnisse in dieser Zeit? Heuschmid: Es dürfte schwierig sein, auf diese Frage in d...mehr

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FF 10/2015, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2015

26. bis 28. November 2015 in Weimar Programm Donnerstag, 26. November 2015mehr

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AGS 10/2015, Die außergerichtliche Terminsgebühr – ein fataler Irrtum

Das System des RVG ist eigentlich ganz einfach, wenn man das Gesetz liest und es anwendet. Das Vergütungsverzeichnis des RVG unterscheidet zwischen außergerichtlichen Tätigkeiten, die in Teil 2 VV geregelt sind, und gerichtlichen Tätigkeiten, die in Teil 3 VV geregelt sind. Demzufolge beginnen die Gebühren aus Teil 2 VV auch mit einer Ziffer 2 am Anfang und die Gebühren aus T...mehr

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AGS 10/2015, Keine Erstattu... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, bleibt in der Sache aber ohne Erfolg. Das LG hat die Klage unter Bezugnahme auf die einschlägige Rspr. mit zutreffender Begründung, der der Senat folgt, abgewiesen. Die Berufungsbegründung rechtfertigt kein anderes Ergebnis. Darauf ist lediglich noch hervorzuheben und zu ergänzen: 1...mehr

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AGS 10/2015, Erstattungsfäh... / 2 Anmerkung

Ob hier tatsächlich die Grundsätze des notwendigen Anwaltswechsels greifen, erscheint fraglich, da der Anwalt nicht im Verfahrensabschnitt gewechselt wurde, sondern nach Abschluss der Instanz. So hat der BGH[1] bei einem Anwaltswechsel zwischen selbstständigem Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren beide Verfahrensgebühren für erstattungsfähig angesehen, obwohl auch hier bei...mehr

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AGS 10/2015, Gerichtskosten... / Leitsatz

Die aufgrund der erstinstanzlichen Prozessvollmacht des Rechtsanwalts eingelegte Berufung führt auch dann zur Haftung des Mandanten für die gerichtlichen Kosten des Rechtsmittelverfahrens, wenn er insoweit dem Anwalt keinen Auftrag erteilt hatte. OLG Koblenz, Beschl. v. 3.7.2015 – 14 W 423/15mehr

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zfs 10/2105, Gebhardt: Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 1, Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Deutscher Anwaltverlag, 8. Auflage 2015, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1383-8

Schon nach kurzen zwei Jahren, in denen wie immer reichlich neue Rechtsprechung im Verkehrsrecht, aber auch das neue Fahreignungsregister zu verarbeiten waren, ist das Handbuch von Gebhardt zur Verteidigung in Verkehrssachen neu aufgelegt worden. Auf inzwischen mehr als 900 Seiten inklusive Verzeichnissen kann sich der Rechtsanwender in den entsprechenden Bereichen des Straf...mehr

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AGS 10/2015, Streitwert der... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung eines gesonderten Streitwerts ist weder nach § 63 GKG noch nach § 33 RVG veranlasst. Für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde können keine zusätzlichen Gebühren anfallen, weil es mit dem Revisionsverfahren eine Einheit bildet und der Streitwert für die Revisionsinstanz bereits auf den im Gesetz vorgesehenen Höchstwert festgesetzt worden ist. Wie au...mehr

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zfs 10/2015, Europäische Verkehrsrechtstage

Nachdem sie viele Jahre in Luxemburg beheimatet waren, haben die Europäischen Verkehrsrechtstage dieses Jahr eine Ortsveränderung erfahren. Die 16. Ausgabe der internationalen Tagung ist in Richtung Osten Europas gewandert und wird in Budapest stattfinden. Eines der zentralen Themen der diesjährigen Tagung ist der wichtigen Frage gewidmet, ob wir eine Aktualisierung der kodif...mehr

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AGS 10/2015, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Über die Erinnerung entscheidet gem. §§ 164, 165 i.V.m. § 151 VwGO im vorliegenden Fall die Berichterstatterin, die gem. § 87a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 VwGO die zugrundeliegende Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache getroffen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.1996 – 11 VR 40/95, NVwZ 1996, 786; BayVGH, Beschl. v. 3.12.2003 – 1 N 01.1845, NVwZ-RR 2004, 309). Die Erinne...mehr

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zfs 10/2015, van Bühren/Naumann: AnwaltFormulare Versicherungsrecht, Deutscher Anwaltverlag, 1. Auflage 2015, 564 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8240-1344-9

Ich bin ein großer Freund der Reihe "AnwaltFormulare" aus dem Deutschen Anwaltverlag. Mit dieser Erwartungshaltung bin ich dann auch an das vorliegende Werk herangegangen. Nachdem ich mir regelmäßig die "AnwaltFormulare Verkehrszivilrecht" zugelegt habe, habe ich deshalb ganz gespannt die neu erschienen "AnwaltFormulare Versicherungsrecht" bestellt. Die Herausgeber van Bühren...mehr

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AGS 10/2015, Geschäftsgebüh... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig, aber unbegründet. Der Erinnerungsgegnerin steht die festgesetzte Gebühr Nr. 2400 VV zu. a) Der Erinnerung steht nicht bereits entgegen, dass sich der Erinnerungsführer im Festsetzungsverfahren zum Kostenfestsetzungsantrag nicht geäußert hat. Zwar wird aus § 14 RVG abgeleitet, dass der Rechtsanwalt ein Bestimmungsrecht bei der Höhe der angemessenen ...mehr

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AGS 10/2015, Notwendige Kos... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beklagten zu 1) ist unbegründet. a) Zu Recht hat der Rechtspfleger mit seiner Abhilfeentscheidung die von der Klägerin an die Beklagte zu 1) zu erstattenden Kosten auf 6.037,58 EUR festgesetzt. Der Rechtspfleger hat neben den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) für die erste Instanz in Höhe von 8.813,85 EUR brutto, die mit der Beschwerde nicht ang...mehr

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Zerb 10/2015, Erbrecht in Europa

Rembert Süß (Hrsg.) 3. Aufl. 2015, zerb verlag, 1.552 S. nebst CD-ROM mit Gesetzestexten, Formularen und Mustern, 169,– EUR ISBN: 978-3-95661-022-6 Das von Dr. Rembert Süß, Rechtsanwalt, Referatsleiter für Internationales Privatrecht beim Deutschen Notarinstitut in Würzburg, herausgegebene Buch stellt in in einer umfangreichen Einführung und in rund 50 Länderberichten das inter...mehr

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AGS 10/2015, Anrechnung der... / Leitsatz

Eine Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 5 VV hat auch dann zu erfolgen, wenn die Antragstellerin des selbstständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren des Antragsgegners, in dem dieser seinen Werklohnanspruch einklagt, als Nebenintervenientin die im selbstständigen B...mehr

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AGS 10/2015, Notwendige Kos... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin machte einen Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Beklagten geltend. Die in H. ansässige Beklagte zu 1) beauftragte erstinstanzlich den ebenfalls in H. ansässigen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. K. Nachdem das LG der Klage überwiegend stattgegeben hatte, beauftragte die Beklagte zu 1) für das Berufungsverfahren d...mehr

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AGS 10/2015, Vergleichsmehr... / 1 Sachverhalt

In einem einstweiligen Anordnungsverfahren hatten die Beteiligten sich über die Hauptsache verglichen. Das FamG hat daraufhin den Verfahrenswert auf den Wert der Hauptsache festgesetzt. Hiergegen hat der Anwalt der Antragstellerin Beschwerde eingelegt und beantragt, den Verfahrenswert mit der Hälfte der Hauptsache festzusetzen sowie einen Mehrwert des Vergleichs in Höhe der ...mehr

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AGS 10/2015, Vergleichsmehr... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend. Wird die nicht anhängige Hauptsache neben der einstweiligen Anordnung mit verglichen, so entsteht aus dem Mehrwert der Hauptsache die 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr. Zudem entsteht die Terminsgebühr aus dem Gesamtwert von einstweiliger Anordnung und Hauptsache. Die Einigungsgebühr wird ausgelöst aus dem Wert der einstweiligen Anordnung...mehr

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AGS 10/2015, Festsetzung de... / 2 Anmerkung

Das FG hat zutreffend erkannt, was vielen Gerichten verborgen bleibt, dass eine Streitwertfestsetzung nur dann zulässig ist, wenn tatsächlich auch Gerichtsgebühren anfallen und diese sich nach dem Wert berechnen. Sofern keine wertabhängigen Gerichtsgebühren anfallen, kommt nur eine Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltlichen Gebühren in Betracht (§ 33 RVG). Eine sol...mehr

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AGS 10/2015, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung einer Hebegebühr. Eine Erstattungspflicht der Hebegebühr durch den Gegner kommt zwar grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Zuziehung eines Rechtsanwalts bei der Empfangnahme zur Rechtsverfolgung notwendig war. Bittet der Rechtsanwalt des Geschädigten die gegnerische Haftpflichtversicherung um Zahlung des Schadensersatzb...mehr

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AGS 10/2015, Notwendige Kos... / Leitsatz

Hat eine Partei einen spezialisierten Rechtsanwalt an ihrem Geschäftssitz mit ihrer Vertretung im erstinstanzlichen Verfahren beauftragt, sind die durch die Einschaltung eines anderen spezialisierten Rechtsanwalts, der weder am Geschäftssitz der Partei noch am Gerichtsort ansässig ist, für die Vertretung im Berufungsverfahren entstandenen Mehrkosten auch dann nicht als notwe...mehr

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AGS 10/2015, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Zwar kommt eine Erstattungspflicht der Hebegebühr des Rechtsanwalts durch den Gegner grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Zuziehung eines Rechtsanwalts bei der Empfangnahme des Geldes zur Rechtsverfolgung notwendig war. Bittet aber der Rechtsanwalt des Geschädigten die gegnerische Haftpflichtversicherung um Zahlung des Schadensersatzbetrages unter ausdrücklichem Hinweis a...mehr

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FF 10/2015, Digitale Berechnungen in Gerichtsbeschlüssen

Gabriele Ey Entscheidungen zum Unterhalt, zum Zugewinn und zum Versorgungsausgleich setzen häufig längere Berechnungen voraus. Diese können mithilfe von Computerberechnungsprogrammen, die aus der Praxis von Familienanwälten und Familienrichtern nicht mehr hinweg zu denken sind, zuverlässig durchgeführt werden. Sie ermöglichen über das reine Rechenwerk hinaus die Berücksichtig...mehr

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zfs 10/2015, Keine Berücksi... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH halte ich im Ergebnis für zutreffend, nur an der Begründung stört mich einiges. Die Teilnahme an einer Revisionshauptverhandlung mit einer Dauer von nur einer guten halben Stunde rechtfertigt nicht die Bewilligung einer Pauschgebühr. I. Die Argumentation des BGH Die Auffassung des BGH, die Bewilligung einer Pauschgebühr komme nur dann in Betracht, wenn...mehr

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AGS 10/2015, Anrechnung der... / 1 Aus den Gründen

Zu Recht hat die Rechtspflegerin des LG auf der Grundlage der Kostenentscheidung des Einzelrichters bezüglich des Nebenintervenienten die im selbstständigen Beweisverfahren entstandene Verfahrensgebühr auf die des Hauptsacheverfahrens angerechnet. 1. Die Rechtspflegerin hätte mit ihrem Nichtabhilfebeschluss die sofortige Beschwerde allerdings nicht als unzulässig verwerfen dü...mehr

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AGS 10/2015, Reisekosteners... / Leitsatz

Die tatsächlichen Reisekosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen oder am Gerichtsort wohnhaften Rechtsanwalts sind bis zu der Höhe zu erstatten, die sich für einen im Bezirk des jeweiligen Prozessgerichts niedergelassenen oder wohnhaften Rechtsanwalt bei der weitesten Entfernung innerhalb des Bezirks errechnet. OLG Schleswig, Beschl. v. 24.7.2015 – 9 W...mehr

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AGS 10/2015, Zuständigkeit ... / Leitsatz

Für den Antrag eines Rechtsanwalts nach § 11 Abs. 1 S. 1 RVG auf Festsetzung der Vergütung ist sachlich das Vollstreckungsgericht zuständig, soweit der Rechtsanwalt die in der Zwangsvollstreckung bei ihm entstandene Vergütung gegenüber dem eigenen Auftraggeber festsetzen lassen will (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 15.2.2005 – X ARZ 409/04 [= AGS 2005, 208]). Örtlich zuständi...mehr

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AGS 10/2015, Gerichtskosten... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 66 Abs. 2 GKG zulässige Beschwerde ist aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung unbegründet. Die vom Beschwerdeführer wiederholt aufgestellte Behauptung, der als Bevollmächtigter aufgetretene Rechtsanwalt sei nicht beauftragt gewesen, die Berufung einzulegen, ist rechtlich unerheblich und im Innenverhältnis zwischen dem Kläger und seinem Rechtsan...mehr

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AGS 10/2015, Reisekosteners... / 1 Sachverhalt

Das LG Flensburg hatte die vom Kläger gegen die zu diesem Zeitpunkt in Niebüll wohnhafte Beklagte erhobene Klage weitgehend abgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger zu 94 % und der Beklagten zu 6 % auferlegt. Mit dem angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss setzte der Rechtspfleger die vom Kläger an die Beklagte zu erstattenden Kosten fest. Dabei hat er auf Se...mehr

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AGS 10/2015, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Obgleich der von einer Partei nach der Zurückverweisung der Sache an ein untergeordnetes Gericht neu beauftragte Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr erhält, ohne dass eine Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 6 VV stattfindet, ist der Prozessgegner zur Erstattung der dadurch verursachten Mehrkosten nur verpflichtet, wenn der Anwaltswechsel notwendig war. OLG Celle, Beschl. v. 7.9.201...mehr

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AGS 10/2015, Gerichtliche P... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist – anders als das LG meint – nicht nur unbegründet, sondern bereits unzulässig. Nach § 88 Abs. 2 ZPO hat das Gericht einen Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter auftritt. Der Beschwerdeführer macht geltend und belegt durch ein Gutachten, dass der Beklagte geschäftsunfähig ist. Dabei...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Sittenwid... / 4

Auf einen Blick Nach der Entscheidung des OLG Zweibrücken und des Saarländischen Oberlandesgerichts ist nunmehr davon auszugehen, dass die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Sittenwidrigkeit von Bedingungen in letztwilligen Verfügungen und die dazu ergangenen Prüfungsgrundsätze auch auf Wiederverheiratungsklauseln Anwendung finden. Klauseln, die zu einer ...mehr

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AGS 10/2015, Kein Restwerta... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist begründet. Der Kläger hat einen Anspruch auf Freistellung von der restlichen Gebührenforderung der Rechtsanwälte von 78,90 EUR gem. §§ 7 Abs. 1, 17 StVG, §§ 286 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB. Der Anspruch auf Freistellung von den vorgerichtlichen Anwaltskosten bestand ursprünglich in Höhe von 887,03 EUR und ist in Höhe von 808,13 EUR durch Erfüllung erloschen. Die vor...mehr